Ihr persönliches energieprojekt! Windpark-kirchberg. De bürger windp ark kirchberg/jagst
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§§ 30, 31 GmbHG zurückzuzahlen, wenn an sie
Auszahlungen geleistet wurden, die zur Überschuldung oder Wesentliche Risiken der Beteiligung 8.1. RISIKO AUS KURZ ZURÜCK- LIEGENDER BZW. ANDAUERNDER NEUREGULIERUNG 8.2. HAFTUNG DER ANLEGER 033 Zahlungsunfähigkeit der Beteiligungsgesellschaft und dadurch mittelbar zur Entstehung oder Vertiefung einer Unterbilanz des Komplementärs führen. Die vorbeschriebenen Risiken können das übrige Vermögen der Anleger gefährden und bis hin zur Privatinsolvenz führen. Es besteht das Risiko, dass sich Gesetze, Rechtspre- chung und/oder Verwaltungsvorschriften zu Ungunsten der Beteiligungsgesellschaft und/oder der Anleger ändern. Darüber hinaus können sich Rechtsstreitigkeiten mit Dritten ergeben, die eine kostenintensive Rechtsberatung erfordern. Zudem ist es denkbar, dass Verträge ganz oder teilweise unwirksam, lückenhaft, fehlerhaft und/oder für die Beteiligungs- gesellschaft unvorteilhaft sind. Es ist auch möglich, dass ein Gericht die Wirksamkeit, den Inhalt oder die Durchsetzbarkeit von Verträgen anders beurteilt als die Beteiligungsgesellschaft oder Dritte. Die Realisierung vorstehender Risiken kann sich nachteilig auf das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft auswirken. Dadurch können Auszahlungen an die Anleger später erfolgen, geringer ausfallen oder ganz ausbleiben. Es besteht ferner die Gefahr, dass die Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. 9. ABSCHLIESSENDER RISIKOHINWEIS Über die in diesem Abschnitt erläuterten Risiken hinaus sind dem Anbieter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weiteren wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen (einschließlich steuerrechtlichen) Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage bekannt. 02 8.3. RISIKO KÜNFTIGER RECHTSÄNDERUNGEN / RISIKO AUS RECHTSDURCHSETZUNG www.windpark-kirchberg.de 02 DER MARKT FÜR WINDENERGIE 03 034 035 036 DER BEDARF AN ERNEUERBAREN ENERGIEN Der weltweite Verbrauch an Primärenergie, der im Jahr 2011 bei ca. 13,1 Mrd. Tonnen Öleinheiten lag, hat sich seit 1970 mehr als verdoppelt (Quelle: Zentrale für Politische Bildung, Mitteilung zu Zahlen und Fakten vom 19.12.2013). Wenngleich die Wachstumsraten über diesen Zeitraum mit durchschnittlich 2% moderat ausfallen, ist auch für die Zukunft weltweit mit einem steigenden Energiebedarf zu rechnen. Ur- sachen hierfür sind der Anstieg der Weltbevölkerung, die derzeit jährlich etwa um die Größe der Bevölkerung Deutschlands wächst, die zunehmende Verstädterung sowie der technische und wirtschaftliche Fortschritt. Gleichzeitig zwingen die Ver- knappung fossiler Brennstoffe, die Sicherung von Klimaschutz- zielen sowie die Gefahren der Kernenergie dazu, alternative Energiequellen zu erschließen. Deutschland nimmt im Prozess der Energiewende international eine Vorreiterrolle ein. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Erneuerbare Energien wie Wind, Sonne und Biomasse bis zur Mitte des Jahrhunderts die Stromversorgung dominieren. So soll der Anteil der Erneu- erbaren Energien an der Stromversorgung von derzeit 23,5% (2012) auf rund 55-60 % im Jahr 2035 gesteigert werden, siehe Gesetz zum novellierten EEG 2014. Bei den Erneuerbaren Energien Energien kommt schon heute der Energiegewinnung aus Windkraft eine entscheidende Rolle zu. Hatten die Erneuerbaren Energien 2012 einen Anteil von 23,5 %* an der Stromerzeugung in Deutschland, belief sich der Anteil der Windenergie allein auf 8,4%*. Nach den Angaben der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien- Statistik (AGEE-Stat) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wurden im Jahr 2012 in Deutschland 998 Windenergieanlagen mit einer Gesamt- leistung von 2.440 MW errichtet. Bereinigt um den Ersatz von bestehenden Anlagen durch neue, leistungsfähigere Kraftwerke entspricht dies einem Nettoleistungszubau von 2.244 MW*. Ende 2012 waren somit insgesamt 23.295 Anlagen mit einer installierten Leistung von 31.307 MW am Netz angeschlossen. PROGNOSE Der Markt für Windenergie * Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Erneuerbare Energien in Zahlen 2012, Stand Dezember 2013, S. 12 ab 2020 Prognose Abbildung: Erneuerbare Energien in Deutschland, Anteile an der Stromerzeugung in %, ab 2020: Anteile der Stromversorgung als Ziele der Bundesregierung Quelle: World Energy Council, Energie für Deutschland 2012. Fakten, Perspektiven und Positionen im globalen Kontext, S. 11. 100% 80% 60% 40% 20% 0% 3,6 % 6,6 % 19,9 % 35 % 50 % 65 % 80 % 1990 2000 2011 2020 2030 2040 2050 037 WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE ERZEUGUNG VON STROM AUS WINDENERGIE 03 Der Bundestag hat am 27.06.2014 eine Novel- lierung des EEG beschlossen, die bis Ende August 2014 im Bundesrat verabschiedet werden soll. Im Folgenden sind die Regelungen dargestellt, wie sie im Gesetz festgelegt wurden. Im parlamentarischen Prozess können sich in den nächsten Monaten noch Änderungen ergeben. Welche Änderungen sich im Gesetzgebungsverfahren noch ergeben und welche Auswirkungen diese auf den Bürgerwind- park Kirchberg/Jagst haben, kann zum Zeitpunkt der Prospek- taufstellung nicht abgeschätzt werden. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien sind in Deutschland durch das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) geprägt. Dessen Zweck ist es, die auf Seite 36 dargestellten energiewirtschaftlichen Ziele zu unterstützen und die Weiterentwicklung von Technolo- gien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern. Dies soll dadurch erreicht werden, dass die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien für die Dauer von bis zu 20 Jahren zuzüglich des Inbetrieb- nahmejahres einen festen Vergütungssatz pro Kilowattstunde des erzeugten Stroms beanspruchen können. Die Höhe des Vergütungssatzes ist dabei abhängig von der angewandten Technologie, dem Standort und dem Zeitpunkt des Netzan- schlusses. Um Anreize zur Effizienzsteigerung zu setzen, die zum Beispiel in einer neuen und/oder verbesserten Anlage- technik, der Entwicklung neuer Materialien oder kosten- günstigerer Systemkomponenten bestehen können, sieht das EEG eine Absenkung der Vergütungen in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. des Netzanschlusses vor. Die zu diesem Zeitpunkt anwendbaren Förderbedingungen gelten dann jedoch für den gesamten Förderzeitraum. Für den Bereich der Windenergie sieht das EEG grundsätzlich zwei Vergütungsregimes vor – die Einspeisevergütung und die Direktvermarktung. DAS ERNEUERBARE-ENERGIEN- GESETZ (EEG) ab 2020 Prognose www.windpark-kirchberg.de 038 Windparks oder einer Windenergieanlage verglichen mit einer im Anhang zum Gesetz beschriebenen Referenz-Windenergie- anlage. Das Modell wird aber gestrafft und die Möglichkeiten, die Anfangsvergütung zu verlängern, damit beschränkt. Die Differenzierung erfolgt nun zwischen 130% und 77,5% des Referenzertrages. Eine Verlängerung der Anfangsver- gütung wird also nur noch für Standorte gewährt, deren Ertrag 130% des Referenzertrages unterschreitet (bislang 150%). Anlagen, deren Ertrag 77,5% des Referenzertrages unterschreiten, erhalten die erhöhte Anfangsvergütung über den vollen Vergütungszeitraum. Wichtig für den Ausbau der Windenergie in Süddeutschland: Der Wert von 77,5% des Referenzertrages stellt keinen Grenzwert für die Vergütung dar, das heißt auch Anlagen mit niedrigeren Erträgen bleiben vergütungsfähig. Die Degression, also die Absenkung der Vergütungs- sätze bei Neuanlagen, setzt erst zum 1. Januar 2016 ein. Dabei werden die Vergütungssätze in Abhängigkeit des Zubaus an neuen Windenergieanlagen in den letzten zwölf Monaten abgesenkt. Wir gehen von einer Inbetriebnahme des Windparks Kirchberg im Jahr 2015 aus, so dass eine mögliche Absenkung ab dem 1. Januar 2016 keine Auswirkungen haben wird. WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE ERZEUGUNG VON STROM AUS WINDENERGIE DIE EINSPEISEVERGÜTUNG IM EINZELNEN: 2. DEGRESSION Die für den Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst wesentlichen Punkte sind im Folgenden erläutert. Unter den zahlreichen Änderungen finden sich inhaltlich die stärksten Eingriffe in den Regelungen zur Vergütung (§§ 15 ff.). Die bisherige Vergütungspflicht für Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) wird nunmehr als Pflicht zur „finanziellen Förderung“ formuliert. Die Förderung soll über die weitgehend verpflichtende Direkt- vermarktung erfolgen. Die klassische Einspeisevergütung ist für Neuanlagen nur noch in Ausnahmefällen möglich. Das Gesetz setzt das bisherige zweistufige Vergü- tungssystem fort. Die Grundvergütung beträgt 4,95 Cent je Kilowattstunde. Der Vergütungszeitraum beträgt weiterhin 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. In den ersten fünf Jahren ab Inbetriebnahme wird eine Anfangsvergütung von 8,9 Cent je Kilowattstunde festgelegt. Festgehalten wird an der Standortdifferenzierung anhand des Referenzertrages. Dabei werden die Stromerträge eines 1. VERGÜTUNG FÜR DIE WINDENERGIE AN LAND Der Markt für Windenergie DIE EINSPEISEVERGÜTUNG 039 Hier liegt der zentrale Paradigmenwechsel der Novelle: Die bisherige Rechtslage, unter der die Einspeise- vergütung der Regelfall und die Direktvermarktung eine optionale Alternative war, wird umgekehrt. Die Einspeisever- gütung stellte bisher sicher, dass der zuständige Netzbetreiber die Stromproduktion eines Windparks zum festgelegten Vergütungssatz abnehmen und vergüten musste. Künftig ist die Direktvermarktung für alle Neuanlagen ver- pflichtend. Dies bedeutet, dass der Betreiber des Windparks den erzeugten Strom an einen Direktvermarkter (in der Regel Stromhandelsunternehmen) abgibt. Für die Vermarktung des gelieferten Stroms wird der Direktvermarkter eine Gebühr verlangen. Diese Gebühr mindert die unter Punkt 1. Vergütung für die Windenergie an Land) genannte Vergütung von 8,9 Ct. je kWh. Der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG liegen Angebote von Direktvermarktern vor, die eine Gebühr von 0,2 Ct. je kWh erheben. In der Wirtschaftlichkeitsrechnung des Windparks Kirchberg (Kapitel 6 bis 9) ist deshalb eine Netto- Vergütung von 8,7 Ct. je kWh eingerechnet. Betreiber von Neuanlagen können allenfalls kurzfristig zur klassischen Einspeisevergütung wechseln, wenn sie ihren Strom vorübergehend nicht direkt vermarkten können – etwa aufgrund einer Insolvenz des Direktvermarkters. Die Rege- lung soll durchgehend gesicherte Einnahmen der Betreiber gewährleisten und damit einem ansonsten befürchteten Anstieg der Finanzierungskosten vorbeugen. Der Betreiber der Anlage muss in diesem Fall aber einen Abschlag von der Vergütung in Höhe von 20% hinnehmen. Die einzige geförderte Form der Direktvermarktung ist die Vermarktung zur Inanspruchnahme der Marktprämie. Die Anforderungen an den Erhalt der Marktprämie werden verschärft. So ist die Fernsteuerbarkeit der Anlagen künftig zwingende Voraussetzung für den Erhalt der Marktprämie. Es müssen technische Einrichtungen vorgehalten werden, die es dem Direktvermarkter erlauben, die jeweilige Ist-Einspeisung abzurufen und die Leistung ferngesteuert zu reduzieren. Diese Befugnis muss dem Direktvermarkter auch vertraglich eingeräumt sein. 03 3. VERPFLICHTENDE DIREKTVERMARKTUNG www.windpark-kirchberg.de 03 PROJEKTBESCHREIBUNG BÜRGERWINDPARK KIRCHBERG/JAGST 04 040 041 042 DIE ANLAGEOBJEKTE IM ÜBERBLICK Projektbetreiber Windenergie Kirchberg/Jagst GmbH & Co. KG Anzahl und Typ der Windenergieanlagen acht Vestas V126 Hersteller Vestas Deutschland GmbH Rotordurchmesser 126 m Nabenhöhe 137 m Nennleistung je Anlage 3.300 kW Nennleistung insgesamt 26.400 kW Bundesland Baden-Württemberg Landkreis Schwäbisch Hall Standortgemeinde Stadt Kirchberg/Jagst Die geplanten Windenergieanlagen liegen in einer geplanten Vorrangfläche für Windenergieanlagen der Stadt Kirchberg/Jagst. Die Ausweisung der Vorrangfläche erfolgt durch eine Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Brettach/Jagst. Der neue Flächennutzungsplan soll im Herbst 2014 Rechtskraft erlangen. KENNDATEN DES PROJEKTES Projektbeschreibung Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst Das Projektgebiet liegt nördlich der Autobahn A6 und südöstlich von Kirchberg. Die nächstgelegenen Siedlungsgebiete zum geplanten Windpark sind die Ortschaften Großallmerspann, Kleinallmerspann, Herboldshausen, Dörrmenz, Lendsiedel und Kirchberg/Jagst. Der Bau der Windenergieanlagen ist auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (vorwiegend Ackerflächen) vorgesehen, so dass die Anlagen aus allen Windrichtungen gut angeströmt werden können. Im Vorranggebiet des geplanten Windparks befinden sich seit 2008 drei Bestandsanlagen vom Typ Vestas V90 mit einer Nabenhöhe von 105 m sowie seit 2001 eine Nordex-Anlage vom Typ N50 mit einer Nabenhöhe von 70 m. Die Nordex-Anlage wird im Zuge des 2014 auslaufen- den Repowering von Altanlagen abgebaut. Die Anlageobjekte bestehen aus acht Windenergieanlagen, die zu einem Windpark zusammengefasst werden. Über den Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst hin- aus betreibt die Beteiligungsgesellschaft keine weiteren Windkraftanlagen. 043 ANLAGENTYP VESTAS V 126 04 Die V126 ist die von Vestas speziell für sogenannte Schwachwindstandorte entwickelte Windenergieanlage. Sie basiert auf der Technologie der Vestas V112, die seit Jahren sehr erfolgreich am Markt betrieben wird. Durch die größere Rotorfläche ermöglicht die V126 einen deutlich höheren Energieertrag im Vergleich zur V112 und macht windschwächere Standorte im Binnenland wirtschaftlich attraktiver. Durch die geforderten Abstände zwischen den Anlagen ergibt sich mit dem Rotorradius der V126 eine optimale Ausnutzung der Windvorrangfläche. Somit können acht Anlagen platziert werden. Der Schallleistungspegel liegt bei maximal 107,5 Dezibel in Nabenhöhe. Dadurch können Windparks in besiedelten Gebieten unter geringstmöglicher Belastung räumlich optimal ausgelegt werden. Die Firma Vestas hat deutschlandweit ein flächen- deckendes Netz an Servicestationen aufgebaut und ist sehr erfahren in der Wartung und Instandhaltung von Windenergie- anlagen. Die nächsten beiden Servicestützpunkte liegen in Wüstenzell bei Würzburg bzw. in Dietzenbach, Nähe Ulm. Dies gewährleistet, dass die Techniker innerhalb in kürzester Zeit bei Störungen vor Ort sein können, was sich sehr positiv auf die Verfügbarkeit der Anlagen auswirkt. Vestas garantiert eine technische Verfügbarkeit von 97%. (Für die ersten 6 Monate 94,3%). Wird diese Verfügbarkeit unter- schritten, so hat Vestas einen pauschalierten Schadensersatz an den Auftraggeber zu bezahlen, der die entgangenen Ein- speiseerlöse kompensieren soll. Nach einer ausführlichen Analyse der am Markt verfügbaren Windkraftanlagen für Binnenlandstandorte sowie ausführlichen Verhandlungen mit diversen Herstellern erfolgte die Entscheidung für den Anlagentyp Vestas V126 aus folgenden Gründen: 1. SPEZIALIST FÜR DAS BINNENLAND: 2. ÖRTLICHE GEGEBENHEITEN: 3. UMWELTVERTRÄGLICHKEIT: 4. SERVICE: www.windpark-kirchberg.de 044 Direkt im Windvorranggebiet befinden sich drei Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V90 auf 105 m Nabenhöhe sowie eine Nordex N50. Für diese Anlagen liegen keine belastbaren Daten vor. Im weiteren Umkreis (15 km) befinden sich Anlagen in Schwäbisch Hall (2x Enercon E40), Appensee (1x Repower MM92), Larrieden (1x Enercon E82), Lindlein (3x NEG Micon NM82). Die Daten dieser Parks wurden u.a. bei der Ermittlung der Windertragsdaten herangezogen Die Firma Vestas ist ein seit 1998 börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Dänemark, hat über 30 Jahre Erfahrung im Bereich der Windenergie und ist einer der weltweit größten Hersteller von WEA. Weltweit hat Vestas über 55.000 WEA errichtet und in Betrieb genommen mit einer installierten Leistung von über 60 GW. Davon wurden alleine über 6.500 WEA in Deutschland errichtet mit einer Kapazität von über 9 GW. Vestas ist in 73 Ländern aktiv. Der Hauptsitz des Unternehmens ist in Randers, Dänemark. Die Anzahl der Produktionsstätten liegt weltweit bei 19, mit Schwerpunkten in Dänemark, Deutschland, Spanien, USA und China. LAGE DES WINDPARKS KIRCHBERG/JAGST - REFERENZANLAGEN IM UMKREIS Projektbeschreibung Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst Die Deutschland-Zentrale des Unternehmens befindet sich in Husum (Schleswig-Holstein). Hier ist das Unternehmen seit 1986 aktiv. Während Vestas 2011 weltweit noch rund 23.000 Beschäftigte hatte, wurde diese Zahl im Rahmen von Restruk- turierungs- und Optimierungsmaßnahmen auf ca. 15.500 Beschäftigte in 2013 reduziert. Die Vestas V126 basiert auf der langjährigen Vestas- Erfahrung sowie den bewährten Technologien, die den über 55.000 weltweit installierten Anlagen von Vestas zugrunde liegen. Vestas hat über 30 Jahre Erfahrung im Bereich der Windenergie und achtet auf ein sehr gründliches Testverfahren für die eingesetzten Komponenten. Das Vestas-Testzentrum testet mithilfe des „Highly Accelerated Life Tests“ (HALT) die meisten Komponenten des Maschinenhauses, um deren Zuverlässigkeit sicherzustellen. Für alle Schlüsselkomponenten werden so potentielle Fehlermodi getestet und identifiziert. Auf speziellen Prüfständen werden Getriebe, Generator, Windnachführung, Pitch-System sowie Schmierung und Akkumulatoren auf Zuverlässigkeit und Robustheit geprüft. Die Vestas-Qualitätssicherung sorgt dafür, dass jedes Bauteil nach festgelegten Designspezifikationen hergestellt wird, um später vor Ort reibungslos zu funktionieren. Alle qualitäts- relevanten Messdaten werden systematisch und konsequent überwacht, um Fehler bereits im Vorfeld zu vermeiden. Dies sorgt für minimale Ausfallzeiten und hilft dabei, die höchst- mögliche Investitionsrendite zu erzielen. Der Umsatz von Vestas lag 2013 bei 6,084 Mrd. Euro bei einem Bruttogewinn von knapp 900 Mio. Euro. BESCHREIBUNG DER WINDENERGIEANLAGEN 2. TECHNOLOGIE 1. VESTAS – HERSTELLER IM PROFIL (QUELLE: VESTAS) 045 Die Windenergieanlage Vestas V126-3.3 MW ist ein Luvläufer (der Rotor befindet sich in Windrichtung vor dem Turm) mit Pitchregulierung (Anpassung der Anstellwinkel der Rotorblätter), aktiver Windnachführung und Dreiblattrotor. Sie hat einen Rotordurchmesser von 126 m und eine Nenn- leistung von 3,3 MW. Bei der Windenergieanlage kommt ein Asynchrongenerator mit Vollumrichter zum Einsatz. Mit diesen Komponenten kann die Windenergieanlage den Rotor mit variabler Drehzahl betreiben. Dies ermöglicht ein Erreichen der (ungefähren) Nennleistung auch bei hohen Windge- schwindigkeiten. Bei geringen Windgeschwindigkeiten arbeiten das Konzept OptiTip ® und das Generator-Umrichtersystem zusammen, um die abgegebene Leistung durch optimale Rotordrehzahl und richtigen Pitchwinkel zu maximieren. Laut Hersteller weisen die Windenergieanlagen eine technische Anlagenverfügbarkeit von über 97% auf. Im Wartungsvertrag gibt Vestas eine Garantie zu einer Verfügbarkeit von 97% ab dem 7. Monat nach Abnahme der Anlagen (In den Monaten 1-6 nach Abnahme 94,3% im Mittel). Das heißt: sollten die Anlagen wegen technischer Störungen zeitweise ausfallen und die Ausfallzeit mehr als 3 % betragen, ist Vestas verpflichtet, den dadurch verursachten Ertragsausfall zu vergüten. Dies ist für die Ertragsstärke entscheidend, da nur im Regelbetrieb laufende Anlagen optimale Stromerträge produzieren und die Wirtschaftlichkeit der Anlage sicherstellen. Der Betrieb von Windparks erfordert eine effiziente Betriebsführung für eine stabile Energieproduktion und BESCHREIBUNG DER WINDENERGIEANLAGEN 04 kontrollierte Betriebskosten. Vestas überwacht den Betrieb der Windenergieanlagen Rund um die Uhr, um die Leistung und Verfügbarkeit der Anlagen zu steigern. Die frühzeitige Erkennung potentieller Fehlerquellen hilft somit, kostspielige Reparaturen und außerplanmäßige Ausfälle der Energieproduk- tion zu vermeiden. Die Wartung von Bauteilen erfolgt also im besten Fall, bevor sie ausfallen und werden so terminiert, daß nur an windschwachen Tagen gewartet wird. Das spart Reparaturkosten und verhindert Produktionsausfälle. Die Wartung der Anlagen verursacht Stillstand und Kosten, die durch ein servicefreundliches Anlagendesign sowie eine optimierte Wartungsplanung minimiert werden können. Für die V126 fällt jährlich eine große Wartung an, bei der die jeweilige Anlage mehrere Tage (tagsüber) außer Betrieb genommen werden muss. Die V126 Anlagen zeichnen sich durch ein sehr gutes Regelverhalten zur Spannungserhaltung und Frequenzsta- bilisierung des öffentlichen Netzes aus. So wird der erzeugte Windstrom möglichst problemlos in das Energiesystem integriert und alle Anforderungen des Netzbetreibers erfüllt. Die Anlagenkomponenten durchlaufen vor der Serien- fertigung umfangreiche Tests. Durch die laufende Qualitäts- kontrolle in der Serienfertigung bietet Vestas seit Jahren einen hohen Qualitätsstandard. 3. VERFÜGBARKEIT 5. WARTUNG 5. NETZKOMPATIBILITÄT 6. QUALITÄT 4. FERNÜBERWACHUNG www.windpark-kirchberg.de 046 Projektbeschreibung Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst BESCHREIBUNG DER WINDENERGIEANLAGEN Die V126 ist eine Windenergieanlage mit Getriebe und einem Rotordurchmesser von 126 m und einer Nenn- leistung von 3.300 kW. Sie ist eine Weiterentwicklung eines erprobten Anlagentyps und speziell für den Einsatz an Binnen- landstandorten optimiert. Mit einer überstrichenen Rotor- fläche von 12.469 m² wurde sie für windschwache Standorte konzipiert. Die V126 basiert auf der Baureihe V112, von der wesentliche Komponenten wie Getriebe, Generator, Maschinenträger, Netzeinspeisesystem und Anlagensteuerung übernommen wurden. Wichtigste Veränderung gegenüber der V112 ist die größere Wirtschaftlichkeit. Gegenüber der V112 mit 112 m Rotordurchmesser bringt die V126 ca. 15 % bis 20 % mehr Ertrag. Die folgenden technischen Daten geben einen Überblick über die Besonderheiten der einzelnen Anlagenbestand- teile. Nennleistung 3.300 kW Rotordurchmesser 126 m Nabenhöhe 137 m Windklasse IEC IIIA/DIBt II (onshore) Anlagenkonzept Getriebe , variable Drehzahl, Einzelblattverstellung Rotor Typ: Luvläufer mit aktiver Blattverstellung Drehrichtung Uhrzeigersinn Blattanzahl 3 Überstrichene Fläche 12.469 m² Blattmaterial Glasfaserverstärkter Epoxidharz und Kohlenstofffasern Drehzahl variabel, 5 -16 U/min Blattverstellung Hydraulische Einzelblattverstellung, mit Hydraulikdruckspeicher als Energieversorgung Antriebsstrang mit Generator Nabe Gusskugelschalennabe Hauptlager Zweireihiges Pendelrollenlager mit automatischer Fettschmierung Getriebe 2 Planetenstufen, 1 Stirnradstufe Generator Asynchron mit Käfigläufer Frequenz [fN] 0 - 100 Hz Spannung, Stator [UNS] 3 x 750 V (bei Nenndrehzahl) Anzahl der Pole 4/6 Nenndrehzahl 1450-1550 U/min Transformator Dreiphasiger Trockengießharz- Transformator mit zwei Wicklungen Nennleistung 3750 kVA Netzeinspeisung Vollumrichter Bremssysteme 3 autarke Blattverstellsysteme mit Hydraulikdruckspeicher als Energie- versorgung, Rotorhaltebremse, Rotorarretierung Windnachführung aktiv über Stellgetriebe, Windnachführungsgeschwindigkeit 0,46°/s Einschaltwindgeschwind. 2,5 m/s Abschaltgeschwind. 25 m/s Fernüberwachung Vestas SCADA 7. TECHNIK VESTAS - V126 3,3 MW 047 04 Das Fundament ist das Bindeglied zwischen Turm und Baugrund und trägt sämtliche statische und dynamische Lasten der Windenergieanlage ab. Für die V126 wird das Fundament vom Vestas-Subunternehmer der Firma Max Bögl Bauservice GmbH & Co.KG, Neumarkt erstellt und in opti- mierter Kreisform ausgeführt. Vorteile der Kreisfundamente: • Die Krafteinwirkung ist für alle Windrichtungen gleich. Bei Kreuz- oder mehreckigen Fundamenten ergeben sich Bodenpressungen, die in den Eckbereichen zu verhältnis- mäßig großen Baugrundbelastungen führen. • Das zu verbauende Volumen an Beton und Bewehrungsstahl wird durch die Kreisform nachweislich reduziert. Auch führt die Kreisform zu kleineren Schalflächen und einer wirtschaftlich optimierten Kubatur. • Die Anfüllung des Fundaments mit dem Bodenaushub der Baugrube wird als Auflast in der statischen Berechnung berücksichtigt. Dies ermöglicht es, die Standsicherheit auch mit einem kleineren Durchmesser zu gewährleisten. Die Fundamentkonstruktion hängt von den Bodenverhältnissen am vorgesehenen Standort ab. Gegebenenfalls können weitere Maßnahmen wie Bodenertüchtigungen oder Pfahlsysteme mit den Standardlösungen kombiniert werden. Das Fundament ist Teil des Lieferumfangs und in der Hersteller-Gewährleistung inbegriffen. Hierauf werden fünf Jahre Garantie gegeben. Die V126 wird auf einem Hybridturm der Firma Max Bögl Bauservice GmbH & Co.KG errichtet. Dieser besteht im unteren Teil aus Beton und im oberen Teil aus einem Stahlrohr. Die Betontürme bestehen aus einzelnen vorproduzierten Betonfertigteilelementen mit Durchmessern bis 14,5 m. Segmente mit großem Durchmesser werden in zwei oder drei Halb- oder Drittelschalen gefertigt, um den Transport auch zu schwierigen Standorten zu ermöglichen. Nach der Montage werden die Segmente mittels Spannlitzen, die mittig in der Turmwand verlaufen, als untrennbare Einheit miteinander verspannt. Die Herstellung der Fertigteilsegmente erfolgt qualitätsüber- wacht in der Fertigteilproduktion. Die hohe Fertigungsge- nauigkeit der einzelnen Betonsegmente wird durch eigens dafür hergestellte Stahlschalungen mit sehr geringen Tole- ranzen gewährleistet. Für jeden Fertigungsbereich liegen detaillierte Verfahrens- und Arbeitsanweisungen vor. So wird sichergestellt, dass eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der einzelnen Arbeitsschritte sowie der eingesetzten Werkstoffe und Materialien gewährleistet ist. Die Eigenschaft des hochfesten Betons wird zusätzlich durch Materialprüfämter geprüft, um ein Höchstmaß an Qualität zu gewährleisten. Diese Segmente werden mit Schwerlasttransportfahrzeugen zur Baustelle geliefert und mit Einsatz spezieller Kräne mon- tiert. Die Übergänge der einzelnen Fertigteilsegmente werden mit einer Epoxidharzfuge versehen, um die Druckkräfte gleichmäßig von Segment zu Segment zu übertragen. In die montierten Fertigteilsegmente werden Spannlitzen durch die in den Segmenten verlegten Hüllrohre geführt und mit dem Fundament verspannt. Der Zwischenraum der Spannlitze zum Hüllrohr wird nach dem Verspannvorgang mit einem Zementmörtel verpresst, so dass die Spannlitzen auf Dauer korrosionsgeschützt sind. Die Nabenhöhe beträgt 137 m. 8. FUNDAMENT 9. TURM www.windpark-kirchberg.de 048 Projektbeschreibung Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst Das Maschinenhaus mit dem Rotor ist auf dem Turm drehbar gelagert und hat eine Länge von 12,8 m und eine Breite von 4 m. Seine Ausrichtung wird von der Steuerung mit Hilfe der sog. Azimuteinheit automatisch an die jeweils vorherrschende Windrichtung angepasst. Das Maschinenhaus beinhaltet wesentliche mechanische und elektronische Komponenten einer Windenergieanlage mit einem Gesamt- gewicht von ca. 154 t. (Grafik: Vestas) 10. GONDEL Kühlereinheit (CoolerTop TM ) Getriebe Maschinenhaus- verkleidung Hydraulik- aggregat für die Rotorblatt- verstellung Azimuteinheit Generator Transformator- raumtrennwand Transformator- raum BESCHREIBUNG DER WINDENERGIEANLAGEN 049 04 Die Hauptbremse der Windenergieanlage ist das so genannte Pitchsystem, also die automatische Blatt- verstellung. Zum Bremsen werden die Rotorblätter um bis zu 90° gedreht. So wird der Auftrieb unterbrochen und gleichzeitig entsteht ein sehr großer Luftwiderstand, der den Rotor bremst (aerodynamische Bremse). Die aerodynamische Bremse besteht aus drei unabhängig und redundant angesteuerten Rotorblättern, die um 90° um die Längsachse verdreht werden können. Die Rotorblattverstellung wird durch ein Sicherheitssystem überwacht. Nach unerwünschtem Ausfall der Versorgungsspannung erfolgt die Energiever- sorgung durch Hydraulikdruckspeicher, welche die Blätter quer zur Rotationsrichtung stellen. Zusätzlich ist die Wind- energieanlage mit einer mechanischen Bremse ausgestattet. Diese unterstützt die aerodynamische Bremse, sobald eine definierte Drehzahl unterschritten wird und bringt den Rotor schließlich zum Stillstand. Die Rotorblätter der Vestas V126 werden aus glasfaser- verstärkten Epoxidharz- und Kohlenstofffasern gefertigt und bestehen aus zwei strukturell eingegossenen Tragflächen- schalen. Ein Rotorblatt hat eine Länge von 61,66 m und eine Blatttiefe von 4 m. Die Leistungskennlinie oder Leistungskurve stellt den Zusammenhang zwischen Leistung und Windgeschwindig- keit unabhängig von der Nabenhöhe dar. Die nachstehende Grafik zeigt die vom Hersteller berechnete Leistungskennlinie für den Anlagentyp V126. 11. BREMSEN 12. ROTORBLÄTTER 13. LEISTUNGSKENNLINIE LEISTUNGSKURVE DER V126-3.3 MW TM IEC IIIA/DIBt II Windgeschwindigkeiten (m/s) Leistung (KW) 3.600 3.300 3.000 2.700 2.400 2.100 1.800 1.500 1.200 900 600 300 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 www.windpark-kirchberg.de 050 Der Anbieter hat folgendes Büro mit der Erstellung von Baugrundgutachten beauftragt: • Geotechnik, Aalen – Dipl.-Geol. W. Höffner GUTACHTEN IM ÜBERBLICK Der Anbieter hat folgende Büros mit der Erstellung von Gutachten beauftragt: • GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Hannover (Schattenwurf, Schall, Turbulenz, Ertrag) alle vom 14.3.2014 • JH Wind GmbH, Kirchzarten (Ertrag) vom 5.3.2014 Ergebnisse Für eine gesicherte Abschätzung der Stromerträge wurden zwei Ertragsgutachten für den Standort des Windparks erstellt. Sie bilden die Grundlage für die Prognoserechnungen (siehe Kapitel 4). 1. ERTRAGSGUTACHTEN 2. BODENGUTACHTEN Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung war das Bodengutachten noch nicht fertig gestellt. Projektbeschreibung Bürgerwindpark Kirchberg/Jagst Gutachter Geo-Net Gutachter JH Wind Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe 5,65 - 5,8 m/s 5,6 m/s Wahrscheinlichkeiten* Prognose Stromertrag Prognose Stromertrag Mittelwert P50 57.546 58.764 58.155 P75 50.793 53.075 51.934 P90 44.714 47.955 46.334 *Der Wert gibt den Ertrag an, der mit einer Wahrscheinlichkeit von 50/75/90 % überschritten wird. Das Gutachten der JH Wind kommt zu einem Stromertrag P75 von 53.075 MWh p.a. Das Wind- und Ertragsgutachten der GEO-NET kommt zu einem Stromertrag P75 von 50.793 MWh p.a. Der Mittelwert aus beiden Gutachten ergibt für den P75-Wert einen Stromertrag von 51.934 MWh p.a. Auf diesen Wert wird ein zusätzlicher Sicherheitsabschlag von ca. 6,5 % auf die Ertragsprognosen der Gutachten vorge- nommen (3% wegen Minderverfügbarkeit, 2% Abschaltun- gen wegen Eis, Fledermaus und Schatten, 1,5% Netzverluste). Somit ergibt sich ein P75-Mittelwert abzüglich Sicherheits- abschlag von 48.628 MWh p.a., welcher der Prognose- rechnung zugrunde gelegt wird. 051 • Keine nachgewiesene Rotmilanbrut im 1 km Radius • insgesamt wenig frequentiertes Nahrungshabitat vom Rotmilan im Vergleich zu sonstigen Gebieten in Hohenlohe und Baden-Württemberg • nächstgelegener Rotmilanhorst südlich der A 6 in einem Wäldchen Richtung Triensbach in ca. 2 km Entfernung zum geplanten Windpark • Turmfalke, Waldkauz, Dohle, Rauch- und Mehlschwalbe mit Brutnachweisen außerhalb des 1 km Radius • Kein Schwarzmilan-/ Schwarzstorch-/ Wanderfalken-/ Wespenbussard-/ Baumfalken-Brutnachweis mittleren Entfernungsbereich (3 km) • Mehrere Mäusebussardbruten im Untersuchungsgebiet (Art mit geringer Kollisionsgefahr), Notwendigkeit einer Sonderprüfung Mäusebussard wird mit der unteren Natur- schutzbehörde derzeit geprüft • Keine besondere Bedeutung des Gebiets für Rastvögel (einige Kiebitze) • Verminderungsmaßnahmen in Form von Bauzeiten- beschränkungen für insb. Mäusebussard, Neuntöter, Feld- lerche (und sonstige nicht planungsrelevante Brutvögel) > Die Realisierung des Projekts führt unter Einhaltung von Verminderungsmaßnahmen (Bauzeitenbeschränkungen) und Kompensationsmaßnahmen nicht zu Verbotstatbeständen nach Download 1.52 Mb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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