Aufstellung des bebauungsplanes
Download 49.52 Kb. Pdf ko'rish
|
Stadt
Höchstadt an der Aisch Marktplatz 5, 91315 Höchstadt an der Aisch
BEGRÜNDUNG ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES BAUGEBIET „IM SAUGRUND“ IM ORTSTEIL LAPPACH gemäß § 13b BauGB
Erstellt: Planungsphase: Höchstadt, den 25. September 2017 Frühzeitige Beteiligung TÖB / Öffentlichkeit, 16.10.2017 – 16.11.2017
VALENTIN MAIER BAUINGENIEURE AG GROSSE BAUERNGASSE 79, 91315 HÖCHSTADT TELEFON 09193 50151-0, FAX 09193 50151-50 E-MAIL IVM-HOECHSTADT@T-ONLINE.DE
Unterschrift
AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES BAUGEBIET „IM SAUGRUND“ gemäß § 13b BauGB
Seite 2
INHALTSVERZEICHNIS 1
EINLEITUNG ............................................................................................................... 3
1.1 Ziel und Zweck der Planung ......................................................................................... 3 1.2 Abgrenzung des Geltungsbereiches ............................................................................ 4 1.2.1 Geltungsbereich ...................................................................................................... 4 1.2.2 Flächenbilanz ........................................................................................................... 4 1.2.3 Baugrund ................................................................................................................. 4 1.3 Bedarfsnachweis .......................................................................................................... 4 1.4 Gesetze und Verordnungen ......................................................................................... 5 2
2.1 Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) ........................................................................ 5 2.2 Versorgungs- und Entsorgungsflächen ......................................................................... 6 2.3 Natur und Umwelt ......................................................................................................... 6 Private Grünfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) .................................................................... 6 2.4 Klima- und Immissionsschutz ........................................................................................ 6 2.4.1 Klimaschutz .............................................................................................................. 6 2.4.2 Immissionsschutz ...................................................................................................... 7 3
AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES BAUGEBIET „IM SAUGRUND“ IM ORTSTEIL LAPPACH gemäß § 13b BauGB
Seite 3
1 EINLEITUNG 1.1
Ziel und Zweck der Planung Lappach ist ein Ortsteil der Stadt Höchstadt an der Aisch, diese liegt im Landkreis Erlangen- Höchstadt, dem Regierungsbezirk Mittelfranken und im Bundesland Bayern. Die Gemeinde besteht insgesamt aus 25 Ortsteilen. Die Stadt ist bestrebt, durch die gemeindliche Bauleitplanung im gesamten Stadtgebiet eine städtebaulich geordnete Entwicklung sicherzustellen. Auch in kleineren Ortsteilen, wie Lappach, will die Stadt auf Grund der vorliegenden Bauanfragen weitere Wohnbaufläche ausweisen. Der Eigentümer des Flurstückes Nr. 377 plant die Erschließung von zwei Grundstücken, die in Privatbesitz bleiben, um Einfamilienhäuser errichten zu lassen. Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13b BauGB durchgeführt. Dieser sieht vor, befristet ein beschleunigtes Verfahren sinngemäß § 13a BauGB zuzulassen, wenn es sich um einen Bebauungsplan mit einer Grundfläche von bis zu 10.000 m² zur Begründung von Wohnungsnutzung handelt, der an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt. Zudem kann von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und dem Umweltbericht nach § 2a abgesehen werden.
Mit Datum vom 25.09.2017 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes Baugebiet „Saugraben“ im Ortsteil Lappach beschlossen. Mit der Erstellung der Planungsunterlagen wurde das Büro Valentin Maier Bauingenieure AG aus Höchstadt an der Aisch beauftragt.
AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES BAUGEBIET „IM SAUGRUND“ IM ORTSTEIL LAPPACH gemäß § 13b BauGB
Seite 4
1.2 Abgrenzung des Geltungsbereiches 1.2.1
Die Fläche des Geltungsbereiches umfasst eine Fläche von ca. 2.000 m². Betroffen hiervon sind folgende Flurstücke (Gemarkung Schwarzenbach): Komplett betroffen: 377 1.2.2
Flächenbilanz Geltungsbereich Gesamt: 1.720 m² 100,00 % Allgemeines Wohngebiet: 1.606 m² 93,4 %
Private Grünfläche: 114 m²
6,6 % 1.2.3
Baugrund Vorgeschichtliche Bodendenkmäler sind nicht bekannt. Sollten bodengeschichtliche Funde bei den Erdarbeiten zutage treten, so ist das Landesamt für Denkmalpflege unverzüglich zu benachrichtigen. 1.3
Bedarfsnachweis Für den ausgewiesenen Geltungsbereich liegen aktuell bei der Stadt Höchstadt an der Aisch zwei Bauanfragen vor. Im gesamten Ortsteil Lappach befinden sich keine ausgewiesenen, verfügbaren Wohnbauflächen. Um den Anfragen nachkommen zu können müssen neue Baugrundstücke geschaffen werden. Eine Ausweisung des Allgemeinen Wohngebietes ist nur in diesem Bereich möglich und sinnvoll. Durch die direkte Lage an der Ortsstraße ist eine wirtschaftliche Erschließung umsetzbar, da diese zum Teil bereits vorhanden ist. Zudem wird durch die geplante Bebauung der Ortsrand im südlichen Bereich der Erschließungsstraße an die, in Richtung Norden gelegenen, bestehenden Gebäuden angeglichen, wodurch ein gleichmäßigeres Ortsbild entsteht. Da keine anderen Möglichkeiten vorhanden sind, im Ortsteil Lappach die benötigten Wohnbauflächen auszuweisen und für dieses Flurstück bereits eine Bauvoranfrage vorliegt, wurde von einer Alternativenprüfung abgesehen.
AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES BAUGEBIET „IM SAUGRUND“ IM ORTSTEIL LAPPACH gemäß § 13b BauGB
Seite 5
1.4 Gesetze und Verordnungen Grundlage für das Bauleitplanverfahren sind die Vorgaben in den nachfolgend aufgeführten wesentlichsten Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Verfahrens. Auf eine vollständige Aufführung der Gesetze wird aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Planzeichenverordnung (PlanZV)
Bayerische Bauordnung (BayBO)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)
Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) 2
PLANINHALTE UND FESTSETZUNGEN 2.1
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) Um der Nachfrage nach Wohnraum in Form von Einfamilienhäusern im Ortsteil Lappach gerecht zu werden, muss die Stadt Höchstadt neue Wohnbauflächen ausweisen. Der Grundstückseigentümer des Flurstückes Nr. 377 will zwei neue Bauplätze erschließen um Einfamilienhäuser errichten zu lassen. Das komplette Flurstück wird auch nach der Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet weiterhin in Privatbesitz bleiben. Die Erschließung beider Grundstücke erfolgt über die angrenzende Ortsstraße. Hier können die erforderlichen Anschlüsse aller Versorgungs- und Entsorgungsleitungen hergestellt werden. Für die Grundstücke wird die bauliche Nutzung als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Fläche beläuft sich auf ca. 1.600 m². Auf den Grundstücken sind Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise zugelassen. Es sind maximal 2 Vollgeschosse zulässig. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,4 und die Geschossflächenzahl (GFZ) auf 0,6 festgelegt. Zudem wird die Firsthöhe mit 11,00 m festgesetzt. Als Dachformen sind ausschließlich Satteldächer und Walmdächer zugelassen. Auf weitere Festsetzungen wird verzichtet, um den Bauherren eine zukunftsorientierte und ökologische Gestaltungsfreiheit zu gewähren. Pro Wohneinheit sind 2 Stellflächen nachzuweisen. Sind mehr als eine Wohneinheit auf einem Baugrundstück geplant, ist für jede weitere Wohneinheit ein weiterer Stellplatz auf dem Grundstück erforderlich.
AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES BAUGEBIET „IM SAUGRUND“ IM ORTSTEIL LAPPACH gemäß § 13b BauGB
Seite 6
2.2 Versorgungs- und Entsorgungsflächen Die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt über den bestehenden Schmutzwasserkanal. Es wird empfohlen, das Regenwasser der Dachflächen auf den Grundstücken in Sammelgruben oder Behältern einzuleiten und für die Gartenbewässerung zu nutzen. Bei geeigneten Bodenverhältnissen wird zudem empfohlen, den Überlauf auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Die
Installation der
Wasserversorgung erfolgt
über die
bereits vorhandene Wasserversorgungsleitung der Stadt Höchstadt an der Aisch und ist entsprechend als Hausanschluss herzustellen. Der vorhandene Wasserdruck ist hierfür ausreichend. Die Stadt Höchstadt a. d. Aisch wird von der Bayerwerk AG mit Strom versorgt. Die Versorgung des Baugebietes mit Strom kann, nach entsprechender Netzerweiterung, ausgehend vom bestehenden Versorgungsnetz sichergestellt werden. Von der Deutschen Telekom AG wird die Stadt mit Fernmeldeeinrichtungen versorgt. Die entsprechenden Leitungen können über die Zufahrtsstraße zum Baugebiet geführt werden. Zwischen geplanten Baumstandorten und Versorgungsleitungen, ist nach dem DVGW Regelwerk, Arbeitsblatt GW 125 „Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsleitungen“ ein Abstand von 2,50 m einzuhalten. Falls Kosten für die Sicherung / Änderung oder Verlegung der vorhandenen Telekommunikations- linien anfallen, werden die Träger des Vorhabens dazu verpflichtet diese zu übernehmen. 2.3
Natur und Umwelt Private Grünfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) An das geplante allgemeine Wohngebiet grenzt ein bestehender Graben an, der die umliegenden Weiher mit Wasser versorgt. Um eine Schutzfunktion des angrenzenden Entwässerungsgrabens sicherzustellen, wird im südlichen Bereich eine 2,00 m breite private Grünfläche ausgewiesen und die Baugrenze mit einem Abstand von 5,00 m zur Flurstücksgrenze festgelegt. Durch eine Bepflanzung der Grünfläche kann zudem die Ortsbildveränderung durch die geplante Bebauung kompensiert werden. 2.4
Klima- und Immissionsschutz 2.4.1
Die Anpassung, sowie die Bekämpfung des Klimawandels gewinnen zunehmend an Bedeutung. Auch die Stadt Höchstadt legt großen Wert auf die Erzeugung umweltfreundlicher und erneuerbarer Energien, sowie auf sparsamen Energieumgang. Es wird jedoch davon abgesehen, genaue Vorgaben hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energien sowie der Energieeinsparung in den Bebauungsplan aufzunehmen. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass Anlagen zur Nutzung der Solarenergie ausdrücklich zulässig sind. Zudem wird auf die bestehenden und stetig
AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES BAUGEBIET „IM SAUGRUND“ IM ORTSTEIL LAPPACH gemäß § 13b BauGB
Seite 7
weiterentwickelten gesetzlichen Regelungen verwiesen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten.
2.4.2
Immissionsschutz Die Immissionsrichtwerte (lt. TA Lärm) für Allgemeine Wohngebiete (WA) sind einzuhalten: tags:
55 dB(A) nachts: 40 dB(A)
Bei der Anschaffung haustechnischer Aggregate sollten Geräte mit dem neuesten Stand der Technik verwendet werden.
3 UMWELTBERICHT Da das Bauleitplanverfahren nach § 13b BauGB durchgeführt wird, kann von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen werden. Download 49.52 Kb. Do'stlaringiz bilan baham: |
ma'muriyatiga murojaat qiling