Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht der


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#17813

Gemeinde Unterwachingen 

Alb-Donau-Kreis 

 

 

 



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Öffentliche Bekanntmachung 

über die Absicht der 

Überlassung einer kommunalen Leerrohrtrasse (ohne Glasfaserkabel) 

mit zusätzlicher Beihilfe 

zur Breitbandversorgung in der Gemeinde Unterwachingen 

 

Die  Gemeinde Unterwachingen sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der 



Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der 

Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung.  

Aus diesem Grund hat die Gemeinde Unterwachingen mit der Nachbargemeinde Hausen am Bussen 

eine Leerrohrtrasse (ohne eingezogenes Glasfaserkabel) für eine zukunftssichere Breitband-

versorgung verlegt und beabsichtigt, diese dem Anbieter zu überlassen, der das wirtschaftlichste 

Angebot für deren Nutzung abgibt.  

Nachdem die Erkundung des Breitbandmarktes ergeben hat, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe  

die Breitbandversorgung unmöglich ist, beabsichtigt die Gemeinde Unterwachingen, die Trasse 

interessierten Anbietern für eine zukunftssichere Breitbandversorgung gegen zusätzliche Zahlung 

einer Beihilfe zu überlassen. 

 

Wir fordern daher alle interessierten Anbieter von Breitbanddienstleitungen auf, unter Beachtung der 



unten genannten Kriterien ein Angebot unter Benennung ihrer Wirtschaftlichkeitslücke abzugeben. 

 

Auf die parallelen Bekanntmachungsverfahren der Gemeinden Hausen am Bussen, Unterstadion, 



Grundsheim und Emeringen wird ausdrücklich hingewiesen. 

 

 



I. Angaben zu den auswählenden Körperschaften 

 

Name und Anschrift: 



Gemeinde Unterwachingen 

Kirchstraße 2 

89597 Unterwachingen 

Kontaktstelle/Auskünfte: Verwaltungsgemeinschaft 

Munderkingen 

Wilhelm Fügner, Geschäftsführer 

Marktstraße 7 

89597 Munderkingen 

Tel.: 07393/598-200 

Fax: 07393/598-260 

E-mail: fuegner@munderkingen.de 

Kartenmaterial und Marktanalyse: 

Wird auf Anforderung zur Verfügung gestellt, bzw. kann 

bei der Kontaktstelle während der Öffnungszeiten 

eingesehen und kopiert werden. 

Stelle bei der die Angebote 

einzureichen sind: 

Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen 

z.Hd. Herrn Wilhelm Fügner 

Marktstraße 7 

89597 Munderkingen 

 


II. Gegenstand des Auswahlverfahrens 

 

Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Auswahl eines Breitbandanbieters zur Erbringung von 



Breitbanddiensten in der Gemeinde Unterwachingen auf der Grundlage eines für mindestens 2 Jahre 

festgelegten Endkundenpreises. Hierfür wird die Gewährung einer kommunalen Beihilfe in Aussicht 

gestellt. 

Die Gemeinde Unterwachingen hat ca. 205 Einwohner und ca. 70 Haushalte. Weiterhin befinden sich 

dort insgesamt 3 Gewerbebetriebe und Land-/Forstwirte mit einem erhöhten gewerblichen Bedarf von 

mindestens 25 Mbit/s im Download. Näheres zur genauen Lage der Betriebe siehe Marktanalyse (zu 

erhalten bei Kontaktstelle).  

Die von den Gemeinden Hausen am Bussen und Unterwachingen zur Verfügung gestellte ca. 3,7 km 

lange Leerrohrtrasse führt ausgehend von der Gemeinde Emerkingen, Munderkinger Straße nach 

Hausen am Bussen und Unterwachingen. Die Trasse ist seit 05.10.2011 fertiggestellt. 

In Emerkingen bindet die Trasse an eine von der Gemeinde Unterstadion verlegte Leerrohrtrasse an 

(vgl. zeitgleiches Bekanntmachungsverfahren). 

Nähere Informationen zum potentiellen Anbindungspunkt sowie der genaue Trassenverlauf sind aus 

Gründen des Datenschutzes auf Anfrage bei der oben genannten Kontaktstelle zu erhalten. 

 

 



1. Leistungsanforderungen 

 

Die geforderte Breitbandversorgung von mindestens 25 Mbit/s ergibt sich aus der Bedarfserhebung 

der Betriebe und Gewerbetreibenden in der Gemeinde. Wesentliche Leistungskriterien sind dabei: 

  Für die Gemeinde Unterwachingen wurden bei insgesamt 3 



Gewerbetreibenden und 

Landwirten ein über die Grundversorgung hinaus gehender erhöhter gewerblicher Bedarf von 

mindestens 25 Mbit/s im Download nachgewiesen (siehe Marktanalyse), der vom 

Netzbetreiber zu decken ist. Dabei ist eine Versorgungsqualität von mindestens 95 % des 

Tages und die Verfügbarkeit des Netzes zu 99,5 % des Jahres zu garantieren. 

 



Die Breitbandversorgung soll möglichst zeitnah, jedoch spätestens innerhalb von 12 Monaten 

nach Auftragserteilung zur Verfügung stehen. Entsprechende Angaben sind im Angebot zu 

machen. 

  Die Breitbandversorgung ist nicht an eine bestimmte Übertragungstechnik gebunden 



(technikneutral), die Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit der eingesetzten Technologie muss 

jedoch gewährleistet sein. 

 

Die technische Spezifikation der Echtzeit (Übertragung der Daten in Echtzeit, sog. "Ping-Zeit") 



darf 150 ms nicht überschreiten. 

 

 



Im Angebot des Bieters sind vollständige und erschöpfende Angaben wie folgt zu machen: 

 



zum technischen Konzept und zur Umsetzung 

 



zum Zeitplan der Realisierung 

 



zur Höhe der verfügbaren Übertragungsraten nach Inbetriebnahme des Netzes 

 



zum privaten und gewerblichen Tarifmodell des Betreibers 

 



zur Übertragung der Daten in Echtzeit (sog. “Ping-Zeit”) 

 



zur Möglichkeit des Bezugs einer festen IP-Adresse 

 



zur Möglichkeit des Bezugs eines Telefonanschlusses 

 zu 



Referenzobjekten 

 

 



 

2. Bedingungen der Leerrohrüberlassung und zusätzlichen Beihilfegewährung 

 

Die Höhe der Zuwendung orientiert sich an der angegebenen Wirtschaftlichkeitslücke des 

ausgewählten Breitbandanbieters. Die Zuwendung bewegt sich innerhalb der maximalen 

Bezuschussung gemäß Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und 

Verbraucherschutz zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II 

und ist auf 150.000 € begrenzt. 

Der ausgewählte Breitbandanbieter erhebt das für seine Leistungserbringung entsprechende Entgelt 

bei den durch ihn versorgten Endnutzern auf der Basis des mit dem Endkunden abzuschließenden 

Endkundenvertrages. Der für das Wertungsverfahren anzugebende günstigste Endkundenpreis ist 

dabei für die Dauer von mind. 2 Jahren beizubehalten. 

Die Versorgung der genannten Gebiete ist hierbei mindestens für die Dauer von 5, längstens für die 

Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten. 

Der ausgewählte Anbieter muss anderen Unternehmen Zugang zur geschaffenen Infrastruktur auf 

Vorleistungsebene einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung mindestens für die Zeit von 

7 Jahren ermöglichen (sog. "offener Zugang"). Dabei hat er die veröffentlichten regulierten 

Vorleistungspreise zugrunde zu legen bzw., bei Fehlen einer Veröffentlichung, die von der nationalen 

Regulierungsbehörde festgelegten oder genehmigten Vorleistungspreise. 

 

III. Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen 

 

Zulassung zum Wertungsverfahren: 



Es gelten die Ausschlussgründe entsprechend 

§ 6 Abs. 5 und § 16 Abs. 3 VOL/A 

Persönliche Eignung der 

Leistungserbringung entspr. 

§ 16 Abs. 5 VOL/A: 

Der Teilnehmer versichert mit seinem Angebot, dass er 

die technischen und juristischen Voraussetzungen erfüllt, 

die Versorgungsleistung dauerhaft zu erbringen. 

Ergänzende Vorschriften: 

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen 

Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung im 

Rahmen der Breitbandinitiativer Baden-Württemberg II 

(www.rp.baden-wuerttemberg.de) 

Vergabe in Lose: 

nein 

Nebenangebote: nicht 



zulässig 

 

 



Wertungskriterien Gewichtung 

1. Wirtschaftlichkeitslücke 

  

Bitte beachten: Die Benennung der Wirtschaftlichkeitslücke



 

muss eindeutig 

sein. Eine Wirtschaftlichkeitslücke in Abhängigkeit von Endkundenvorverträgen 

/ Staffelung oder Endkundenpreisen ist nicht zulässig. 

55 % 

2. Günstigster 



Endabnehmerpreis 

bezogen auf eine Versorgung mit 25 Mbit/s 

asymmetrisch (pro Monat/sog. "Grundgebühr"). Einmalige Anschlussgebühren 

werden auf die Monate der Vertragslaufzeit angerechnet. Bei offener 

Vertragslaufzeit auf 24 Monate. 

25 % 


3.  Übertragung der Daten in Echtzeit (sog. "Ping-Zeit") 

20 % 


 

Hinweis:  Es wird darauf hingewiesen, dass eine Mehrleistung hinsichtlich des 

Auswahlgegenstandes außerhalb der bekannt gegebenen Wertungskriterien nicht 

berücksichtigungsfähig ist. 

 


 

 

IV. Verfahren 

 

Art des Verfahrens: 



Öffentliches Auswahlverfahren 

Schlusstermin Angebotsabgabe: 



21.09.2012, 12:00 Uhr 

Art der Angebotsabgabe: 

schriftlich über den Postweg in deutscher Sprache 

Zuschlags- und Bindefrist des Angebots: 



21.12.2012, 12:00 Uhr 

 

 



 

V. Zusätzliche Informationen 

 

Soweit ein Anbieter nicht den in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen erhöhten 



Versorgungsbedarf erbringen kann, steht es diesem frei, unter Angabe der ihm möglichen 

Versorgungsleistung für den Fall eines notwendig werdenden Anschlussverfahrens ein Angebot 

abzugeben. 

Die Europäische Kommission betrachtet Zuwendungen an private Breitbandanbieter als Beihilfe im 

Sinne des Art. 107 AEUV. Dabei gilt auch die kostengünstige bzw. kostenlose Überlassung eines 

kommunalen Leerrohrnetzes als Beihilfe im Sinne des Gemeinschaftsrechts. Die Beihilfegewährung 

zur Aufhebung der Unterversorgung des ländlichen Raums in Baden-Württemberg mit 

Breitbanddiensten ist jedoch von der Europäischen Kommission im Rahmen des 

Notifizierungsverfahrens "Staatliche Beihilfe N570/2007" grundsätzlich gebilligt worden. 

Die Auswahl der Angebote hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen 

Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Kommission bestehen 

oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen 

vom herkömmlichen Vergabeverfahren nach der VOL/A ergeben sich daher aus den genannten 

Besonderheiten der Beihilfegewährung. 

Mit der Befragung und der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe und 

Überlassung verbunden. 

Die Beihilfe ist gemäß geltendem Steuerrecht umsatzsteuerfrei. 

 

Unterwachingen, den 19.07.2012 



Rieger  

Bürgermeister  



 

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