Ihr persönliches energieprojekt! Windpark-kirchberg. De bürger windp ark kirchberg/jagst


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§§ 30, 31 GmbHG zurückzuzahlen, wenn an sie 
Auszahlungen geleistet wurden, die zur Überschuldung oder 
Wesentliche Risiken der Beteiligung
8.1. RISIKO AUS KURZ ZURÜCK-
LIEGENDER BZW. ANDAUERNDER 
NEUREGULIERUNG
8.2. HAFTUNG DER ANLEGER

033
Zahlungsunfähigkeit der Beteiligungsgesellschaft und dadurch 
mittelbar zur Entstehung oder Vertiefung einer Unterbilanz 
des Komplementärs führen. Die vorbeschriebenen Risiken 
können das übrige Vermögen der Anleger gefährden und 
bis hin zur Privatinsolvenz führen. 
    Es besteht das Risiko, dass sich Gesetze,
 Rechtspre-
chung und/oder Verwaltungsvorschriften zu Ungunsten 
der Beteiligungsgesellschaft und/oder der Anleger ändern. 
Darüber hinaus können sich Rechtsstreitigkeiten mit Dritten 
ergeben, die eine kostenintensive Rechtsberatung erfordern. 
Zudem ist es denkbar, dass Verträge ganz oder teilweise 
unwirksam, lückenhaft, fehlerhaft und/oder für die Beteiligungs-
gesellschaft unvorteilhaft sind. 
Es ist auch möglich, dass ein Gericht die Wirksamkeit, den 
Inhalt oder die Durchsetzbarkeit von Verträgen anders beurteilt 
als die Beteiligungsgesellschaft oder Dritte. 
Die Realisierung vorstehender Risiken kann sich nachteilig 
auf das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft 
auswirken. Dadurch können Auszahlungen an die Anleger 
später erfolgen, geringer ausfallen oder ganz ausbleiben. 
Es besteht ferner die Gefahr, dass die Anleger einen teilweisen 
oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.
9. ABSCHLIESSENDER 
RISIKOHINWEIS
Über die in diesem Abschnitt erläuterten Risiken 
hinaus sind dem Anbieter zum Zeitpunkt der 
Prospektaufstellung keine weiteren wesentlichen 
tatsächlichen und rechtlichen (einschließlich 
steuerrechtlichen) Risiken im Zusammenhang 
mit der Vermögensanlage bekannt.
02
8.3. RISIKO KÜNFTIGER 
RECHTSÄNDERUNGEN / RISIKO
AUS RECHTSDURCHSETZUNG
www.windpark-kirchberg.de

02
DER MARKT 
FÜR WINDENERGIE
03
034

035

036
DER BEDARF 
AN ERNEUERBAREN 
ENERGIEN
    Der weltweite Verbrauch an Primärenergie, 
der im 
Jahr 2011 bei ca. 13,1 Mrd. Tonnen Öleinheiten lag, hat sich 
seit 1970 mehr als verdoppelt (Quelle: Zentrale für Politische 
Bildung, Mitteilung zu Zahlen und Fakten vom 19.12.2013). 
Wenngleich die Wachstumsraten über diesen Zeitraum mit 
durchschnittlich 2% moderat ausfallen, ist auch für die Zukunft 
weltweit mit einem steigenden Energiebedarf zu rechnen. Ur-
sachen hierfür sind der Anstieg der Weltbevölkerung, die derzeit 
jährlich etwa um die Größe der Bevölkerung Deutschlands 
wächst, die zunehmende Verstädterung sowie der technische 
und wirtschaftliche Fortschritt. Gleichzeitig zwingen die Ver-
knappung fossiler Brennstoffe, die Sicherung von Klimaschutz-
zielen sowie die Gefahren der Kernenergie dazu, alternative 
Energiequellen zu erschließen. Deutschland nimmt im Prozess 
der Energiewende international eine Vorreiterrolle ein. Nach 
den Plänen der Bundesregierung sollen Erneuerbare Energien 
wie Wind, Sonne und Biomasse bis zur Mitte des Jahrhunderts 
die Stromversorgung dominieren. So soll der Anteil der Erneu-
erbaren Energien an der Stromversorgung von derzeit 23,5% 
(2012) auf rund 55-60 % im Jahr 2035 gesteigert werden, 
siehe Gesetz zum novellierten EEG 2014.
   
 Bei den Erneuerbaren Energien 
Energien kommt schon 
heute der Energiegewinnung aus Windkraft eine entscheidende 
Rolle zu. Hatten die Erneuerbaren Energien 2012 einen Anteil 
von 23,5 %* an der Stromerzeugung in Deutschland, belief 
sich der Anteil der Windenergie allein auf 8,4%*.
Nach den Angaben der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-
Statistik (AGEE-Stat) beim Bundesministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Reaktorsicherheit wurden im Jahr 2012 in 
Deutschland 998 Windenergieanlagen mit einer Gesamt-
leistung von 2.440 MW errichtet. Bereinigt um den Ersatz 
von bestehenden Anlagen durch neue, leistungsfähigere 
Kraftwerke entspricht dies einem Nettoleistungszubau von 
2.244 MW*. Ende 2012 waren somit insgesamt 23.295 
Anlagen mit einer installierten Leistung von 31.307 MW am 
Netz angeschlossen.
PROGNOSE
Der Markt für Windenergie
* Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Erneuerbare Energien in Zahlen 2012, Stand Dezember 2013, S. 12
ab 2020 Prognose
Abbildung: Erneuerbare Energien in Deutschland, Anteile an der Stromerzeugung in %, ab 2020: Anteile der Stromversorgung als Ziele der Bundesregierung
Quelle: World Energy Council, Energie für Deutschland 2012. Fakten, Perspektiven und Positionen im globalen Kontext, S. 11.
100%
  80%
  60%
  40%
  20%
    0%
3,6 %
6,6 %
19,9 %
35 %
50 %
65 %
80 %
1990
2000
2011
2020
2030
2040
2050

037
WIRTSCHAFTLICHE 
RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE ERZEUGUNG 
VON STROM AUS WINDENERGIE
03
   
 Der Bundestag hat am 27.06.2014 eine Novel-
lierung des EEG beschlossen, 
die bis Ende August 2014 
im Bundesrat verabschiedet werden soll. Im Folgenden sind 
die Regelungen dargestellt, wie sie im Gesetz festgelegt 
wurden. Im parlamentarischen Prozess können sich in den 
nächsten Monaten noch Änderungen ergeben.
Welche Änderungen sich im Gesetzgebungsverfahren noch 
ergeben und welche Auswirkungen diese auf den Bürgerwind-
park Kirchberg/Jagst haben, kann zum Zeitpunkt der Prospek-
taufstellung nicht abgeschätzt werden. 
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Erzeugung 
von Strom aus Erneuerbaren Energien sind in Deutschland 
durch das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien 
(Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) geprägt. Dessen Zweck 
ist es, die auf Seite 36 dargestellten energiewirtschaftlichen 
Ziele zu unterstützen und die Weiterentwicklung von Technolo-
gien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu 
fördern.
Dies soll dadurch erreicht werden, dass die Betreiber von 
Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien 
für die Dauer von bis zu 20 Jahren zuzüglich des Inbetrieb-
nahmejahres einen festen Vergütungssatz pro Kilowattstunde 
des erzeugten Stroms beanspruchen können. Die Höhe des 
Vergütungssatzes ist dabei abhängig von der angewandten 
Technologie, dem Standort und dem Zeitpunkt des Netzan-
schlusses. Um Anreize zur Effizienzsteigerung zu setzen, die 
zum Beispiel in einer neuen und/oder verbesserten Anlage-
technik, der Entwicklung neuer Materialien oder kosten-
günstigerer Systemkomponenten bestehen können, sieht das 
EEG eine Absenkung der Vergütungen in Abhängigkeit vom 
Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. des Netzanschlusses vor. 
Die zu diesem Zeitpunkt anwendbaren Förderbedingungen 
gelten dann jedoch für den gesamten Förderzeitraum. Für den 
Bereich der Windenergie sieht das EEG grundsätzlich zwei 
Vergütungsregimes vor – die Einspeisevergütung und die 
Direktvermarktung.
DAS ERNEUERBARE-ENERGIEN-
GESETZ (EEG)
ab 2020 Prognose
www.windpark-kirchberg.de

038
Windparks oder einer Windenergieanlage verglichen mit einer 
im Anhang zum Gesetz beschriebenen Referenz-Windenergie-
anlage. Das Modell wird aber gestrafft und die Möglichkeiten, 
die Anfangsvergütung zu verlängern, damit beschränkt. 
Die Differenzierung erfolgt nun zwischen 130% und 77,5% 
des Referenzertrages. Eine Verlängerung der Anfangsver-
gütung wird also nur noch für Standorte gewährt, deren 
Ertrag 130% des Referenzertrages unterschreitet (bislang 
150%). Anlagen, deren Ertrag 77,5% des Referenzertrages 
unterschreiten, erhalten die erhöhte Anfangsvergütung über 
den vollen Vergütungszeitraum. 
Wichtig für den Ausbau der Windenergie in Süddeutschland: 
Der Wert von 77,5% des Referenzertrages stellt keinen 
Grenzwert für die Vergütung dar, das heißt auch Anlagen mit 
niedrigeren Erträgen bleiben vergütungsfähig. 
   
 Die Degression, also die Absenkung der Vergütungs-
sätze bei Neuanlagen,
 setzt erst zum 1. Januar 2016 
ein. Dabei werden die Vergütungssätze in Abhängigkeit des 
Zubaus an neuen Windenergieanlagen in den letzten zwölf 
Monaten abgesenkt. 
Wir gehen von einer Inbetriebnahme des Windparks Kirchberg 
im Jahr 2015 aus, so dass eine mögliche Absenkung ab dem 
1. Januar 2016 keine Auswirkungen haben wird.
WIRTSCHAFTLICHE 
RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE ERZEUGUNG 
VON STROM AUS WINDENERGIE
DIE EINSPEISEVERGÜTUNG
IM EINZELNEN:
2. DEGRESSION
 
    
Die für den Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst 
wesentlichen Punkte sind im Folgenden erläutert.
Unter den zahlreichen Änderungen finden sich inhaltlich die 
stärksten Eingriffe in den Regelungen zur Vergütung 
(§§ 15 ff.). Die bisherige Vergütungspflicht für Strom aus 
Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) wird nunmehr 
als Pflicht zur „finanziellen Förderung“ formuliert. 
Die Förderung soll über die weitgehend verpflichtende Direkt-
vermarktung erfolgen. Die klassische Einspeisevergütung ist 
für Neuanlagen nur noch in Ausnahmefällen möglich. 
   
 Das Gesetz setzt das bisherige zweistufige Vergü-
tungssystem fort.
 Die Grundvergütung beträgt 4,95 Cent 
je Kilowattstunde. Der Vergütungszeitraum beträgt weiterhin 
20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. In den ersten 
fünf Jahren ab Inbetriebnahme wird eine Anfangsvergütung 
von 8,9 Cent je Kilowattstunde festgelegt. 
Festgehalten wird an der Standortdifferenzierung anhand 
des Referenzertrages. Dabei werden die Stromerträge eines 
1. VERGÜTUNG FÜR 
DIE WINDENERGIE AN LAND 
Der Markt für Windenergie
DIE EINSPEISEVERGÜTUNG

039
    
Hier liegt der zentrale Paradigmenwechsel der 
Novelle:
 Die bisherige Rechtslage, unter der die Einspeise-
vergütung der Regelfall und die Direktvermarktung eine 
optionale Alternative war, wird umgekehrt. Die Einspeisever-
gütung stellte bisher sicher, dass der zuständige Netzbetreiber 
die Stromproduktion eines Windparks zum festgelegten 
Vergütungssatz abnehmen und vergüten musste. 
Künftig ist die Direktvermarktung für alle Neuanlagen ver-
pflichtend. Dies bedeutet, dass der Betreiber des Windparks 
den erzeugten Strom an einen Direktvermarkter (in der Regel  
Stromhandelsunternehmen) abgibt. Für die Vermarktung des 
gelieferten Stroms wird der Direktvermarkter eine Gebühr 
verlangen. Diese Gebühr mindert die unter Punkt 1. Vergütung 
für die Windenergie an Land) genannte Vergütung von 8,9 Ct. 
je kWh. Der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG liegen 
Angebote von Direktvermarktern vor, die eine Gebühr von 0,2 Ct. 
je kWh erheben. In der Wirtschaftlichkeitsrechnung des 
Windparks Kirchberg (Kapitel 6 bis 9) ist deshalb eine Netto-
Vergütung von 8,7 Ct. je kWh eingerechnet. 
Betreiber von Neuanlagen können allenfalls kurzfristig zur 
klassischen Einspeisevergütung wechseln, wenn sie ihren 
Strom vorübergehend nicht direkt vermarkten können – etwa 
aufgrund einer Insolvenz des Direktvermarkters. Die Rege-
lung soll durchgehend gesicherte Einnahmen der Betreiber 
gewährleisten und damit einem ansonsten befürchteten 
Anstieg der Finanzierungskosten vorbeugen. Der Betreiber 
der Anlage muss in diesem Fall aber einen Abschlag von der 
Vergütung in Höhe von 20% hinnehmen.
Die einzige geförderte Form der Direktvermarktung ist die 
Vermarktung zur Inanspruchnahme der Marktprämie. 
Die Anforderungen an den Erhalt der Marktprämie werden 
verschärft. So ist die Fernsteuerbarkeit der Anlagen künftig 
zwingende Voraussetzung für den Erhalt der Marktprämie. 
Es müssen technische Einrichtungen vorgehalten werden, die 
es dem Direktvermarkter erlauben, die jeweilige Ist-Einspeisung 
abzurufen und die Leistung ferngesteuert zu reduzieren. 
Diese Befugnis muss dem Direktvermarkter auch vertraglich 
eingeräumt sein. 
   
 
03
3. VERPFLICHTENDE 
DIREKTVERMARKTUNG 
www.windpark-kirchberg.de

03
PROJEKTBESCHREIBUNG 
BÜRGERWINDPARK 
KIRCHBERG/JAGST
04
040

041

042
DIE ANLAGEOBJEKTE 
IM ÜBERBLICK 
  
  
  Projektbetreiber   
 Windenergie 
 
 
 
 Kirchberg/Jagst GmbH & Co. KG
  Anzahl und Typ der 
  Windenergieanlagen 
 acht Vestas V126
  Hersteller  
 
 Vestas Deutschland GmbH
  Rotordurchmesser 
 126 m
  Nabenhöhe 
 
 137 m
  Nennleistung je Anlage   3.300 kW
  Nennleistung insgesamt  26.400 kW
  Bundesland 
 
 Baden-Württemberg
  Landkreis 
 
 Schwäbisch Hall
  Standortgemeinde 
 Stadt Kirchberg/Jagst
   
 Die geplanten Windenergieanlagen liegen in einer 
geplanten Vorrangfläche
 für Windenergieanlagen der 
Stadt Kirchberg/Jagst. Die Ausweisung der Vorrangfläche 
erfolgt durch eine Änderung des Flächennutzungsplans des 
Gemeindeverwaltungsverbands Brettach/Jagst. Der neue 
Flächennutzungsplan soll im Herbst 2014 Rechtskraft erlangen.
KENNDATEN DES PROJEKTES
Projektbeschreibung Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst
Das Projektgebiet liegt nördlich der Autobahn A6 und südöstlich 
von Kirchberg. Die nächstgelegenen Siedlungsgebiete zum 
geplanten Windpark sind die Ortschaften Großallmerspann, 
Kleinallmerspann, Herboldshausen, Dörrmenz, Lendsiedel 
und Kirchberg/Jagst. 
Der Bau der Windenergieanlagen ist auf landwirtschaftlich 
genutzten Flächen (vorwiegend Ackerflächen) vorgesehen, so 
dass die Anlagen aus allen Windrichtungen gut angeströmt 
werden können. Im Vorranggebiet des geplanten Windparks 
befinden sich seit 2008 drei Bestandsanlagen vom Typ 
Vestas V90 mit einer Nabenhöhe von 105 m sowie seit 2001 
eine Nordex-Anlage vom Typ N50 mit einer Nabenhöhe von 
70 m. Die Nordex-Anlage wird im Zuge des 2014 auslaufen-
den Repowering von Altanlagen abgebaut.
Die Anlageobjekte bestehen aus acht Windenergieanlagen, 
die zu einem Windpark zusammengefasst werden.
Über den Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst hin-
aus betreibt die Beteiligungsgesellschaft keine 
weiteren Windkraftanlagen.

043
ANLAGENTYP 
VESTAS V 126
04
   
 Die V126 ist die von Vestas
 speziell für sogenannte 
Schwachwindstandorte entwickelte Windenergieanlage. 
Sie basiert auf der Technologie der Vestas V112, die seit 
Jahren sehr erfolgreich am Markt betrieben wird. 
Durch die größere Rotorfläche ermöglicht die V126 einen 
deutlich höheren Energieertrag im Vergleich zur V112 und 
macht windschwächere Standorte im Binnenland wirtschaftlich 
attraktiver.
   
 Durch die geforderten Abstände
 zwischen den Anlagen 
ergibt sich mit dem Rotorradius der V126 eine optimale 
Ausnutzung der Windvorrangfläche. Somit können acht Anlagen 
platziert werden.
   
 Der Schallleistungspegel
 liegt bei maximal 107,5 Dezibel 
in Nabenhöhe. Dadurch können Windparks in besiedelten 
Gebieten unter geringstmöglicher Belastung räumlich optimal 
ausgelegt werden.
   
 Die Firma Vestas hat deutschlandweit
 ein flächen-
deckendes Netz an Servicestationen aufgebaut und ist sehr 
erfahren in der Wartung und Instandhaltung von Windenergie-
anlagen. Die nächsten beiden Servicestützpunkte liegen in 
Wüstenzell bei Würzburg bzw. in Dietzenbach, Nähe Ulm.
Dies gewährleistet, dass die Techniker innerhalb in kürzester 
Zeit bei Störungen vor Ort sein können, was sich sehr 
positiv auf die Verfügbarkeit der Anlagen auswirkt. Vestas 
garantiert eine technische Verfügbarkeit von 97%. (Für die 
ersten 6 Monate 94,3%). Wird diese Verfügbarkeit unter-
schritten, so hat Vestas einen pauschalierten Schadensersatz 
an den Auftraggeber zu bezahlen, der die entgangenen Ein-
speiseerlöse kompensieren soll.
    
Nach einer ausführlichen Analyse der am Markt 
verfügbaren Windkraftanlagen
 für Binnenlandstandorte 
sowie ausführlichen Verhandlungen mit diversen Herstellern 
erfolgte die Entscheidung für den Anlagentyp Vestas V126 aus 
folgenden Gründen:
1. SPEZIALIST 
FÜR DAS BINNENLAND:
2. ÖRTLICHE GEGEBENHEITEN:
3. UMWELTVERTRÄGLICHKEIT:
4. SERVICE:
www.windpark-kirchberg.de

044
   
 Direkt im Windvorranggebiet befinden sich drei 
Windenergieanlagen
 
(WEA)
 des Typs Vestas V90 auf 
105 m Nabenhöhe sowie eine Nordex N50. 
Für diese Anlagen liegen keine belastbaren Daten vor. 
Im weiteren Umkreis (15 km) befinden sich Anlagen in 
Schwäbisch Hall (2x Enercon E40), Appensee (1x Repower 
MM92), Larrieden (1x Enercon E82), Lindlein (3x NEG 
Micon NM82). Die Daten dieser Parks wurden u.a. bei der 
Ermittlung der Windertragsdaten herangezogen
    Die Firma Vestas ist ein seit 1998 börsennotiertes 
Unternehmen mit Sitz in Dänemark,
 hat über 30 Jahre 
Erfahrung im Bereich der Windenergie und ist einer der 
weltweit größten Hersteller von WEA. Weltweit hat Vestas über 
55.000 WEA errichtet und in Betrieb genommen mit einer 
installierten Leistung von über 60 GW. Davon wurden alleine 
über 6.500 WEA in Deutschland errichtet mit einer Kapazität 
von über 9 GW. Vestas ist in 73 Ländern aktiv. Der Hauptsitz 
des Unternehmens ist in Randers, Dänemark. Die Anzahl 
der Produktionsstätten liegt weltweit bei 19, mit Schwerpunkten 
in Dänemark, Deutschland, Spanien, USA und China. 
LAGE DES WINDPARKS 
KIRCHBERG/JAGST - 
REFERENZANLAGEN 
IM UMKREIS 
Projektbeschreibung Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst
Die Deutschland-Zentrale des Unternehmens befindet sich in 
Husum (Schleswig-Holstein). Hier ist das Unternehmen seit 
1986 aktiv. Während Vestas 2011 weltweit noch rund 23.000 
Beschäftigte hatte, wurde diese Zahl im Rahmen von Restruk-
turierungs- und Optimierungsmaßnahmen auf ca. 15.500 
Beschäftigte in 2013 reduziert.
   
 Die Vestas V126  basiert auf der langjährigen Vestas-
Erfahrung
 sowie den bewährten Technologien, die den über 
55.000 weltweit installierten Anlagen von Vestas zugrunde 
liegen. Vestas hat über 30 Jahre Erfahrung im Bereich der 
Windenergie und achtet auf ein sehr gründliches Testverfahren 
für die eingesetzten Komponenten. Das Vestas-Testzentrum 
testet mithilfe des „Highly Accelerated Life Tests“ (HALT) die 
meisten Komponenten des Maschinenhauses, um deren 
Zuverlässigkeit sicherzustellen. 
Für alle Schlüsselkomponenten werden so potentielle Fehlermodi 
getestet und identifiziert. Auf speziellen Prüfständen werden 
Getriebe, Generator, Windnachführung, Pitch-System sowie 
Schmierung und Akkumulatoren auf Zuverlässigkeit und 
Robustheit geprüft.
Die Vestas-Qualitätssicherung sorgt dafür, dass jedes Bauteil 
nach festgelegten Designspezifikationen hergestellt wird, 
um später vor Ort reibungslos zu funktionieren. Alle qualitäts-
relevanten Messdaten werden systematisch und konsequent 
überwacht, um Fehler bereits im Vorfeld zu vermeiden. Dies 
sorgt für minimale Ausfallzeiten und hilft dabei, die höchst-
mögliche Investitionsrendite zu erzielen.
Der Umsatz von Vestas lag 2013 bei 
6,084 Mrd. Euro bei einem Bruttogewinn von 
knapp 900 Mio. Euro.
BESCHREIBUNG DER 
WINDENERGIEANLAGEN
2. TECHNOLOGIE
1. VESTAS – 
HERSTELLER IM PROFIL 
(QUELLE: VESTAS)

045
Die Windenergieanlage Vestas V126-3.3 MW ist ein 
Luvläufer (der Rotor befindet sich in Windrichtung vor dem 
Turm) mit Pitchregulierung (Anpassung der Anstellwinkel 
der Rotorblätter), aktiver Windnachführung und Dreiblattrotor. 
Sie hat einen Rotordurchmesser von 126 m und eine Nenn-
leistung von 3,3 MW. Bei der Windenergieanlage kommt ein 
Asynchrongenerator mit Vollumrichter zum Einsatz. Mit diesen 
Komponenten kann die Windenergieanlage den Rotor mit 
variabler Drehzahl betreiben. Dies ermöglicht ein Erreichen 
der (ungefähren) Nennleistung auch bei hohen Windge-
schwindigkeiten. Bei geringen Windgeschwindigkeiten arbeiten 
das Konzept OptiTip
®
 und das Generator-Umrichtersystem 
zusammen, um die abgegebene Leistung durch optimale 
Rotordrehzahl und richtigen Pitchwinkel zu maximieren.
    Laut Hersteller weisen die Windenergieanlagen eine 
technische Anlagenverfügbarkeit von über 97% auf.
 
Im Wartungsvertrag gibt Vestas eine Garantie zu einer 
Verfügbarkeit von 97% ab dem 7. Monat nach Abnahme 
der Anlagen (In den Monaten 1-6 nach Abnahme 94,3% 
im Mittel). Das heißt: sollten die Anlagen wegen technischer 
Störungen zeitweise ausfallen und die Ausfallzeit mehr als 
3 % betragen, ist Vestas verpflichtet, den dadurch verursachten 
Ertragsausfall zu vergüten. Dies ist für die Ertragsstärke 
entscheidend, da nur im Regelbetrieb laufende Anlagen 
optimale Stromerträge produzieren und die Wirtschaftlichkeit 
der Anlage sicherstellen.
    Der Betrieb von Windparks erfordert eine effiziente 
Betriebsführung
  für eine stabile Energieproduktion und 
BESCHREIBUNG DER
WINDENERGIEANLAGEN
04
kontrollierte Betriebskosten. Vestas überwacht den Betrieb 
der Windenergieanlagen Rund um die Uhr, um die Leistung 
und Verfügbarkeit der Anlagen zu steigern. Die frühzeitige 
Erkennung potentieller Fehlerquellen hilft somit, kostspielige 
Reparaturen und außerplanmäßige Ausfälle der Energieproduk-
tion zu vermeiden. Die Wartung von Bauteilen erfolgt also 
im besten Fall, bevor sie ausfallen und werden so terminiert, 
daß nur an windschwachen Tagen gewartet wird. Das spart 
Reparaturkosten und verhindert Produktionsausfälle.
    Die Wartung der Anlagen verursacht Stillstand und 
Kosten,
 die durch ein servicefreundliches Anlagendesign 
sowie eine optimierte Wartungsplanung minimiert werden 
können. Für die V126 fällt jährlich eine große Wartung an, 
bei der die jeweilige Anlage mehrere Tage (tagsüber) außer 
Betrieb genommen werden muss.
   
 Die V126 Anlagen zeichnen sich durch
 ein sehr gutes 
Regelverhalten zur Spannungserhaltung und Frequenzsta-
bilisierung des öffentlichen Netzes aus. So wird der erzeugte 
Windstrom möglichst problemlos in das Energiesystem 
integriert und alle Anforderungen des Netzbetreibers erfüllt.
    Die Anlagenkomponenten
 durchlaufen vor der Serien-
fertigung umfangreiche Tests. Durch die laufende Qualitäts-
kontrolle in der Serienfertigung bietet Vestas seit Jahren einen 
hohen Qualitätsstandard. 
3. VERFÜGBARKEIT
5. WARTUNG
5. NETZKOMPATIBILITÄT
6. QUALITÄT
4. FERNÜBERWACHUNG
www.windpark-kirchberg.de

046
Projektbeschreibung Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst
BESCHREIBUNG DER 
WINDENERGIEANLAGEN
   
 Die V126  ist eine Windenergieanlage mit  Getriebe
 
und einem Rotordurchmesser von 126 m und einer Nenn-
leistung von 3.300 kW. Sie ist eine Weiterentwicklung eines 
erprobten Anlagentyps und speziell für den Einsatz an Binnen-
landstandorten optimiert. Mit einer überstrichenen Rotor-
fläche von 12.469 m² wurde sie für windschwache Standorte 
konzipiert. Die V126 basiert auf der Baureihe V112
von der wesentliche Komponenten wie Getriebe, Generator, 
Maschinenträger, Netzeinspeisesystem und Anlagensteuerung 
übernommen wurden. Wichtigste Veränderung gegenüber 
der V112 ist die größere Wirtschaftlichkeit. Gegenüber der 
V112 mit 112 m Rotordurchmesser bringt die V126 ca. 
15 % bis 20 % mehr Ertrag.
Die folgenden technischen Daten geben einen Überblick 
über die Besonderheiten der einzelnen Anlagenbestand-
teile.
  Nennleistung   
3.300 kW
  Rotordurchmesser  
126 m
  Nabenhöhe    
137 m
  Windklasse    
IEC IIIA/DIBt II (onshore)
  Anlagenkonzept 
Getriebe , variable Drehzahl,  
   Einzelblattverstellung
  Rotor   
 
Typ: Luvläufer mit aktiver 
   Blattverstellung
  Drehrichtung  
Uhrzeigersinn
  Blattanzahl  
3
  Überstrichene Fläche   12.469 m²
  Blattmaterial    
Glasfaserverstärkter Epoxidharz 
   und 
Kohlenstofffasern
  Drehzahl  
 
variabel, 5 -16 U/min
  Blattverstellung  
Hydraulische Einzelblattverstellung,  
 
 
 
mit Hydraulikdruckspeicher als  
   Energieversorgung 
  Antriebsstrang mit Generator
  Nabe  
  Gusskugelschalennabe
  Hauptlager    
Zweireihiges Pendelrollenlager mit  
   automatischer 
Fettschmierung
  Getriebe 
 
2 Planetenstufen, 1 Stirnradstufe
  Generator 
 
Asynchron mit Käfigläufer
  Frequenz [fN]   
0 - 100 Hz
  Spannung, Stator [UNS] 3 x 750 V (bei Nenndrehzahl)
  Anzahl der Pole  
4/6
  Nenndrehzahl   
1450-1550  U/min
  Transformator   
Dreiphasiger  Trockengießharz-
 
 
 
Transformator mit zwei Wicklungen
  Nennleistung    
3750 kVA
  Netzeinspeisung  Vollumrichter
  Bremssysteme  
3 autarke Blattverstellsysteme mit
  
 
 
Hydraulikdruckspeicher als Energie-
   versorgung, 
Rotorhaltebremse, 
   Rotorarretierung
  Windnachführung  
aktiv über Stellgetriebe, 
   Windnachführungsgeschwindigkeit 
 
   0,46°/s
  Einschaltwindgeschwind.  2,5 m/s
  Abschaltgeschwind.   25 m/s 
  Fernüberwachung  
Vestas SCADA
7. TECHNIK
  VESTAS - V126 3,3 MW

047
04
   
 Das Fundament ist das Bindeglied zwischen Turm 
und Baugrund
 und trägt sämtliche statische und dynamische 
Lasten der Windenergieanlage ab. Für die V126 wird das 
Fundament vom Vestas-Subunternehmer der Firma Max Bögl 
Bauservice GmbH & Co.KG, Neumarkt erstellt und in opti-
mierter Kreisform ausgeführt.
Vorteile der Kreisfundamente:
• Die Krafteinwirkung ist für alle Windrichtungen gleich. 
   Bei Kreuz- oder mehreckigen Fundamenten ergeben sich     
   Bodenpressungen, die in den Eckbereichen zu verhältnis-
   mäßig großen Baugrundbelastungen führen.
• Das zu verbauende Volumen an Beton und Bewehrungsstahl   
   wird durch die Kreisform nachweislich reduziert. Auch 
   führt die Kreisform zu kleineren Schalflächen und einer      
   wirtschaftlich optimierten Kubatur.
• Die Anfüllung des Fundaments mit dem Bodenaushub der 
   Baugrube wird als Auflast in der statischen Berechnung 
   berücksichtigt. Dies ermöglicht es, die Standsicherheit auch 
   mit einem kleineren Durchmesser zu gewährleisten.
Die Fundamentkonstruktion hängt von den Bodenverhältnissen 
am vorgesehenen Standort ab. Gegebenenfalls können weitere 
Maßnahmen wie Bodenertüchtigungen oder Pfahlsysteme 
mit den Standardlösungen kombiniert werden. Das Fundament
ist Teil des Lieferumfangs und in der Hersteller-Gewährleistung 
inbegriffen. Hierauf werden fünf Jahre Garantie gegeben.
   
 Die V126 wird auf einem Hybridturm der Firma 
Max Bögl Bauservice GmbH & Co.KG errichtet. 
Dieser 
besteht im unteren Teil aus Beton und im oberen Teil aus 
einem Stahlrohr. Die Betontürme bestehen aus einzelnen 
vorproduzierten Betonfertigteilelementen mit Durchmessern 
bis 14,5 m. Segmente mit großem Durchmesser werden in 
zwei oder drei Halb- oder Drittelschalen gefertigt, um den 
Transport auch zu schwierigen Standorten zu ermöglichen. 
Nach der Montage werden die Segmente mittels Spannlitzen, 
die mittig in der Turmwand verlaufen, als untrennbare 
Einheit miteinander verspannt. 
Die Herstellung der Fertigteilsegmente erfolgt qualitätsüber-
wacht in der Fertigteilproduktion. Die hohe Fertigungsge-
nauigkeit der einzelnen Betonsegmente wird durch eigens 
dafür hergestellte Stahlschalungen mit sehr geringen Tole-
ranzen gewährleistet. Für jeden Fertigungsbereich liegen 
detaillierte Verfahrens- und Arbeitsanweisungen vor. So wird 
sichergestellt, dass eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der 
einzelnen Arbeitsschritte sowie der eingesetzten Werkstoffe 
und Materialien gewährleistet ist. Die Eigenschaft des 
hochfesten Betons wird zusätzlich durch Materialprüfämter 
geprüft, um ein Höchstmaß an Qualität zu gewährleisten. 
Diese Segmente werden mit Schwerlasttransportfahrzeugen 
zur Baustelle geliefert und mit Einsatz spezieller Kräne mon-
tiert. Die Übergänge der einzelnen Fertigteilsegmente werden 
mit einer Epoxidharzfuge versehen, um die Druckkräfte 
gleichmäßig von Segment zu Segment zu übertragen. In die 
montierten Fertigteilsegmente werden Spannlitzen durch 
die in den Segmenten verlegten Hüllrohre geführt und mit 
dem Fundament verspannt. Der Zwischenraum der Spannlitze 
zum Hüllrohr wird nach dem Verspannvorgang mit einem 
Zementmörtel verpresst, so dass die Spannlitzen auf Dauer 
korrosionsgeschützt sind. Die Nabenhöhe beträgt 137 m.
8. FUNDAMENT
9. TURM
www.windpark-kirchberg.de

048
Projektbeschreibung Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst
   
 Das Maschinenhaus mit dem Rotor
 ist auf dem Turm 
drehbar gelagert und hat eine Länge von 12,8 m und eine 
Breite von 4 m. Seine Ausrichtung wird von der Steuerung mit 
Hilfe der sog. Azimuteinheit automatisch an die jeweils 
vorherrschende Windrichtung angepasst. Das Maschinenhaus 
beinhaltet wesentliche mechanische und elektronische 
Komponenten einer Windenergieanlage mit einem Gesamt-
gewicht von ca. 154 t. (Grafik: Vestas)
10. GONDEL
Kühlereinheit
(CoolerTop
TM
)
Getriebe
Maschinenhaus-
verkleidung
Hydraulik-
aggregat für
die Rotorblatt-
verstellung
Azimuteinheit
Generator
Transformator-
raumtrennwand
Transformator-
raum
BESCHREIBUNG DER 
WINDENERGIEANLAGEN

049
04
   
 Die Hauptbremse der Windenergieanlage ist das 
so genannte Pitchsystem,
 also die automatische Blatt-
verstellung. Zum Bremsen werden die Rotorblätter um bis 
zu 90° gedreht. So wird der Auftrieb unterbrochen und 
gleichzeitig entsteht ein sehr großer Luftwiderstand, der den 
Rotor bremst (aerodynamische Bremse). Die aerodynamische 
Bremse besteht aus drei unabhängig und redundant 
angesteuerten Rotorblättern, die um 90° um die Längsachse 
verdreht werden können. Die Rotorblattverstellung wird 
durch ein Sicherheitssystem überwacht. Nach unerwünschtem 
Ausfall der Versorgungsspannung erfolgt die Energiever-
sorgung durch Hydraulikdruckspeicher, welche die Blätter 
quer zur Rotationsrichtung stellen. Zusätzlich ist die Wind-
energieanlage mit einer mechanischen Bremse ausgestattet. 
Diese unterstützt die aerodynamische Bremse, sobald eine 
definierte Drehzahl unterschritten wird und bringt den Rotor 
schließlich zum Stillstand.
   
 Die Rotorblätter der Vestas V126
 werden aus glasfaser-
verstärkten Epoxidharz- und Kohlenstofffasern gefertigt 
und bestehen aus zwei strukturell eingegossenen Tragflächen-
schalen. Ein Rotorblatt hat eine Länge von 61,66 m und 
eine Blatttiefe von 4 m
 
    
Die Leistungskennlinie oder Leistungskurve
 stellt 
den Zusammenhang zwischen Leistung und Windgeschwindig-
keit unabhängig von der Nabenhöhe dar. Die nachstehende 
Grafik zeigt die vom Hersteller berechnete Leistungskennlinie 
für den Anlagentyp V126.
11. BREMSEN
12. ROTORBLÄTTER
13. LEISTUNGSKENNLINIE
LEISTUNGSKURVE DER V126-3.3 MW
TM 
IEC IIIA/DIBt II 
Windgeschwindigkeiten (m/s)
Leistung (KW)
3.600
3.300
3.000
2.700
2.400
2.100
1.800
1.500
1.200
   900
   600
   300
       0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
www.windpark-kirchberg.de

050
    
Der Anbieter hat folgendes Büro mit der Erstellung 
von Baugrundgutachten beauftragt:
• Geotechnik, Aalen – Dipl.-Geol. W. Höffner
GUTACHTEN 
IM ÜBERBLICK
   
 Der Anbieter hat folgende Büros mit der Erstellung 
von Gutachten beauftragt:
• GEO-NET Umweltconsulting  GmbH, Hannover 
  (Schattenwurf, Schall, Turbulenz, Ertrag) alle vom 14.3.2014
• JH Wind GmbH, Kirchzarten (Ertrag) vom 5.3.2014
   
 Ergebnisse
Für eine gesicherte Abschätzung der Stromerträge wurden 
zwei Ertragsgutachten für den Standort des Windparks 
erstellt. Sie bilden die Grundlage für die Prognoserechnungen 
(siehe Kapitel 4).
1. ERTRAGSGUTACHTEN
2. BODENGUTACHTEN
Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung war das 
Bodengutachten noch nicht fertig gestellt.
Projektbeschreibung Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst
       
Gutachter Geo-Net      Gutachter JH Wind               
 Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe 
 
     5,65 - 5,8 m/s  
   5,6 m/s
 
 Wahrscheinlichkeiten* 
 
 
 
 Prognose Stromertrag     Prognose Stromertrag              Mittelwert
 P50 
 
 
    
 
 
           57.546 
                  58.764        
            58.155
 
 P75 
 
 
   
 
 
          50.793 
                53.075       
           51.934
 P90 
 
 
   
 
 
          44.714 
                47.955         
                46.334
*Der Wert gibt den Ertrag an, der mit einer Wahrscheinlichkeit von 50/75/90 % überschritten wird.
Das Gutachten der JH Wind kommt zu einem Stromertrag 
P75 von 53.075 MWh p.a. Das Wind- und Ertragsgutachten 
der GEO-NET kommt zu einem Stromertrag P75 von 50.793 
MWh p.a.  Der Mittelwert aus beiden Gutachten ergibt für 
den P75-Wert einen Stromertrag von 51.934 MWh p.a. 
Auf diesen Wert wird ein zusätzlicher Sicherheitsabschlag von 
ca. 6,5 % auf die Ertragsprognosen der Gutachten vorge-
nommen (3% wegen Minderverfügbarkeit, 2% Abschaltun-
gen wegen Eis, Fledermaus und Schatten, 1,5% Netzverluste). 
Somit ergibt sich ein P75-Mittelwert abzüglich Sicherheits-
abschlag von 48.628 MWh p.a., welcher der Prognose-
rechnung zugrunde gelegt wird.

051
• Keine nachgewiesene Rotmilanbrut im 1 km Radius 
• insgesamt wenig frequentiertes Nahrungshabitat vom 
   Rotmilan im Vergleich zu sonstigen Gebieten in Hohenlohe 
    und  Baden-Württemberg 
• nächstgelegener Rotmilanhorst südlich der A 6 in einem 
   Wäldchen Richtung Triensbach in ca. 2 km Entfernung zum 
    geplanten  Windpark 
• Turmfalke, Waldkauz, Dohle, Rauch- und Mehlschwalbe mit 
   Brutnachweisen außerhalb des 1 km Radius 
• Kein Schwarzmilan-/ Schwarzstorch-/ Wanderfalken-/
    Wespenbussard-/  Baumfalken-Brutnachweis  mittleren 
    Entfernungsbereich  (3 km)
 
• Mehrere Mäusebussardbruten im Untersuchungsgebiet 
   (Art mit geringer Kollisionsgefahr), Notwendigkeit einer 
   Sonderprüfung Mäusebussard wird mit der unteren Natur-  
   schutzbehörde derzeit geprüft
• Keine besondere Bedeutung des Gebiets für Rastvögel 
    (einige  Kiebitze) 
• Verminderungsmaßnahmen in Form von Bauzeiten-
   beschränkungen für insb. Mäusebussard, Neuntöter, Feld-
   lerche (und sonstige nicht planungsrelevante Brutvögel) 
> Die Realisierung des Projekts führt unter Einhaltung von 
      Verminderungsmaßnahmen (Bauzeitenbeschränkungen) und  
   Kompensationsmaßnahmen nicht zu Verbotstatbeständen  
   nach 
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