226 Lehrberufe (tatsächlich ausgebildet werden 180) in dl 87


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Sana24.07.2017
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226 Lehrberufe (tatsächlich ausgebildet werden 180) in DL 87 (Schwerpunkte werden nicht berücksichtigt)

  • 226 Lehrberufe (tatsächlich ausgebildet werden 180) in DL 87 (Schwerpunkte werden nicht berücksichtigt)

  • 18.264 Lehrlinge in DL 1.017 (+5 gegenüber 2011)

  • 5.363 Lehrbetriebe in DL 360 (+4 gegenüber 2011)



















Was wird gefördert?

  • Was wird gefördert?

  • Die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr.

  • Die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt.

  • Wie hoch ist die Förderung?

  • Für das 1. Lehrjahr  3 kollektivvertragliche Brutto-LE

  • Für das 2. Lehrjahr  2 kollektivvertragliche Brutto-LE

  • Für das 3. bzw. 4. Lehrjahr je  1 kollektivvertragliche Brutto-LE

  • Bei halben Lehrjahren (zB 2 ½ oder 3 ½ Jahre) eine ½ Brutto-LE

  • Aliquotierung bei Lehrzeitanrechnung



  • Eintrittsdatum in ein Lehrverhältnis nach dem 27.06.2008

  • Lehrverhältnis war über das ganze Lehrjahr aufrecht oder hat regulär durch Zeitablauf oder LAP (bis max. 10 Wochen vor dem vereinbarten Lehrzeitende) geendet.

  • Die Lehrlingsentschädigung  nicht unter dem KV



Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Ausbildungsverbundmaßnahmen, die bescheidmäßig vorgeschrieben sind

  • Freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen

  • Berufsbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge

  • Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung

  • Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung ohne Verlängerung der Lehrzeit unter Anrechnung auf die Arbeitszeit



75 Prozent der Netto-Kurskosten bis max. € 1.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb

  • 75 Prozent der Netto-Kurskosten bis max. € 1.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb

  • max. € 10.000,- pro Kalenderjahr (ab 40 Lehrlingen € 11.000,-, je weitere 10 Lehrlinge steigt die Deckelung um € 1.000,-) und Lehrbetrieb

    • Bei zwischenbetrieblicher Ausbildung bis max. € 40,- pro Tag.
      • bescheidmäßig vorgeschriebene Auflagen
      • freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen im Rahmen des Berufsbildes
      • berufsbezogene Zusatzausbildungen, die über das Berufsbild hinausgehen


75 Prozent der Netto-Kurskosten bis max. € 250,- pro Lehrling bzw.

  • 75 Prozent der Netto-Kurskosten bis max. € 250,- pro Lehrling bzw.

  • max. € 2.500,- pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb für:

    • Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen
  • Abgeltung der kollektivvertraglichen Brutto-LE entsprechend der Kurszeiten (Unterrichtseinheiten) für:

    • Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung (Arbeitszeitmodell Lehre & Matura)


Keine reine Produkt- oder Grundschulung

  • Keine reine Produkt- oder Grundschulung

  • Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten

  • Aufrechtes Lehrverhältnis

    • Ausnahme: Bei VBKs auf die LAP bis max. 6 Monate nach Ende der Lehrzeit
  • Bei VBK auf die Berufsreifeprüfung darf des zu keiner Verlängerung der Lehrzeit kommen.

  • Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens € 30,-



Was wird gefördert?

  • Was wird gefördert?

  • Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg

  • Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung

  • Wie hoch ist die Förderung?

  • LAP mit gutem Erfolg: € 200,00 pro LAP

  • LAP mit Auszeichnung: € 250,00 pro LAP

  • Bei Doppellehre  Förderung nur für die erste abgelegte LAP.



LAP beim erstmaligen Antritt bestanden.

  • LAP beim erstmaligen Antritt bestanden.

  • Der/die KanditatIn hat zumindest die letzten 12 Monate vor dem Lehrzeitende beim antragstellenden Betrieb gelernt.

  • Die Prüfung hat im erlernten Lehrberuf stattgefunden.

  • Die LAP hat bis spätestens 12 Monate nach Ende der Lehrzeit stattgefunden.



a) Kosten bei Wiederholung einer Berufsschulklasse

  • a) Kosten bei Wiederholung einer Berufsschulklasse

    • Förderhöhe: Abgeltung der Brutto-LE und der Internatskosten wahren der zusätzlichen Zeit des Berufsschulunterrichts.
    • Voraussetzungen:
    • Lehrling hat eine negativ absolvierte Klasse wiederholt
    • Lehrling hat entweder in einem Lehrjahr zwei Klassen oder die letzte Berufsschulklasse innerhalb eines Jahres nach Ende der Lehrzeit besucht 
    • bezahlte Freistellung und Übernahme anfallender Internatskosten durch den Betrieb
    • Es darf zu keiner Lehrzeitverlängerung oder Umwandlung in eine integrative Lehre kommen.


b) VBK auf Nachprüfungen in der BS bzw. die theoretische LAP

  • b) VBK auf Nachprüfungen in der BS bzw. die theoretische LAP

  • c) Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau

  • Förderhöhe: 100 % der Netto-Kurskosten max. € 1.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb. Nachhilfestunden durch Privatpersonen sind auf die Lehrzeit anzurechnen.

  • Voraussetzungen:

    • Betrieb trägt gesamte Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
    • Ausbildung findet in der Lehrzeit statt, bei Vorbereitungskursen bis 1 Jahr nach Lehrzeitende
    • Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens € 30,-.


Was wird gefördert?

  • Was wird gefördert?

  • Maßnahmen, die der Weiterbildung der AusbilderInnen im Umgang mit den Lehrlingen dienen: z.B. Pädagogik, Methodik, Didaktik oder Persönlichkeitsentwicklung, jedoch keine Fachkurse!

  • Förderhöhe?

  • 75 % der Netto-Kurskosten bis max. € 1.000,- pro Ausbilderin und Lehrjahr

  • Voraussetzungen?

    • Vorhandene Ausbilderqualifikation
    • Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten


Die Zeit des Praktikums ist Teil der Lehrzeit. Das LV bleibt aufrecht.

  • Die Zeit des Praktikums ist Teil der Lehrzeit. Das LV bleibt aufrecht.

  • Der Praktikumsbetrieb im Ausland verpflichtet sich, die für den Lehrling geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

  • Vorlage der inhaltlichen Beschreibung des Auslandspraktikums.

  • Förderhöhe:

    • Abgeltung der Brutto-LE während der Zeit des berufsbezogenen Auslandspraktikums
    • Keine zeitliche Befristung.


  • Wer kann die Förderung beantragen?:

    • Alle Ausbilderbetriebe, die einen oder mehrere Lehrlinge (aufrechter Lehrvertrag) einen Auslandsaufenthalt absolvieren lassen.
  • Wichtig: Das Förderansuchen möglichst früh einreichen. Im Fördertopf sind max. € 500.000,-/Jahr.

  • Weitere Information finden Sie unter

    • www.ifa.or.at


Bei Problemen in der Ausbildung und zur Vermeidung von Lehrabbrüchen können eine kostenlose erweiterte Beratung zu folgenden Themen in Anspruch nehmen:

  • Bei Problemen in der Ausbildung und zur Vermeidung von Lehrabbrüchen können eine kostenlose erweiterte Beratung zu folgenden Themen in Anspruch nehmen:

    • Umgang mit Lehrlingen
    • Förderungen für Lehrbetriebe
    • Bildungsangebote für AusbilderInnen und Lehrlinge
    • Gestaltung der Ausbildung im Unternehmen nach Qualitätskriterien (Aufbau und Ausbau) 
    • Achtung: Das Pilotprojekt ist zeitlich begrenzt und endet am 31.12.2013.


Wann kann ich ein Coaching beantragen?

  • Wann kann ich ein Coaching beantragen?

    • Lehrbetriebe können dann ein Coaching beantragen, wenn es Schwierigkeiten im Umgang mit Lehrlingen gibt, die durch eine Beratung nicht mehr gelöst werden können. Das Coaching ist anonym und wird Ihnen kostenlos in einem Umfang von 11 Stunden angeboten.
    • Achtung: Das Pilotprojekt ist zeitlich begrenzt und endet am 31.12.2013.


Bei Problemen in der Ausbildung und zur Vermeidung von Lehrabbrüchen kann eine kostenlose Coachingleistung (max. 41 Stunden) in Anspruch genommen werden.

  • Bei Problemen in der Ausbildung und zur Vermeidung von Lehrabbrüchen kann eine kostenlose Coachingleistung (max. 41 Stunden) in Anspruch genommen werden.

  • Voraussetzungen:

    • aufrechtes Lehrverhältnis in einem Lehrbetrieb oder noch keine LAP 6 Monate nach Ende der Lehrzeit
    • abbruchgefährdetes Lehrverhältnis


Wie wird die Förderung beantragt?

  • Wie wird die Förderung beantragt?

  • Der Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.

  • Die Antragstellung  Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer.

  • Das Fristende für Antragstellung  3 Monate nach Ende der Bildungs- oder Unterstützungsmaßnahme.

  • Beiträge unter € 30,- werden nicht ausgezahlt.

  • Wie komme ich zu meinem Förderantrag?

  • Download des Formulars von www.lehre-foerdern.at. 

  • Anforderung bei der Lehrlingsstelle



Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.

  • Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.

  • Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.



  • Die Förderungen werden ausnahmslos an die Lehrbetriebe ausgezahlt.



Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

  • Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.



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