G e m e I n d e k I r c h d o r f a. D. A m p e r
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G E M E I N D E K I R C H D O R F A . D . A M P E R öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Kirchdorf a.d.Amper, 05.07.2016
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97 Niederschrift zur öffentlichen / nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Kirchdorf a.d.Amper Sitzungstermin: Dienstag, den 05.07.2016 Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr Ort, Raum: Rathaus, Sitzungssaal
wurde, und dass – bei einer öffentlichen Sitzung – Zeit, Ort und Tagesordnung gemäß Art. 52 GO ortsüblich bekanntgegeben worden ist.
Tagesordnung: Öffentlicher Teil .
Zustimmung zum Sitzungsprotokoll der öffentlichen Sitzung
1. Bauanträge
- FlNr. 3314/8, 3285/1
1.2. Voranfrage zum Neubau eines Fünffamilienhauses in Kirchdorf an der Hirschbachstraße
1.3. Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage in Kirchdorf Helfenbrunner Straße, Fl.Nr. 341, Gemarkung Kirchdorf
ILE-Ampertal
2.1. Integriertes Mobilitätskonzept „Mittlere Isarregion & Ampertal“
2.2. Amt für Ländliche Entwicklung; Verfahren Ampertal - Flurneuordnung geplant
Erlass einer neuen Stellplatzsatzung
4. Haushalt
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98 Mehrzweckhallen
Widmung der neuen Ortsstraßen in Kirchdorf, Quellenweg und Zieglerberg und Verlänge- rung der Frühlingstraße
Baumaßnahmen
6.1. Schulausstattung - Auftragsvergabe für neue Möbel in der Aula - Auftragsvergabe für Schülertische
6.2. Schule Kirchdorf - Weitere Baumaßnahmen
Verschiedenes
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99 Anwesenheitsliste 1. Bürgermeister Herr Uwe Gerlsbeck
Herr Alois Portz
Frau Susanne Ackstaller
Herr Martin Endres Herr Florian Feiler
Frau Elisabeth Hörand Herr Sebastian Naderer
Herr Anton Pittner Frau Claudia Reinmoser
Herr Andreas Schmitz Herr Albert Steinberger
Herr Josef Weingartner Frau Birgit Weinsteiger-Tauer
Herr Georg Wendl Herr Helmut Wildgruber
Frau Elfriede Huber
Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat Kirchdorf a.d.Amper somit nach Art. 47 Abs. 2 und 3 GO beschlussfähig ist.
Der Vorsitzende erklärte die Sitzung für eröffnet. Kirchdorf a.d.Amper, den 21.09.2016
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100 Öffentlicher Teil
Top Zustimmung zum Sitzungsprotokoll der öffentlichen Sitzung
Bauanträge
Neubau eines Doppelwohnhauses in Helfenbrunn, Stegenfeldstraße - FlNr. 3314/8, 3285/1
Es wird der Neubau eines Doppelwohnhauses auf dem Grundstück in Helfenbrunn, Stegenfeld- straße, FlNr. 3314/8, 3285/1 beantragt. Problematisch ist hier die Überbauung des an der Stra- ße verlaufenen Grabens. Der Gemeinde liegt ein Schreiben aus dem Jahre 1984 vor, aus dem hervorgeht, dass der Graben Entwässerungsfunktion besitzt und somit als Gewässer III. Ord- nung einzustufen ist. Der Wasserabfluss muss gewährleistet sein und daher darf der Graben nicht ohne Zustimmung des Wasserwirtschaftsamtes überbaut werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bauantrag abzulehnen und zur Prüfung an das Landrat- samt weiterzuleiten.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper stimmt aufgrund des nicht geklärten Wasserabflusses des vorhanden Grabens dem Bauantrag nicht zu und legt diesen dem Land- ratsamt zur Prüfung vor.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Voranfrage zum Neubau eines Fünffamilienhauses in Kirchdorf an der Hirsch- bachstraße
Der Bauwerber beantragt die Errichtung eines Fünffamilienhauses mit 12 Stellplätzen an der Hirschbachstraße in Kirchdorf. Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen. Die Bebauung ist jedoch nur mit einer Abstandsflächenübernahmen durch den Eigentümer des westlichen Grundstückes und dem Eigentümer des östlichen Grundstücks (Grenzbebauung)
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101 möglich. Die Übernahmeerklärungen liegen der Gemeinde vor. Weiter wird darauf hingewie- sen, dass der Bauwerber die erforderlichen Stellplätze nicht auf eigenem Grund errichtet, hier wurden durch eine notarielle Beurkundung die Stellplätze dinglich gesichert. Der Verwaltung liegt der Notarvertrag in Kopie vor. Die Stellplätze befinden sich teilweise auf einem überbauten Graben und zwei Stellplätze blo- ckieren die Zufahrt zum Anwesen Hirschbachstr. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Bau- werber mitzuteilen, dass die Stellplätze so anzuordnen sind, dass die Zufahrt zum genannten Anwesen gewährleistet ist. Außerdem ist zu prüfen, ob hinsichtlich des überbauten Grabens, der momentan im Privatgrundstück verläuft, die Gemeinde eine Belastbarkeitsprüfung bezüglich der Zufahrt und der Stellplätze verlangen sollte. Nachdem sich ähnliche Gebäude in der näheren Umgebung befinden, fügt sich das Bauvorha- ben ein. Weitere Einwände gegen das Bauvorhaben bestehen nicht.
Top 1.3 Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage in Kirchdorf Helfenbrunner Straße, Fl.Nr. 341, Gemarkung Kirchdorf
Der Bauwerber beabsichtigt die Errichtung eines Zweifamilienhauses an der Helfenbrunner Straße in Kirchdorf. Für die Bebauung dieses Grundstückes liegt bereits ein genehmigter Vor- bescheid vor, der Verwaltung sind keine Hinderungsgründe bekannt. Es wird darauf hingewie- sen, dass die erforderlichen Abstandsflächen in den Grabenbereich des Hirschbaches hinein- reichen, in diesem Bereich ist durch die Gemeinde keine Bebauung möglich, so dass die Ab- standsflächen unschädlich sind und eine Übernahme der Abstandflächen nicht erforderlich ist. Im Vorbescheid wurde bereits festgesetzt, dass zum Bach ein Abstand von 5 m einzuhalten ist.
Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf stimmt dem Bauantrag ohne Einwendungen zu.
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
ILE-Ampertal
Integriertes Mobilitätskonzept „Mittlere Isarregion & Ampertal“
Es handelt sich um ein konzeptionell orientiertes Gutachten, das im Rahmen einer Machbarkeitsstudie Vorschläge zur Entwicklung und Umsetzung eines Mobilitätsange- bots für eine bessere Vernetzung der Kommunen prüfen soll. Hier sind insbesondere
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102 kurz- und mittelfristige Verbesserungen gefragt. Die entwickelten Maßnahmen sollen durch die Akteure in einem zweiten Schritt eigenständig umgesetzt werden.
Sehr vereinfacht und kurz gefasst sollen folgende Ziele erreicht werden: Verkehrsbelastung reduzieren trotzdem Mobilität in der Region sicherstellen und ausbauen Nachhaltige Entwicklung gewährleisten
Planungsraum sind die im Verein „Kulturraum Ampertal“ und die in der „ lokalen Akti- onsgruppe Mittlere Isarregion“ zusammenarbeitenden Kommunen . Für den Untersu- chungsraum werden aufgrund der weitreichenden Wirkungen mobilitätsbezogener Maßnahmen auch die benachbarten Orte (München, Landshut, Erding, Garching, Pfaf- fenhofen, Moosburg, etc.) und die über das MVV-Gebiet hinausreichenden Verflechtun- gen in der Metropolregion München berücksichtigt.
Mit Abschluss des Projekts (Zeitrahmen etwa 18 Monate nach Auftragserteilung) liegt den Auftraggebern eine Sammlung zielführender Maßnahmen vor. Aus dem Maßnah- menkatalog soll für jede Kommune im Planungsraum eine individuelle Auswahl zusam- mengestellt werden, die in Gesprächen mit den kommunalen Vertretern abgestimmt wird. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen ist nicht Bestandteil des Konzepts.
Das Vorhaben wird über LEADER mit voraussichtlich 50% Zuschuss gefördert. Deshalb ist eine Ausschreibung durchzuführen. Der verbleibende Eigenanteil wird durch die be- teiligten Kommunen aufgebracht. Entsprechend einer ersten Kostenschätzung ist bei einer Aufteilung nach Einwohnern, nach Abzug der Förderung und bei Beteiligung aller Kommunen, mit einem Betrag von ca. 0,90 € je Einwohner zu rechnen.
Zur Vereinfachung des Zuschussverfahrens und der endgültigen Abrechnung wird der Landkreis Freising als Träger fungieren.
Der Gemeinderat diskutierte über das Mobilitätskonzept und begrüßte die übergreifende Zusammenstellung von Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität in der Gemeinde und unterstützt die künftige Umsetzung der Vorschläge.
Die Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper beteiligt sich an der Erarbeitung eines integrierten Mobilitätskonzeptes. Auf Grundlage der Projektskizze von Prof. Dr.-Ing. Gebhard Wulf- horst, Technische Universität München, soll von der LAG Mittlere Isar und dem Verbund Kulturraum Ampertal eine entsprechende Ausschreibung erarbeitet und durchgeführt werden. Der Landkreis Freising soll die Trägerschaft übernehmen.
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Nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses und einer Förderzusage wird der Bür- germeister ermächtigt, zusammen mit den Bürgermeistern der übrigen beteiligten Kommunen den Auftrag zu erteilen. Die Ermächtigung erstreckt sich bis zu einem Be- trag von 1,30 € je Einwohner. Grundlage der Abrechnung sind die gerade aktuellen Einwohnerzahlen des Bayerischen Landesamtes für Statistik.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Das ALE hat der Gemeinde Kirchdorf eine Anhörung nach Flurbereinigungsgesetz zugesandt. Das ALE beabsichtigt in den Gemeinden, Wang, Zolling, Haag, Wolfersdorf, Kirchdorf, Kranz- berg und der Städte Moosburg und Freising ein Verfahren zur Flurneuordnung anzuordnen. In der Anlage erhalten Sie hierzu das Anschreiben und 3 Pläne, aus denen die Bereiche der geplanten Flurneuordnung zu ersehen sind, das Gemeindegebiet Kirchdorf ist lediglich für das Einzugsgebiet Thalhauser Graben betroffen. Planungen für den betroffenen Bereich liegen in der Gemeinde nicht vor, nach Ansicht der Ver- waltung kann für das beabsichtigte Verfahren eine positive Stellungnahme abgegeben werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt der Anordnung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz zur Flurneuordnung zur Umsetzung der Maßnahmen des Boden- und Gewässerschutzes für das Einzugsgebiet des Thalhauser Grabens und des Hut- grabens zu.
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Erlass einer neuen Stellplatzsatzung
Die Gemeinde hat die Stellplatzsatzung nach Beschluss des Gemeinderates dem Landratsamt zur Prüfung vorgelegt. Aufgrund mehrfacher Änderungen der BayBO ist der in der Stellplatzsatzung der Gemeinde angegebene Verweis auf die Bußgeldvorschrift nicht mehr richtig. In § 7 müsste daher für die G E M E I N D E K I R C H D O R F A . D . A M P E R öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Kirchdorf a.d.Amper, 05.07.2016
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104 Bußgeldvorschrift der neue Verweis auf Art. 79 Abs. 1 Satz 1 BayBO aufgenommen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die gesamte Satzung neu zu erlassen (uns dadurch gleichzeitig die beschlossene Satzung aufzuheben), damit in der Veröffentlichung im Internet nicht 2 Bußgeld- vorschriften erscheinen.
Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper erlässt folgende Stellplatzsatzung.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet, mit Ausnahme der Gemeindege- biete, für die verbindliche Bebauungspläne mit abweichenden Stellplatzfestsetzungen gelten.
Die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen besteht entsprechend Art. 47 Abs. 1 BayBO, - wenn eine Anlage errichtet wird, bei der ein Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, oder - wenn durch die Änderung oder Nutzungsänderung einer Anlage ein zusätzlicher Be- darf zu erwarten ist.
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(1) Die Anzahl der notwendigen und nach Art. 47 BayBO herzustellenden Stellplätze (Stellplatzbedarf) ist anhand der Richtzahlenliste für den Stellplatzbedarf zu ermitteln, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. (2) Für Verkehrsquellen, die in dieser Anlage nicht erfasst sind, ist der Stellplatzbedarf nach den besonderen Verhältnissen im Einzelfall in Anlehnung an eine oder mehrere vergleichbare Nutzungen, die in der Anlage aufgeführt sind, zu ermitteln. (3) Für Anlagen mit regelmäßigem An- und Auslieferungsverkehr ist auch eine ausrei- chende Anzahl von Stellplätzen für Lastkraftwagen nachzuweisen. Auf ausgewiesenen Ladezonen für den Anliegerverkehr dürfen keine Stellplätze nachgewiesen werden. (4) Für Anlagen, bei denen ein Besucherverkehr durch Autobusse zu erwarten ist, ist auch eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für Busse nachzuweisen. (5) Für Anlagen, bei denen ein Besucherverkehr durch einspurige Kraftfahrzeuge (z.B. Radfahrer, Mofafahrer) zu erwarten ist, ist auch ein ausreichender Platz zum Abstellen von Zweirädern nachzuweisen. (6) Werden Anlagen verschiedenartig genutzt, so ist der Stellplatzbedarf für jede Nut- zung Verkehrsquelle getrennt zu ermitteln. Eine gegenseitige Anrechnung ist bei zeitlich ständig getrennter Nutzung möglich. § 4 Möglichkeiten zur Erfüllung der Stellplatzpflicht
(1) Die Stellplatzverpflichtung wird erfüllt durch Schaffung von Stellplätzen auf dem Baugrundstück (Art. 47 Abs. 3 Nr. 1 BayBO) oder auf einen geeigneten Grundstück in der Nähe, wenn dessen Benutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert ist (Art. 47 Abs. 3 Nr. 2 BayBO). (2) Stellplätze dürfen auf dem Baugrundstück oder auf einem anderen Grundstück im Sinne des Absatzes 1 nicht errichtet werden, wenn aufgrund von Festsetzungen im Be- bauungsplan auf dem Baugrundstück keine Stellplätze oder Garagen angelegt werden dürfen. (3) Der Abschluss eines Ablösungsvertrages zur Erfüllung der Stellplatzpflicht ist nicht möglich. Die Gemeinde ist nicht in der Lage Ersatz-Stellplätze auf öffentlichem Grund auszuweisen.
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106 § 5 Ausstattung von Stellplätzen
(1) Es ist eine ausreichende Bepflanzung und naturgemäße Ausführung der Zufahrten und Stellflächen vorzusehen; soweit möglich, soll ein Pflasterrasen oder ähnliches ge- wählt werden. Es ist für die Stellplatzflächen eine eigene Entwässerung vorzusehen. Die Entwässerung darf nicht über öffentliche Verkehrsflächen erfolgen. Stellplätze sind durch Bepflanzung abzuschirmen. Stellplatzanlagen für mehr als 10 PKW sind durch Bäume und Sträucher zu gliedern. Dabei sind nach jeweils 5 Stellplät- zen ein mindestens 1,5 m breiter Bepflanzungsstreifen anzulegen. (2) Bei einem Bedarf von mehr als vier Stellplätzen, sollen diese nur über eine zentrale Zufahrt auf dem Baugrundstück errichtet werden. (3) Zwischen Garagen und öffentlicher Verkehrsfläche ist ein offener Stauraum in der erforderlichen Länge, bei PKW mindestens 5,50 m, einzuhalten.
Bei verfahrensfreien Bauvorhaben kann die Gemeinde, im Übrigen die Bauaufsichtsbe- hörde im Einvernehmen mit der Gemeinde von den Vorschriften dieser Satzung Abwei- chungen nach Art. 63 BayBO zulassen.
Mit Geldbuße gemäß Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Regelungen dieser Satzung zuwiderhandelt.
(1) Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 25.02.2016 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 15
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107 Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Haushalt
Zuschussantrag des SC Kirchdorf zur Übernahme der Gebühren für die Benut- zung der Mehrzweckhallen
Der SC Kirchdorf hat der Gemeinde mit Schreiben vom 06.06. die Abrechnung der Hallenkosten aus dem Jahr 2015 in Freising, Allershausen, Attaching und Schweitenkirchen vorgelegt. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 7.466,-- €. Die Gemeinde Kirchdorf hat die Hallenkosten bisher immer in voller Höhe übernommen, der Haushaltsansatz ist entsprechend vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, diese Kosten auch für 2015 zu übernehmen.
Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper beschließt, die Hallenkosten des SC Kirchdorf für das Jahr 2015 in der beantragten Höhe zu übernehmen. Die Verwaltung wird an- gewiesen, den Betrag an den SC Kirchdorf auszuzahlen.
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 1
In dem Baugebiet in Kirchdorf „Hirschbachstraße“ sind neue Ortsstraßen entstanden, die nun in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen sind. Außerdem sind die bestehende Frühling- straße und die Hirschbachstraße zu verlängern. Die Gemeindeverbindungsstraße von Kirchdorf nach Hirschbach verkürzt sich dadurch. Dafür sind folgende Widmungen erforderlich:
-
Straßenklasse: Ortsstraße FlNr.:
122/27 Gemarkung: Kirchdorf a. d. Amper Anfangspunkt: Einmündung in die Ortsstraße „Am Hang“ bei FlNr. 130,
Endpunkt: Bei FlNr. 118 Länge:
0,170 km Straßenbaulast: Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper
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Straßenklasse: Ortsstraße G E M E I N D E K I R C H D O R F A . D . A M P E R öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Kirchdorf a.d.Amper, 05.07.2016
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108 FlNr.:
122/26
Gemarkung: Kirchdorf a. d. Amper Anfangspunkt: Einmündung in d. Ortsstraße „Zieglerberg“ bei FlNr. 122/13
Endpunkt: Einmündung in die Ortsstraße „Hirschbachstraße“ bei FlNr.
122/18
Länge:
0,180 km Straßenbaulast: Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper
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Straßenklasse: Ortsstraße FlNr.:
110, 122/28 Gemarkung: Kirchdorf a. d. Amper Anfangspunkt:
Einmündung in die Ortsstraße „Blumenstraße“ bei FlNr.
109/2
Endpunkt:
Einmündung in die Ortsstraße „Zieglerberg“ bei FlNr.
122/11 Länge:
bisher: 0,260 km neu: 0,300 km Straßenbaulast: Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper
-
Straßenklasse: Ortsstraße FlNr.:
93, 222/1, 222 T Gemarkung: Kirchdorf a. d. Amper Anfangspunkt:
Einmündung in die Staatsstraße bei FlNr. 405 Endpunkt:
Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße von
Kirchdorf nach Hirschbach bei FlNr. 116 Länge:
bisher: 0,420 km neu: 0,500 km Straßenbaulast: Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper
- Straße von Kirchdorf nach Hirschbach Straßenklasse: Gemeindeverbindungsstraße FlNr.:
222 T, 2296 Gemarkung: Kirchdorf a. d. Amper Anfangspunkt:
Einmündung in die Ortstraße „Hirschbachstraße“ bei FlNr.
122/18
Endpunkt:
Einmündung in die Ortstraße „Straße in Hirschbach“ bei
FlNr. 2306 Länge:
bisher: 1,120 km neu: 1,040 km Straßenbaulast: Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper
Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf stimmt den Eintragungen ins Straßenbestandsver- G E M E I N D E K I R C H D O R F A . D . A M P E R öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Kirchdorf a.d.Amper, 05.07.2016
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109 zeichnis ohne Einwendungen zu.
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Schulausstattung - Auftragsvergabe für neue Möbel in der Aula - Auftragsvergabe für Schülertische
In der Haushaltsaufstellung 2016 wurden für zusätzliche Ausstattungen in der Schule die ent- sprechenden Ansätze aufgenommen. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper hat in der vergangenen Sitzung der Be- schaffung einer neuen Büroeinrichtung für die Schulleitung und das Sekretariat in Höhe von ca. 8.500,-- € zugestimmt.
Weiter war bereits bei der Haushaltsaufstellung geplant, die Aula neu einzurichten und je Klas- senzimmer einzelne Einzelschülertische anzuschaffen. Hierfür liegen nun auch Angebote von 2 Schulmöbelherstellern vor. Günstigster Bieter ist die Fa. VS Schulmöbelfabrik, München, mit einer Angebotssumme von vorläufig Brutto 4.232,47 € (inkl. MWSt), inkl. der Stühle für die Aula. Das weitere Angebot der Fa. Betzold liegt (ohne die Stühle) um ca. 100 % über dieser Angebotssumme.
Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper stimmt der Auftragsvergabe für die Schulausstattung an die Fa. VS auf der Grundlage der Angebote vom 07.03.2016 und vom 2 4.06.2106 in Höhe von 4.232,47 € ohne Einwendungen zu.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Neben der Möblierung der Schulbüros und der weiteren Schulausstattung ist noch geplant, die Schulbüros der neuen Möblierung anzupassen. Hierzu sollen die alten Schranktüren durch ei- nen örtlichen Schreiner gemäß RAL-Farbe der Büromöbel ausgetauscht werden. Gleichzeitig ist beabsichtigt, die Schrankwand gegen den Schallpegel aus der Aula zu isolieren. Die Gemeinde G E M E I N D E K I R C H D O R F A . D . A M P E R öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Kirchdorf a.d.Amper, 05.07.2016
Seite
110 hat hierfür von 2 örtlichen Schreinern Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot liegt bei 7.602,35 € inkl. MwSt. De r Haushaltsansatz für die Anschaffungen in der Schule wird durch diesen Auftrag etwas überschritten, die Überschreitung ist jedoch Haushaltsrechtlich unbedenk- lich. Die Verwaltung schlägt vor, die entsprechenden Aufträge zu erteilen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a .d. Amper erteilt den Auftrag für die Schreinerarbei- ten an die Fa. Lachner, Kirchdorf als günstigsten Bieter zu den im Angebot vom 20.06.2016 angegebenen Preis von 7.602,35 € inkl. MwSt.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
- Der Bürgermeister teilte mit, dass er morgen bezüglich des Dachgeschossausbaus der Stockschützen Nörting ein Gespräch mit der Vorstandschaft Eistockschützen und Thea- terverein hat. Anlass ist, dass das zur Verfügung gestellte Budget verbraucht wurde, aber der Ausbau nicht wie damals besprochen erfolgt ist. - Der Bürgermeister teilte weiter mit, dass am 19.07.2016 das erste Treffen bezüglich des Feuerwehr-/Schützenhauses in Wippenhausen stattfindet. - Der Bürgermeister gab noch bekannt, dass statt der geplanten Bauausschusssitzung am 13.09.2016 ein Treffen des Gemeinderats zur Besprechung der künftigen Entwicklung der Gemeinde stattfindet. - Hr. Portz machte auf die lockeren Granitsteine an der Hirschbachstraße Ecke Blumen- straße aufmerksam. Der Bürgermeister hat dies jedoch bereits dem Bauhof mitgeteilt.
Für die Richtigkeit:
Gerlsbeck Huber 1. Bürgermeister Schriftführer Download 137.34 Kb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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