Ihr persönliches energieprojekt! Windpark-kirchberg. De bürger windp ark kirchberg/jagst
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IHR PERSÖNLICHES ENERGIEPROJEKT! WINDPARK-KIRCHBERG.DE BÜRGER WINDP ARK KIRCHBERG/JAGST - IHR PERSÖN LICHES ENERGIEPROJEKT! - WINDP ARK -KIRCHBERG.DE BÜRGERWINDPARK KIRCHBERG/JAGST DIE INHALTLICHE RICHTIGKEIT DER IN DIESEM VERKAUFSPROSPEKT GEMACHTEN ANGABEN IST NICHT GEGENSTAND DER PRÜFUNG DES VERKAUFSPROSPEKTES DURCH DIE BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (BAFIN). Die in diesem Prospekt gezeigten Bilder von Windenergie- anlagen oder Landschaften oder Teilen davon dienen der Veranschaulichung der Anlagestrategie der Vermögensanlage und sind nicht Bestandteil dieses Beteiligungsangebotes. BÜRGERWINDPARK KIRCHBERG/JAGST IHR PERSÖNLICHES ENERGIEPROJEKT! 01 Ralf Stier Siegfried Thurau Kirchberg, den 15.09.2014 (Datum der Prospektaufstellung) Windpark Kirchberg GmbH & Co.KG vertreten durch den persönlich haftenden und geschäfts- führenden Gesellschafter (Komplementär) Sonnenenergie Kirchberg GmbH, dieser wiederum vertreten durch die Geschäftsführer Siegfried Thurau und Ralf Stier Beteiligungsgesellschaft / Emittentin: Windenergie Kirchberg/Jagst GmbH & Co. KG Sitz der Beteiligungsgesellschaft: Kirchberg/Jagst Handelsregister: Amtsgericht Ulm Handelsregister A Nr. 724021 Anbieter/Prospektverantwortlicher: Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG Sitz der Beteiligungsgesellschaft: Kirchberg/Jagst Handelsregister: Amtsgericht Ulm Handelsregister A Nr. 722972 Der vorliegende Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt (im Folgenden auch „Prospekt“) der Windenergie Kirchberg/ Jagst GmbH & Co. KG ( „Beteiligungsgesellschaft“) wurde anhand des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerk- ProspV) erstellt und unterliegt der Prüfung auf formelle Voll- ständigkeit, Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Angaben, Prognosen und Berechnungen sowie die steuer- lichen und rechtlichen Erläuterungen zum Beteiligungsangebot wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für den tatsächlichen Eintritt der Prognosen durch künftige wirt- schaftliche, steuerliche und rechtliche Änderungen, insbesondere Änderungen der Rechtsprechung sowie für den tatsächlichen Eintritt der mit dieser Emission verbundenen steuerlichen und wirtschaftlichen Ziele kann nicht übernommen werden. Für den Inhalt des Prospektes waren nur die bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bekannten oder erkennbaren Sachver- halte maßgeblich. Ergeben sich während der Dauer des Betei- ligungsangebotes neuere Informationen, müssen diese veröffent- licht werden, wenn sie wesentliche Angaben betreffen, welche die Beurteilung der Vermögensanlage oder des Emittenten beeinflussen können. Mit einer Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft gehen Sie eine unternehmerische Beteiligung ein. Es wird empfohlen, eine unabhängige Beratung eines branchenerfahrenen Steuer- beraters oder Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, um sich ein eigenes Bild über dieses Beteiligungsangebot zu verschaffen. Die Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Kirchberg/ Jagst übernimmt gemäß § 3 der Vermögensanlagen-Verkaufs- prospektverordnung als Anbieter die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospektes insgesamt und erklärt, dass Ihres Wissens die im Prospekt enthaltenen Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. ERKLÄRUNG DES PROSPEKTVERANTWORTLICHEN 02 Sehr geehrte Damen und Herren, die Energiewende ist in aller Munde. Nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima im März 2011 und dem daraufhin von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstieg kommt der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eine noch größere Bedeutung als zuvor zu. Darüber hinaus diskutiert die Politik derzeit die Weiterentwicklung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) und setzt die Rahmenbedingungen für den weiteren kontrollierten Zubau von Windenergieanlagen in Deutschland. Dazu passt das Modell des Bürgerwindparks in Kirchberg an der Jagst, acht Windenergieanlagen in Kirchberg in Form einer Bürgerbeteiligung zu bauen und zu betreiben. Zahlreiche gute Gründe sprechen für eine Bürgerbeteiligung: die Bürger vor Ort tragen aktiv zur angestrebten Energiewende bei und VORWORT sind in das Projekt direkt mit eingebunden. Somit wird der Nutzen für den Einzelnen greifbar, und die Akzeptanz vor Ort wird erhöht. Die Investitionsidee eines ökologisch nachhaltigen Energieprojektes verbindet sich somit mit einer ökonomischen Geldanlage, die eine regionale Wertschöpfung mit sich bringt. Durch unsere persönlich enge Verbindung mit der Region war es uns von vornherein wichtig, ein Projekt zu initiieren, welches sich in Bürgerhand befindet. „In der Region, für die Region“ war und ist unsere oberste Devise. Wir würden uns freuen, die Bürgerinnen und Bürger Hohenlohes im Kreis der Gesellschafter des Bürgerwindparks Kirchberg/Jagst begrüßen zu können. Machen Sie aus dem Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst Ihr persönliches Energieprojekt! Mit besten Grüßen Ralf Stier Siegfried Thurau Windpark Kirchberg GmbH & Co.KG vertreten durch den persönlich haftenden und geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) Sonnenenergie Kirchberg GmbH, dieser wiederum vertreten durch die Geschäftsführer Siegfried Thurau und Ralf Stier Hinweis gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 VermVerkProspV Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt bestehen Haftungsansprüche nur dann, wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebotes, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem erstem öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird. 03 Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG Fichtenstrasse 1 74592 Kirchberg T: +49 7954 92 690 22 F: +49 7954 92 690 11 info@windpark-kirchberg.de www.windpark-kirchberg.de 04 01. Das Angebot im Überblick 006-013 02. Wesentliche Risiken der Beteiligung 014-033 03. Der Markt für Windenergie 034-039 04. Projektbeschreibung Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst 040-059 05. Investitions- und Finanzierungsplan 060-061 06. Prognoserechnung 062-065 07. Sensitivitätsanalyse 066-067 08. Eröffnungsbilanz, Planbilanzen, Plan-Gewinn-und-Verlust-Rechnungen 068-075 09. Anlegerprognose/Kapitalrückflussrechnung 076-077 10. Kapitalmäßige und/oder personelle Verflechtungen 078-079 11. Kenntnisse und Erfahrungen der Projektverantwortlichen 080-081 12. Rechtliche Grundlagen 082-121 13. Steuerliche Grundlagen 122-131 14. Verbraucherinformationen für Fernabsatzverträge und Verträge Außerhalb von Geschäftsräumen 132-137 15. Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft 138-153 INHALT 05 01 06 DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK 07 08 *Pflichteinlage: Kommanditeinlage ohne Agio. Das Angebot im Überblick Anlageobjekte Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst bestehend aus acht Windenergieanlagen Beteiligungsgesellschaft Windenergie Kirchberg/Jagst GmbH & Co. KG Sitz Kirchberg/Jagst Unternehmensgegenstand Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen und Windparks im Raum Kirchberg an der Jagst Geschäftsführung Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter) Komplementär Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH Art der angebotenen Vermögensanlage Kommanditbeteiligung an der Beteiligungsgesellschaft Emissionsvolumen € 12,750 Mio. (einschließlich € 1.000 Gründungseinlage und einschließlich € 250.000 Agio) Investitionsvolumen € 42,750 Mio. Mindesteinlage € 50.000, höhere Beträge müssen ohne Rest durch 10.000 teilbar sein Ausgabekurs 100 % der Pflichteinlage* zzgl. Agio Agio 2 % der gezeichneten Pflichteinlage Haftsumme 10 % der Pflichteinlage Einkunftsart Einkünfte aus Gewerbebetrieb Rechte des Anlegers Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der Beteiligungsgesellschaft, Entnahmen, Stimmrecht, Teilnahme an Gesellschafterversammlungen, Informations- und Einsichtsrechte. Handelbarkeit Die freie Handelbarkeit der Beteiligung ist stark eingeschränkt. Bei einer Ver- äußerung der Beteiligung steht der Sonnenenergie Kirchberg GmbH (Gründungs- kommanditist der Beteiligungsgesellschaft) ein Vorkaufsrecht zu. Prognostizierte Gesamtausschüttung Ca. 215 % bezogen auf die Pflichteinlage ohne Agio inklusive Rückführung der Pflichteinlage Angebotsperiode: Das öffentliche Angebot beginnt gemäß § 9 Abs. 1 VermAnlG frühestens einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit der Vollplatzierung, spätestens am 31.12.2014. Der Komplementär ist berechtigt, die Angebotsperiode um drei Monate zu verlängern oder ggf. vorzeitig zu beenden. Laufzeit der Beteiligung Die Prognoserechnung umfasst den Zeitraum bis 31.12.2035. Zu diesem Datum ist die erstmalige ordentliche Kündigung der Beteiligung möglich. BÜRGERWINDPARK KIRCHBERG/JAGST DIE BETEILIGUNG 09 Der voraussichtliche Termin für die Betriebsbereitschaft der Windenergieanlagen ist der 15.08.2015 unter der Voraus- setzung, dass die Zuwegungen sowie Montage- und Kranstell- flächen bis zum 30.03.2015 fertig gestellt sind. Die notwendigen Genehmigungen für die Errichtung von acht Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von jeweils 137 m sind beim Landratsamt Schwäbisch Hall beantragt, liegen jedoch zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht vor. Für den Bau der Infrastruktur ist die Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG (Anbieter und Prospektverantwortlicher) zuständig. Die Beteiligungsgesellschaft beabsichtigt , auf gepachteten Grundstücken am Standort Kirchberg/Jagst acht Windenergieanlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien (im folgenden „Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst“ genannt) zu errichten und zu betreiben. Dieses Projekt soll unter dem Regime des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) mit Anspruch auf eine zum Investitionszeitpunkt per Gesetz festgelegte Vergütung für die Netzeinspeisung des produzierten Stroms erfolgen. Eine Darstellung des Windanlagentyps ist den folgenden Angaben zu entnehmen (vgl. hierzu Kapitel 4. „Projektbeschreibung Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst, Seite 40 ff.). Anlagentyp Vestas V126 Nennleistung je Anlage 3.300 kW Nabenhöhe 137 m Anlagenkonzept Getriebe, variable Drehzahl, Einzelblattverstellung DIE ANLAGE- OBJEKTE 01 Das Beteiligungsangebot richtet sich an natürliche Personen, die Das Beteiligungsangebot eignet sich nicht für Anleger, die sicher prognostizierbare Rückflüsse aus ihrer Beteiligung erwarten. Das Beteiligungsangebot eignet sich ferner nicht für Anleger, die die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals am Ende der Laufzeit in einer Summe erwarten, da Kapitalrückzahlungen bereits während der Laufzeit erfolgen können. Anlageinteres- senten wird empfohlen, sich vor Zeichnung des Beteiligungs- angebots bei Vertretern der rechts- und steuerberatenden bzw. wirtschaftsprüfenden Berufe über die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen zu informieren. Ein gleichzeitiges Angebot in anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht und ist auch nicht vorgesehen. Eine direkte oder indirekte Beteiligung von Staatsangehörigen der USA, Kanada, Australien oder Japan bzw. von Personen, die über einen ähnlichen Status verfügen („z.B. Green Card“), Gebietsansässigen mit Wohnsitz in den USA, Kanada, Australien oder Japan oder Personen, die die Beteiligung für eine Vermö- gensmasse mit Sitz in den USA, Kanada, Australien oder Japan eingehen wollen, sowie das Angebot dieser Beteiligung in den vorgenannten Ländern ist ausgeschlossen. Ein gemeinschaftlicher Beitritt von Ehegatten ist ebenfalls ausgeschlossen. ZIELGRUPPE • in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, • ihre Beteiligung im Privatvermögen halten • und die Absicht haben, sich mit einem Teil ihres Vermögens langfristig am Betrieb von Windenergie- anlagen unternehmerisch zu beteiligen und bereit sind, die mit der Beteiligung verbunden Risiken zu tragen. www.windpark-kirchberg.de 010 INVESTITION / FINANZIERUNG Das Angebot im Überblick Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt voraussichtlich € 42,50 Mio. Bei diesem Betrag nicht berücksichtigt ist das Agio in Höhe von € 250.000 (2% bezogen auf die Pflichtein- lagen), das die Anleger und der Gründungskommanditist zu leisten haben. Das Gesamtinvestitionsvolumen setzt sich wie folgt zusammen: Die von den Anlegern und dem Gründungskommanditisten übernommenen Pflichteinlagen in Höhe von € 12,50 Mio. (rd. 29,412 % des Gesamtinvestitionsvolumens) und lang- fristige Bankdarlehen in Höhe von € 30 Mio. (rd. 70,588 % des Gesamtinvestitionsvolumens). Bis zur Einzahlung der Pflichtenlagen der Beteiligungsgesell- schaft bzw. bis zur Auszahlung der langfristigen Bankdarlehen ist die Aufnahme kurzfristiger Zwischenfinanzierungsdarlehen möglich. AUSSCHÜTTUNGEN / ENTNAHMEN STEUERLICHE GRUNDLAGEN Über Ausschüttungen/Entnahmen sowie deren Höhe beschließen die Gesellschafter. Die Ausschüttungen/Entnahmen können im Zeitablauf variieren. Die Anleger erzielen aus der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Einkünfte aus den Windenergieanlagen werden den Anlegern zugerechnet und sind von diesen entsprechend ihren persönlichen Verhältnissen zu versteuern (vgl. Kapitel XII. „Steuerliche Grundlagen“, Seite 122 ff.). 011 PFLICHTANGABEN ÜBER DIE VERMÖGENSANLAGE 01 Weitere, insbesondere mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögens- anlage verbundene Kosten (§ 4 Satz 1 Ziff. 10 VermVerkProspV) Die Anleger haben ein Aufgeld (Agio) in Höhe von 2% ihrer jeweiligen Pflichteinlage zu erbringen. Außerdem können den Anlegern zusätzliche Kosten für den Geldverkehr (Überweisungsgebühren) entstehen. Bei verspäteter Leistung der Pflichteinlage und des Agios haben die Anleger Verzugszinsen in Höhe von fünf Pro- zentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu zahlen. Die Anleger haben die Kosten der Beglaubigung der erforderlichen Handelsregistervollmacht zu tragen. Den Anlegern können Verwaltungskosten (Porto, Telefon- kosten, Reisekosten, Kosten für einen Bevollmächtigten oder Sachverständigen) für die Ausübung von Mitteilungs- pflichten oder Informations- und Kontrollrechten, für die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen der Beteiligungs- gesellschaft sowie eine eventuelle Vertretung oder für die Beschlussfassung im Wege der schriftlichen Abstimmung entstehen. Anleger haben zudem Änderungen ihrer Daten auf eigene Kosten mitzuteilen. Die Anleger haben alle durch die Verfügung über ihre Be- teiligung entstehenden Kosten, insbesondere durch die Verfügung bei der Beteiligungsgesellschaft anfallende Steuern sowie Kosten für Änderungen im Handelsregister, zusammen mit dem Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner zu tragen. Im Erbfall haben die Erben oder Vermächtnisnehmer sämtliche durch den Erbfall entstehende Kosten, insbeson- dere die mit dem Nachweis der Erbfolge oder des Ver- mächtnisses sowie mit der Bestellung eines gemeinsamen Bevollmächtigten verbundene Kosten zu tragen. Scheiden Anleger aus der Beteiligungsgesellschaft aus oder werden sie ausgeschlossen, haben sie sämtliche Kosten und Belastungen, die der Beteiligungsgesellschaft im Zusammenhang mit einem solchen Ausscheiden oder Ausschluss entstehen, insbesondere etwaige steuerliche Mehrbelastungen, zu tragen. Ausscheidende Anleger haben Anspruch auf ein Auseinan- dersetzungsguthaben, das vom Komplementär nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages ermittelt wird. Sollte der Anleger der ermittelten Höhe des Abfindungsguthabens widersprechen, wird das Abfindungsguthaben von einem von der Wirtschaftsprüfungskammer Stuttgart festzulegen- den Wirtschaftsprüfer verbindlich festgelegt. Die Kosten für den Wirtschaftsprüfer trägt allein der ausscheidende Anleger, es sei denn, die von dem Wirtschaftsprüfer ermittelte und festgelegte Abfindung des ausscheidenden Anlegers liegt mindestens 10 % über dem von dem Komplementär ermittelten und festgesetzten Wert. Schließlich haben die Anleger eventuell anfallende steuer- liche Belastungen der Beteiligungsgesellschaft, die nicht durch den regulären Geschäftsgang der Beteiligungsge- sellschaft, sondern durch den Beitritt oder das Ausscheiden der Anleger oder auf andere Art und Weise durch die Anleger verursacht werden, zu ersetzen. Gleiches gilt für die Kosten etwaig auf Wunsch eines Anlegers zu erheben- der Daten und der auf Wunsch eines Anlegers erfolgenden zusätzlichen Einhaltung anderer Rechnungslegungsvor- schriften als der des Handelsgesetzbuches (HGB). Einzelne Kostenpositionen können nicht quantifiziert werden. www.windpark-kirchberg.de 012 Haftungsansprüche gegen die Anleger aus Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft verjähren gem. § 159 Abs. 1 HGB spätestens in fünf Jahren nach der Auflösung der Beteiligungsgesellschaft. Die Anleger können ferner zur Rückerstattung von Zah- lungen verpflichtet sein, soweit sie Leistungen von der Beteiligungsgesellschaft erhalten haben, die unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder sonst unrechtmäßig ausgezahlt worden sind oder die nicht durch entsprechende Gewinnanteile gedeckt sind (vgl. „Wesentliche Risiken der Beteiligung“, Seite 32 f.). Die Leistung von Nachschüssen ist ausgeschlossen Darüber hinaus bestehen keine Umstände, die die Anleger ver- pflichten, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere keine Umstände, nach denen die Anleger haften oder Nachschüsse zu leisten haben. Insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen (§ 4 Satz 1 Ziff. 12 VermVerkProspV) Bei einer unterstellten Erhöhung der Pflichteinlagen in Höhe von insgesamt € 12,499 Mio. werden für die Eigenkapital- vermittlung Provisionen in Höhe von € 250.000 gezahlt. Dies entspricht dem von den Anlegern zu zahlenden Agio. Darüber hinaus werden keine weiteren Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen gezahlt. Darüber hinaus entstehen dem Anleger keine weiteren, insbesondere mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbundenen Kosten. Insbesondere die Umstände, unter denen der Erwerber haftet und inwieweit er Nachschüsse zu leisten hat (§ 4 Satz 1 Ziff. 11 VermVerk- ProspV) Die Anleger haften für Gesellschaftsschulden gegenüber Dritten unmittelbar. Die Höhe der Haftung ist auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme (10% der Pflichteinlage) beschränkt. Haben die Anleger ihre Pflicht- einlagen mindestens in Höhe dieser Haftsumme geleistet, ist ihre persönliche Haftung ausgeschlossen. Die persönliche Haftung der Anleger kann jedoch unter Umständen wieder aufleben. Dies ist der Fall, wenn die Beteiligungsgesellschaft Auszahlungen an die Anleger vornimmt, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind und damit Teile der Pflichteinlagen der Anleger an diese zurückzahlt. Soweit dadurch die geleistete Pflicht- einlage unter die eingetragene Haftsumme sinkt, haftet der jeweilige Anleger bis maximal in Höhe der Haftsumme. Im Falle ihres Ausscheidens haften die Anleger für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft noch für einen Zeitraum von fünf Jahren bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme ( Download 1.52 Mb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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