G e m e I n d e r a t e s
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S:\GR-ÖFF\2010-06-25.doc
Stadtgemeinde Laa a.d. Thaya
2136 Laa a.d. Thaya, Stadtplatz 43 V E R H A N D L U N G S S C H R I F T
über die am 25. Juni 2010 stattgefundene Sitzung des G E M E I N D E R A T E S ---------------------------------
Zeit: 19.00 Uhr Ort: Großer Sitzungssaal Anwesend: Bürgermeister Ing. Manfred FASS, Vorsitzender 1. Vbgm. LAbg. Hermann FINDEIS 2. Vbgm. Dir. Brigitte RIBISCH Stadträte: Georg EIGNER, Rudolf KOFFLER, Dir. Roman NEIGENFIND OSR Dir. Reinhart NEUMAYER, Ing. Karl SCHÄFFER, Harald SCHITTENHELL, StR Mag. Thomas STENITZER, StR Dir. Mag. Isabella ZINS
Gemeinderäte: Christian BAUER, Annemarie ERNST, Ing. Thomas GOTSCHIM, OV Thomas GRUSS, Annika KOCH, Franz KRIEHUBER, Peter LUKSCH, Julius MARKL, DI Roland MOSER, Christian NIKODYM, Klaus OBERNDORFER, Werner POSPICHAL, Günther SCHMID, Mag. Roland SCHMIDT, OV Alfred SCHUSTER, Manfred STARIBACHER, Ing. Manfred STEINER, Johannes WEIDINGER
Weitere Teilnehmer: Schriftführung:
Robert Krendl
BL Lieselotte DADATSCHEK
Bürgermeister Ing. Manfred FASS als Vorsitzender stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.
Weiters berichtet er, dass vor Beginn der Sitzung 3 Dringlichkeitsanträge schriftlich eingebracht wurden.
• Wirtschaftsförderung – Stadtkernbelebung der Stadt Laa unter Punkt 7 a)
•
der gesetzlichen Änderung im Jahr 2009 unter Punkt 37)
•
unter Punkt 38)
2 Beschluss: Die Dringlichkeitsanträge werden in die Tagesordnung aufgenommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig
Sitzung
Da keine schriftlichen Einwendungen vorliegen gilt das Protokoll als genehmigt.
2. Auftragsvergaben
Stadtrat Dir. Neigenfind stellt den Antrag, nachfolgende Auftragsvergaben zu beschließen 2.1.Güterwegerhaltung 2010
Baukosten € 30.000,-- ST8-Mittel € 7.500,-- Bedarfszuweisung € 7.500,-- Gemeinde € 15.000,--
2.2.Nebenanlagen Anton Kühtreiber-Straße (Bahnübergang bis J. Kuba-Gasse)
Die Arbeiten werden von der Straßenmeisterei Laa durchgeführt 2010 ca. € 70.000,--
2011 ca. € 70.000,-- Beschluss: Die Anträge von StR Dir. Neigenfind werden angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. Gewährung von Subventionen an Vereine und Interessensgemeinschaften
Stadtrat Dir. Neigenfind stellt den Antrag, nachfolgende Subventionsansuchen zu beschließen:
3.1.Laaer Faschingsfreunde Ansuchen um Gewährung einer Subvention in der Höhe der Lustbarkeitsabgabe von € 2.389,40 für die Faschingssitzungen 2010.
3.2.Verein zur Förderung der Erneuerung von Laa Ansuchen um Gewährung einer Subvention in der Höhe von € 1.500,-- für die Erneuerung des Zugangspodestes Reckturm Gesamtkosten € 2.946,--
3.3.Mod.Race-Laa. 04 Ansuchen um Gewährung einer Subvention in der Höhe von € 1.500,-- (Heizkosten „Gsonek Halle“)
Der Gemeinderat empfiehlt eine Subvention in der Höhe von € 200,--.
3.4.UMBC Union Modellbauclub Ansuchen um Gewährung einer Subvention in der Höhe von € 300,-- für den Ankauf eines neuen Rasenmähertraktors
3 Der Gemeinderat empfiehlt eine Subvention in der Höhe von € 200,--.
3.5.Pfadfindergruppe Laa Ansuchen um Gewährung einer Subvention in der Höhe der Lustbarkeitsabgabe von
€ 313,20 für das Sommerfest „jampacked“ 3.6.Musik- und Kulturverein Oropax Ansuchen um Gewährung einer Subvention in der Höhe der Lustbarkeitsabgabe von € 658,80 für das Irish Christmas Festival 2009
3.7.Gesangsverein Die Grenzgänger Ansuchen um Gewährung einer Subvention in der Höhe der Lustbarkeitsabgabe von € 489,60 für das Konzert „Music in the air“.
3.8.TSK Forum-Wolkersdorf Ansuchen um Gewährung einer Subvention in der Höhe der Lustbarkeitsabgabe in der Höhe von € 842,-- für die Tanzmeisterschaften
3.9.Doppelquartett Bezirkslehrerchor Mistelbach Ansuchen um Gewährung einer Subvention in der Höhe der Lustbarkeitsabgabe von € 208,-- für das Konzert am 8.5.2010.
3.10.Musikverein Hanfthal Ansuchen um Gewährung einer Subvention in der Höhe von € 4.000,-- für das Jubiläums- fest (90 Jahre MV Hanfthal) im August 2010
Der Gemeinderat empfiehlt eine Subvention in der Höhe von € 2.000,--. 3.11.Stadtkapelle Laa Ansuchen um Gewährung einer Subvention in der Höhe von jährlich € 1.400,-- für die nächsten fünf Jahre für Umbauarbeiten und eine neue Heizung im Musikheim.
3.12.Claudia Toriser Ansuchen um Gewährung einer Subvention in der Höhe von € 100,-- für die Laaer Singta- ge 2010
3.13.Dorfgemeinschaft Hanfthal Ansuchen um Gewährung einer Subvention in der Höhe von € 3.560,-- für das Erlebnis- raumkonzept Hanf-Erlebnispfad Hanfthal
3.14.Dorfgemeinschaft Hanfthal Ansuchen um Gewährung einer Subvention in der Höhe von € 15.000,-- in jährlichen Ra- ten zu jeweils € 5.000,-- ab 2010 für den Ankauf einer Lagerstätte (Stadl)
3.15.SC Laa Ansuchen um Gewährung einer Subvention in der Höhe von 25 % der Hallenmietkosten d.s. € 500,-- für die Hallenfußballtrophy 2010
3.16.Elternverein BG und BRG Laa Ansuchen um Gewährung einer Subvention in der Höhe der Lustbarkeitsabgabe von € 3.571,80 für den Schulball 2010.
4 3.17.FF Hanfthal Ansuchen um Gewährung einer Subvention für den Ankauf neuer Einsatzbekleidung, Uni- formen und Funkgeräte Gesamtkosten € 2.412,72
Der Gemeinderat empfiehlt eine Subvention in der Höhe von 50 % d.s. € 1.206,36. 3.18.FF Kottingneusiedl Ansuchen um Gewährung einer Subvention in der Höhe der Lustbarkeitsabgabe von € 121,80 für den Feuerwehrball 2010.
3.19.Jugend Hanfthal Ansuchen um Gewährung einer Subvention in der Höhe von € 200,37 für diverse Ausga- ben im Jahr 2009 3.20.Elternverein BHAK u. BHAS Laa Ansuchen um Gewährung einer Subvention in der Höhe der Lustbarkeitsabgabe von € 2.550,60 für den Schulball 2010.
3.21.TILL TourismusInnovationsVerein Land um Laa Abrechnung Mehreinnahmen Ortstaxe 4. Quartal 2009 € 2.385,07
Abrechnung Mehreinnahmen Ortstaxe 1. Quartal 2010 € 2.434,90
3.23.Refundierung Ortstaxe Dem TILL sollen für die Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben betreffend Landesausstel- lung 2013 die gesamten Einnahmen aus der Ortstaxe (€ 0,509/abgabepflichtiger Nächti- gung) rückwirkend ab 1.4.2010 zur Verfügung gestellt werden
Gemeinderat Ing. Steiner stellt den Antrag, die Refundierung der Ortstaxe zurückzustellen und in der Septembersitzung zu behandeln.
Gemeinderat Markl stellt den Antrag, dem TILL die Ortstaxe vorerst aliqout bis Oktober 2010 zur Verfügung zu stellen. Fall die Landesausstellung 2013 nicht in Laa stattfinden wird, soll die- se Subvention ab Oktober 2010 nicht mehr vorgenommen werden.
Gemeinderat Ing. Steiner zieht seinen Antrag zurück. Gemeinderat Luksch verlässt den Sitzungssaal.
Beschluss: Der Antrag von proLAA wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: 7 Pro – 21 Kontrastimmen (ÖVP, SPÖ)
Beschluss: Die restlichen Anträge von StR Dir. Neigenfind werden in vorgeschlagener Form an- genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gemeinderat Luksch nimmt an der Sitzung wieder teil.
4. Abschluss von Mietverträgen Stadtrat Ing. Schäffer stellt den Antrag, nachfolgende Mietangelegenheiten zu beschließen.
5 4.1.Kündigungen Staatsbahnstraße 137 Gerda Wichterle – Kündigung mit 31.5.2010
Markplatz 16 Thomas Pühringer – Kündigung mit 31.5.2010
Staatsbahnstraße 123 Gerhard Geyer – Kündigung mit 1.5.2010
Staatsbahnstraße 123 (Garage) Helmut Dunkl – Kündigung mit 30.4.2010
Wulzeshofen 96 (Kaufhaus) Birgit Thaller – Kündigung mit 30.6.2010
4.2.Vergabe von Garagen Staatsbahnstraße 123 Christine Waismayer, ab 1.5.2010
4.3.Mietvertrag abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Laa an der Thaya und Herrn Ger- hard Gruber über das Objekt Bürgerspitalgasse 1 ab 1.5.2010 Fläche: 74,14 m² Miete: € 157,76 + BK
4.4.Mietvertrag abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Laa an der Thaya und der Jagd- gesellschaft Wulzeshofen über das Objekt Wulzeshofen Grundstück Nr. 127 (sog. Bast) Nutzfläche: 84 m² Miete: € 94,80 exkl. BK Vertragsdauer: 30 Jahre
4.5. Die Firma Außenwerbung Dr. Heinrich Schuster GmbH übergibt das Wartehaus (Nord- bahnstraße bei Mühlbachbrücke) mit Wirkung vom 1.7.2010 in das Eigentum der Stadtgemeinde Laa. Mit der Übernahme wird ein Betrag von € 1,20 fällig.
Beschluss: Die Anträge von StR Ing. Schäffer werden angenommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Abschluss von Pachtverträgen
Stadtrat Ing. Schäffer stellt den Antrag, nachfolgende Pachtangelegenheiten zu beschließen. 4.1.Kündigung der Pachtgrundstücks Nr. 875 (1,0238 ha), Nr. 796 (0,9385 ha), und Nr. 611 (1,5662 ha) KG Kottingnseudiedl von Johannes Frühwirth
Beschluss: Die Anträge von StR Ing. Schäffer werden in vorgeschlagener Form angenommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig
6 6. Geschäftsstücke des Grundverkehrs
Stadtrat Koffler stellt den Antrag, nachfolgende Geschäftsstücke des Grundverkehrs zu be- schließen:
6.1.Kaufvertrag zwischen der Stadtgemeinde Laa als Verkäufer und Michaela Luksch u. Jo- hannes Bruckner, Grillparzerstraße 30, 2136 Laa, als Käufer über das Grundstück Nr. 7443/101, EZ: 5873, KG Laa im Ausmaß von 920 m² zum Gesamtkaufpreis von
€ 20.056,--. 6.2.Kaufvertrag zwischen der Stadtgemeinde Laa als Verkäufer und Rudolf Rieder, 2136 Laa, Lilienstraße 32, als Käufer über das Grundstück Nr. 6586/17, EZ 5823, KG Laa im Aus- maß von 684 m² zum Gesamtkaufpreis von € 14.911,20.
6.3.Kaufvertrag zwischen der Stadtgemeinde Laa als Verkäufer und Murat Barucija, Robert Pensch-Gasse 1/11, 2136 Laa, als Käufer über das Grundstück Nr. 7443/79, EZ: 5873, KG Laa im Ausmaß von 683 m² zum Gesamtkaufpreis von € 13.400,46
6.4.Kaufvertrag zwischen der Stadtgemeinde Laa als Verkäufer und Musan Barucija, Staats- bahnstraße 141/4, 2136 Laa, als Käufer über das Grundstück Nr. 7443/98, EZ: 5873, KG Laa im Ausmaß von 752 m² zum Gesamtkaufpreis von € 15.573,92
6.5.Kaufvertrag zwischen der Stadtgemeinde Laa als Verkäufer und Daniela Peloschek und Daniel Bauer, 2136 Hanfthal 261, als Käufer über das Grundstück Nr. 715/13, EZ: 5873, KG Laa im Ausmaß von 1.025 m² zum Gesamtkaufpreis von € 14.158,32
6.6.Ansuchen von Herrn Friedrich Groß um Ankauf der Grundstücke Nr. 7091 u. 7098, KG Laa im Ausmaß von 3.506 m² bzw. 3.569 m² zum Preis von € 20,--/m² - Grundsatzbe- schluss.
Der Gemeinderat empfiehlt einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Eine endgültige Beschlussfas- sung erfolgt erst nach Vorliegen eines einreichfähigen Projektes und nachdem die endgültige Trasse für die Südumfahrung von Laa festgelegt wurde
6.7.Löschung des zu Gunsten der Stadtgemeinde Laa einverleibten Wiederkaufsrechtes und Vorkaufsrechtes für das Grundstück Nr. 6586/18, EZ 5869 KG Laa, Lilienstraße 32, Veronika Rieder
6.8.9. Übereinkommen zwischen der Stadtgemeinde Laa und dem Land NÖ betreffend Grundeinlösung für den Ausbau bzw. die Korrektion der Landesstraße B 46 Staatzer Straße, Baulos „Umfahrung Laa“. Beansprucht wird das Grundstück Nr. 6391 im Ausmaß von 4.001 m². Die Stadtgemeinde erhält einen Betrag in der Höhe von € 8.535,40.
6.9.Ansuchen von MS Energie & Service um Ankauf des Grundstückes Nr. 802/13, KG Hanfthal im Ausmaß von ca. 4.624 m² - Grundsatzbeschluss
Der Gemeinderat empfiehlt das Ansuchen vorbehaltlich eine anders lautenden Stellungnahme zu beschließen.
6.10.Ansuchen von Frau Silvia Weigl um Ankauf des Grundstückes Nr. 6586/21, KG Laa im Ausmaß von 799 m².
7 6.11.Kaufvertrag zwischen der Stadtgemeinde Laa als Verkäufer und Doris Dengler u. Friedrich Stecher, Hauptstraße 74, 2136 Laa, als Käufer über das Grundstück Nr. 7443/89, EZ: 5873, KG Laa im Ausmaß von 828 m² zum Gesamtkaufpreis von € 18.050,40
6.12.Kaufvertrag zwischen der Stadtgemeinde Laa als Verkäufer und Karin Rogler u. Philipp Stoiber, 2136 Hanfthal, als Käufer über das Grundstück Nr. 715/26, EZ 796, KG Hanf- thal im Ausmaß von 796 m² zum Gesamtkaufpreis von € 17.352,80
Stadtrat Mag. Stenitzer und Gemeinderat Luksch verlassen den Sitzungssaal. Beschluss: Die Anträge von StR Koffler werden in vorgeschlagener Form angenommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig
Stadtrat Mag. Stenitzer und Gemeinderat Luksch nehmen an der Sitzung wieder teil.
7. Bericht des Prüfungsausschusses Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Gemeinderat Nikodym bringt dem Gemeinderat den schriftlichen Bericht über das Ergebnis der angemeldeten Prüfung vom 21.6.2010 zur Kenntnis. Dieser Bericht sowie die schriftliche Äußerung des Bürgermeisters und des Kassenverwalters sind dem Protokoll angeschlossen. (Beilage 1)
7a) Wirtschaftsförderung – Stadtkernbelebung der Stadt Laa – DRINGLICHKEITSANTRAG
Stadtrat Mag. Stenitzer stellt den Antrag, eine Wirtschaftsförderung zu beschließen. Das von StR Mag. Stenitzer erarbeitete und im GA 2 behandelte und zur Weiterleitung an den Gemeinderat beschlossene Wirtschaftsförderungskonzept hat das Ziel, den Stadtkern zu bele- ben und die Unternehmen im Ortskern zu fördern. Hierdurch soll der Stadtkern attraktiver wer- den und durch Neugründung und Erhaltung von Betrieben sollen Arbeitsplätze geschaffen wer- den.
Gerade in Zeiten der Rezession ist es notwendig, Impulse für eine aktive und attraktive Wirt- schaft zu setzen. Die Wirtschaftsförderung möge mit einem Gesamtbetrag von € 100.000 pro Jahr dotiert wer- den. Die Bedeckung dieses Betrages erfolgt mittels Reduktion der Bezüge der Gemeinderats- mandatare. Diesbezüglich wird auf den Dringlichkeitsantrag betreffend Senkung der Bezüge der Gemeindemandatare verwiesen.
Stadtrat OSR Dir. Neumayer stellt den Antrag, die Angelegenheit zurück an den Ausschuss zu verweisen mit dem Auftrag, ein tragbares Konzept zu erarbeiten und auf Laa abzustimmen.
Bürgermeister Ing. Fass stellt den Antrag, die Wirtschaftsförderung in den Ausschuss zurückzu- stellen und ein abgestimmtes Konzept mit Stadträten und Gewerbetreibenden zu erarbeiten.
Beschluss: Die Anträge von Bgm. Ing. Fass und StR OSR Dir. Neumayer werden angenommen Abstimmungsergebnis: 22 Pro – 7 Kontrastimmen (proLAA, FPÖ)
8 Beschluss: Der Antrag von Mag. Stenitzer die Wirtschaftsförderung zu beschließen wird abge- lehnt.
Abstimmungsergebnis: 7 Pro – 22 Kontrastimmen (ÖVP, SPÖ)
8. 1. Nachtragsvoranschlag 2010
Stadtrat Dir. Neigenfind stellt den Antrag, den 1. Nachtragsvoranschlag 2010 zu beschließen. Der vom Bürgermeister erstellte Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages 2010 einschließlich aller erforderlichen Beilagen lag in der Zeit vom 11.6.2010 bis 25.6.2010 zur öffentlichen Ein- sicht im Stadtamt auf. Schriftliche Stellungnahmen wurden keine eingebracht.
Der Nachtragsvoranschlag widmet sich vor allem der Abwicklung der Sollabgänge und Über- schüsse des Rechnungsabschlusses 2009. Relativ geringe Bauratenerhöhungen ergeben sich aufgrund der erwarteten Investitionen im Bereich Wasser (+ € 45.400,00) und beim Kanal (+ € 45.900,00) Im Ordentlichen Haushalt bleiben die Summen gleich. Im Außerordentlichen Haus- halt erhöhen sich die Summen sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben um je- weils € 2.725.400,00. Im voraussichtlich 2. Nachtragsvoranschlag 2010 in der Sitzung im De- zember 2010 wird der wirtschaftlichen Situation Rechnung getragen werden können. Bis dahin werden die tatsächlich verbuchten Einnahmen und Ausgaben eine wesentliche Grundlage für den 2. Nachtragsvoranschlag 2010 sein. Folgende Darlehensaufnahmen sind für den 1.Nachtragsvoranschlag vorgesehen: Finanzsonderaktion - Infrastruktur Therme Umschuldung € 1.400.000,-- Kanal 2010 € 250.000,-- Wasser 2010 € 100.000,--
Beschluss: Der Antrag von StR Dir. Neigenfind wird angenommen. Abstimmungsergebnis: 22 Pro – 7 Kontrastimmen (proLAA, FPÖ)
9. Darlehensaufnahme für Thermenprojektsicherung mit € 1.400.000,--
Stadtrat Dir. Neigenfind stellt den Antrag, nachfolgende Darlehensaufnahme zu beschließen. Zinssatzbasis Auf- /Abschläge
ERSTE Raiffeisen- Bezirksbank Laa PSK-BAWAG Bank Austria EURIBOR nicht
angeboten
0,72 0,35
0,35
Zinssatzbasis
Hypobank Volksbank
Hypo Tirol EURIBOR 0,95
nicht angeboten nicht angeboten
9 Der Stadtrat empfiehlt das Angebot der BAWAG P.S.K mit einer Zinsbasis, 6-Monats-Euribor + 0,35 %, Laufzeit 15 Jahre, halbjährliche Pauschalraten, fällig am 1.6. und 1.12. eines jeden Jahres beginnend ab 1.12.2010.
Stadtrat Mag. Stenitzer stellt den Antrag, die Darlehensaufnahmen zurückzustellen, da eine nicht gesetzeskonforme Nachverhandlung erfolgt sei.
Es erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 21.40 – 21.55 Uhr. Stadtrat OSR Dir. Neumayer stellt den Antrag, die Tagesordnungspunkte 9., 10. und 11. zur rechtlichen Prüfung an die Verwaltung zurückzustellen.
Gemeinderat OV Schuster verlässt die Sitzung. Beschluss: Der Antrag von StR OSR Dir. Neumayer wird angenommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig
10. Darlehensaufnahme für Kanal 2010 mit € 250.000,--
Der Tagesordnungspunkt wird zur Prüfung zurückgestellt.
11. Darlehensaufnahme für Wasser 2010 mit € 100.000,-- Der Tagesordnungspunkt wird zur Prüfung zurückgestellt.
tung der Stadtgemeinde Laa
Stadtrat Dir. Neigenfind stellt den Antrag, nachfolgende Verordnung zu beschließen. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Laa a.d. Thaya hat in seiner Sitzung am 25.6.2010 gemäß § 12 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 folgende WASSERABGABENORDNUNG für die öffentliche Gemeindewasserleitung der Stadtgemeinde Laa a.d. Thaya beschlossen.
§ 1
In der Stadtgemeinde Laa a.d. Thaya werden folgende Wasserversorgungsabgaben und Was- sergebühren erhoben. a) Wasseranschlussabgabe b) Ergänzungsabgabe c) Sonderabgabe d) Bereitstellungsgebühren e) Wasserbezugsgebühren § 2
Wasseranschlussabgabe für den Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung
(1) Der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschlussabgaben für den Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung wird gemäß § 6 Abs. 5 des NÖ Gemeindewasserlei- tungsgesetzes 1978 mit 5 v.H. der durchschnittlichen Baukosten für einen Längenmeter des Rohrnetzes (€ 151,53), das ist mit € 7,58 festgesetzt.
10 (2) Gemäß § 6 Abs. 5 (6) des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 wird für die Ermittlung des Einheitssatzes (Abs. 1) eine Baukostensumme von € 9.711.680,00 und eine Gesamtlän- ge des Rohrnetzes von 64.089 lfm zugrundegelegt.
§ 3
Ergänzungsabgabe
Bei Änderung der Berechnungsfläche für eine angeschlossene Liegenschaft wird eine Ergän- zungsabgabe aufgrund der Bestimmungen des § 7 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 berechnet.
§ 4
Sonderabgabe
(1) Eine Sonderabgabe gemäß § 8 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 ist zu ent- richten, wenn wegen der Zweckbestimmung der auf der anschließenden Liegenschaft errich- teten Baulichkeiten ein über den ortsüblichen Durchschnitt hinausgehender Wasser- verbrauch zu erwarten ist und aus diesem Grunde die Gemeindewasserleitung besonders ausgestaltet werden muss. (2)
Eine Sonderabgabe ist aber auch dann zu entrichten, wenn die auf einer an die Gemeinde- wasserleitung angeschlossenen Liegenschaft bestehenden Baulichkeiten durch Neu-, Zu- oder Umbauten so geändert werden, dass die im Abs. 1 angeführten Voraussetzungen zu- treffen. (3) Die Sonderabgabe darf den durch die besondere Inanspruchnahme erhöhten Bauaufwand nicht übersteigen.
§ 5 Bereitstellungsgebühren
(1) Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 2,16 pro m³/h festgesetzt. (2)
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wassermessers (in m³/h) mal dem Bereitstellungsbetrag. Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr:
Wassermesser- Nennbelastung in m³/h mal
Bereitstellungsbetrag in € pro m³/h = Bereitstellungs- gebühr in € 3 x 2,16 = 6,48 7 x 2,16 = 15,12
15 x 2,16 = 32,40
20 x 2,16 = 43,20
30 x 2,16 = 64,80
40 x 2,16 = 86,40
80 x 2,16 = 172,80
100 x 2,16 = 216,00
150 x 2,16 = 324,00
§ 6
Wasserbezugsgebühren
(1) Die Wasserbezugsgebühren werden für Liegenschaften, für die von der Gemeinde ein Was- sermesser beigestellt ist, nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 2 des NÖ Gemeindewas- serleitungsgesetzes 1978 berechnet.
11 (2) Für die im Abs. 1 genannten Liegenschaften wird die Grundgebühr für 1 m³ Wasser mit € 1,68 festgesetzt. (3)
Die Wasserbezugsgebühren sind für Liegenschaften, für die von der Gemeinde ein Wasser- messer noch nicht beigestellt werden konnte, so zu berechnen, dass die Berechnungsfläche mit der Grundgebühr gemäß § 6 Abs. 2 vervielfacht wird. Dieser Betrag wird auf die in ei- nem Kalenderjahr vorgesehenen Ablesungszeiträume gleichmäßig aufgeteilt.
§ 7
Entstehung des Abgabenanspruches, Ablesungszeitraum, Entrichtung des Wasserbezugsgebühr und Bereitstellungsgebühr
(1)
Hinsichtlich der Entstehung der Gebührenschuld der Bereitstellungs- und Wasserbezugsge- bühr gelten die Bestimmungen des § 15 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978. (2) Die Wasserbezugsgebühr wird aufgrund einer einmaligen Ablesung im Kalenderjahr gemäß Download 324.12 Kb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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