Berufswelt
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- Kein anerkannter Beruf
- Ausübung der Reiseleitertätigkeit innerhalb Europas
BerufsweltDie Berufswahl ist die Entscheidung über das Ergreifen oder Ändern des ausgeübten Berufs oder die Aufnahme einer Berufsausbildung. Es handelt sich um eine unter bestimmten gesellschaftlichen Bedingungen und Einflüssen stehende, in der Regel wiederholt sich einstellende, interaktive Lern- und Entscheidungsphase, deren jeweiliges Ergebnis dazu beiträgt, dass Menschen unterschiedliche berufliche Tätigkeiten ausüben. Das Zusammenspiel endogener und exogener Bedingungsfaktoren formt beim Berufswählenden bestimmte Vorstellungen und Erwartung an die Arbeitswelt. Ein Modell in fünf Schritten zur Berufswahl könnte wie folgt aussehen:
Die Berufswahl ist eine persönliche Entscheidung von weitreichender Bedeutung; sie stellt das Resultat eines längeren Prozesses dar. Die Berufswahlvorbereitung soll den Schülerinnen und Schülern die Entscheidung über die weitere Ausbildung ermöglichen. Die Schule berücksichtigt dabei die gesellschaftlichen Entwicklungen und Tendenzen. Im Lehrplan 21 behandelt die Berufswahlvorbereitung im Rahmen des Modullehrplans "Berufliche Orientierung". Folgende vier Kompetenzbereiche stehen im Vordergrund: Persönlichkeitsprofil Bildungswege, Brufs- und Arbeitswelt Entscheidung und Umgang mit Schwierigkeiten Planung, Umsetzung und Dokumentation In der Schule Muri findet die Berufswahlvorbereitung im Klassen- und Sprachunterricht gemäss einem mit der Berufsberatung und dem Berufsinformationszentrum (BIZ) koordinierten Dreijahresplan vom 7. Schuljahr bis zum 9. Schuljahr statt. Dieser beinhaltet auch spezielle Anlässe und Angebote. Eine kleine Auswahl daraus: Kein anerkannter Beruf: In Deutschland gibt es kein anerkanntes Berufsbild „Reiseleitung“ oder eine Ausbildung, die mit der des Touristikkaufmanns vergleichbar ist. Somit ist der Begriff „Reiseleitung“ nicht klar umrissen. Die angestrebte Unterscheidung zwischen der „Reisebegleitung“, die rein organisatorisch tätig ist und der „Reiseleitung“, die organisatorisch und erklärend durch ein Land führt, ist beim Reisegast nicht angekommen. Um die Verwirrung zu komplettieren, taucht zusätzlich der Begriff der „Standortreiseleitung“ auf. Sie ist am Urlaubsort fest stationiert, organisiert dort Transfers, verkauft Ausflüge und bearbeitet Reklamationen. Ausübung der Reiseleitertätigkeit innerhalb Europas Deutsche Rundreiseleiter sind in mehreren europäischen Ländern Behinderungen durch die Behörden ausgesetzt. Das widerspricht dem Recht der freien Berufsausübung in der EU. Einige Mitgliedstaaten argumentieren, dass bei ihnen Gästeführung als Beruf definiert ist, dessen Ausübung eine mehrjährige Ausbildung voraussetzt. Da dies in Deutschland nicht der Fall ist, untersagen die entsprechenden Staaten deutschen Reiseleitern die Ausübung ihrer Arbeit an intensiv frequentierten Sehenswürdigkeiten. Standortreiseleiter sind weniger von Restriktionen betroffen, da es bei ihrer Tätigkeit weniger zu Überschneidungen mit Gästeführern kommt als beim Rund- und Studienreiseleiter. Download 85.73 Kb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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