30. November 2017 Jahrgang 2017


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Nummer 48

30. November 2017

Jahrgang 2017

Diese Ausgabe erscheint auch online.

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Musikverein Kirchberg

Jugend


Sonntag, 03. Dezember 2017

Gemeindehalle Kirchberg

Beginn 14.30 Uhr

Alle sind herzlich eingeladen!

Bewirtung durch den

Förderverein Musikverein Kirchberg

Kaffee - Kuchen - Kaltgetränke


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Nummer 48

Donnerstag, 30. November 2017

Ein schlimmer Unfall. Eine schwere Geburt. Eine kritische Operation. – Ihr Blut rettet Leben! 

 

 

Blutspenden verbindet..... 



 

 

 



 

Nächster Blutspendetermin in Kirchberg /Murr 

 

WANN ? 


 

Montag, 04. Dezember     

 

   


 

 

14.30 Uhr – 19.30 Uhr 



WO?   

 

Gemeindehalle Kirchberg  



WER?                  

Jeder ab 18 Jahre und bis zur Vollendung 

                             des 73. Lebensjahres 

Fragen ? 

 

kostenlose Spender-Telefon-Hotline 0800 / 11 949 11 



Wichtiger Hinweis:   Bitte unbedingt Personalausweis mitbringen !!! 

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und Ihre Spende! 

DRK Ortsverein Kirchberg /Murr

 


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Nummer 48

Donnerstag, 30. November 2017

Die Gemeinde Kirchberg an der Murr verkauft

Bauplätze im Wohnbaugebiet „Berg – 1. Erweiterung“

zum Preis von 380,00 €/m² erschlossen zuzüglich der Kosten für 

einen Gasanschluss und einen Breitbandkabelanschluss an örtli-

che Interessenten. 

Die  Erschließungsarbeiten  sind  seit  Kurzem  im  Gange,  so  dass 

der private Hausbau voraussichtlich im Sommer 2018 beginnen 

kann. In diesem Bauabschnitt entstehen insgesamt 14 gemeinde-

eigene Bauplätze. Die Bauplätze werden mit einer Bauverpflich-

tung veräußert. Im Kaufvertrag verpflichten sich die Erwerber, bis 

31.12.2021 ein bezugsfertiges Wohngebäude zu errichten. 

Interessenten, die sich noch nicht bei der Gemeindeverwaltung 

haben vormerken lassen, wenden sich bitte baldmöglichst an das 

Bürgermeisteramt Kirchberg an der Murr. Wir lassen Ihnen dann 

gerne nähere Unterlagen (Bebauungsplankopie, Aufteilungsplan 

und Bewerbungsformular) zukommen. Die Bewerbungsfrist en-

det am 16.01.2018. 

Falls  Sie  weitere  Fragen  haben  oder  ein  persönliches  Gespräch 

wünschen, steht Ihnen das Rathaus-Team unter der Tel. 8375-15 

gerne zur Verfügung.

 

 



 

Die Stelle des/der  

 

hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin 

 

der Gemeinde Kirchberg an der Murr (ca. 3.900 Einwohner) 



ist infolge des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsin-

habers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die 

Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmun-

gen.  


Die Wahl findet am 

Sonntag, 04. Februar 2018, eine even-

tuell notwendig werdende Neuwahl am 



Sonntag, 25. Feb-

ruar 2018 statt. 

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des 

Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mit-

gliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerin-

nen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen 

in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerbe-

rinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber 

noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen 

die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitli-

che demokratische Grundordnung im Sinne des Grundge-

setzes eintreten.  

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und die in 

§ 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für 

Baden-Württemberg genannten Personen.  

Bewerbungen können  bis  spätestens 

Montag, 08. Januar 

2018, 18:00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Ge-

meindewahlausschusses, Herrn Dr. Enge, Bürgermeister-

amt Kirchberg, Kirchplatz 2, 71737 Kirchberg an der Murr, 

im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürger-

meisterwahl“ eingereicht werden. 

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder 

spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) 

nachzureichen: 

  eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Haupt-



wohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte 

Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck; 

  eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des 



Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit 

nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt

  Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem 



zu ihrer Bewerbung eine  weitere eidesstattliche Versi-

cherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ih-

res Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem 

Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In 

Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zu-

ständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitglied-

staats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner 

kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt 

werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder 

Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem 

Herkunftsmitgliedstaat angeben. 

Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung 

neuer Bewerbungen am Montag, 05. Februar 2018 und 

endet am Mittwoch, 07. Februar 2018, 18:00 Uhr. Im Übri-

gen gelten die Vorschriften für die erste Wahl. 

Ort und Zeitpunkt einer eventuellen persönlichen Vorstel-

lung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig 

mitgeteilt.  

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder. 

Gemeinde Kirchberg an der Murr 

Rems-Murr-Kreis 



Gemeinde Kirchberg an der Murr

Rems-Murr-Kreis

Die Stelle des/der

hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin

der Gemeinde Kirchberg an der Murr (ca. 3.900 Einwohner) ist 

infolge  des  Ablaufs  der  Amtszeit  des  bisherigen  Amtsinhabers 

neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung 

richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, 04. Februar 2018, eine eventuell not-

wendig werdende Neuwahl am Sonntag, 25. Februar 2018 statt.

Wählbar  sind  Deutsche  im  Sinne  von  Artikel  116  des  Grund-

gesetzes  und  Staatsangehörige  eines  anderen  Mitgliedstaates 

der  Europäischen  Union  (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), 

die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik 

Deutschland  wohnen.  Die  Bewerberinnen/Bewerber  müssen 

am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr 

vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie 

jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im 

Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und die in § 

28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-

Württemberg genannten Personen.

Bewerbungen können bis spätestens Montag, 08. Januar 2018, 



18:00  Uhr,  schriftlich  bei  dem  Vorsitzenden  des  Gemeinde-

wahlausschusses,  Herrn  Dr.  Enge,  Bürgermeisteramt  Kirchberg, 

Kirchplatz  2,  71737  Kirchberg  an  der  Murr,  im  verschlossenen 

Umschlag  mit  der  Aufschrift  „Bürgermeisterwahl“  eingereicht 

werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spä-



testens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe linke Spalte) 

nachzureichen:

• eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung 

der  Bewerberin/des  Bewerbers  ausgestellte  Wählbarkeitsbe-

scheinigung auf amtlichem Vordruck;

• eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewer-

bers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 

2 der Gemeindeordnung vorliegt;

• Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer 

Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, 

dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates 

besitzen  und  in  diesem  Mitgliedstaat  ihre  Wählbarkeit  nicht 

verloren  haben.  In  Zweifelsfällen  kann  auch  eine  Bescheini-

gung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmit-

gliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann 

von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass 

sie  einen  gültigen  Identitätsausweis  oder  Reisepass  vorlegen 

und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat ange-

ben.

Im  Falle  einer  Neuwahl  beginnt  die  Frist  für  die  Einreichung 



neuer Bewerbungen am Montag, 05. Februar 2018 und endet 

am Mittwoch, 07. Februar 2018, 18:00 Uhr. Im Übrigen gelten 

die Vorschriften für die erste Wahl.

Ort  und  Zeitpunkt  einer  eventuellen  persönlichen  Vorstellung 

werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitge-

teilt.


Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

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Nummer 48

Donnerstag, 30. November 2017

Nachtragshaushaltssatzung  

und Nachtragshaushaltsplan 2017

Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 12.10.2017 beschlos-

senen  Nachtragshaushaltssatzung  mit  Nachtragshaushaltsplan  für 

das Haushaltsjahr 2017 wurde mit Erlass des Landratsamtes Rems-

Murr-Kreis vom 21.11.2017 bestätigt. Genehmigungen waren nicht 

zu  erteilen.  Es  wird  darauf  hingewiesen,  dass  die  Nachtragshaus-

haltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2017 vom 01.12.2017 bis 

11.12.2017 (je einschließlich) bei der Gemeindeverwaltung, Kirch-

platz 2, Zimmer 2, zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt.

1. Nachtragssatzung der Gemeinde Kirchberg an der Murr 

für das Haushaltsjahr 2017

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg 

in der Fassung vom 03. Oktober 1983 (GBl. S. 578) hat der Gemein-

derat am 12.10.2017 folgende Nachtragssatzung für das Haushalts-

jahr 2017 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:

Es erhöhen sich die Einnahmen und 

Ausgaben des Verwaltungshaushaltes je um EUR

433.000,00

auf EUR 10.023.800,00

Es erhöhen sich die Einnahmen und 

Ausgaben des Vermögenshaushaltes je um EUR

666.000,00

auf EUR


1.481.000,00

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen 

Kreditaufnahmen für Investitionen und 

Investitionsförderungsmaßnahmen 

(Kreditermächtigung) bleibt unverändert

EUR


0,00

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen erhöht sich

um EUR


860.000,00

auf EUR


860.000,00

§ 2

Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite 

bleibt unverändert

EUR


500.000,00

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der 

Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund 

der  GemO  beim  Zustandekommen  dieser  Satzung  wird  nach  §  4 

Abs.  4  GemO  unbeachtlich,  wenn  sie  nicht  schriftlich  innerhalb 

eines  Jahres  seit  der  Bekanntmachung  dieser  Satzung  gegenüber 

der Gemeinde Kirchberg an der Murr geltend gemacht worden ist;  

der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeich-

nen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit 

der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Sat-

zung verletzt worden sind.

Kirchberg an der Murr, den 27.11.2017

gez.:

Hornek


Bürgermeister

Wochenmarkt

Ab Mittwoch, 6. Dezember gibt es in Kirchberg zwischen Rathaus 

und Kirche einen wöchentlichen Markt mit verschiedenen Angebo-

ten: 


-   Otto’s Hausmacher ist mit frischem Fleisch und Wurstwaren aus 

eigener Produktion sowie einem Vesper und Mittagessen 

 

zwischen 8.30 Uhr und 13 Uhr am Markt beteiligt.



-   Bauernhof Friz ist mit Eiern von eigenen Hühnern sowie eige-

nem und regionalem Gemüse und Obst sowie eigenen Kartoffeln 

ab 9 Uhr ebenfalls am Markt beteiligt.

-  Widmann Käse ist mit frischem Käse ab 8.30 Uhr dabei.



Ablesen der Wasserzähler

Die Ablesekarten werden in Kürze zugestellt.



Bitte teilen Sie uns die Zählerstände bis spätestens 21.12.2017 

telefonisch, per Fax, per E-Mail oder per Post mit.

Telefon:  83 75 26

Fax:   

83 75 19


E-Mail:  

h.maegerle@kirchberg-murr.de

Aufgrund eines Systemwechsels in unserer EDV ist die Festsetzung 

der  Abschläge  nicht  wie  gewohnt  auf  Ihrer  Jahresendabrechnung 

ersichtlich. Über die Festsetzung Ihrer neuen Abschläge erhalten Sie 

eine separate Benachrichtigung.



Bekanntmachung der Tierseuchenkasse 

(TSK) Baden-Württemberg

- Anstalt des öffentlichen Rechts -

Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart

Meldestichtag zur Tierseuchenkassenbeitragsveranlagung für 2018 

ist der 01.01.2018

Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2017 versandt.

Sollten Sie bis zum 01.01.2018 keinen Meldebogen erhalten haben, 

rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 

20 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes in Verbin-

dung mit der Beitragssatzung.

Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) 

sind zum 1. Februar 2018 meldepflichtig.

Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungs-

genossenschaften erhalten Mitte Januar 2018 einen Meldebogen.

Meldepflichtige Tiere sind:  

Pferde 

Schweine

Schafe

Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet)

Hühner

Truthühner/Puten 

Nicht zu melden sind:       

Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel. Die 

Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informati-

onssystem für Tiere) herangezogen.

Nicht meldepflichtig sind u.a.:

Gefangengehaltene  Wildtiere  (z.B.  Damwild,  Wildschweine), 

Esel, Ziegen, Gänse und Enten

Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen 

meldepflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt die Melde- und Bei-

tragspflicht für die Hühner und /oder Truthühner.

Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirt-

schaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu melden 

ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort.

Unabhängig  von  der  Meldepflicht  an  die  Tierseuchenkasse  muss  die 

Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

Schweine-, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der 

Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2018 

selbstständig an die HI-Tierdatenbank zu melden. Nähere In-

formationen und Kontaktdaten erhalten Sie über das Informa-

tionsblatt, welches mit dem Meldebogen verschickt wird bzw. 

auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.

Für Bienenhalter, die Mitglied in einem Imkerverein sind, der dem 

Badischen  oder  Württembergischen  Landesverband  angeschlossen 

ist, besteht für die dort gemeldeten Bienenvölker keine Meldepflicht 

bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg. Diese werden direkt 

vom Landesverband gemeldet. Die Nachmeldung nach § 4 Abs. 1 

hat beim jeweiligen Imkerverein zu erfolgen (siehe Beitragssatzung 

www.tsk-bw.de)

Auf  unserer  Homepage  erhalten  Sie  weitere  Informationen  zur 

Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse sowie 

über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als 

gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand 

der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen.

Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 – 710, 

E-Mail: beitrag@tsk-bw.de, 

Internet: www.tsk-bw.de



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Nummer 48

Donnerstag, 30. November 2017

Fundamt

• eine Softshelljacke

• ein Schlüssel

liegen geblieben bei der Evangelische Kirche am Bürgerfest.

Die  Fundsachen  können  zu  den  üblichen  Öffnungszeiten  im  Rat-

haus, Zimmer 12, abgeholt werden.



Ortsbücherei

Kirchberg an der Murr

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Kinder,

endlich ist es wieder soweit

es beginnt die Adventsgeschichtenzeit!

Auch  in  diesem  Jahr  möchten  wir  alle  Leserinnen  und  Leser,  be-

sonders jedoch alle Kinder mit Eltern und Großeltern herzlich dazu 

einladen. 

An  zwei  Donnerstagen  lesen  und  spielen  wir  Euch  wieder  eine 

Weihnachtsgeschichte vor. 



Donnerstag, 30. November um 17.00 Uhr

startet also die erste Geschichte und heißt: 



Oh du fröhliche Tilda Apfelkern

Dauer ca. 20-30 Minuten      

Nach der Geschichte gibt es die Möglichkeit, noch etwas zu verwei-

len, für einen kleinen Plausch bei  leckerem Punsch und Lebkuchen. 

So wird es bestimmt ein schöner Start in die Adventszeit.



Nächster  Adventsgeschichten-Termin:  14.12.2017  ebenfalls 

17.00 Uhr

Unser traditioneller Adventsgruß:



Weihnachten

Der Weihnachtsmann, er setzt sich nieder,

lehnt an den Kopf, schließt seine Lider,

streicht in Gedanken sein graues Kinn

und gibt sich seinen Träumen hin.

Augen die vor Freude glänzen,

Kinderlachen ohne Grenzen.

Ein Dankeschön für Kleinigkeiten,

mal ein Gedicht - für Süßigkeiten.

Doch nun darf er nicht länger träumen

Sonst wird er alles noch versäumen,

denn endlich ist es nun soweit: 

Es beginnt die schöne Weihnachtszeit

Der Rentierschlitten wird entstaubt,

die alten Glöcklein angeschraubt

und los geht seine lange Reise,

so wundersam, so still und leise.

Von Herzen gern – mit kleinen Dingen,

kann man dem Menschen Freude bringen.

Stets sollte man beim Geben denken -

immer nur mit Liebe schenken.

Mario Baumert

Noch eine Wichtige Mitteilung:

Am  Freitag  den  1.  Dezember  2017  schließt  die  Bücherei  bereits 

17.45 Uhr.

Wir bitten um Verständnis.

Wir freuen uns auf Euren Besuch und wünschen allen eine schöne 

Adventszeit.

Das Bücherei-Team 

Katrina Hlatky



Freiwillige Feuerwehr

Kirchberg/Murr

Montag, 4. Dezember

Gesamte Wehr: Jahresabschluss, 20:00 Uhr



Jugendfeuerwehr

Jugendversammlung 2017

Jugendfeuerwehrwart  Simon  Epp  begrüßte  alle  Anwesenden  und 

bedankte sich für das zahlreiche Erscheinen. Ein ganz besonderer 

Dank  ging  an  Bürgermeister  Frank  Hornek,  Kommandant  Rainer 

Drexler, stellvertretender Kommandant Gerd Bärlin, das Jugendlei-

terteam sowie die gesamte Einsatzabteilung für ihre Unterstützung 

im Jahr 2017. 

Die Jugendfeuerwehr zählt derzeit 18 Mitglieder im Alter von 10 

bis 17 Jahren, davon sind 4 Mädchen. Im Laufe des Jahres haben 3 

Jugendfeuerwehrler in die Einsatzabteilung gewechselt. 4 Jugendli-

che konnten als neue Mitglieder für die Jugendabteilung gewonnen 

werden. Das Betreuerteam besteht aus 7 Personen. Durchschnittlich 

waren 12,1 Jugendliche und 4,8 Betreuer an den Übungen anwe-

send. Ein besonderes Lob und ein kleines Präsent erhielten hierbei 

die Jugendlichen, die nicht mehr als 4 Dienste versäumt hatten. Be-

sonders erwähnenswert ist hierbei Jan Stephan, der alle 15 Dienste 

im laufenden Jahr besucht hat. Auf 14 Dienstbesuche kamen Torben 

Braun und Max Weigend. Nur 2 Fehltage hatte Leon Reinhuber zu 

verzeichnen. Für das kommende Jahr sind wieder 15 Dienste und 

mehrere außerdienstliche Aktivitäten geplant. Das erste Event wird 

der Holzverkauf der Gemeinde, am 13.01.2018, sein. Beim Holz-

verkauf ist die Jugendfeuerwehr für die Bewirtung der Besucher be-

reits fest eingeplant.

v.li.:  Simon  Epp,  Max  Weigend,  Torben  Braun,  Leon  Reinhuber,  Jan 

Stephan, Andreas Layher

Simon Epp gratuliert seinem neuen Kassier Kevin Weiler

Die Wahlen fielen, entsprechend den Vorschlägen der Jugendleiter, 

einstimmig  aus.  Gruppenführer  Torben  Braun,  stellvertretender 

Gruppenführer  Leon  Reinhuber,  Schriftführer  Jonas  Schmidt,  Kas-

sier Kevin Weiler und die Kassenprüfer Alessandro Büttner und Nico 

Aspacher  nahmen  die  Wahl  an  und  werden  ihr  Amt  für  ein  Jahr 

ausführen. Die gesamte Wehr sowie die Gemeindeverwaltung gratu-

lieren den Gewählten sehr herzlich und wünschen ihnen viel Erfolg 

und Spaß bei ihren Aufgaben im neuen Jahr.


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Nummer 48

Donnerstag, 30. November 2017

Spielrunden standen nach dem offiziellen Teil auf der Tagesordnung

Der Tischkicker ist bei Jung und Alt stets beliebt

Montag, 4. Dezember

Jugendfeuerwehrtreff: 18:00 Uhr

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. Novem-

ber 2017 über folgende Themen beraten und beschlossen:



1.  Blutspenderehrung

Der  Punkt  wurde  aufgrund  der  geringen  Teilnehmerzahl  von  der 

Tagesordnung genommen. Die Blutspenderehrung wird ausnahms-

weise im Rahmen der Mitgliederversammlung des Deutschen Roten 

Kreuzes Kirchberg nachgeholt. 

2.  Beratung und Beschlussfassung zur Einrichtung einer 

Kleingruppe in der Kindertagesstätte Pfarrgartenstraße

- Beschaffung von Mobiliar und Ausstattung

In der Kita Pfarrgartenstraße wird eine Kleingruppe mit 12 Plätzen 

eröffnet. Langfristig soll hieraus eine Vollgruppe werden. Die Klein-

gruppe  muss  mit  den  nötigen  Ausstattungsgegenständen  bestückt 

werden. Hierfür wird ein Zuschuss von maximal 1.000 €/Platz, also 

in Gesamthöhe von 12.000 € gewährt. Es werden jedoch höchsten 

70 % der entstehenden Kosten gefördert. Für Geschirr, Möbel, Spiele 

usw. werden ca. 19.300 € veranschlagt. Der volle Zuschuss könnte 

somit ausgeschöpft werden. Der Gemeinderat nahm die Kostenauf-

stellung und die damit zusammenhängenden Aufträge zustimmend 

zur Kenntnis. 

3.  Beratung und Beschlussfassung zur nächsten Verbands-

versammlung der Hardt-Wasserversorgungsgruppe

Die Mitglieder des Zweckverbandes Hardt-Wasserversorgungsgrup-

pe wurden beauftragt, in der nächsten Sitzung den Wirtschaftsplan 

2018, sowie den Jahresabschluss 2016 entsprechend der Vorlage zu 

beschließen.

4.  Beratung und Beschlussfassung zur Einrichtung eines 

Wochenmarktes

Bürgermeister Hornek informierte das Gremium, dass angedacht ist, 

einen  kleinen  Wochenmarkt  in  Kirchberg  zu  errichten.  Drei  Teil-

nehmer sollen zukünftig Obst, Gemüse, Wurst- und Fleischwaren, 

sowie  Käse  anbieten.  Geplant  ist  der  Markt  ab  06.12.2017  mitt-

wochs zwischen 9.00 und 13.00 Uhr in der Ortsmitte. Der genaue 

Platz wird noch festgelegt, eventuell ist die Fläche zwischen Kirche 

und Rathaus hierfür geeignet. Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat 

erläuterte Bürgermeister Hornek, dass er den Markt als Ergänzung 

und nicht als Ersatz für einen Einkaufsmarkt sieht. Der Gemeinderat 

stimmte der Errichtung eines Wochenmarktes zu. 

5.  Beratung und Beschlussfassung über Bausachen

Dem Gemeinderat wurden drei Baugesuche zur Beratung vorgelegt, 

für die das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.

6.  Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung einer 

Mobilfunkanlage im Gewann Hutzeläcker

- Verpachtung gemeindeeigener Flächen

Vor zwei Jahren wurde vom Gemeinderat bereits einer Verpachtung 

der Fläche zur Errichtung einer Mobilfunkanlage zugestimmt. Da-

mals  ging  man  jedoch  von  einem  Mast  mit  30  m  Höhe  aus.  Der 

Mobilfunkanbieter kam nun zum Entschluss, dass der Mast bei ei-

ner Nutzung durch zwei Anbieter mindestens 35,13 m hoch sein 

muss. Der Pachtvertragsentwurf wurde daher auf 36 m abgeändert. 

Die Laufzeit würde 15 Jahre mit einseitiger Verlängerungsoption des 

Vertragsnehmers von zwei Mal fünf Jahren betragen. Anschließend 

verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwei Jahre. 

Ein Gemeinderat monierte, dass die bauliche und technische Not-

wendigkeit der Erhöhung des Masten um 5 m nicht ersichtlich ist. 

Der Gemeinderat beschloss den Abschluss eines Pachtvertrages zu 

den oben genannten Bedingungen. 



7.  Bekanntgaben

- Sitzungstermin

Die  nächste  öffentliche  Sitzung  des  Gemeinderates  findet  am 

14.12.2017 statt. 

8.  Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt ergingen keine Wortmeldungen. 



Wir gratulieren allen älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern recht 

herzlich zum Geburtstag und wünschen ihnen alles Gute, vor allem 

Gesundheit für das neue Lebensjahr.

Freitag, 1. Dezember

Herr Helmut Riegraf, Lichtentaler Straße, 70 Jahre



Stördienste

Süwag Strom, Tel. 07144 266 233

Stadtwerke Backnang Gas, Tel. 07191 176-17

Wasserversorgung, Tel. 07144 38690

Elektroinnung Ludwigsburg, 07141 220 353


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Nummer 48

Donnerstag, 30. November 2017

AWG - Abfallwirtschaftsgesellschaft

des Rems-Murr-Kreises

Müllentsorgungstermine Dezember 2017

Restmülltonnen mit 4-wöchentl. Leerung: Di. 12.12.

               



Restmülltonnen mit 2-wöchentl. Leerung: Di. 12.12., 

Do. 28.12.

Biotonnen: Di. 5.12., Di. 19.12.

Gelbe Tonne: Do. 21.12.

                  



Altpapiertonne: Fr. 29.12.

       


AWG Service-Telefon:

Fragen  zur  Vermeidung,  Verwertung  und  Entsorgung  von  Müll 

werden von der Abfallwirtschaftsgesellschaft unter den Telefonnum-

mern 0 71 51 / 501 95 35 und 501 95 38 beantwortet. Anfragen 

per Telefax sind unter 0 71 51 / 501 95 50 möglich.

E-Mail: info@awg-rems-murr.de

Internet: http://www.awg-rems-murr.de

Der VVS informiert

Haltausfall Feuerbach, Ersatzverkehr

Sa, 9. Dez. von 1.20 Uhr bis Mo, 11. Dez., 4.50 Uhr

Die Bauarbeiten im Bereich des Bahnhofs Feuerbach, bei denen die 

Bahnstrecke zum neuen Stuttgarter Hauptbahnhof hergestellt und 

an die bestehenden Gleise angebunden wird, gehen unvermindert 

weiter.

Es stehen an folgenden Tagen nur zwei der vier Gleise für den Bahn-



betrieb zur Verfügung.

•  Sa, 9. Dez. von 1.20 Uhr bis Mo, 11. Dez., 4.50 Uhr

Kommt es zu folgenden Einschränkungen:

Die Linien S4 und S5 verkehren nur im Halbstundentakt und halten 

in beiden Richtungen nicht in Feuerbach.

Dies gilt auch für den Nachtverkehr der Linie S4 und S5.

Abfahrten in Richtung Ludwigsburg:

in Schwabstraße zu Minute 02, 22, 32 und 52; in Hauptbahnhof zu 

Minute 08, 28, 38 und 58; in Zuffenhausen zu Minute

07, 17, 37 und 47.

Abfahrten der Linie S5 in Richtung Schwabstraße in Bietigheim zu 

Minute 07 und 37;

Abfahrten  der  Linie  S4  in  Richtung  Schwabstraße  in  Marbach  zu 

Minute 25 und 55.

Beachten  Sie  bitte  die  abweichenden  Abfahrtsgleise  in  Zuffenhau-

sen, Kornwestheim und Marbach!

Zwischen Zuffenhausen - Feuerbach wird ein Ersatzverkehr mit Bus-

sen eingerichtet:

Haltestellen der Ersatzbusse:

Zuffenhausen, ZOB

Feuerbach, Bahnhof

Feuerbach kann in/aus Richtung Stuttgart nur mit der Stadtbahnli-

nie U6 bzw. in/aus Richtung Bad Cannstatt mit der Stadtbahnlinie 

U13 erreicht werden.

Die Linie S6/60 verkehrt nur zwischen Böblingen (Sindelfingen)/

Weil der Stadt - Zuffenhausen (Gleis 12).

Dies gilt auch für den Nachtverkehr der Linie S6.

Zur  Umfahrung  der  Baustelle  können  Sie  auch  die  Relex-Buslinie 

X60 zwischen Leonberg, Bahnhof und Stuttgart-

Universität im Stundentakt nutzen. Der Bus hält auch an der Halte-

stelle Gerlingen/Schillerhöhe Bosch.

Bitte berücksichtigen Sie in Ihrer Reiseplanung die geänderten und 

längeren Fahrzeiten.

Benutzen  Sie  ggf.  eine  Verbindung  früher.  Wir  bitten  Sie  um  Ent-

schuldigung für die notwendigen Bauarbeiten.

Tipp: Erstellen Sie sich Ihren „Persönlichen Fahrplan“ für die Bauzei-

ten. Der persönliche Fahrplan kann individuell an

eigene  Wünsche  und  Bedürfnisse  angepasst  werden.  Der  Service 

steht Ihnen im Internet unter

www.bahn.de/persoenlicherfahrplan zur Verfügung.



Alexander-Stift

Bei uns im Alexander-Stift…

gibt es jeden Montag ein kleines Trainingsprogramm für mehr Be-

weglichkeit  und  Kraft.  Ebenso  wichtig  dabei  ist  jedoch  der  Spaß 

und die Gemeinschaft der Bewohner in dieser Bewegungsstunde im 

Raum „Kirchblick“.

Nach dem Eröffnungslied bringen wir unser Herz-Kreislauf-System 

mit einem flotten Bewegungslied und einem Sitztanz in Schwung.

Einfache Übungen mit und ohne Handgeräte sorgen für mehr Mobi-

lität und altersgerechte Spiele zur Schulung der Koordinationsfähig-

keit und zum Training der Gedächtnisleistung runden die Stunde ab.

Mit Eifer und Spaß sind die Heimbewohner bei der Sache. Bis zum 

abschließenden Lied „Kein schöner Land“ kam der eine oder andere 

dann doch etwas ins Schwitzen.

Mit unserer Schluss-„Übung“: „Wir waren heute Spitze!!“ endet die 

Stunde.

Der anschließende Nachmittagskaffee wird dann von den Teilneh-



merinnen und Teilnehmern in den einzelnen Wohngruppen beson-

ders genossen.

Inge Mayer, Übungsleiterin DRK-Gesundheitsprogramm


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Nummer 48

Donnerstag, 30. November 2017

Ärztlicher Notfalldienst

Ärztlicher Bereitschaftsdienst Backnang

Samstags und sonntags von 8:00 bis 23:00 Uhr

feiertags von 8:00 Uhr bis 23:00 Uhr

Ärztliche Notfallpraxis Backnang im Gesundheitszentrum Backnang, 

Karl-Krische-Straße 4, Tel. 116117, www.notfallpraxis-backnang.de

Allgemeiner Notfalldienst

Rems-Murr-Klinik Winnenden

Am Jakobsweg 2

71364 Winnenden

Mo, Di, Do 18:00 Uhr - 0:00 Uhr

Mi, Fr 14:00 Uhr - 0:00 Uhr

Sa, So und Feiertag 8:00 Uhr - 0:00 Uhr

Notfallpraxis Ludwigsburg und Umgebung:

Erlachhofstr. 1, Ludwigsburg, Tel. 116117



Kinderärztlicher Notfalldienst 

Rems-Murr-Kreis

Der  Kinderärztliche  Notfalldienst  im  Rems-Murr-Kreis  findet  von 

Montag bis Freitag von 18:00 Uhr - 22:00 Uhr und an Samstagen, 

Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr - 20:00 Uhr in den Ambulanz-

räumen der Kinderklinik Winnenden, Am Jakobsweg 1, statt.

Ab 1. September 2016 an Samstagen, Sonntagen und Feierta-

gen 08:00 - 20:00 Uhr

Kinderärztlicher Notfalldienst: 01806 073614

Ludwigsburg

Kinder- und Jugendärzte

Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis für 

Kinder-  und  Jugendliche  im  Klinikum  Ludwigsburg,  Posilipostr.  4, 

71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Freitag 18.00 Uhr 

bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an 

Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 

Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bit-

te bringen Sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis ist 

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen.

Während dieser Zeiten ist der Bereitschaftsdienst unter der Telefon-

nummer 01805 / 01 12 30 erreichbar.



Zahnärztlicher Notfalldienst

Rems-Murr-Kreis

0711 7877744

Kreis Ludwigsburg

0711 7877733

Samstag 8:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr



Augenärztlicher Notfalldienst

Patienten  wenden  sich  an  die  zentrale  Augenärztliche  Notfallpra-

xis am Katharinenhospital in der Augenklinik, Kriegsbergstraße 60, 

Haus K, 70174 Stuttgart. 

Die  Notfallpraxis  hat  geöffnet  von  Freitag  16  –  22  Uhr  und  an 

den  Wochenenden  und  Feiertagen  von  9  –  22  Uhr.  Zu  den 

übrigen Zeiten im Notfalldienst ist die Notaufnahme der Augenklinik 

zuständig. 

Sie erreichen den Augenärztlichen Bereitschaftsdienst unter 

0180 6 071122.

HNO-ärztlicher Notfalldienst

HNO-ärztlicher Gebietsdienst

Tel.: 01805 003656

Weitere Notfalldienste

Weitere Notfalldienste finden Sie unter :

www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen



Notdienst der Apotheken

Täglicher Wechsel, Beginn 8.30 Uhr bis Ende 8.30 Uhr am nächsten 

Tag.

Freitag, 1. Dezember

Römer-Apotheke, Benningen, Studionstr. 7, 07144 14693

Sturmfeder-Apotheke, Oppenweiler, Hauptstr. 47, 07191 44551

Samstag, 2. Dezember

Apotheke Kirchberg, Kirchberg, Kirchplatz 1, 07144 36726



Sonntag, 3. Dezember

Neckar-Apotheke, Ingersheim, Tiefengasse 19, 07142 20280

Apotheke  St.  Ulrich,  Sulzbach  an  der  Murr,  Backnanger  Str.  3, 

07193 919191



Montag, 4. Dezember

Apotheke  am  Bahnhof,  Marbach/Neckar,  Rielingshäuser  Str.  1, 

07144 4073

Center-Apotheke  im  Kaufland,  Backnang,  Sulzbacher  Str.  201, 

07191 91151100

Dienstag, 5. Dezember

Palm´sche Apotheke am Rathaus, Freiberg, Marktplatz 10, 

07141 707677

Johannes-Apotheke, Backnang, Burgplatz 3, 07191 9033070



Mittwoch, 6. Dezember

Stadt-Apotheke, Großbottwar, Bei der Stadtmauer 1, 07148 922273

Rats-Apotheke, Allmersbach im Tal, Backnanger Str. 48, 

07191 359020

Hörschbach-Apotheke, Murrhardt, Hörschbachstr. 61, 

07192 900917



Donnerstag, 7. Dezember

Sophien-Apotheke, Freiberg, Stuttgarter Str. 42, 07141 271210

Brücken-Apotheke, Backnang, Sulzbacher Str. 21, 07191 65133

Diakoniestation Mittleres Murrtal

Schubertstraße 1 , 71546 Aspach

Bürozeiten von Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 

und nach Vereinbarung



Pflegedienstleiterin: Schwester Hanna Mora

Stv. PDL: Schwester Cornelia Renz

Telefon: 07191-34424-13

E-Mail: pdl@dsmm.de

Gesamtleitung: Rosemarie Frank

Telefon 07191-34424-0

E-Mail: gf@dsmm.de

Büro und Verwaltung: Sabine Weichand 

Telefon 07191-34424-0 

E-Mail: info@dsmm.de

Nachbarschaftshilfe: Rosemarie Frank

Telefon: 07191-34424-14 

E-Mail: el@dsmm.de

Telefax für alle Bereiche 07191-34424-18

Homepage: www.diakoniestation-mittleres-murrtal.de

Büro Kirchberg: 07144 35153

02. Dezember

Schwester Ellen Idler

03. Dezember

Schwester Katharina Noller



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Nummer 48

Donnerstag, 30. November 2017

09. Dezember

Schwester Katharina Noller

10. Dezember

Schwester Annegret Gärtner

16. Dezember

Schwester Silvia Bäuerle

17. Dezember

Schwester Silvia Bäuerle

23. Dezember

Schwester Annegret Gärtner

24. Dezember, Heiligabend

Schwester Katharina Noller

25. Dezember, 1. Weihnachtstag Schwester Karina Karkos

26. Dezember, 2. Weihnachtstag Schwester Carmen Dietrich

30. Dezember

Schwester Hanni Baumgärtner

31. Dezember, Silvester

Schwester Katharina Noller

01. Januar, Neujahr

Schwester Annegret Gärtner

Hand in Hand

Sind Sie als Familie in einer kurzfristigen Notlage? „Hand in Hand“ 

sind  Ehrenamtliche  aus  der  Evang.  Kirchengemeinde,  die  Ihnen 

helfen (Tel.: 07144-7061545; mail: handinhand@kpv-kirchberg.de; 

Website: www.kpv-kirchberg.de).

Stiftung Sternentraum

Größeweg 100 a

71522 Backnang

0 71 91 / 3 73 24 32

www.kinderhospizdienst.net

info@kinderhospizdienst.net



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