Die Stadt Altlandsberg bietet folgendes Grundstück zum Kauf an
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Die Stadt Altlandsberg bietet folgendes Grundstück zum Kauf an:
Kiefernweg 2
Das Grundstück „Kiefernweg 2“ ist ein unbebautes Baugrundstück in Bruchmühle, dem zweitgrößten Ortsteil der Stadt Altlandsberg. Er liegt ca. 15 km östlich von Berlin. Der Ortsteil Bruchmühle zeigt sich als angenehmer Wohnstandort und ist geprägt durch ein vielfältiges Vereinsleben. Bruchmühle erhält seinen besonderen Reiz durch seine unmittelbare Lage am Altlandsberger Forst sowie am Übergang zu den Posentschen Wiesen nach Petershagen und Fredersdorf. Der Ort ist sehr durchgrünt und erhält seinen Charme durch die noch zahlreich stehenden Straßenbäume mit ihrem alleeartigen Charakter.
Der Radwegzubringer ZR1 zum R1 führt vom S-Bahnhof Hönow (an der Stadtgrenze zu Berlin) direkt über die Ortslage Altlandsberg durch den Gemeindeteil Radebrück in den Altlandsberger Forst weiter nach Eggersdorf und in die Märkischen Schweiz. Vom S-Bahnhof Petershagen-Nord oder Strausberg ist Bruchmühle über Geh- oder Radwege in 3 oder 10 km gut zu erreichen. Mit den Buslinien 933 und 948 sind die S-Bahnhöfe Fredersdorf bzw. Petershagen –Nord zu erreichen
Das Grundstück „Kiefernweg 2“ ist insgesamt 869 m² groß. Es hat einen rechteckigen Zuschnitt von ca. 18 x 47 m und liegt an einer unbefestigten Straße. Die Medien (außer Abwasser) liegen im Straßenbereich an.
Der Mindestkaufpreis beträgt 40.000,- €. Außerdem sind durch den Erwerber die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbssteuer (5%) zu zahlen.
Auf dem Grundstück sind bis zu 2-geschossige Wohngebäude in offener Bauweise zulässig. Bauvorhaben in diesem Bereich werden nach § 34 BauGB beurteilt. Weitere Fragen zur Bebaubarkeit des Grundstücks sind im Sachgebiet Bau, Frau Rohland (033438 15642) zu erfragen.
Der Verkauf des Grundstücks bedarf der Zustimmung der städtischen Gremien. Die Stadt Altlandsberg ist jedoch nicht zum Verkauf verpflichtet.
Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit des Grundstücks übernimmt die Stadt Altlandsberg keine Garantie. Die in dieser Beschreibung enthaltenen Angaben gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sie sind auch keine Eigenschaften im Sinne des § 434(1) BGB und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Kaufinteressent ist in jedem Fall gehalten, sich ein eigenes Bild über den Kaufgegenstand zu verschaffen und die für seine Kaufentscheidung notwendigen Informationen selbständig einzuholen.
Kontakt: Stadt Altlandsberg
Katharina Bähr
Berliner Allee 6
15345 Altlandsberg
Zimmer 15
033438 15671
E-Mail: k.baehr@stadt-altlandsberg.de
Ansicht von der Straße
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