Frohe ostern


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März-April 2016

 

AMTSBL



 

/ DONAU


FELDKIRCHEN

AMTSBLATT

 FROHE OSTERN

Foto: Peherstorfer


FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

01 / März-April 2016

2

WEGWEISER



AMTLICHES 

 

04

AKTUELLES



 

10

VERANSTALTUNGSKALENDER 



16

TERMINE, BERATUNG UND SERVICE

 

17 


GRATULATIONEN 

19

KINDERGÄRTEN/SCHULEN  



19

EINSATZORGANISATIONEN

 

22 


GESUNDE GEMEINDE 

25

VEREINE



 

27

KULTURELLES



 

31

FIRMENPRÄSENTATION 



33

INSERATE 

 

33

TOURISMUS 



35

RÜCKBLICK 

 36

Bürgermeister Franz Allerstorfer

07233/7255-20, 0664/3323501

bgm.allerstorfer@feldkirchen-donau.at

Amtsleiterin Elisabeth Fleischanderl

07233/7255-21

e.fl eischanderl@feldkirchen-donau.at

Sekretariat

07233/7255-22 oder 23

offi

  ce@feldkirchen-donau.at



Soziale Angelegenheiten

Carina Emerstorfer

07233/7255-46

c.emerstorfer@feldkirchen-donau.at



Meldeamt, Reisepässe

Elisabeth Peherstorfer, Andrea Bok, Martina Weinzierl

07233/7255-24 bzw. 26

e.peherstorfer@feldkirchen-donau.at; a.bok@feldkirchen- 

donau.at; m.weinzierl@feldkirchen-donau.at

Finanzabteilung

Franz Stirmayr

07233/7255-27

f.stirmayr@feldkirchen-donau.at



Bauverhandlungen

Daniela Hirsch

07233/7255-41

d.hirsch@feldkirchen-donau.at



Standesamt

Eva Mair


07233/7255-47

e.mair@feldkirchen-donau.at



Bauhof

Martin Radler

0664/3323503

bauhof-feldkirchen@aon.at



Schulwart Feldkirchen

Thomas Gumplmayr

0664/2839393

t.gumplmayr@gmx.at



Schulwart Lacken

Maria Ganhör

0680/1415024

Impressum

Medieninhaber und Herausgeber: Marktgemeinde Feldkirchen an der Donau, Hauptstraße 1, 4101 Feldkirchen/D., Tel. 07233/7255-0

Für den Inhalt verantwortlich (ausgenommen Vereins-, Schul-, Kindergarten und Einsatzorganisationsberichte, Firmenpräsentatio-

nen und Inserate): Bürgermeister Franz Allerstorfer; Redaktion und Layout: Maria Peherstorfer; Verlagspostamt: 4101 Feldkirchen/D. 



Aufl age: 2.250 Stück; Druck: Druckerei Haider Manuel e.U.

FÜR SIE DA

INHALT

Redaktionsschluss für nächste Ausgabe:  8. Juni 2016



VORWORT

3

LIEBE MITBÜRGERINNEN, LIEBE MITBÜRGER!



FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

01 / März-April 2016

und EU- Ebene, die Großmächte oder die religiö-

sen Fanatiker Schuld an diesen Entwicklungen? 

Jeder von uns kennt die endlosen Diskussionen 

über die Schuldfrage. Die Fülle der möglichen 

Antworten macht uns letztlich erst recht ratlos.

So wie zu den großen Fragen in der Welt, fi nden 

wir auch im persönlichen Bereich oft keine Er-

klärungen und keine Antworten. Sicher ist aber, 

dass wir alle einen Beitrag zu einem besseren 

Miteinander leisten können. Wir müssen „nur“ 

aussteigen aus der Spirale der gegenseitigen 

An- und Beschuldigungen, aus dem verderbli-

chen Zug zur Polarisierung und Besserwisserei. 

Kehren wir um! Hören wir auf, durch Misstrauen 

und Verdächtigungen zum zunehmenden Unfrie-

den in unserer Welt beizutragen. Es gibt viel zu 

viele „Kriegserklärungen des Alltages“. Versuchen 

wir, Brücken zu bauen. 

Für den Frieden in der Familie, in der Nach-

barschaft, am Arbeitsplatz, in unserer Ge-

meinde kann jede/jeder auf ihre/seine Wei-

se einen Beitrag leisten. Jeder Beitrag ist 

wertvoll für das Gelingen von Gemeinschaft und

Gemeinde sind wir alle.

Franz Allerstorfer

Bürgermeister

Wir leben in einer unruhigen Zeit. Breiten Be-

völkerungsschichten ist der Zukunftsoptimis-

mus verloren gegangen. Misstrauen, Angst und 

Aggression bestimmen mehr und mehr unse-

ren Alltag und das Verhalten untereinander.

Die Menschen warten auf Antworten auf die an-

stehenden Fragen und Herausforderungen. Es 

gelingt der hohen Politik aber nicht, gemeinsam 

klare Lösungskonzepte zu entwickeln und umzu-

setzen.

 

Während die einen alle Anzeichen dafür se-



hen, dass wir uns wieder in die Zeit vor Be-

ginn des zweiten Weltkrieges zurückent-

wickeln, meinen die anderen, dass eine 

zügellose  Unterwanderung unserer europä-

isch– christlichen Kultur durch die asylsuchenden 

Moslems im Gang ist und die Gutmenschen, die 

das nicht sehen wollen, dafür verantwortlich sind.

Von Verfassungsgesetzen über die Menschen-

rechtskonvention, das Bildungssystem, die Pen-

sionssicherung, das Bundesheer, die Grenzsi-

cherung, die Registrierkassenpfl icht, bis hin zur 

Sprachregelung in der Schule – alles wird in Frage 

gestellt. Neben den Klagen wegen der Überfül-

le an Gesetzen und Verordnungen besteht aber 

eine tiefe Sehnsucht nach Ordnung und Klarheit. 

Sind nun die Medien, die Industriekonzerne, die 

sich ihren Steuerpfl ichten entziehen, die Großak-

tionäre, die hohen Politiker auf Landes-, Bundes- 



FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

01 / März-April 2016

AMTLICHES

4

BESCHLÜSSE DER GEMEINDERATSSITZUNG AM 10.03.2016



Finanzangelegenheiten

Der Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 

2014 ist von der Bezirkshauptmannschaft 

Urfahr-Umgebung gemäß § 99 OÖ- 

Gemeindeordnung einer Prüfung unter-

zogen worden. Der Prüfungsbericht 

wurde vom Gemeinderat einhellig zur 

Kenntnis genommen. Für das Finanzjahr 



2015 ist von der Finanzabteilung  der 

Marktgemeinde der Rechnungsabschluss 

erstellt worden und bis einschließlich 

09.03.2016 zur öff entlichen Einsichtnahme 

am Gemeindeamt aufgelegen. Der 

Prüfungsausschuss hat sich in seiner 

Sitzung am 22. 02. 2016 mit  dem Rech-

nungsabschluss 2015, der  als wesentlichen 

Bestandteil auch den Rechnungsabschluss 

der VFI KG beinhaltet, befasst. Die 

Beschlussfassung durch den Gemeinderat 

erfolgte mehrheitlich. Das für die 2. Bau-

etappe des Schul- und Kulturzentrums 

von der VFI der Marktgemeinde Feld-

kirchen a.d.D. & Co KG aufgenommene 

Zwischenfi 

nanzierungsdarlehen soll um 

ein  Jahr verlängert werden, da noch 

keine Endabrechnung und kein end-

gültiger Finanzierungsplan des Landes 

OÖ. vorliegen. Die aushaftende Dar-

lehenshöhe beträgt  € 5,785.500,--; die 

bisherigen Zinskonditionen werden 

von der Allgemeinen Sparkasse OÖ 

weiter zugesichert. Im Jahr 2012 

hatte der Gemeinderat die dafür 

notwendige Haftungsübernahme und 

am 26.03.2015 deren Verlängerung bis 

30.06.2016 beschlossen. Die weitere 

Haftungsübernahme für diese Kredit-

verlängerung bis 30.06.2017, deren 

Gültigkeit auch der aufsichtsbehördlichen 

Genehmigung bedarf, beschloss der 

Gemeinderat nun mit Stimmenmehrheit. 



Förderungen und Subventionen

Entsprechend der einstimmigen Emp-

fehlung des Gemeindevorstandes vom

25.02.2016 beschloss auch der Gemeinde-

rat einstimmig, dem Tourismusverband 

Feldkirchen a.d.D. für das Jahr 2016 

eine Subvention in der Höhe von 

€ 15.650,00 zu gewähren. Der Kauf 

von Elektrofahrzeugen (E-Fahrräder, 

E-Mopeds, E-Motorräder, E-Autos) wird 

von der Marktgemeinde Feldkirchen 

a.d.D. bereits seit dem Jahr 2010 

unterstützt. Der Gemeinderat beschloss 

mehrheitlich die Förderung bis 31.12.2016 

zu verlängern. Die Förderrichtlinien 

werden dahingehend abgeändert, 

dass Fahrzeuge, die im Online-Handel 

erworben werden, von der Förderung 

ausgenommen sind. Für Fahrzeuge, die 

bei einem ortsansässigen Händler gekauft 

werden, beträgt die Förderung € 100,-- 

bzw. € 150,-- wenn der Antragsteller Öko-

Strombezieher ist. € 70,-- beträgt die 

Förderung für Fahrzeuge, die bei einem 

auswärtigen Betrieb gekauft werden, bzw. 

€ 120,-- wenn Öko-Strom bezogen wird. 

Die entsprechenden Nachweise müssen in 

Kopie vorgelegt werden. Antragsformulare 

sind am Gemeindeamt erhältlich bzw. 

stehen als Download auf unserer Website 

www.feldkirchen-donau.at  unter der Rubrik

„Bürgerservice“ zur Verfügung. Weiters

beschloss der Gemeinderat mehrheit-

lich, dem Verein „Feldkirchner  Straßen-



spektakel“, wie im Vorjahr auch  für das 

Jahr 2016 wieder eine Subvention in der 

Höhe von € 10.000,-- zu gewähren.

Vereinbarung mit Landwirten über 

Erosionsschutzmaßnahmen

Einstimmig fasste der Gemeinderat 

den Beschluss für eine Vereinbarung im 

Bereich der Land- und Forstwirtschaft, 

um durch die Anlage einer dauerhaften 

Begrünung bei Starkregenereignissen Ab-

schwemmungen von Ackerfl ächen  und 

damit verbundene Vermurungsschäden 

an Straßen und Häusern zu vermindern. 

In Zusammenarbeit mit der „Boden.

Wasser.Schutz.Beratung“ (BWSB) und der 

Ortsbauernschaft sind mit den betroff enen 

Landwirten die in Frage kommenden 

Grundstücksteile eruiert worden. In 

der Vereinbarung sind die Anlage und 

Pfl ege einer dauerhaften Begrünung von 

Ackerfl 

ächen, die genaue Festlegung 

der Flächen, das Entgelt und die Dauer 

(analog der aktuellen EU-Förderperiode 

voraussichtlich bis 31.12.2020) geregelt. 

Der Entschädigungssatz beträgt € 0,12 pro 

m²; insgesamt beläuft sich dieses Entgelt 

auf € 4.617,60.



Zusatzangebote bei der 

Tagesbetreuung an den Volksschulen in 

Feldkirchen und  Lacken

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, 

im Rahmen der Nachmittagsbetreuung 

an der Volksschule in Feldkirchen und in 

Lacken ein qualifi ziertes  Zusatzangebot 

des Institutes für Soziale Kompetenzen (ISK) 

in Anspruch zu nehmen. Dieses zusätzliche 

Programm wird in Form von Workshops in 

Absprache mit den beiden Direktorinnen 

und den Nachmittagsbetreuerinnen, 

zunächst bis zum Ende des heurigen 

Schuljahres, organisiert. Für die dafür 

anfallenden Gesamtkosten in der Höhe 

von € 9.000,-- ist der Gemeinde bereits eine 

100%-ige Förderung seitens des Landes 

OÖ in Aussicht gestellt worden.



Arbeitsübereinkommen für die 

Pfarrcaritas-Krabbelstube im Amtshaus

Seit 2011 ist für jede neu errichtete 

Kinderbetreuungseinrichtung ein Arbeits- 

übereinkommen abzuschließen, das auch

Voraussetzung für die Förderung ist. Für 

die neu errichtete Krabbelstubengruppe 

im Amtshaus wurde nun dieses Über-

einkommen zwischen der Markt-

gemeinde als Eigentümerin und der 

Pfarrcaritas mit einstimmigem Gemeinde-

ratsbeschluss abgeschlossen, in der im

Wesentlichen die Finanzierung des 

laufenden Betriebes der Kinderbetreu-

ungseinrichtung geregelt ist.



Benützungsgebühren für die 

Räumlichkeiten „Marktplatz  20“

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, 

für die Benützung der Räumlichkeiten im 

Erdgeschoss des Hauses „Marktplatz 20“ bis 

auf Weiteres keine Benützungsgebühren 

einzuheben.



Erlassung einer neuen 

Lustbarkeitsabgabeverordnung

Das OÖ. Lustbarkeitsabgabegesetz 2015

ermächtigt die Gemeinden, Lustbarkeits-

abgabe einzuheben.

Auf Basis einer vom Oö. Gemeindebund 

und Städtebund erstellten Muster-

verordnung und des Entwurfes einer 

Bezirks-Arbeitsgruppe ist von Amts 

wegen ein Verordnungsentwurf erarbeitet 

worden. Die Abgabensätze - grundsätzlich 

15% der Eintrittsgelder -  entsprechen den 

bisherigen; als wesentliche Änderung zur 

bisherigen Verordnung werden die von der 

Marktgemeinde subventionierten Kultur- 

und Sportvereine und  Feuerwehren von 

der Abgabenpfl icht ausgenommen, dafür 

reduziert sich deren jährliche Förderung 

um den Durchschnitt der in den letzten 

5 Jahren entrichteten Lustbarkeitsabgabe.

Die neue Verordnung über die Einhebung 

der Lustbarkeitsabgabe, die mit 1.4.2016 

in Kraft tritt, wurde vom Gemeinderat 

mehrheitlich beschlossen.

Nachwahl in den „Planungsausschuss“

Aufgrund des Ablebens des Gemeinderats-

Ersatzmitgliedes Reinhard Hipp im 

Februar dieses Jahres – zu Sitzungsbe-

ginn hielt der Gemeinderat eine 

Trauerminute für ihn - musste dessen 

Funktion als Ersatzmitglied im „Planungs-


FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

01 / März-April 2016

AMTLICHES

5

BESCHLÜSSE DER GEMEINDERATSSITZUNG AM 10.03.2016



Die nächste Gemeinderatssitzung fi n-

det am Donnerstag, 28. April 2016, um 



19.00 Uhr im Sitzungssaal des Marktge-

meindeamtes statt.

ausschuss“ nachbesetzt werden. In einer 

SPÖ-Fraktionswahl wurde in off ener 

Abstimmung einstimmig Mag. David 

Allerstorfer als neues Ersatzmitglied 

gewählt.

Straßenangelegenheiten

Entsprechend dem Vorschlag des „Bau- und 

Wirtschaftsausschusses“, der am 16.02.2016 

über die Straßensanierungsmaßnahmen 

im heurigen Jahr beraten hat, wurde 

vom Gemeinderat folgendes Straßen-



bauprogramm für 2016 mehrheitlich 

beschlossen:

Errichtung der neuen Haltestelle 

„Steinernes Brückl“ (Verlegung der 

Haltestelle Halbweis); Asphaltierung 

der Zufahrtsstraße zu den Häusern 

Pesenbachstraße Nr. 20 – 34 (sofern alle 

Voraussetzungen für die Übernahme der 

Wegparzelle 860/2, KG Mühldorf in das 

öff entliche Gut erfüllt sind); Sanierung der 

Audorfer Straße auf einer Länge von ca. 240 

m. Über weitere Sanierungsmaßnahmen 

wird entschieden, sobald eine aktuelle 

Straßenzustandsanalyse vorliegt.

Mit einstimmigem Gemeinderatsbeschluss

wurde analog der einstimmigen 

Empfehlung des „Bau- und Wirtschafts-

ausschusses“ für den Straßenabschnitt 

von der Sportplatzkreuzung bis zur 

 

Kreuzung mit der B 131 Aschacher Straße, 



der derzeit noch keine Bezeichnung hat, 

der neue Straßenname „Gewerbepark 



Ost“ festgelegt.  Gegenüber der Fa. NGR 

wird der erste Betrieb mit dieser neuen 

Anschrift errichtet werden.

Die Eigentümer einer privaten Zufahrts-

straße (Parzelle Nr. 860/2, KG Mühldorf ) 

in Pesenbach haben um Übernahme 



in das öff entliche Gut der Gemeinde 

angesucht. Die gegenständliche Straße ist 

als Sackgasse mit einem unsymmetrischen 

Wendehammer ausgeführt und hat ein 

Flächenausmaß von 571 m².

Nach ausführlicher Beratung fasste der 

Gemeinderat  mehrheitlich  den  Beschluss

für die Asphaltierung („Schwarzdecke“) 

dieser Zufahrtsstraße und die Übernahme 

in das öff entliche Gut unter der Voraus-

setzung, dass der fachgerechte Unterbau, 

die Verrohrung und Entwässerung von den 

Antragstellern hergestellt werden. 

Um die Beschilderung im Kreuzungsbe-

reich der B 131 Aschacher Straße/ 

Badeseestraße für die Verkehrsteilnehmer 

übersichtlicher zu gestalten -  dies war 

auch von der Bezirkshauptmannschaft 

Urfahr-Umgebung  gefordert worden – 

und um den Verkehrsstrom zur optimalen 

Kreuzung zu leiten,  hat der „Bau- und 

Wirtschaftsausschuss“ in seiner Sitzung 

am 16.2.2016 über ein Leitsystem an der 

B 131 beraten. Das Verkehrsleitsystem 

wurde vom Gemeinderat einstimmig 

beschlossen. Durch Anbringen entsprech-

ender Hinweistafeln an der Kreuzung 

L 1506 Goldwörther Straße/B 131 Aschacher 

Straße in Bergheim, an der Mühllackener 

Kreuzung und an der Badeseekreuzung 

sollen die Verkehrsteilnehmer aus Richtung 

Aschach bzw. Linz auf optimalem Weg zu 

den Freizeitanlagen, zum Gewerbegebiet

ins Zentrum, ins Pesenbachtal, zum 

Kurhaus und Seniorenwohnheim geleitet 

werden. 

Für die Umsetzung des neuen Leitsystems 

– der Entwurf für die Schilder wurde 

von der Fa.  „Charisma.at – Agentur und 

mehr“ erstellt – ist die Erteilung einer 

Ausnahmebewilligung für die Anbringung 

der Werbung gem. § 84 StVO 1960 i.d.g.F. 

durch die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-

Umgebung erforderlich.

Raumordnungsangelegenheiten

Der   Gemeinderat  beschloss   einstimmig

die  Änderung Nr. 25 des  Flächenwid-

mungsplanes Nr. 4; Umwidmung be-

stehendes Wohngebäude im Grünland; 

Grundstück Nr. 103 und .127, EZ.116, KG. 

Lacken.  



         

Ebenso einstimmig beschloss der 

Gemeinderat die Einleitung der 

Flächenwidmungsplanänderung Nr. 

4.38, Umwidmung in gemischtes Bau-

gebiet und gemischtes Baugebiet mit einer 

Schutzzone im Bauland; Grundstücksfl äche 

Nr. 80/4, EZ. 437, KG. Freudenstein.

Beschlussfassung von Resolutionen

Der Antrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion 

auf Beschlussfassung nachfolgender 

Resolution an die Bundesregierung 

und den Nationalrat für eine gerechte 

Verteilung asylsuchender Menschen 

in Österreich wurde vom Gemeinderat 

mehrheitlich angenommen:

„1. Der Gemeinderat der Marktgemeinde 

Feldkirchen a.d.D. spricht sich für eine 

gerechte Verteilung asylsuchender Menschen 

in Österreich aus.

2. Die Bundesregierung und der Nationalrat 

werden im Sinne der Antragsbegründung 

aufgefordert, Vorkehrungen zu treff en, 

die eine gleichmäßige Aufteilung 

gewährleisten, und gleichzeitig Maßnahmen 

zu setzen, die eine erfolgreiche Integration 

Asylberechtigter (z.B. ausreichend Deutsch-

kurse, Orientierungsmaßnahmen, schnellere 

Asylverfahren etc.) gewährleisten.

Begründung: Das Bundesverfassungsgesetz 

über die Unterbringung und Aufteilung von 

hilfs- und schutzbedürftigen Fremden dient 

der menschenwürdigen, gleichmäßigen, 

gerechten und solidarischen 

Unter-

bringung und Aufteilung von hilfs- und 



schutzbedürftigen Fremden. Diese 

solidarische Unterbringung bedeutet 

für Bund und Gemeinden gemeinsam 

verantwortlich und sich gegenseitig 

verpfl 

ichtet zu sein. Es muss daher 



oberstes Ziel sein, eine gleichmäßige 

Verteilung in ganz Österreich zu erreichen, 

um so für schutzsuchende Menschen 

eine menschenwürdige Unterbringung 

sicherzustellen. Der im Gesetz erwähnte 

Sollwert von 1,5 % der Wohnbevölkerung 

an Asylwerbern wird weder bundesweit noch 

in allen Gemeinden erfüllt. Um die ca. 800 

Gemeinden österreichweit, die derzeit noch 

keine Asylwerber aufgenommen haben, 

zu ihrer solidarischen Verpfl 

ichtung zur 

Aufnahme von hilfs- und schutzbedürftigen 

Fremden zu bringen, braucht es auch 

geeignete Maßnahmen die ein gelungenes 

Zusammenleben ermöglichen.“

Einstimmig  wurde  vom  Gemeinderat der 

ebenfalls von der SPÖ-Fraktion einge-

brachte        Antrag     auf   Beschlussfassung



einer Resolution an den OÖ. Land-

tag, die OÖ. Landesregierung und den 

Rechtsbereinigungs- und Petitions-

ausschuss       betreff end    „Mehr Geld für 

Güterwege und Gemeindestraßen“ 

angenommen. In Anbetracht des

schlechten Zustandes vieler Gemeinde-

straßen und Güterwege und dringend 

notwendiger Sanierungsmaßnahmen 

fordert der Gemeinderat, die Budgetmittel 

des Landes Oberösterreich, die gerade 

in diesem Bereich empfi ndlich  gekürzt 

worden sind, zumindest wieder an die des 

Jahres 2015 anzugleichen.



FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

01 / März-April 2016

AMTLICHES

6

INFORMATIONEN ZUR WAHL DES BUNDESPRÄSIDENTEN AM 24. APRIL 2016



Hilfe für Menschen auf der Flucht

Die aktuellen Kriege zwingen Millionen 

Menschen - Frauen, Männer und Kinder - 

zur Flucht. Sie verlassen ihr Zuhause, um 

ein neues Leben in Sicherheit, fernab ihrer 

Heimat, ihrer Kultur, ihrer Sprache, ihrer 

Freunde zu beginnen. Hunderttausende 

Flüchtlinge haben auf ihrem Weg im Jahr 

2015 Österreich passiert, rund 360.000 

Menschen davon auch Oberösterreich. 

Rund 90.000 Personen haben 2015 in 

Österreich einen Asylantrag gestellt, um 

rechtmäßig hier verbleiben zu können. Die 

meisten Asylanträge wurden dabei von 

Menschen aus Syrien, Afghanistan und 

dem Irak gestellt. Bis zur Entscheidung 

über einen Aufenthaltstitel werden sie 

in der Grundversorgung des jeweiligen 

Bundeslandes untergebracht.

Gebündelt wird die Oö. Flüchtlingshilfe 

seit Kurzem über die Anlaufstelle „Zusam-

menHelfen in OÖ“, eine Initiative von LR 

Anschober, getragen von allen großen 

NGOs, Kirchen, Interessensvertretungen, 

Hochschulen, Exekutiven usw. Für sämt-

liche Informationen stehen die Hotline 

0732/770993, E-Mail: zusammenhelfen@

ooe.gv.at und die Website zusammenhel-

fen.ooe.gv.at zur Verfügung.

Flüchtlingshilfe in Feldkirchen a.d.D.

Voraussichtlich Ende April 2016 werden 

ca. 48 Asylwerber in unsere Gemeinde 

kommen und in dem vom Samariterbund 

Oberösterreich betriebenen Holzgebäude 

untergebracht.

 


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