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§ 34 f Gewerbeordnung oder § 32 Kreditwesen-
gesetz die Zulassung haben, eine solche Vermittlungstätigkeit auszuüben. Der Vertrag regelt jeweils u.a. folgende, wesentliche Punkte: Die Vermittlung soll überwiegend an Anleger erfolgen, die ihren Wohnsitz in den Landkreisen Schwäbisch Hall und Hohenlohe (Baden-Württemberg) haben. Der Vertriebspartner darf die Vermittlung selbst ausüben und auf qualifizierte Dritte übertragen. Im Rahmen der Vermittlung von Anlegern übernimmt der Vertriebspartner u.a. die Aushändigung aller Beitrittsunter- lagen, die Erläuterung der Vermögensanlage inkl. der im Verkaufsprospekt genannten Risiken und die Identifizierung des Anlegers nach dem Geldwäschegesetz. Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, als Vertreter, Bevoll- mächtigter oder Erfüllungsgehilfe der Beteiligungsgesellschaft aufzutreten. Für die Vermittlung von Anlegern erhält der Vertriebs- partner eine Vergütung in Höhe des vom Anleger gezahlten Agios (2 % der Pflichteinlage). Der Vergütungsanspruch entsteht und ist fällig nach Übersendung der vom Anleger vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Beitrittserklärung an den Vertriebspartner sowie der Übersendung der Identifika- tionsunterlagen nach dem Geldwäschegesetz, der Annahme des Beitrittsangebots durch die Beteiligungsgesellschaft, dem 7. EIGENKAPITAL- VERMITTLUNGSVERTRAG 12 www.windpark-kirchberg.de 116 BEDEUTSAME VERTRÄGE Rechtliche Grundlagen Ausbleiben eines fristgemäßen Widerrufs durch den Anleger und dem Eingang des vollständigen Betrages der Pflichteinlage und des Agios auf dem Sonderkonto der Beteiligungsgesell- schaft. Der Anspruch auf Vergütung entfällt bzw. ist zurückzu- zahlen, sofern ein Anleger seinen Beitritt wirksam anficht oder die Beteiligung aus anderen Gründen wirksam rückgängig macht. Der Beteiligungsgesellschaft ist berechtigt mehrere Vertriebs- partner mit der Vermittlung des Eigenkapitals zu beauftragen. Die Haftung der Vertragsparteien ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Vertriebspartner haftet für ein Verschulden unterbeauftragter Dritter wie für eigenes Verschulden. Der Vertrag endet mit Ablauf der ggf. verlängerten Angebots- periode der Beteiligungsgesellschaft oder der vorzeitigen Beendigung des Beteiligungsangebots durch die Geschäfts- führung der Beteiligungsgesellschaft oder der Vollplatzierung des Emissionskapitals. Gerichtsstand ist der Sitz der Beteiligungsgesellschaft. 117 12 BEDEUTSAME VERTRAGSPARTNER Firma Windenergie Kirchberg/Jagst GmbH Co. KG Funktion Beteiligungsgesellschaft Sitz, Geschäftsanschrift Kirchberg an der Jagst, Medizinalratsklinge 13, 74592 Kirchberg an der Jagst Handelsregister HRA 724021 Erste Handelsregister-Eintragung 18.06.2014 Komplementär Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH, Kirchberg an der Jagst Kommanditist zum Zeitpunkt Sonnenenergie Kirchberg GmbH (Gründungskommanditist), der Prospektaufstellung Kirchberg an der Jagst Unternehmensgegenstand Die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen und Windparks im Raum Kirchberg an der Jagst. Haftsumme zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung € 100 Firma Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH Funktion Komplementär der Beteiligungsgesellschaft Sitz, Geschäftsanschrift Kirchberg an der Jagst, Medizinalratsklinge 13, 74592 Kirchberg an der Jagst Handelsregister HRB 730844 Erste Handelsregister-Eintragung 17.06.2014 Geschäftsführer Ralf Stier und Georg Persigehl, geschäftsansässig Medizinalratsklinge 13, 74592 Kirchberg an der Jagst Gesellschafter Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG, Kirchberg an der Jagst Unternehmensgegenstand Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsge- sellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäfts- führende Gesellschafterin an der Windenergie Kirchberg/Jagst GmbH & Co. KG. Ferner die Erbringung von Betriebsführungsleistungen für Gesellschaften, welche Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien betreiben. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die den Unternehmensgegenstand fördern. Sie darf ins besondere gleichartige oder ähnliche Unternehmen in jeder zulässigen Rechtsform errichten, erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital € 25.000 www.windpark-kirchberg.de 118 Firma Vestas Deutschland GmbH Funktion Verkäufer der Windenergieanlagen, Wartung Sitz, Geschäftsanschrift Husum; Otto-Hahn-Straße 2-4, 25813 Husum Handelsregister Amtsgericht Flensburg, HRB 463 HU Erste Handelsregister-Eintragung 23. Juni 2005 Geschäftsführer Guido Hinrichs, geschäftsansässig: Otto-Hahn-Straße 2-4, 25813 Husum Gesellschafter VESTAS Central Europe A/S, Randers, Dänemark Unternehmensgegenstand Herstellung und der Vertrieb von Erzeugnissen aller Art, insbesondere Windkraftanlagen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen und die Geschäftsführung solcher anderer Unter- nehmen übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft darf auch die Verwaltung und Geschäfts- führung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften übernehmen. Stammkapital € 16,873 Mio. BEDEUTSAME VERTRAGSPARTNER Rechtliche Grundlagen Firma Sonnenenergie Kirchberg GmbH Funktion Gründungskommanditist der Beteiligungsgesellschaft Sitz, Geschäftsanschrift Kirchberg an der Jagst, Fichtenstraße 1, 74592 Kirchberg an der Jagst Handelsregister Amtsgericht Ulm, HRB 726901 Erste Handelsregister-Eintragung 28. April 2011 Geschäftsführer Siegfried Thurau, Ralf Stier, alle geschäftsansässig: Fichtenstraße 1, 74592 Kirchberg an der Jagst Gesellschafter Ralf Stier, Siegfried Thurau, beide wohnhaft in Kirchberg an der Jagst, Steffen Knödler und Jürgen Westram, beide wohnhaft in Crailsheim Unternehmensgegenstand Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Weiterhin die Planung, der Bau und der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen sowie die Erbringung von Vermittlungs- und Beratungsleistungen auf dem ge- nannten Gebiet. Stammkapital € 25.000,00 119 12 Firma Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG Funktion Anbieter, Prospektverantwortlicher, Projektentwicklung und Projekterrichtung Sitz, Geschäftsanschrift Kirchberg an der Jagst; Fichtenstraße 1, 74592 Kirchberg an der Jagst Handelsregister Amtsgericht Ulm, HRA 722972 Erste Handelsregister-Eintragung 30. April 2012 Komplementär Sonnenenergie Kirchberg GmbH, Kirchberg an der Jagst Kommanditisten reencon GmbH, Rosenheim Gerhard Borchers Consulting GmbH, Kirchberg an der Jagst ingenia projects GmbH & Co. KG, Crailsheim Unternehmensgegenstand Entwicklung, Errichtung und Inbetriebnahme von Windkraftanlagen und Wind- parks, insbesondere von mehreren Windkraftanlagen im Raum Kirchberg an der Jagst. • Vermarktung von Projektrechten. www.windpark-kirchberg.de • Strukturierung von Finanzierungen, insbesondere für Energieerzeugungsanlagen aus alternativen Energien. • kaufmännische und technische Betriebsführung von Windkraftanlagen und Windparks. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Gegenstand dienen oder ihn fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu gründen. Haftsummen reencon GmbH, Rosenheim: € 15.000 Gerhard Borchers Consulting GmbH: € 6.000 ingenia projects GmbH & Co. KG: € 24.000 120 BEDEUTSAME VERTRAGSPARTNER Rechtliche Grundlagen Firma JH Wind GmbH Funktion Gutachter (Ertrag) Sitz, Geschäftsanschrift Freiburg im Breisgau, Gruberhof 8, 79110 Freiburg im Breisgau Handelsregister Amtsgerichts Freiburg im Breisgau, HRB 708246 Erste Handelsregister-Eintragung 11. April 2012 Geschäftsführer Johannes Hagemann, geschäftsansässig: Gruberhof 8, 79110 Freiburg im Breisgau Unternehmensgegenstand Die Erstellung von Windgutachten. Für Windenergieanlagen werden mögliche Erträge prognostiziert. Für Standorte von Windenergieanlagen und bestimmte Gebiete wird das vorhandene Windpotential ermittelt und dargestellt. Für geplante Windenergieanlagen werden mögliche Umweltauswirkungen durch Schall- und Schattenwurfgutachten und durch Visualisierungen aufgezeigt. Die Gesellschaft darf allen Aktivitäten nachgehen, die zur Verbesserung der genannten Tätigkeiten führen. Stammkapital € 25.000,00 Firma GEO-NET Umweltconsulting GmbH Funktion Gutachter (Schattenwurf, Turbulenz, Ertrag) Sitz, Geschäftsanschrift Hannover, Große Pfahlstr. 5a, 30161 Hannover Handelsregister Amtsgericht Hannover, HRB 61218 Erste Handelsregister-Eintragung 3. März 2006 Geschäftsführer Peter Trute, Thorsten Frey, alle geschäftsansässig: Große Pfahlstr. 5a, 30161 Hannover Unternehmensgegenstand Meteorologische Analysen jeglicher Art, Planungsaufgaben und Dienstleistungen im Umfeld der Nutzung regenerativer Energien und anderer Vorhaben, Entwicklung und Vertrieb von Softwareprodukten und zugehöriger Komponenten und allgemeine GIS- und Datendienstleistungen. Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art. Stammkapital € 25.000 121 Firma Dipl.- Geol. Walter Höffner Funktion Gutachter (Baugrund) Sitz, Geschäftsanschrift Robert-Bosch-Str. 59, 73431 Aalen Ing.-Kammer Baden- Württemberg Kammer Nr.: 1492 Arbeitsgebiet Erstellung geotechnischer Gutachten, insbesondere in den Bereichen Hoch- & Tiefbau, Straßenbau, Leitungsbau, Altlasten / Flächenrecycling, Geoinformation, Deponiebau , Hydrogeologie, Wasserbau Firma RUG Institut Private Finanzen GmbH Funktion Eigenkapitalvermittlung Sitz, Geschäftsanschrift Buchenstr. 40 74592 Kirchberg/Jagst Handelsregister Amtsgericht Ulm HRB 723103 Erste Handelsregister-Eintragung 3.11.2008 Geschäftsführer Gerhard Borchers, Rolf Mayer Gesellschafter Gerhard Borchers Consulting GmbH (80%) Rolf Mayer (20%) Unternehmensgegenstand Vermittlung von Sach- und Lebensversicherungen, Immobilienfinanzierungen, unternehmerischen Beteiligungen sowie Investmentfonds im Rahmen der Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 6 Satz 8 KWG Stammkapital € 25.000 Firma gutschker dongus landschaftsarchitekten, Johannes Dutschker, Lothar Dongus Funktion Gutachter (Artentschutzrecht) Sitz, Geschäftsanschrift Hauptstraße 34, 55571 Odernheim am Glan Ing.-Kammer Baden- Württemberg Kammer Nr.: 1492 Arbeitsgebiet Beratungsleistungen bei der Umsetzung von Bauvorhaben unter Berück- sichtigung der Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes 12 www.windpark-kirchberg.de STEUERLICHE GRUNDLAGEN 13 122 123 124 VORBEMERKUNG LAUFENDE BESTEUERUNG Die nachfolgende Darstellung behandelt die wesent- lichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage. Die Ausführungen beruhen auf der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Steuergesetzgebung, der aktuellen Rechtsprechung sowie der veröffentlichten Auffassung der Finanzverwaltung zum Zeitpunkt der Prospekt- aufstellung. Die Rechtsgrundlagen und ihre Auslegung können sich während der Beteiligung jederzeit ändern, gegebenenfalls auch rückwirkend. Die endgültige Feststellung der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen obliegt der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten, die im Rahmen der Veranlagung, einer steuerlichen Außenprüfung oder gegebenenfalls in einem finanzgerichtlichen Verfahren zu abweichenden Ergebnissen gelangen können. Die von der Beteiligungsgesellschaft und den Anlegern angestrebte steuerliche Behandlung kann daher nicht garantiert werden. Den steuerlichen Grundlagen liegt die Annahme zugrunde, dass die Anleger ausschließlich in Deutschland als natürliche Personen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und sie den Erwerb ihres Anteils weder fremdfinanziert noch am Zweitmarkt vorgenommen haben. Der Anbieter rät von einer Fremdfinanzierung des Anteilserwerbs ab, da sich hierdurch erhebliche steuerliche Abweichungen ergeben können. Ebenso können sich bei der Beteiligung von Anlegern, die die vor- stehenden Kriterien nicht erfüllen, wie beispielsweise juristische Personen, Abweichungen zu den hier dargestellten steuerlichen Auswirkungen ergeben. Die steuerlichen Grundlagen berücksichtigen nicht die indivi- duelle Situation des einzelnen Anlegers, so dass der Anbieter jedem interessierten Anleger empfiehlt, vor Erwerb der Kapital- anlage sowie während der Beteiligungsdauer im Einzelfall seinen persönlichen steuerlichen Berater hinzuzuziehen. Hinsichtlich der steuerlichen Risiken aus dieser Kapitalanlage wird auf die gesonderte Darstellung im Kapitel 2 »Risiken der Kapitalanlage«, Seite 30-31, verwiesen. Für die Ertragsbesteuerung ist die Beteiligungsgesell- schaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG kein eigenes Steuersubjekt. Vielmehr werden die von ihr gehaltenen Vermögensgegenstände anteilig den Anlegern zugerechnet (»Transparenzprinzip«). Die erzielten Einkünfte der Beteili- gungsgesellschaft werden zwar auf Gesellschaftsebene ermittelt, aber anschließend dem Anleger entsprechend der vereinbar- ten Ergebnisverteilung zugerechnet. Der individuelle Ergebnis- anteil ist dann vom Anleger nach seinen persönlichen Verhältnissen der Einkommensteuer zu unterwerfen und zwar regelmäßig unabhängig davon, ob er Auszahlungen aus der Beteiligungsgesellschaft erhalten hat. Die Beteiligungsgesellschaft ist steuerlich als ge- werbliche Personengesellschaft einzuordnen. Sie ist nach dem Gesellschaftsvertrag zudem gewerblich geprägt, weil nur der persönlich haftende Gesellschafter Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zur Geschäftsführung befugt ist (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG). Die Gesellschaft erzielt ausschließlich gewerbliche Einkünfte und vermittelt solche an den Anleger (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Die Abgeltungsteuer (§ 32d EStG) gelangt daher nicht zur Anwendung. Steuerliche Grundlagen 2. EINKUNFTSART DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT EINKOMMENSTEUER 1. STEUERLICHE TRANSPARENZ DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT 125 Die Ergebnisse des Anlegers stellen nur dann steuer- lich relevante Einkünfte dar, wenn sie sowohl auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft als auch auf Anlegerebene mit Gewinnerzielungsabsicht erwirtschaftet werden. Steuerliche Gewinnabsicht liegt vor, wenn die Betriebs- führung darauf gerichtet ist, in der gesamten Periode der Unternehmenstätigkeit, der sogenannten Totalperiode, einen Totalgewinn (§ 4 EStG) zu erzielen. Die Totalperiode umfasst den Zeitraum von der Gründung bis zur Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe. Aufgrund der im Verkaufsprospekt abgebildeten Prognosen ist davon auszugehen, dass auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Ebenso ist die Gewinnerzielungsabsicht für jeden einzelnen Anleger während der Dauer seiner beabsich- tigten Beteiligung zu prüfen. Grundsätzlich indiziert eine auf Gesellschaftsebene vorhandene Gewinnerzielungsabsicht diese auch für den Gesellschafter, wenn keine entgegenstehenden Anhaltspunkte ersichtlich sind. Solche Anzeichen können etwa in hohen Fremdfinanzierungskosten der Beteiligung oder in einer angestrebten, nur sehr kurzen Beteiligungsdauer mit Austritt / Verkauf unter Inkaufnahme von Verlusten gesehen werden. Sofern die Aufwendungen des Anlegers innerhalb der Totalperiode bereits nach anfänglicher Prognose einen Gewinn ausschließen, sind sie für steuerliche Zwecke nicht zu berücksichtigen. Da die Gewinnabsicht grundsätzlich in der Person des Anlegers erfüllt sein muss, kann das erzielte Ergebnis nach einer eventuellen unentgeltlichen Übertragung der Beteiligung regelmäßig nicht in die Prognose des Rechts- vorgängers miteinbezogen werden (BFH vom 30. August 2007, BFH/NV 2008, 759). Da der Beteiligungsgesellschaft die individuellen Verhältnisse des Anlegers und insbesondere dessen Finanzierung des Beteiligungserwerbs nicht bekannt sind, wird vorliegend auch auf Anlegerebene von Gewinner- zielungsabsicht ausgegangen. Der Gewinn der Beteiligungsgesellschaft ermittelt sich durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EStG. Dabei ist eine periodengerech- nete Gewinnermittlung vorzunehmen, d. h. der Zeitpunkt, zu dem Einnahmen bzw. Ausgaben zufließen bzw. geleistet werden, ist nicht entscheidend. Die Nebenkosten im Sinne des Investitionsplans [Seite 60 - 61], die in der Investitionsphase planmäßig anfallen, können nach dem sogenannte „Fondserlass“ (BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2003, BStBl. I 2003, 546) nicht als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben gewinnmindernd behandelt werden. Diese Aufwendungen sind vielmehr zwingend neben den originären Anschaffungskosten für die Windanlage als weitere Anschaffungskosten zu behandeln und anteilig auf sämtliche Wirtschaftsgüter zu aktivieren. Darunter fallen vor allem Einrichtungsgebühren für Treuhand, Vergütungen für die Vermittlung des Eigenkapitals, Haftungs- und Geschäftführer- vergütungen sowie Konzeptions- und sonstige Vertriebskosten. Abnutzbare Wirtschaftsgüter können grundsätzlich nur im Wege der linearen Abschreibung gemäß §7 Abs. 1 EStG gewinnmindernd berücksichtigt werden. Demgegenüber mindern nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter wie z.B. der 3. GEWINNERZIELUNGSABSICHT 6. GEWINNERMITTLUNG 5. EBENE DES ANLEGERS 4. EBENE DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT 13 www.windpark-kirchberg.de 126 LAUFENDE BESTEUERUNG Grund und Boden den Gewinn erst im Jahr der Veräußerung. Die Bemessungsgrundlage für die jährliche Absetzung für Abnutzung bilden die Anschaffungskosten des einzelnen Wirtschaftsguts mitsamt den nach den Bestimmungen des Fondserlasses als Anschaffungskosten zu qualifizierenden Emissionskosten. Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht bei dem Erwerb von einer Windenergieanlage von drei unterschiedlichen Wirtschaftsgütern aus (Windenergie- anlage, Umspannwerk und Zuwegung), wobei für alle drei Wirtschaftsgüter grundsätzlich von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 16 Jahren auszugehen ist (BFH-Urteil v. 14.04.2011, BStBl. II 2011, 696). Da die Beteiligungsgesellschaft das Investment teilweise mit einem Bankdarlehen finanziert, sind die Vorschriften zur Be- grenzung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendun- gen gemäß Download 1.52 Mb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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