Frühzeitige Beteiligung
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- Planungsstand
- 1 Anlass, Erfordernis und allgemeine Ziele der Planaufstellung
- 3 Übergeordnete planerische Vorgaben 3.1 Landesentwicklungsplan 1
- Landkreis Bautzen Landkreis Görlitz
- 3.2 Regionalplan 2
- 3.3 Flächennutzungsplan
- 4 Schutzgebiete und –bestimmungen 4.1 Natur- und Landschaftsschutz
- 5 Städtebauliches Konzept 5.1 Planungskonzept
- 5.2 Erschließung 5.2.1 Verkehrserschließung
- 5.3 Brandschutz / Löschwasserversorgung
- 6 Flächenbilanz Tabelle 1: Flächenbilanz Festsetzungen des B-Planes „Gewerbegebiet Sohland Mitte“ Bezeichnung der Festsetzungen
- Gesamtfläche 8.120 0,81 7 Bodenordnung
- 8 Quellen Rechtsgrundlagen BauGB
- BNatSchG
- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Gemeinde Sohland an der Spree
Frühzeitige Beteiligung
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Sohland Mitte“ Planteil C: Begründung
Vorentwurf
16.04.2018 Gemeinde: Gemeinde Sohland a.d. Spree Bahnhofstraße 26 02689 Sohland a.d. Spree Gemarkung: Ober- und Mittelsohland Bebauungsplan „Gewerbegebiet Sohland Mitte“
Vorentwurf Gemeinde Sohland a.d. Spree
Planteil C: Begründung
1 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass, Erfordernis und allgemeine Ziele der Planaufstellung.............................................................................. 2 2 Örtliche Gegebenheiten ........................................................................................................................................ 2 2.1 Lage des räumlichen Geltungsbereichs .................................................................................................... 2 3 Übergeordnete planerische Vorgaben .................................................................................................................. 3 3.1 Landesentwicklungsplan ........................................................................................................................... 3 3.2 Regionalplan .............................................................................................................................................. 4 3.3 Flächennutzungsplan ................................................................................................................................ 4 4 Schutzgebiete und –bestimmungen ..................................................................................................................... 5 4.1 Natur- und Landschaftsschutz ................................................................................................................... 5 4.2 Hochwasserschutz .................................................................................................................................... 5 5 Städtebauliches Konzept ...................................................................................................................................... 5 5.1 Planungskonzept ....................................................................................................................................... 5 5.2 Erschließung .............................................................................................................................................. 6 5.2.1 Verkehrserschließung ..................................................................................................................... 6 5.2.2 Versorgung ..................................................................................................................................... 6 5.2.3 Entsorgung ..................................................................................................................................... 6 5.3 Brandschutz / Löschwasserversorgung ..................................................................................................... 6 6 Flächenbilanz ....................................................................................................................................................... 7 7 Bodenordnung ...................................................................................................................................................... 7 8 Quellen ................................................................................................................................................................. 9
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Sohland Mitte“
Vorentwurf Gemeinde Sohland a.d. Spree
Planteil C: Begründung
2 1 Anlass, Erfordernis und allgemeine Ziele der Planaufstellung Der Gemeinderat Sohland a.d. Spree fasste am 22.02.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Sohland a.d. Spree“. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll der Investitionsabsicht eines ortsansässigen Unternehmens nachgekommen werden. Es besteht die Absicht einen Lagerplatz mit Lagerhalle auf dem Flurstück 136/1 der Gemarkung Ober- und Mittelsohland einzurichten und damit eine brach gefallene Fläche nachzunutzen. Das Plangebiet diente zum Teil als ehemalige Lagerflächen. Die geplante Lagerhalle hat einen Grundriss von 24 x 40 m und eine Höhe von 6,5 m. Die Baumaterialien für den geplanten Hallenbau lagern derzeit an der Gerhart-Hauptmann-Straße (S 116) gegenüber des Edekamarktes. Mit dem Bau der Lagerhalle wird eine Lagerfläche im Ortszentrum von Sohland a.d. Spree beräumt. Das geplante Bauvorhaben befindet sich gegenwärtig im Außenbereich, so dass das Aufstellen eines qualifizierten Bebauungsplanes zum Sichern der Baurechte erforderlich wird. Zur Verwirklichung des Bauvorhabens sowie zur Sicherung des Baurechtes stellt die Gemeinde einen qualifizierten B-Plan im Regelverfahren gemäß § 8 (2) Baugesetzbuch (BauGB) auf. Mit dem B-Plan werden die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Sohland Mitte“ umfasst Teile der Flurstücke 136/1 und 1340 der Gemarkung Ober- und Mittelsohland.
Die Gemeinde Sohland a.d. Spree im Landkreis Bautzen ist im Süden Grenzgemeinde zur Tschechischen Republik. Das Gemeindegebiet grenzt im Norden an die Stadt Schirgiswalde-Kirschau, im Westen an die Gemeinde Steinigtwolmsdorf und im Osten an die Gemeinde Oppach. Die Gemeinde Sohland a.d. Spree hatte am 31.12.2015 eine Gesamteinwohnerzahl von 6.876 auf einer Fläche von 37,30 km². Der Geltungsbereich befindet sich zentral in der Gemeinde Sohland a.d. Spree, in der Ortschaft Sohland a.d. Spree zwischen der Gerhart-Hauptmann-Straße (S 116) und der Alten Bautzener Straße. Er umfasst Teilflächen der Flurstücke 136/1 sowie 1340 der Gemarkung Ober- und Mittelsohland und erstreckt sich über eine Gesamtfläche von 8.120 m². Im Norden begrenzt das bestehende Gewerbegebiet den Geltungsbereich. Im Süden und Westen liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Osten die Wohnbebauung des Ortes Sohland a.d. Spree. Das Plangebiet umfasst Teile der ehemaligen Lagerfläche der alten Färberei.
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Sohland Mitte“
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3 Abbildung 1: Topografische Karte (Quelle: geoportal.sachsen.de, bearbeitet durch LA Panse). 3 Übergeordnete planerische Vorgaben 3.1 Landesentwicklungsplan 1 Der Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP 2013) als landesplanerisches Gesamtkonzept für die räumliche Ordnung und langfristige Entwicklung Sachsens und seiner Teilräume setzt den Rahmen für fachliche Planungen. Im LEP 2013 ist die Gemeinde Sohland a.d. Spree dem verdichteten Bereich im ländlichen Raum zugeordnet (Karte 1 – Raumstruktur). Das Gemeindegebiet liegt in der Landschaftseinheit „Oberlausitzer Bergland“ im grenznahen Gebiet. Die Gemeinde Sohland a.d. Spree ist Verbindungsfläche für großräumig lebende Wildtiere mit natürlichem Wanderungsverhalten (Karte 8 - Lebensraumverbundsystem) und liegt im Verbreitungsgebiet für Nickelvorkommen (Karte 11 - Verbreitung erz- und spathöffiger Gebiete)
1
am 14. August 2013.
Landkreis Görlitz Gemeinde Sohland a.d. Spree Stadt Wilthen
Gemeinde Steinigtwolmsdorf Stadt Schirgiswalde- Kirschau Gemeinde Cunewalde
Gemeinde Oppach Stadt
Neusalza- Spremberg Plangebiet
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4 3.2 Regionalplan 2 Der Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien (RP 2009) trifft für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Sohland Mitte“ die Ausweisung als landesweites bedeutsames Tourismusgebiet „Oberlausitzer Bergland“ und landerübergreifendes touristisches Großgebiet der Umgebindelandschaft. Dem Ziel 8.3 des LEP entsprechend soll der ökologische Landbau regionsweit gestärkt und ausgeweitet werden. Es ist darauf hinzuwirken, dass die Erhöhung des Anteils ökologisch bewirtschafteter Flächen bevorzugt in den ausgewiesenen „Bereichen mit besonderen Nutzungsanforderungen“ erfolgt. Die Gemeinde Sohland a.d. Spree bildet einen grundzentralen Verbund mit den Städten Schirgiswalde-Kirschau und Wilthen sowie der Gemeinde Neukirch/Lausitz. Durch das Gemeindegebiet verlaufen Routen des Radfernwegenetzes von Deutschlands (Mittellandroute) und des Freistaates Sachsen (Sächsische Mittelgebirgsroute, Spreeradweg und Umgebindehausradweg) Im Westen der im Zusammenhang bebauten Ortschaft sind strukturierungsbedürftige Agrarfluren ausgewiesen. Das Plangebiet liegt im sanierungsbedürftigen Bereich der Landschaft, insbesondere dem Waldschadensgebiet Zone III (geringe Schäden). 3.3 Flächennutzungsplan Für die Gemeinde Sohland a.d. Spree liegt der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) vom 01.04.2008 vor. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Sohland Mitte“ ist im vorliegenden FNP als gewerbliche Baufläche eingetragen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Sohland Mitte“ erfolgt gemäß § 8 (2) BauGB im Regelverfahren. Der Bebauungsplan entspricht der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes.
2
§ 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009, in der Fassung des Genehmigungsbescheides vom 27. Oktober 2009, in Kraft getreten am 4. Februar 2010.
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Sohland Mitte“
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5 Abbildung 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Sohland a.d. Spree (Quelle: geoportal.sachsen.de). 4 Schutzgebiete und –bestimmungen 4.1 Natur- und Landschaftsschutz Naturschutzgebiete (gemäß § 14 BNatSchG), Naturparks (gemäß § 17 BNatSchG) und Naturdenkmäler (gemäß § 18 BNatSchG) sind im näheren Umfeld nicht vorhanden. Auch befindet sich das Plangebiet nicht im Biosphärenreservat, Naturschutzgebiet, Flora-Fauna-Habitat oder europäischen Vogelschutzgebiet. Das Landschaftsschutzgebiet „Oberlausitzer Bergland“ befindet sich außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortschaft Sohland a.d. Spree und schließt unmittelbar südlich an das Flurstück 136/1 der Gemarkung Ober- und Mittelsohland an. Durch die Planung wird das angrenzende Landschaftsschutzgebiet nicht beeinträchtigt.
Das Überschwemmungsgebiet (HQ100) nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 SächsWG des Sohlander Dorfbaches, Gewässer 2. Ordnung, befindet sich ca. 300 m östlich des Geltungsbereiches. Die Spree ist ca. 1 km vom Planungsgebiet entfernt. 5 Städtebauliches Konzept 5.1 Planungskonzept Das bestehende Gewerbegebiet an der Alten Bautzener Straße soll erweitert werden. Der Bebauungsplan schafft für das Realisieren des Vorhabens die planungsrechtlichen Voraussetzungen. Für die künftigen baulichen Nutzungen im Plangebiet wird die Art der baulichen Nutzungen als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Im Gewerbegebietes innerhalb des Geltungsbereiches ist das Errichten von Gewerbebetrieben aller Art, Lagerhäusern, Lagerplätzen, öffentlichen Betrieben sowie Geschäfts-, Büro-, und Verwaltungsgebäuden zulässig. Der geplante Hallenbau schließt direkt südlich an das bestehende Gewerbegebiet an und ordnet sich so in den Bestand ein. Gestalterisch sind weder grelle Farben noch blendende Materialien zulässig. Bebauungsplan „Gewerbegebiet Sohland Mitte“
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6 Die Ausnahmen nach § 8 (3) BauNVO sind nicht zulässig. Nebenanlagen im Sinne des § 12 BauNVO (Stellplätze und Garagen) sowie § 14 BauNVO (Nebenanlagen, Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen) sind innerhalb und außerhalb der festgesetzten Baugrenze zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung entspricht mit 0,8 der Obergrenze gemäß § 17 BauNVO für Gewerbegebiete. Die nicht überbauten Flächen innerhalb des Geltungsbereiches sind zu begrünen.
Der Geltungsbereich ist grundsätzlich über die Alte Bautzener Straße gesichert. Zur Erschließung der geplanten Lagerhalle wird auf den Flurstücken 1340 und 136/1 eine private Zufahrt für das zukünftig ansässige Unternehmen errichtet. Mit der westlichen Erschließung des Geltungsbereiches über die Alte Bautzener Straße soll eine zusätzliche Belastung des Ortszentrums vermieden werden. 5.2.2 Versorgung Der Anschluss an die Medien (TW, SW, Elt, Telekommunikation) ist möglich. Es werden Neuverlegungen von Leitungen erforderlich. Die Haupterschließungsleitungen sind innerhalb der Verkehrsfläche vorzusehen.
Leitungen für Schmutzwasser sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht vorhanden. Ein Anschluss ist bei entsprechender Beantragung möglich. Das auf den versiegelten Flächen anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser ist innerhalb des Grundstücks, auf dem es anfällt, zu verbringen. Bevorzugt wird die Versickerung von Oberflächenwasser über die belebte Bodenzone. Sofern Niederschlag über Versickerungsanlagen (bspw. Mulden, Rigolen) in den Untergrund versickert, müssen die hydrogeologischen Untergrundverhältnisse dafür geeignet sein. Dennoch sind die Versickerungseigenschaften standortkonkret im Zuge der nachfolgenden Gestattungsverfahren nachzuweisen. Bei der Versickerung von Oberflächenwasser ist sicherzustellen, dass diese schadlos erfolgt, Vernässungserscheinungen auf den betroffenen Flächen und eine Beeinträchtigung Dritter sind auszuschließen. 5.3 Brandschutz / Löschwasserversorgung Ausgehend von einer kleinen Gefahr der Brandausbreitung (gem. DVGW Regelwerk Arbeitsblatt W 405 Tabelle 1) ist sicherzustellen, dass im Brandfall 96 m³/h Löschwasser bereitgestellt werden (Ermittlung nach DVGW Regelwerk Arbeitsblatt W 405). Diese Menge muss über 2 h verfügbar sein. Das Bereitstellen von Löschwasser ist über den Löschteich in ca. 100 m Entfernung vom Geltungsbereich auf dem Flurstück 136/1 gesichert.
An der Wasserentnahmestelle ist die notwendige Bewegungsfläche (7 x 12 Meter) für die Feuerwehr nach DIN 14090 vorgehalten. Die ungehinderte Zufahrt zur Entnahmestelle ist dauerhaft sichergestellt. Nach § 14 SächsBO sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren, sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind (siehe dazu auch die VwVSächsBO Nr. 14).
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7 6 Flächenbilanz Tabelle 1: Flächenbilanz Festsetzungen des B-Planes „Gewerbegebiet Sohland Mitte“ Bezeichnung der Festsetzungen Fläche in m² Fläche in ha Art der baulichen Nutzung: Gewerbegebiet
überbaubare Fläche (GRZ 0,7) Baugrenze 5.935 4.155
1.650 0,59
0,42
0,17 Straßenverkehrsflächen 1.040 0,10
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 1.145 0,12
Gesamtfläche 8.120 0,81 7 Bodenordnung 1323/2
1145 Bebauungsplan „Gewerbegebiet Sohland Mitte“
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8 Abbildung 3: Auszug ALK mit Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umschließt Teile der Flurstücke 136/1 und 1340 der Gemarkung Ober- und Mittelsohland. Maßnahmen der Bodenordnung sind nicht vorgesehen.
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9 8 Quellen Rechtsgrundlagen BauGB - Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). BauNVO - Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786). BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434). PlanZV - Planzeichenverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057). SächsBO - Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. Oktober 2017 (SächsGVBl. S. 588). SächsNatSchG - Sächsisches Naturschutzgesetz vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349). Übergeordnete Planungen Flächennutzungsplan der Gemeinde Sohland a.d. Spree in der Fassung vom 01.04.2008. Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien in der Fassung zur 1. Gesamtfortschreibung, erstellt durch Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien; Satzungsbeschluss: 09.04.2009 (öffentliche Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger des Sächs.ABl., Jg. 2010, Bl.Nr. 5, S. A49).
Bäumen und Sträuchern im Landkreis Bautzen, Stand: 29.04.2002. Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Interaktive Karten, Stand: 10.04.2018. Каталог: portal -> download -> datei portal -> Repubblica italiana la corte dei conti sezione regionale di controllo per la calabria portal -> Sexta-feira, 6 de novembro de 2015 Diário Ofi cial Poder Executivo Seção I portal -> Conclusioni Dott. Paolo Donadoni Dipartimento Dipendenze Bergamo asl bergamo datei -> Frühzeitige Beteiligung download -> Hausanschrift: Mozartstraße 2 download -> Antrag auf Anmietung von Räumlichkeiten / Mietvertrag Ortsbezirk Wörth am Rhein Bereitschaftsdienst Hausmeister (Notruf): 07271-131-222 Bienwaldhalle / Spritzenhaus / Grillhütte / Karl-Josef-Stöffler-Platz / Lupperthaus Do'stlaringiz bilan baham: |
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