Zur Streckenführung der b 29 im Bereich der Gemeinde Böbingen an der Rems
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- Damit ist Böbingen die einzige Gemeinde zwischen Stuttgart und Aalen, in der die B 29 mitten durch die Orts- und Wohnlage führt.
- Wir fordern daher mit allem Nachdruck, die Trasse der B 29 in der Ortslage in Böbingen in einer unterirdischen Bauweise zu verwirklichen!
- Das Aktionsbündnis Böbinger Tunnel gründet sich
- Umweltverträglichkeit, Natur und Landschaft Lärmsituation I
Kurzfassung 4 Vorbemerkung 6 Geschichte des Ausbaues der B 29 in Böbin- gen 7
Ausbau 1936 7 Bau der Optionstrasse 7 Voruntersuchung 1994 8 Gemeindeentwicklungskonzept und Leitbildentwicklung für Böbingen 2004 9 Aktueller Bundesverkehrswegeplan 2030 10 Aktuelle Planungsvarianten 12 Vor- und Nachteile der aktuellen Planungsvarianten 13 Städtebau 14 Gesundheit 16 Soziales 18 Recht 20 Verkehr und Sicherheit 22 Ökologie 24 Finanzen 25 Bauphase 26 Sonstige Aspekte 27 Anlagen 28 Erklärung des Böbinger Gemeinderates 28 Gesundheitliche Auswirkungen von Lärm 30 Bewertung der Luftschadstoffe Feinstaub und Stickstoffverbindungen 32 Entwicklung ländlicher Raum 34 Literaturhinweise – Quellenangaben 38 Links
39 Impressum 39 Inhalt
Kurzfassung Eine Umgehung der B 29 (ähnlich wie in Mögglingen) für den Abschnitt in Böbingen ist nicht reali- sierbar, d.h. die bestehende Trassenführung in Tallage durch den Ort wird bestehen bleiben – und das für alle künftigen Generationen. Damit ist Böbingen die einzige Gemeinde zwischen Stuttgart und Aalen, in der die B 29 mitten durch die Orts- und Wohnlage führt. Schon allein aus diesem Grund ist eine besonders sensible Abwägung aller Entscheidungskriterien unabdingbar. Es ist nicht zu akzep- tieren, dass finanzielle Gründe, d.h. die Investitionskosten die alles entscheidende oder gar alleinige Entscheidungsgrundlage bilden. Weitere Kriterien müssen in eine Trassenentscheidung einfließen und im Fall von Böbingen eine stärkere Berücksichtigung finden. Diese sind:
Nur ein Tunnel ist städtebaulich verträglich und bietet neue Chancen für die Stärkung und Entwicklung der Ortsmitte. Ein Ausbluten der Ortsmitte („Donut-Effekt“) von Unterböbingen wird verhindert. Es werden keine Flä- chen verbraucht, sondern neue Flächen geschaffen.
Lärm ist die am stärksten empfundene Umweltbelastung für Menschen. Negative gesundheitliche Folgen sind evident. Den weitaus besten Lärm- schutz für alle Bewohner der Gemeinde und die besten Werte in Sachen Feinstaub- und Abgasbelastungen bietet nur ein Tunnel.
Die Lebensqualität in einer Gemeinde hängt stark von den sozialen Bedin- gungen in einem Ort ab. Sozialisation, Identität und bürgerschaftliches Engagement gedeihen nur in einem Umfeld, das nicht durch trennende, sondern durch verbindende Bauwerke geprägt ist.
Alle oberirdischen Lösungen bedingen den Erwerb großer Grundstücke in Privat- oder Gemeindeeigentum. Langwierige rechtliche Auseinanderset- zungen, verbunden mit entsprechenden terminlichen Verzögerungen sind vorprogrammiert.
Die Tunnel-Lösung bietet eine erhöhte Verkehrssicherheit: Geschwindig- keitsreduzierung, keine ungünstigen Fahrbahn- und Sichtverhältnisse (Nebel, Regen, Schneefall). Innerörtliche Verkehrsverbindungen können optimal gestaltet werden.
Ökologie Nur ein Tunnel verhindert ökologisch negative Wirkungen für Flora und Fauna: Trennungswirkungen werden aufgehoben, neue Flächen bieten neue Lebensräume, das Klein-Klima wird verbessert. Finanzen Eine Tunnel-Lösung hat ein Nutzen-/Kostenverhältnis von > 1 und ist bau- technisch realisierbar. Unter Einbeziehung aller – auch nicht materieller Faktoren – ist die Tunnel-Lösung langfristig die günstigste. Investitionen für notwendige neue oder zu ändernde innerörtliche Ver- kehrsverbindungen werden minimiert. Bauphase Alle Varianten haben erhebliche Beeinträchtigungen für den Verkehr auf der B 29, aber auch den innerörtlichen Verkehr zur Folge. Ein Für und Wider der einzelnen Ausbauvarianten ist derzeit nicht möglich. Sonstige Aspekte Bei den oberirdischen Ausbauvarianten wird es keine Geschwindigkeits- beschränkungen geben. Lärmschutzberechnungen unterstellen aber die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Der Schutz vor dem Lärm, der von der Unterseite einer Brücke ausgeht, wird nicht beachtet. Die Auflistung dieser Kriterien mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen in Abhängigkeit zur jeweili- gen Planungsvariante zeigt eindeutig, dass alle Aspekte – außer der kurzfristigen finanziellen – für eine unterirdische Lösung sprechen. Alle oberirdischen Varianten bedeuten für Generationen ein unumkehrbares städtebauliches Desas- ter für die Entwicklung der Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger und verschlechtern die Lebens- qualität in erheblichem Maße. Nur eine unterirdische Variante wird positive städtebauliche Effekte haben, einen Flächengewinn in Ortsmitte bedeuten, neue bauliche Entwicklungen zulassen und letztlich das Leben der Menschen verbessern.
6 Vorbemerkung Das
Ausbau-Variante der Streckenführung der Bundesstraße 29 (B 29) durch die Ortslage von Böbingen ein, die die geringstmöglichen negativen Auswirkungen aus städtebaulicher, ökologischer, gesundheitlicher und sozialer Sicht hat und die unter Berücksichtigung finanzieller Möglichkeiten den Anforderungen des Straßenverkehrs in den kommenden Jahrzehnten gerecht wird. Das Aktionsbündnis ist eine Bürgerinitiative getragen von der überwiegenden Mehrheit von Böbinger Bürgerinnen und Bürgern (sowie aus der Region). Sie wird vertreten durch ein Sprechergremium bestehend aus drei Personen. Diese sind:
Manfred Gold, 1. Sprecher
Dr. Peter Högerle, Stellvertretender Sprecher
Otto Betz, Stellvertretender Sprecher. Die Ziele des Aktionsbündnis – auf der Basis der Resolution des Gemeinderates (Anlage 1) – sind
die Verwirklichung einer unterirdischen Trassenvariante in Böbingen,
die Mobilisierung der Bevölkerung,
die Sensibilisierung/Fokussierung der politischen Akteure,
die Organisation von bürgerlichen Aktionen. Das Aktionsbündnis wurde am 18. März 2019 gegründet. Dieses Positionspapier ist eine Zusammenstel- lung von Argumenten, die sowohl für, als auch gegen die derzeit diskutierten Ausbau-Varianten sprechen. Ausdrücklich wird sich das Aktionsbündnis nicht zu Fragen der Anzahl der erforderlichen Fahr- spuren oder anderer Ausbaustandards äußern. Stand heute ist davon auszugehen, dass die B 29 im Ausbauabschnitt zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen (außer Ortsumgehung Mögglingen) auf der Basis gesetzlicher Grundlagen (Fern- straßenausbaugesetz von 2016 und Bundesver- kehrswegeplan 2030) einen autobahnähnlichen Ausbaustandard (RQ 28) erhält. Des Weiteren werden wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf die Fragen der Anschlussmöglichkeiten (Auf- und Abfahrten) der Gemeinde Böbingen an die B 29 eingehen. An dieser Stelle sei betont, dass die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung, der Gemeinderat von Böbingen an der Rems, der Landrat und Kreistag des Ostalbkreises, der Regionalverband Ostwürttem- berg, die IHK Ostwürttemberg, sich unmissverständlich für eine Tunnellösung ausgesprochen haben. Diese klaren Forderungen seitens der Bürgerschaft, der regionalen Wirtschaft und der politischen Gre- mien wird mit den uns vorliegenden mehr als 6.000 Unterschriften noch unterstrichen.
Bürgermeister Stempfle hat den Vorsitz und die Sprecher informieren die Bür- gerinnen und Bürger über den weiteren Verlauf.
Geschichte des Ausbaues der B 29 in Böbingen Ausbau 1936 Die heutige Streckenführung der B 29 durch Böbingen wurde im Jahr 1936 durch die damalige Auf- schüttung eines Walls mit vier Brückenbauwerken (zweimalige Rems-Querung, einmalige Querung von Klotzbach und Heubacher Bahn und Querung der Hauptstraße) realisiert. Seinerzeit wurden mehrere Bürger und Bauernhöfe umgesiedelt (Schmiedeacker- und Remsstraße). Möglichkeiten zur Einfluss- nahme seitens der Bevölkerung gab es damals so gut wie keine. Bau der Optionstrasse Eine maßgebliche Veränderung entlang der B 29-Trasse in Böbingen sollte die Planung und der Bau (Fertigstellung 1995) der sogenannten Optionstrasse (heute: „An der Rems“) im Rahmen der Schließung der beiden Bahnübergänge innerhalb der Ortslage bringen. In Höhe der östlichen Remsbrücke (nahe der ESSO-Tankstelle) wurde eine Straßenverbindung zwischen Mögglinger Straße und Rosenstein- straße mittels einer ampelgeregelten B 29-Kreuzung realisiert. Diese Kreuzung ist seinerzeit unter der Annahme geplant und gebaut worden, dass eine künftige B 29-Trasse in diesem Bereich unterirdisch (damals wurde von einer Trog-Lösung gesprochen) verlaufen muss. Im Zuge der Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurde auch der Straßenbauträger der B 29 gehört.
Unterböbingen noch ohne die heutige B 29 Der Ort ist nur geteilt durch die Rems sowie die Bahnlinie Stuttgart - Aalen.
8 Voruntersuchung 1994 Im Jahre 1994 wurde im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart eine Voruntersuchung zum Ausbau der B 29 im Bereich Böbingen durchgeführt. Diese Untersuchung hat das Ingenieurbüro Brenner + Münnich übernommen und im November 1994 inkl. Erläuterungsbericht vorgelegt. Diese Untersuchung basierte auf folgenden, im September 1989 gemessenen Verkehrszahlen:
Westlicher Ortsrand von Böbingen 17.600 Kfz/24h bei einem Schwerlastanteil von 14%,
Östlicher Ortsrand von Böbingen 14.900 Kfz/24h bei einem 15%igen Schwerlastverkehr. Die wesentlichen Ergebnisse dieser Voruntersuchung sind vier untersuchte Varianten: I. Hochlage mit langen und hohen Stützwänden, II. Anbau einer zweiten Fahrbahn an die Bestandtrasse, III. Langer Tunnel, IV. Kurzer Tunnel. Eine (gekürzte) Gegenüberstellung der Varianten ergab folgendes Bild:
Problematische Bauzustände Lange Hochlage in der Ortsmitte. Starke Eingriffe an der Engstelle westlich der Rosensteinstraße. Viele Stützmauern 4,5 m hohe Lärmschutzwand auf hohem Damm. Die Schule ist passiv zu schützen
Problematischer Bauablauf Problematischer Bauablauf Geringste Eingriffe in den Bestand
s.o. III Problematischer Bauablauf Große Eingriffe während der Bauzeit, Wiederherstellung des Remsbet- tes auf Tunnel. Entlüftungsbauwerk im Ort erforderlich. Trennung durch B 29 entfällt Bester Lärmschutz
Problematischer Bauablauf Kurzer Tunnel im unmittelbaren Ortszentrum. Kein Entlüftungsbauwerk, trennende Wirkung entfällt, weitere Eingriffe ins östliche Remstal Guter Lärmschutz im Ortszentrum, Nach Osten zusätzliche Lärm- schutzwand erforderlich. Die Schule ist passiv zu schützen Weitere Details können dem o.g. Erläuterungsbericht entnommen werden. Vorschläge für eine Südumgehung, die sogenannte „Braun-Trasse“ (Schwenk der B 29 in Höhe Schwä- bisch Gmünd – Zimmern nach Süden, nördlich vorbei an Heubach bis zur jetzigen Anschlussstelle Mögg- lingen West), und damit Umfahrung der Gemeinde Böbingen wurden diskutiert, aber nicht ernsthaft weiterverfolgt, da eine Realisierung des Ausbaues zwischen Schwäbisch Gmünd und Böbingen seiner- zeit in weiter Ferne lag.
Gemeindeentwicklungskonzept und Leitbildentwicklung für Böbingen 2004 In einem „studentischen Wettbewerb“ haben sich Studierende der Universität Augsburg (Lehrstuhl für Sozial- und Wirtschaftsgeographie) mit neuen und innovativen Konzepten für die Gemeinde Böbin- gen an der Rems beschäftigt. Die Forschungsergebnisse wurden im Juli 2002 veröffentlicht und zusätz- lich bei den Tagen der Forschung 2002 der Universität Augsburg im November 2002 diskutiert. Die Autoren stellen fest, dass die B 29 (und die Bahnlinie) erhebliche Probleme für den innerörtlichen Verkehr darstellen, „[…] da sie eine Barriere darstellen, die den Ort förmlich zerteilen.“ Weiter stellen die Autoren fest: „Der größte Teil (des alten Ortskerns) Unterböbingens liegt zwischen der Bahnlinie und der stark befahrenen B29, was zur unmittelbaren Folge hat, dass dieser Bereich trotz seiner zentralen Lage innerhalb des Ortes isoliert ist. […] Abhilfe kann in diesem Fall nur die geplante Tieferlegung und zumindest teilweise Überdachung der Bundesstraße schaffen. Erst dann ist es möglich, dass Unterböbingen eine geschlossene Ein- heit darstellt und sich somit zu einem funktionsfähigen Ortskern entwickelt.“ Auf der Grundlage des studentischen Wettbewerbs der Universität Augsburg beschloss der Gemein- derat im Februar 2003 die Entwicklung eines kommunalen Leitbildes für Böbingen. Danach wurde die „Steuerungsgruppe“ gebildet, welche die Aufgabe hatte, den Prozess zu koordinieren, die Ergebnisse einer Bürger-Befragung zu diskutieren, die Ergebnisse der „Ideenwerkstätten“ zu einem Leitbild zusam- menzufassen und dies dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen. Außerdem wurden von der Steue- rungsgruppe zwei öffentliche Veranstaltungen zur Information der Bürgerinnen und Bürger vorbereitet und durchgeführt. Am 2. Februar 2004 beschloss der Gemeinderat das Leitbild für die Gemeinde Böbin- gen. Grundlage für dieses Leitbild war die Zusammenarbeit mit der Universität Augsburg, der Gmünder Volkshochschule sowie zahlreicher Ehrenamtlicher der Gemeinde Böbingen an der Rems. Neben anderen Themen wurde auf die Zerschneidung des Ortes eingegangen und konkrete Mög- lichkeiten diskutiert, die Ortsteile bzw. historisch getrennt gewachsenen Orte zusammen zu führen. Es wurde festgehalten, dass
der Ort nach außen gewachsen ist und die Bedeutung der Ortsmitte ist zu wenig entwickelt wurde,
die Nord-Süd-Achse vom Schlössle bis zur Michaelskirche die natürlichen und die kulturel- len Ressourcen des Ortes miteinander verbinden kann und entwickelt werden soll sowie
die trennenden Gegebenheiten durch die Bundesstraße, die Bahnlinie und die Rems abgemildert werden müssen. Eine erste große Maßnahme aus der Leitbildentwicklung ist der Park am alten Bahndamm. Weitere Maßnahmen im Sinne der Leitbildentwicklung sollen durch den Bebauungsplan Ortsmitte (6. Änderung) realisiert werden.
10 Aktueller Bundesverkehrswegeplan 2030 Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 (verabschiedet Ende 2016) sind die zwei bereits im Bau befindlichen Abschnitte Ortsumfahrung Mögglingen (99,5 Mio. €) und Essingen – Aalen (36,9 Mio. €) sowie der in Planung befindliche Abschnitt Schwäbisch Gmünd – Mögglingen (71 Mio. €) enthalten. Nach der Realisierung der vierstreifigen B 29-Ortumfahrung Mögglingen (April 2019) sowie des östlich daran anschließenden Ausbaues der B 29 bis zum Westverteiler in Aalen (voraussichtliches Bauende 2023) soll der noch fehlende Abschnitt Schwäbisch Gmünd – Mögglingen (mit dem Teilabschnitt Böbin- gen) gebaut werden. Ein mögliches zeitliches Szenario sieht wie folgt aus:
KW 38/2019: Informelle Information der Bürgerschaft (terminiert 17.09.2019), danach ca. 6 Monate Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Voraussichtlich 1. Halbjahr 2020: Varianten-Entscheidung
Ende 2021: Haushaltsrechtliche Genehmigung
Ende 2022: Planfeststellungsbeschluss
Ende 2023: Bauentwurf
Ende 2024: Vergabe
Beginn 2026: Baubeginn Anschlussstelle im Westen Böbingens Der Ausbau der B 29 als Umgehung um Mögglingen ist bereits abgeschlossen. Wir hoffen sehr, dass sich ab hier die B 29 ab 2027 Ihren Weg unter Böbingen suchen wird.
1. Stufe der Umsetzungskonzeption Fahrplan Regierungspräsidium Stuttgart 1. Stufe Umsetzungskonzeption (= gesetzt) – Maßnahmen im Bau Straßen- bezeichnung Projektbezeichnung Investitions- rest [Mio.€] Stand
B 10 Süßen/Ost – Gingen/Ost 10,5 BAU
B 14 Backnang/West Nellmersbach 1.BA / 2.BA 152,7 Baur.pl.
B 14/B19 Verlegung in Schwäbisch Hall 36,8 BAU
B 29 Essingen – Aalen 36,9 BAU
B 29 OU Mögglingen 99,5 BAU
1. Stufe Umsetzungskonzeption (= gesetzt) – Maßnahmen in Planung B 10
Verlegung in Enzweihingen 32,1
VP B 10
Enzweihingen – Schwieberdingen 62,7
VE B 10
Schwieberdingen – Stuttgart/Zuffenhausen (A 81) 27,4
VP B 10
Gingen/Ost – Geislingen/Mitte 76,2
VE B 10
Geislingen/Mitte – Geislingen/Ost 149,9
VE B 14
OU Oppenweiler 43,5
VP B 19
OU Gaildorf (sö-Abschnitt) 16,8
VE B 27
AS Leinfelden–Echterdingen Nord – AS Aich 59,6
VP B 27
AS Neckarsulm – B 27/L 1095 34,9
VP B 29a
Unterkochen – Ebnat 25,4
VP B 29
OU Trochtelfingen/Pflaumloch 40,0
VP B 29
Schwäbisch Gmünd – Mögglingen 71,0
VP Abbildung 2: Auszug aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 für den Bereich des Regierungspräsidiums Stuttgart (VP = Vorplanung, VE(G) = Vorentwurf (genehmigt), OU = Ortsumfahrung Baur.pl. = Baureifplanung)
12 Aktuelle Planungsvarianten Für den Ausbau von autobahnähnlichen Bundesfernstraßen gilt gemäß den dafür geltenden Richt- linien eine Gesamtausbaubreite von 28 m. Vier Fahrspuren sind verpflichtend, mit einer Mindestbreite von 3,5 m je Fahrspur und die zwei Standstreifen mit je 2,5 m. Hinzu kommen Mittelstreifen (4 m), Seitenstreifen und Bankette. Von diesem Ausbaustandard wird laut Regierungspräsidium definitiv zwischen Schwäbisch Gmünd und der Anschlussstelle „Mögglingen-Süd“ nicht abgewichen – auch nicht abschnittsweise in der Ortslage von Böbingen. Das Regierungspräsidium hat für die zu untersuchenden Varianten eine Aussage zu den Kosten und zum Nutzen-/Kostenverhältnis (NKV) getroffen. Grundlage für die grob geschätzten Kosten sind die Baukosten der Ortsumfahrung Mögglingen (ohne weitere Kostensteigerungen für Folgejahre) und der B 14-Tunnel in Waldrems. Für die Bewertung des NKV ist der gesamte Streckenabschnitt Schwäbisch Gmünd-Ost bis Ende Aus- bauabschnitt Essingen-Aalen (ohne Südumfahrung Mögglingen) maßgebend. Dem NKV liegt laut Bun- desverkehrswegeplan 2030 ein Nutzen in Höhe von knapp 290 Mio. Euro zugrunde. Dieser Nutzen-Wert liegt allen vier Varianten zugrunde. Die ursprüngliche Variante „Stützmauer“ wird nicht mehr weiterverfolgt. Stattdessen werden folgende Varianten untersucht:
Brückenlösung (Hochbrücke mit ca. 300m Länge)
Tunnellösung
Bestandsnahe Lösung (mit Trog in der Straße „An der Rems“)
Dammlösung (ohne Trog in der Straße „An der Rems“) Lösungen als Brücke als Tunnel Bestandsnah als Damm Kosten in Mio. € (Überschlägig geschätzt) 205
260 200
190 NKV
1,7 1,3
1,7 1,8
Das NKV ist für alle Varianten einschließlich der Tunnelvariante größer als 1,0. Somit ist keine Variante grundsätzlich ausgeschlossen und der Böbinger Tunnel in jedem Fall auch finanziell vertretbar. Das Verkehrsgutachten als Grundlage für die Vorplanung ist derzeit noch in Bearbeitung und soll bis Mitte September 2019 vorliegen. Die aktuelle Prognose 2030 für die Zahl der Kraftfahrzeuge geht in der Ortslage von Böbingen rund 22.000 Kfz/24h aus, der Anteil am Schwerlastverkehr beträgt ca. 17 %. Download 3.3 Mb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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