V e r h a n d L u n g s s c h r I f t
Download 46.16 Kb. Pdf ko'rish
|
- Bu sahifa navigatsiya:
- T A G E S O R D N U N G
- Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 30. September 2013
- Subventionsbeschlüsse 2013
- Änderung der Kanalabgabenordnung
- Voranschlag 2014
MARKTGEMEINDE ALTENMARKTAN DER TRIESTING 2571 Altenmarkt/Triesting, Bezirk Baden, NÖ Telefon 02673/2200, Fax 02673/2200-2
über die öffentliche Sitzung des G E M E I N D E R A T E S am Mittwoch, dem 11. Dezember 2013 um 19,00 Uhr in Altenmarkt, Gemeindeamt. Die Einladung erfolgte am 28. November 2013 durch Kurrende. ANWESEND: Bürgermeister LAbg. Josef Balber als Vorsitzender Vizebürgermeister Christian Haan die Mitglieder des Gemeinderates gf. Gemeinderat Franziska Steinbacher gf. Gemeinderat Andreas Bartl gf. Gemeinderat Erich Bettel gf. Gemeinderat Werner Mocek Gemeinderat Martin Steiner Gemeinderat Claudia Gadinger Gemeinderat Maria Schildbeck Gemeinderat Johann Ströcker-Grandl Gemeinderat Anton Pechhacker Gemeinderat Franz Steiner Gemeinderat Tobias Schindelar Gemeinderat Ferdinand Ströcker Gemeinderat Gottfried Gadinger Gemeinderat Hannes Wuggenig Gemeinderat Dr. Manfred Hollenberger Gemeinderat Anton Terzer Gemeinderat Helmut Schönleitner Gemeinderat Mag. Peter Terzer Schriftführer Johann Mitterer ENTSCHULDIGT ABWESEND: gf. Gemeinderat Christian Kapeller Bürgermeister Josef Balber eröffnet die Gemeinderatssitzung, begrüßt die anwesenden Ge- meinderäte, stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und ver- liest die
Pkt. 1:
Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 30. September 2013 Pkt. 2:
Subventionsbeschlüsse 2013 a) Kirchenrenovierung Thenneberg b) Seniorenbund Altenmarkt c) Pensionistenverband Altenmarkt-Thenneberg d) Pensionistenverband Altenmarkt-Thenneberg (Lokal) e) Landjugend Klein-Mariazell - Thenneberg f)Landjugend Hafnerberg-Nöstach g) Kultur- und Sportverein St. Corona-Neuwald h) Sport- und Kulturverein Altenmarkt, Zweigverein Tischtennis i) Tierschutzverein Baden-Bezirk j) Bergrettung Triestingtal - 2 -
Pkt. 3: Änderung der Kanalabgabenordnung Pkt. 4: Voranschlag 2014 a) Voranschlag und mittelfristiger Finanzplan b) Kassenkredit c) Dienstpostenplan Pkt. 5:
Liegenschaft Thomas und Christian Eberwein, St. Corona/Schöpfl; Löschung Wiederkaufsrecht Die vorgeschlagene Tagesordnung wird zur Kenntnis genommen. Punkt 1: Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 30. September 2013 Das Protokoll ist gf.GR Steinbacher, gf.GR Mocek und GR Mag. Terzer in Kopie zugegangen, auf eine Verlesung wird daher verzichtet. Gegen die Abfassung werden keine Einwände erhoben, der Bürgermeister beantragt daher das Protokoll der öffentlichen und der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30. September 2013 zu genehmigen. Der Antrag wird in offener Abstimmung e i n s t i m m i g angenommen. Punkt 2: Subventionsbeschlüsse 2013 Bürgermeister Balber erklärt, dass im Gemeindevorstand vereinbart wurde, die Subventionen ge- genüber dem Vorjahr insoferne abzuändern, dass den Vereinen für die Benützung der Räumlich- keiten in den Gemeindehäusern neuerlich höhere Kosten verrechnet werden. Weiters kann die Subventionszusage für die Kirche Thenneberg durch die Mittelgewährung im Jahr 2013 abge- schlossen werden. Der Bürgermeister stellt hierauf den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: a) Kirchenrenovierung Thenneberg Der Pfarre Altenmarkt/Triesting wird für die Renovierung der Wallfahrtskirche Thenneberg im Jahr 2013 eine Subvention von € 20.000,-- gewährt. Der Antrag wird in offener Abstimmung e i n s t i m m i g angenommen. b) Seniorenbund Altenmarkt Der Gemeindegruppe Altenmarkt des Niederösterreichischen Seniorenbundes wird zur Unter- stützung der Veranstaltungen und Aktivitäten im Jahr 2013 eine Subvention von € 500,-- ge- währt. Der Antrag wird in offener Abstimmung e i n s t i m m i g angenommen. c) Pensionistenverband Altenmarkt-Thenneberg Der Ortsgruppe Altenmarkt-Thenneberg des Österreichischen Pensionistenverbandes wird zur Unterstützung der Veranstaltungen und Aktivitäten im Jahr 2013 eine Subvention von € 500,-- gewährt.
Der Antrag wird in offener Abstimmung e i n s t i m m i g angenommen. - 3 - d) Pensionistenverband Altenmarkt-Thenneberg (Lokal) Der Ortsgruppe Altenmarkt-Thenneberg des Österreichischen Pensionistenverbandes wird im Zusammenhang mit der Benützung der Vereinsräume im Gemeindehaus Thenneberg Nr. 38 im Jahr 2013 eine Subvention von € 1.320,-- gewährt. Der Antrag wird in offener Abstimmung e i n s t i m m i g angenommen. e) Landjugend Klein-Mariazell - Thenneberg Der Landjugend Klein-Mariazell - Thenneberg wird für das Jahr 2013 eine Subvention im Betrag von € 1.350,-- gewährt. Der Antrag wird in offener Abstimmung e i n s t i m m i g angenommen. e) Landjugend Hafnerberg-Nöstach Der Landjugend Hafnerberg-Nöstach wird für das Jahr 2013 eine Subvention von € 2.140,-- ge- währt. Der Antrag wird in offener Abstimmung e i n s t i m m i g angenommen. g) Kultur- und Sportverein St. Corona-Neuwald Dem Kultur- und Sportverein St. Corona-Neuwald wird für das Jahr 2013 eine Subvention von € 570,-- gewährt. Der Antrag wird in offener Abstimmung e i n s t i m m i g angenommen. h) Sport- und Kulturverein Altenmarkt, Zweigverein Tischtennis Die gute Jugendarbeit und der sportliche Erfolg werden neuerlich gewürdigt, dem Sport- und Kul- turverein Altenmarkt, Zweigverein Tischtennis, wird daher zur Förderung der Nachwuchsarbeit für das Jahr 2013 eine Subvention von € 1.750,-- gewährt. Der Antrag wird in offener Abstimmung e i n s t i m m i g angenommen. i) Tierschutzverein Baden-Bezirk Dem Tierschutzverein Baden-Bezirk wird im Jahr 2013 eine Subvention in der Höhe von sieben Cent pro Einwohner, das sind € 152,-- gewährt. Der Antrag wird in offener Abstimmung e i n s t i m m i g angenommen. j) Bergrettung Triestingtal Aufgrund des Ansuchens vom April 2013 wird der Bergrettung Triestingtal für die Schaffung ei- ner Einsatzzentrale in Neuhaus eine einmalige Subvention von € 200,-- gewährt. Der Antrag wird in offener Abstimmung e i n s t i m m i g angenommen. Punkt 3:
Bürgermeister Balber erläutert den auf Grund des Voranschlages 2014 erstellten Betriebsfi- nanzierungsplan für den Schmutzwasserkanal, der eine Erhöhung des jetzigen Einheitssatzes von € 2,50 auf € 2,90 vorsieht. Es wurde ein Gebührenvergleich mit den umliegenden Gemein- den angestellt, welche teilweise schon Gebührensätze im Ausmaß der nunmehr geplanten Erhö- hung anwenden. Auch eine Berechnung auf Basis des Verbraucherpreisindex 2000 ergäbe eine Erhöhung im geplanten Ausmaß. Der Bürgermeister teilt mit, dass seitens der Abteilung Gemein- den
- 4 - des Amtes der NÖ Landesregierung zur Zeit auch eine finanzielle Erhebung im Gemeindeamt erfolgt, wobei ausdrücklich auf eine kostendeckende Führung der Wasserversorgung und Ab- wasserbeseitigung hingewiesen wird. GR Dr. Hollenberger erklärt, dass im ersten Voranschlags- entwurf beim Vorhaben Abwasserbeseitigung ein Abgang von € 43.000,-- geplant war, während dem jetzigen Voranschlagsentwurf ein Abgang in der Höhe der zusätzlichen Einnahmen durch die Gebührenerhöhung zugrunde liegt, was den Verdacht nährt, dass die Ausgaben so hinge- trimmt wurden, dass die gewünschte Erhöhung des Einheitssatzes auf € 2,90 damit gerechtfer- tigt werden kann, weil durch die Erhöhung dieser Abgang abgedeckt werden kann. Der ursprüng- lich geplante Abgang hätte durch etwaige Kürzungen der Ansparung bei den Tilgungsträgern kompensiert werden können. Jedenfalls ist die nunmehr vorgesehene Gebührenerhöhung seiner Ansicht nach nicht gerechtfertigt. GR Mag. Terzer spricht sich ebenfalls gegen die Gebührener- höhung in der geplanten Höhe aus. Nach dieser Diskussion stellt der Bürgermeister den Antrag, der Gemeinderat möge beschlies- sen: V e r o r d n u n g Der Gemeinderat der Marktgemeinde Altenmarkt an der Triesting beschließt nachstehende Än- derung der Kanalabgabenordnung vom 12. Dezember 1996, 22. Februar 2001, 29. August 2003, 6. September 2005, 14. September 2006 bzw. 14. Dezember 2011: § 5
Kanalbenützungsgebühr für den öffentlichen Schmutzwasser- und Regenwasserkanal (Trennsystem) 1. Die Kanalbenützungsgebühren sind nach den Bestimmungen des § 5 NÖ Kanalgesetz 1977, LGBl. Nr. 8230 in der jeweiligen Fassung, zu berechnen. 2. Zur Berechnung der laufenden Gebühren für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage (Ka- nalbenützungsgebühr) wird beim Schmutzwasser- und Regenwasserkanal (Trennsystem) der Einheitssatz mit € 2,90 festgesetzt.
Inkrafttreten Diese Änderung der Kanalabgabenordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Der Antrag wird in offener Abstimmung mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Gemeinderäte der SPÖ-Fraktion und GR Mag. Terzer enthalten sich der Stimme bzw. stimmen dem Antrag nicht zu. Punkt 4:
Der Voranschlagsentwurf ist gemäß § 73 NÖ Gemeindeordnung 1973 vom 25. November 2013 bis 9. Dezember 2013 zur allgemeinen Einsicht aufgelegen, Erinnerungen hiezu wurden nicht eingebracht. Der Entwurf ist jedem Gemeinderat in Kopie zugegangen, daher wird auf eine nähe- re Erläuterung verzichtet. Bürgermeister Balber erklärt, dass wegen der von der Oberbank AG und Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG vorgenommenen Erhöhung der Zinssätze bei den Fremdwährungskrediten und einer teilweisen Realisierung des Kursverlustes beim - 5 -
CHF-Kredit der Oberbank, sich der formelle Haushaltsabgang im Jahr 2014 leider wesentlich er- höht und hoffentlich durch einen Konsolidierungsbeitrag des Landes bedeckt werden kann. Für GR Dr. Hollenberger stellt sich die Frage, ob wir weiterhin eine Konsolidierungsgemeinde sein können, oder wegen der massiven Erhöhung des Haushaltsabganges bald als Sanierungsge- meinde eingestuft werden. Es sollte durch geeignete Maßnahmen unbedingt getrachtet werden, den Abgang zu minimieren, da die erhofften Landesgelder immerhin auch Steuergelder sind und wäre dies durch deutliche Einsparungen bei den Ausgaben auch möglich gewesen, sodass der Abgang weit weniger wäre. GR Mag. Terzer spricht die Hoffnung aus, dass der Status einer Kon- solidierungsgemeinde erhalten werden kann und stellt fest, dass sich die Gemeindeverantwortli- chen bei der Budgeterstellung redlich bemüht haben. gf.GR Mocek regt zur veranschlagten Auf- nahme von Aushilfskräften im Gemeindebauhof die Inanspruchnahme von Fördergeldern des Ar- beitsmarktservice an. Der Bürgermeister bringt nach dieser Diskussion den vorgesehenen Voranschlag für das Rech- nungsjahr 2014 - welcher einen wesentlichen Bestandteil dieser Verhandlungsschrift bildet - zur Abstimmung und beantragt, der Gemeinderat möge beim jeweiligen Punkt lit. a) bis c) beschlies- sen:
a) Voranschlag und mittelfristiger Finanzplan Die geplanten Einnahmen und Ausgaben werden im ordentlichen Haushalt mit € 4.127.000,-- und im außerordentlichen Haushalt mit € 376.300,--, insgesamt somit € 4.503.300,-- veran- schlagt. Gleichzeitig wird der mittelfristige Finanzplan für die Planungsperiode 2014 bis 2018 ge- nehmigt. Der Antrag wird in offener Abstimmung mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Gemeinderäte der SPÖ-Fraktion enthalten sich der Stimme bzw. stimmen dem Antrag nicht zu. b) Kassenkredit Zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird gemäß § 79 NÖ Gemeindeordnung 1973, ein Kas- senkredit in der Höhe von € 412.700,-- in Anspruch genommen. Der Antrag wird in offener Abstimmung mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Gemeinderäte der SPÖ-Fraktion enthalten sich der Stimme bzw. stimmen dem Antrag nicht zu. c) Dienstpostenplan Die Besetzung der Dienstposten der Gemeinde hat ebenso wie die Besoldung der Bediensteten nach dem beigeschlossenen Dienstpostenplan zu erfolgen. Der Antrag wird in offener Abstimmung e i n s t i m m i g angenommen. Punkt 5:
Das Grundstück Nr. 167/9, Katastralgemeinde St. Corona, wurde im Jahr 1979 verkauft, wobei vorschriftsgemäß das Wiederkaufsrecht für die Gemeinde im Grundbuch eingetragen wurde. Dieses Recht ist aufgrund der Errichtung bzw. den Bestand des Einfamilienhauses St. Corona am Schöpfl Nr. 122 als gegenstandslos zu betrachten. Nunmehr hat Notar - 6 - Mag. Hans Brendinger aus Baden eine Löschungserklärung mit dem Ersuchen um grundbuchs- fähige Fertigung übermittelt. Der Bürgermeister stellt daher Antrag, auf das zu Gunsten der Marktgemeinde Altenmarkt einge- tragene Wiederkaufsrecht auf der Liegenschaft EZ 186 der Eigentümer Thomas und Christian Eberwein in der Katastralgemeinde St. Corona zu verzichten. Die Löschungserklärung bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses. Der Antrag wird ohne Wortmeldung in offener Abstimmung e i n s t i m m i g angenommen. Nach Behandlung der Tagesordnungspunkte bemängelt GR Schönleitner die Arbeitsmoral eines Mitarbeiters des Gemeindebauhofes, der während der Dienstzeit immer wieder in den Gasthäu- sern anzutreffen ist. Bürgermeister Balber erwähnt die im Jahr 2013 erledigten und begonnenen Projekte, wie der Spielplatz und das Generationenhaus in Thenneberg, die Kabel- und Leitungsverlegung in der Siedlung Sulzbach, die Errichtung des Radwegpavillons in Altenmarkt sowie die begonnene Platzgestaltung bei der Kirche in St. Corona und hofft, dass trotz des engen finanziellen Spielrau- mes die begonnen Projekte abgeschlossen werden können. Für das bevorstehende Jahr 2014 wünscht er den Mitgliedern des Gemeinderates alles Gute, im Besonderen Gesundheit. Vizebürgermeister Haan lobt den Einsatz und die Umtriebigkeit des Bürgermeisters zum Wohle unserer Bevölkerung und wünscht ihm im Namen aller Anwesenden ebenfalls Gesundheit und viel Erfolg im Jahr 2014. Ende der Sitzung: 20,15 Uhr Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Sitzung am ......................................................... 2014 genehmigt - abgeändert - nicht genehmigt. ……………………………………………………………. Bürgermeister …………………………………………………………… Schriftführer
………………………………………… gf.Gemeinderat ………………………………………. gf.Gemeinderat …………………………………….. Gemeinderat Download 46.16 Kb. Do'stlaringiz bilan baham: |
ma'muriyatiga murojaat qiling