Ihr persönliches energieprojekt! Windpark-kirchberg. De bürger windp ark kirchberg/jagst


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IHR PERSÖNLICHES ENERGIEPROJEKT!
WINDPARK-KIRCHBERG.DE
BÜRGER
WINDP
ARK KIRCHBERG/JAGST  -
  IHR PERSÖN
LICHES ENERGIEPROJEKT!  -   
 WINDP
ARK
-KIRCHBERG.DE
BÜRGERWINDPARK 
KIRCHBERG/JAGST
DIE INHALTLICHE RICHTIGKEIT DER IN DIESEM VERKAUFSPROSPEKT 
GEMACHTEN ANGABEN IST NICHT GEGENSTAND DER PRÜFUNG DES VERKAUFSPROSPEKTES 
DURCH DIE BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (BAFIN).

Die in diesem Prospekt gezeigten Bilder von Windenergie-
anlagen oder Landschaften oder Teilen davon dienen der 
Veranschaulichung der Anlagestrategie der Vermögensanlage 
und sind nicht Bestandteil dieses Beteiligungsangebotes.

BÜRGERWINDPARK KIRCHBERG/JAGST 
IHR PERSÖNLICHES ENERGIEPROJEKT!
01

     
 
   
 
 
          Ralf Stier   
 
        
    
         
  Siegfried Thurau   
    
  
Kirchberg, den 15.09.2014 (Datum der Prospektaufstellung) Windpark Kirchberg GmbH & Co.KG vertreten durch den persönlich haftenden und geschäfts-
führenden Gesellschafter (Komplementär) Sonnenenergie Kirchberg GmbH, dieser wiederum vertreten durch die Geschäftsführer Siegfried Thurau und Ralf Stier
Beteiligungsgesellschaft / Emittentin:
Windenergie Kirchberg/Jagst GmbH & Co. KG
Sitz der Beteiligungsgesellschaft:
Kirchberg/Jagst
Handelsregister: 
Amtsgericht Ulm Handelsregister A Nr. 724021
Anbieter/Prospektverantwortlicher:
Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG
Sitz der Beteiligungsgesellschaft:
Kirchberg/Jagst
Handelsregister: 
Amtsgericht Ulm Handelsregister A Nr. 722972
    
Der vorliegende Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt 
(im Folgenden auch „Prospekt“) der Windenergie Kirchberg/
Jagst GmbH & Co. KG ( „Beteiligungsgesellschaft“) wurde 
anhand des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und der 
Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerk-
ProspV) erstellt und unterliegt der Prüfung auf formelle Voll-
ständigkeit, Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit durch 
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die Angaben, Prognosen und Berechnungen sowie die steuer-
lichen und rechtlichen Erläuterungen zum Beteiligungsangebot 
wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung 
für den tatsächlichen Eintritt der Prognosen durch künftige wirt-
schaftliche, steuerliche und rechtliche Änderungen, insbesondere 
Änderungen der Rechtsprechung sowie für den tatsächlichen 
Eintritt der mit dieser Emission verbundenen steuerlichen und 
wirtschaftlichen Ziele kann nicht übernommen werden. 
Für den Inhalt des Prospektes waren nur die bis zum Zeitpunkt 
der Prospektaufstellung bekannten oder erkennbaren Sachver-
halte maßgeblich. Ergeben sich während der Dauer des Betei-
ligungsangebotes neuere Informationen, müssen diese veröffent-
licht werden, wenn sie wesentliche Angaben betreffen, welche 
die Beurteilung der Vermögensanlage oder des Emittenten 
beeinflussen können. 
Mit einer Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft gehen Sie 
eine unternehmerische Beteiligung ein. Es wird empfohlen
eine unabhängige Beratung eines branchenerfahrenen Steuer-
beraters oder Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, um sich 
ein eigenes Bild über dieses Beteiligungsangebot zu verschaffen. 
Die Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Kirchberg/
Jagst übernimmt gemäß § 3 der Vermögensanlagen-Verkaufs-
prospektverordnung als Anbieter die Verantwortung für den 
Inhalt dieses Prospektes insgesamt und erklärt, dass Ihres 
Wissens die im Prospekt enthaltenen Angaben richtig und 
keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.
ERKLÄRUNG DES 
PROSPEKTVERANTWORTLICHEN 
02

Sehr geehrte Damen und Herren,
    
die Energiewende ist in aller Munde.
 Nach dem 
Reaktorunglück im japanischen Fukushima im März 2011 und 
dem daraufhin von der Bundesregierung beschlossenen 
Atomausstieg kommt der Stromerzeugung aus erneuerbaren 
Energien eine noch größere Bedeutung als zuvor zu. Darüber 
hinaus diskutiert die Politik derzeit die Weiterentwicklung 
des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) und setzt die 
Rahmenbedingungen für den weiteren kontrollierten Zubau 
von Windenergieanlagen in Deutschland.
Dazu passt das Modell des Bürgerwindparks in Kirchberg an 
der Jagst, acht Windenergieanlagen in Kirchberg in Form 
einer Bürgerbeteiligung zu bauen und zu betreiben. Zahlreiche 
gute Gründe sprechen für eine Bürgerbeteiligung: die Bürger 
vor Ort tragen aktiv zur angestrebten Energiewende bei und 
VORWORT
sind in das Projekt direkt mit eingebunden. Somit wird der 
Nutzen für den Einzelnen greifbar, und die Akzeptanz vor Ort 
wird erhöht. Die Investitionsidee eines ökologisch nachhaltigen 
Energieprojektes verbindet sich somit mit einer ökonomischen 
Geldanlage, die eine regionale Wertschöpfung mit sich bringt. 
Durch unsere persönlich enge Verbindung mit der Region war 
es uns von vornherein wichtig, ein Projekt zu initiieren, welches 
sich in Bürgerhand befindet. „In der Region, für die Region“ 
war und ist unsere oberste Devise.
Wir würden uns freuen, die Bürgerinnen und Bürger Hohenlohes 
im Kreis der Gesellschafter des Bürgerwindparks Kirchberg/Jagst 
begrüßen zu können. Machen Sie aus dem Bürgerwindpark 
Kirchberg/Jagst Ihr persönliches Energieprojekt!
Mit besten Grüßen
 
     
 
             Ralf Stier  
 
        
    
         
  Siegfried Thurau   
    
  
Windpark Kirchberg GmbH & Co.KG vertreten durch den persönlich haftenden und geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) 
Sonnenenergie Kirchberg GmbH, dieser wiederum vertreten durch die Geschäftsführer Siegfried Thurau und Ralf Stier
    Hinweis gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 VermVerkProspV
Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt bestehen Haftungsansprüche nur dann, wenn die Vermögensanlage während der 
Dauer des öffentlichen Angebotes, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem erstem öffentlichen Angebot 
der Vermögensanlage im Inland, erworben wird.
03

Windpark Kirchberg GmbH &  Co. KG
Fichtenstrasse 1
74592 Kirchberg
T: +49 7954 92 690 22
F: +49 7954 92 690 11
info@windpark-kirchberg.de
www.windpark-kirchberg.de
04

01. 
Das Angebot im Überblick  
 
 
 
 
 
   006-013
02.  
Wesentliche Risiken der Beteiligung 
 
 
 
 
   014-033
03.  
Der Markt für Windenergie  
 
 
 
 
 
   034-039 
04.  
Projektbeschreibung Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst 
 
 
   040-059
05.  
Investitions- und Finanzierungsplan  
 
 
 
 
   060-061  
06. 
Prognoserechnung 
 
       
 
 
062-065
07. 
 
Sensitivitätsanalyse 
 
       
 
 
066-067
08.  
Eröffnungsbilanz, Planbilanzen, Plan-Gewinn-und-Verlust-Rechnungen 
   068-075
09.  
Anlegerprognose/Kapitalrückflussrechnung  
 
 
 
   076-077
10.  
Kapitalmäßige und/oder personelle Verflechtungen  
 
 
   078-079
11.  
Kenntnisse und Erfahrungen der Projektverantwortlichen   
 
   080-081
12. 
 
Rechtliche 
Grundlagen 
       
 
 
082-121
13.  
Steuerliche Grundlagen   
 
 
  
 
 
   122-131
14.  
Verbraucherinformationen für Fernabsatzverträge
 
und Verträge Außerhalb von Geschäftsräumen 
 
 
  
   132-137
15.  
Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft    
 
 
   138-153
INHALT
05

01
06

DAS ANGEBOT 
IM ÜBERBLICK 
07

08
*Pflichteinlage: Kommanditeinlage ohne Agio.
Das Angebot im Überblick
Anlageobjekte    
 
 
Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst bestehend aus acht Windenergieanlagen 
Beteiligungsgesellschaft 
 
Windenergie Kirchberg/Jagst GmbH & Co. KG
Sitz  
    Kirchberg/Jagst 
Unternehmensgegenstand   Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen und Windparks im Raum 
     Kirchberg 
an 
der 
Jagst 
Geschäftsführung  
  Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter)
Komplementär    
 
 
Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH
Art der angebotenen Vermögensanlage 
Kommanditbeteiligung an der Beteiligungsgesellschaft
Emissionsvolumen  
 
 
€ 12,750 Mio. (einschließlich € 1.000 Gründungseinlage und 
     einschließlich 
€ 250.000 Agio)
Investitionsvolumen  
 
€ 42,750 Mio.
Mindesteinlage  
  € 50.000, höhere Beträge müssen ohne Rest durch 10.000 teilbar sein
Ausgabekurs 
 
   100 % der Pflichteinlage* zzgl. Agio
Agio 
 
    2 % der gezeichneten Pflichteinlage
Haftsumme 
   10 % der Pflichteinlage
Einkunftsart 
 
   Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Rechte des Anlegers  
 
 
Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der Beteiligungsgesellschaft, Entnahmen, 
     Stimmrecht, 
Teilnahme 
an 
Gesellschafterversammlungen, 
Informations- 
     und 
Einsichtsrechte.
Handelbarkeit  
   Die freie Handelbarkeit der Beteiligung ist stark eingeschränkt. Bei einer Ver-
 
 
 
 
 
äußerung der Beteiligung steht der Sonnenenergie Kirchberg GmbH (Gründungs-
 
 
 
 
 
kommanditist der Beteiligungsgesellschaft) ein Vorkaufsrecht zu.
Prognostizierte Gesamtausschüttung 
Ca. 215 % bezogen auf die Pflichteinlage ohne Agio inklusive Rückführung 
     der 
Pflichteinlage
Angebotsperiode:     Das öffentliche Angebot beginnt gemäß § 9 Abs. 1 VermAnlG frühestens einen Tag  
 
 
 
 
 
nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit der Vollplatzierung,  
 
 
 
 
 
spätestens am 31.12.2014. Der Komplementär ist berechtigt, die Angebotsperiode  
 
 
 
 
 
um drei Monate zu verlängern oder ggf. vorzeitig zu beenden.
Laufzeit der Beteiligung   
 
Die Prognoserechnung umfasst den Zeitraum bis 31.12.2035. Zu diesem Datum 
 
 
 
 
 
ist die erstmalige ordentliche Kündigung der Beteiligung möglich.
BÜRGERWINDPARK KIRCHBERG/JAGST
DIE BETEILIGUNG

09
Der voraussichtliche Termin für die Betriebsbereitschaft der 
Windenergieanlagen ist der 15.08.2015 unter der Voraus-
setzung, dass die Zuwegungen sowie Montage- und Kranstell-
flächen bis zum 30.03.2015 fertig gestellt sind. 
Die notwendigen Genehmigungen für die Errichtung von acht 
Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von jeweils 137 m 
sind beim Landratsamt Schwäbisch Hall beantragt, liegen 
jedoch zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht vor. 
Für den Bau der Infrastruktur ist die Windpark Kirchberg GmbH 
& Co. KG (Anbieter und Prospektverantwortlicher) zuständig.
    
Die Beteiligungsgesellschaft beabsichtigt
, auf 
gepachteten Grundstücken am Standort Kirchberg/Jagst acht 
Windenergieanlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren 
Energien (im folgenden „Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst“ 
genannt) zu errichten und zu betreiben. Dieses Projekt soll 
unter dem Regime des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) 
mit Anspruch auf eine zum Investitionszeitpunkt per Gesetz 
festgelegte Vergütung für die Netzeinspeisung des produzierten 
Stroms erfolgen. Eine Darstellung des Windanlagentyps ist 
den folgenden Angaben zu entnehmen (vgl. hierzu Kapitel 
4. „Projektbeschreibung Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst, Seite 
40 ff.).
  Anlagentyp    
Vestas V126
  Nennleistung je Anlage  3.300 kW
  Nabenhöhe    
137 m
  Anlagenkonzept  
Getriebe, variable Drehzahl, 
   Einzelblattverstellung
DIE ANLAGE-
OBJEKTE
01
    
Das Beteiligungsangebot richtet sich an 
natürliche Personen, die 
    
Das Beteiligungsangebot eignet sich nicht für Anleger, die sicher 
prognostizierbare Rückflüsse aus ihrer Beteiligung erwarten. 
Das Beteiligungsangebot eignet sich ferner nicht für Anleger, 
die die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals am Ende der 
Laufzeit in einer Summe erwarten, da Kapitalrückzahlungen 
bereits während der Laufzeit erfolgen können. Anlageinteres-
senten wird empfohlen, sich vor Zeichnung des Beteiligungs-
angebots bei Vertretern der rechts- und steuerberatenden 
bzw. wirtschaftsprüfenden Berufe über die rechtlichen und 
steuerlichen Auswirkungen zu informieren. Ein gleichzeitiges 
Angebot in anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland 
erfolgt nicht und ist auch nicht vorgesehen.
Eine direkte oder indirekte Beteiligung von Staatsangehörigen 
der USA, Kanada, Australien oder Japan bzw. von Personen, 
die über einen ähnlichen Status verfügen („z.B. Green Card“), 
Gebietsansässigen mit Wohnsitz in den USA, Kanada, Australien 
oder Japan oder Personen, die die Beteiligung für eine Vermö-
gensmasse mit Sitz in den USA, Kanada, Australien oder Japan 
eingehen wollen, sowie das Angebot dieser Beteiligung in den 
vorgenannten Ländern ist ausgeschlossen. Ein gemeinschaftlicher 
Beitritt von Ehegatten ist ebenfalls ausgeschlossen.
ZIELGRUPPE
• in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind,
• ihre Beteiligung im Privatvermögen halten
• und die Absicht haben, sich mit einem Teil ihres 
  Vermögens langfristig am Betrieb von Windenergie-
  anlagen unternehmerisch zu beteiligen und bereit sind, 
  die mit der Beteiligung verbunden Risiken zu tragen.
www.windpark-kirchberg.de

010
INVESTITION /
FINANZIERUNG
Das Angebot im Überblick
    
Das Gesamtinvestitionsvolumen
 beträgt voraussichtlich 
€ 42,50 Mio. Bei diesem Betrag nicht berücksichtigt ist das 
Agio in Höhe von € 250.000 (2% bezogen auf die Pflichtein-
lagen), das die Anleger und der Gründungskommanditist zu 
leisten haben. Das Gesamtinvestitionsvolumen setzt sich wie 
folgt zusammen:
Die von den Anlegern und dem Gründungskommanditisten 
übernommenen Pflichteinlagen in Höhe von € 12,50 Mio. 
(rd. 29,412 % des Gesamtinvestitionsvolumens) und lang-
fristige Bankdarlehen in Höhe von € 30 Mio. (rd. 70,588 % 
des Gesamtinvestitionsvolumens).
Bis zur Einzahlung der Pflichtenlagen der Beteiligungsgesell-
schaft bzw. bis zur Auszahlung der langfristigen Bankdarlehen 
ist die Aufnahme kurzfristiger Zwischenfinanzierungsdarlehen 
möglich.
AUSSCHÜTTUNGEN /
ENTNAHMEN
STEUERLICHE 
GRUNDLAGEN
    
Über Ausschüttungen/Entnahmen 
sowie deren Höhe 
beschließen die Gesellschafter. Die Ausschüttungen/Entnahmen 
können im Zeitablauf variieren.
    
Die Anleger erzielen aus der Beteiligung 
an der 
Beteiligungsgesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die 
Einkünfte aus den Windenergieanlagen werden den Anlegern 
zugerechnet und sind von diesen entsprechend ihren 
persönlichen Verhältnissen zu versteuern (vgl. Kapitel XII. 
„Steuerliche Grundlagen“, Seite 122 ff.).

011
PFLICHTANGABEN ÜBER 
DIE VERMÖGENSANLAGE
01
    Weitere, insbesondere mit dem Erwerb, der 
Verwaltung und der Veräußerung der Vermögens-
anlage verbundene Kosten (§ 4 Satz 1 Ziff. 10 
VermVerkProspV)
Die Anleger haben ein Aufgeld (Agio) in Höhe von 2% 
ihrer jeweiligen Pflichteinlage zu erbringen.
Außerdem können den Anlegern zusätzliche Kosten für 
den Geldverkehr (Überweisungsgebühren) entstehen.
Bei verspäteter Leistung der Pflichteinlage und des Agios 
haben die Anleger Verzugszinsen in Höhe von fünf Pro-
zentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu 
zahlen.
Die Anleger haben die Kosten der Beglaubigung der 
erforderlichen Handelsregistervollmacht zu tragen.
Den Anlegern können Verwaltungskosten (Porto, Telefon-
kosten, Reisekosten, Kosten für einen Bevollmächtigten 
oder Sachverständigen) für die Ausübung von Mitteilungs-
pflichten oder Informations- und Kontrollrechten, für die 
Teilnahme an Gesellschafterversammlungen der Beteiligungs-
gesellschaft sowie eine eventuelle Vertretung oder für die 
Beschlussfassung im Wege der schriftlichen Abstimmung 
entstehen. Anleger haben zudem Änderungen ihrer Daten 
auf eigene Kosten mitzuteilen.
Die Anleger haben alle durch die Verfügung über ihre Be-
teiligung entstehenden Kosten, insbesondere durch die 
Verfügung bei der Beteiligungsgesellschaft anfallende 
Steuern sowie Kosten für Änderungen im Handelsregister, 
zusammen mit dem Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner 
zu tragen. 
Im Erbfall haben die Erben oder Vermächtnisnehmer 
sämtliche durch den Erbfall entstehende Kosten, insbeson-
dere die mit dem Nachweis der Erbfolge oder des Ver-
mächtnisses sowie mit der Bestellung eines gemeinsamen 
Bevollmächtigten verbundene Kosten zu tragen. 
Scheiden Anleger aus der Beteiligungsgesellschaft aus 
oder werden sie ausgeschlossen, haben sie sämtliche 
Kosten und Belastungen, die der Beteiligungsgesellschaft 
im Zusammenhang mit einem solchen Ausscheiden oder 
Ausschluss entstehen, insbesondere etwaige steuerliche 
Mehrbelastungen, zu tragen.
Ausscheidende Anleger haben Anspruch auf ein Auseinan-
dersetzungsguthaben, das vom Komplementär nach 
Maßgabe des Gesellschaftsvertrages ermittelt wird. Sollte 
der Anleger der ermittelten Höhe des Abfindungsguthabens 
widersprechen, wird das Abfindungsguthaben von einem 
von der Wirtschaftsprüfungskammer Stuttgart festzulegen-
den Wirtschaftsprüfer verbindlich festgelegt. Die Kosten 
für den Wirtschaftsprüfer trägt allein der ausscheidende 
Anleger, es sei denn, die von dem Wirtschaftsprüfer 
ermittelte und festgelegte Abfindung des ausscheidenden 
Anlegers liegt mindestens 10 % über dem von dem 
Komplementär ermittelten und festgesetzten Wert.
Schließlich haben die Anleger eventuell anfallende steuer-
liche Belastungen der Beteiligungsgesellschaft, die nicht 
durch den regulären Geschäftsgang der Beteiligungsge-
sellschaft, sondern durch den Beitritt oder das Ausscheiden 
der Anleger oder auf andere Art und Weise durch die 
Anleger verursacht werden, zu ersetzen. Gleiches gilt für 
die Kosten etwaig auf Wunsch eines Anlegers zu erheben-
der Daten und der auf Wunsch eines Anlegers erfolgenden 
zusätzlichen Einhaltung anderer Rechnungslegungsvor-
schriften als der des Handelsgesetzbuches (HGB).
Einzelne Kostenpositionen können nicht quantifiziert werden.
www.windpark-kirchberg.de

012
Haftungsansprüche gegen die Anleger aus Verbindlichkeiten 
der Beteiligungsgesellschaft verjähren gem. § 159 Abs. 1
HGB spätestens in fünf Jahren nach der Auflösung der 
Beteiligungsgesellschaft. 
Die Anleger können ferner zur Rückerstattung von Zah-
lungen verpflichtet sein, soweit sie Leistungen von der 
Beteiligungsgesellschaft erhalten haben, die unter Verstoß 
gegen gesetzliche Vorschriften oder sonst unrechtmäßig 
ausgezahlt worden sind oder die nicht durch entsprechende 
Gewinnanteile gedeckt sind (vgl. „Wesentliche Risiken 
der Beteiligung“, Seite 32 f.).
Die Leistung von Nachschüssen ist ausgeschlossen Darüber 
hinaus bestehen keine Umstände, die die Anleger ver-
pflichten, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere 
keine Umstände, nach denen die Anleger haften oder 
Nachschüsse zu leisten haben.
    Insbesondere Vermittlungsprovisionen oder 
vergleichbare Vergütungen (§ 4 Satz 1 Ziff. 12 
VermVerkProspV)
Bei einer unterstellten Erhöhung der Pflichteinlagen in Höhe 
von insgesamt € 12,499 Mio. werden für die Eigenkapital-
vermittlung Provisionen in Höhe von € 250.000 gezahlt. 
Dies entspricht dem von den Anlegern zu zahlenden Agio.
Darüber hinaus werden keine weiteren Provisionen, 
insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare 
Vergütungen gezahlt.
Darüber hinaus entstehen dem Anleger keine weiteren, 
insbesondere mit dem Erwerb, der Verwaltung und der 
Veräußerung der Vermögensanlage verbundenen Kosten.
    
Insbesondere die Umstände, unter denen der 
Erwerber haftet und inwieweit er Nachschüsse zu 
leisten hat (§ 4 Satz 1 Ziff. 11 VermVerk-
ProspV)
Die Anleger haften für Gesellschaftsschulden gegenüber 
Dritten unmittelbar. Die Höhe der Haftung ist auf die im 
Handelsregister eingetragene Haftsumme (10% der 
Pflichteinlage) beschränkt. Haben die Anleger ihre Pflicht-
einlagen mindestens in Höhe dieser Haftsumme geleistet, 
ist ihre persönliche Haftung ausgeschlossen. 
Die persönliche Haftung der Anleger kann jedoch unter 
Umständen wieder aufleben. Dies ist der Fall, wenn die 
Beteiligungsgesellschaft Auszahlungen an die Anleger 
vornimmt, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt 
sind und damit Teile der Pflichteinlagen der Anleger an 
diese zurückzahlt. Soweit dadurch die geleistete Pflicht-
einlage unter die eingetragene Haftsumme sinkt, haftet der 
jeweilige Anleger bis maximal in Höhe der Haftsumme.
Im Falle ihres Ausscheidens haften die Anleger für bis dahin 
begründete Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft 
noch für einen Zeitraum von fünf Jahren bis zur Höhe 
der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme 
(

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Do'stlaringiz bilan baham:
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