Amtsblatt Gemeinde Grundsheim Herausgeber: Bürgermeisteramt Grundsheim
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Gemeinde Grundsheim Herausgeber: Bürgermeisteramt Grundsheim Telefon 07357/91030 Fax 07357/91031 E-Mail: info@grundsheim.de Sprechstunden: Dienstag 09.00 – 11.30 Uhr Donnerstag 17.00 - 19.30 Uhr 38/ 2017
Donnerstag, 21.09.2017 Mitteilungen des Bürgermeiste Mitteilungen des Bürgermeiste Mitteilungen des Bürgermeiste Mitteilungen des Bürgermeisterrrramtes amtes
amtes amtes
Am
Dienstag, 26. September 2017 findet die nächste Abfuhr statt.
ab 06.00 Uhr Voranzeige Problemstoffsammlung im 2. HJ 2017 Freitag, 6.10.2017 15.00 - 15.20 beim Feuerwehrgerätehaus
Der 19. Deutsche Bundestag wird am Sonntag, 24. September, gewählt. Er ist die Volksvertretung der Bun- desrepublik Deutschland und als Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Der Bundestag setzt sich aus Abgeordneten zusammen, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. Grundsätzlich dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei der Bundestagswahl mitentscheiden. Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes sind im Bundesgebiet etwa 61,5 Millionen Deutsche wahlberechtigt, davon 31,7 Millionen Frauen und 29,8 Millionen Männer.
Seine Stimme abzugeben, dauert nur wenige Minuten. Wahltag heißt für die Wählerinnen und Wähler, nur wenige Minuten für das wichtigste staatsbürgerliche Recht aufzuwenden: zwei Kreuze auf dem Stimmzettel zu machen. Im Wahllokal können Wahlberechtigte ohne großen Aufwand und ungestört persönlich ihre Stimme abgeben. Am Wahltag, Sonntag, den 24.09., können Wählerinnen und Wähler zwischen 8 und 18 Uhr im Wahl- lokal ihre Stimme abgeben. Dort erhalten die Wahlberechtigten den Stimmzettel, um dann in der Wahlkabine allein zu wählen. Bringen Sie bitte zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung mit, sie erleich- tern damit wesentlich die Arbeit der Wahlhelfer. Zwei Kreuzchen sind zu machen: bei einer Kandidatin oder einem Kandidaten des Wahlkreises und bei einer Partei. Mit der Erststimme auf der linken Seite des Stimmzettels wird der Direktkandidat oder die Direktkan- didatin eines Wahlkreises gewählt. Die Zweitstimme wird auf der rechten Seite des Stimmzettels abgegeben, damit fällt die persönliche Entscheidung für eine bestimmte Partei, die im Bundestag vertreten sein soll. Hat die oder der Wahlberechtigte den Kandidaten und die Partei seiner Wahl markiert, wird der Stimmzettel so gefaltet, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Seit der Bundestagswahl 2002 werden in den Wahllo- kalen keine Wahlumschläge mehr verwendet.
2 Hier noch ein Musterstimmzettel vom Wahlkreis 291 Ulm: 3 Fälligkeit des 3. Wasserzinsabschlages Am
30.09.2017 wird die 3. Abschlagszahlung auf die Wasser- und Entwässerungsgebühr 2017 zur Zahlung fällig. Die Höhe der Abschlagszahlung ergibt sich aus dem Bescheid über die Abrechnung 2016 bzw. bei geänderten Abschlägen aus der Mitteilung über die Anpassung des Abschlags. Wir weisen nochmals darauf hin, dass für die Abschlagszahlungen keine Rechnungen erstellt werden. Bei Kunden, die der Gemeindekasse eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird der fällige Betrag zum 30. September 2017 abgebucht. Die Barzahler bitten wir, den fälligen Betrag unter Angabe des Bu- chungszeichens fristgerecht zu überweisen. Ihr Bürgermeisteramt Grundsheim
Freiwillige Feuerwehr Grundsheim Freiwillige Feuerwehr Grundsheim Freiwillige Feuerwehr Grundsheim Freiwillige Feuerwehr Grundsheim
10:00 Uhr Frühschoppen im Gemeindesaal ab 11:00 Uhr Gelegenheit zum Mittagessen mit Saumagen, Rollbraten oder Bratwürste mit Beilagen. Nachmittags Kaffee und Kuchen Abends
Gemütlicher Festausklang (warme Speisen, ab 17 Uhr Käse und Wein)
Auf Ihren Besuch freut sich die Feuerwehr Grundsheim
Notrufnummern im Rettungsdienstbereich Ulm / Alb-Donau-Kreis
an Wochenenden und Feiertagen unter der einheitlichen Rufnummer 116 117 Bereitschaftsdienst-Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des Folgetages Mittwoch 13.00 Uhr bis 08.00 Uhr des Folgetages Freitag
Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages
Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24./31.12.) 08.00 Uhr bis 08.00 Uhr des Folgetages Öffnungszeiten der Notfallpraxis Ehingen Nur an Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24./31.12.)
Uhr bis 22:00 Uhr
An allen normalen Werktagen (Mo-Fr) ist die Notfallpraxis nicht besetzt. Die Notfallpraxis steht allen Bürgern in der Region zur Verfü- gung. Für die Sprechstunde benötigen Sie keinen Termin.
Zu erfragen unter der Telefonnummer 0180 / 1 92 93 43
Kassenärztlichen Notfalldienst/ Apothekennotdienst (nachts und am Wochenende) 0731-1400140 Der Notdienst beginnt jeweils um 08.30 Uhr und endet um 08.30 Uhr des Folgetages Freitag, 22.09.17 Apotheke Dr. Mack, Marktplatz, Munderkingen Samstag, 23.09.17 Marien-Apotheke, Ehingen Sonntag, 24.09.17 Apotheke Dr. Mack, Schillerstraße 14, Munderkingen Montag, 25.09.17 Apotheke im Alb-Donau-Center, Ehingen Dienstag, 26.09.17 Alpha-Apotheke, Ehingen Mittwoch, 27.09.17 Apotheke Dr. Mack, Rottenacker Donnerstag, 28.09.17 Schloss Apotheke, Obermarchtal Freitag, 29.09.17 Linden-Apotheke am Sternplatz, Ehingen Zu erfragen unter der Telefonnummer 0180 / 5 911 601 Zu erfragen unter der Telefonnummer 07393/ 3 8 8 2
Telefon 0800 / 0 586 586 Ihr Anruf ist gebührenfrei Zum Nachdenken
Der einzige Geschäftszweig, bei dem die Mehrzahl der leitenden Funktionen von Frauen besetzt wird, ist die Ehe
Notruf
Notruf Notruf
Notruf - - - - Rettungsdienst Rettungsdienst Rettungsdienst Rettungsdienst Ärztlicher Notdienst Ärztlicher Notdienst Ärztlicher Notdienst Ärztlicher Notdienst Kinderärzte Kinderärzte Kinderärzte Kinderärzte - - - - Notdienst Notdienst Notdienst Notdienst Apothekendienst Apothekendienst Apothekendienst Apothekendienst Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Wochenenddienst Sozialstation Wochenenddienst Sozialstation Wochenenddienst Sozialstation Wochenenddienst Sozialstation Raum Mu
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Donau Donau
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Bericht Gemeinderatssitzung vom 18.09.2017 Bericht Gemeinderatssitzung vom 18.09.2017 Bericht Gemeinderatssitzung vom 18.09.2017 Bericht Gemeinderatssitzung vom 18.09.2017
A. Der Vorsitzende hat einen allgemeinen Wahlaufruf zur Teilnahme an der Bundestagswahl am kommen- den Sonntag dem Gemeinderat bekanntgegeben (vgl. Bekanntmachung Amtsblatt). Es werden alle Wahl- berechtigten der Gemeinde aufgerufen an der Bundestagswahl teilzunehmen. Die Gemeinderäte werden als Wahlhelfer im Gemeindesaal die Wahl und deren Auszählung durchführen. B. Der Vorsitzende berichtete über den Elternabend des Kath. Kindergartens St. Josef am 12.09.2017 in Oberstadion. Als Elternbeiräte wurden aus Grundsheim Bianca Blersch und Ulrike Jerg gewählt. Herzli- chen Dank für Ihr Engagement. Das Kindergartenteam unter der neuen Leitung von Martina Raiber stell- ten den Tagesablauf und die Aktivitäten des Kindergartens den Eltern vor. Der Gemeinderat nahm hier- von Kenntnis. C. Über die Sommerzeit wurden durch die Elektrofirma Blersch, die historischen Dorfplatzleuchten beim Rathaus und der Kirche auf LED umgestellt. Kostenaufwand 6.907 €. Dadurch wird die Straßenbeleuch- tung noch effizienter und sparsamer, auch die CO² Belastung wird reduziert. Für diese Maßnahme hat die Gemeindeverwaltung 90 % Zuschuss erhalten. Die Bundesregierung hat dies im Rahmen einer Sonder- förderung bezuschusst. Im Amtsblatt wurde hierüber bereits berichtet. D. Die jährliche Spielplatzinspektion durch den Ingenieur für Arbeitssicherheit, hat keinerlei Beanstandungen ergeben. Herzlichen Dank an Fronmeister Laub und Gemeinderat Missel für die gute Spielplatzpflege. E. Die Wiegegemeinschaft „Winkel“ hat mitgeteilt, dass für die Gemeinde Grundsheim im ersten Halbjahr 2017, 10,49 to Hausmüll und 2,52 to Sperrmüll, gewogen wurde. Dies entspricht den Müllmengen der vergangenen Jahre. Auf Ende des Jahres werden aufgrund der Müllmenge und den weiteren Kostenfakto- ren die neuen Müllgebühren 2018 kalkuliert. Der Gemeinderat nahm Kenntnis. F. BM Handgrätinger gab bekannt, dass das Statistische Landesamt Stuttgart die gemeindliche Einwohner- zahl zum 30.06.2016 mit 219 Einwohner (101 Männer und 118 Frauen) bekannt gab. Die Bevölkerungs- zahl ist in den vergangenen Jahren immer leicht angestiegen. TOP 2 Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2009 bis 2015 der Gemeinde Grundsheim I. Vorbemerkung: Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Kommunalamt, hat in der Zeit vom 28.03. bis 20.04.2017 die Prüfung der Haushaltsjahre 2009 bis 2015 der Gemeinde durchgeführt. Während der Prüfung war Bürgermeister Uwe Handgrätinger, Leiter der Verwaltung und Wilhelm Fügner Fachbeamter und Geschäftsführer der VG Munderkingen. Der gesetzliche Auftrag zur überörtlichen Prü- fung ergibt sich aus § 113 der Gemeindeordnung (GemO). II. Finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse der Gemeinde: Die
Entwicklung der Nettoinvestitionsrate (NIR) lag in den Jahren 2009 und 2015 meist über dem ent- sprechenden Landesdurchschnitt. Entwicklung der Schulden: Im gesamten Prüfungszeitraum wurden kei- ne Kreditaufnahmen getätigt. Die Verschuldung konnte somit in diesen 7 Jahren gesenkt bzw. auf eine Null- verschuldung zurückgeführt werden. Am Anfang des Prüfungszeitraums lag die Verschuldung noch bei 11.466 € oder 56 €/pro EW. Am Ende des Prüfungsjahres 2015 war die Gemeinde schuldenfrei. Zur Info: Im laufenden Rechnungsjahr 2017 hat die Gemeinde eine neue Darlehensaufnahme i.H.v. 50.000 € zur Restfinanzierung des Hochwasserrückhaltebeckens aufnehmen müssen. Im Folgenden hat die Verwaltung und der Gemeinderat zu einzelnen Prüfungsfeststellungen Stellung bezo- gen. Z. B. zur Gebührenkalkulation der Wasserversorgung, Befangenheit einzelner Gemeinderäte bei Be- schlüssen, Zweckbindung bei Feldwegsanierungen, belegbegründende Unterlagen bei Aus- und Einzah- lungsbelegen und zu einzelnen Entscheidungen im Personalwesen. Ergebnis der Prüfung: Die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsgeschäfte wurden ordnungsgemäß durchge- führt. Die Überprüfung des Realsteuer-Istaufkommens ergab keine Beanstandungen. Jeder Gemeinderat konnte in den Prüfbericht Einsicht nehmen. Bei der anschließenden Aussprache wurden die Hinweise und Mängel zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat nahm den Prüfungsbericht der Jahresrechnungen 2009 bis 2015 zur Kenntnis. TOP 3 Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2016 wurde gemäß § 95 GemO von der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen aufgestellt. Bürgermeister Handgrätinger trug die Rechnung dem Gemeinderat vor und erläu- terte diese eingehend hinsichtlich des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres 2016. Die Jahresrechnung 2016 schließt mit einem Überschuss i.H.v. 2.924,88 € ab. Die Netto-Investitionsrate im Abrechnungsjahr 2016 betrug 62.985,07 € (Vorjahr 74.225,74 €). Das heißt, dass für jeden Einwohner (218 EW) eine freie Investitionssumme von 288,92 € der Gemeinde zur Verfügung steht. Die Gemeinde war im letzten Prüfungsjahr 2015 schuldenfrei. Im laufenden Haushaltsjahr 2017 sind für den Bau des Hochwasser- beckens wieder 50.000 € Darlehen (neue Schuldaufnahme) aufgenommen worden. Der Jahresrechnung 2016 wurde vom Gemeinderat einstimmig zugestimmt. Auf die Bekanntmachung zur Feststellung der Jahres- rechnung 2016 in diesem Amtsblatt wird verwiesen. TOP 4 Abrechnung Hochwasserrückhaltebecken beim Sulzbach Im Juli 2016 hatte die Firma Schmid, Marktoberdorf mit den Bauarbeiten für das Hochwasserrückhaltebe- cken (HWRB) beim Sulzbach begonnen. Im November 2016 wurde die Baumaßnahme abgeschlossen. Die Schlussabnahme mit Vertretern der Gewässerbehörde, der Baufirma Schmid, dem Ing.büro Schranz und der Gemeindeverwaltung erfolgte am 23.11.2016. Das Hochwasserrückhaltebecken funktioniert mechanisch und
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ist damit Ende November 2016 in Betrieb gegangen. Mit der Fertigstellung des HWRB können im Sulzbach- tal ca. 6350 m³ Flusswasser im Bedarfsfall zurückgehalten werden und damit kontrolliert der Sulzbachdole am Ortsanfang zugeleitet werden. Ein Überlauf des Einlaufs der Sulzbachdole am Ortseingang soll damit vermieden werden. Die Finanzierung der Gesamtkosten dieser Maßnahme betrugen lt. Kostenanschlag 372.000 €. Diese Kosten wurden in Haushaltsjahren 2015/16 wie folgt finanziert: Zuschuss Fachförderung Wasserwirtschaft
260.000 € Zuschuss Ausgleichstock
40.000 € Eigenkapital/Darlehen Gemeinde
72.000 € Kostenanschlag Gesamtkosten
372.000 € Insgesamt konnte die Gesamtmaßnahme mit 348.237,20 € abgerechnet werden. Das Vorhaben wurde somit um 23.762,80 € günstiger abgerechnet werden. Der Gemeinderat nahm die Abrechnung zur Kenntnis.
Mit Erlass des Regierungspräsidiums Tübingen vom 01.07.2016 wurde im Auftrag des Kultusministeriums festgestellt, dass die Werkrealschule an der Christoph-von-Schmid-Schule, Grund- und Werkrealschule Oberstadion; mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016 aufgehoben und die Grundschule als selbständige Schu- le weitergeführt (Dienststellennummer: 04135884) wird. Die bestehenden Werkrealschulklassen wurden bis zum Abschluss auslaufend weitergeführt. Die letzte Klasse hat die Werkrealschule im Juli 2017 verlassen. Die bisher vom Nachbarschaftsschulverband „Winkel“ genutzten Räume werden nun vom Grundschulver- band weiter genutzt. Im Erdgeschoss ist zudem vorgesehen, Räume für die Kleinkindbetreuung zu schaffen. Der Grundschulverband soll als Verbandsaufgabe die Festanstellung von Tagespflegepersonen in einem TigeR-Angebot (Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen) für die Mitgliedsgemeinden Grundsheim, Oberstadion und Unterstadion wahrnehmen. Die Erfüllung dieser Aufgabe ist bisher in der Verbandssatzung nicht enthalten. Damit die Aufgabe für die Verbandsgemeinden erfüllt werden kann, ist eine Änderung der Verbandssatzung notwendig.
nach der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde öffentlich bekanntgemacht und dann rechtskräftig.
Das Müllabfuhrunternehmen Braig, Ehingen hat angefragt wie der terminliche Abfuhrplan für die Sonderab- fuhren im Jahr 2018 von der Gemeinde gewünscht wird. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, wie in den Vorjahren, jeweils eine Sperrmüllabfuhr im Frühjahr und im Herbst durchzuführen. Zur Erfüllung der Vorgaben des Grüngutkonzeptes des Alb-Donau-Kreises, hatte der Gemeinderat am 10.07.2017 beschlossen, zukünftig einen Grüngutcontainer auf dem Betriebsgelände der Fa. Gbr. Neubrand aufstellen zu lassen. Dieser Grüngutcontainer wurde zwischenzeitlich beim Anwesen Neu- brand (Standort: direkt Am Hopfengarten, vor der alten Hofstelle) aufgestellt. In diesem Container können ab sofort, Rasenschnitt, Gartenabraum, Wurzelballen bis 20cm Durchmesser, Hecken und dergleichen bis zu einem Astdurchmesser von 2 cm, entsorgt werden. In diesem Container dürfen keine Kunststoffe, Metalle, Boden, Steine oder ähnliche Fremdstoffe, entsorgt werden!! TOP 7 Abrechnung der Betriebskostenumlage 2016 des AZV „Winkel“, Oberstadion Der Vorsitzende gab die Abrechnung der Betriebskostenumlage 2016 des Abwasserzweckverbandes „Win- kel“ dem Gemeinderat zur Kenntnis. Die Umlage betrug insgesamt
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