Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Hettstedt Mittwoch, 29. April 2015
Download 137.82 Kb. Pdf ko'rish
|
mit den Ortschaften Ritterode, Meisberg und Walbeck Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Hettstedt Mittwoch, 29. April 2015 Jahrgang 24 | Nummer 4 im Rahmen des Förderprogrammes „Stadtumbau – Ost“ geförderten Projektes vor und nach der Sanierung Stark ruinöses Gebäude Berggrenze 65 im Ortsteil Burgörner – Altdorf Gestaltung des neuen Spielplatzes Hettstedt Nr. 4/2015 - 2 -
Markt 1 - 3 Telefon: 03476 8010 (Zentrale), Fax: 03476 801165 Internet: www.hettstedt.de, E-Mail: stadt.hettstedt@hettstedt.de Verwaltung/Bürgerbüro/Stadtinformation Verwaltung: Montag: geschlossen Dienstag: 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Bürgerbüro Montag:
08.30 Uhr bis 14.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Ortschaft Ritterode/Meisberg: Letzter Donnerstag des Monats
17.00 - 18.00 Uhr, Dorfgemein- schaftshaus, Dorfstraße 42 Ortschaft Walbeck: erster Mittwoch des Monats
17.00 - 18.00 Uhr, Dorfgemein- schaftshaus, Gutsplatz 1 Friedhofswesen (Trauerhalle) St.-Jakobi-Str.: Telefon: 03476 800159, Fax: 03476 800693 Dienstag 9.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 16.00 Uhr Freitag 9.00 - 11.00 Uhr Stadtbibliothek „Gottfried August Bürger“ Fichtestr. 28a, Tel.: 03476 851008, Fax: 03476 553288 Montag 13.00 - 18.00 Uhr Dienstag 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 10.00 - 12.00 Uhr Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen der Stadt Hettstedt Fichtestr. 28a, Telefon: 03476 399911, Fax: 03476 399923 Dienstag 9.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 18.00 Uhr Freitag 9.00 - 11.00 Uhr Eigenbetrieb Sozialstation der Stadt Hettstedt Schillerstr. 22, Telefon: 03476 851078 Tel. 24-Stunden-Service: 0170 8343516, Fax: 03476 559727 Internet: www.sozialstation-hettstedt.de E-Mail: sozial.krause@web.de Montag bis Freitag 7.00 - 16.00 Uhr
Markt 1 - 3, Telefon: 03476 801114 Dienstag 8.30 - 18.00 Uhr Schiedsstelle Stadt Hettstedt Markt 1 - 3, Telefon: 03476 559520 Sprechzeiten: jeden 2. Dienstag im Monat 16.00 Uhr - 17.30 Uhr in dringenden Fällen Telefon: 03476 936554
Schlossstraße 7, Telefon: 03476 200753 Mittwoch bis Sonntag 13.00 - 17.00 Uhr Wohnungsgesellschaft Hettstedt mbH Untere Bahnhofstraße 20, Telefon: 03476 85960 (Zentrale), Fax: 03476 859613, E-Mail: info@woges-hettstedt.de Sprechzeiten: Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.30 Uhr Donnerstag
13.30 - 15.00 Uhr Reparatur-Annahme Telefon: 859611
859618
Stadtwerke Hettstedt GmbH Am Mühlgraben 2, 06333 Hettstedt, Telefon: 03476 87020, Fax: 03476 870240, Internet: www.stadtwerke-hettstedt.de E-Mail: info@stadtwerke-hettstedt.de Geschäftszeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr Freitag
7.00 Uhr bis 13.00 Uhr Sprechzeiten Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Störungsdienst Stadtwerke Hettstedt GmbH (Strom-, Gas-, Trinkwasser-, Fernwärmeversorgung, Straßenbe- leuchtung) 03476 87020
oder 0173 5644013 Leitstelle Mansfeld-Südharz Telefon: 03464 5351910 Fax:
03464 56988927 Notrufe Feuerwehr/Rettungsdienst 112 Notruffax 112 Polizei 110 Auskunft Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117
Qualifzierter Krankentransport 03464 19222 HELIOS-Klinik Hettstedt, Robert-Koch-Str. 08 03476 9330 HELIOS-Klinik Eisleben, Hohetorstraße 25 03475 900 Störungsdienste enviaM (nach 16.00 Uhr) (Energie) 0800 2305070 Stadtwerke Hettstedt GmbH (Gas-, Trinkwasser-, Fernwärmeversorgung, Straßenbeleuchtung) 03476 87020 Hotline 0371 4824000 Nr. 4/2015 Hettstedt - 3 -
Marktbeschicker, die am Zwiebelmarkt teilnehmen wollen, wer- den aufgefordert ihre schriftliche Bewerbung, ggf. auch in elek- tronischer Form, zur Marktteilnahme bis spätestens 01.07.2015 bei der Stadt Hettstedt einzureichen. Die Bewerbung muss folgende Mindestangaben enthalten: - vollständiger Name und Anschrift des Bewerbers sowie die Erreichbarkeit - detaillierte Auflistung des anzubietenden Warensortimentes - benötigte Standplatzgröße, Breite und Tiefe in Meter - Art des Standes (Verkaufsanhänger, offener Marktstand usw.)
- benötigter Stromanschluss ja/nein
ein eigener Zwischenzähler ist mitzubringen - benötigter Wasseranschluss ja/nein Stadt Hettstedt Der Bürgermeister Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Kartierung von Arten und Lebensräumen/ Biotopen in der Einheitsgemeinde Stadt Hettstedt Bekanntmachung Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) als die nach § 2 Nr. 1 und 4 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) zuständige Fachbehörde für Naturschutz beabsichtigt, die Kartierung und Bewertung von Ar- ten, Biotopen und Lebensraumtypen durchzuführen, die im Zu- sammenhang mit der Erfüllung nachfolgender Aufgaben stehen: - Artikel 6 und 17 der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/105/ EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Beobachtung von Natur und Landschaft als Landesaufgabe, auch in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Verordnung über ab- weichende Zuständigkeiten für das Recht des Naturschut- zes und der Landschaftspflege und über die Anerkennung von Vereinigungen - Untersuchungen zur Verwirklichung der Ziele des Natur- schutzes und der Landschaftspflege gemäß §§ 1, 30-33, 37-39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und
§ 21-23, 25, 28 NatSchG LSA In der Einheitsgemeinde Stadt Hettstedt werden im Rahmen lan- desweiter Untersuchungen in den Jahren 2015 bis 2020 Kartie- rungen und das Monitoring aller in Sachsen-Anhalt relevanten Tierarten, Pflanzenarten und Biotope/Lebensraumtypen sowie Untersuchungen zur Erstellung von Naturschutzfachplanungen durchgeführt. Aufgrund des behördlichen Auftrages sind das Betreten von Feld und Wald gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 des Feld- und Forstord- nungsgesetzes (FFOG) und das Befahren von Feld- und Wald- wegen zur Erfüllung der gestellten Aufgabe mit Pkw gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 FFOG zu gestatten. Den Beauftragten der Fachbehörde für Naturschutz (LAU) ist der Zutritt zu Grundstücken zum Zwecke von Erhebungen im Zusammenhang mit diesen Geländekontrollen auf der Grund- lage der oben genannten Vorschriften in Verbindung mit § 30 NatSchG LSA und § 65 Abs. 3 BNatSchG zu gestatten. Es han- delt sich dabei lediglich um eine Erfassung des Ist-Zustandes der Natur, grundsätzlich im nicht eingezäunten Bereich; Verän- derungen an den Grundstücken sind damit nicht verbunden. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der betroffenen Grundstücke werden gebeten, diese Kartierungen zu unterstüt- zen. Sie sind verpflichtet, solche Maßnahmen des Naturschut- zes wie Prüfungen, Vermessungen, die Entnahme von Pflan- zenproben, Bodenuntersuchungen sowie sonstige Arbeiten und Besichtigungen im Rahmen des Betretungsrechts des § 30 NatSchG LSA zu dulden. Dr. Jens Peterson FB 4 Naturschutz Unterhaltungsverband „Wipper-Weida“ Schau der Verbandsanlagen 2015 Die Schau der Verbandsanlagen des UHV „Wipper - Weida“ fin- det an nachfolgend genannten Terminen statt.
vor dem Gebäude der Verwaltung der Stadt Arnstein in Quenstedt Eislebener Straße 2 Der Schaubezirk I umfasst das Einzugsgebiet der unteren Wip- per in den Gemarkungen Arnstein, Aschersleben, Bernburg, Hettstedt, Güsten, Ilberstedt, Giersleben Alsleben und Plötzkau.
• Ausschreibung Zwiebelmarkt Seite 3
• Kartierung von Arten und Lebensräumen/Biotopen in der Einheitsgemeinde Stadt Hettstedt Seite 3
• Schau der Verbandsanlagen 2015 Seite 3
Hettstedt Nr. 4/2015 - 4 -
auf dem Parkplatz der Schlackenmühle in Alterode (Bad) Der Schaubezirk II umfasst das Einzugsgebiet der Eine in den Gemarkungen Arnstein, Falkenstein, Mansfeld und Harzgerode. Schaubezirk III 06.05.2015 Treffpunkt: 9.00 Uhr
am Rathaus in Mansfeld Der Schaubezirk III umfasst das Einzugsgebiet der mittleren Wipper in den Gemarkungen Hettstedt, Mansfeld, Gerbstedt, Klostermansfeld.
Der Schaubezirk IV umfasst das Einzugsgebiet der oberen Wip- per in den Gemarkungen Harzgerode, Sangerhausen, Südharz und Mansfeld.
vor dem Gebäude der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund Helbra An der Hütte 1 Der Schaubezirk V umfasst das Einzugsgebiet der oberen Bö- sen Sieben in den Gemarkungen Mansfeld, Benndorf, Helbra, Ahlsdorf, Hergisdorf, Wimmelburg, Lutherstadt Eisleben, Blan- kenheim und Bornstedt. Schaubezirk VI 11.05.2015 Treffpunkt: 9.00 Uhr
auf dem Parkplatz vor der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land in Röblingen Pfarrstraße 8 Der Schaubezirk VI umfasst das Einzugsgebiet der unteren Bö- sen Sieben in den Gemarkungen Seegebiet Mansfelder Land, Salzatal Teutschenthal, Obhausen, Farnstädt und Schraplau.
auf dem Parkplatz vor dem Gebäude der Verbandsgemeinde Weida - Land in Nemsdorf - Göhrendorf Der Schaubezirk VII umfasst das Einzugsgebiet der Weida in den Gemarkungen Mücheln, Barnstädt, Obhausen, Querfurt und Nemsdorf-Göhrendorf. Hinweise, Anregungen und Probleme sollten im Vorfeld der Schau schriftlich an den Verband herangetragen werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Schietsch Verbandsvorsteher Die Stadt Hettstedt, vertreten durch den Bürgermeister, und der Stadtrat der Stadt Hettstedt gratulieren im Mai 2015 den Jubilarinnen und Jubilaren ganz herzlich
Anna Fiedler 23.05.2015 Stefan Czeh 24.05.2015
Elli Führes 04.05.2015 Charlotte Posselt 14.05.2015
Hilde Weirauch 08.05.2015 Hildegard Geißler 12.05.2015 Lieselotte Präschang 12.05.2015
Helene Sprung 01.05.2015 Ilse Kanitz 25.05.2015
Elfriede Heidenreich 24.05.2015 Helga Weigand 26.05.2015 Hertha Adler 27.05.2015
Lisa Reckner 08.05.2015 Alwina Dmitrieva 09.05.2015 Heinz Herper 17.05.2015 Hildegard Hartleib 21.05.2015 Ruth Reise 28.05.2015
Dora Schütze 08.05.2015 Hans-Georg Schmidt 16.05.2015 Ursula Rudat 25.05.2015
Irmgard Schneider 19.05.2015 Herta Ryssel 21.05.2015 Werner Kamm 22.05.2015
Edelgard Fischer 02.05.2015 Helga Pfannschmidt 16.05.2015 Pauline Ottwein 17.05.2015 Ingeborg Radestock 20.05.2015 Regina Groß 21.05.2015 Josef Gessler 22.05.2015 Christa Vater 22.05.2015
Johanna Lehmann 01.05.2015 Hildegard Zinke 02.05.2015 Gerhard Rosenkranz 05.05.2015 Ursula Segnitz 23.05.2015 Heinz-Werner Naumann 25.05.2015
Helga Langelüttich 01.05.2015 Irmgard Michalitschke 06.05.2015 Horst Böttcher 15.05.2015 Ruth Cunäus 16.05.2015 Traude Look 16.05.2015 Gertraud Blume 19.05.2015 Alice Hanisch 19.05.2015 Annelies Maaz 20.05.2015 Horst Wagenknecht 28.05.2015
Ruth Bloßfeld 03.05.2015 Erwin Berndt 05.05.2015 Franz Gürlich 05.05.2015 Melitta Brik 10.05.2015 Ursula Rückriem 12.05.2015 Rolf Rische 16.05.2015 Ingeborg Apel 17.05.2015 Edeltraud Gauter 17.05.2015 Charlotte John 24.05.2015 Rosemarie Schulze 24.05.2015 Annette Marbach 26.05.2015
Nr. 4/2015 Hettstedt - 5 - Rosa Schimpf 26.05.2015 Ruth Vogel 28.05.2015 Ingrid Schuchardt 29.05.2015 Ingeborg Bloehs 31.05.2015
Ruth Bertram 04.05.2015 Marie-Luise Kühne 06.05.2015 Elfriede Tennstedt 10.05.2015 Ruth Röthel 11.05.2015 Manfred Marschner 14.05.2015 Rolf Drechsler 16.05.2015 Gustav Isensee 17.05.2015 Ruth Kosig 19.05.2015 Walter Dungler 31.05.2015
Margarete Behrschmidt 01.05.2015 Marie Tumlirsch 01.05.2015 Elvira Hofmann 04.05.2015
Günter Engelhardt 07.05.2015 Ruth Hennecke 12.05.2015 Jutta Kirchschlager 14.05.2015 Dagmar Knauth 19.05.2015 Günter Bormann 21.05.2015 Ingeborg Bügener 23.05.2015 Sieglinde Fischer 28.05.2015
Ursula Rogalla 03.05.2015 Roswitha Greul 04.05.2015 Ingeborg Kästner 05.05.2015 Ruth Spura 10.05.2015 Dietrich Sedivy 13.05.2015 Gerhard Haberkorn 16.05.2015 Rolf Kühne 16.05.2015 Heinz Schubert 16.05.2015 Ingelore Huster 17.05.2015 Werner Winter 20.05.2015 Heinz Mirek 23.05.2015 Christa Conrad 24.05.2015 Ruth Fischer 25.05.2015 Gerhard Henze 27.05.2015 Marianne Graßhoff 29.05.2015 Gerhard Weber 29.05.2015 Horst Küstermann 31.05.2015 Waltraud Wolf 31.05.2015
Johanna Buchmann 03.05.2015 Ulrich Dannat 05.05.2015 Heinz Wolf 06.05.2015 Renate Ecke 07.05.2015 Bruno Karnahl 07.05.2015 Joachim Schmidt 07.05.2015 Ursula Werger 08.05.2015 Rolf Müller 11.05.2015 Lore Burgsdorf 14.05.2015 Ursel Bittner 17.05.2015 Erika Reise 17.05.2015 Manfred Wolf 18.05.2015 Christa Beer 20.05.2015 Hans-Joachim Hebestadt 20.05.2015 Brigitte Petzold 21.05.2015 Joachim Preuße 21.05.2015 Erika Freitag 24.05.2015 Gerhard Enke 26.05.2015 Heide Weidenhagen 28.05.2015 Edith Hensel 30.05.2015 Renate Rüdiger 30.05.2015 Die Ortsbürgermeisterin und der Ortschaftsrat der Ortschaft Walbeck gratulieren im Mai 2015 den Jubilarinnen und Jubilaren
Waltraud Rohne 03.05.2015
Brunhilde Hartinger 22.05.2015
Anna Koch 23.05.2015 Die Stadt Hettstedt, vertreten durch den Bürgermeister und der Stadtrat der Stadt Hettstedt gratulierten im März 2015 ganz herzlich zur „Diamantenen Hochzeit“ Ehepaar Walter und Helene Ahlburg Die Stadt Hettstedt, vertreten durch den Bürgermeister und der Stadtrat der Stadt Hettstedt gratulierten im März 2015 ganz herzlich zum 90. Geburtstag Frau Irmgard Schmidt Hettstedt Nr. 4/2015 - 6 - Die Stadt Hettstedt, vertreten durch den Bürgermeister und der Stadtrat der Stadt Hettstedt gratulieren im April 2015 ganz herzlich zum 90. Geburtstag Frau Friedel Hohnbaum-Hornschuch Veranstaltungen in Hettstedt Mai 01.05.15 10.00 Uhr Hettstedt, Weidensol Frühschoppen 02.05.15 16.00 Uhr Hettstedt, Brauhaus
Mai Nelke: Buntes Unterhaltungsprogramm, Eintritt 5,- € 05.05.15 16.00 - 18.00 Uhr Helios Klinik Hettstedt Schlaganfallvorsorge
19.00 Uhr Hettstedt, St. Jakobi Kirche
70 Jahre Ende des 20 Weltkrieges 09.05.15 15.00 Uhr Hettstedt, Gangolf-Kirche
Gartenfest zu Ehren des heiligen Gangolf 13.05.15 14.00 Uhr Hettstedt, Kunstzuckerhut Klöppelnachmittag 15.05.15 15.00 Uhr Hettstedt, Gangolf-Kirche
Gartenfest zu Ehren des heiligen Gangolf 23.05.15 13.00 Uhr Hettstedt, Brauhaus
Gambrinus Fest, Zapfenbieranstich mit Pubarschknall 23.05.15 19.30 Uhr Hettstedt, Kunstzuckerhut
Kabarett mit Ralph Richter 27.05.15 14.00 Uhr Hettstedt, Kunstzuckerhut Klöppelnachmittag 30.05.15 17.00 Uhr Hettstedt Kunstzuckerhut
Ausstellungseröffnung von Christa Traue Wichtige Beratungsstellen Beratungstage der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. in Sangerhausen 16.00 - 18.00 Uhr Schützenplatz 8 (im Stadtbüro)
06526 Sangerhausen Telefon 018 809802400
jeden 2. Donnerstag im Monat nach Voran- meldung Energieberatung 16.30 - 18.00 Uhr Hettstedt, kl. Sitzungssaal
jeden 4. Dienstag im Monat nach telef. Vor- anm. Terminvereinbarung,
Tel.: 0800 809802400 Mo. - Do. 08.00 - 18.00;
Fr. 08.00 - 16.00 Uhr oder 0170 3862524 oder Bürgerbüro Hettstedt,
Tel.: 03476 8010 Schiedsstelle der Stadt Hettstedt 16.00 - 17.30 Uhr Stadtverwaltung Markt 1 - 3,
1. Etage Büro 6 jeden 2. Dienstag im Monat
Tel.: 03476 559520 in dringenden Fällen Telefon: 03476 936554 Beratung für Spätaussiedler, Ausländer, Flüchtlinge und jüdische Emigranten nach dem Landesaufnahmegesetz Sachsen-Anhalt
Hettstedt, DRK, C.-Chr.-Agthe-Str. 25 Öffnungszeiten: Do. 09.00 - 14.00 Uhr, an- dere Termine unter Telefon: 03476 559485
Luth. Eisleben, DRK, Querfurter Str. 14 Öffnungszeiten: Mi. 08.00 - 12.00 Uhr, an- dere Termine unter Telefon: 03475 663858 kostenloser Beratungstag für Existenzgründer und Unter- nehmen
Hettstedt, Rathaus Terminvereinbarung Anmeldung:
03464 5351526 Frau Kretzschmar Seniorenbeirat der Stadt Hettstedt 10.00 - 11.00 Uhr Hettstedt, Rathaus, Kleiner Sitzungssaal
Jeden 1. Mittwoch im Monat Frauenberatung in Hettstedt Beratungsstelle pro familia Hettstedt Johannisstraße 58, 06333 Hettstedt
Telefonnummer: 03476 814435 Frauenhaus Staßfurt Tel.: 03925 302595 24h Frauennotruf Tel.: 01621599741 Beratungsstelle Paritätische Selbsthilfekontaktstelle Mans- feld Südharz 10.00 - 12.00 Uhr Hettstedt, kleiner Saal jeden 3. Dienstag im Monat und nach Vereinb. Telefon: 03496 4169983, Fax: 03496 4169985 Nächster Erscheinungstermin:
Nächster Redaktionsschluss: Montag, der 18. Mai 2015 Nr. 4/2015 Hettstedt - 7 -
Wann: am Donnerstag, dem 30.04.2015 ab 14.00 Uhr Wer: jede Familie, welche selbst einen Stand übernimmt und Dinge für Groß und Klein von Daheim verkaufen möchte Wo: verkauft wird bei schönem Wetter vor dem Kinderhaus „Sonnenschein“ Interessenten melden sich bitte unter folgender Telefonnummer: 03476 554250 Für Kaffee und Kuchen ist gesorgt.
Hans-Georg Schmitt, Vorsitzender des Kreisseniorenrates Mansfeld-Südharz überreicht dem Inhaber Marco Krämer das Zertifikat. Es gilt 5 Jahre. Unter den Gratulanten waren Georg Lakomy, Joachim Hohmann und Rainer Schneider vom Kreis- seniorenrat sowie Harald Tanzer vom Seniorenbeirat der Stadt Hettstedt. Der Kreisseniorenrat hat geprüft, ob der Service seniorenfreund- lich ist. Dabei konnte er feststellen: Ausreichende Parkmöglichkeiten, auch für Behinderte und Fami- lien, sind vorhanden. Eine Bushaltestelle beim Einkaufszentrum Hettstedter Meile ermöglicht auswärtigen Kunden ohne Auto die Fahrt. Dort hält der Service-Bus der VGS mittwochs und frei- tags im 2-Stunden-Takt. So können Besucher aus Quenstedt, Ritterode, Greifenhagen, Pfersdorf, Stangerode, Bräunrode, Willerode, Ulzigerode, Harkerode, Walbeck, Alterode, Meisberg, Arnstein, Sylda, Schlackenmühle und Hettstedt die Hettstedter Meile und damit REWE erreichen. Ein kostenloser Lieferdienst an zwei Wochentagen ermöglicht denen den Einkauf, die die ge- kauften Artikel nicht selbst transportieren können. Ein solcher Service ist beispielhaft und sollte auch durch andere Firmen erfolgen, so Hans-Georg Schmitt. Mit einem Rollstuhl fahren und einkaufen, das ist schwierig. Selbst mit Gehhilfe ist es nicht leicht. Wie komme ich durch die Sperre beim Eingang? Wie kann ich die Ware oben oder unten im Regal erreichen und in den Wagen legen? Das Personal ist gut geschult und hilft allen. Sie gehen auf die Kunden zu und sprechen sie an. Alles ist barrierearm, der Boden rutschfest, die Hauptwege zwi- schen den Regalen sind breit, die Ware ist übersichtlich präsen- tiert, lesbar und gut ausgeschildert. Backwaren und Cafe ergänzen das Angebot. Dort kann man sich vom Einkauf erholen. Nach der Prüfung konnte der Kreisseniorenrat feststellen, dass dieser Service und dieses Personal eine besondere Anerken- nung durch das Zertifikat verdient hat.
Die Schüler der Deutschen Schule Santa Cruz (Bolivien) wollen gerne einmal Schnee in den Händen halten und Deutschland kennen lernen. Dazu sucht das Humboldteum deutsche Fami- lien, die offen sind, einen lateinamerikanischen Jugendlichen (15 bis 17 Jahre alt) aus dem leidenschaftlichen Land am Titica- casee als „Kind auf Zeit“ aufzunehmen.
Hettstedt Nr. 4/2015 - 8 - Spannend ist es, mit und durch das „Kind auf Zeit“ den eigenen Alltag neu zu erleben und gleichzeitig ein Fens- ter in ein Land aufzustoßen, wo die Ursprünglichkeit noch existiert: me- terhohe Kakteen und Häuser, die aus Salz gebaut sind. Bolivien ist „wild“ und eigenwillig, das gilt ebenso für die grandiosen Landschaften wie für die Bevölkerung. Die bolivianischen Jugendlichen lernen Deutsch als Fremdsprache, so dass eine Grund- kommunikation gewährleistet ist. Ihr potentielles „Kind auf Zeit“ ist schul- pflichtig und soll die nächstliegende Schule zu ihrer Wohnung besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, den 26. September 2015 bis Samstag, den 12. Dezem- ber 2015. Wenn Ihre Kinder Bolivien entdecken möchten, laden wir ein an einem Gegenbesuch im Februar 2016 oder Oktober 2016 teilzunehmen. Für Fragen und Infos kontaktieren Sie bitte die gemeinnützige Servicestelle für Auslandsschulen: Humboldteum – Verein für Bildung und Kulturdialog, Königstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel. 0711 2221400, Fax 0711 2221402, E-Mail: ute.borger@humboldteum.de, www.humboldteum.de Frühlingsmarkt (Bauernmarkt) Der Trägerverein „Tierpark Walbeck“ e. V. lädt Sie herzlich ein, am 10. Mai 2015, von 10.00 bis 17.00 Uhr zum Frühlingsmarkt (Bauernmarkt) Was erwartet Sie: - Köstlichkeiten von regionalen Erzeugern, wie Fisch, Honig, Wurst, Käse, Pflanzen usw. - frisches Brot - selbst gebackener Kuchen ab 11.00 Uhr - handwerkliche Produkte Bitte sagen Sie diesen Termin weiter, bringen Sie Ihre Freunde und Nachbarn mit. Mit Ihrem Besuch unterstützen Sie den Tierpark. Wir freuen uns auf Sie.
Die Bürgerzeitung erscheint monatlich. - Herausgeber: Stadtverwaltung Markt 1 - 3, 06333 Hettstedt - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Hettstedt - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gül- tige Anzeigen preisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weiterge- hende Ansprüche insbesondere auf Schadensersatz sind aus- drücklich ausgeschlossen.
Stadt Hettstedt Tag der Städtebauförderung am 9. Mai 2015 Am 9. Mai 2015 findet erstmals ein bundesweiter „Tag der Städ- tebauförderung“ statt. Er soll auch in den Folgejahren am zweiten Samstag im Mai durchgeführt werden. An diesem Tag werden vor allem in den Programmstädten in ganz Deutschland unterschiedliche Veranstaltungen zu geplanten, lau- fenden oder abgeschlossenen Fördermaßnahmen stattfinden. Der Aktionstag ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Deut- schem Städtetag sowie Deutschem Städte- und Gemeindebund. Ziel des Tages der Städtebauförderung ist es, die Bürgerbetei- ligung zu stärken, eine breite Öffentlichkeit zur Mitwirkung und Mitgestaltung einzuladen und über Ziele, Inhalte und Ergebnisse der Städtebauförderung zu informieren. Mit der Aufnahme der Stadt Hettstedt in das Städtebauförderpro- gramm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ im Jahr 1991 hat die Entwicklung des Sanierungsgebietes „Ortskern Hettstedt“ zu einer sichtbaren Aufwertung der Innenstadt geführt. In den folgenden Jahren wurden auch in den anderen Wohngebieten mit Hilfe von Städtebaufördermitteln aus den Programmen - „Stadtumbau Ost – Aufwertung“ - „Stadtumbau Ost – Abriss/Rückbau“ - „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ umfangreiche Maßnahmen durchgeführt, die dazu beigetragen haben, das Ortsbild von Hettstedt zu verschönern, städtebauliche Missstände zu beseitigen, die Infrastruktur auszubauen, Wohn- umfeldverbesserungen durchzuführen und den Leerstand in den Wohngebieten II, III und IV durch Abriss und Rückbaumaßnahmen zu beseitigen. Im Nachfolgenden möchten wir einige Maßnahmen vorstellen, die in letzter Zeit durchgeführt wurden, zur Zeit durch- geführt werden bzw. in naher Zukunft geplant sind. 1. WG IV: Abriss Ahornweg 11 – 14 und Teilabriss Ahornweg 8 – 10 Um dem steigenden Leerstand entsprechend entgegen zu wirken, wurde dieses Wohngebiet in der 1. Fortschreibung des Stadtent- wicklungskonzeptes (SEK) als umzustrukturierender Stadtteil mit vorrangiger Priorität ausgewiesen. Ziel der Stadtentwicklung ist es, im integrativen Zusammenwirken der Stadt und den Wohnungseigentümern durch einen gezielten Stadtumbau den Leerstand zu verringern und das Wohnumfeld attraktiver zu gestalten, sowie entsprechende Sanierungs – und Modernisierungsmaßnahmen an den verbleibenden Wohngebäuden durchzuführen. So wurde das Gebäude Ahornweg 11 – 14 komplett abgerissen und das Gebäude Ahornweg 8 – 10 teilabgerissen. Dabei wurden alle Wohnungen zurückgebaut, nur die Hülle der unteren Etagen musste aus technischen Gründen stehen bleiben. Dieser Teil des Gebäudes wird durch die Eigentümer, die Woh- nungsgenossenschaft Hettstedt e.G. zu einer Senioren – Wohn- anlage umgebaut.
Mit der Einweihung des Spielplatzes auf einer Freifläche auf dem Markt, in der Nähe des Saigertores, im Mai 2013 wurde ein inner- städtischer Missstand beseitigt. Mit rund 32.000 € hat sich die Stadt Hettstedt an der Gestaltung der Fläche mit Kletterbogen, Wippgerät und Memory-Spiel beteiligt. Diese Maßnahme ist mit ein Beitrag, um kinder-und jugendfreundlichste Stadt in Sachsen- Anhalt zu werden. Das Vorhaben wurde mit Mitteln aus dem Förderprogramm „Städ- tebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme“ gefördert. 3. Obertor 4 – ehemaliges Unitas Kino Die Stadt Hettstedt hat das Grundstück im März 2011 erworben. Abgerissen wurde die ruinöse Gebäudesubstanz Ende 2011, dadurch wurde ein für den Stadtraum unbefriedigender Zustand beseitigt. Es ergab sich hier die Möglichkeit, ein Initial für die weitere Entwicklung der angrenzenden, bislang städtebaulich noch unterentwickelten Grundstücke zu schaffen. Im Rahmen eines Ideenwettbewerbes haben 3 Architekturbüros Gestaltungsvorschläge für die Nutzung der entstandenen Freiflä- che erarbeitet. Bei der Gestaltung der Fläche sollten verschiedene Aspekte Berücksichtigung finden, so zum Beispiel - Schaffung von Parkplätzen für Anwohner - eine Aufweitung des Kreuzungsbereiches soll weiterhin möglich sein
- Bepflanzung der Fläche mit Sträuchern und Bäumen - Aufstellen von künstlerischen Elementen - Verwendung von traditionsbetonten Materialien Nachdem im Juli 2012 der Stadtrat der Stadt Hettstedt die Entschei- dung für einen Entwurf getroffen hat, die Planung weiterentwickelt und der Bauantrag gestellt wurde, konnte an diesem Vorhaben nicht weitergearbeitet werden, da keine Mittel zur Verfügung standen. Mehrfach wurde ein Förderantrag gestellt, bis dann im Dezember 2014 der Bewilligungsbescheid vom Landes- verwaltungsamt kam. Die Gestaltung der Fläche soll in diesem Jahr beginnen und in zwei Bauabschnitten durchgeführt werden. Das Vorhaben wird im Rahmen des Programms „Stadtumbau Ost – Aufwertung“ sowie mit Mitteln der Europäischen Union gefördert. Bisher belaufen sich die Kosten inclusive Abriss auf ca. 102.000 €. 4. Mansfeld – Museum / Humboldtschlösschen Burgörner – Altdorf In der 2. Fortschreibung des SEK wurde im Rahmen des Förder- programms Aktive – Stadt – und Ortsteilzentren der Handlungs- schwerpunkt auf die Errichtung eines kulturellen Zentrums im Ortsteil Burgörner – Altdorf gelegt. Im Humboldtschlösschen / Mansfeld – Museum wurden bereits umfangreiche Sanierungsarbeiten wie die Sanierung des Daches und der Fenster durchgeführt, um das regionale Heimatmuseum zu erhalten und weiter zu entwickeln. Weiterhin soll noch die Sanierung der Fassade sowie die Umge- staltung der Außenanlage mit Errichtung eines Parkplatzes und barrierefreier Zuwegung zum Museum erfolgen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 390.000 €. Dazu gleichlaufend wurden im Wohngebiet Burgörner – Altdorf 804.000 € im Rahmen des Stadtumbau – Ost für die Sanierung der Straßen und Gehwege eingesetzt. 8. Spielplatz Burgörner – Altdorf Das stark ruinöse Gebäude Berggrenze 65 im Wohngebiet Burgör- ner – Altdorf wurde nicht mehr genutzt. Es wurde durch die Stadt Hettstedt käuflich erworben und komplett abgerissen. Die entstandene Grundstücksfläche wurde teilweise für die Auf- weitung des Kreuzungsbereiches des im Rahmen des Stadtumbau – Ost geförderten Projektes: „Straßensanierung Berggrenze und angrenzende Nebenstraßen“ sowie für die Errichtung von PKW Stellplätzen und eines Spielplatzes im Ortsteil Burgörner/Altdorf umgestaltet. Mit der Errichtung des Spielplatzes konnte im November 2014 den Kindern aus dem Hettstedter Stadtteil Burgörner – Altdorf ein langjähriger Wunsch erfüllt werden. Nach sechswöchiger Bauzeit nahmen sie ihren neuen Spielplatz in der Berggrenze in Besitz. Das Vorhaben wurde im Rahmen des Programms Aktive Stadt - und Ortsteilzentren durch Bund & Land gefördert und ist ein gelungenes Beispiel für die Neugestaltung eines ruinösen Baugrundstückes. Der Bewilligungsbescheid dafür wurde der Stadt Hettstedt durch den Bauminister des Landes Sachsen – Anhalt, Herr Thomas Webel persönlich übergeben. Mittelpunkt des öffentlichen Spielplatzes, der für die Altersgruppe von sechs- bis zehn Jahren gestaltet wurde, sind eine Kletterkombination und eine Freischwinger-Schaukel. Beide Spielgeräte stehen in einem Fallschutzbelag aus Sand. Für kleinere Kinder gibt es auch noch einen separaten Sandkasten mit Holzelementen als Sitz- und Spielbalken. Zum Verweilen laden Sitz- und Lümmelbänke ein, sowie ein Sonnendeck aus Holz als weitere Aufenthaltsmöglichkeit. Begrenzt wird der Spielplatz von Grünflächen, bestehend aus Sträuchern und verschiedenartigen Laubbäumen, welche blühen, Früchte tragen, unterschiedliche Laubfärbungen aufweisen, so dass die Kinder beim Spielen auch den Wandel der Jahreszeiten in vielfältiger Form erleben können. Die Investitionskosten bei dem beschriebenen Objekt belaufen sich insgesamt auf ca. 69.000 €. Auf dem Weg die Stadt Hettstedt zur kinder- und jugendfreundlichsten Stadt Sachsen-Anhalts zu entwickeln, war diese Baumaßnahme ein weiterer gelungener Beitrag. 5. WG III: Beseitigung des Leerstandes und Aufwertung des Stadtteiles Um dem steigenden Leerstand entsprechend entgegen zu wir- ken, wurde das Wohngebiet III bei der Erarbeitung des Stadt- entwicklungskonzeptes (SEK) als umzustrukturierender Stadtteil mit vorrangiger Priorität ausgewiesen. Ziel der Stadtentwicklung ist es, im integrativen Zusammenwir- ken der Stadt und den Wohnungseigentümern durch einen ge- zielten Stadtumbau den Leerstand zu verringern und das Wohn- umfeld attraktiver zu gestalten. So wurden in diesem Stadtumbaugebiet rund 750 Wohnungen vom Markt genommen. Eine der Maßnahmen war der Abriss in der Johann-Sebastian-Bach-Straße. Auf der entstandenen Abrissfläche wurden unter anderem bei der Aktion „Pflanzen, Tanzen, Fortpflanzen“, 27 unterschiedliche Bäume gepflanzt. Um die Bindung der Hettstedter Bürger an die Bäume zu stärken, bekamen alle Bäume einen Baumpaten. Weiterhin wurde durch die Wohnungsgesellschaft ein neuer at- traktiver Spiel- und Freizeitplatz für Kinder und Jugendliche ge- schaffen. Dies war insgesamt ein gelungener Beitrag zur Verbesserung des Wohnumfeldes im Wohnquartier.
Das ruinöse Gebäude Hohestraße 29 im Altstadtgebiet wurde seit mehreren Jahren nicht mehr genutzt und war dem Verfall preisgegeben. Die Ansicht beeinträchtigte das Stadtbild im Kreuzungsbereich Hohestraße/Kupferberg erheblich. Eine Ge- fährdung für Fußgänger und den Durchgangsverkehr ging von sich immer wieder lösenden und herabfallenden Teilen des Da- ches und der Fassade aus. Die Stadt Hettstedt hat das sich in privatem Besitz befindliche Grundstück erworben und komplett abgerissen. Nach bereits erfolgter Sicherung des Geländes durch den Bau einer Gabionenwand ist in diesem Jahr die Er- richtung von PKW-Stellflächen geplant. Das Vorhaben wird im Rahmen des Programms „Stadtumbau Ost“ und Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaß- nahme „Ortskern Hettstedt“ gefördert. Bisher belaufen sich die Kosten auf ca. 58.000 €. 7. Grünanlage in der Unteren Bahnhofstraße Im Rahmen der Sanierung der Nebenanlagen wurde die Hang- lage zwischen der Unteren Bahnhofstraße und Breitestraße als Parkanlage gestaltet. Auf einer Fläche von ca. 640 m 2 wurde die Vegetation gerodet und der Oberboden ausgetauscht. Die vor- handene Mauer und Treppe wurden zurückgebaut. Der Hang- bereich wurde durch einen Weg und eine Terrasse sowie durch Vegetations- und Kiesflächen gestalterisch gegliedert. Neue Bänke laden zum Verweilen ein. Die Rabatten wurden so ange- legt, dass neben immergrünen Pflanzen auch immer etwas Blü- hendes oder Farbiges während der gesamten Vegetationszeit zu sehen ist. Das Vorhaben wurde im Rahmen des Programms „Stadtumbau Ost“ gefördert. Die Kosten beliefen sich auf ca. 47.000 €. 9. Kindergarten Burgörner – Altdorf Für die Errichtung eines Parkplatzes mit barrierefreier Zuwegung zum Kindergarten des Ortsteils Burgörner – Altdorf wurde ein weiteres ruinöses Gebäude, Berggrenze 77, durch die Stadt Hettstedt käuflich erworben und abgerissen. Für unsere Kleinsten wurde im Rahmen der Einzelmaßnahme ein neuer Kinderwagenraum errichtet, welcher direkt über die neu errichtete Zuwegung erreichbar ist. In diesem Zusammenhang wurde das neu gestaltete Gesamtgrundstück der Kinderein- richtung neu eingezäunt und mit einem Sichtschutz versehen. Das Vorhaben mit einem Kostenpunkt von ca. 108.000 € wurde durch Bund und Land im Rahmen des Förderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ kofinanziert. Weitere Informationen zum Tag der Städtebauförderung 2015 erhalten Sie unter www.tag-der-Staedtebaufoerderung.de Sachgebiet Stadtplanung Download 137.82 Kb. Do'stlaringiz bilan baham: |
ma'muriyatiga murojaat qiling