Ihr persönliches energieprojekt! Windpark-kirchberg. De bürger windp ark kirchberg/jagst


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§ 44 Abs. 1 BNatSchG 
    
Der Anbieter hat folgendes Büro mit der Erstellung 
von artenschutzrechtlichen Gutachten beauftragt:
• Gutschker-Dongus Landschaftsarchitekten, Odernheim am 
Glan, mit Büro in Kirchberg/Jagst. 
Erstellt wurden ein avifaunistisches Fachgutachten (Mai 2014
und ein Fledermaus-kundliches Fachgutachten (April 2014).
Die Gutachten ergaben folgende wesentliche 
Ergebnisse in der Zusammenfassung:
• Insgesamt konnte ein relativ großes Artenspektrum 
   nachgewiesen werden (insg. mind. 14 Fledermausarten) 
• Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch den   
   Anlagenbau ist nicht gegeben (vorwiegend Ackerstandorte) 
> Die Realisierung des Projekts führt unter Einhaltung von 
      Verminderungsmaßnahmen (Monitoring und Nachtab-
   schaltungen) nicht zu Verbotstatbeständen nach 
   § 44 Abs. 1 BNatSchG
• Insgesamt konnte ein Artenspektrum von mind. 
    90 europäischen Vogelarten nachgewiesen werden 
3. GUTACHTEN ZU 
NATUR- UND ARTENSCHUTZ 
3.1. FLEDERMÄUSE
3.2. VÖGEL
04
www.windpark-kirchberg.de

052
GUTACHTEN 
IM ÜBERBLICK
Projektbeschreibung Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst
> Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Arten 
   und Biotope sind bei Einhaltung der Verminderungs- und 
   Kompensationsmaßnahmen nicht zu erwarten 
• Eine WEA innerhalb des Waldes geplant (Waldumwandlung) 
• Rodung im Nahbereich des Wirtschaftswegs 
   (keine neue Erschließung notwendig) 
• Neuaufforstung einer geeigneten Fläche im selben 
     Naturraum  notwendig 
• Durch Waldumwandlung sind keine hochwertigen Wald-
   bereiche (ökonomisch,  sowie ökologisch, Klima- und 
   Bodenschutz und hinsichtlich Erholungswert) vom Eingriff
   betroffen [Waldfunktionen] 
• Anthropogen vorbelasteter Standort bspw. durch große   
   Landwirtschaftsflächen, Autobahn, Industriegebiet und 
   bestehende WEA 
• Wenig Erholungsinfrastruktur innerhalb des Windparks   
   (regionale Wanderwege, Radweg, Ruhebänke, zwei Weiher 
   für Angelsport und Freizeit) 
• Sichtbeziehungen vom ästhetisch hochwertigen Jagsttal 
   nur bedingt möglich 
• Visuelle Veränderungen müssen finanziell ausgeglichen    
   werden (Ausgleichsabgabenverordnung)
> Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden sind    
    nicht zu erwarten
• Kleinflächige Versiegelungen 
• Niederschlagswasser versickert vor Ort 
• Kein Eingriff im 10 m Schutzbereich von Gewässern 
> Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Wasser sind 
    nicht zu erwarten
• Fast alle Standorte sind als stark anthropogen vorbelastet 
   (Landwirtschaft) zu werten
 
• Waldstandort (WEA 03) ohne nennenswerten 
   Alt- und Totholzanteil 
• Ökologisch hochwertige Standorte mit besonderer 
   Bedeutung für den Artenschutz (Altholzbestände, magere
   Wiesen, Feldgehölze, Dolinen, Uferbereiche, Streuobst, etc.) 
   werden durch WEA nicht überplant 
• Es werden keine größeren Gehölzentnahmen im Offenland 
  (Feldgehölz, Feldhecke, markante Einzelbäume,….) notwendig
 
3.4. WASSER
3.6. WALD
3.5. BIOTOPE
3.7. LANDSCHAFTSBILD/ ERHOLUNG 
3.3. BODEN

053
ÜBERGEORDNETE 
PLANGRUNDLAGEN
SCHALLIMMISSION 
UND SCHATTENWURF
• Keine entgegenstehende Planvorgaben 
• Geeignete Wind-Vorrangflächen werden aktuell geprüft 
• Plangebiet liegt teilweise innerhalb eines Grünzugs 
• Die Vereinbarkeit von WEA mit dem Grünzug wird 
    derzeit  geprüft 
• Teilflächennutzungsplan Windkraft derzeit in der Aufstellung
 
• Keine entgegenstehenden Planvorgaben (Landschaftsplan) 
• Der Windpark liegt nicht innerhalb eines Schutzgebiets nach    
   BNatSchG, LWaldG und WHG 
• Negative Auswirkungen auf Schutzgebiete in der Umgebung    
   sind nicht zu erwarten 
• § 30 Biotope werden nicht dauerhaft überplant 
• Naturdenkmale werden nicht überplant 
Laut Schallimmissionsgutachten liegt die Schallbelastung in 
der näheren Umgebung zwischen 1,75% und 34% unter den 
zulässigen Nachtimmissionswerten. Die zulässigen Nacht-
immissionsrichtwerte von 40 Dezibel für angrenzende Wohn-
gebiete und 45 Dezibel für angrenzende Mischgebiete 
werden demnach an allen Immissionsorten eingehalten.
Hinsichtlich des Schattenwurfs verfügen die Anlagen über 
eine Schattenabschaltautomatik. Ist eine Überschreitung der 
gesetzlich festgelegten Grenzwerte von 30 Stunden Schatten-
wurf im Jahr bzw. von 30 Minuten Schattenwurf täglich 
an einem der 22 umliegenden Immissionsorte zu erwarten, 
erfolgt hierüber eine automatisch gesteuerte Abschaltung der 
jeweiligen Anlage. Die gesetzlichen Grenzwerte für die Belas-
tung durch Schattenwurf werden somit eingehalten.
1.1. LANDESENTWICKLUNGSPLAN
1.2. REGIONALPLAN
1.3. FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
1.4. SCHUTZGEBIETE 
04
www.windpark-kirchberg.de

054
PLANUNG UND 
GENEHMIGUNG
   
 Die geplanten Windenergieanlagen
 liegen in einer 
geplanten Vorrangfläche für Windenergieanlagen der Stadt 
Kirchberg/Jagst. Die Ausweisung der Vorrangfläche erfolgt 
durch eine Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeinde-
verwaltungsverbands Brettach/Jagst. Der neue Flächennutz-
ungsplan soll im Herbst 2014 Rechtskraft erlangen.
Für den geplanten Windpark wurden Anträge auf Baugenehmi-
gung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für acht Anlagen 
des Typs Vestas V126 am 13.06.2014 im Landratsamt 
Schwäbisch Hall eingereicht. Die Genehmigung vorbehaltlich 
der Typenprüfung wird fünf bis sechs Monate nach Einreichung 
erwartet. Die Typenprüfung wird von der Vestas Deutschland 
GmbH rechtzeitig vor Baubeginn geliefert.
    Die Kabeltrassen zu den beiden vorgesehenen 
Netzverknüpfungspunkten
 führen größtenteils über 
Grundstücke, die sich im öffentlichen Eigentum befinden. 
Vornehmlich sind dies Wegseitengräben von Feldwegen, 
Gemeindeverbindungsstraßen sowie Landes- und Kreisstraßen.
Die Kabeltrasse zum Netzverknüpfungspunkt am Umspannwerk 
in Crailsheim ist von den zuständigen Behörden genehmigt. 
Die Kabeltrasse zum Netzverknüpfungspunkt am neu zu 
erstellenden Umspannwerk in Ilshofen ist in Planung. Mit der 
Genehmigung wird bis November 2014 gerechnet.
   
 Sieben WEA werden auf bisher landwirtschaftlich 
genutzten Flächen errichtet,
 eine WEA auf einer forstwirt-
schaftlich genutzten Fläche. Die Bauarbeiten umfassen den 
Bau von Zuwegungen, Kranstellflächen, Fundamenten sowie 
der eigentlichen Anlagen. Ferner sind Stromkabel zu den 
Netzverknüpfungspunkten zu verlegen.
Der Ausbau der Wege zu den WEA erfolgt zum größten Teil 
auf den bestehenden Feldwegen. Diese sind je nach Ausbau-
zustand zu verbreitern bzw. neu herzustellen. Die Kranstell-
flächen vor den Windenergieanlagen sind dauerhaft herzustellen 
(ca. 1.500 m² je WEA). 
Bei jeder Anlage ist bis zu deren Rückbau eine Kranstellfläche 
für Aufbau und Wartungsarbeiten erforderlich. Für den Bau 
des Windparks wird eine Fläche von ca. 2,75 Hektar ohne 
anschließenden Rückbau hergestellt, zusätzlich wird etwa 
die gleiche Fläche in der Bauzeit als Lagerfläche benötigt. 
Alle restlichen Flächen sind nach Beendigung der Bautätigkeit 
wieder landwirtschaftlich nutzbar. Die Beteiligungsgesellschaft 
ist mit Beendigung des Anlagenbetriebs zum vollständigen 
Rückbau verpflichtet.
   I.   Quartal 2015  
    Baubeginn  
    
 
    
      
    Zuwege und Stromtrasse
 
  II.  Quartal 2015  
    Baubeginn Fundamente
  III. Quartal 2015  
    Baubeginn Windenergieanlagen
  III./VI. Quartal 2015     Inbetriebnahme der 
 
 
 
    Windenergieanlagen
1. GENEHMIGUNGSSTAND
3. STANDORTE
Projektbeschreibung Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst
2. KABELTRASSE
4. ZEITPLAN
* (PROGNOSE)
*Stand zum Zeitpunkt der Prospekterstellung

055
STANDORTE WINDENERGIEANLAGEN 
BÜRGERWINDPARK KIRCHBERG/JAGST
04
Neue Windvorrangflächen in Kirchberg/Jagst
Neue Windenergieanlagen
Bestehende Windenergieanlagen
Solarpark Kirchberg
Ruppertshofen
Dörrmenz
Lendsiedel
Kirchberg/Jagst
< Heilbronn
Nürnberg >
A6
A6
A6
Herboldshausen
Großallmerspann
Kleinallmerspann
Ilshofen
*Stand zum Zeitpunkt der Prospekterstellung
www.windpark-kirchberg.de

056
PLANUNG UND 
GENEHMIGUNG
Projektbeschreibung Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst
   
 Alle für die Errichtung erforderlichen Grundstücke 
wurden vertraglich über 25 Jahre ab Inbetriebnahme der 
letzten Anlage gesichert (vgl. hierzu Abschnitt „Die rechtlichen 
Grundlagen“, Seite 82 ff.).
Diese werden landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich 
genutzt und können umgehend bebaut werden. 
    Der Anschluss der Windenergieanlagen an das 
Stromnetz
 ist Voraussetzung für den wirtschaftlichen Betrieb 
des Windparks.
Die Einspeisung erfolgt für den Bürgerwindpark Kirchberg/
Jagst an zwei verschiedenen Umspannwerken. Zwei Winde-
nergieanlagen (voraussichtlich die Standorte 5 und 6) werden 
vorraussichtlich im Umspannwerk der Netzgesellschaft 
Ostwürttemberg EnBW-ODR in Crailsheim angeschlossen 
und sechs Windenergieanlagen voraussichtlich im geplan-
ten, neu zu errichtenden Umspannwerk auf dem Gebiet der 
Stadt Ilshofen an der 110 kV-Überlandleitung der Netze BW 
GmbH. Aktuell laufen Verhandlungen mit der EnBW Energie 
Baden Württemberg AG über den Bau eines gemeinsamen 
Umspannwerkes. 
Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Umspannwerks ist 
bis Ende August 2015 geplant (Prognose). 
Für die Einspeisung liegt jeweils eine schriftliche Netzeinspeise-
zusage des Netzbetreibers vor. Der Einspeisevertrag wird nach 
Vorliegen der Baugenehmigung abgeschlossen. 
 
Die Stromkabel intern (Windpark ca. 4,5 km) und extern bis 
zum Umspannwerk in Ilshofen-Obersteinach (ca. 5,5 km
werden mittels Kabelpflug und Fräse bzw. im Horizontalspül-
bohrverfahren unterirdisch verlegt. Die gesamte Trasse führt 
über größtenteils öffentlichen Grund. Die erforderlichen Ge-
stattungsverträge werden mit den Städten Kirchberg/Jagst und 
Ilshofen abgeschlossen (vgl. hierzu Abschnitt „Die rechtlichen 
Grundlagen“, Seite 82 ff.).
Die Kabeltrasse zum Netzanschluss in Crailsheim über eine 
Gesamtlänge von ca. 13 km ist auf einer Strecke von 9,5 km 
(vom bestehenden Solarpark Kirchberg/Jagst bis zum Freibad 
Crailsheim) bereits verlegt. Gestattungsverträge und die 
Genehmigung zur Kabelverlegung liegen vor. Lediglich über 
das Grundstück, auf dem die Übergabestation errichtet werden 
soll, muss mit der Stadt Crailsheim als Grundstückseigentümer 
noch ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden. Dies soll 
voraussichtlich bis Ende Oktober 2014 erfolgen (Prognose).
5. GRUNDSTÜCKE
6. NETZANSCHLUSS UND 
STROMEINSPEISUNG
Die Unterzeichnung der Verträge wird bis Ende 
November 2014 erwartet (Prognose).

057
   
 Die Windpark Kirchberg GmbH & Co.KG 
ist für die 
gesamte Planung, Konzeptionierung und Entwicklung des 
Windparks inkl. Erhalt der Genehmigungen zuständig. 
Die Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG entwickelt das Kon-
zept und besorgt alle zur Errichtung der WEA erforderlichen 
Genehmigungen, Verträge, Gutachten, Pacht-/Nutzungsver-
träge und Dienstbarkeiten sowie sonstigen Unterlagen und 
Dienstleistungen und alle für die Errichtung und den Betrieb 
der WEA erforderlichen Rechte. Hierfür wird ein separater 
Dienstleistungsvertrag („Projektentwicklungsvertrag“) 
zwischen der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG und der 
Windenergie Kirchberg/Jagst GmbH & Co. KG geschlossen.
Sämtliche durch die Projektentwicklung verursachten Kosten 
für Genehmigungen, Gutachten. etc. werden von der Wind-
park Kirchberg GmbH & Co.KG getragen.
Die Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG ist nach Erhalt der 
Genehmigung für die schlüsselfertige Errichtung des Wind-
parks sowie deren Infrastruktur (Zuwegung, Kranstellflächen, 
Parkverkabelung, Netzanschluss) verantwortlich. 
Für die Errichtung und Inbetriebnahme der Windenergieanlagen 
ist Vestas zuständig. Die Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG 
wird die Montage, Inbetriebnahme und Abnahme der Wind-
energieanlagen koordinieren und überwachen. Hierfür wird ein 
separater Dienstleistungsvertrag (Projekterrichtungsvertrag“) 
zwischen der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG und der 
Windenergie Kirchberg/Jagst GmbH & Co. KG geschlossen.
04
7. ENTWICKLUNG UND 
ERRICHTUNG
www.windpark-kirchberg.de

058
BETRIEB
   
 Die Wartung der Anlagen ist in einem Vollwar-
tungsvertrag mit dem Anlagenhersteller Vestas detail-
liert geregelt 
(vgl. Abschnitt „Die rechtlichen Grundlagen“, 
Seite 82 ff.) Der Vertrag wurde zwischen Vestas und der 
Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG als Auftraggeber ge-
schlossen und soll auf die Beteiligungsgesellschaft übertragen 
werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Wartungsvertrags ist 
die Garantie einer technischen Anlagenverfügbarkeit von 97%. 
Zum Leistungsumfang gehören außerdem die Überwachung 
(Fernüberwachung mittels SCADA), Wartung, Instandhaltung 
und Reparatur der Windenergieanlagen des Bürgerwindparks. 
Der Wartungsvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren wobei 
der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht nach Jahr 6 hat.
    Aufgabe der technischen Betriebsführung
 ist 
die Kontrolle des reibungslosen Anlagenbetriebs. Für den 
Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst wird die laufende techni-
sche Betriebsführung von der Windenergie Kirchberg/Jagst 
Verwaltungs GmbH im Rahmen der Geschäftsführung der 
Beteiligungsgesellschaft übernommen. 
Dabei handelt es sich um folgende wesentlichen Aufgaben: 
• Technische Steuerung des Windparks
• Optimierung der energetischen Verfügbarkeit 
   sowie des Energieertrags
• Planung, Koordination und Organisation 
   aller technischen Abläufe
• Einrichtung, Pflege und Wartung 
   der EDV-gestützten Fernüberwachung
• Erfassung der Störungsmeldungen
• Fernüberwachung des Anlagenbetriebs
• Zeitnahe Störungsbeseitigung
• Auftragsvergabe, Koordination und Optimierung 
   von Wartungs-, Reparatur- und Trouble-Shooting Einsätzen
• Prüfung von Reparaturen, Instandsetzungs- und Instandhal-
tungsarbeiten
• Erstellung, Verhandlung und Umsetzung von 
   Wartungskonzepten
• Regelmäßige Durchführung von Inspektionen vor Ort
• Beauftragung und Begleitung von wiederkehrenden 
   Prüfungen
• Überwachung der Mängelbeseitigung
• Erarbeitung und Prüfung von Vorschlägen für 
   technische Verbesserungen und Nachrüstungen
• Bereitstellung / Beauftragung eines 
   Schaltberechtigten vor Ort
• Qualitätskontrollen der Servicedienstleister
• Erfassung der Betriebsdaten
• Erstellung von Monatsberichten
• Sicherstellung der Einhaltung der lokalen Sicherheits-, 
   Umwelt- und Abfallrichtlinien
1. WARTUNG UND 
TECHNISCHE BETRIEBSFÜHRUNG
Projektbeschreibung Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst

059
   
 Für den Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst wird die 
laufende kaufmännische Betriebsführung
 von der Wind-
energie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH im Rahmen der 
Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft übernommen. 
    Dabei handelt es sich um folgende, 
wesentliche Aufgaben:
• Finanzverwaltung und -planung
• Kommanditisten-Betreuung
• Vertrags- und Claim-Management
• Liquiditäts- und Mittelfristplanung
• Kosten- und Erlös-Controlling
• Verhandlung und Abschluss von Wartungsverträgen
• Einkauf von Ersatzteilen und Optimierung des 
   Ersatzteilmanagements
• Kalkulation von Optimierungs- und Erneuerungsmaßnahmen
• Erstellung von Kosten- / Nutzen Analysen
• Erstellung von Versicherungskonzepten
• Abwicklung von Schadensfällen
• Energieabrechnungen
• Rechnungsprüfung, Abwicklung des Zahlungsverkehrs 
• Dokumentation des Betriebes der WEA gemäß der 
   steuer- und handelsrechtlichen Bestimmungen
2. KAUFMÄNNISCHE 
BETRIEBSFÜHRUNG & VERWALTUNG
04
www.windpark-kirchberg.de

05
INVESTITIONS- UND
FINANZIERUNGSPLAN
060

061
05
Einzahlung Kommanditkapital 
 
      12.500.000 €
Einzahlung Agio   
 
 
          250.000 €
Fremdkapital 
 
 
      
      30.000.000 €
Gesamtmittelherkunft 
 
 
      42.750.000 €
 
 
 
 
               
 
            in % des Gesamtkapitals      in % des Kommanditkapitals
Investition Windenergieanlagen 
 
         34.280.000 €                     80.19%   
        274.24%
Projektentwicklung 
 
                       2.640.000 € 
 
6.18%   
         21.12%
Projekterrichtung   
 
 
           5.580.000 € 
           13.05%   
          44.64%
Kosten der Kapitalbeschaffung 
 
 
 250.000 € 
 
0.58%   
           2.00%
   
Gesamtmittelverwendung   
 
         42.750.000 € 
         100.00%   
        342.00%
INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN 
DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT
1. MITTELHERKUNFT
2. MITTELVERWENDUNG
3. ERLÄUTERUNG ZUM INVESTITIONS- 
UND FINANZIERUNGSPLAN
    
Die Windenergie Kirchberg/Jagst GmbH & Co. KG
 
tritt in den Kaufvertrag für die Windenergieanlagen ein, 
den die Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG mit Vestas 
Deutschland GmbH geschlossen hat. 
Über die Verträge hinaus fallen zusätzlich lediglich Kosten der 
Kapitalbeschaffung in Höhe von 250.000 € an.
Darüber hinaus schließt sie mit der Windpark Kirchberg GmbH 
& Co. KG zwei Verträge ab: Projektentwicklungsvertrag und 
Projekterrichtungsvertrag (siehe: Zusammenfassung wichtiger 
Verträge.).
www.windpark-kirchberg.de

06
PROGNOSERECHNUNG
062

063
06
ERLÄUTERUNGEN ZU WESENTLICHEN 
POSITIONEN DER PROGNOSERECHNUNG
    
Die Winderträge der acht Windenergieanlagen 
wurden 
von zwei Gutachtern ermittelt. Für die Prognoserechnung wurde 
der Mittelwert aus den P75-Werten der beiden Gutachten 
als Grundlage berechnet. Aufgrund des Wartungsvertrags, in 
dem der Hersteller eine Verfügbarkeit mit 97 % garantiert, 
erfolgt von dem ermittelten Windertrag ein Abschlag mit 3 %
Ein weiterer Sicherheitsabschlag wurde für sonstige mögliche 
Ertragsminderungen vorsichtshalber eingerechnet  (z. B. 
Abschaltungen wegen Eiswurfgefahr und Fledermäusen). 
Entsprechend des aktuellen Beschlusses der Bundestags 
über den Gesetzentwurf zur Änderung des EEG (Erneuerbare 
Energien Gesetzes) wird ein Stromerlös von 8,9 Ct. je 
kWh für die gesamte Laufzeit angenommen. Im Zuge der 
verpflichtenden Direktvermarktung wird noch die Gebühr des 
Direktvermarkters gemäß vorliegender Angebote in Höhe von 
0,2 Ct. je kWh abgezogen. In die Prognoserechnung fließt 
somit ein Wert von 8,7 Ct. je kWh für 20 Jahre ein.
    Bei den Zinserträgen 
wurde mit einem Guthabenzins 
von 1% gerechnet.
    Der Wartungsvertrag umfasst eine Vollwartung
 
für einen Zeitraum von 15 Jahren, die auch die Kosten für alle 
Ersatzteile und Reparaturmaßnahmen beinhaltet. Ab Jahr 16 
gehen wir von einer Basiswartung aus.
    Wesentliche Kosten
 fallen voraussichtlich erst nach Ablauf 
des Vollwartungsvertrags mit Beginn des Basiswartungsver-
trags an. Die angenommen Kosten für Instandhaltungsmaß-
nahmen ab Jahr 16 basieren auf Erfahrungswerten.
    
    Die Nutzungsverträge beinhalten
 eine fixe, ertrags-
unabhängige Zahlung von € 25.000.- pro Jahr und Wind-
energieanlage als Nutzungsentgelt. Der Betrag teilt sich in 
eine Standortpacht und eine Flächenpacht auf. Ab dem 15. Jahr 
wird das Nutzungsentgelt um 10% auf € 27.500.- pro Jahr 
und Windenergieanlage erhöht.
    Für die Verwaltung 
sowie technische und kaufmännische 
Betriebsführung des Windparks ist eine Vergütung von 3,55% 
der Stromerlöse vertraglich vereinbart. 
    Die Finanzierungskonditionen
 wurden auf Basis eines 
vorliegenden Finanzierungsangebotes einer regionalen Bank 
eingestellt.
    
Die Grundstücksnutzungsverträge beinhalten
 die 
Stellung einer Bankbürgschaft in Höhe von € 165.000.- 
je Windenergieanlage. Bankübliche Avalgebühren sind in 
der Prognoserechnung berücksichtigt. Zusätzlich bildet die 
Gesellschaft jährliche Rückstellungen für den Rückbau. 
1. ERLÖSE AUS STROMVERKAUF
4. INSTANDSETZUNG
5. NUTZUNGSENTGELT
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