Ich werde lehrer
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Lehrer (teacher немисча режаси билан 7 лист)
ICH WERDE LEHRER Plan:
2 Lehrer allgemein 3 Lehrer an beruflichen oder berufsbildenden Schulen bzw. Berufskollegs 4 Hochschullehrer 5 Lehrer außerhalb von Schule und Hochschule 6 Bezeichnungen und Status 7 Sonstiges Lehrer sind Personen, deren Aufgabe es ist, andere dabei zu unterstützen, sich Bildung bzw. Ausbildung anzueignen und ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Die Herkunft des Wortes ist im Althochdeutschen: lêrâri, im Mittelhochdeutschen: lêrære, lêrer und im Gotischen: laisareis. Lehrer allgemein → Hauptartikel: Schullehrer Die Berufsbezeichnung Lehrer ist nicht geschützt, die Amtsbezeichnung (z. B. Studienrat) dagegen schon. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung Lehrer vor allem auf Personen angewendet, die die Unterweisung von Kindern und Schülern durchführen. Er wird aber auch in der Erwachsenenbildung angewendet. Im letztgenannten Bereich werden jedoch entsprechende Lehrkräfte in der Regel mit der konkreten Tätigkeitsbezeichnung ihrer Arbeit benannt, z. B. als Dozent für eine Lehrtätigkeit im tertiären oder quartären Bildungsbereich, als Trainer für eine Lehrkraft im Sportbereich und als Coach bzw. Supervisor für eine sozialorientierte Tätigkeit mit hohem Selbsterfahrungsanteil. Weitere Begriffe für den unterstützend lehrenden Ausbilder sind Mentor und Tutor; als Meister wird der betriebliche Lehrer im Handwerk mit entsprechendem Qualifikationsnachweis bezeichnet. In anderen Ländern (USA, Finnland usw.) werden auch pädagogische Mitarbeiter in der Vorschulerziehung Lehrer genannt, sofern sie ein Studium absolviert haben. In Deutschland ist das nicht möglich, da dies die Struktur des Bildungswesens nicht zulässt. Die meisten Experten fordern jedoch eine bessere Ausbildung des pädagogischen Personals (Hochschulausbildung) für die vorschulischen Einrichtungen Deutschlands. Lehrer an beruflichen oder berufsbildenden Schulen bzw. Berufskollegs An Beruflichen Schulen kommen zwei Gruppen von Lehrkräften zum Einsatz: Die Fachlehrer sind Beamte/Angestellte des mittleren und gehobenen Dienstes. Sie sind für die Vermittlung fachpraktischer Lerninhalte verantwortlich. Für eine Einstellung ist ein entsprechender Meisterbrief (Lehrer im mittleren Dienst) bzw. ein geeignetes Fachhochschulstudium (Lehrer im gehobenen Dienst), persönliche Eignung und der Vorbereitungsdienst mit erfolgreichem Abschluss der Staatsprüfung notwendig. Die Studienräte sind in der Regel Beamte/Angestellte des höheren Dienstes. Sie sind für die Vermittlung der fachtheoretischen und fachpraktischen (z. B. Nordrhein-Westfalen) Lerninhalte verantwortlich. Für eine Einstellung ist der Abschluss eines universitären Studienganges und ein Vorbereitungsdienst mit erfolgreichem Abschluss der Staatsprüfung notwendig. In Nordrhein-Westfalen sind z. Z. faktisch Studienräte und Sozialpädagogen (letztere aus älteren Einstellungsbedingungen) für die Betreuung von Praktikanten und Berufspraktikanten im sozialpädagogischen Bereich verantwortlich, auch für den beruflichen Abschluss der Berufspraktikanten. Letztlich ist die Vielfalt der Voraussetzungen für den Lehrerberuf an berufsbildenden Schulen schwer zu erfassen, wenn man allen Bundesländern gerecht werden will. Man denke nur an zeitlich begrenzte Aktionen diverser Kultusminister in verschiedenen Epochen, Beschäftigte aus der Wirtschaft oder aus Behörden einzustellen, die auf dem "Lehrermarkt" nicht zu bekommen waren. Bis auf den Hochschulabschluss werden dann die gängigen Voraussetzungen außer Kraft gesetzt - z. B. das Referendariat. Der Mangel an geeigneten Bewerbern für bestimmte Fächer macht es möglich. Gesellschaftliche Veränderungen hinsichtlich Beruf und Ausbildung haben immer zuerst Einfluss auf die berufsbildenden Schulen, da sie sehr häufig Partner im dualen System von Ausbildung sind (abgesehen von der vollzeitschulischen Berufsausbildung). Veränderungen in der Struktur der Berufe sind damit die wichtigsten Einflussfaktoren für die Ausbildungsstruktur in der berufsbildenden Schule bzw. im Berufskolleg. Das hat umgehend Konsequenzen für die Einstellung von Lehrern an Berufsschulen. Zu Beginn solcher gesellschaftlichen Veränderungen ist es in der Regel schwer, eine angemessene Einstellung von Lehrern vorzunehmen, da sie als Absolventen von entsprechenden Studiengängen auf dem Markt noch nicht vorhanden sind. In solchen Fällen greifen Kultusminister gelegentlich darauf zurück, erfahrende Profis aus der Wirtschaft (ohne Staatsexamen) zu verpflichten. Ein weiterer Teil des Bedarfs wird dadurch gedeckt, dass sich bereits unterrichtende Lehrer in die neuen Fächer einarbeiten - in der Regel eine praktikable Lösung. Insofern finden sich in den Lehrerkollegien der berufsbildenden Schulen - im Vergleich zu anderen Schultypen - sehr unterschiedliche Laufbahnen. Der unterrichtliche Einsatz der Lehrkräfte erfolgt: in der Berufsschule, im Berufskolleg oder im Berufliches Gymnasium in den Bildungsgängen bzw. Ausbildungsbereichen: duale Ausbildung Berufsvorbereitende Maßnahmen Fachpraxis Ausbildungsvorbereitendes Jahr Berufsfachschulen Fachschulen Fachoberschulen Berufsoberschulen Berufspraktikum (Erzieher/in) (s. bei Praktikum unter der Überschrift Schule) Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen sind in der Regel Abteilungen, Schwerpunkten oder Bereichen zugeordnet, die sich an Fachkomplexen oder Wirtschaftszweigen orientieren (Wirtschaft, Medien, Sozialpädagogik, Naturwissenschaften, auch Schullaufbahnberatung usw.). (Diese Struktur ist an allgemeinbildenden Schulen eher nicht üblich/möglich.) Ihre unterrichtliche oder beratende Tätigkeit wird innerhalb dieser Abteilungen koordiniert. Je nach Fächerkombination kann ein Lehrer auch in verschiedenen Abteilungen unterrichten. Die üblichen Laufbahnen (Studienrat, Oberstudienrat, Studiendirektor, Oberstudiendirektor) sind denen der allgemeinbildenden Schulen (z. B. Gymnasien) i. W. angeglichen, sieht man von Fachlehrern/Werkstattlehrern usw. ab. In den letzten Jahrzehnten hat es sich immer mehr durchgesetzt, dass Beförderungen, z. B. zum Oberstudienrat, mit zusätzlichen Koordinationsaufgaben (neben dem Unterricht) verbunden wird. Studiendirektoren leiten dann etwa die Abteilungen innerhalb der berufsbildenden Schule - oder koordinieren übergreifende Sachverhalte: Belange der Allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife, Koordination der Praktika oder Praxisanforderungen usw. Lehrer, die lediglich unterrichtend tätig sind, werden bald die Ausnahme sein.
Hochschullehrer Ein Lehrer an der ehemaligen Deutschen Hochschule der Gewerkschaften "Fritz Heckert" der DDR, 1970 Als Hochschullehrer werden nach überwiegendem Verständnis die Professoren, einschließlich der Juniorprofessoren, und Privatdozenten sowie gegebenenfalls auch die Hochschuldozenten (ehemalige Besoldungsgruppe C 2) an Universitäten, Fachhochschulen und anderen wissenschaftlichen Hochschulen wie Pädagogischen Hochschulen, Musikhochschulen und Kunsthochschulen bezeichnet. Allerdings gibt es landesrechtliche Unterschiede: In Baden-Württemberg gehören zu den Hochschullehrern die Professoren und Juniorprofessoren, während Privatdozenten, Gastprofessoren und Honorarprofessoren zum sonstigen wissenschaftlichen Personal gezählt werden. In Berlin dagegen ist die Definition des Hochschullehrers weiter gefasst. Nicht zu den Hochschullehrern im eigentlichen Sinne gehörend aber dennoch regelmäßig mit Lehraufgaben betraut sind die Beamten und Angestellten des akademischen Mittelbaus und die Lehrbeauftragten. Die Angehörigen des Mittelbaus halten ihre Lehrveranstaltungen eigenverantwortlich aber dennoch in mehr oder weniger enger Absprache mit dem Institut oder Lehrstuhlinhaber, mit dem sie zusammenarbeiten ab, während die Professoren für den Inhalt der Vorlesung eigenverantwortlich sind und innerhalb vom Institut nur die groben Inhalte abgestimmt werden. Die Lehrbauftragten dagegen sind nur für ein eng abgegrenztes Gebiet, in der Regel aus ihrer beruflichen Praxis, zuständig. Ferner gibt es Lehrer im Hochschuldienst, die spezielle Aufgaben in Verbindung mit den Schulen wahrnehmen.
Da der Begriff als Berufsbezeichnung nicht geschützt ist (wie zum Beispiel Ingenieur), wird er häufig verwendet, wenn die organisierte Weitergabe von Kenntnissen und Fertigkeiten beschrieben wird, z. B. als Tanz- oder Meditationslehrer etc. Fahrlehrer dagegen erlangen eine Lehrberechtigung nach Vorgabe eines Bundesgesetzes (FahrLG). Fahrlehrer sind staatlich anerkannte Lehrkräfte und unterliegen der behördlichen Aufsicht durch das Straßenverkehrsamt. Eine Fahrschule ist eine privatwirtschaftliche oder behördliche Schule, der physische "Körper", in deren Räumen die theoretischen Inhalte nach FahrschAusbO vermittelt werden. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr als Fahrzeug- oder Kraftfahrzeugführer ist gesetzlich geregelt. Als Kraftfahrzeugführer ist die Eignung in einer Prüfung nach Ausbildung in einer Fahrschule durch staatlich anerkannte Fahrlehrer nachzuweisen. Das schulische Heranbilden von Kenntnissen und Fertigkeiten, im Umgang − und im verkehrsgerechten Führen eines Fahrzeuges, ist die Basis eines vom Menschen beeinflussbaren Verhaltens im Bezug der Verkehrssicherheit. Im Sport und der betrieblichen Personalentwicklung sind die Begriffe Lehrer und Trainer nicht immer klar voneinander abgegrenzt. Ein breites Betätigungsfeld finden Lehrer außerhalb von Schule und Hochschule im Bereich der Nachhilfe.
Im Allgemeinen werden unter Lehrern Schullehrer verstanden. Lehrer gibt es in öffentlichen Schulen und an Privatschulen. In der Schweiz wie auch in anderen Ländern werden Lehrer auch Professoren genannt. In weiteren Ländern werden andere Begriffe verwendet. Eine allgemein gültige Definition des Schullehrers gibt es nicht. Je nach Schulform (und in der Bundesrepublik auch je nach Bundesland) sind die Ausbildungen und Einsatzmöglichkeiten der Lehrkräfte unterschiedlich. In Deutschland unterscheidet und benennt man Lehrer (unterschiedlich) je nach Schulform (z. B. Hauptschullehrer), nach Amtsbezeichnung (z. B. Oberstudienrat) und nach Fakultas (Lehrbefähigung) (z. B. Musiklehrer). Davon abgesehen werden alle Schullehrer in den Bundesländern vom Kultus-, Bildungs- oder einem vergleichbaren Ministerium verwaltet und haben daher im Grundsatz vergleichbare Ausbildungen, Anstellungs- und Arbeitsbedingungen (in berufsbildenden Systemen der Bundesländer gibt es allerdings viele Ausnahmen hinsichtlich Studium/Ausbildung und Besoldung; s.o.). Lehrer an staatlichen Schulen in den alten Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland sind fast durchweg Beamte, in den neuen Bundesländern dagegen fast ausschließlich Angestellte. Sonstiges In einigen Schulformen respektive Ländern ist auch für Lehrer eine Schuluniform vorgeschrieben. In Klosterschulen sind religiöse Kleidungen für den Lehrkörper üblich. Download 24.63 Kb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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