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Bestimmung der Beurteilungskriterien


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Немисча пена

4.3 Bestimmung der Beurteilungskriterien 
Zur Beurteilung von Schäumen existieren mehrere Kenngrößen, die Aussagen über 
das Schaumkonzentrat, den erzeugten Schaum und über die Löschwirksamkeit des 
Schaumes treffen können. Einige dieser Kenngrößen sind in der DIN EN 1568-4 [17] 
verankert andere wiederum nicht. 
Um die Güte des Schaumkonzentrats bewerten zu können, werden der prozentuale 
Sedimentationsgehalt, die Viskosität und der pH-Wert des Schaumkonzentrats 
bestimmt. In einigen anderen Normen (bspw. [32]) wird zudem die Leitfähigkeit 
gemessen, wenn das Schaummittelkonzentrat prozentual in dem für die 
Schaumherstellung zu verwendendem Wasser aufgelöst wird. In diesem Bericht 
werden zur Beurteilung der einzelnen Schaummittel hinsichtlich des Konzentrates die 
Viskosität des Schaumkonzentrates und der bestimmte Leitwert bei prozentualer 
Schaummittelzugabe herangezogen. Der prozentuale Sedimentationsgehalt wurde 
von Fuhrmann [38] ohne und mit Alterung des Schaumkonzentrats gemäß der DIN 
EN 1568-4 [17] untersucht.
Unabhängig von den vorgegebenen Kenngrößen des Schaumkonzentrats werden 
diese auf ihren Gehalt an Fluor untersucht. Die Forderung an die erworbenen 
Schaumlöschmittel, fluortensidfrei zu sein, bedeutet jedoch, dass z. B. nach [1] eine 
Konzentration kleiner als 0,005 Massen-% PFOS im Stoff enthalten sein kann. 
Hieraus werden Rückschlüsse auf die Umweltverträglichkeit bei Verwendung des 
Schaumlöschmittels im Einsatzfall gezogen. 


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Zur Beurteilung des erzeugten Schaums werden Kenngrößen wie der 
Spreitungskoeffizient und die Oberflächenspannung der Schaummittellösung sowie 
die Verschäumungszahl und die Wasserhalb-/Wasserviertelzeit des Schaums 
ermittelt. Nachfolgend wird auf die Bestimmung des Spreitungskoeffizienten und der 
Oberflächenspannung aus zeitlichen Gründen verzichtet. Dahingegen werden die 
Verschäumungszahl und die Wasserhalb-/Wasserviertelzeit der erzeugten Schäume 
untersucht, um die Qualität des jeweiligen Schaumes zu gewährleisten. 
Das wesentlichste Beurteilungskriterium ist das Löschvermögen der erzeugten 
Schäume. Dieses setzt sich aus den Kenngrößen zusammen, wie sie im Punkt 4.1 
(Löschzeiten, Rückbrandzeit) genannt wurden. In diesem Bericht werden die vier 
Zeiten einzeln pro Versuch ermittelt, ohne dass hieraus folgende 
Verallgemeinerungen auf das Löschvermögen gezogen werden. Das in [17] 
genannte Löschvermögen bezieht sich auf Schaumlöschversuche mit Brandwannen 
von einem Durchmesser mit 1,48 m.


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