März 2016 26. Februar 2016 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Hettstadt Greußenheim Hettstadt Ausgabe Nr. 7 Juli 2016
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Beschluss: Der Hinweis auf das Waldflurbereinigungsver- fahren einschl. der möglichen Betroffenheit der Flurstücke der Ersatzaufforstungen am „Herchenberg“ im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens im Zuge der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans wird zur Kenntnis genommen, ebenso der Hinweis auf die Prüfung einer Zustimmung nach § 34 FlurbG zur Nutzungsänderung im Flurbereini- gungsgebiet. Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen 3. Landratsamt Würzburg, Schreiben vom 13.04.2016 „Im Rahmen der Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB teilt das Landratsamt Würzburg als Träger öffentlicher Belange mit, dass sich keine weiteren Anregungen der Empfehlun- gen ergeben.“
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
Die verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit nur zu den geänderten und ergänzten Teilen nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB fand vom 04.04.2016 bis 20.04.2016 in der Ver- waltungsgemeinschaft Hettstadt statt. Es wurden keine Einwände, Hinweise oder Anregungen vorgebracht. Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
Der Geschäftsleiter erläutert, dass das Flächennutzungs- planverfahren zwischenzeitlich beendet ist und in der heutigen Sitzung ein Feststellungsbeschluss gefasst wer- den muss.
rung: Die 3. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Greußenheim mit Begründung in der Fassung vom 25.02.2016 wird festgestellt. Die Flächennutzungsplanänderung ist dem Landratsamt Würzburg zur Genehmigung nach § 6 BauGB vorzulegen. Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
sung zur weiteren Verwendung des Gebäudes der Rai- ffeisenbank Die Bürgermeisterin führt aus, dass sowohl die Sparkasse als auch die Raiffeisenbank im Sommer 2015 die Gemein- de darauf hingewiesen haben, dass ab Dezember nur noch Geldautomaten angeboten werden können. Kurz darauf wurde der Gemeinde Greußenheim das Raiffeisenbankge- bäude zusammen mit dem Gebäude der Bio Energie Greußenheim GmbH im Paket zum Kauf angeboten. Der Gemeinderat hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dieses Angebot anzunehmen. Zwischenzeitlich wurde die Urkunde notariell beglaubigt. Auch im Rahmen der Schließung der Grundschule 2013 gab es bereits einige Ideen für die weitere Verwendung des Gebäudes; so hat sich damals auch ein Physiotherapeut um eine Praxis be- 25 Mal Wallfahrt nach Walldürn Die Wallfahrt „Zum Heiligen Blut“ wird nachweislich seit 1683 aufgrund eines Pestjahres durchgeführt. Auch Greußenheimer Bürger bewirten seit vielen, vielen Jahren Übernachtungs- und Verpflegungsgäste, die von Fulda nach Walldürn pilgern. Ingrid und Lothar Oppmann be- gleiten die Wallfahrt seit 25 Jahren. Herzlichen Glück- wunsch zu diesem Jubiläum und nochmals vielen Dank für die mühevolle Arbeit der Restaurierung der Fahne „Zum Heiligen Blut“.
(Foto: Gemeinde Greußenheim) Karin Kuhn 1. Bürgermeisterin
Sprechzeiten der Bürgermeisterin: Dienstags: 17:30 – 19:30 Uhr (ohne Termin), sowie au- ßerhalb der Sprechzeiten nach telefon. Vereinbarung
Erreichbarkeit des Bauhofes Greußenheim (mit Wasserversorgung) in Notfällen Der Bauhof Greußenheim ist in Notfällen (insbesondere an den Wochenenden) unter folgender Telefonnummer er- reichbar: 9816-14. Der Notruf wird entsprechend an den Bereitschaftsdienst umgehend weitergeleitet. Um Kenntnisnahme und Vormerkung wird gebeten.
Die Bürgermeisterin erklärt, dass ein Bauantrag einge- reicht wurde. Dieser wird vom Gemeinderat zunächst gesichtet. Der Geschäftsleiter führt aus, dass es konkret um einen sonstigen Einbau von drei Dachgauben in der Friedenstra- ße 3a mit der Flurstücknummer 179/1 geht. Davon sind zwei Gauben an der Ostseite und eine an der Westseite geplant, wobei sich das Vorhaben in die Umgebung ein- fügt und damit genehmigungsfähig ist. Die Nachbarunter- schriften sind laut dem Geschäftsleiter vollständig vorhan- den.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen
Die Bürgermeisterin begrüßt an dieser Stelle den Projekt- manager Herr Jochen Diener und erklärt, dass sich die Mitgliedsgemeinden des integrierten ländlichen Entwick- lungskonzeptes (ILEK) im westlichen Landkreis unter dem Namen Waldsassengau zusammenfassen. Im Jahre 2015 hat sich der Bürgermeister der Gemeinde Waldbrunn, Hans Fiederling, in München zur Teilnahme als Ökomodellregionwettbewerb beworben. Am
18.05.2015 wurde den Bürgermeistern der Ökomodellre- gion Waldsassengau die Urkunde als Gewinner dieses Wettbewerbs in München durch Landwirtschaftsminister Helmut Brunner übergeben. Seitens des Staates erhält der Allianzgewinner einen finanziellen Zuschuss. Herr Diener als Projektmanager möchte sich heute gerne vorstellen und zeigt hierzu eine Power-Point-Präsentation. Im Rahmen einer Veranstaltung am 01.10.2016 stellt der Landwirt- schaftsminister Helmut Brunner die Ökomodellregion offiziell vor.
Herr Diener begrüßt den Gemeinderat und stellt einige Eckpunkte vor: Biolebensmittelvermarktung - regional, Artenvielfalt in der Pflanzen- und Tierwelt, Wildbienen- projekte, Hofläden und lädt zu diversen Veranstaltungen ein. Herr Diener bedankt sich für die Aufmerksamkeit und wird von der Bürgermeisterin verabschiedet, die den Vor- trag als sehr aufschlussreich bezeichnet.
Die Bürgermeisterin geht nochmals darauf ein, dass vor Sitzungsbeginn das neue Feuerwehrauto vom Gemeinderat gesichtet wurde und die 2. Kommandantin, Frau Ramona Amthor, anwesend war. Der 1. Kommandant, Herr Rein- hold Seubert ist wie bereits erwähnt beruflich verhindert. Die Ernennung der 2. Kommandantin wurde persönlich vorgenommen. Der Gemeinderat muss nun lediglich die Kommandanten bestellen.
Der Gemeinderat bestellt Herrn Reinhold Seubert zum 1. Kommandanten und Frau Ramona Amthor zur 2. Kommandantin der Freiwilligen Feuerwehr Greußenheim. Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen
Der Geschäftsleiter zeigt die Power-Point-Präsentation von Frau Glanz vom Planungsbüro Glanz (im Folgenden ergänzt um Beschlüsse aufgezeigt). Die Stellungnahmen werden vollinhaltlich verlesen.
Bebauungsplan „Naturfriedhof“ Verkürzte Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sowie 13 der anerkannten Naturschutzverbände gemäß Art. 45 BayNatSchG
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.02.2016 den hinsichtlich der zugeordneten Ausgleichsflächen ge- änderten Bebauungsplan „Naturfriedhof“ der Gemeinde Greußenheim mit Begründung, Grünordnung und Um- weltbericht in der Fassung vom 25.02.2016 gebilligt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, - die Beteiligung der Bürger und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB als verkürzte Beteiligung nur zu den geänderten und ergänzten Teilen nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB sowie - die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB als verkürzte Beteili- gung, nämlich das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, das Amt für ländliche Entwicklung sowie das Landratsamt Würzburg, Bauamt, Untere Naturschutzbe- hörde und Untere Jagdbehörde durchzuführen.
„Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg hat zum Vorentwurf am 04.09.2015 und zum Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes am 21.01.2016 Stellung genommen. Mit der geplanten wald- baulichen Verbesserung des Kiefernbestandes westlich des Kreuzweges am „Herchenberg“ von ca. 6 ha besteht von Seiten der Landwirtschaft und der Forstverwaltung Ein- verständnis. Wegen der waldbaulichen Verbesserung und des Waldumbaus am Herchenberg in einen standortsge- mäßen Mischwald mit klimatoleranten Baumarten inner- halb der nächsten Jahre soll ein konkreter Ablaufplan erstellt und den Gemeinderäten vorgestellt werden. Das Waldbild „Herchenberg“ wird sich für Besucher stark ändern und die Öffentlichkeit sollte über diese Waldum- baupläne vorinformiert werden.“
Die Hinweise zur waldbaulichen Verbesserung und zum Waldumbau werden zur Kenntnis genommen. Abstimmung: 10 Ja-Stimmen , 2 Nein-Stimmen
Im Bereich des Bebauungsplan-Entwurfes der o.g. 3. Flä- chennutzungsplan-Änderung wird derzeit das Waldneu- ordnungsverfahren Greußenheim 4 durchgeführt. Sowohl die für den Naturfriedhof als auch die für die waldbauliche Verbesserungen vorgesehenen Flächen befinden sich im Verfahrensgebiet:
„Die Einlageflächen des vorgesehenen Naturfriedhofes in der Lage „Alter Berg“ sind mit den geplanten Abfindungs- flächen weitgehend identisch. Dagegen soll der Großteil der für die waldbauliche Verbesserung angedachten Flä- chen am Herchenberg im Zuge des Waldneuordnungsver- fahrens von privaten Eigentümern auf die Gemeinde über- gehen.
Der Eigentumsübergang geschieht vorbehaltlich des allen Teilnehmern offenstehenden Rechtsbehelfsverfahrens im Rahmen der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes. Die Bekanntgabe ist für Mitte des Jahres 2016 geplant.“
Der Hinweis auf das Waldflurbereinigungsver- fahren einschl. der möglichen Betroffenheit der Flurstücke der Ersatzaufforstungen am „Herchenberg“ im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens im Zuge der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans wird zur Kenntnis genommen, ebenso der Hinweis auf die Prüfung einer Zustimmung nach § 34 FlurbG zur Nutzungsänderung im Flurbereini- gungsgebiet. Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen 3. Landratsamt Würzburg, Schreiben vom 13.04.2016 „Im Rahmen der Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB teilt das Landratsamt Würzburg als Träger öffentlicher Belange mit, dass sich keine weiteren Anregungen der Empfehlun- gen ergeben.“
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
Die verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit nur zu den geänderten und ergänzten Teilen nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB fand vom 04.04.2016 bis 20.04.2016 in der Ver- waltungsgemeinschaft Hettstadt statt. Es wurden keine Einwände, Hinweise oder Anregungen vorgebracht. Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
Der Geschäftsleiter erläutert, dass das Flächennutzungs- planverfahren zwischenzeitlich beendet ist und in der heutigen Sitzung ein Feststellungsbeschluss gefasst wer- den muss.
rung: Die 3. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Greußenheim mit Begründung in der Fassung vom 25.02.2016 wird festgestellt. Die Flächennutzungsplanänderung ist dem Landratsamt Würzburg zur Genehmigung nach § 6 BauGB vorzulegen. Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
sung zur weiteren Verwendung des Gebäudes der Rai- ffeisenbank Die Bürgermeisterin führt aus, dass sowohl die Sparkasse als auch die Raiffeisenbank im Sommer 2015 die Gemein- de darauf hingewiesen haben, dass ab Dezember nur noch Geldautomaten angeboten werden können. Kurz darauf wurde der Gemeinde Greußenheim das Raiffeisenbankge- bäude zusammen mit dem Gebäude der Bio Energie Greußenheim GmbH im Paket zum Kauf angeboten. Der Gemeinderat hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dieses Angebot anzunehmen. Zwischenzeitlich wurde die Urkunde notariell beglaubigt. Auch im Rahmen der Schließung der Grundschule 2013 gab es bereits einige Ideen für die weitere Verwendung des Gebäudes; so hat sich damals auch ein Physiotherapeut um eine Praxis be- 25 Mal Wallfahrt nach Walldürn Die Wallfahrt „Zum Heiligen Blut“ wird nachweislich seit 1683 aufgrund eines Pestjahres durchgeführt. Auch Greußenheimer Bürger bewirten seit vielen, vielen Jahren Übernachtungs- und Verpflegungsgäste, die von Fulda nach Walldürn pilgern. Ingrid und Lothar Oppmann be- gleiten die Wallfahrt seit 25 Jahren. Herzlichen Glück- wunsch zu diesem Jubiläum und nochmals vielen Dank für die mühevolle Arbeit der Restaurierung der Fahne „Zum Heiligen Blut“.
(Foto: Gemeinde Greußenheim) Karin Kuhn 1. Bürgermeisterin
Sprechzeiten der Bürgermeisterin: Dienstags: 17:30 – 19:30 Uhr (ohne Termin), sowie au- ßerhalb der Sprechzeiten nach telefon. Vereinbarung
Erreichbarkeit des Bauhofes Greußenheim (mit Wasserversorgung) in Notfällen Der Bauhof Greußenheim ist in Notfällen (insbesondere an den Wochenenden) unter folgender Telefonnummer er- reichbar: 9816-14. Der Notruf wird entsprechend an den Bereitschaftsdienst umgehend weitergeleitet. Um Kenntnisnahme und Vormerkung wird gebeten.
Die Bürgermeisterin erklärt, dass ein Bauantrag einge- reicht wurde. Dieser wird vom Gemeinderat zunächst gesichtet. Der Geschäftsleiter führt aus, dass es konkret um einen sonstigen Einbau von drei Dachgauben in der Friedenstra- ße 3a mit der Flurstücknummer 179/1 geht. Davon sind zwei Gauben an der Ostseite und eine an der Westseite geplant, wobei sich das Vorhaben in die Umgebung ein- fügt und damit genehmigungsfähig ist. Die Nachbarunter- schriften sind laut dem Geschäftsleiter vollständig vorhan- den.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen
Die Bürgermeisterin begrüßt an dieser Stelle den Projekt- manager Herr Jochen Diener und erklärt, dass sich die Mitgliedsgemeinden des integrierten ländlichen Entwick- lungskonzeptes (ILEK) im westlichen Landkreis unter dem Namen Waldsassengau zusammenfassen. Im Jahre 2015 hat sich der Bürgermeister der Gemeinde Waldbrunn, Hans Fiederling, in München zur Teilnahme als Ökomodellregionwettbewerb beworben. Am
18.05.2015 wurde den Bürgermeistern der Ökomodellre- gion Waldsassengau die Urkunde als Gewinner dieses Wettbewerbs in München durch Landwirtschaftsminister Helmut Brunner übergeben. Seitens des Staates erhält der Allianzgewinner einen finanziellen Zuschuss. Herr Diener als Projektmanager möchte sich heute gerne vorstellen und zeigt hierzu eine Power-Point-Präsentation. Im Rahmen einer Veranstaltung am 01.10.2016 stellt der Landwirt- schaftsminister Helmut Brunner die Ökomodellregion offiziell vor.
Herr Diener begrüßt den Gemeinderat und stellt einige Eckpunkte vor: Biolebensmittelvermarktung - regional, Artenvielfalt in der Pflanzen- und Tierwelt, Wildbienen- projekte, Hofläden und lädt zu diversen Veranstaltungen ein. Herr Diener bedankt sich für die Aufmerksamkeit und wird von der Bürgermeisterin verabschiedet, die den Vor- trag als sehr aufschlussreich bezeichnet.
Die Bürgermeisterin geht nochmals darauf ein, dass vor Sitzungsbeginn das neue Feuerwehrauto vom Gemeinderat gesichtet wurde und die 2. Kommandantin, Frau Ramona Amthor, anwesend war. Der 1. Kommandant, Herr Rein- hold Seubert ist wie bereits erwähnt beruflich verhindert. Die Ernennung der 2. Kommandantin wurde persönlich vorgenommen. Der Gemeinderat muss nun lediglich die Kommandanten bestellen.
Der Gemeinderat bestellt Herrn Reinhold Seubert zum 1. Kommandanten und Frau Ramona Amthor zur 2. Kommandantin der Freiwilligen Feuerwehr Greußenheim. Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen
Der Geschäftsleiter zeigt die Power-Point-Präsentation von Frau Glanz vom Planungsbüro Glanz (im Folgenden ergänzt um Beschlüsse aufgezeigt). Die Stellungnahmen werden vollinhaltlich verlesen.
Bebauungsplan „Naturfriedhof“ Verkürzte Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sowie 14 Die Bürgermeisterin teilt mit, dass im Greußenheimer Rathaus lediglich zwei Räume (Bürgermeisterzimmer und Vorzimmer) und der Sitzungssaal für die Gemeinde benö- tigt werden. Die restlichen Verwaltungsgeschäfte werden in der Verwaltungsgemeinschaft Hettstadt erledigt. Der Sitzungssaal wird aber gerne, auch wegen des historischen Stils, für Trauungen angenommen. Ein Umbau im Raiffei- senbankgebäude zu einem Rathaus würde auch viel Geld kosten, das jedoch nicht vorhanden ist. Schon aus diesem Grund ist die Vermietung die bessere Lösung. Sie fügt ergänzend hinzu, dass sie außerhalb der Öffnungszeiten auch Bürger zuhause besuchen würde, wenn diese auf Grund der Barriere daran gehindert sind, das Rathaus zu besuchen. Ein Gemeinderat der FW/UWG-Fraktion merkt an, dass ein Sitzungssaal auch im Raiffeisenbankgebäude einge- richtet werden kann. Die Bürgermeisterin hält einen Um- bau dazu für nicht angebracht.
Der Geschäftsleiter schließt aus den hervorgebrachten Argumenten, dass lediglich die Vertreter der FW/UWG für das barrierefreie Rathaus und die restlichen Gemeinde- räte für die Vermietung sind. Er stimmt der Bürgermeiste- rin zu, dass die Barrierefreiheit viel Geld erfordert und der Bestand- und Brandschutz dann nicht mehr gegeben ist, wenn das gekaufte Gebäude ein öffentliches wird.
Ein Gemeinderat der FW/UWG bemängelt, dass zu kurz- fristig gedacht wird. Es muss geprüft werden, welche Be- dürfnisse bestehen. Die Verwaltung hat diesbezüglich auch noch keine Vorschläge erbracht. Der Geschäftsleiter betont, dass die Verwaltung dafür auch keine Beauftra- gung hat.
Ein Vertreter der BMG fragt die FW/UWG, welcher Be- darf ihrer Meinung nach besteht. Dies wird mit der Barrie- refreiheit in öffentlichen Gebäuden beantwortet. Der Ver- treter der BMG wendet ein, dass das Rathaus in Hettstadt auch nicht barrierefrei ist und der Kauf des Gebäudes der Raiffeisenbank eine einmalige Chance war. Das Gebäude der Raiffeisenbank sei zu schade für einen Umbau zum barrierefreien Rathaus.
Seitens der FW/UWG entsteht die Überlegung, ob das Archiv in den oberen Räumen untergebracht werden könn- te. Der Gemeinderat wird von der Bürgermeisterin ange- halten, sich die Auflagen einer Praxis für Physiotherapie anzueignen.
Aus der BMG heraus wird verdeutlicht, dass abgewägt werden muss, welche Anforderungen die Banken bei einer Einmietung stellen und was sich der Physiotherapeut vor- stellt. Der oberste Stock ist noch gar nicht ausgebaut, so der Gemeinderat. Seitens der FW/UWG wird betont, dass man noch gar nicht weiß, was man möchte und deshalb weitere Mög- lichkeiten zusammengefasst werden müssen.
Die Bürgermeisterin wendet ein, dass die Verwaltung keine Vorschläge erbringen muss, weil dies Aufgabe des Gemeinderates ist. Der finanzielle Aspekt muss berück- sichtigt werden. Ein Vertreter der FW/UWG-Fraktion fügt hinzu, dass längerfristig geplant werden muss.
Ein Vertreter der CSU/FWG schlägt vor, über die Vermie- tung oder anderweitige Nutzungen abzustimmen. Laut dem Geschäftsleiter ist dann auch ein Beschluss darüber möglich, wenn ein Antrag gestellt wird.
Ein BMG-Vertreter erklärt, dass die Gemeinde das Ge- bäude nicht gekauft hat, weil sie Platz braucht. Er könnte die Diskussion verstehen, wenn der Kauf notwendig gewe- sen wäre. Im Moment braucht die Bürgermeisterin keinen weiteren Platz.
Aus dem Gemeinderat heraus wird gefragt, wie sich die Banken den Umzug vorstellen und wer dies finanziert. Die Bürgermeisterin entgegnet, dass man eine gemeinsame Lösung finden wird. Eine sinnvolle Nutzung ist im Mo- ment nicht gegeben. Deshalb werden Gespräche geführt, ob man sich auf einen Raum beschränkt.
Es wird gefragt, wie viele Kosten bei dem Umzug entste- hen. Die Bürgermeisterin erklärt, dass die Banken eigene Leute für die Elektrotechnik haben. Nur im linken Bereich des Zimmers werden dann in Zukunft Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker bereitstehen. Ein CSU-FWG Vertreter fragt, ob die Banken dies selbst finanzieren, was die Bürgermeisterin bejaht. Des Weiteren wird vom Gemeinderat betont, dass der Technikumbau sehr teuer ist und die Kosten beziffert werden sollen. Die Bürgermeisterin betont, dass dies nichts mit der Ent- scheidung zu tun hat, ob vermietet wird oder nicht.
Aus dem Gemeinderat heraus wird das Argument hervor- gebracht, dass zuerst über die Kosten gesprochen werden muss.
Die Bürgermeisterin ergänzt, dass drei Räume nicht nutz- bar sind, wenn die Situation so bleibt wie jetzt. Deshalb werden Gespräche zur Nutzung geführt und die Banken zeigen sich einverstanden, einen gemeinsamen Raum zu benutzen.
Ein Vertreter der BMG bezieht sich auf die erwähnte Ab- stimmung und betont, dass jetzt abgestimmt werden soll, ob vermietet wird oder nicht. Alles andere hält er für eine sinnlose Diskussion. Er fährt fort, dass die Bürgermeiste- rin sogar anbietet, die Bürger bei Bedarf zuhause zu besu- chen. Seitens eines FW/UWG-Vertreters wird bemängelt, dass sie dann auch nicht im Rathaus präsent ist. Er wird vom Geschäftsleiter darauf hingewiesen, dass Haustermine außerhalb der Bürgermeisterzeiten stattfinden würden.
Folgender Antrag wird seitens der BMG gestellt: Der Gemeinderat beschließt, dass das ehemalige Gebäude der Raiffeisenbank vermietet wird. Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen Dem Antrag ist somit stattgegeben und die Beratungen werden geschlossen.
worben. Weil es jedoch kein Konzept, aber viele Auflagen für eine derartige Praxis gegeben hat, wurde dies nicht verwirklicht. Diese Auflagen hätten laut der Bürgermeiste- rin für das Schulhaus schwer erfüllt werden können; den Vorschlag, nun eine Praxis für Physiotherapie im Raiffei- senbankgebäude anzusiedeln bzw. zu vermieten, sieht sie als Bereicherung der Infrastruktur für Greußenheim und ein wichtiges Angebot für unsere Bürger.
Seitens des Gemeinderates wird gefragt, wann veröffent- licht wurde, dass das Gebäude von der Gemeinde Greußenheim gekauft wurde. Ein Vertreter der FW/UWG bittet zu beachten, dass dies noch nicht geschehen ist, da erst noch die Öffentlichkeit einbezogen werden muss. Der Geschäftsleiter betont, dass es vom Gemeinderat ge- wünscht war, diesen Punkt aus dem nicht-öffentlichen Teil der letzten Sitzung in den öffentlichen Teil der heutigen Sitzung zu verlegen. Ein Vertreter der FW/UWG merkt an, dass zunächst Dis- kussionen über die Bedürfnisse der Gemeinde geführt werden müssen. Er wird vom Geschäftsleiter nochmals darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat dies so gewünscht hat und er sich folglich danach richtet. Seitens des Gemeinderates wird ein Beispiel erwähnt, bei dem, wie für den Notarvertrag, auch nicht klar gewesen ist, dass noch ein Beschluss gefasst werden muss. Der Geschäftsleiter beruft sich auf den Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung. Er betont, dass die Bürger- meisterin bereits den Auftrag hat, die Verträge zu beur- kunden, jedoch unter dem Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung. Seitens der FW/UWG wird verdeutlicht, dass es nicht klar war, dass nochmal ein Beschluss nötig ist. Gemäß dem Geschäftsleiter ist jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen worden.
Ein Gemeinderat der FW/UWG-Fraktion fasst zusammen, dass entweder das Rathaus verlegt oder das Gebäude ver- mietet werden soll. Bei einer Vermietung sollte ihm zufol- ge öffentlich gefragt werden, ob es Interessenten gibt. Die Bürgermeisterin bekräftigt, dass der Gemeinderat im Hinblick auf die Infrastruktur abwägen muss, welche Be- dürfnisse wichtig sind. Es ist auch ein Ziel, den Interessen- ten zu unterstützen und den Platz mitten im Ort barriere- frei sinnvoll zu nutzen.
Aus derselben Fraktion heraus wird betont, dass erst im nicht-öffentlichen Teil beschlossen werden kann. Danach muss ein Notar beauftragt werden, so der Geschäftsleiter. Der Gemeinderat schlussfolgert dass dann die Bekanntga- be stattfindet. Die Bürgermeisterin hält dies für Zeitver- schwendung. Sie schlägt vor, eventuelle Mietinteressenten über das Mitteilungsblatt abfragen zu können. Seitens eines Gemeinderates der FW/UWG-Fraktion wird dieses Vorgehen begrüßt. Er fordert die gleichzeitige Be- kanntmachung zum Gebäudekauf. Ein Gemeinderat der CSU/FWG bittet zu beachten, dass sich dann auf die Vermietung festgelegt wird. Seitens der FW/UWG wird nochmals eine Diskussion gefordert und die eventuelle Vertagung des Tagesord- nungspunktes.
Seitens der BMG wird verdeutlicht, dass es lediglich um die Frage geht, ob vermietet wird oder nicht. Dazu sind Informationen und Beratungen nötig. Ein Gemeinderat der FW/UWG-Fraktion äußert Bedenken, dass bis jetzt kaum diskutiert wurde. Die Bürgermeisterin hat das Recht, den Verkauf zu veröffentlichen. Dieser Verkauf muss aber auch bekanntgemacht werden. Seitens der FW/UWG wird der Antrag gestellt, diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen. Abstimmung: 6 Ja-Stimmen , 6 Nein-Stimmen Wegen der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abge- lehnt. Seitens der BMG wird beantragt, den TOP 13 aus dem nicht-öffentlichen Teil in den öffentlichen Teil vorzuzie- hen.
Abstimmung: 6 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen Wegen der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abge- lehnt.
Stelle und bittet um Argumente.
Ein Gemeinderat der CSU/FWG-Fraktion stimmt der Vermietung zu und betont, dass bereits ein Rathaus vor- handen ist und deshalb kein Bedürfnis besteht, das Rat- haus zu verlegen. Dass dieses zwar nicht barrierefrei ist, spielt vorerst keine Rolle. Auch er spricht sich dafür aus, dass die Interessenten im Mitteilungsblatt angesprochen werden.
Seitens der FW/UWG wird bevorzugt, das Gebäude als barrierefreies Rathaus zu verwenden. Dadurch wird eben- so ein Zeichen gesetzt, dass die Gemeinde und die Bür- germeisterin vor Ort repräsentiert werden. Es sei des Öfte- ren im Gespräch gewesen, dass die Bürgermeisterin in der Verwaltung in Hettstadt unterkommen soll. Die oberen Räume können auf verschiedene Arten genutzt werden; gegebenenfalls sogar ohne große Umbauarbeiten. Die Bürgermeisterin verdeutlicht, dass ihr Platz in Greußenheim ist. Das ehemalige Schulgebäude, in dem das Rathaus derzeit untergebracht ist, ist ihrer Meinung nach attraktiv. Das Gebäude der Raiffeisenbank wäre ihr zu schade für ein Rathaus. Sie möchte die Entscheidung der weiteren Nutzung im Hinblick auf die Bürgerbedürf- nisse treffen. Dass die Räume auf verschiedene Weise genutzt werden können, steht außer Frage. Eine Praxis für Physiotherapie hat jedoch Priorität, so die Bürgermeiste- rin.
Gemeinde bei einem Gebäudekauf immer erst für den eigenen Nutzen entscheidet. Die Barrierefreiheit für ein Rathaus wäre in diesem gekauften Gebäude gegeben. Im jetzigen Standort müssen mit den Bewohnern schwierige Absprachen getroffen werden, weil beispielsweise der Musikverein vertreten ist und zur gleichen Zeit ggf. Trau- ungen stattfinden. Das Gemeindearchiv ist angeblich eben- falls zu eng. Er nennt Beispiele wie das Vinzentinum oder untere Räume im alten Schulgebäude, in der die Praxis auch untergebracht werden könnte. Es ist außerdem keine gemeindliche Aufgabe, Gebäude zu vermieten. Abschlie- ßend bittet er abzuwägen, was gemacht werden kann und muss und nicht einfach die Vermietung zu beschließen.
15 Die Bürgermeisterin teilt mit, dass im Greußenheimer Rathaus lediglich zwei Räume (Bürgermeisterzimmer und Vorzimmer) und der Sitzungssaal für die Gemeinde benö- tigt werden. Die restlichen Verwaltungsgeschäfte werden in der Verwaltungsgemeinschaft Hettstadt erledigt. Der Sitzungssaal wird aber gerne, auch wegen des historischen Stils, für Trauungen angenommen. Ein Umbau im Raiffei- senbankgebäude zu einem Rathaus würde auch viel Geld kosten, das jedoch nicht vorhanden ist. Schon aus diesem Grund ist die Vermietung die bessere Lösung. Sie fügt ergänzend hinzu, dass sie außerhalb der Öffnungszeiten auch Bürger zuhause besuchen würde, wenn diese auf Grund der Barriere daran gehindert sind, das Rathaus zu besuchen. Ein Gemeinderat der FW/UWG-Fraktion merkt an, dass ein Sitzungssaal auch im Raiffeisenbankgebäude einge- richtet werden kann. Die Bürgermeisterin hält einen Um- bau dazu für nicht angebracht.
Der Geschäftsleiter schließt aus den hervorgebrachten Argumenten, dass lediglich die Vertreter der FW/UWG für das barrierefreie Rathaus und die restlichen Gemeinde- räte für die Vermietung sind. Er stimmt der Bürgermeiste- rin zu, dass die Barrierefreiheit viel Geld erfordert und der Bestand- und Brandschutz dann nicht mehr gegeben ist, wenn das gekaufte Gebäude ein öffentliches wird.
Ein Gemeinderat der FW/UWG bemängelt, dass zu kurz- fristig gedacht wird. Es muss geprüft werden, welche Be- dürfnisse bestehen. Die Verwaltung hat diesbezüglich auch noch keine Vorschläge erbracht. Der Geschäftsleiter betont, dass die Verwaltung dafür auch keine Beauftra- gung hat.
Ein Vertreter der BMG fragt die FW/UWG, welcher Be- darf ihrer Meinung nach besteht. Dies wird mit der Barrie- refreiheit in öffentlichen Gebäuden beantwortet. Der Ver- treter der BMG wendet ein, dass das Rathaus in Hettstadt auch nicht barrierefrei ist und der Kauf des Gebäudes der Raiffeisenbank eine einmalige Chance war. Das Gebäude der Raiffeisenbank sei zu schade für einen Umbau zum barrierefreien Rathaus.
Seitens der FW/UWG entsteht die Überlegung, ob das Archiv in den oberen Räumen untergebracht werden könn- te. Der Gemeinderat wird von der Bürgermeisterin ange- halten, sich die Auflagen einer Praxis für Physiotherapie anzueignen.
Aus der BMG heraus wird verdeutlicht, dass abgewägt werden muss, welche Anforderungen die Banken bei einer Einmietung stellen und was sich der Physiotherapeut vor- stellt. Der oberste Stock ist noch gar nicht ausgebaut, so der Gemeinderat. Seitens der FW/UWG wird betont, dass man noch gar nicht weiß, was man möchte und deshalb weitere Mög- lichkeiten zusammengefasst werden müssen.
Die Bürgermeisterin wendet ein, dass die Verwaltung keine Vorschläge erbringen muss, weil dies Aufgabe des Gemeinderates ist. Der finanzielle Aspekt muss berück- sichtigt werden. Ein Vertreter der FW/UWG-Fraktion fügt hinzu, dass längerfristig geplant werden muss.
Ein Vertreter der CSU/FWG schlägt vor, über die Vermie- tung oder anderweitige Nutzungen abzustimmen. Laut dem Geschäftsleiter ist dann auch ein Beschluss darüber möglich, wenn ein Antrag gestellt wird.
Ein BMG-Vertreter erklärt, dass die Gemeinde das Ge- bäude nicht gekauft hat, weil sie Platz braucht. Er könnte die Diskussion verstehen, wenn der Kauf notwendig gewe- sen wäre. Im Moment braucht die Bürgermeisterin keinen weiteren Platz.
Aus dem Gemeinderat heraus wird gefragt, wie sich die Banken den Umzug vorstellen und wer dies finanziert. Die Bürgermeisterin entgegnet, dass man eine gemeinsame Lösung finden wird. Eine sinnvolle Nutzung ist im Mo- ment nicht gegeben. Deshalb werden Gespräche geführt, ob man sich auf einen Raum beschränkt.
Es wird gefragt, wie viele Kosten bei dem Umzug entste- hen. Die Bürgermeisterin erklärt, dass die Banken eigene Leute für die Elektrotechnik haben. Nur im linken Bereich des Zimmers werden dann in Zukunft Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker bereitstehen. Ein CSU-FWG Vertreter fragt, ob die Banken dies selbst finanzieren, was die Bürgermeisterin bejaht. Des Weiteren wird vom Gemeinderat betont, dass der Technikumbau sehr teuer ist und die Kosten beziffert werden sollen. Die Bürgermeisterin betont, dass dies nichts mit der Ent- scheidung zu tun hat, ob vermietet wird oder nicht.
Aus dem Gemeinderat heraus wird das Argument hervor- gebracht, dass zuerst über die Kosten gesprochen werden muss.
Die Bürgermeisterin ergänzt, dass drei Räume nicht nutz- bar sind, wenn die Situation so bleibt wie jetzt. Deshalb werden Gespräche zur Nutzung geführt und die Banken zeigen sich einverstanden, einen gemeinsamen Raum zu benutzen.
Ein Vertreter der BMG bezieht sich auf die erwähnte Ab- stimmung und betont, dass jetzt abgestimmt werden soll, ob vermietet wird oder nicht. Alles andere hält er für eine sinnlose Diskussion. Er fährt fort, dass die Bürgermeiste- rin sogar anbietet, die Bürger bei Bedarf zuhause zu besu- chen. Seitens eines FW/UWG-Vertreters wird bemängelt, dass sie dann auch nicht im Rathaus präsent ist. Er wird vom Geschäftsleiter darauf hingewiesen, dass Haustermine außerhalb der Bürgermeisterzeiten stattfinden würden.
Folgender Antrag wird seitens der BMG gestellt: Der Gemeinderat beschließt, dass das ehemalige Gebäude der Raiffeisenbank vermietet wird. Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen Dem Antrag ist somit stattgegeben und die Beratungen werden geschlossen.
worben. Weil es jedoch kein Konzept, aber viele Auflagen für eine derartige Praxis gegeben hat, wurde dies nicht verwirklicht. Diese Auflagen hätten laut der Bürgermeiste- rin für das Schulhaus schwer erfüllt werden können; den Vorschlag, nun eine Praxis für Physiotherapie im Raiffei- senbankgebäude anzusiedeln bzw. zu vermieten, sieht sie als Bereicherung der Infrastruktur für Greußenheim und ein wichtiges Angebot für unsere Bürger.
Seitens des Gemeinderates wird gefragt, wann veröffent- licht wurde, dass das Gebäude von der Gemeinde Greußenheim gekauft wurde. Ein Vertreter der FW/UWG bittet zu beachten, dass dies noch nicht geschehen ist, da erst noch die Öffentlichkeit einbezogen werden muss. Der Geschäftsleiter betont, dass es vom Gemeinderat ge- wünscht war, diesen Punkt aus dem nicht-öffentlichen Teil der letzten Sitzung in den öffentlichen Teil der heutigen Sitzung zu verlegen. Ein Vertreter der FW/UWG merkt an, dass zunächst Dis- kussionen über die Bedürfnisse der Gemeinde geführt werden müssen. Er wird vom Geschäftsleiter nochmals darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat dies so gewünscht hat und er sich folglich danach richtet. Seitens des Gemeinderates wird ein Beispiel erwähnt, bei dem, wie für den Notarvertrag, auch nicht klar gewesen ist, dass noch ein Beschluss gefasst werden muss. Der Geschäftsleiter beruft sich auf den Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung. Er betont, dass die Bürger- meisterin bereits den Auftrag hat, die Verträge zu beur- kunden, jedoch unter dem Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung. Seitens der FW/UWG wird verdeutlicht, dass es nicht klar war, dass nochmal ein Beschluss nötig ist. Gemäß dem Geschäftsleiter ist jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen worden.
Ein Gemeinderat der FW/UWG-Fraktion fasst zusammen, dass entweder das Rathaus verlegt oder das Gebäude ver- mietet werden soll. Bei einer Vermietung sollte ihm zufol- ge öffentlich gefragt werden, ob es Interessenten gibt. Die Bürgermeisterin bekräftigt, dass der Gemeinderat im Hinblick auf die Infrastruktur abwägen muss, welche Be- dürfnisse wichtig sind. Es ist auch ein Ziel, den Interessen- ten zu unterstützen und den Platz mitten im Ort barriere- frei sinnvoll zu nutzen.
Aus derselben Fraktion heraus wird betont, dass erst im nicht-öffentlichen Teil beschlossen werden kann. Danach muss ein Notar beauftragt werden, so der Geschäftsleiter. Der Gemeinderat schlussfolgert dass dann die Bekanntga- be stattfindet. Die Bürgermeisterin hält dies für Zeitver- schwendung. Sie schlägt vor, eventuelle Mietinteressenten über das Mitteilungsblatt abfragen zu können. Seitens eines Gemeinderates der FW/UWG-Fraktion wird dieses Vorgehen begrüßt. Er fordert die gleichzeitige Be- kanntmachung zum Gebäudekauf. Ein Gemeinderat der CSU/FWG bittet zu beachten, dass sich dann auf die Vermietung festgelegt wird. Seitens der FW/UWG wird nochmals eine Diskussion gefordert und die eventuelle Vertagung des Tagesord- nungspunktes.
Seitens der BMG wird verdeutlicht, dass es lediglich um die Frage geht, ob vermietet wird oder nicht. Dazu sind Informationen und Beratungen nötig. Ein Gemeinderat der FW/UWG-Fraktion äußert Bedenken, dass bis jetzt kaum diskutiert wurde. Die Bürgermeisterin hat das Recht, den Verkauf zu veröffentlichen. Dieser Verkauf muss aber auch bekanntgemacht werden. Seitens der FW/UWG wird der Antrag gestellt, diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen. Abstimmung: 6 Ja-Stimmen , 6 Nein-Stimmen Wegen der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abge- lehnt. Seitens der BMG wird beantragt, den TOP 13 aus dem nicht-öffentlichen Teil in den öffentlichen Teil vorzuzie- hen.
Abstimmung: 6 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen Wegen der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abge- lehnt.
Stelle und bittet um Argumente.
Ein Gemeinderat der CSU/FWG-Fraktion stimmt der Vermietung zu und betont, dass bereits ein Rathaus vor- handen ist und deshalb kein Bedürfnis besteht, das Rat- haus zu verlegen. Dass dieses zwar nicht barrierefrei ist, spielt vorerst keine Rolle. Auch er spricht sich dafür aus, dass die Interessenten im Mitteilungsblatt angesprochen werden.
Seitens der FW/UWG wird bevorzugt, das Gebäude als barrierefreies Rathaus zu verwenden. Dadurch wird eben- so ein Zeichen gesetzt, dass die Gemeinde und die Bür- germeisterin vor Ort repräsentiert werden. Es sei des Öfte- ren im Gespräch gewesen, dass die Bürgermeisterin in der Verwaltung in Hettstadt unterkommen soll. Die oberen Räume können auf verschiedene Arten genutzt werden; gegebenenfalls sogar ohne große Umbauarbeiten. Die Bürgermeisterin verdeutlicht, dass ihr Platz in Greußenheim ist. Das ehemalige Schulgebäude, in dem das Rathaus derzeit untergebracht ist, ist ihrer Meinung nach attraktiv. Das Gebäude der Raiffeisenbank wäre ihr zu schade für ein Rathaus. Sie möchte die Entscheidung der weiteren Nutzung im Hinblick auf die Bürgerbedürf- nisse treffen. Dass die Räume auf verschiedene Weise genutzt werden können, steht außer Frage. Eine Praxis für Physiotherapie hat jedoch Priorität, so die Bürgermeiste- rin.
Gemeinde bei einem Gebäudekauf immer erst für den eigenen Nutzen entscheidet. Die Barrierefreiheit für ein Rathaus wäre in diesem gekauften Gebäude gegeben. Im jetzigen Standort müssen mit den Bewohnern schwierige Absprachen getroffen werden, weil beispielsweise der Musikverein vertreten ist und zur gleichen Zeit ggf. Trau- ungen stattfinden. Das Gemeindearchiv ist angeblich eben- falls zu eng. Er nennt Beispiele wie das Vinzentinum oder untere Räume im alten Schulgebäude, in der die Praxis auch untergebracht werden könnte. Es ist außerdem keine gemeindliche Aufgabe, Gebäude zu vermieten. Abschlie- ßend bittet er abzuwägen, was gemacht werden kann und muss und nicht einfach die Vermietung zu beschließen.
16 Der Geschäftsleiter erläutert die wichtigen Aspekte dieser Firma, unter anderem, dass die Firma selbst und nicht der Betreiber für die Sicherheit verantwortlich ist. Er erklärt weiter, dass die Installation und der Router 220 Euro kos- ten, hinzukommen monatlich 20 Euro für den Internetan- schluss. Das Angebot bezieht sich vorerst auf W-LAN in Gebäuden.
Nach weiteren Diskussionen wurde beschlossen, dass ein Techniker vor Ort die Umsetzung in Gebäuden überprüft und ein Angebot erstellt.
Im Folgenden bezieht sich der Geschäftsleiter auf das öffentliche W-LAN (Bayern W-LAN) außerhalb von Ge- bäuden.
Der Geschäftsleiter erklärt, dass solche Projekte vom Freistaat Bayern gefördert werden. Unter Umständen werden Grabungen für Leitungen notwendig, wobei die höchste Förderung 2.500 Euro beträgt. Restliche Kosten wie z.B. für den Router, den Telefonanschluss oder lau- fende Kosten müssen von der Gemeinde übernommen werden. Der Geschäftsleiter möchte die Entscheidung über den eingereichten Antrag zunächst zurückstellen, da dies auch Thema bei der nächsten Geschäftsleitertagung am 08.06.2016 ist und die Bürgermeisterin und der Geschäfts- leiter teilnehmen.
Seitens der CSU/FWG wird gefragt, wer Träger und zu- ständig für die Sicherheit ist. Dem Geschäftsleiter zufolge ist dies in diesem Fall die Gemeinde. Bis jetzt kann er lediglich sagen, dass ein Ju- gendschutzfilter verwendet werden kann.
Ein Vertreter der FW/UWG erkennt die Problematik, dass theoretisch innerhalb eines Gebäudes auf das W-LAN von außen zugegriffen werden kann.
Seitens der BMG wird es für sicherer angesehen, wenn man sich mit Benutzername und Passwort anmelden muss, damit auch die Firma die Nutzer kennt.
Auf Nachfrage aus der BMG teilt der Geschäftsleiter mit, dass Bayern W-LAN Vodafone und andere große Anbieter beteiligt hat. Aus derselben Fraktion heraus wird angeregt, andere Ge- meinden zu fragen, welche Kosten tatsächlich entstehen. Laut dem Geschäftsleiter ist dies von Gemeinde zu Ge- meinde unterschiedlich und hängt u.a. davon ab, ob bereits Leitungen vorhanden sind. Er bittet nochmals, die Veran- staltung abzuwarten. Dem wurde zugestimmt.
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