Kuvanova Shahnoza Omonovna nemis tili fanidan mukammal qo‘llanma
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Quvanova Sh
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grungesetzes. Es wird nur auf Antrag tätig. Ein Katalog von Verfahrensarten schreibt vor, wann das Gericht angerufen werden kann. Jeder Bürder hat das Recht, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, wenn er sich durch den Staat in seinen Grundrechten verletzt fühlt. Zuvor muss er allerdings in der Regel die zuständigen Gerichte erfolglos angerufen haben.
Das Gericht entscheidet darüber hinaus und Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern oder zwischen einzelnen Bundesorganen. Nur dieses Gericht darf festsellen, ob eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet und deshalb verfassungswidrig ist; in diesem Fall ordnet es die Auflösung der Partei an. Es prüft Bundes- und Landesgesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz; erklärt es ein Gesetz für richtig. Das Bundesverfassungsgericht hat bischer in über 127. 000 Verfahren entschieden Rund 122. 000 davon betrafen Verfassungsbeschwerden, von denen aber nur rund 3100 erfolgreich waren (Stand: 31. Dezember 1999). Immer wieder wurden Fälle von hoher innen- und außenpolitischer Tragweite verhandelt, die in der Öffentlichkeit größtes Interesse fanden, zum Beispiel, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass deutsche Soldaten an den Missionen der VN- Truppen teilnehmen. Bundesregierungen aller politischen Richtungen mussten sich dem Richterspruch aus Karlsruhe beugen. Gleichwohl hat das Gericht immer wieder betont, das eine Arbeit zwar politische Wirkung habe, es aber kein politisches Organ sei. Maßstab sei allein das Grundgesetz, nach dem der verfassungsrechtliche Rahmen des politischen Entscheidungsspielraumes bestimmt wurde. Das Bundesverfassunsgericht besteht uns zwei Senaten mit je acht Richtern. Die Richter und Richterinnen werden je zur Hälfte von Baundestag und vom Bundesrat gewählt. Ihre Amtszeit dauert zwölf Jahre; eine Wiederwahl ist nicht zulässig. Am 10. Mai 1949 wurde die damals rund 100.000 Einwohner zählende rheinische Universitätsstadt Bonn vom Parlamentarischen Rat (gegen starke Konkurrenz, besonders von Frankfurt am Main) zur vorläufigen Bundeshauptstadt gewählt. Diese Entscheidung bestärigte der Bundestag am 3. November 1949, sprach sich aber gleichzeitig dafür aus, die Bundesorgane nach freien Wahlen in der DDR nach Berlin zu verlegen. Im Lauf der Zeit wurde Bonn indessen weltweit zum Synonym für die Bundesrepublik Deutschland und ihre demokratische Politik. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands beschloss der Deutsche Bundestag am 20. Juni 1991 mit 337 zu 320 Stimmen, Parlament und Regierung von Bonn nach Berlin zu verlegen. Am 27. September 1996 hat auch der Bundesrat den Umzug nach Berlin beschlossen, der insgesamt im Sommer 1999 durchgeführt wurde. Bonn erhielt den Titel “Bundesstadt”; sechs Bundesministerien haben hier weiterhin ihren ersten Dienstsitz. Somit bleibt Bonn wichtige Verwaltungsstadt des Bundes und Sitz supranationaler und internationaler Institutionen. Mit Hilfe erheblicher Ausgleichszahlungen wird es darüber hinaus zu einem Zentrum für Wissenschaft un kultur ausgebaut. Download 1.05 Mb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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