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Bestimmung der Beurteilungskriterien
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Немисча пена
4.3 Bestimmung der Beurteilungskriterien
Zur Beurteilung von Schäumen existieren mehrere Kenngrößen, die Aussagen über das Schaumkonzentrat, den erzeugten Schaum und über die Löschwirksamkeit des Schaumes treffen können. Einige dieser Kenngrößen sind in der DIN EN 1568-4 [17] verankert andere wiederum nicht. Um die Güte des Schaumkonzentrats bewerten zu können, werden der prozentuale Sedimentationsgehalt, die Viskosität und der pH-Wert des Schaumkonzentrats bestimmt. In einigen anderen Normen (bspw. [32]) wird zudem die Leitfähigkeit gemessen, wenn das Schaummittelkonzentrat prozentual in dem für die Schaumherstellung zu verwendendem Wasser aufgelöst wird. In diesem Bericht werden zur Beurteilung der einzelnen Schaummittel hinsichtlich des Konzentrates die Viskosität des Schaumkonzentrates und der bestimmte Leitwert bei prozentualer Schaummittelzugabe herangezogen. Der prozentuale Sedimentationsgehalt wurde von Fuhrmann [38] ohne und mit Alterung des Schaumkonzentrats gemäß der DIN EN 1568-4 [17] untersucht. Unabhängig von den vorgegebenen Kenngrößen des Schaumkonzentrats werden diese auf ihren Gehalt an Fluor untersucht. Die Forderung an die erworbenen Schaumlöschmittel, fluortensidfrei zu sein, bedeutet jedoch, dass z. B. nach [1] eine Konzentration kleiner als 0,005 Massen-% PFOS im Stoff enthalten sein kann. Hieraus werden Rückschlüsse auf die Umweltverträglichkeit bei Verwendung des Schaumlöschmittels im Einsatzfall gezogen. 27 Zur Beurteilung des erzeugten Schaums werden Kenngrößen wie der Spreitungskoeffizient und die Oberflächenspannung der Schaummittellösung sowie die Verschäumungszahl und die Wasserhalb-/Wasserviertelzeit des Schaums ermittelt. Nachfolgend wird auf die Bestimmung des Spreitungskoeffizienten und der Oberflächenspannung aus zeitlichen Gründen verzichtet. Dahingegen werden die Verschäumungszahl und die Wasserhalb-/Wasserviertelzeit der erzeugten Schäume untersucht, um die Qualität des jeweiligen Schaumes zu gewährleisten. Das wesentlichste Beurteilungskriterium ist das Löschvermögen der erzeugten Schäume. Dieses setzt sich aus den Kenngrößen zusammen, wie sie im Punkt 4.1 (Löschzeiten, Rückbrandzeit) genannt wurden. In diesem Bericht werden die vier Zeiten einzeln pro Versuch ermittelt, ohne dass hieraus folgende Verallgemeinerungen auf das Löschvermögen gezogen werden. Das in [17] genannte Löschvermögen bezieht sich auf Schaumlöschversuche mit Brandwannen von einem Durchmesser mit 1,48 m. |
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