2 Nummer 33 Donnerstag, 17. August 2017 Bekanntmachung
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Nummer 33 17. August 2017 Jahrgang 2017 Diese Ausgabe erscheint auch online. 2 Nummer 33 Donnerstag, 17. August 2017
Bekanntmachung
Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017
1.
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für
die Gemeinde x
die Wahlbezirke der Gemeinde
Kirchberg an der Murr
wird in der Zeit vom 4. September 2017 bis 8. September 2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten Ort der Einsichtnahme
im Bürgermeisteramt Kirchberg an der Murr, Zimmer 3, Kirchplatz 2, 71737 Kirchberg an der Murr -Zugang rollstuhlgerecht-
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Voll- ständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlbe- rechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hin- sichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Daten- sichtgerät möglich.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 4. September 2017 bis zum 8. September 2017, spätestens am
8. September 2017 bis
Uhrzeit 12.00
Uhr, bei der Gemeindebehörde
Kirchberg an der Murr, Wahlamt, Zimmer 3, Kirchplatz 2, 71737 Kirchberg an der Murr -Zugang rollstuhlgerecht-
Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 3. September 2017
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nummer und Name
269 Backnang – Schwäbisch Gmünd durch
Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder
durch Briefwahl teilnehmen.
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5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerver- zeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 3. September 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 8. September 2017) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bun- deswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Ab- schluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 22. September 2017, 18.00 Uhr , bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbrief- umschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berech- tigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebe- hörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmäch- tigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr ein- geht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform
ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Ort, Datum Kirchberg an der Murr, den 17.08.2017
Die Gemeindebehörde Gez.
Frank Hornek Bürgermeister
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Zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24. September 2017 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettel werden in die Schablonen gelegt. Die Felder für die „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kosten- los - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablo- ne und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbän- den an unter Telefon: 0761 36122. Hinweis: Am Freitag, 18. August und am Montag, 21. August ist das Einwohnermelde – und Standesamt nicht besetzt.
Hinten von links: Jarne, Jan, Bendegüz, Silas und Benjamin Vorne von links: Soi, Sami, Pamela, Sofia, Paula, Marsiniah, Eden und Romy Freche Hüpfer Gruppe: Die großen Hasenkinder Hinten von links: Samuel, Victor, Julian, Lias und Jonathan Vorne von links: Anna Maria, Anna, Devin, Lea und Laila
Für Deinen weiteren Lebensweg wünschen wir Dir viel Glück nun wachse weiter Stück für Stück. Alles Liebe und Gute für den Start in Kiga Plus wünschen Euch von Herzen Eure Erzieherinnen Svenja, Sandra, Renate, Heike, Andrea und Rosemarie
Frau Friedhilde Orthwein, Schillerstraße, 73 Jahre Samstag, 19. August Herr Lothar Layher, August-Lämmle-Straße, 77 Jahre Dienstag, 22. August Frau Ingeburg Beckenbach, Alte Straße, 90 Jahre Herr Herbert Kieninger, Sudetenstraße, 76 Jahre
Süwag Strom, Tel. 07144 266 233 Stadtwerke Backnang Gas, Tel. 07191 176-17 Wasserversorgung, Tel. 07144 38690 Elektroinnung Ludwigsburg, 07141 220 353
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Die Angebote von September bis Dezember 2017: Forstliches Bildungszentrum Königsbronn 04.-08.09. WF17-16. Einarbeitungskurs für neu eingestellte Waldar- beiter (Lg.-Gebühr 300 €) *%* 16.10. WF17-14. Einsatz von Rückewagen im Privatwald Forstliches Bildungszentrum Karlsruhe 28.-29.09. WF17-1. Motorsägen-Grundlehrgang für Frauen (Modul A nach DGUV-I 214-059) *%* 15.-17.11. WF17-3. Holzernte-Grundlehrgang (Modul B nach DGUV-I 214-059) *%* 23.-27.10. und 27.11.-01.12. WF17-4. Kombinierter Motorsägen- und Holzerntegrundlehrgang (Modul A und B nach DGUV-I 214- 059) *%*
11.10. WL17-4. Artenschutz und Biotopgestaltung im Wald (Ort: Calmbach) Die Belegung der Lehrgänge erfolgt nach der Reihenfolge der An- meldungen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des aktu- ellen Bildungsangebotes. Nähere Informationen und Anmeldung bei: Forstliches Bildungszentrum Königsbronn, Stürzelweg 22, 89551 Königsbronn, Tel: 07328/9603-13, Fax: 07328/9603-44, e-mail:
Forstliches Bildungszentrum Karlsruhe, Richard-Willstätter-Allee 2, 76131 Karlsruhe, Tel: 0721/926-33 91, Fax: 0721/926-62 97, e- mail: fbz.karlsruhe@forst.bwl.de Das gesamte Lehrgangsangebot des Landesbetriebs ForstBW finden Sie im Internet unter www.wald-online-bw.de Untere Forstbehörde Rems-Murr-Kreis Jürgen Baumann
Ende Juli fand dieses Jahr das Sommerfest der Mitar- beitenden der Diakoniesta- tion auf dem Grillplatz Kreuzhalde in Allmersbach am Weinsberg statt. Bei wunderschönem Wetter wurden wir am Grillplatz vom Sonnenhofzügle ab- geholt und machten eine tolle Fahrt durch manche Ortschaften und die schö- nen Weinberge. Wieder am Grillplatz angekommen gab es Leckeres vom Grill und vom Gemüse- und Obstbüffett. Die Mitarbei- tenden ließen den Tag aus- klingen mit netten Geschichten und guten Gesprächen. Ärztlicher Notfalldienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst Backnang Samstags und sonntags von 8:00 bis 23:00 Uhr feiertags von 8:00 Uhr bis 23:00 Uhr Ärztliche Notfallpraxis Backnang im Gesundheitszentrum Back- nang, Karl-Krische-Straße 4, Tel. 116117, www.notfallpraxis-backnang.de Allgemeiner Notfalldienst Rems-Murr-Klinik Winnenden Am Jakobsweg 2 71364 Winnenden Mo, Di, Do 18:00 Uhr - 0:00 Uhr Mi, Fr 14:00 Uhr - 0:00 Uhr Sa, So und Feiertag 8:00 Uhr - 0:00 Uhr
Erlachhofstr. 1, Ludwigsburg, Tel. 116117 Kinderärztlicher Notfalldienst Rems-Murr-Kreis Der Kinderärztliche Notfalldienst im Rems-Murr-Kreis findet von Montag bis Freitag von 18:00 Uhr - 22:00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr - 20:00 Uhr in den Ambulanz- räumen der Kinderklinik Winnenden, Am Jakobsweg 1, statt.
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Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis für Kinder- und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Freitag 18.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bit-
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen. Während dieser Zeiten ist der Bereitschaftsdienst unter der Telefon- nummer 01805 / 01 12 30 erreichbar. Zahnärztlicher Notfalldienst Rems-Murr-Kreis 0711 7877744 Kreis Ludwigsburg 0711 7877733 Samstag 8:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr Augenärztlicher Notfalldienst Patienten wenden sich an die zentrale Augenärztliche Notfallpra- xis am Katharinenhospital in der Augenklinik, Kriegsbergstraße 60, Haus K, 70174 Stuttgart. Die Notfallpraxis hat geöffnet von Freitag 16 – 22 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen von 9 – 22 Uhr. Zu den übrigen Zeiten im Notfalldienst ist die Notaufnahme der Augenklinik zuständig. Sie erreichen den Augenärztlichen Bereitschaftsdienst unter 0180
www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen Notdienst der Apotheken Täglicher Wechsel, Beginn 8.30 Uhr bis Ende 8.30 Uhr am nächsten Tag. Freitag, 18. August Apotheke im Kaufland Steinheim, Steinheim, Steinbeissstr. 15, 07144 80040 Rathaus-Apotheke, Aspach, Backnanger Str. 2, 07191 920296 St. Walterich-Apotheke, Murrhardt, Marktplatz 6, 07192 8821
Stadt-Apotheke, Steinheim, Friedrichstr. 2, 07144 81230 Apotheke im Gesundheitszentrum, Backnang, Karl-Krische-Str. 4, 07191 343100 Sonntag, 20. August Schiller-Apotheke, Marbach/Neckar, Güntterstr. 14, 07144 85010 Raphael-Apotheke, Backnang, Gerberstr. 13, 07191 9034333
Rosen-Apotheke, Pleidelsheim, Riedbachstr. 9, 07144 21060 Auenwald-Apotheke, Auenwald, Talstr. 4, 07191 907530
Brunnen-Apotheke, Erdmannhausen, Kirchstr. 3, 07144 38408 Apotheke am Obstmarkt, Backnang, Dilleniusstr. 9, 07191 64844
Apotheke Murr, Murr, Mühlgasse 2, 07144 8889836 Löwen-Apotheke, Sulzbach an der Murr, Murrhardter Str. 2, 07193 6967 Vitalwelt-Apotheke am Römerbad, Murrhardt, Theodor-Heuss-Str. 1, 07192 935950 Donnerstag, 24. August Lemberg Apotheke, Affalterbach, Marbacher Str. 8, 07144 36499 Schiller-Apotheke, Backnang, Schillerstr. 36, 07191 1670 Download 59.88 Kb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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