B7 Arbeit-Stiftung B7 Beratung für Arbeit suchende Menschen (B.A.M.) B7 Case Management Mindestsicherung (C.M.M.) B7 Fahrradzentrum B7 Nachhaltige Organisationsberatung B7 Pensionsberatung (B.A.G.)
Gemäß § 19 BMSG OÖ 2011 erfolgt zur Unterstützung bei der Gemäß § 19 BMSG OÖ 2011 erfolgt zur Unterstützung bei der Abwendung Milderung Überwindung Fachkräfte (Case ManagerInnen).
Gemäß § 7 BMSG OÖ 2011 besteht für die Empfänger/-innen der BMS eine Bemühungspflicht die soziale Notlage abzuwenden, zu mildern bzw. zu überwinden. Gemäß § 7 BMSG OÖ 2011 besteht für die Empfänger/-innen der BMS eine Bemühungspflicht die soziale Notlage abzuwenden, zu mildern bzw. zu überwinden. durch den Einsatz der Arbeitskraft §7(2) nach Maßgabe des § 11 durch Verfolgung von Ansprüchen gegenüber Dritten §7(3) (Unterhalt, Pensionsanspruch,...)
„Arbeitsmarktpolitik darf sich eben paradoxerweise nicht nur um den Arbeitsmarkt drehen. Erfolgreich sind bei Personen mit multiplen Problemlagen gerade jene Ansätze, die auch an den anderen Dimension ansetzen: Gesundheit, Freundschaft, Erholung, Wohnen, etc.“ (Schenk 2011)
Clearingstelle BMSG
umfassende Perspektive Dialog mit den relevanten Hilfesystemen aufsuchend und nachgehend bei Bedarf
Beratung Beratung Erstintervention Kompetenzdialog Mediation Netzwerkarbeit (und Systemsteuerung)
Intake Intake Assessment Perspektivenplan und Zielvereinbarung Betreuung oder Begleitung des Prozesses lt. Perspektivenplan
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