M arktgemeinde s tinatz Tel. Nr. 03358/2433 Hauptplatz 1
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- Rundschreiben 9/2017 1. Schi- und Wirbelsäulengymnastik
- 2. Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2017/18 des Landes und der Gemeinde
- ASVG- Ausgleichszulagenrichtsatzes
- Haushaltseinkommen
- Montag, dem 15.01.2018
- 4. Weihnachts- und Neujahrswünsche
- 5. Weihnachts- und Neujahrswünsche der Ortsvereine – siehe Rückseite!
- Bitte wenden >>>>>>
M arktgemeinde S tinatz Tel.-Nr. 03358/2433 Hauptplatz 1 Fax-Nr. 03358/2433-15 A-7552 S t i n a t z E-mail: post@stinatz.bgld.gv.at www.stinatz.gv.at www.facebook.com/Stinatz7552 Stinatz, am 18.12.2017 Rundschreiben 9/2017
Ab Mittwoch, 10. Jänner 2018, ab 19:00 Uhr, wird wieder im Turnsaal der Volksschule ein Schi- und Wirbelsäulengymnastiktraining stattfinden. Dauer: 1 Stunde Kosten: Erwachsene – 3,00 € je Einheit Kinder (von 10 -14 Jahre) – 2,00 € je Einheit Bitte eine Turnmatte mitbringen!
Auch heuer wird ein Heizkostenzuschuss des Landes in der Höhe von € 150,-- gewährt. Die Marktgemeinde Stinatz gewährt einen Zuschuss in der Höhe von € 50,--. Eine separate Antragstellung für den Gemeindezuschuss ist nicht notwendig. Anträge können bis 28.02.2018 am Gemeindeamt gestellt werden, wobei bei der Antragstellung ent- sprechende Einkommensnachweise vorzulegen sind (z.B. Pension 11/2017). Voraussetzung ist der Bezug eines monatlichen Einkommens bis zur Höhe des Nettobetrages des jeweils geltenden ASVG- Ausgleichszulagenrichtsatzes. Dieser beträgt für das Jahr 2017 (netto)
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für alleinstehende Personen € 845,-- -
für Ehepaare, Lebensgemeinschaften € 1.266,-- -
pro Kind € 162,-- / für jede weitere Person im Haushalt € 422,-- BezieherInnen von Dauerleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfes nach dem Bgld. Mindest- sicherungsgesetz erhalten den gegenständlichen Zuschuss von Amts wegen (Datenbekanntgabe von der zuständigen BH). Als Einkommen gelten nicht: Familienbeihilfe und Pflegegeld. Ausschlaggebend ist das Haushaltseinkommen, d.h. das Einkommen aller in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, wobei z.B. Lehrlingsentschädigung, Alimente, Einkünfte von
gewährt werden.
Am Montag, dem 15.01.2018, erfolgt die Entsorgung der Christbäume durch die Gemeinde. Ab 08:00 Uhr werden die Christbäume von den Hausgrundstücken abgeholt. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass vorher alle Kunststoff- und Metallteile sorgfältig entfernt wurden.
Gesegnete Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2018 wünschen Bürgermeister Mag. Andreas Grandits, die Gemeindevorstände, die Gemeinderäte und die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung allen Stinatzerinnen und Stinatzern. Vam željimo blažene božićne svetke i srićno novo ljeto 2018 u zdravlju i veselju!
Der Bürgermeister:
Mag. Andreas Grandits - 1 - Bitte wenden >>>>>>
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