Frohe ostern


Unabhängige Integrationsplattform


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Unabhängige Integrationsplattform

Sehr viele Gemeindebürger sind bereit

sich ehrenamtlich für die Betreuung der 

Asylsuchenden zu engagieren. Dies zeigte 

sich auch schon während der Sommerferi-

en im Vorjahr, als kurzfristig Asylwerber in 

der Fachschule Bergheim untergebracht 

wurden. 


Um dieses Engagement zu koordinieren 

wurde eine unabhängige Integrations-



plattform ins Leben gerufen. Wenn Sie 

Interesse haben,  einen Beitrag zur erfolg-

reichen Bewältigung dieser großen He-

rausforderung zu leisten, stehen Ihnen 

mehrere Wege off en, sich einzubringen:

1. Ehrenamtliche Mitarbeit

Wenn Sie Interesse an der ehrenamtlichen 

Mitarbeit in der Integrationsplattform ha-

ben, können Sie dies jederzeit mittels ei-

nes Formulars am Gemeindeamt bekannt 

geben. Dieses Formular liegt im Gemein-

deamt Zi-Nr. 1 auf und ist unter www.feld-

kirchen-donau.at/Bürgerservice/Formulare 

abrufbar.  

2. Sachspenden

Für die Einrichtung der Unterkunft wer-

dennoch folgende Gegenstände ge-

braucht:  Einrichtung (Kästen, Tische, 



Sessel, Couch, Bett, ...) Geschirr (Töpfe, 

Besteck, Teller,...) Funktionstüchtige 

Haushaltsgeräte  (Waschmaschinen, Mi-

xer, Mikrowelle, ...)

Aus organisatorischen Gründen ersuchen 

wir  Sie, falls Sie oben angeführte Ge-

genstände spenden möchten, dies bitte 



bis spätestens Dienstag, 29.03.2016 

im Gemeindeamt, Sekretariat Zi.-Nr. 

3, DW 22 oder 23 bekannt  zu geben. 

Wir bitten Sie, die Sachspenden noch zu 

Hause aufzubewahren. Sobald die Un-

terkunft bezugsfertig ist, werden wir Sie 

kontaktieren und bekannt geben, wann 

die Sachspenden angeliefert werden 

können. Kleiderspenden werden derzeit 

nicht benötigt, da noch nicht bekannt 

ist, welche Personengruppen (Familien, 

Alleinstehende, Jugendliche, etc.) in un-

serer Gemeinde untergebracht werden.

3. Geldspenden

Es gibt auch die Möglichkeit, die Integra-

tionsplattform in Form einer Geldspende 

zu unterstützen. Dazu wurde ein Spen-



denkonto lautend auf „Integrations-

plattform“, IBAN AT54 3410 0000 0002 

6344, BIC: RZOOAT2L100 eingerich-

tet. Die Spenden werden für notwen-

dige Anschaff ungen, die Durchführung 

von Veranstaltungen, uä. verwendet. 

Wir bedanken uns bereits jetzt für die vie-

len Anmeldungen ehrenamtlicher Mitar-

beiter und ihre Unterstützung.

ZUSAMMENHELFEN IN OBERÖSTERREICH

Am Sonntag, den 24. April 2016, fi ndet in 

Österreich der 1. Wahlgang zur Wahl des 

Bundespräsidenten statt. Wählen dürfen 

alle Österreicherinnen und Österreicher, 

die am Wahltag das 16. Lebensjahr voll-

endet und ihren Hauptwohnsitz spätes-

tens am Stichtag, den 23. Februar 2016 

in Feldkirchen a.d.D. begründet haben. 

Wahlberechtigt sind auch Österreicher/

innen, die im Ausland leben und im Wäh-

lerverzeichnis unserer Gemeinde eingetra-

gen sind. Alle Wahlberechtigten können 

mittels Briefwahl ihre Stimme abgeben. 

Nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und 

EU-Bürger sind nicht wahlberechtigt. Spä-

testens eine Woche vor der Wahl werden 

Sie in Ihrem Briefkasten die „Amtliche Wah-

linformation“ vorfi nden, diese informiert 

Sie über die Wahlzeit und in welchem 

Sprengel bzw. Wahllokal Sie wählen kön-

nen. Diese Informationen fi nden Sie zu ge-

gebener Zeit auch auf unserer Homepage 

und an der Amtstafel des Gemeindeamtes.

Briefwahl bzw. Wählen mit Wahlkarte:

Wahlberechtigte, die voraussichtlich am 

Wahltag verhindert sein werden, ihre Stim-

me vor der zuständigen Wahlbehörde ab-

zugeben, haben Anspruch auf Ausstellung 

einer Wahlkarte. Die Stimmabgabe mittels 

Briefwahl kann unmittelbar nach Erhalt 

der Wahlkarte erfolgen. Wahlkarten, die 

zur Stimmabgabe mittels Briefwahl ver-

wendet worden sind, können am Wahltag 

auch in jedem geöff neten  Wahllokal  in 

Österreich und auch bei jeder beliebigen 

Bezirkswahlbehörde abgegeben werden. 

Beachten Sie aber, dass vom Ausland aus 

nur die Briefwahl möglich ist.

Wahlkartenantrag:  Einen Wahlkarten-

antrag können Sie ab sofort schriftlich 

(E-Mail, Fax, Website www.feldkirchen-do-

nau.at/Gemeinde.Service/Bürgerservice/

Behördenhilfe HelpGV) bis Mittwoch, 20. 

April 2016 oder persönlich bis Freitag, 

22. April 2016, 12.00 Uhr bei uns am 

Marktgemeindeamt stellen. Eine telefo-



nische Beantragung ist nicht möglich

Um eine Wahlkarte schriftlich zu bean-

tragen, sind folgende Angaben erforder-

lich: Familienname, Vorname, Geburts-

datum, Adresse des Hauptwohnsitzes 

und Daten Ihres Lichtbildausweises (Rei-

sepass, Personalausweis, Führerschein, 

etc.) oder eine Kopie Ihres Lichtbildaus-

weises. Wahlkarten können erst nach 

Vorliegen der amtlichen Stimmzettel 

(voraussichtlich Anfang April 2016) aus-

gegeben werden. Erreicht kein Kandidat 

die absolute Mehrheit, fi ndet  am  Sonn-

tag,  22. Mai 2016 ein 2. Wahlgang statt.

Wir laden Sie recht herzlich ein, von Ihrem 

Wahlrecht Gebrauch zu machen!


FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

01 / März-April 2016

AMTLICHES

7

HEIZKOSTENZUSCHUSSAKTION 2015/2016



U.WE - SOMMERKINDERGARTEN - 10 JAHRES-JUBILÄUM

Die OÖ Landesregierung hat für die Heiz-

periode 2015/2016 die Gewährung eines 

Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige 

Personen beschlossen. Die Anträge haben 

bis spätestens 15. April 2016 zu erfolgen, 

wobei für sämtliche Anträge die Einkom-

mensnachweise des Jahres 2015 vorgelegt 

werden müssen. 

Bitte nehmen Sie zur Antragstellung die 

Einkommensnachweise aus dem Jahr 2015 

(z.B. Jahreslohnzettel, Pensionsabschnitte, 

etc.), sowie die Sozialversicherungsnum-

mer aller im Haushalt wohnenden Perso-

nen und für die Auszahlung die IBAN-Num-

mer mit. 

Wer wird gefördert?

Sozial bedürftige Personen, wenn das mo-

natliche Nettoeinkommen aller tatsächlich 

im Haushalt/der Wohnung lebenden Per-

sonen die Summe der anzuwendenden 

Ausgleichszulagensätze für 2016 nicht 

übersteigt. Diese Einkommensgrenzen 

betragen für Alleinstehende € 882,78, für 

Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften 



€ 1.323,58 und je Kind € 165,28.

Wie wird gefördert?

Einmaliger Zuschuss

- in der Höhe von € 152,-- pro Haushalt,

       wenn das Haushaltseinkommen unter den 

festgelegten Einkommensgrenzen liegt, 

- in der Höhe von € 76,-- pro Haushalt, 

  wenn das Haushaltseinkommen die fest

  gelegten Einkommensgrenzen um max. 

    € 50,- überschreitet

Weitere Informationen erhalten Sie im 

Gemeindeamt bei Frau Emerstorfer (Zi-

Nr. 7, 1. Stock, Tel: 07233/7255-46) oder 

unter 


https://www.land-oberoesterreich.

gv.at/52800.htm.

 

Heuer organisiert die Region Urfahr West 



gemeinsam mit dem Hilfswerk zum 10. Mal 

den u.we Sommerkindergarten, der für 

berufstätige Eltern nicht mehr wegzuden-

ken ist, von 1. bis 31. August 2016, bei 

entsprechendem Bedarf. Auf Grund der 

Bedarfserhebung beziehungsweise vor-

behaltlich der Anmeldungen ergeben sich 

momentan in den Gemeinden Puchenau, 

Gramastetten und Feldkirchen drei Stand-

orte. Heuer wurde zum ersten Mal eine er-



weiterte Bedarfserhebung durchgeführt. 

Daher gilt dieses Sommerbetreuungsan-

gebot für Kindergartenkinder, Krabbel-

gruppenkinder und Volksschulkinder.

Für berufstätige Eltern ist dieses An-

gebot mit Sicherheit eine wesentliche 

Entlastung.  Wer sein/e Kind/er noch an-

melden möchte, kontaktiert bitte das 

Büro des OÖ Hilfswerkes in Ottensheim. 

Anmeldeschluss ist der 04. April 2016.

O Ö Hilfswerk GmbH; Jakob Sigl Straße 3, 

4100 Ottensheim; Tel. 07234/85344, Fax – 

4, E-Mail: ottensheim@ooe.hilfswerk.at

Bericht: u.we

KINDERSOMMER 2016

Auch im heurigen Jahr wollen wir für die 

Kinder wieder ein abwechslungsreiches, 

spannendes und  lustiges Kindersommer-

programm anbieten. 

Wir ersuchen die Veranstalter,  bis Mitte 

Mai 2016 ihr Programm im Gemeindeamt 

bei Frau Emerstorfer, Zi-Nr. 7, 1. Stock be-

kannt zu  geben. 

Die beliebte Erlebnissportwoche  fi n-

det heuer im Zeitraum vom 01.08. bis 

05.08.2016 statt. Die Anmeldungen da-

für können bis Ende Mai 2016 im Ge-

meindeamt bei Frau Emerstorfer, Zi-Nr. 7, 

1. Stock abgegeben oder online unter 

www.xundinsleben.at – Sportwoche in der 

Gemeinde durchgeführt werden. 

Foto: Erlebnissportwoche

Foto: Bezirksrundschau



FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

01 / März-April 2016

AMTLICHES

8

JUDIKATUR DES LANDESVERWALTUNGSGERICHTS OÖ. ZUM OÖ. HUNDEHALTEGESETZ



WOHNUNGSVERGABE

EINLADUNG ZUR TAGUNG TASK FORCE DONAU  

Vormerkungen für freie Wohnungen (Am 

Anger, Schulstraße, Gewerbeparkstraße, 

Schatzsiedlung, Pesenbachtal) werden nur 

ein Jahr in Evidenz gehalten, außer es wird 

der Verlängerungswunsch für ein weiteres 

Jahr (persönlich, telefonisch oder per Mail) 

bei Frau Emerstorfer (Zi-Nr. 7, 1. Stock, Tel: 

07233/7255-46,  offi

  ce@feldkirchen-donau.

at) bekannt gegeben – ansonsten erfolgt 

automatisch die Streichung von der War-

teliste. 

LANDESMUSIKSCHULE - SCHÜLEREINSCHREIBUNG

Die Schüler-Neueinschreibung für das 

Schuljahr 2016/17 fi ndet an der 

Landesmusikschule Feldkirchen a.d.D. 

am Freitag, 15.04.2016, von 15:00 – 



17:00 Uhr und in der

Landesmusikschule Hartkirchen am 

Donnerstag, 14.04.2016  von 16:00-

18:00 Uhr statt.

Alle SchülerInnen, die im Schuljahr 2015/16 

nicht aufgenommen werden konnten und 

weiterhin Interesse an einem Musikschul-

platz haben, können ihre Anmeldung mit 

einer Unterschrift oder einer Mitteilung 

per Telefon, Fax oder E-Mail verlängern las-

sen. Weitere Infos  unter www.musikschule.

hartkirchen.at. 

Einladung zur Tagung Task Force Donau

am  Dienstag, 03. Mai 2016, 10:00 bis 

16:30 Uhr im Redoutensaal, Promenade 

39, 4020 Linz

Nach dem Hochwasser 2013 wurde die 

Task Force Donau vom Bundesministerium 

für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und 

Wasserwirtschaft (BMLFUW) ins Leben ge-

rufen. Unter Beteiligung aller  betroff enen 

Bundesländer (Oberösterreich, Niederös-

terreich, Wien), der Verbund Hydro Power

GmbH, weiterer berührter Dienststellen 

und einzelner Fachexpertinnen und -ex-

perten wurden Verbesserungsmöglich-

keiten beim Hochwassermanagement 

geprüft. Ein Themenschwerpunkt behan-

delt das Feinsedimentmanagement an der 

österreichischen Donau. Der Endbericht 

setzt sich mit vorhandenem Fachwissen 

und Fakten auseinander, identifi ziert aber 

auch Wissensdefi zite und damit verbunde-

nen Forschungsbedarf. Im Ergebnis wer-

den Maßnahmen empfohlen, die das Ziel 

haben, das Feinsedimentmanagement an 

der österreichischen Donau zu verbessern.

Zum weiteren Themenschwerpunkt 

„Hochwasserspitzendämpfung durch 

Vorabsenkung“ wurde vom Land Oberös-

terreich eine Studie in Auftrag gegeben. 

In dieser wurde untersucht, wie groß das 

theoretische Potential ist, wenn die Stau-

räume der Donaukraftwerke Jochenstein 

und Aschach gezielt zur Dämpfung von 

Hochwasserspitzen eingesetzt werden. 

Aufgabe der Task Force Donau war die Prü-

fung, inwieweit das theoretische Potential 

unter Berücksichtigung aller Randbedin-

gungen in die Praxis übertragbar ist. Auf 

dieser Tagung informieren Sie Expertinnen 

und Experten über die Ergebnisse der Task 

Force Donau und stehen in Podiumsdis-

kussionen für Ihre Fragen zur Verfügung.



Zielgruppen: Behörden- und Gemeinde-

vertreter/innen, interessierte Personen



Veranstalter: 

Bundesministerium für 

Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und 

Wasserwirtschaft (BMLFUW) www.bmlfuw.

gv.at in Kooperation mit dem Amt der Oö. 

Landesregierung, Abteilung Oberfl ächen-

gewässerwirtschaft und dem Amt der Nö. 

Landesregierung, Gruppe Wasser

Informationen dazu erhalten Sie bei Ing. 

Bettina Casagrande, Tel.: 0732/7720-12937,  

E-Mail: bettina.casagrande@ooe.gv.at

Anmeldungen bis 26. April 2016 unter 

www.land-oberoesterreich.gv.at/veranstal-

tungen oder per E-Mail an ogw-sw.post@

ooe.gv.at; kein Teilnahmebeitrag

Den genauen Programmablauf fi nden Sie 

auf der Gemeinde-Website, www.feldkir-

chen-donau.at/Gemeinde.Service/Projek-

te/Hochwasserschutz.



Keine Ausnahme von der Leinen- bzw. 

Maulkorbpfl icht für Jagdhunde bei der 

Nachsuche im Ortsgebiet!

Das Landesverwaltungsgericht Oö. hat 

mit Erkenntnis vom 21.09.2015 betref-

fend Verwaltungsübertretung nach dem 

Hundehaltegesetz gem. § 6 Abs. 1 oder 2 

festgestellt, dass auch Jagdhunde bei der 

Nachsuche im Ortsgebiet (das ist das Ver-

folgen und Auffi

  nden von verletztem Wild) 

von der Leinen- bzw. Maulkorbpfl icht nicht 

ausgenommen sind.

Gemäß § 6 Abs. 1 des Oö. Hundehalte-

gesetzes müssen Hunde an öff entlichen 

Orten im Ortsgebiet an der Leine oder 

mit Maulkorb geführt werden. Unter 

dem Begriff  „Ortsgebiet“ versteht das 

Gesetz die Straßenzüge innerhalb der 

Hinweiszeichen „Ortsfafel“  und „Ort-

sende“ gemäß StVO und geschlossen 

bebaute Gebiete mit mindesten fünf 

Wohnhäusern.

Wer gegen diese Leinen-bzw. Maulkor-

bpfl 

icht verstößt, begeht eine Verwal-



tungsübertretung. Auch für Jagdhunde 

ist weder im Oö. Jagdgesetz noch im Oö. 

Hundehaltegesetz eine Ausnahme bei der 

Nachsuche im Ortsgebiet vorgesehen. 



FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

01 / März-April 2016

AMTLICHES

9

STATISTIK AUSTRIA -  ERHEBUNG ÜBER EINKOMMEN UND LEBENSBEDINGUNGEN (SILC)



BORKENKÄFER - WÄLDER JETZT GRÜNDLICH KONTROLLIEREN!

Befallene Bäume entfernen! 

Energieholz-Haufen verhacken!

Die hohen Temperaturen im Sommer 2015 

und die anhaltende Trockenheit bis zum 

Winter haben zu einer bedrohlichen Ver-



mehrung der Borkenkäfer (Buchdrucker 

und Kupferstecher) geführt. Die Waldbe-

sitzer sind seit Sommer intensiv damit be-

schäftigt, das Schadholz aus dem Wald zu 

entfernen und die Ausbreitung der Käfer 

möglichst gering zu halten.

Der Ausgangsbestand an Borkenkäfern 

ist für das kommende Frühjahr sehr hoch, 

da die dritte Käfergeneration zu einem 

großen Teil überwinterungsfähig ist. Bei 



entsprechender Witterung (warmes und 

trockenes Wetter) kann es daher zu einer 



Massenvermehrung kommen.

Borkenkäfer überwintern als Jungkäfer in 

der Rinde oder in der Bodenstreu. Tiefe 

Wintertemperaturen schaden den Käfern 

nur im Ei- und Larvenstadium, fertig ent-

wickelte Jungkäfer hingegen überste-

hen Temperaturen bis -30 Grad Celsius.

Es ist daher von entscheidender Bedeu-

tung, 

sämtliches befallenes Holz im Lau-

fe des Winters aus dem Wald zu entfer-

nen. 

Der  Kupferstecher  vermehrt sich auch in 

feinem Wipfel- und Astmaterial, daher ist 

auch dieses zu entfernen.

Im Frühjahr sollten ab März wöchentliche 

Kontrollen der Waldfl ächen durchge-

führt werden. Wird dabei ein Befall festge-

stellt, sind die Bäume umgehend aufzuar-

beiten.


Energieholz- Haufen 

mit befallenem Ma-

terial sollen nicht im Wald oder in Waldnä-

he gelagert werden und sind jedenfalls 



bis 

Mitte März

 zu 


verhacken

. Frisches befalls-

fähiges Material ist ab Frühjahr entweder 

sofort zu hacken oder mehrere hundert 

Meter von befallstauglichen Fichtenbe-

ständen zu lagern.

Bei Fragen stehen Ihnen die Förster der Be-

zirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung 

(Tel.: +43732/731301-72531) gerne zur 

Verfügung.  Bericht: Landesforstdienst

Foto: Jasser, Landesforstdienst

Statistik Austria kündigt Erhebung über 

Einkommen und Lebensbedingungen 

(SILC) an

Statistik Austria erstellt im öff entlichen 

Auftrag hochwertige Statistiken 

und Analysen, die ein umfassendes, 

objektives Bild der österreichischen 

Wirtschaft und Gesellschaft zeichnen. 

Gerade in wirtschaftlich schwierigen 

Zeiten ist es wichtig, dass verlässliche 

und aktuelle Informationen über die 

Lebensbedingungen der Menschen in 

Österreich zur Verfügung stehen. Im 

Auftrag des Bundesministeriums für 

Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz 

wird derzeit die Erhebung SILC (Statistics 

on Income and Living Conditions/

Statistiken über Einkommen und Lebens-

bedingungen) durchgeführt. Diese Statistik 

ist die Basis für viele sozialpolitische 

Entscheidungen. Rechtsgrundlage der 

Erhebung ist die nationale Einkommens- 

und Lebensbedingungen-Statistik-Verord-

nung des Bundesministeriums für Arbeit, 

Soziales und Konsumentenschutz (ELStV, 

BGBl. II Nr. 277/2010). 

Nach einem reinen Zufallsprinzip werden 

aus dem Zentralen Melderegister jedes 

Jahr  Haushalte in ganz Österreich 

für die Befragung ausgewählt. Auch 

Haushalte unserer Gemeinde könnten 

dabei sein! Die ausgewählten Haushalte 

werden durch einen Ankündigungsbrief 

informiert und eine von Statistik Austria 

beauftragte Erhebungsperson wird von 



Februar bis Juli 2016 mit den Haushalten 

Kontakt aufnehmen, um einen Termin 

für die Befragung zu vereinbaren. Diese 

Personen können sich entsprechend 

ausweisen. Jeder ausgewählte Haushalt 

wird in vier aufeinanderfolgenden Jahren 

befragt, um auch Veränderungen in 

den Lebensbedingungen zu erfassen. 

Haushalte, die schon einmal für SILC befragt 

wurden, können in den Folgejahren auch 

telefonisch Auskunft geben. 

Inhalte der Befragung sind u.a. die Wohn-

situation, die Teilnahme am Erwerbsleben, 

Einkommen sowie Gesundheit und Zu-

friedenheit mit bestimmten Lebens-

bereichen. Für die Aussagekraft der mit 

großem Aufwand erhobenen Daten ist 

es von enormer Bedeutung, dass sich alle 

Personen eines Haushalts ab 16 Jahren an 

der Erhebung beteiligen. Als Dankeschön 

erhalten die befragten Haushalte einen 

Einkaufsgutschein über 15,- Euro.

Die Statistik, die aus den in der Befrag-

ung gewonnenen Daten erstellt wird, 

ist ein repräsentatives Abbild der 

Bevölkerung. Eine befragte Person steht 

darin für Tausend andere Personen in 

einer ähnlichen Lebenssituation. Die 

persönlichen Angaben unterliegen der 

absoluten  statistischen Geheimhaltung 

und dem Datenschutz gemäß dem 

Bundesstatistikgesetz 2000 §§17-18. 

Statistik Austria garantiert, dass die 

erhobenen Daten nur für statistische 

Zwecke verwendet und persönliche Daten 

an keine andere Stelle weitergegeben 

werden. Im Voraus herzlichen Dank für Ihre 

Mitarbeit! Weitere Informationen zu SILC 

erhalten Sie: Statistik Austria, Guglgasse 

13, 1110 Wien, Tel.: 01/711 28 8338 (Mo-Fr 

8:00-17:00 Uhr) E-Mail: silc@statistik.gv.at,

 

Internet: www.statistik.at/silcinfo 



FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

01 / März-April 2016

AMTLICHES

AKTUELLES

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FELDKIRCHNER WOCHENMARKT AM MARKTPLATZ FELDKIRCHEN AN DER DONAU



REGION URFAHR WEST - MIT HERZ UND VERSTAND FÜR DIE REGION

FELSRÄUMUNGSARBEITEN AN DER B 127 - STRASSENSPERRE

Geschäftsführerin Mag. Gillmayr, Foto:  u.we

Die u.we Schilder kennen die meis-

ten, doch was ist u.we überhaupt?

Urfahr West  ist eine Leader Region und 

umfasst alle Gemeinden im Westen des Be-

zirkes Urfahr Umgebung. Die Gemeinden,  

die dabei sind, sind Gramastetten, Lichten-

berg, Eidenberg, Puchenau, Ottensheim, 

Feldkirchen a.d.D., Goldwörth und St. Gott-

hard.


Und was bedeutet Leader?

Leader ist eine Abkürzung aus dem Franzö-

sischen und steht für „Liaison Entre Actions 

de Développement de l’Économie Rura-

le“, auf Deutsch die Verbindung zwischen 

Aktionen zur Entwicklung der ländlichen 

Wirtschaft und ist ein Förderprogramm der 

EU. Das klingt immer noch ziemlich kom-

pliziert.

Was bringt mir das als Bürgerin oder Bür-

ger, wenn ich in einer Leader Region lebe?

Die Menschen, die in diesen  Gemeinden 

leben, wissen oft sehr genau, was ihrer 

Region gut tut. Auf deren Ideen und Initi-

ativen kommt es an. Das ist die Grundidee 

von Leader, aktive Bürger und Bürgerinnen 

bei der Umsetzung ihrer Idee für die Regi-

on mit Förderungen zu unterstützen. Zum 

Beispiel, wenn Johannes die Idee eines 

mobilen Dorfl adens hat,  weil der Nahver-

sorger in seinem Ort geschlossen wurde, 

dann kommt er zu uns ins u.we Büro und 

lässt sich beraten, was er alles dazu benö-

tigt, um seine Idee umzusetzen.



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