Bundesrepublik Deutschland


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Berlin

Land Berlin



Rotes Rathaus, Sitz des Senates von Berlin
Von 1808 bis 1935 und von 1945 bis 1948 wurde die preußische Landeshauptstadt Berlin von einem Magistrat verwaltet, an dessen Spitze ein Oberbürgermeister stand. In der Zeit von 1935 bis 1945 gab es gemäß der Deutschen Gemeindeordnung keinen Magistrat. Von 1948 bis zur Wiedervereinigung 1990 bestanden in der geteilten Stadt ein Magistrat in Ost-Berlin und ein Senat in West-Berlin.
Das heutige Berlin (Länderanhangscode BE) ist im staatsrechtlichen Sinne erst seit der Wiedervereinigung auch ein deutsches Land. Dieses umfasst exakt die Stadt Berlin. Zwar erklärte neben der Berliner Landesverfassung von 1950 auch das deutsche Grundgesetz das Land Berlin zum Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland, wegen der Vorbehalte der Alliierten war dies bis dahin jedoch völkerrechtlich unwirksam. Faktisch war West-Berlin seit 1949 mit einigen Einschränkungen Teil der Bundesrepublik Deutschland, während dasselbe für das formal miteinbezogene Ost-Berlin keine faktische Wirksamkeit hatte.[111] In Artikel 3 des Einigungsvertrages[112] ist die ständige Rechtsauffassung der Bundesrepublik, dass das Grundgesetz in West-Berlin bereits vor der Wiedervereinigung gegolten hat, festgeschrieben.
Das Land Berlin ist in zwölf Bezirke untergliedert.

Legislative


Das Landesparlament des Landes, die gesetzgebende Gewalt, ist nach der Verfassung von Berlin das Abgeordnetenhaus von Berlin. In ihm sind derzeit Abgeordnete aus SPD, CDU, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und FDP vertreten.[113]

Preußischer Landtag, Sitz des Abgeordnetenhauses von Berlin

Exekutive


Der Senat von Berlin, bestehend aus dem Regierenden Bürgermeister und zehn Senatoren, bildet die Landesregierung. Der Regierende Bürgermeister ist zugleich das Oberhaupt des Landes und der Stadt. Die Senatsverwaltungen entsprechen den Ministerien in Flächenländern und konstituieren sich gegenwärtig wie folgt: Senatsverwaltung für Finanzen, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport, Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Senatsverwaltung für Kultur und Europa, sowie die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Der Berliner Senat wird seit 2001 von der SPD angeführt. Daran beteiligt war seitdem zumeist die Partei Die Linke, teilweise aber auch die CDU und Bündnis 90/Die Grünen.
Nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus vom 26. September 2021 wurde der Senat von SPD, Grünen und Linken unter Führung von Franziska Giffey (SPD) als Regierender Bürgermeisterin gebildet.

Justiz


→ Hauptartikel: Gerichtsorganisation in Berlin
Im Gerichtsbezirk Berlin gibt es 15 Untere Landesgerichte und vier Obere Landesgerichte. Von den vier Standorten der Oberverwaltungsgerichte in Berlin gehören zwei zum Gerichtsbezirk der Länder Berlin und Brandenburg.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin besteht seit 1990. Im Jahr 2020 verfügte das Land über acht Justizvollzugsanstalten.
Siehe auch: Liste der Gerichte des Landes Berlin und Liste der Justizvollzugsanstalten in Berlin

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