Allgemeinverfügung über die Festsetzung Abgaben der Gemeinde Endschütz für das Jahr 2017
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Allgemeinverfügung über die Festsetzung Abgaben der Gemeinde Endschütz für das Jahr 2017 Auf der Grundlage der Vorschriften des § 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz (in der Fassung des Gesetzes vom 20. März 2014 – GVBl. S. 82) gibt die Gemeinde Endschütz Folgendes bekannt: Für Hundesteuern, Pachten und Nutzungsentgelte, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, gelten die zuletzt erteilten Bescheide. Die Abgaben werden mit den in den zuletzt erteilten Steuer- bzw. Abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen und Terminen fällig.
Gegen diese Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Wünschendorf/Elster, Poststraße 8, 07570 Wünschendorf/Elster einzulegen. Bitte prüfen Sie die zuletzt ergangenen Bescheide und entrichten Sie die Steuer- bzw. Abgabenbeträge unter Angabe des Kassenzeichens auf das Konto der Gemeinde Endschütz. Bei bestehendem SEPA- Lastschriftmandat werden diese entsprechend deren Fälligkeiten abgebucht. Bei Fragen und Problemen können Sie sich unter der Tel. 036608 96322 , per Mail: lang@wuenschendorf.de
oder persönlich an das Sachgebiet Steuern der Verwaltungsgemeinschaft wenden. Gemäß § 27a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) kann der Wortlaut der öffentlichen Bekanntmachung der Allgemeinverfügung in der Gemeinde Endschütz für das Jahr 2017 auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Wünschendorf/Elster unter www.vg-wuenschendorf-elster.de eingesehen werden. Download 5.41 Kb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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