Dsgvo − Datenschutzgrundverordnung Herausforderungen in der Praxis Mainz
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1.2.4 Herausforderungen in der Praxis der Kreditinstitute
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SKS Group | | DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 2 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 20.06.2018
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Mitgliedstaaten und auch für Nicht-EU-Unternehmen, wenn sie Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten oder Personen in der EU beobachten. Es gelten wesentlich höhere Geldbußen und mehr Befugnisse für die Aufsichtsbehörden. Strengere Regeln für die Erlangung, aber leichtere für den Widerruf der Zustimmung der Betroffenen.
| DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 3 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 20.06.2018 Die DSGVO ist maßgebend für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit. SKS Group |
EU-Datenschutzgrundverordnung
Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung sowie Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten). Besondere Anforderungen an Transparenz bei Profiling und automatisierten Entscheidungen
darüber entscheiden.
der Vorschriften (Sanktionen, hohe abschreckende Geldbußen). Drastische Verschärfung der Geldbußen. | DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 4 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 20.06.2018 SKS Group |
| DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 5 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 20.06.2018 DS-GVO Original Korrektur Änderung im Bereich besondere Daten ErwGr. 71 S. 5,6 … Diese Maßnahme sollte kein Kind betreffen. Um unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und Rahmenbedingungen, unter denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, der betroffenen Person gegenüber eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten, sollte der für die Verarbeitung Verantwortliche geeignete mathematische oder statistische Verfahren für das Profiling verwenden, technische und organisatorische Maßnahmen treffen, mit denen in geeigneter Weise insbesondere sichergestellt wird, dass Faktoren, die zu unrichtigen personenbezogenen Daten führen, korrigiert werden und das Risiko von Fehlern minimiert wird, und personenbezogene Daten in einer Weise sichern, dass den potenziellen Bedrohungen für die Interessen und Rechte der betroffenen Person Rechnung getragen wird und mit denen verhindert wird, dass es gegenüber natürlichen Personen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetischer Anlagen oder Gesundheitszustand sowie sexueller Orientierung zu diskriminierenden Wirkungen oder zu Maßnahmen kommt, die eine solche Wirkung haben." … Diese Maßnahme sollte kein Kind betreffen. Um unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und Rahmenbedingungen, unter denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, der betroffenen Person gegenüber eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten, sollte der für die Verarbeitung Verantwortliche geeignete mathematische oder statistische Verfahren für das Profiling verwenden, technische und organisatorische Maßnahmen treffen, mit denen in geeigneter Weise insbesondere sichergestellt wird, dass Faktoren, die zu unrichtigen personenbezogenen Daten führen, korrigiert werden und das Risiko von Fehlern minimiert wird, und personenbezogene Daten in einer Weise sichern, dass den potenziellen Bedrohungen für die Interessen und Rechte der betroffenen Person Rechnung getragen wird und unter anderem verhindern, dass es gegenüber natürlichen Personen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetischer Anlagen oder Gesundheitszustand sowie sexueller Orientierung zu diskriminierenden Wirkungen oder zu einer Verarbeitung
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| DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 6 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 20.06.2018 DS-GVO Original Korrektur Änderung im Bereich besondere Daten Art. 58 Abs. 1 lit. f "f) gemäß dem Verfahrensrecht der Union oder dem Verfahrensrecht des Mitgliedstaats Zugang zu den
Datenverarbeitungsanlagen … f) gemäß dem Verfahrensrecht der Union oder dem Verfahrensrecht des Mitgliedstaats Zugang zu den Räumlichkeiten, einschließlich aller Datenverarbeitungsanlagen … Gewöhnlicher Aufenthalt beziehungsweise Wohnung Art. 77 Abs. 1 … insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes … … insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes … Art. 79 Abs. 2 …, in dem die betroffene Person ihren Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist. …, in dem die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist. ErwGr. 145 …, oder des Mitgliedstaats, in dem die betroffene Person ihren Aufenthaltsort hat; dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Verantwortlichen um eine Behörde eines Mitgliedstaats handelt, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist.
…, oder des Mitgliedstaats, in dem die betroffene Person wohnt; dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Verantwortlichen um eine Behörde eines Mitgliedstaats handelt, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist."
… die sicherstellen, dass durch Voreinstellung grundsätzlich nur personenbezogene Daten, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist, verarbeitet werden. … … die sicherstellen, dass durch Voreinstellung nur personenbezogene Daten, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist, verarbeitet werden. …
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Die Datenschutzkonferenz hat die Regelungen des Telemediengesetzes zu Cookies als nicht mehr anwendbar gesehen und daher ein Positionspapier veröffentlicht. Danach gilt nunmehr folgendes: • Es bedarf jedenfalls einer vorherigen Einwilligung beim Einsatz von Tracking- Mechanismen, die das Verhalten von betroffenen Personen im Internet nachvollziehbar machen und bei der Erstellung von Nutzerprofilen. • Das bedeutet, dass eine informierte Einwilligung im Sinne der DSGVO, in Form einer Erklärung oder sonstigen eindeutig bestätigenden Handlung vor der Datenverarbeitung eingeholt werden muss, d. h. z. B. bevor Cookies platziert werden bzw. auf dem Endgerät des Nutzers gespeicherte Informationen gesammelt werden. | DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 7 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 20.06.2018 Bis zu einer Änderung durch die geplante Cookie-Richtlinie, ist die Anforderung an ein Tracking auf Webseiten erheblich verschärft. SKS Group |
Handlungsbedarf | DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 8 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 1 Datenschutz-Governance / Rechenschaftspflicht 2 Verarbeitungsverzeichnis 3 Betroffenenrisiko / Datenschutz-Folgenabschätzung 4 Betroffenenrechte und Recht auf Löschung 5 Notifikation bei Datenschutzverstößen 6 Auftrags(daten)-Verarbeitung 7 Drittstaatenübermittlung 8 Ergänzende Themen zu neuen Anforderungen der DSGVO Ein DSMS ist zu etablieren unter Beachtung der Three- Lines-of-Defense. Die DS-Funktion ist auszubauen. Die sfO ist anzupassen / zu ergänzen. Alle Verarbeitungen personenbezogener Daten sind durch die Fachbereiche (1st Line) zu erfassen und im Verarbeitungsverzeichnis aufzunehmen. Pro Verarbeitung ist eine Risikobewertung sowie ggf. eine DSFA durchzuführen, zu dokumentieren und ggf. sind Schutzmaßnahmen anzupassen. Ein Prozess zum Umgang mit Betroffenenanfragen bzgl. aller Betroffenenrechte ist zu etablieren. Ein Löschkonzept ist zu erarbeiten. Es ist eine zentrale Meldestelle und ein Prozess zur Behandlung von Datenschutzverstößen zu etablieren. Bestandsverträge sind zu überprüfen. Ein Prozess zur vollständigen Erfassung aller Auftragsverarbeitungen als Auftraggeber und Auftragnehmer ist zu etablieren. Bestandsverträge sind zu überprüfen. Standardvertragsklauseln sind zu verankern. Ein Prozess zur vollständigen Erfassung ist zu etablieren. Prüfung der neuen Vorgaben auf Anwendbarkeit und Umsetzung der neuen rechtlichen Anforderungen. Handlungsfelder Handlungsbedarf 20.06.2018 SKS Group |
| DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 9 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung Rechtmäßigkeit Verarbeitung nach Treu und Glauben Transparenz Rechenschaftspflicht Integrität und Vertraulichkeit Richtigkeit Speicher(zeit)begrenzung Zweckbindung Datenminimierung Einwilligung der betroffenen Person zur Verarbeitung der Daten. Umfassende Information der betroffenen Person über die Datenverarbeitung. Jederzeit umfassende Auskunft, welche Daten durch wen und zu welchen Zwecken verarbeitet werden.
Erhebung personenbezogener Daten nur für vorher festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke. Zeitlich begrenzte Daten- speicherung. Richtigkeit der Datenverarbeitung und Fehleraktualisierungs- anspruch. Nur Erhebung notwendiger Daten. Durch Technik, datenschutz- freundliche Voreinstellungen, Zertifizierungsverfahren und Datenschutzsiegel. Auskunftspflicht über Inhalt, Umfang, Reichweite sowie Sicherheit der Datenverarbeitung. 20.06.2018
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| DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 10 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung Keine explizite Einwilligung Einwilligung Daten können auch ohne explizite Einwilligung der betroffenen Person rechtmäßig erhoben werden, wenn sie: für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind, erforderlich sind, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person zu schützen oder zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich sind.
Eine Einwilligung der Person ist jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist. 20.06.2018
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Die Zweckbindung in der DSGVO bedeutet, dass personenbezogene Daten nur für vorher festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden dürfen. Sie dürfen darüber hinaus nicht in einer, mit diesen ursprünglichen Zwecken nicht zu vereinbarenden Art und Weise weiterverarbeitet werden. Dabei müssen die Zwecke der Datenverarbeitung im Zeitpunkt der Erhebung der Daten festgelegt werden und die Zwecke müssen ausreichend bestimmt und angemessen sein. Eine nachträgliche Zweckänderung kommt nur auf Grundlage einer gesonderten Rechtsgrundlage oder einer weiteren Einwilligung des Betroffenen in Betracht.
Daten im höchstpersönlichen Lebensbereich des Betroffenen sowie persönliche Vorlieben wie zum Beispiel Einkaufsverhalten, Zahlungsverhalten, Bonitätsauskünfte.
beispielsweise Inhaberkontrollverordnung und Meldepflichten nach KWG | DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 11 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 20.06.2018 SKS Group |
Allerdings gilt das nicht nur für eindeutig identifizierte Personen, sondern auch für identifizierbare Personen.
Informationen verknüpft einen Rückschluss auf die konkrete Person zulässt, wobei dies auch über Daten Dritter erfolgen kann (z. B. IP Adresse, wenn der Datenverarbeiter über rechtliche Mittel verfügt, die es ihm erlauben, die betreffende Person anhand der Zusatzinformationen bestimmen zu lassen).
pseudonymisiert oder verschlüsselt vorliegen. Hier wird erst dann der Personenbezug wiederhergestellt, wenn die Pseudonyme aufgelöst oder die Daten entschlüsselt werden. | DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 12 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 20.06.2018 SKS Group |
Eine Schutzverletzung liegt dann vor, wenn eine Verletzung der Sicherheit entsteht, die unbeabsichtigt oder unrechtmäßig zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Offenlegung oder zum unbefugten Zugang personenbezogener Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden. Eine Schutzverletzung ist gegenüber den Aufsichtsbehörden unverzüglich, spätestens binnen 72 Stunden zu melden. Ähnliche Pflichten gibt es in § 54 ZAG; dort sind spezielle Meldewege beziehungsweise Schnittstellen zu beachten. | DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 13 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 20.06.2018 SKS Group |
Die Durchführung der Organisationsverantwortung im Hinblick auf die Umsetzung der DSGVO kann insbesondere durch folgende Maßnahmen erfolgen: Einrichtung eines ISMS ( I nformation S ecurity
M anagement S ystems),
Erstellung und Umsetzung von IT Leitlinien für den Umgang mit einzelnen Aspekten der Datenverarbeitung (z. B. mobile Geräte), Erstellung und Umsetzung eines Rollenkonzeptes mit datenschutzspezifischen Berechtigungen und Beschränkungen (z. B. funktionsbezogener Zugriff auf Daten, Beschränkung der Nutzung von Daten bei Sperrung), Erstellung und Umsetzung einer ISP ( I nformation S ecurity
P olicy) sowie entsprechende Schulung der Mitarbeiter. | DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 14 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 20.06.2018 SKS Group |
| DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 15 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 20.06.2018 Befugnisse bei Verstößen Untersuchungsbefugnis Initiale Warnbefugnis, Verwarnbefugnis, Kommunikation von Anweisungen für bestimmte Handlungen / Änderungen, Anweisung, die von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Personen zu benachrichtigen, Anordnung einer vorübergehenden oder endgültigen Beschränkung der (Daten-) Verarbeitung bzw. eines Verbots, Aussprache einer Geldbuße gem. Artikel 83. Empfang aller, für die Aufgabenerfüllung erforderlichen, Informationen, Datenschutzüberprüfungen, Überprüfung erteilter Zertifizierungen, Hinweisrecht auf vermeintlichen Verstoß gegen DSGVO, Zugang zu allen personenbezogenen Daten und Informationen, die für Erfüllung der Aufgaben benötig werden, Zugang zu den Geschäftsräumen (inkl. aller Datenverarbeitungsanlagen und -geräte) gemäß dem Verfahrensrecht der Union oder dem Verfahrensrecht des Mitgliedstaats.
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| DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 16 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 20.06.2018 Zielsetzung Größenordnung Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen für Verstöße gegen die DSGVO in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist. In jedem Fall führt eine solche zu einem enormen Imageschaden für das Institut. 10 Mio. EUR bzw. 20 Mio. EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % (bzw. 4 %) des gesamten, weltweit erzielten Jahresumsatzes Maßstab Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, Kategorien personenbezogener Daten, die von dem Verstoß betroffen sind, Art, Umfang oder Zweck der betreffenden Verarbeitung, Anzahl, der von der Verarbeitung betroffenen Personen und Ausmaß des von ihnen erlittenen Schadens. Höhere Geldstrafen bei Verstößen gegen die Einwilligungsregeln Verstöße im Rahmen der Drittstaatenübermittlung
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| DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 17 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 20.06.2018 Soweit kein Verfahrensverzeichnis allgemein bei einer der Parteien geführt werden muss, entsteht diese Pflicht nicht durch die Aufnahme der Auftragsverarbeitung. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VdV) Auftragsverarbeitung Dokumentation der Grundsätze des Datenschutzes und deren Umsetzung im Unternehmen, ebenso wie die eigenen Maßnahmen (gem. Rechenschaftspflicht des Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Dokumentation der Prozesse des Datenschutzes (auch zu Nachweiszwecken gegenüber den Aufsichtsbehörden), unabhängig davon, ob die Führung eines Verfahrensverzeichnisses verpflichtend ist. Im Grundprinzip bleibt die bisherige Verarbeitung von Daten im Auftrag beibehalten. Neu ist die gemeinsame Verantwortung beider an der Auftragsverarbeitung beteiligter Parteien. Das führt dazu, dass nicht mehr wie bisher der Auftragnehmer „abwarten“ kann, ob der Auftraggeber eine Vereinbarung „fordert“, sondern selbst dafür Sorge tragen muss, dass eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen wird.
Datenschutzfolgeabschätzung Hat eine Form der Datenverarbeitung aufgrund der Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so muss der Verantwortliche vorab eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten durchführen.
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| DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 18 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 20.06.2018 Was ist das Ziel? Wie lautet die Problemstellung? Wer? Projekt – GF, Vertreter IT, Datenschutzbeauftragter, Fachabteilungen, Betriebsrat, externe Dienstleister Zieldefinition Sichtung des Status Quo Übermittlung von Bestandsinformationen vorab: Organigramm, Verfahrensverzeichnis (bereits vorhanden?), IT Infrastruktur (IT-Handbuch?), Auftragsdatenverarbeitung, Betriebsvereinbarungen? Auswertung der Informationen Vorbereitung eines Fragebogens inkl. Ziel-/Problemdarstellung Zusammenfassung des Workshops Erfassung Umsetzungs- planung SKS Group |
| DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 19 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 20.06.2018 2 3 4 5 6 Projektsetup: • Ziele
• Beteiligte • Ressourcen • Zeitplan Erfassung der Verarbeitungs- vorgänge durch Fragebögen und andere
Instrumente Prozessanalyse und Festlegung notwendiger Maßnahmen Erfassung und Auswertung der Bestands- informationen Erstellung eines Verarbeitungs- verzeichnisses 1 Umsetzung, Erfolgskontrolle und laufende
Überwachung SKS Group |
DSGVO Umsetzung | DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 20 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 20.06.2018 Umsetzung DSGVO Steuerung / Koordination: Projektleitung, Teilprojektleitungen, PMO ■ Prüfungssichere Dokumentation (sfO inkl. Strategie, GAW, ÜAW, Abstimmung AKVs, IKS) ■ Governance-Modell (u.a. Verankerung von DSMS- Rollen und -Funktionen) ■ Schulung (Konzept und Unterlagen für Key Player) ■ Reporting (Datenschutzreport, Schnittst. Risikocontrolling) ■ Notifikationspflichten (inkl. Schnittstelle zur Aufsicht) ■ Sonstiges (Einwilligung, Beschäftigtendatenschutz etc.) ■ Toolunterstützung (Konzeption, Auswahl / Implementierung) ■ Auftragsverarbeitung (Verankerung und Prüfung Bestandsverträge) ■ Drittstaatenübermittlung (Verankerung und Prüfung Bestandsverträge) Betroffenenrechte, Löschkonzept ■ Umgang mit Betroffenenrechten (Verankerung Informations-, Auskunftspflicht, Löschpflichten etc.) ■ Konzept zu Löschung und Datenübertragbarkeit (fachliches Löschkonzept und technische Implementierung) ■ Verarbeitungsverzeichnis (Transparenz über alle Verarbeitungen inkl. Pflichtangaben) ■ Datenschutz- Folgenabschätzung inkl. Risikobewertung ■ TOMs (Schnittstelle ISMS) Ums e tz u n g s a u fwa n d n ach Ha n d lu n g s fe ld e rn Verarbeitungsverzeichnis, Risikobewertung, Datenschutzfolgeabschätzung DSGVO-Kernteam Rollout: Koordination von Fachbereichen / IT v.a. Einkauf / Recht Datenschutz-Governance und sonstige Themen ADV / Drittstaatenübermittlung SKS Group |
Verarbeitungsverzeichnisses Erfassung aller Einzelschritte von der Erhebung bis zur Löschung Erfassung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen
Löschfristen oder Übermittlungssperren | DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 21 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 20.06.2018 SKS Group |
Und wann löschen wir sie? | DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 22 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 20.06.2018 SKS Group |
kurze Beschreibung des Prozesses
• Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit • Besondere Verfahren und Maßnahmen
| DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 23 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 20.06.2018 SKS Group |
Recruiting-Prozess (intern/extern) Einstellungsprozess laufende Mitarbeit Vertriebsprozess Marken- und Marketingmanagement Change Management Incident- und Problemmanagement Remotewartung, Vorortwartung und Service Desk as a Service Project Management Projektumsetzung Rechenzentrumsbetrieb/Managed Services | DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 24 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 20.06.2018 SKS Group |
Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko
zu gewährleisten. | DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 25 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 20.06.2018 SKS Group |
| DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 26 Übersichtsinformationen EU-Datenschutzgrundverordnung 20.06.2018 Christian R. Kast Rechtsanwalt, Anwaltscontor Telefon + 49 (0)89 189 3537 10 Kast@anwaltscontor.de Matthias von der Schulenburg Director, Strategic Advisory Telefon + 49 (0)174 342 42 55 E-Mail
Matthias.Schulenburg@sks-group.eu Dr. Volker Gehrmann Senior Manager, Strategic Advisory Telefon + 49 (0)162 286 20 66 Volker.Gehrmann@sks-group.eu Document Outline
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