Ihr persönliches energieprojekt! Windpark-kirchberg. De bürger windp ark kirchberg/jagst
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§ 44 Abs. 1 BNatSchG
Der Anbieter hat folgendes Büro mit der Erstellung von artenschutzrechtlichen Gutachten beauftragt: • Gutschker-Dongus Landschaftsarchitekten, Odernheim am Glan, mit Büro in Kirchberg/Jagst. Erstellt wurden ein avifaunistisches Fachgutachten (Mai 2014) und ein Fledermaus-kundliches Fachgutachten (April 2014). Die Gutachten ergaben folgende wesentliche Ergebnisse in der Zusammenfassung: • Insgesamt konnte ein relativ großes Artenspektrum nachgewiesen werden (insg. mind. 14 Fledermausarten) • Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch den Anlagenbau ist nicht gegeben (vorwiegend Ackerstandorte) > Die Realisierung des Projekts führt unter Einhaltung von Verminderungsmaßnahmen (Monitoring und Nachtab- schaltungen) nicht zu Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG • Insgesamt konnte ein Artenspektrum von mind. 90 europäischen Vogelarten nachgewiesen werden 3. GUTACHTEN ZU NATUR- UND ARTENSCHUTZ 3.1. FLEDERMÄUSE 3.2. VÖGEL 04 www.windpark-kirchberg.de 052 GUTACHTEN IM ÜBERBLICK Projektbeschreibung Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst > Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Arten und Biotope sind bei Einhaltung der Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen nicht zu erwarten • Eine WEA innerhalb des Waldes geplant (Waldumwandlung) • Rodung im Nahbereich des Wirtschaftswegs (keine neue Erschließung notwendig) • Neuaufforstung einer geeigneten Fläche im selben Naturraum notwendig • Durch Waldumwandlung sind keine hochwertigen Wald- bereiche (ökonomisch, sowie ökologisch, Klima- und Bodenschutz und hinsichtlich Erholungswert) vom Eingriff betroffen [Waldfunktionen] • Anthropogen vorbelasteter Standort bspw. durch große Landwirtschaftsflächen, Autobahn, Industriegebiet und bestehende WEA • Wenig Erholungsinfrastruktur innerhalb des Windparks (regionale Wanderwege, Radweg, Ruhebänke, zwei Weiher für Angelsport und Freizeit) • Sichtbeziehungen vom ästhetisch hochwertigen Jagsttal nur bedingt möglich • Visuelle Veränderungen müssen finanziell ausgeglichen werden (Ausgleichsabgabenverordnung) > Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden sind nicht zu erwarten • Kleinflächige Versiegelungen • Niederschlagswasser versickert vor Ort • Kein Eingriff im 10 m Schutzbereich von Gewässern > Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Wasser sind nicht zu erwarten • Fast alle Standorte sind als stark anthropogen vorbelastet (Landwirtschaft) zu werten • Waldstandort (WEA 03) ohne nennenswerten Alt- und Totholzanteil • Ökologisch hochwertige Standorte mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz (Altholzbestände, magere Wiesen, Feldgehölze, Dolinen, Uferbereiche, Streuobst, etc.) werden durch WEA nicht überplant • Es werden keine größeren Gehölzentnahmen im Offenland (Feldgehölz, Feldhecke, markante Einzelbäume,….) notwendig 3.4. WASSER 3.6. WALD 3.5. BIOTOPE 3.7. LANDSCHAFTSBILD/ ERHOLUNG 3.3. BODEN 053 ÜBERGEORDNETE PLANGRUNDLAGEN SCHALLIMMISSION UND SCHATTENWURF • Keine entgegenstehende Planvorgaben • Geeignete Wind-Vorrangflächen werden aktuell geprüft • Plangebiet liegt teilweise innerhalb eines Grünzugs • Die Vereinbarkeit von WEA mit dem Grünzug wird derzeit geprüft • Teilflächennutzungsplan Windkraft derzeit in der Aufstellung • Keine entgegenstehenden Planvorgaben (Landschaftsplan) • Der Windpark liegt nicht innerhalb eines Schutzgebiets nach BNatSchG, LWaldG und WHG • Negative Auswirkungen auf Schutzgebiete in der Umgebung sind nicht zu erwarten • § 30 Biotope werden nicht dauerhaft überplant • Naturdenkmale werden nicht überplant Laut Schallimmissionsgutachten liegt die Schallbelastung in der näheren Umgebung zwischen 1,75% und 34% unter den zulässigen Nachtimmissionswerten. Die zulässigen Nacht- immissionsrichtwerte von 40 Dezibel für angrenzende Wohn- gebiete und 45 Dezibel für angrenzende Mischgebiete werden demnach an allen Immissionsorten eingehalten. Hinsichtlich des Schattenwurfs verfügen die Anlagen über eine Schattenabschaltautomatik. Ist eine Überschreitung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte von 30 Stunden Schatten- wurf im Jahr bzw. von 30 Minuten Schattenwurf täglich an einem der 22 umliegenden Immissionsorte zu erwarten, erfolgt hierüber eine automatisch gesteuerte Abschaltung der jeweiligen Anlage. Die gesetzlichen Grenzwerte für die Belas- tung durch Schattenwurf werden somit eingehalten. 1.1. LANDESENTWICKLUNGSPLAN 1.2. REGIONALPLAN 1.3. FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1.4. SCHUTZGEBIETE 04 www.windpark-kirchberg.de 054 PLANUNG UND GENEHMIGUNG Die geplanten Windenergieanlagen liegen in einer geplanten Vorrangfläche für Windenergieanlagen der Stadt Kirchberg/Jagst. Die Ausweisung der Vorrangfläche erfolgt durch eine Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeinde- verwaltungsverbands Brettach/Jagst. Der neue Flächennutz- ungsplan soll im Herbst 2014 Rechtskraft erlangen. Für den geplanten Windpark wurden Anträge auf Baugenehmi- gung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für acht Anlagen des Typs Vestas V126 am 13.06.2014 im Landratsamt Schwäbisch Hall eingereicht. Die Genehmigung vorbehaltlich der Typenprüfung wird fünf bis sechs Monate nach Einreichung erwartet. Die Typenprüfung wird von der Vestas Deutschland GmbH rechtzeitig vor Baubeginn geliefert. Die Kabeltrassen zu den beiden vorgesehenen Netzverknüpfungspunkten führen größtenteils über Grundstücke, die sich im öffentlichen Eigentum befinden. Vornehmlich sind dies Wegseitengräben von Feldwegen, Gemeindeverbindungsstraßen sowie Landes- und Kreisstraßen. Die Kabeltrasse zum Netzverknüpfungspunkt am Umspannwerk in Crailsheim ist von den zuständigen Behörden genehmigt. Die Kabeltrasse zum Netzverknüpfungspunkt am neu zu erstellenden Umspannwerk in Ilshofen ist in Planung. Mit der Genehmigung wird bis November 2014 gerechnet. Sieben WEA werden auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet, eine WEA auf einer forstwirt- schaftlich genutzten Fläche. Die Bauarbeiten umfassen den Bau von Zuwegungen, Kranstellflächen, Fundamenten sowie der eigentlichen Anlagen. Ferner sind Stromkabel zu den Netzverknüpfungspunkten zu verlegen. Der Ausbau der Wege zu den WEA erfolgt zum größten Teil auf den bestehenden Feldwegen. Diese sind je nach Ausbau- zustand zu verbreitern bzw. neu herzustellen. Die Kranstell- flächen vor den Windenergieanlagen sind dauerhaft herzustellen (ca. 1.500 m² je WEA). Bei jeder Anlage ist bis zu deren Rückbau eine Kranstellfläche für Aufbau und Wartungsarbeiten erforderlich. Für den Bau des Windparks wird eine Fläche von ca. 2,75 Hektar ohne anschließenden Rückbau hergestellt, zusätzlich wird etwa die gleiche Fläche in der Bauzeit als Lagerfläche benötigt. Alle restlichen Flächen sind nach Beendigung der Bautätigkeit wieder landwirtschaftlich nutzbar. Die Beteiligungsgesellschaft ist mit Beendigung des Anlagenbetriebs zum vollständigen Rückbau verpflichtet. I. Quartal 2015 Baubeginn Zuwege und Stromtrasse II. Quartal 2015 Baubeginn Fundamente III. Quartal 2015 Baubeginn Windenergieanlagen III./VI. Quartal 2015 Inbetriebnahme der Windenergieanlagen 1. GENEHMIGUNGSSTAND 3. STANDORTE Projektbeschreibung Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst 2. KABELTRASSE 4. ZEITPLAN * (PROGNOSE) *Stand zum Zeitpunkt der Prospekterstellung 055 STANDORTE WINDENERGIEANLAGEN BÜRGERWINDPARK KIRCHBERG/JAGST 04 Neue Windvorrangflächen in Kirchberg/Jagst Neue Windenergieanlagen Bestehende Windenergieanlagen Solarpark Kirchberg Ruppertshofen Dörrmenz Lendsiedel Kirchberg/Jagst < Heilbronn Nürnberg > A6 A6 A6 Herboldshausen Großallmerspann Kleinallmerspann Ilshofen *Stand zum Zeitpunkt der Prospekterstellung www.windpark-kirchberg.de 056 PLANUNG UND GENEHMIGUNG Projektbeschreibung Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst Alle für die Errichtung erforderlichen Grundstücke wurden vertraglich über 25 Jahre ab Inbetriebnahme der letzten Anlage gesichert (vgl. hierzu Abschnitt „Die rechtlichen Grundlagen“, Seite 82 ff.). Diese werden landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzt und können umgehend bebaut werden. Der Anschluss der Windenergieanlagen an das Stromnetz ist Voraussetzung für den wirtschaftlichen Betrieb des Windparks. Die Einspeisung erfolgt für den Bürgerwindpark Kirchberg/ Jagst an zwei verschiedenen Umspannwerken. Zwei Winde- nergieanlagen (voraussichtlich die Standorte 5 und 6) werden vorraussichtlich im Umspannwerk der Netzgesellschaft Ostwürttemberg EnBW-ODR in Crailsheim angeschlossen und sechs Windenergieanlagen voraussichtlich im geplan- ten, neu zu errichtenden Umspannwerk auf dem Gebiet der Stadt Ilshofen an der 110 kV-Überlandleitung der Netze BW GmbH. Aktuell laufen Verhandlungen mit der EnBW Energie Baden Württemberg AG über den Bau eines gemeinsamen Umspannwerkes. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Umspannwerks ist bis Ende August 2015 geplant (Prognose). Für die Einspeisung liegt jeweils eine schriftliche Netzeinspeise- zusage des Netzbetreibers vor. Der Einspeisevertrag wird nach Vorliegen der Baugenehmigung abgeschlossen. Die Stromkabel intern (Windpark ca. 4,5 km) und extern bis zum Umspannwerk in Ilshofen-Obersteinach (ca. 5,5 km) werden mittels Kabelpflug und Fräse bzw. im Horizontalspül- bohrverfahren unterirdisch verlegt. Die gesamte Trasse führt über größtenteils öffentlichen Grund. Die erforderlichen Ge- stattungsverträge werden mit den Städten Kirchberg/Jagst und Ilshofen abgeschlossen (vgl. hierzu Abschnitt „Die rechtlichen Grundlagen“, Seite 82 ff.). Die Kabeltrasse zum Netzanschluss in Crailsheim über eine Gesamtlänge von ca. 13 km ist auf einer Strecke von 9,5 km (vom bestehenden Solarpark Kirchberg/Jagst bis zum Freibad Crailsheim) bereits verlegt. Gestattungsverträge und die Genehmigung zur Kabelverlegung liegen vor. Lediglich über das Grundstück, auf dem die Übergabestation errichtet werden soll, muss mit der Stadt Crailsheim als Grundstückseigentümer noch ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden. Dies soll voraussichtlich bis Ende Oktober 2014 erfolgen (Prognose). 5. GRUNDSTÜCKE 6. NETZANSCHLUSS UND STROMEINSPEISUNG Die Unterzeichnung der Verträge wird bis Ende November 2014 erwartet (Prognose). 057 Die Windpark Kirchberg GmbH & Co.KG ist für die gesamte Planung, Konzeptionierung und Entwicklung des Windparks inkl. Erhalt der Genehmigungen zuständig. Die Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG entwickelt das Kon- zept und besorgt alle zur Errichtung der WEA erforderlichen Genehmigungen, Verträge, Gutachten, Pacht-/Nutzungsver- träge und Dienstbarkeiten sowie sonstigen Unterlagen und Dienstleistungen und alle für die Errichtung und den Betrieb der WEA erforderlichen Rechte. Hierfür wird ein separater Dienstleistungsvertrag („Projektentwicklungsvertrag“) zwischen der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG und der Windenergie Kirchberg/Jagst GmbH & Co. KG geschlossen. Sämtliche durch die Projektentwicklung verursachten Kosten für Genehmigungen, Gutachten. etc. werden von der Wind- park Kirchberg GmbH & Co.KG getragen. Die Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG ist nach Erhalt der Genehmigung für die schlüsselfertige Errichtung des Wind- parks sowie deren Infrastruktur (Zuwegung, Kranstellflächen, Parkverkabelung, Netzanschluss) verantwortlich. Für die Errichtung und Inbetriebnahme der Windenergieanlagen ist Vestas zuständig. Die Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG wird die Montage, Inbetriebnahme und Abnahme der Wind- energieanlagen koordinieren und überwachen. Hierfür wird ein separater Dienstleistungsvertrag (Projekterrichtungsvertrag“) zwischen der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG und der Windenergie Kirchberg/Jagst GmbH & Co. KG geschlossen. 04 7. ENTWICKLUNG UND ERRICHTUNG www.windpark-kirchberg.de 058 BETRIEB Die Wartung der Anlagen ist in einem Vollwar- tungsvertrag mit dem Anlagenhersteller Vestas detail- liert geregelt (vgl. Abschnitt „Die rechtlichen Grundlagen“, Seite 82 ff.) Der Vertrag wurde zwischen Vestas und der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG als Auftraggeber ge- schlossen und soll auf die Beteiligungsgesellschaft übertragen werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Wartungsvertrags ist die Garantie einer technischen Anlagenverfügbarkeit von 97%. Zum Leistungsumfang gehören außerdem die Überwachung (Fernüberwachung mittels SCADA), Wartung, Instandhaltung und Reparatur der Windenergieanlagen des Bürgerwindparks. Der Wartungsvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren wobei der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht nach Jahr 6 hat. Aufgabe der technischen Betriebsführung ist die Kontrolle des reibungslosen Anlagenbetriebs. Für den Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst wird die laufende techni- sche Betriebsführung von der Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH im Rahmen der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft übernommen. Dabei handelt es sich um folgende wesentlichen Aufgaben: • Technische Steuerung des Windparks • Optimierung der energetischen Verfügbarkeit sowie des Energieertrags • Planung, Koordination und Organisation aller technischen Abläufe • Einrichtung, Pflege und Wartung der EDV-gestützten Fernüberwachung • Erfassung der Störungsmeldungen • Fernüberwachung des Anlagenbetriebs • Zeitnahe Störungsbeseitigung • Auftragsvergabe, Koordination und Optimierung von Wartungs-, Reparatur- und Trouble-Shooting Einsätzen • Prüfung von Reparaturen, Instandsetzungs- und Instandhal- tungsarbeiten • Erstellung, Verhandlung und Umsetzung von Wartungskonzepten • Regelmäßige Durchführung von Inspektionen vor Ort • Beauftragung und Begleitung von wiederkehrenden Prüfungen • Überwachung der Mängelbeseitigung • Erarbeitung und Prüfung von Vorschlägen für technische Verbesserungen und Nachrüstungen • Bereitstellung / Beauftragung eines Schaltberechtigten vor Ort • Qualitätskontrollen der Servicedienstleister • Erfassung der Betriebsdaten • Erstellung von Monatsberichten • Sicherstellung der Einhaltung der lokalen Sicherheits-, Umwelt- und Abfallrichtlinien 1. WARTUNG UND TECHNISCHE BETRIEBSFÜHRUNG Projektbeschreibung Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst 059 Für den Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst wird die laufende kaufmännische Betriebsführung von der Wind- energie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH im Rahmen der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft übernommen. Dabei handelt es sich um folgende, wesentliche Aufgaben: • Finanzverwaltung und -planung • Kommanditisten-Betreuung • Vertrags- und Claim-Management • Liquiditäts- und Mittelfristplanung • Kosten- und Erlös-Controlling • Verhandlung und Abschluss von Wartungsverträgen • Einkauf von Ersatzteilen und Optimierung des Ersatzteilmanagements • Kalkulation von Optimierungs- und Erneuerungsmaßnahmen • Erstellung von Kosten- / Nutzen Analysen • Erstellung von Versicherungskonzepten • Abwicklung von Schadensfällen • Energieabrechnungen • Rechnungsprüfung, Abwicklung des Zahlungsverkehrs • Dokumentation des Betriebes der WEA gemäß der steuer- und handelsrechtlichen Bestimmungen 2. KAUFMÄNNISCHE BETRIEBSFÜHRUNG & VERWALTUNG 04 www.windpark-kirchberg.de 05 INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN 060 061 05 Einzahlung Kommanditkapital 12.500.000 € Einzahlung Agio 250.000 € Fremdkapital 30.000.000 € Gesamtmittelherkunft 42.750.000 € in % des Gesamtkapitals in % des Kommanditkapitals Investition Windenergieanlagen 34.280.000 € 80.19% 274.24% Projektentwicklung 2.640.000 € 6.18% 21.12% Projekterrichtung 5.580.000 € 13.05% 44.64% Kosten der Kapitalbeschaffung 250.000 € 0.58% 2.00% Gesamtmittelverwendung 42.750.000 € 100.00% 342.00% INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT 1. MITTELHERKUNFT 2. MITTELVERWENDUNG 3. ERLÄUTERUNG ZUM INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN Die Windenergie Kirchberg/Jagst GmbH & Co. KG tritt in den Kaufvertrag für die Windenergieanlagen ein, den die Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG mit Vestas Deutschland GmbH geschlossen hat. Über die Verträge hinaus fallen zusätzlich lediglich Kosten der Kapitalbeschaffung in Höhe von 250.000 € an. Darüber hinaus schließt sie mit der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG zwei Verträge ab: Projektentwicklungsvertrag und Projekterrichtungsvertrag (siehe: Zusammenfassung wichtiger Verträge.). www.windpark-kirchberg.de 06 PROGNOSERECHNUNG 062 063 06 ERLÄUTERUNGEN ZU WESENTLICHEN POSITIONEN DER PROGNOSERECHNUNG Die Winderträge der acht Windenergieanlagen wurden von zwei Gutachtern ermittelt. Für die Prognoserechnung wurde der Mittelwert aus den P75-Werten der beiden Gutachten als Grundlage berechnet. Aufgrund des Wartungsvertrags, in dem der Hersteller eine Verfügbarkeit mit 97 % garantiert, erfolgt von dem ermittelten Windertrag ein Abschlag mit 3 %. Ein weiterer Sicherheitsabschlag wurde für sonstige mögliche Ertragsminderungen vorsichtshalber eingerechnet (z. B. Abschaltungen wegen Eiswurfgefahr und Fledermäusen). Entsprechend des aktuellen Beschlusses der Bundestags über den Gesetzentwurf zur Änderung des EEG (Erneuerbare Energien Gesetzes) wird ein Stromerlös von 8,9 Ct. je kWh für die gesamte Laufzeit angenommen. Im Zuge der verpflichtenden Direktvermarktung wird noch die Gebühr des Direktvermarkters gemäß vorliegender Angebote in Höhe von 0,2 Ct. je kWh abgezogen. In die Prognoserechnung fließt somit ein Wert von 8,7 Ct. je kWh für 20 Jahre ein. Bei den Zinserträgen wurde mit einem Guthabenzins von 1% gerechnet. Der Wartungsvertrag umfasst eine Vollwartung für einen Zeitraum von 15 Jahren, die auch die Kosten für alle Ersatzteile und Reparaturmaßnahmen beinhaltet. Ab Jahr 16 gehen wir von einer Basiswartung aus. Wesentliche Kosten fallen voraussichtlich erst nach Ablauf des Vollwartungsvertrags mit Beginn des Basiswartungsver- trags an. Die angenommen Kosten für Instandhaltungsmaß- nahmen ab Jahr 16 basieren auf Erfahrungswerten. Die Nutzungsverträge beinhalten eine fixe, ertrags- unabhängige Zahlung von € 25.000.- pro Jahr und Wind- energieanlage als Nutzungsentgelt. Der Betrag teilt sich in eine Standortpacht und eine Flächenpacht auf. Ab dem 15. Jahr wird das Nutzungsentgelt um 10% auf € 27.500.- pro Jahr und Windenergieanlage erhöht. Für die Verwaltung sowie technische und kaufmännische Betriebsführung des Windparks ist eine Vergütung von 3,55% der Stromerlöse vertraglich vereinbart. Die Finanzierungskonditionen wurden auf Basis eines vorliegenden Finanzierungsangebotes einer regionalen Bank eingestellt. Die Grundstücksnutzungsverträge beinhalten die Stellung einer Bankbürgschaft in Höhe von € 165.000.- je Windenergieanlage. Bankübliche Avalgebühren sind in der Prognoserechnung berücksichtigt. Zusätzlich bildet die Gesellschaft jährliche Rückstellungen für den Rückbau. 1. ERLÖSE AUS STROMVERKAUF 4. INSTANDSETZUNG 5. NUTZUNGSENTGELT Download 1.52 Mb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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