30. November 2017 Jahrgang 2017
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Nummer 48 30. November 2017 Jahrgang 2017 Diese Ausgabe erscheint auch online. c a
n s h fe i i e er W Musikverein Kirchberg Jugend
Sonntag, 03. Dezember 2017 Gemeindehalle Kirchberg Beginn 14.30 Uhr Alle sind herzlich eingeladen! Bewirtung durch den Förderverein Musikverein Kirchberg Kaffee - Kuchen - Kaltgetränke
2 Nummer 48 Donnerstag, 30. November 2017 Ein schlimmer Unfall. Eine schwere Geburt. Eine kritische Operation. – Ihr Blut rettet Leben!
Nächster Blutspendetermin in Kirchberg /Murr
WANN ?
Montag, 04. Dezember
14.30 Uhr – 19.30 Uhr WO?
Gemeindehalle Kirchberg WER? Jeder ab 18 Jahre und bis zur Vollendung des 73. Lebensjahres Fragen ?
kostenlose Spender-Telefon-Hotline 0800 / 11 949 11 Wichtiger Hinweis: Bitte unbedingt Personalausweis mitbringen !!! Wir freuen uns auf Ihr Kommen und Ihre Spende! DRK Ortsverein Kirchberg /Murr
3 Nummer 48 Donnerstag, 30. November 2017
zum Preis von 380,00 €/m² erschlossen zuzüglich der Kosten für einen Gasanschluss und einen Breitbandkabelanschluss an örtli- che Interessenten. Die Erschließungsarbeiten sind seit Kurzem im Gange, so dass der private Hausbau voraussichtlich im Sommer 2018 beginnen kann. In diesem Bauabschnitt entstehen insgesamt 14 gemeinde- eigene Bauplätze. Die Bauplätze werden mit einer Bauverpflich- tung veräußert. Im Kaufvertrag verpflichten sich die Erwerber, bis 31.12.2021 ein bezugsfertiges Wohngebäude zu errichten. Interessenten, die sich noch nicht bei der Gemeindeverwaltung haben vormerken lassen, wenden sich bitte baldmöglichst an das Bürgermeisteramt Kirchberg an der Murr. Wir lassen Ihnen dann gerne nähere Unterlagen (Bebauungsplankopie, Aufteilungsplan und Bewerbungsformular) zukommen. Die Bewerbungsfrist en- det am 16.01.2018. Falls Sie weitere Fragen haben oder ein persönliches Gespräch wünschen, steht Ihnen das Rathaus-Team unter der Tel. 8375-15 gerne zur Verfügung.
Die Stelle des/der
der Gemeinde Kirchberg an der Murr (ca. 3.900 Einwohner) ist infolge des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsin- habers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmun- gen.
Die Wahl findet am Sonntag, 04. Februar 2018, eine even- tuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 25. Feb- ruar 2018 statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mit- gliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerin- nen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerbe- rinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitli- che demokratische Grundordnung im Sinne des Grundge- setzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und die in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen. Bewerbungen können bis spätestens
meindewahlausschusses, Herrn Dr. Enge, Bürgermeister- amt Kirchberg, Kirchplatz 2, 71737 Kirchberg an der Murr, im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürger- meisterwahl“ eingereicht werden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen: eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Haupt- wohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck; eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt; Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versi- cherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ih- res Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zu- ständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitglied- staats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben. Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 05. Februar 2018 und endet am Mittwoch, 07. Februar 2018, 18:00 Uhr. Im Übri- gen gelten die Vorschriften für die erste Wahl. Ort und Zeitpunkt einer eventuellen persönlichen Vorstel- lung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.
Rems-Murr-Kreis Gemeinde Kirchberg an der Murr Rems-Murr-Kreis Die Stelle des/der
der Gemeinde Kirchberg an der Murr (ca. 3.900 Einwohner) ist infolge des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, 04. Februar 2018, eine eventuell not- wendig werdende Neuwahl am Sonntag, 25. Februar 2018 statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grund- gesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und die in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg genannten Personen. Bewerbungen können bis spätestens Montag, 08. Januar 2018, 18:00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeinde- wahlausschusses, Herrn Dr. Enge, Bürgermeisteramt Kirchberg, Kirchplatz 2, 71737 Kirchberg an der Murr, im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spä- testens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe linke Spalte) nachzureichen: • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbe- scheinigung auf amtlichem Vordruck; • eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewer- bers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt; • Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheini- gung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmit- gliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat ange- ben. Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 05. Februar 2018 und endet am Mittwoch, 07. Februar 2018, 18:00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl. Ort und Zeitpunkt einer eventuellen persönlichen Vorstellung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitge- teilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder. 4 Nummer 48 Donnerstag, 30. November 2017
Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 12.10.2017 beschlos- senen Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wurde mit Erlass des Landratsamtes Rems- Murr-Kreis vom 21.11.2017 bestätigt. Genehmigungen waren nicht zu erteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nachtragshaus- haltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2017 vom 01.12.2017 bis 11.12.2017 (je einschließlich) bei der Gemeindeverwaltung, Kirch- platz 2, Zimmer 2, zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt.
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 03. Oktober 1983 (GBl. S. 578) hat der Gemein- derat am 12.10.2017 folgende Nachtragssatzung für das Haushalts- jahr 2017 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert: Es erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes je um EUR 433.000,00 auf EUR 10.023.800,00 Es erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes je um EUR 666.000,00 auf EUR
1.481.000,00 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) bleibt unverändert EUR
0,00 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen erhöht sich um EUR
860.000,00 auf EUR
860.000,00 § 2 Kassenkreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert EUR
500.000,00 Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Kirchberg an der Murr geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeich- nen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Sat- zung verletzt worden sind. Kirchberg an der Murr, den 27.11.2017 gez.: Hornek
Bürgermeister Wochenmarkt Ab Mittwoch, 6. Dezember gibt es in Kirchberg zwischen Rathaus und Kirche einen wöchentlichen Markt mit verschiedenen Angebo- ten:
- Otto’s Hausmacher ist mit frischem Fleisch und Wurstwaren aus eigener Produktion sowie einem Vesper und Mittagessen
zwischen 8.30 Uhr und 13 Uhr am Markt beteiligt. - Bauernhof Friz ist mit Eiern von eigenen Hühnern sowie eige- nem und regionalem Gemüse und Obst sowie eigenen Kartoffeln ab 9 Uhr ebenfalls am Markt beteiligt. - Widmann Käse ist mit frischem Käse ab 8.30 Uhr dabei. Ablesen der Wasserzähler Die Ablesekarten werden in Kürze zugestellt. Bitte teilen Sie uns die Zählerstände bis spätestens 21.12.2017 telefonisch, per Fax, per E-Mail oder per Post mit. Telefon: 83 75 26 Fax: 83 75 19
E-Mail: h.maegerle@kirchberg-murr.de Aufgrund eines Systemwechsels in unserer EDV ist die Festsetzung der Abschläge nicht wie gewohnt auf Ihrer Jahresendabrechnung ersichtlich. Über die Festsetzung Ihrer neuen Abschläge erhalten Sie eine separate Benachrichtigung. Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts - Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart Meldestichtag zur Tierseuchenkassenbeitragsveranlagung für 2018 ist der 01.01.2018 Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2017 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2018 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 20 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes in Verbin- dung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2018 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungs- genossenschaften erhalten Mitte Januar 2018 einen Meldebogen.
Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informati- onssystem für Tiere) herangezogen.
Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen meldepflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt die Melde- und Bei- tragspflicht für die Hühner und /oder Truthühner. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirt- schaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Für Bienenhalter, die Mitglied in einem Imkerverein sind, der dem Badischen oder Württembergischen Landesverband angeschlossen ist, besteht für die dort gemeldeten Bienenvölker keine Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg. Diese werden direkt vom Landesverband gemeldet. Die Nachmeldung nach § 4 Abs. 1 hat beim jeweiligen Imkerverein zu erfolgen (siehe Beitragssatzung www.tsk-bw.de) Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen. Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 – 710, E-Mail: beitrag@tsk-bw.de, Internet: www.tsk-bw.de 5 Nummer 48 Donnerstag, 30. November 2017
• eine Softshelljacke • ein Schlüssel liegen geblieben bei der Evangelische Kirche am Bürgerfest. Die Fundsachen können zu den üblichen Öffnungszeiten im Rat- haus, Zimmer 12, abgeholt werden. Ortsbücherei Kirchberg an der Murr Liebe Leserinnen und Leser, liebe Kinder, endlich ist es wieder soweit es beginnt die Adventsgeschichtenzeit! Auch in diesem Jahr möchten wir alle Leserinnen und Leser, be- sonders jedoch alle Kinder mit Eltern und Großeltern herzlich dazu einladen. An zwei Donnerstagen lesen und spielen wir Euch wieder eine Weihnachtsgeschichte vor. Donnerstag, 30. November um 17.00 Uhr startet also die erste Geschichte und heißt: Oh du fröhliche Tilda Apfelkern Dauer ca. 20-30 Minuten Nach der Geschichte gibt es die Möglichkeit, noch etwas zu verwei- len, für einen kleinen Plausch bei leckerem Punsch und Lebkuchen. So wird es bestimmt ein schöner Start in die Adventszeit. Nächster Adventsgeschichten-Termin: 14.12.2017 ebenfalls 17.00 Uhr Unser traditioneller Adventsgruß: Weihnachten Der Weihnachtsmann, er setzt sich nieder, lehnt an den Kopf, schließt seine Lider, streicht in Gedanken sein graues Kinn und gibt sich seinen Träumen hin. Augen die vor Freude glänzen, Kinderlachen ohne Grenzen. Ein Dankeschön für Kleinigkeiten, mal ein Gedicht - für Süßigkeiten. Doch nun darf er nicht länger träumen Sonst wird er alles noch versäumen, denn endlich ist es nun soweit: Es beginnt die schöne Weihnachtszeit Der Rentierschlitten wird entstaubt, die alten Glöcklein angeschraubt und los geht seine lange Reise, so wundersam, so still und leise. Von Herzen gern – mit kleinen Dingen, kann man dem Menschen Freude bringen. Stets sollte man beim Geben denken - immer nur mit Liebe schenken.
Am Freitag den 1. Dezember 2017 schließt die Bücherei bereits 17.45 Uhr. Wir bitten um Verständnis. Wir freuen uns auf Euren Besuch und wünschen allen eine schöne Adventszeit. Das Bücherei-Team Katrina Hlatky Freiwillige Feuerwehr Kirchberg/Murr Montag, 4. Dezember Gesamte Wehr: Jahresabschluss, 20:00 Uhr Jugendfeuerwehr Jugendversammlung 2017 Jugendfeuerwehrwart Simon Epp begrüßte alle Anwesenden und bedankte sich für das zahlreiche Erscheinen. Ein ganz besonderer Dank ging an Bürgermeister Frank Hornek, Kommandant Rainer Drexler, stellvertretender Kommandant Gerd Bärlin, das Jugendlei- terteam sowie die gesamte Einsatzabteilung für ihre Unterstützung im Jahr 2017. Die Jugendfeuerwehr zählt derzeit 18 Mitglieder im Alter von 10 bis 17 Jahren, davon sind 4 Mädchen. Im Laufe des Jahres haben 3 Jugendfeuerwehrler in die Einsatzabteilung gewechselt. 4 Jugendli- che konnten als neue Mitglieder für die Jugendabteilung gewonnen werden. Das Betreuerteam besteht aus 7 Personen. Durchschnittlich waren 12,1 Jugendliche und 4,8 Betreuer an den Übungen anwe- send. Ein besonderes Lob und ein kleines Präsent erhielten hierbei die Jugendlichen, die nicht mehr als 4 Dienste versäumt hatten. Be- sonders erwähnenswert ist hierbei Jan Stephan, der alle 15 Dienste im laufenden Jahr besucht hat. Auf 14 Dienstbesuche kamen Torben Braun und Max Weigend. Nur 2 Fehltage hatte Leon Reinhuber zu verzeichnen. Für das kommende Jahr sind wieder 15 Dienste und mehrere außerdienstliche Aktivitäten geplant. Das erste Event wird der Holzverkauf der Gemeinde, am 13.01.2018, sein. Beim Holz- verkauf ist die Jugendfeuerwehr für die Bewirtung der Besucher be- reits fest eingeplant.
Die Wahlen fielen, entsprechend den Vorschlägen der Jugendleiter, einstimmig aus. Gruppenführer Torben Braun, stellvertretender Gruppenführer Leon Reinhuber, Schriftführer Jonas Schmidt, Kas- sier Kevin Weiler und die Kassenprüfer Alessandro Büttner und Nico Aspacher nahmen die Wahl an und werden ihr Amt für ein Jahr ausführen. Die gesamte Wehr sowie die Gemeindeverwaltung gratu- lieren den Gewählten sehr herzlich und wünschen ihnen viel Erfolg und Spaß bei ihren Aufgaben im neuen Jahr.
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Jugendfeuerwehrtreff: 18:00 Uhr Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. Novem- ber 2017 über folgende Themen beraten und beschlossen: 1. Blutspenderehrung Der Punkt wurde aufgrund der geringen Teilnehmerzahl von der Tagesordnung genommen. Die Blutspenderehrung wird ausnahms- weise im Rahmen der Mitgliederversammlung des Deutschen Roten Kreuzes Kirchberg nachgeholt.
In der Kita Pfarrgartenstraße wird eine Kleingruppe mit 12 Plätzen eröffnet. Langfristig soll hieraus eine Vollgruppe werden. Die Klein- gruppe muss mit den nötigen Ausstattungsgegenständen bestückt werden. Hierfür wird ein Zuschuss von maximal 1.000 €/Platz, also in Gesamthöhe von 12.000 € gewährt. Es werden jedoch höchsten 70 % der entstehenden Kosten gefördert. Für Geschirr, Möbel, Spiele usw. werden ca. 19.300 € veranschlagt. Der volle Zuschuss könnte somit ausgeschöpft werden. Der Gemeinderat nahm die Kostenauf- stellung und die damit zusammenhängenden Aufträge zustimmend zur Kenntnis.
Die Mitglieder des Zweckverbandes Hardt-Wasserversorgungsgrup- pe wurden beauftragt, in der nächsten Sitzung den Wirtschaftsplan 2018, sowie den Jahresabschluss 2016 entsprechend der Vorlage zu beschließen.
Bürgermeister Hornek informierte das Gremium, dass angedacht ist, einen kleinen Wochenmarkt in Kirchberg zu errichten. Drei Teil- nehmer sollen zukünftig Obst, Gemüse, Wurst- und Fleischwaren, sowie Käse anbieten. Geplant ist der Markt ab 06.12.2017 mitt- wochs zwischen 9.00 und 13.00 Uhr in der Ortsmitte. Der genaue Platz wird noch festgelegt, eventuell ist die Fläche zwischen Kirche und Rathaus hierfür geeignet. Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat erläuterte Bürgermeister Hornek, dass er den Markt als Ergänzung und nicht als Ersatz für einen Einkaufsmarkt sieht. Der Gemeinderat stimmte der Errichtung eines Wochenmarktes zu.
Dem Gemeinderat wurden drei Baugesuche zur Beratung vorgelegt, für die das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.
Vor zwei Jahren wurde vom Gemeinderat bereits einer Verpachtung der Fläche zur Errichtung einer Mobilfunkanlage zugestimmt. Da- mals ging man jedoch von einem Mast mit 30 m Höhe aus. Der Mobilfunkanbieter kam nun zum Entschluss, dass der Mast bei ei- ner Nutzung durch zwei Anbieter mindestens 35,13 m hoch sein muss. Der Pachtvertragsentwurf wurde daher auf 36 m abgeändert. Die Laufzeit würde 15 Jahre mit einseitiger Verlängerungsoption des Vertragsnehmers von zwei Mal fünf Jahren betragen. Anschließend verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwei Jahre. Ein Gemeinderat monierte, dass die bauliche und technische Not- wendigkeit der Erhöhung des Masten um 5 m nicht ersichtlich ist. Der Gemeinderat beschloss den Abschluss eines Pachtvertrages zu den oben genannten Bedingungen. 7. Bekanntgaben - Sitzungstermin Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am 14.12.2017 statt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ergingen keine Wortmeldungen. Wir gratulieren allen älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern recht herzlich zum Geburtstag und wünschen ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit für das neue Lebensjahr. Freitag, 1. Dezember Herr Helmut Riegraf, Lichtentaler Straße, 70 Jahre Stördienste Süwag Strom, Tel. 07144 266 233 Stadtwerke Backnang Gas, Tel. 07191 176-17 Wasserversorgung, Tel. 07144 38690 Elektroinnung Ludwigsburg, 07141 220 353
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Restmülltonnen mit 2-wöchentl. Leerung: Di. 12.12., Do. 28.12. Biotonnen: Di. 5.12., Di. 19.12. Gelbe Tonne: Do. 21.12.
Altpapiertonne: Fr. 29.12.
AWG Service-Telefon: Fragen zur Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Müll werden von der Abfallwirtschaftsgesellschaft unter den Telefonnum- mern 0 71 51 / 501 95 35 und 501 95 38 beantwortet. Anfragen per Telefax sind unter 0 71 51 / 501 95 50 möglich. E-Mail: info@awg-rems-murr.de Internet: http://www.awg-rems-murr.de
Die Bauarbeiten im Bereich des Bahnhofs Feuerbach, bei denen die Bahnstrecke zum neuen Stuttgarter Hauptbahnhof hergestellt und an die bestehenden Gleise angebunden wird, gehen unvermindert weiter. Es stehen an folgenden Tagen nur zwei der vier Gleise für den Bahn- betrieb zur Verfügung. • Sa, 9. Dez. von 1.20 Uhr bis Mo, 11. Dez., 4.50 Uhr Kommt es zu folgenden Einschränkungen: Die Linien S4 und S5 verkehren nur im Halbstundentakt und halten in beiden Richtungen nicht in Feuerbach. Dies gilt auch für den Nachtverkehr der Linie S4 und S5. Abfahrten in Richtung Ludwigsburg: in Schwabstraße zu Minute 02, 22, 32 und 52; in Hauptbahnhof zu Minute 08, 28, 38 und 58; in Zuffenhausen zu Minute 07, 17, 37 und 47. Abfahrten der Linie S5 in Richtung Schwabstraße in Bietigheim zu Minute 07 und 37; Abfahrten der Linie S4 in Richtung Schwabstraße in Marbach zu Minute 25 und 55. Beachten Sie bitte die abweichenden Abfahrtsgleise in Zuffenhau- sen, Kornwestheim und Marbach! Zwischen Zuffenhausen - Feuerbach wird ein Ersatzverkehr mit Bus- sen eingerichtet: Haltestellen der Ersatzbusse: Zuffenhausen, ZOB Feuerbach, Bahnhof Feuerbach kann in/aus Richtung Stuttgart nur mit der Stadtbahnli- nie U6 bzw. in/aus Richtung Bad Cannstatt mit der Stadtbahnlinie U13 erreicht werden. Die Linie S6/60 verkehrt nur zwischen Böblingen (Sindelfingen)/ Weil der Stadt - Zuffenhausen (Gleis 12). Dies gilt auch für den Nachtverkehr der Linie S6. Zur Umfahrung der Baustelle können Sie auch die Relex-Buslinie X60 zwischen Leonberg, Bahnhof und Stuttgart- Universität im Stundentakt nutzen. Der Bus hält auch an der Halte- stelle Gerlingen/Schillerhöhe Bosch. Bitte berücksichtigen Sie in Ihrer Reiseplanung die geänderten und längeren Fahrzeiten. Benutzen Sie ggf. eine Verbindung früher. Wir bitten Sie um Ent- schuldigung für die notwendigen Bauarbeiten. Tipp: Erstellen Sie sich Ihren „Persönlichen Fahrplan“ für die Bauzei- ten. Der persönliche Fahrplan kann individuell an eigene Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden. Der Service steht Ihnen im Internet unter www.bahn.de/persoenlicherfahrplan zur Verfügung. Alexander-Stift Bei uns im Alexander-Stift… gibt es jeden Montag ein kleines Trainingsprogramm für mehr Be- weglichkeit und Kraft. Ebenso wichtig dabei ist jedoch der Spaß und die Gemeinschaft der Bewohner in dieser Bewegungsstunde im Raum „Kirchblick“. Nach dem Eröffnungslied bringen wir unser Herz-Kreislauf-System mit einem flotten Bewegungslied und einem Sitztanz in Schwung. Einfache Übungen mit und ohne Handgeräte sorgen für mehr Mobi- lität und altersgerechte Spiele zur Schulung der Koordinationsfähig- keit und zum Training der Gedächtnisleistung runden die Stunde ab. Mit Eifer und Spaß sind die Heimbewohner bei der Sache. Bis zum abschließenden Lied „Kein schöner Land“ kam der eine oder andere dann doch etwas ins Schwitzen. Mit unserer Schluss-„Übung“: „Wir waren heute Spitze!!“ endet die Stunde. Der anschließende Nachmittagskaffee wird dann von den Teilneh- merinnen und Teilnehmern in den einzelnen Wohngruppen beson- ders genossen. Inge Mayer, Übungsleiterin DRK-Gesundheitsprogramm
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Samstags und sonntags von 8:00 bis 23:00 Uhr feiertags von 8:00 Uhr bis 23:00 Uhr Ärztliche Notfallpraxis Backnang im Gesundheitszentrum Backnang, Karl-Krische-Straße 4, Tel. 116117, www.notfallpraxis-backnang.de
Rems-Murr-Klinik Winnenden Am Jakobsweg 2 71364 Winnenden Mo, Di, Do 18:00 Uhr - 0:00 Uhr Mi, Fr 14:00 Uhr - 0:00 Uhr Sa, So und Feiertag 8:00 Uhr - 0:00 Uhr
Erlachhofstr. 1, Ludwigsburg, Tel. 116117 Kinderärztlicher Notfalldienst Rems-Murr-Kreis Der Kinderärztliche Notfalldienst im Rems-Murr-Kreis findet von Montag bis Freitag von 18:00 Uhr - 22:00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr - 20:00 Uhr in den Ambulanz- räumen der Kinderklinik Winnenden, Am Jakobsweg 1, statt.
Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis für Kinder- und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Freitag 18.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bit-
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen. Während dieser Zeiten ist der Bereitschaftsdienst unter der Telefon- nummer 01805 / 01 12 30 erreichbar. Zahnärztlicher Notfalldienst Rems-Murr-Kreis 0711 7877744 Kreis Ludwigsburg 0711 7877733 Samstag 8:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr Augenärztlicher Notfalldienst Patienten wenden sich an die zentrale Augenärztliche Notfallpra- xis am Katharinenhospital in der Augenklinik, Kriegsbergstraße 60, Haus K, 70174 Stuttgart. Die Notfallpraxis hat geöffnet von Freitag 16 – 22 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen von 9 – 22 Uhr. Zu den übrigen Zeiten im Notfalldienst ist die Notaufnahme der Augenklinik zuständig. Sie erreichen den Augenärztlichen Bereitschaftsdienst unter
www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen Notdienst der Apotheken Täglicher Wechsel, Beginn 8.30 Uhr bis Ende 8.30 Uhr am nächsten Tag.
Römer-Apotheke, Benningen, Studionstr. 7, 07144 14693 Sturmfeder-Apotheke, Oppenweiler, Hauptstr. 47, 07191 44551
Apotheke Kirchberg, Kirchberg, Kirchplatz 1, 07144 36726 Sonntag, 3. Dezember Neckar-Apotheke, Ingersheim, Tiefengasse 19, 07142 20280 Apotheke St. Ulrich, Sulzbach an der Murr, Backnanger Str. 3, 07193 919191 Montag, 4. Dezember Apotheke am Bahnhof, Marbach/Neckar, Rielingshäuser Str. 1, 07144 4073 Center-Apotheke im Kaufland, Backnang, Sulzbacher Str. 201, 07191 91151100
Palm´sche Apotheke am Rathaus, Freiberg, Marktplatz 10, 07141 707677 Johannes-Apotheke, Backnang, Burgplatz 3, 07191 9033070 Mittwoch, 6. Dezember Stadt-Apotheke, Großbottwar, Bei der Stadtmauer 1, 07148 922273 Rats-Apotheke, Allmersbach im Tal, Backnanger Str. 48, 07191 359020 Hörschbach-Apotheke, Murrhardt, Hörschbachstr. 61, 07192 900917 Donnerstag, 7. Dezember Sophien-Apotheke, Freiberg, Stuttgarter Str. 42, 07141 271210 Brücken-Apotheke, Backnang, Sulzbacher Str. 21, 07191 65133
Schubertstraße 1 , 71546 Aspach Bürozeiten von Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Pflegedienstleiterin: Schwester Hanna Mora Stv. PDL: Schwester Cornelia Renz Telefon: 07191-34424-13 E-Mail: pdl@dsmm.de
Telefon 07191-34424-0 E-Mail: gf@dsmm.de
Telefon 07191-34424-0 E-Mail: info@dsmm.de
Telefon: 07191-34424-14 E-Mail: el@dsmm.de Telefax für alle Bereiche 07191-34424-18 Homepage: www.diakoniestation-mittleres-murrtal.de Büro Kirchberg: 07144 35153 02. Dezember Schwester Ellen Idler 03. Dezember Schwester Katharina Noller 9 Nummer 48 Donnerstag, 30. November 2017 09. Dezember Schwester Katharina Noller 10. Dezember Schwester Annegret Gärtner 16. Dezember Schwester Silvia Bäuerle 17. Dezember Schwester Silvia Bäuerle 23. Dezember Schwester Annegret Gärtner 24. Dezember, Heiligabend Schwester Katharina Noller 25. Dezember, 1. Weihnachtstag Schwester Karina Karkos 26. Dezember, 2. Weihnachtstag Schwester Carmen Dietrich 30. Dezember Schwester Hanni Baumgärtner 31. Dezember, Silvester Schwester Katharina Noller 01. Januar, Neujahr Schwester Annegret Gärtner
Sind Sie als Familie in einer kurzfristigen Notlage? „Hand in Hand“ sind Ehrenamtliche aus der Evang. Kirchengemeinde, die Ihnen helfen (Tel.: 07144-7061545; mail: handinhand@kpv-kirchberg.de; Website: www.kpv-kirchberg.de).
Größeweg 100 a 71522 Backnang 0 71 91 / 3 73 24 32 www.kinderhospizdienst.net info@kinderhospizdienst.net Download 119.38 Kb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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