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- 6. REGISTERGERICHT, HANDELSREGISTERNUMMER (§ 5 ZIFF. 5 VERMVERKPROSPV) 7. EINORDNUNG IN DEN KONZERN (§ 5 ZIFF. 6 VERMVERKPROSPV)
- Rechtliche Grundlagen ANGABEN ÜBER DEN EMITTENTEN
- § 1 Abs. 2 VermAnlG
- € 20.000 für jede nicht errichtete Windenergieanlage. Die Geschäftsfüh- rungsvergütung erhöht sich jährlich um 2 %
- Der wichtigste Tätigkeitsbereich der Beteiligungsge- sellschaft besteht aus sämtlichen mit der Errichtung und dem Betrieb von acht Windenergieanlagen des Typs Vestas V126
- 10. GESCHÄFTSTÄTIGKEIT (§ 8 VERMVERKPROSPV) 099 12
- Die Geschäftsführung des Emittenten
- §§ 263 bis 283d
- Anbieter und Prospektverantwortlicher
§ 181 BGB
befreit. Die Gesellschafter können den Komplementär nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen den Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft abberufen. Obwohl der Komplementär keine Einlage geleistet hat, steht ihm bei Gesellschafterbeschlüssen, die der Einstimmigkeit bedürfen, oder im Falle der Stimmengleichheit eine Stimme zu. Der Komplementär ist am Ergebnis und Vermögen der Betei- ligungsgesellschaft nicht beteiligt. Er erhält jedoch Vergütungen für die Übernahme der persönlichen Haftung der Beteiligungs- gesellschaft sowie für die Geschäftsführung und die damit verbundene Betriebsführung der Windenergieanlagen. Der Komplementär kann eine Gesellschafterversammlung einberufen, wenn er es für erforderlich hält. Die Gesellschaf- terversammlung wird durch den Geschäftsführer des Komple- mentärs geleitet, sofern nicht die Gesellschafterversammlung einen anderen Versammlungsleiter wählt. In Eilfällen, in denen die vorherige Zustimmung der Gesell- schafter zu einer zustimmungsbedürftigen Maßnahme nicht 6. REGISTERGERICHT, HANDELSREGISTERNUMMER (§ 5 ZIFF. 5 VERMVERKPROSPV) 7. EINORDNUNG IN DEN KONZERN (§ 5 ZIFF. 6 VERMVERKPROSPV) 8. KAPITAL DES EMITTENTEN (§ 6 VERMVERKPROSPV) www.windpark-kirchberg.de 096 Rechtliche Grundlagen ANGABEN ÜBER DEN EMITTENTEN kurzfristig eingeholt werden kann, die Maßnahme aber unbe- dingt notwendig ist, weil den Gesellschaftern und/oder der Gesellschaft bei Zuwarten ein erheblicher Schaden droht und/ oder die Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Verwal- tung nicht mehr gewährleistet ist, darf der Komplementär ohne die Zustimmung der Gesellschafter handeln. Der Komplementär kann erst dann aus der Gesellschaft aus- scheiden bzw. es wird im Falle seiner Kündigung diese erst dann wirksam, wenn von den Gesellschaftern ein neuer Komplementär bestimmt oder in die Gesellschaft aufge- nommen wurde. Rechtsgeschäftliche Verfügungen des Komplementärs über seinen Anteil bedürfen einer Zustimmung der Gesellschafter. Der Komplementär ist Liquidator der Beteiligungsgesellschaft. Der Gründungskommanditist ist berechtigt, eine von dem Mindestbetrag abweichende Gründungseinlage zu leisten. Im Übrigen stimmen die Rechte der derzeitigen Gesellschafter mit denen der hinzutretenden Gesellschafter überein. Für den Fall, dass ein Anleger die Veräußerung seiner Betei- ligung an einen Dritten beabsichtigt, besitzt der Gründungs- kommanditist ein Vorkaufsrecht. Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind keine Wert- papiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermAnlG ausgegeben worden. Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes sind: • Komplementär: Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH mit Sitz in Kirchberg an der Jagst, • Kommanditist: Sonnenenergie Kirchberg GmbH mit Sitz in Kirchberg an der Jagst. Der Komplementär ist zur Leistung einer Einlage nicht berech- tigt und verpflichtet. Die Sonnenenergie Kirchberg GmbH hat als Gründungskommanditist und Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung eine Pflichteinlage von € 1.000 übernommen und eingezahlt. Der Gesamtbetrag, der von den Gründungsgesellschaftern bzw. den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung insgesamt gezeichneten und eingezahlten Einlagen beträgt € 1.000. Es handelt sich dabei ausschließlich um Kommanditkapital. Die Sonnenenergie Kirchberg GmbH ist im Verhältnis der von ihr geleisteten Einlage zu allen geleisteten Einlagen am Ver- mögen und Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft beteiligt. Der Komplementär nimmt am Vermögen und Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft nicht teil. Der Komplementär erhält für die Übernahme der persönlichen Haftung eine jährliche Vergütung in Höhe von € 1.250 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für die Übernahme der Geschäfts- 9. GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER UND GESELLSCHAFTER ZUM ZEITPUNKT DER AUFSTELLUNG DES VERKAUFSPROSPEKTES (§ 7 VERMVERKPROSPV) 097 12 führung und die damit verbundene Betriebsführung der Windenergieanlagen erhält der Komplementär eine Vergütung in Höhe von 3,55% vom Nettoumsatz aus dem Betrieb der Windenergieanlagen, mindestens jedoch € 150.000 p.a. jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sollten weniger als acht Windenergieanlagen errichtet werden und sich dadurch der durchschnittliche Windertrag pro Windenergieanlage gegenüber dem angenommenen durchschnittlichen Windertrag pro Windenergieanlage von jährlich 6,1 Mio. kWh erhöhen, so hat der Komplementär das Recht, seinen Vergütungsanteil vom Nettoumsatz im gleichen Verhältnis zu erhöhen. Zugleich verringert sich bei weniger als acht Windenergie- anlagen der Mindestbetrag der Vergütung um € 20.000 für jede nicht errichtete Windenergieanlage. Die Geschäftsfüh- rungsvergütung erhöht sich jährlich um 2 % gegenüber der Vorjahresvergütung. Ab einer jährlichen Netto-Stromproduktion von durchschnittlich mehr als 6,1 Mio. kWh je Windener- gieanlage erhält der Komplementär eine Bonuszahlung in Höhe von € 15 für jede zusätzlich eingespeiste MWh. Liegen die tatsächlichen Kosten in einem Geschäftsjahr unter den im Finanzmodell prognostizierten Kosten, so stehen dem Komple- mentär anteilig 25 % der realisierten Kosteneinsparungen zu. Über seine Vergütung hinaus sind dem Komplementär alle Aufwendungen, die ihm aus der Geschäftsführung der Be- teiligungsgesellschaft erwachsen, zu erstatten, mit Ausnahme der Steuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer). Des Weiteren ist die Sonnenenergie Kirchberg GmbH Kom- plementär der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG (Anbieter und Prospektverantwortlicher), die wiederum zu 100 % die Gesellschaftsanteile an der Windenergie Kirchberg/Jagst Ver- waltungs GmbH hält. Für die Übernahme der unbeschränkten Haftung bei der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG erhält die Sonnenenergie Kirchberg GmbH eine Vergütung in Höhe von 5,0 % p.a. ihres in der Jahresbilanz für das vorausgegan- gene Geschäftsjahr ausgewiesenen Stammkapitals zzgl. USt. Darüber hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern und Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie sonstige Gesamt- bezüge zu, insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art. Da es sich bei den Gründungsgesellschaftern und Gesell- schaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung jeweils um juristische Personen mit Sitz in Deutschland handelt, liegen keine Führungszeugnisse vor und es sind keine Angaben über eine ausländische Verurteilung möglich. Über das Vermögen der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. Gleiches gilt für das Vermögen einer Gesellschaft, bei der die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung innerhalb der letzten fünf Jahre in der Geschäftsführung tätig waren. In Bezug auf die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung besteht keine Aufhebung einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine solche wurde bisher auch nicht beantragt oder erteilt. Die Sonnenenergie Kirchberg GmbH ist Komplementär der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG, dem Anbieter und Prospektverantwortlichen, welcher mit der Entwicklung und Errichtung des Windparks beauftragt ist. Darüber hinaus hält die Sonnenenergie Kirchberg GmbH weder unmittelbar noch mittelbar Beteiligungen an Unternehmen, die im Zusam- menhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlage- objekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. www.windpark-kirchberg.de 098 Rechtliche Grundlagen ANGABEN ÜBER DEN EMITTENTEN Die Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH hält weder unmittelbar noch mittelbar Beteiligungen an Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. Zudem ist beabsichtigt, dass neben anderen Vertriebspartnern die RUG Institut Private Finanzen GmbH mit Sitz in Kirchberg an der Jagst mit dem Vertrieb der Vermögensanlage be- auftragt wird. Die Gerhard Borchers Consulting GmbH hält 80% der Anteile an der RUG Institut Private Finanzen GmbH. Zugleich ist die Gerhard Borchers Consulting GmbH ein Gesellschafter der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG (Anbieter und Prospektverantwortlicher sowie Mutterge- sellschaft des Komplementärs). Darüber hinaus halten die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung weder unmittelbar noch mittelbar Beteili- gungen an Unternehmen, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind. Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung halten weder unmittelbar noch mittel- bar Beteiligungen an Unternehmen, die der Beteiligungsge- sellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen. Die Sonnenenergie Kirchberg GmbH ist Komplementär der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG, dem Anbieter und Prospektverantwortlichen, welcher mit der Entwicklung und Errichtung des Windparks beauftragt ist. Darüber hinaus ist die Sonnenenergie Kirchberg GmbH für keine Unterneh- men tätig, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. Die Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH ist für keine Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind für keine Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind oder der Beteiligungsgesellschaft Fremdkapital zur Verfü- gung stellen. Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind nicht selbst mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt, stellen dem Emittenten weder Fremdkapital zur Verfügung noch vermitteln sie Fremdkapital und erbringen ebenfalls keine Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte. Der wichtigste Tätigkeitsbereich der Beteiligungsge- sellschaft besteht aus sämtlichen mit der Errichtung und dem Betrieb von acht Windenergieanlagen des Typs Vestas V126, die zu einem Windpark am Standort Kirchberg an der Jagst zusammengefasst werden, zusammenhängenden Tätigkeiten. Der Abschluss der folgenden Verträge, die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Beteiligungsgesellschaft sind, ist beabsichtigt: Zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG soll ein Projektentwicklungsvertrag über die Entwicklung des Windparks Kirchberg an der Jagst in Kirchberg an der Jagst (Landkreis Schwäbisch Hall) und separat davon ein Vertrag über die Errichtung, d.h. Auf- stellung und schlüsselfertige Übergabe und Inbetriebnahme des Windparks geschlossen werden. Beide Verträge sowie auf diesen Verträgen beruhende weitere Vertragsverhältnisse (Kaufvertrag und Vollwartungsvertrag bzgl. der Windener- gieanlagen) werden Grundlage der maßgeblichen Investition der Beteiligungsgesellschaft und somit von wesentlicher 10. GESCHÄFTSTÄTIGKEIT (§ 8 VERMVERKPROSPV) 099 12 Bedeutung für die Geschäftstätigkeit und die zukünftige Ertrags- lage der Beteiligungsgesellschaft sein. Die beabsichtigte Fremdfinanzierung auf Grundlage des Darlehensangebotes einer regionalen Bank wird von erheblicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder die Ertragslage der Beteiligungs- gesellschaft sein, da über die Fremdfinanzierung die Liquiditäts- und Ertragssituation, aber auch die Risikosituation der Be- teiligungsgesellschaft als Emittent der vorliegenden Vermögens- anlage maßgeblich beeinflusst wird. Darüber hinaus ist die Beteiligungsgesellschaft nicht von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren abhängig, die von wesentlicher Bedeutung für ihre Geschäfts- tätigkeit oder Ertragslage sind. Es sind keine Gerichts-, Schieds- oder Verwaltungsverfahren anhängig, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Beteiligungsgesellschaft und die Vermögensanlage haben können. Laufende Investitionen der Beteiligungsgesellschaft bestehen nicht. Die Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaft ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden. Die Geschäftsführung des Emittenten obliegt der Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH als Kom- plementär der Beteiligungsgesellschaft. Geschäftsführer des Komplementärs sind Ralf Stier und Georg Persigehl, beide geschäftsansässig: Medizinalratsklinge 13, 74592 Kirchberg an der Jagst (jeweils Mitglied der Geschäftsführung). Den Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten Ralf Stier und Georg Persigehl ist kein bestimmter Verantwortungs- und Aufgabenbereich (Funktion) in der Beteiligungsgesell- schaft zugeordnet. Das Mitglied der Geschäftsführung Ralf Stier ist geschäftsfüh- render Gesellschafter der ingenia projects GmbH & Co. KG, einem Kommanditisten der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG (Anbieter und Prospektverantwortlicher), die wiederum zu 100 % die Gesellschaftsanteile an der Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH (Komplementär der Beteiligungsgesellschaft) hält. Über die mittelbare Beteiligung an der Windenergie Kirch- berg/Jagst Verwaltungs GmbH ist Ralf Stier auch mittelbar an Gewinnen dieser Gesellschaft, die durch die Komplementärvergü- tungen der Beteiligungsgesellschaft erzielt werden, beteiligt. Des Weiteren ist Ralf Stier Gesellschafter der Sonnenenergie Kirchberg GmbH. Diese Gesellschaft ist Komplementär der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG (Anbieter und Prospektver- antwortlicher), die wiederum zu 100 % die Gesellschaftsanteile an der Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH hält. Für die Übernahme der unbeschränkten Haftung bei der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG erhält die Sonnenenergie Kirchberg GmbH eine Vergütung in Höhe von 5,0 % p.a. ihres in der Jah- resbilanz für das vorausgegangene Geschäftsjahr ausgewiesenen Stammkapitals zzgl. USt. Auch über diese mittelbare Beteiligung an der Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH ist Ralf Stier mittelbar an den Komplementärvergütungen der Beteili- gungsgesellschaft beteiligt. Zudem verpachtet Ralf Stier entgeltlich eine Grundstücksfläche an die Beteiligungsgesellschaft, auf der eine WEA errichtet werden soll. Auf demselben Grundstück soll eine Zuwegung für die Erschließung von zwei WEA gebaut werden. Die voraussicht- liche jährliche Pachtzahlung der Beteiligungsgesellschaft an Ralf Stier beträgt hierfür € 15.792,69 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Es handelt sich bei dieser Pachtzahlung um einen 11. MITGLIEDER DER GESCHÄFTS- FÜHRUNG ODER DES VORSTANDS, AUFSICHTSGREMIEN UND BEIRÄTE DES EMITTENTEN (§ 12 ABS. 1 BIS 4 VERMVERKPROSPV) www.windpark-kirchberg.de ANGABEN ÜBER DEN EMITTENTEN Anteil aus der sogenannten Standortvergütung. Weitere Erläute- rungen zur Standortvergütung sind auf Seite 114 aufgeführt. Darüber hinaus erhält Ralf Stier eine sogenannte Flächen- vergütung für seine gesamten Grundstücke, die sich in dem als Windvorranggebiet ausgewiesenen Teil des Flächennutzungsplans befinden. Die jährliche Flächenvergütung für Ralf Stier beträgt voraussichtlich € 5.940,98 zuzüglich gesetzlicher Umsatz- steuer. Weitere Erläuterungen zur Flächenpacht sind auf Seite 114 aufgeführt. Sowohl die Standortvergütung als auch die Flächenvergütung erhöhen sich ab dem 15. Betriebsjahr um 10 %. Darüber hinaus stehen dem Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten Ralf Stier keine Gewinnbeteiligungen, Entnahme- rechte und keine sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere keine Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu. Das Mitglied der Geschäftsführung Georg Persigehl ist geschäfts- führender Gesellschafter der reencon GmbH, einem Komman- ditisten der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG (Anbieter und Prospektverantwortlicher), die wiederum zu 100 % die Gesell- schaftsanteile an der Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH (Komplementär der Beteiligungsgesellschaft) hält. Über die mittelbare Beteiligung an der Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH ist Georg Persigehl auch mittelbar an Gewinnen dieser Gesellschaft, die durch die Komplementärver- gütungen der Beteiligungsgesellschaft erzielt werden, beteiligt. Darüber hinaus stehen dem Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten Georg Persigehl keine Gewinnbeteiligungen, Ent- nahmerechte und keine sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere keine Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgel- te, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu. In den Führungszeugnissen der Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monate waren, sind keine Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs, § 54 des Kredit- wesengesetzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der Abgabenordnung enthalten. Die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten sind Deutsche. Es besteht keine ausländische Verurteilung der Mitglieder der Geschäftsführung wegen einer Straftat. Weder über das Vermögen der Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten ist innerhalb der letzten fünf Jahre ein Insolvenz- verfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden noch über das Vermögen einer Gesellschaft, bei der die Mitglieder der Geschäftsführung innerhalb der letzten fünf Jahre in der Geschäftsführung tätig waren. In Bezug auf die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten besteht keine Aufhebung einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht (BaFin). Das Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten Ralf Stier ist zugleich Geschäftsführer und Gesellschafter der Sonnen- energie Kirchberg GmbH, die wiederum Komplementär der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG ist, dem Anbieter und Prospektverantwortlichen, welcher mit der Entwicklung und Errichtung des Windparks beauftragt ist. Darüber hinaus ist das Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten Ralf Stier für kein Unternehmen tätig, das Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringt. Das Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten Georg Persigehl ist für kein Unternehmen tätig, das Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringt. 100 Rechtliche Grundlagen Darüber hinaus ist Ralf Stier geschäftsführender Gesell- schafter der ingenia projects GmbH & Co. KG, die Mehrheits- kommanditist (53,33%) der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG ist. Das Mitglied der Geschäftsführung Georg Persigehl ist geschäftsführender Gesellschafter der reencon GmbH, die wiederum mit 33,33% als Kommanditist an der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG beteiligt ist. Die Windpark Kirch- berg GmbH & Co. KG ist mit der Entwicklung und Errichtung des Windparks beauftragt. Darüber hinaus sind die Mitglie- der der Geschäftsführung des Emittenten weder unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten sind für keine Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebote- nen Vermögensanlage betraut sind oder der Beteiligungsge- sellschaft Fremdkapital geben. Sie sind auch weder unmittelbar noch mittelbar an Unterneh- men beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermö- gensanlage betraut sind oder der Beteiligungsgesellschaft Fremdkapital geben. Die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt; zudem stellen sie weder dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung noch vermitteln sie solches. Das Mitglied der Geschäftsführer des Emittenten Ralf Stier verpachtet eine Grundstücksfläche an die Beteiligungsgesell- schaft für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergie- anlage. Darüber hinaus erbringt das Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten Ralf Stier keine Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte. Das Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten Georg Persigehl erbringt keine Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte. Ein Treuhänder existiert nicht. Dementsprechend gibt es keinen Treuhandvertrag. Ein Mittelverwendungskontrolleur existiert nicht. Dementspre- chend gibt es keinen Mittelverwendungskontrollvertrag. Der Emittent verfügt weder über einen Vorstand, noch über Aufsichtsgremien oder Beiräte. Anbieter und Prospektverantwortlicher ist die Wind- park Kirchberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Kirchberg an der Jagst. Komplementär der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG ist die Sonnenenergie Kirchberg GmbH, ebenfalls mit Sitz in Kirchberg an der Jagst. Deren Geschäftsführer sind Siegfried Thurau und Ralf Stier (jeweils Mitglied der Geschäftsführung des Anbieters und Prospektverantwortlichen), beide geschäfts- ansässig: Fichtenstraße 1, 74592 Kirchberg an der Jagst. Da Ralf Stier zugleich Mitglied der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft ist, kann hinsichtlich der ihn betref- fenden Angaben gemäß Download 1,52 Mb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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