Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Leinatal über die Benutzuung des Freischwimmbades Schönau v d. W
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Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Leinatal über die Benutzuung des Freischwimmbades Schönau v.d.W. Aufgrund der §§ 2, 19, 20 und 54 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) Vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501), zuletzt geändert durch das 3. Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 18.07.2000 (GVBl. S. 177) sowie der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBl. S. 329), zuletzt geändert durch das 5. Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vom 19.12.2000 (GVBl. S. 418), der Satzung der Gemeinde Leinatal über die Benutzung des Freischwimmbades Schönau v.d.W. vom 20.05.1997 und des Beschlusses Nr. 128 des Gemeinderates der Gemeinde Leinatal vom 02.04.2001 erläßt die Gemeinde Leinatal nachstehende Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Leinatal über die Benutzung des Freischwimmbades Schönau v.d.W.:
Aufgabentatbestand
Für das Betreten des Schwimmbades und das Benutzen der Badeeinrichtung werden Benutzungsgebühren erhoben.
Zeitpunkt und Fälligkeit der Gebühr 1. Die Gebühren sind vor dem Betreten des Schwimmbades fällig. Als Quittung für die entrichtete Gebühr wird eine Eintrittskarte ausgegeben, die vom Benutzer des Schwimmbades jederzeit auf Aufforderung des Schwimmmeisters vorzuzeigen ist.
2. Als Eintrittskarten werden a) Einzelkarten b) Jahreskarten ausgegeben.
3. Die Eintrittskarten werden an der Kasse des Schwimmbades ausgegeben. Einzelkarten berechtigen zum einmaligen Betreten des Schwimmbades nur am Lösungstag. Jahreskarten berechtigen zum jederzeitigen Betreten des Schwimmbadgeländes während der Öffnungszeiten für die Dauer der Badesaison des Ausgabejahres.
Abgabepflichtiger
Abgabepflichtig sind die Benutzer des Schwimmbades. § 4 Gebühren
Die Gebühren betragen 1. Einzelkarten von 3 bis 16 Jahren
2. Einzelkarten ab 16 Jahre
1,00 Euro 3. Jahreskarten von 3 bis 16 Jahren
10,00 Euro 4. Jahreskarten ab 16 Jahre
20,00 Euro 5. Liegestuhlbenutzung
0,25 Euro pro Stck./Std. § 5 Gebührenermäßigung
Ermäßigte im Sinne dieser Gebührensatzung sind Schulklassen. Die Ermäßigung beträgt 50 %.
Inkrafttreten
Die Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Leinatal über die Benutzung des Freischwimmbades Schönau v.d.W. vom 20.05.1997 außer Kraft.
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