Frohe ostern
Unabhängige Integrationsplattform
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Unabhängige Integrationsplattform Sehr viele Gemeindebürger sind bereit, sich ehrenamtlich für die Betreuung der Asylsuchenden zu engagieren. Dies zeigte sich auch schon während der Sommerferi- en im Vorjahr, als kurzfristig Asylwerber in der Fachschule Bergheim untergebracht wurden.
Um dieses Engagement zu koordinieren wurde eine unabhängige Integrations- plattform ins Leben gerufen. Wenn Sie Interesse haben, einen Beitrag zur erfolg- reichen Bewältigung dieser großen He- rausforderung zu leisten, stehen Ihnen mehrere Wege off en, sich einzubringen:
Wenn Sie Interesse an der ehrenamtlichen Mitarbeit in der Integrationsplattform ha- ben, können Sie dies jederzeit mittels ei- nes Formulars am Gemeindeamt bekannt geben. Dieses Formular liegt im Gemein- deamt Zi-Nr. 1 auf und ist unter www.feld- kirchen-donau.at/Bürgerservice/Formulare abrufbar.
Für die Einrichtung der Unterkunft wer- dennoch folgende Gegenstände ge- braucht: Einrichtung (Kästen, Tische, Sessel, Couch, Bett, ...) Geschirr (Töpfe, Besteck, Teller,...) Funktionstüchtige Haushaltsgeräte (Waschmaschinen, Mi- xer, Mikrowelle, ...) Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir Sie, falls Sie oben angeführte Ge- genstände spenden möchten, dies bitte bis spätestens Dienstag, 29.03.2016 im Gemeindeamt, Sekretariat Zi.-Nr. 3, DW 22 oder 23 bekannt zu geben. Wir bitten Sie, die Sachspenden noch zu Hause aufzubewahren. Sobald die Un- terkunft bezugsfertig ist, werden wir Sie kontaktieren und bekannt geben, wann die Sachspenden angeliefert werden können. Kleiderspenden werden derzeit nicht benötigt, da noch nicht bekannt ist, welche Personengruppen (Familien, Alleinstehende, Jugendliche, etc.) in un- serer Gemeinde untergebracht werden.
Es gibt auch die Möglichkeit, die Integra- tionsplattform in Form einer Geldspende zu unterstützen. Dazu wurde ein Spen- denkonto lautend auf „Integrations- plattform“, IBAN AT54 3410 0000 0002 6344, BIC: RZOOAT2L100 eingerich- tet. Die Spenden werden für notwen- dige Anschaff ungen, die Durchführung von Veranstaltungen, uä. verwendet. Wir bedanken uns bereits jetzt für die vie- len Anmeldungen ehrenamtlicher Mitar- beiter und ihre Unterstützung. ZUSAMMENHELFEN IN OBERÖSTERREICH Am Sonntag, den 24. April 2016, fi ndet in Österreich der 1. Wahlgang zur Wahl des
alle Österreicherinnen und Österreicher, die am Wahltag das 16. Lebensjahr voll- endet und ihren Hauptwohnsitz spätes- tens am Stichtag, den 23. Februar 2016 in Feldkirchen a.d.D. begründet haben. Wahlberechtigt sind auch Österreicher/ innen, die im Ausland leben und im Wäh- lerverzeichnis unserer Gemeinde eingetra- gen sind. Alle Wahlberechtigten können mittels Briefwahl ihre Stimme abgeben. Nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind nicht wahlberechtigt. Spä- testens eine Woche vor der Wahl werden Sie in Ihrem Briefkasten die „Amtliche Wah- linformation“ vorfi nden, diese informiert Sie über die Wahlzeit und in welchem Sprengel bzw. Wahllokal Sie wählen kön- nen. Diese Informationen fi nden Sie zu ge- gebener Zeit auch auf unserer Homepage und an der Amtstafel des Gemeindeamtes.
Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stim- me vor der zuständigen Wahlbehörde ab- zugeben, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl kann unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte erfolgen. Wahlkarten, die zur Stimmabgabe mittels Briefwahl ver- wendet worden sind, können am Wahltag auch in jedem geöff neten Wahllokal in Österreich und auch bei jeder beliebigen Bezirkswahlbehörde abgegeben werden. Beachten Sie aber, dass vom Ausland aus nur die Briefwahl möglich ist.
antrag können Sie ab sofort schriftlich (E-Mail, Fax, Website www.feldkirchen-do- nau.at/Gemeinde.Service/Bürgerservice/ Behördenhilfe HelpGV) bis Mittwoch, 20.
Marktgemeindeamt stellen. Eine telefo- nische Beantragung ist nicht möglich. Um eine Wahlkarte schriftlich zu bean- tragen, sind folgende Angaben erforder- lich: Familienname, Vorname, Geburts- datum, Adresse des Hauptwohnsitzes und Daten Ihres Lichtbildausweises (Rei- sepass, Personalausweis, Führerschein, etc.) oder eine Kopie Ihres Lichtbildaus- weises. Wahlkarten können erst nach Vorliegen der amtlichen Stimmzettel (voraussichtlich Anfang April 2016) aus- gegeben werden. Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, fi ndet am Sonn-
Wir laden Sie recht herzlich ein, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen!
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 01 / März-April 2016 AMTLICHES 7 HEIZKOSTENZUSCHUSSAKTION 2015/2016 U.WE - SOMMERKINDERGARTEN - 10 JAHRES-JUBILÄUM Die OÖ Landesregierung hat für die Heiz- periode 2015/2016 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen. Die Anträge haben
wobei für sämtliche Anträge die Einkom- mensnachweise des Jahres 2015 vorgelegt werden müssen. Bitte nehmen Sie zur Antragstellung die Einkommensnachweise aus dem Jahr 2015 (z.B. Jahreslohnzettel, Pensionsabschnitte, etc.), sowie die Sozialversicherungsnum- mer aller im Haushalt wohnenden Perso- nen und für die Auszahlung die IBAN-Num- mer mit. Wer wird gefördert? Sozial bedürftige Personen, wenn das mo- natliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Per- sonen die Summe der anzuwendenden Ausgleichszulagensätze für 2016 nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenzen betragen für Alleinstehende € 882,78, für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften € 1.323,58 und je Kind € 165,28. Wie wird gefördert? Einmaliger Zuschuss - in der Höhe von € 152,-- pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgelegten Einkommensgrenzen liegt, - in der Höhe von € 76,-- pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen die fest gelegten Einkommensgrenzen um max. € 50,- überschreitet Weitere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt bei Frau Emerstorfer (Zi- Nr. 7, 1. Stock, Tel: 07233/7255-46) oder unter
https://www.land-oberoesterreich. gv.at/52800.htm.
Heuer organisiert die Region Urfahr West gemeinsam mit dem Hilfswerk zum 10. Mal den u.we Sommerkindergarten, der für berufstätige Eltern nicht mehr wegzuden- ken ist, von 1. bis 31. August 2016, bei entsprechendem Bedarf. Auf Grund der Bedarfserhebung beziehungsweise vor- behaltlich der Anmeldungen ergeben sich momentan in den Gemeinden Puchenau, Gramastetten und Feldkirchen drei Stand- orte. Heuer wurde zum ersten Mal eine er- weiterte Bedarfserhebung durchgeführt. Daher gilt dieses Sommerbetreuungsan- gebot für Kindergartenkinder, Krabbel- gruppenkinder und Volksschulkinder. Für berufstätige Eltern ist dieses An- gebot mit Sicherheit eine wesentliche Entlastung. Wer sein/e Kind/er noch an- melden möchte, kontaktiert bitte das Büro des OÖ Hilfswerkes in Ottensheim.
O Ö Hilfswerk GmbH; Jakob Sigl Straße 3, 4100 Ottensheim; Tel. 07234/85344, Fax – 4, E-Mail: ottensheim@ooe.hilfswerk.at Bericht: u.we KINDERSOMMER 2016 Auch im heurigen Jahr wollen wir für die Kinder wieder ein abwechslungsreiches, spannendes und lustiges Kindersommer- programm anbieten. Wir ersuchen die Veranstalter, bis Mitte
bei Frau Emerstorfer, Zi-Nr. 7, 1. Stock be- kannt zu geben. Die beliebte Erlebnissportwoche fi n- det heuer im Zeitraum vom 01.08. bis
für können bis Ende Mai 2016 im Ge- meindeamt bei Frau Emerstorfer, Zi-Nr. 7, 1. Stock abgegeben oder online unter www.xundinsleben.at – Sportwoche in der Gemeinde durchgeführt werden. Foto: Erlebnissportwoche Foto: Bezirksrundschau FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 01 / März-April 2016 AMTLICHES 8 JUDIKATUR DES LANDESVERWALTUNGSGERICHTS OÖ. ZUM OÖ. HUNDEHALTEGESETZ WOHNUNGSVERGABE EINLADUNG ZUR TAGUNG TASK FORCE DONAU Vormerkungen für freie Wohnungen (Am Anger, Schulstraße, Gewerbeparkstraße, Schatzsiedlung, Pesenbachtal) werden nur ein Jahr in Evidenz gehalten, außer es wird der Verlängerungswunsch für ein weiteres Jahr (persönlich, telefonisch oder per Mail) bei Frau Emerstorfer (Zi-Nr. 7, 1. Stock, Tel: 07233/7255-46, offi ce@feldkirchen-donau. at) bekannt gegeben – ansonsten erfolgt automatisch die Streichung von der War- teliste. LANDESMUSIKSCHULE - SCHÜLEREINSCHREIBUNG Die Schüler-Neueinschreibung für das Schuljahr 2016/17 fi ndet an der
am Freitag, 15.04.2016, von 15:00 – 17:00 Uhr und in der Landesmusikschule Hartkirchen am Donnerstag, 14.04.2016 von 16:00- 18:00 Uhr statt. Alle SchülerInnen, die im Schuljahr 2015/16 nicht aufgenommen werden konnten und weiterhin Interesse an einem Musikschul- platz haben, können ihre Anmeldung mit einer Unterschrift oder einer Mitteilung per Telefon, Fax oder E-Mail verlängern las- sen. Weitere Infos unter www.musikschule. hartkirchen.at.
am Dienstag, 03. Mai 2016, 10:00 bis 16:30 Uhr im Redoutensaal, Promenade 39, 4020 Linz Nach dem Hochwasser 2013 wurde die Task Force Donau vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) ins Leben ge- rufen. Unter Beteiligung aller betroff enen Bundesländer (Oberösterreich, Niederös- terreich, Wien), der Verbund Hydro Power GmbH, weiterer berührter Dienststellen und einzelner Fachexpertinnen und -ex- perten wurden Verbesserungsmöglich- keiten beim Hochwassermanagement geprüft. Ein Themenschwerpunkt behan- delt das Feinsedimentmanagement an der österreichischen Donau. Der Endbericht setzt sich mit vorhandenem Fachwissen und Fakten auseinander, identifi ziert aber auch Wissensdefi zite und damit verbunde- nen Forschungsbedarf. Im Ergebnis wer- den Maßnahmen empfohlen, die das Ziel haben, das Feinsedimentmanagement an der österreichischen Donau zu verbessern. Zum weiteren Themenschwerpunkt „Hochwasserspitzendämpfung durch Vorabsenkung“ wurde vom Land Oberös- terreich eine Studie in Auftrag gegeben. In dieser wurde untersucht, wie groß das theoretische Potential ist, wenn die Stau- räume der Donaukraftwerke Jochenstein und Aschach gezielt zur Dämpfung von Hochwasserspitzen eingesetzt werden. Aufgabe der Task Force Donau war die Prü- fung, inwieweit das theoretische Potential unter Berücksichtigung aller Randbedin- gungen in die Praxis übertragbar ist. Auf dieser Tagung informieren Sie Expertinnen und Experten über die Ergebnisse der Task Force Donau und stehen in Podiumsdis- kussionen für Ihre Fragen zur Verfügung. Zielgruppen: Behörden- und Gemeinde- vertreter/innen, interessierte Personen Veranstalter: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) www.bmlfuw. gv.at in Kooperation mit dem Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Oberfl ächen- gewässerwirtschaft und dem Amt der Nö. Landesregierung, Gruppe Wasser Informationen dazu erhalten Sie bei Ing. Bettina Casagrande, Tel.: 0732/7720-12937, E-Mail: bettina.casagrande@ooe.gv.at
www.land-oberoesterreich.gv.at/veranstal- tungen oder per E-Mail an ogw-sw.post@ ooe.gv.at; kein Teilnahmebeitrag Den genauen Programmablauf fi nden Sie auf der Gemeinde-Website, www.feldkir- chen-donau.at/Gemeinde.Service/Projek- te/Hochwasserschutz. Keine Ausnahme von der Leinen- bzw. Maulkorbpfl icht für Jagdhunde bei der Nachsuche im Ortsgebiet! Das Landesverwaltungsgericht Oö. hat mit Erkenntnis vom 21.09.2015 betref- fend Verwaltungsübertretung nach dem Hundehaltegesetz gem. § 6 Abs. 1 oder 2 festgestellt, dass auch Jagdhunde bei der Nachsuche im Ortsgebiet (das ist das Ver- folgen und Auffi nden von verletztem Wild) von der Leinen- bzw. Maulkorbpfl icht nicht ausgenommen sind.
Wer gegen diese Leinen-bzw. Maulkor- bpfl icht verstößt, begeht eine Verwal- tungsübertretung. Auch für Jagdhunde ist weder im Oö. Jagdgesetz noch im Oö. Hundehaltegesetz eine Ausnahme bei der Nachsuche im Ortsgebiet vorgesehen. FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 01 / März-April 2016 AMTLICHES 9 STATISTIK AUSTRIA - ERHEBUNG ÜBER EINKOMMEN UND LEBENSBEDINGUNGEN (SILC) BORKENKÄFER - WÄLDER JETZT GRÜNDLICH KONTROLLIEREN! Befallene Bäume entfernen! Energieholz-Haufen verhacken! Die hohen Temperaturen im Sommer 2015 und die anhaltende Trockenheit bis zum Winter haben zu einer bedrohlichen Ver- mehrung der Borkenkäfer (Buchdrucker und Kupferstecher) geführt. Die Waldbe- sitzer sind seit Sommer intensiv damit be- schäftigt, das Schadholz aus dem Wald zu entfernen und die Ausbreitung der Käfer möglichst gering zu halten. Der Ausgangsbestand an Borkenkäfern ist für das kommende Frühjahr sehr hoch, da die dritte Käfergeneration zu einem großen Teil überwinterungsfähig ist. Bei entsprechender Witterung (warmes und trockenes Wetter) kann es daher zu einer Massenvermehrung kommen. Borkenkäfer überwintern als Jungkäfer in der Rinde oder in der Bodenstreu. Tiefe Wintertemperaturen schaden den Käfern nur im Ei- und Larvenstadium, fertig ent-
Es ist daher von entscheidender Bedeu- tung,
Der Kupferstecher vermehrt sich auch in feinem Wipfel- und Astmaterial, daher ist auch dieses zu entfernen. Im Frühjahr sollten ab März wöchentliche
führt werden. Wird dabei ein Befall festge- stellt, sind die Bäume umgehend aufzuar- beiten.
Energieholz- Haufen mit befallenem Ma- terial sollen nicht im Wald oder in Waldnä- he gelagert werden und sind jedenfalls bis Mitte März zu
verhacken . Frisches befalls- fähiges Material ist ab Frühjahr entweder sofort zu hacken oder mehrere hundert Meter von befallstauglichen Fichtenbe- ständen zu lagern. Bei Fragen stehen Ihnen die Förster der Be- zirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung (Tel.: +43732/731301-72531) gerne zur Verfügung. Bericht: Landesforstdienst Foto: Jasser, Landesforstdienst
Auftrag hochwertige Statistiken und Analysen, die ein umfassendes, objektives Bild der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft zeichnen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass verlässliche und aktuelle Informationen über die Lebensbedingungen der Menschen in Österreich zur Verfügung stehen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird derzeit die Erhebung SILC (Statistics on Income and Living Conditions/ Statistiken über Einkommen und Lebens- bedingungen) durchgeführt. Diese Statistik ist die Basis für viele sozialpolitische Entscheidungen. Rechtsgrundlage der Erhebung ist die nationale Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistik-Verord- nung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (ELStV, BGBl. II Nr. 277/2010). Nach einem reinen Zufallsprinzip werden aus dem Zentralen Melderegister jedes Jahr Haushalte in ganz Österreich für die Befragung ausgewählt. Auch Haushalte unserer Gemeinde könnten dabei sein! Die ausgewählten Haushalte werden durch einen Ankündigungsbrief informiert und eine von Statistik Austria beauftragte Erhebungsperson wird von Februar bis Juli 2016 mit den Haushalten Kontakt aufnehmen, um einen Termin für die Befragung zu vereinbaren. Diese Personen können sich entsprechend ausweisen. Jeder ausgewählte Haushalt wird in vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt, um auch Veränderungen in den Lebensbedingungen zu erfassen. Haushalte, die schon einmal für SILC befragt wurden, können in den Folgejahren auch telefonisch Auskunft geben. Inhalte der Befragung sind u.a. die Wohn- situation, die Teilnahme am Erwerbsleben, Einkommen sowie Gesundheit und Zu- friedenheit mit bestimmten Lebens- bereichen. Für die Aussagekraft der mit großem Aufwand erhobenen Daten ist es von enormer Bedeutung, dass sich alle Personen eines Haushalts ab 16 Jahren an der Erhebung beteiligen. Als Dankeschön erhalten die befragten Haushalte einen
Die Statistik, die aus den in der Befrag- ung gewonnenen Daten erstellt wird, ist ein repräsentatives Abbild der Bevölkerung. Eine befragte Person steht darin für Tausend andere Personen in einer ähnlichen Lebenssituation. Die persönlichen Angaben unterliegen der absoluten statistischen Geheimhaltung und dem Datenschutz gemäß dem Bundesstatistikgesetz 2000 §§17-18. Statistik Austria garantiert, dass die erhobenen Daten nur für statistische Zwecke verwendet und persönliche Daten an keine andere Stelle weitergegeben werden. Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit! Weitere Informationen zu SILC erhalten Sie: Statistik Austria, Guglgasse 13, 1110 Wien, Tel.: 01/711 28 8338 (Mo-Fr 8:00-17:00 Uhr) E-Mail: silc@statistik.gv.at,
Internet: www.statistik.at/silcinfo FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 01 / März-April 2016 AMTLICHES AKTUELLES 10 FELDKIRCHNER WOCHENMARKT AM MARKTPLATZ FELDKIRCHEN AN DER DONAU REGION URFAHR WEST - MIT HERZ UND VERSTAND FÜR DIE REGION FELSRÄUMUNGSARBEITEN AN DER B 127 - STRASSENSPERRE Geschäftsführerin Mag. Gillmayr, Foto: u.we
Urfahr West ist eine Leader Region und umfasst alle Gemeinden im Westen des Be- zirkes Urfahr Umgebung. Die Gemeinden, die dabei sind, sind Gramastetten, Lichten- berg, Eidenberg, Puchenau, Ottensheim, Feldkirchen a.d.D., Goldwörth und St. Gott- hard.
Und was bedeutet Leader? Leader ist eine Abkürzung aus dem Franzö- sischen und steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rura- le“, auf Deutsch die Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und ist ein Förderprogramm der EU. Das klingt immer noch ziemlich kom- pliziert.
Die Menschen, die in diesen Gemeinden leben, wissen oft sehr genau, was ihrer Region gut tut. Auf deren Ideen und Initi- ativen kommt es an. Das ist die Grundidee von Leader, aktive Bürger und Bürgerinnen bei der Umsetzung ihrer Idee für die Regi- on mit Förderungen zu unterstützen. Zum Beispiel, wenn Johannes die Idee eines mobilen Dorfl adens hat, weil der Nahver- sorger in seinem Ort geschlossen wurde, dann kommt er zu uns ins u.we Büro und lässt sich beraten, was er alles dazu benö- tigt, um seine Idee umzusetzen. Download 430.79 Kb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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