Ihr persönliches energieprojekt! Windpark-kirchberg. De bürger windp ark kirchberg/jagst


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§ 181 BGB 
befreit. Die Gesellschafter können den Komplementär nur bei 
schwerwiegenden Verstößen gegen den Gesellschaftsvertrag 
der Beteiligungsgesellschaft abberufen.
Obwohl der Komplementär keine Einlage geleistet hat, steht 
ihm bei Gesellschafterbeschlüssen, die der Einstimmigkeit 
bedürfen, oder im Falle der Stimmengleichheit eine Stimme zu. 
Der Komplementär ist am Ergebnis und Vermögen der Betei-
ligungsgesellschaft nicht beteiligt. Er erhält jedoch Vergütungen 
für die Übernahme der persönlichen Haftung der Beteiligungs-
gesellschaft sowie für die Geschäftsführung und die damit 
verbundene Betriebsführung der Windenergieanlagen.
Der Komplementär kann eine Gesellschafterversammlung 
einberufen, wenn er es für erforderlich hält. Die Gesellschaf-
terversammlung wird durch den Geschäftsführer des Komple-
mentärs geleitet, sofern nicht die Gesellschafterversammlung 
einen anderen Versammlungsleiter wählt.
In Eilfällen, in denen die vorherige Zustimmung der Gesell-
schafter zu einer zustimmungsbedürftigen Maßnahme nicht 
6. REGISTERGERICHT, 
HANDELSREGISTERNUMMER 
(§ 5 ZIFF. 5 VERMVERKPROSPV)
7. EINORDNUNG IN DEN KONZERN 
(§ 5 ZIFF. 6 VERMVERKPROSPV)
8. KAPITAL DES EMITTENTEN 
(§ 6 VERMVERKPROSPV)
www.windpark-kirchberg.de

096
Rechtliche Grundlagen
ANGABEN ÜBER 
DEN EMITTENTEN
kurzfristig eingeholt werden kann, die Maßnahme aber unbe-
dingt notwendig ist, weil den Gesellschaftern und/oder der 
Gesellschaft bei Zuwarten ein erheblicher Schaden droht und/
oder die Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Verwal-
tung nicht mehr gewährleistet ist, darf der Komplementär 
ohne die Zustimmung der Gesellschafter handeln.
Der Komplementär kann erst dann aus der Gesellschaft aus-
scheiden bzw. es wird im Falle seiner Kündigung diese erst 
dann wirksam, wenn von den Gesellschaftern ein neuer 
Komplementär bestimmt oder in die Gesellschaft aufge-
nommen wurde. Rechtsgeschäftliche Verfügungen des 
Komplementärs über seinen Anteil bedürfen einer Zustimmung 
der Gesellschafter.
Der Komplementär ist Liquidator der Beteiligungsgesellschaft.
Der Gründungskommanditist ist berechtigt, eine von dem 
Mindestbetrag abweichende Gründungseinlage zu leisten. 
Im Übrigen stimmen die Rechte der derzeitigen Gesellschafter 
mit denen der hinzutretenden Gesellschafter überein.
Für den Fall, dass ein Anleger die Veräußerung seiner Betei-
ligung an einen Dritten beabsichtigt, besitzt der Gründungs-
kommanditist ein Vorkaufsrecht.
Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind keine Wert-
papiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 
VermAnlG ausgegeben worden.
    
    
Gründungsgesellschafter und Gesellschafter
 der 
Beteiligungsgesellschaft zum Zeitpunkt der Aufstellung des 
Verkaufsprospektes sind:
• Komplementär: Windenergie Kirchberg/Jagst 
   Verwaltungs GmbH mit Sitz in Kirchberg an der Jagst,
• Kommanditist: Sonnenenergie Kirchberg GmbH 
   mit Sitz in Kirchberg an der Jagst.
Der Komplementär ist zur Leistung einer Einlage nicht berech-
tigt und verpflichtet. Die Sonnenenergie Kirchberg GmbH hat 
als Gründungskommanditist und Gesellschafter zum Zeitpunkt 
der Prospektaufstellung eine Pflichteinlage von € 1.000 
übernommen und eingezahlt. Der Gesamtbetrag, der von den 
Gründungsgesellschaftern bzw. den Gesellschaftern zum 
Zeitpunkt der Prospektaufstellung insgesamt gezeichneten und 
eingezahlten Einlagen beträgt € 1.000. Es handelt sich 
dabei ausschließlich um Kommanditkapital.
Die Sonnenenergie Kirchberg GmbH ist im Verhältnis der von 
ihr geleisteten Einlage zu allen geleisteten Einlagen am Ver-
mögen und Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft beteiligt. 
Der Komplementär nimmt am Vermögen und Ergebnis der 
Beteiligungsgesellschaft nicht teil. 
Der Komplementär erhält für die Übernahme der persönlichen 
Haftung eine jährliche Vergütung in Höhe von € 1.250 zzgl. 
gesetzlicher Umsatzsteuer. Für die Übernahme der Geschäfts-
9. GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER 
UND GESELLSCHAFTER ZUM 
ZEITPUNKT DER AUFSTELLUNG 
DES VERKAUFSPROSPEKTES 
(§ 7 VERMVERKPROSPV)

097
12
führung und die damit verbundene Betriebsführung der 
Windenergieanlagen erhält der Komplementär eine Vergütung 
in Höhe von 3,55% vom Nettoumsatz aus dem Betrieb der 
Windenergieanlagen, mindestens jedoch € 150.000 p.a. 
jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sollten weniger als 
acht Windenergieanlagen errichtet werden und sich dadurch 
der durchschnittliche Windertrag pro Windenergieanlage 
gegenüber dem angenommenen durchschnittlichen Windertrag 
pro Windenergieanlage von jährlich 6,1 Mio. kWh erhöhen, 
so hat der Komplementär das Recht, seinen Vergütungsanteil 
vom Nettoumsatz im gleichen Verhältnis zu erhöhen. 
Zugleich verringert sich bei weniger als acht Windenergie-
anlagen der Mindestbetrag der Vergütung um € 20.000 für 
jede nicht errichtete Windenergieanlage. Die Geschäftsfüh-
rungsvergütung erhöht sich jährlich um 2 % gegenüber der 
Vorjahresvergütung. Ab einer jährlichen Netto-Stromproduktion 
von durchschnittlich mehr als 6,1 Mio. kWh je Windener-
gieanlage erhält der Komplementär eine Bonuszahlung in 
Höhe von € 15 für jede zusätzlich eingespeiste MWh. Liegen 
die tatsächlichen Kosten in einem Geschäftsjahr unter den im 
Finanzmodell prognostizierten Kosten, so stehen dem Komple-
mentär anteilig 25 % der realisierten Kosteneinsparungen zu. 
Über seine Vergütung hinaus sind dem Komplementär alle 
Aufwendungen, die ihm aus der Geschäftsführung der Be-
teiligungsgesellschaft erwachsen, zu erstatten, mit Ausnahme 
der Steuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer). 
Des Weiteren ist die Sonnenenergie Kirchberg GmbH Kom-
plementär der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG (Anbieter 
und Prospektverantwortlicher), die wiederum zu 100 % die 
Gesellschaftsanteile an der Windenergie Kirchberg/Jagst Ver-
waltungs GmbH hält. Für die Übernahme der unbeschränkten 
Haftung bei der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG erhält 
die Sonnenenergie Kirchberg GmbH eine Vergütung in Höhe 
von 5,0 % p.a. ihres in der Jahresbilanz für das vorausgegan-
gene Geschäftsjahr ausgewiesenen  Stammkapitals zzgl. USt.
Darüber hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern und 
Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine 
Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie sonstige Gesamt-
bezüge zu, insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen, 
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen 
und Nebenleistungen jeder Art.
Da es sich bei den Gründungsgesellschaftern und Gesell-
schaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung jeweils um 
juristische Personen mit Sitz in Deutschland handelt, liegen 
keine Führungszeugnisse vor und es sind keine Angaben über 
eine ausländische Verurteilung möglich. Über das Vermögen 
der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt 
der Prospektaufstellung wurde innerhalb der letzten fünf 
Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse 
abgewiesen. Gleiches gilt für das Vermögen einer Gesellschaft, 
bei der die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zum 
Zeitpunkt der Prospektaufstellung innerhalb der letzten fünf 
Jahre in der Geschäftsführung tätig waren.
In Bezug auf die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter 
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung besteht keine Aufhebung 
einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur 
Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt 
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine solche wurde 
bisher auch nicht beantragt oder erteilt.
Die Sonnenenergie Kirchberg GmbH ist Komplementär der 
Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG, dem Anbieter und 
Prospektverantwortlichen, welcher mit der Entwicklung und 
Errichtung des Windparks beauftragt ist. Darüber hinaus 
hält die Sonnenenergie Kirchberg GmbH weder unmittelbar 
noch mittelbar Beteiligungen an Unternehmen, die im Zusam-
menhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlage-
objekte Lieferungen oder Leistungen erbringen.
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098
Rechtliche Grundlagen
ANGABEN ÜBER 
DEN EMITTENTEN
Die Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH hält weder 
unmittelbar noch mittelbar Beteiligungen an Unternehmen, 
die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung 
der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. 
Zudem ist beabsichtigt, dass neben anderen Vertriebspartnern 
die RUG Institut Private Finanzen GmbH mit Sitz in Kirchberg 
an der Jagst mit dem Vertrieb der Vermögensanlage be-
auftragt wird. Die Gerhard Borchers Consulting GmbH hält 
80% der Anteile an der RUG Institut Private Finanzen 
GmbH. Zugleich ist die Gerhard Borchers Consulting GmbH 
ein Gesellschafter der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG 
(Anbieter und Prospektverantwortlicher sowie Mutterge-
sellschaft des Komplementärs). Darüber hinaus halten die 
Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt der 
Prospektaufstellung weder unmittelbar noch mittelbar Beteili-
gungen an Unternehmen, die mit dem Vertrieb der emittierten 
Vermögensanlage beauftragt sind.
Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt 
der Prospektaufstellung halten weder unmittelbar noch mittel-
bar Beteiligungen an Unternehmen, die der Beteiligungsge-
sellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen.
Die Sonnenenergie Kirchberg GmbH ist Komplementär der 
Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG, dem Anbieter und 
Prospektverantwortlichen, welcher mit der Entwicklung und 
Errichtung des Windparks beauftragt ist. Darüber hinaus 
ist die Sonnenenergie Kirchberg GmbH für keine Unterneh-
men tätig, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder 
Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen 
erbringen.
Die Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH ist für 
keine Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der 
Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen 
oder Leistungen erbringen.
Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt 
der Prospektaufstellung sind für keine Unternehmen tätig, die 
mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt 
sind oder der Beteiligungsgesellschaft Fremdkapital zur Verfü-
gung stellen.
Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt 
der Prospektaufstellung sind nicht selbst mit dem Vertrieb 
der emittierten Vermögensanlage beauftragt, stellen dem 
Emittenten weder Fremdkapital zur Verfügung noch vermitteln 
sie Fremdkapital und erbringen ebenfalls keine Lieferungen 
oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder 
Herstellung der Anlageobjekte. 
    
Der wichtigste Tätigkeitsbereich
 der Beteiligungsge-
sellschaft besteht aus sämtlichen mit der Errichtung und dem 
Betrieb von acht Windenergieanlagen des Typs Vestas V126
die zu einem Windpark am Standort Kirchberg an der Jagst 
zusammengefasst werden, zusammenhängenden Tätigkeiten. 
Der Abschluss der folgenden Verträge, die von wesentlicher 
Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der 
Beteiligungsgesellschaft sind, ist beabsichtigt:
Zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der Windpark 
Kirchberg GmbH & Co. KG soll ein Projektentwicklungsvertrag 
über die Entwicklung des Windparks Kirchberg an der Jagst 
in Kirchberg an der Jagst (Landkreis Schwäbisch Hall) und 
separat davon ein Vertrag über die Errichtung, d.h. Auf-
stellung und schlüsselfertige Übergabe und Inbetriebnahme 
des Windparks geschlossen werden. Beide Verträge sowie 
auf diesen Verträgen beruhende weitere Vertragsverhältnisse 
(Kaufvertrag und Vollwartungsvertrag bzgl. der Windener-
gieanlagen) werden Grundlage der maßgeblichen Investition 
der Beteiligungsgesellschaft und somit von wesentlicher 
10. GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 
(§ 8 VERMVERKPROSPV)

099
12
Bedeutung für die Geschäftstätigkeit und die zukünftige Ertrags-
lage der Beteiligungsgesellschaft sein. Die beabsichtigte 
Fremdfinanzierung auf Grundlage des Darlehensangebotes 
einer regionalen Bank wird von erheblicher Bedeutung für 
die Geschäftstätigkeit oder die Ertragslage der Beteiligungs-
gesellschaft sein, da über die Fremdfinanzierung die Liquiditäts- 
und Ertragssituation, aber auch die Risikosituation der Be-
teiligungsgesellschaft als Emittent der vorliegenden Vermögens-
anlage maßgeblich beeinflusst wird.
Darüber hinaus ist die Beteiligungsgesellschaft nicht von 
Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren 
abhängig, die von wesentlicher Bedeutung für ihre Geschäfts-
tätigkeit oder Ertragslage sind.
Es sind keine Gerichts-, Schieds- oder Verwaltungsverfahren 
anhängig, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der 
Beteiligungsgesellschaft und die Vermögensanlage haben 
können.
Laufende Investitionen der Beteiligungsgesellschaft 
bestehen nicht.
Die Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaft ist nicht durch 
außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden.
    
Die Geschäftsführung des Emittenten
 obliegt der 
Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH als Kom-
plementär der Beteiligungsgesellschaft. Geschäftsführer des 
Komplementärs sind Ralf Stier und Georg Persigehl, beide 
geschäftsansässig: Medizinalratsklinge 13, 74592 Kirchberg 
an der Jagst (jeweils Mitglied der Geschäftsführung). 
Den Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten Ralf 
Stier und Georg Persigehl ist kein bestimmter Verantwortungs- 
und Aufgabenbereich (Funktion) in der Beteiligungsgesell-
schaft zugeordnet.
Das Mitglied der Geschäftsführung Ralf Stier ist geschäftsfüh-
render Gesellschafter der ingenia projects GmbH & Co. KG, 
einem Kommanditisten der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG 
(Anbieter und Prospektverantwortlicher), die wiederum zu 100 
% die Gesellschaftsanteile an der Windenergie Kirchberg/Jagst 
Verwaltungs GmbH (Komplementär der Beteiligungsgesellschaft) 
hält. Über die mittelbare Beteiligung an der Windenergie Kirch-
berg/Jagst Verwaltungs GmbH ist Ralf Stier auch mittelbar an 
Gewinnen dieser Gesellschaft, die durch die Komplementärvergü-
tungen der Beteiligungsgesellschaft erzielt werden, beteiligt.
Des Weiteren ist Ralf Stier Gesellschafter der Sonnenenergie 
Kirchberg GmbH. Diese Gesellschaft ist Komplementär der 
Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG (Anbieter und Prospektver-
antwortlicher), die wiederum zu 100 % die Gesellschaftsanteile 
an der Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH hält. Für 
die Übernahme der unbeschränkten Haftung bei der Windpark 
Kirchberg GmbH & Co. KG erhält die Sonnenenergie Kirchberg 
GmbH eine Vergütung in Höhe von 5,0 % p.a. ihres in der Jah-
resbilanz für das vorausgegangene Geschäftsjahr ausgewiesenen  
Stammkapitals zzgl. USt. Auch über diese mittelbare Beteiligung 
an der Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH ist Ralf 
Stier mittelbar an den Komplementärvergütungen der Beteili-
gungsgesellschaft beteiligt.
Zudem verpachtet Ralf Stier entgeltlich eine Grundstücksfläche 
an die Beteiligungsgesellschaft, auf der eine WEA errichtet 
werden soll. Auf demselben Grundstück soll eine Zuwegung für 
die Erschließung von zwei WEA gebaut werden. Die voraussicht-
liche jährliche Pachtzahlung der Beteiligungsgesellschaft an 
Ralf Stier beträgt hierfür € 15.792,69 zuzüglich gesetzlicher 
Umsatzsteuer. Es handelt sich bei dieser Pachtzahlung um einen 
11. MITGLIEDER DER GESCHÄFTS-
FÜHRUNG ODER DES VORSTANDS, 
AUFSICHTSGREMIEN UND BEIRÄTE 
DES EMITTENTEN (§ 12 ABS. 1 BIS 4 
VERMVERKPROSPV)
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ANGABEN ÜBER 
DEN EMITTENTEN
Anteil aus der sogenannten Standortvergütung. Weitere Erläute-
rungen zur Standortvergütung sind auf Seite 114 aufgeführt.
Darüber hinaus erhält Ralf Stier eine sogenannte Flächen-
vergütung für seine gesamten Grundstücke, die sich in dem als 
Windvorranggebiet ausgewiesenen Teil des Flächennutzungsplans 
befinden. Die jährliche Flächenvergütung für Ralf Stier beträgt 
voraussichtlich € 5.940,98 zuzüglich gesetzlicher Umsatz-
steuer. Weitere Erläuterungen zur Flächenpacht sind auf Seite 
114 aufgeführt. Sowohl die Standortvergütung als auch die 
Flächenvergütung erhöhen sich ab dem 15. Betriebsjahr um 
10 %.
Darüber hinaus stehen dem Mitglied der Geschäftsführung des 
Emittenten Ralf Stier keine Gewinnbeteiligungen, Entnahme-
rechte und keine sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere keine 
Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, 
Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu.
Das Mitglied der Geschäftsführung Georg Persigehl ist geschäfts-
führender Gesellschafter der reencon GmbH, einem Komman-
ditisten der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG (Anbieter und 
Prospektverantwortlicher), die wiederum zu 100 % die Gesell-
schaftsanteile an der Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs 
GmbH (Komplementär der Beteiligungsgesellschaft) hält. Über 
die mittelbare Beteiligung an der Windenergie Kirchberg/Jagst 
Verwaltungs GmbH ist Georg Persigehl auch mittelbar an 
Gewinnen dieser Gesellschaft, die durch die Komplementärver-
gütungen der Beteiligungsgesellschaft erzielt werden, beteiligt.
Darüber hinaus stehen dem Mitglied der Geschäftsführung des 
Emittenten Georg Persigehl keine Gewinnbeteiligungen, Ent-
nahmerechte und keine sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere 
keine Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgel-
te, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu.
In den Führungszeugnissen der Mitglieder der Geschäftsführung 
des Emittenten, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung 
nicht älter als sechs Monate waren, sind keine Eintragungen 
in Bezug auf Verurteilungen wegen einer Straftat nach den 
§§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs, § 54 des Kredit-
wesengesetzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder 
§ 369 der Abgabenordnung enthalten. 
Die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten sind 
Deutsche. Es besteht keine ausländische Verurteilung der 
Mitglieder der Geschäftsführung wegen einer Straftat.
Weder über das Vermögen der Mitglieder der Geschäftsführung 
des Emittenten ist innerhalb der letzten fünf Jahre ein Insolvenz-
verfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden 
noch über das Vermögen einer Gesellschaft, bei der die 
Mitglieder der Geschäftsführung innerhalb der letzten fünf 
Jahre in der Geschäftsführung tätig waren.
In Bezug auf die Mitglieder der Geschäftsführung des 
Emittenten besteht keine Aufhebung einer Erlaubnis zum 
Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von 
Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht (BaFin).
Das Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten Ralf Stier 
ist zugleich Geschäftsführer und Gesellschafter der Sonnen-
energie Kirchberg GmbH, die wiederum Komplementär der 
Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG ist, dem Anbieter und 
Prospektverantwortlichen, welcher mit der Entwicklung und 
Errichtung des Windparks beauftragt ist. Darüber hinaus ist 
das Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten Ralf Stier 
für kein Unternehmen tätig, das Lieferungen und Leistungen 
im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der 
Anlageobjekte erbringt.
Das Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten Georg 
Persigehl ist für kein Unternehmen tätig, das Lieferungen 
und Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder 
Herstellung der Anlageobjekte erbringt.
100
Rechtliche Grundlagen

Darüber hinaus ist Ralf Stier geschäftsführender Gesell-
schafter der ingenia projects GmbH & Co. KG, die Mehrheits-
kommanditist (53,33%) der Windpark Kirchberg GmbH & Co. 
KG ist. Das Mitglied der Geschäftsführung Georg Persigehl 
ist geschäftsführender Gesellschafter der reencon GmbH, die 
wiederum mit 33,33% als Kommanditist an der Windpark 
Kirchberg GmbH & Co. KG beteiligt ist. Die Windpark Kirch-
berg GmbH & Co. KG ist mit der Entwicklung und Errichtung 
des Windparks beauftragt. Darüber hinaus sind die Mitglie-
der der Geschäftsführung des Emittenten weder unmittelbar 
noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, die Lieferungen 
oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder 
Herstellung der Anlageobjekte erbringen.
Die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten sind für 
keine Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebote-
nen Vermögensanlage betraut sind oder der Beteiligungsge-
sellschaft Fremdkapital geben.
Sie sind auch weder unmittelbar noch mittelbar an Unterneh-
men beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermö-
gensanlage betraut sind oder der Beteiligungsgesellschaft 
Fremdkapital geben.
Die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten sind zum 
Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht mit dem Vertrieb 
der emittierten Vermögensanlage beauftragt; zudem stellen 
sie weder dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung 
noch vermitteln sie solches.
Das Mitglied der Geschäftsführer des Emittenten Ralf Stier 
verpachtet eine Grundstücksfläche an die Beteiligungsgesell-
schaft für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergie-
anlage.
Darüber hinaus erbringt das Mitglied der Geschäftsführung 
des Emittenten Ralf Stier keine Lieferungen oder Leistungen 
im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der 
Anlageobjekte.
Das Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten Georg 
Persigehl erbringt keine Lieferungen oder Leistungen im 
Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der 
Anlageobjekte.
Ein Treuhänder existiert nicht. Dementsprechend gibt es 
keinen Treuhandvertrag. 
Ein Mittelverwendungskontrolleur existiert nicht. Dementspre-
chend gibt es keinen Mittelverwendungskontrollvertrag.
Der Emittent verfügt weder über einen Vorstand, noch über 
Aufsichtsgremien oder Beiräte.
    
Anbieter und Prospektverantwortlicher
 ist die Wind-
park Kirchberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Kirchberg an der 
Jagst. Komplementär der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG 
ist die Sonnenenergie Kirchberg GmbH, ebenfalls mit Sitz in 
Kirchberg an der Jagst. Deren Geschäftsführer sind Siegfried 
Thurau und Ralf Stier (jeweils Mitglied der Geschäftsführung 
des Anbieters und Prospektverantwortlichen), beide geschäfts-
ansässig: Fichtenstraße 1, 74592 Kirchberg an der Jagst. 
Da Ralf Stier zugleich Mitglied der Geschäftsführung der 
Beteiligungsgesellschaft ist, kann hinsichtlich der ihn betref-
fenden Angaben gemäß 
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Do'stlaringiz bilan baham:
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