Ihr persönliches energieprojekt! Windpark-kirchberg. De bürger windp ark kirchberg/jagst


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§ 34 f Gewerbeordnung oder § 32 Kreditwesen-
gesetz die Zulassung haben, eine solche Vermittlungstätigkeit 
auszuüben. Der Vertrag regelt jeweils u.a. folgende, 
wesentliche Punkte:
Die Vermittlung soll überwiegend an Anleger erfolgen, die
ihren Wohnsitz in den Landkreisen Schwäbisch Hall und 
Hohenlohe (Baden-Württemberg) haben. Der Vertriebspartner 
darf die Vermittlung selbst ausüben und auf qualifizierte 
Dritte übertragen.
Im Rahmen der Vermittlung von Anlegern übernimmt der 
Vertriebspartner u.a. die Aushändigung aller Beitrittsunter-
lagen, die Erläuterung der Vermögensanlage inkl. der im 
Verkaufsprospekt genannten Risiken und die Identifizierung 
des Anlegers nach dem Geldwäschegesetz.
Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, als Vertreter, Bevoll-
mächtigter oder Erfüllungsgehilfe der Beteiligungsgesellschaft 
aufzutreten.
Für die Vermittlung von Anlegern erhält der Vertriebs-
partner eine Vergütung in Höhe des vom Anleger gezahlten 
Agios (2 % der Pflichteinlage). Der Vergütungsanspruch 
entsteht und ist fällig nach Übersendung der vom Anleger 
vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Beitrittserklärung 
an den Vertriebspartner sowie der Übersendung der Identifika-
tionsunterlagen nach dem Geldwäschegesetz, der Annahme 
des Beitrittsangebots durch die Beteiligungsgesellschaft, dem 
7. EIGENKAPITAL-
VERMITTLUNGSVERTRAG
12
www.windpark-kirchberg.de

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BEDEUTSAME 
VERTRÄGE
Rechtliche Grundlagen
Ausbleiben eines fristgemäßen Widerrufs durch den Anleger 
und dem Eingang des vollständigen Betrages der Pflichteinlage 
und des Agios auf dem Sonderkonto der Beteiligungsgesell-
schaft. Der Anspruch auf Vergütung entfällt bzw. ist zurückzu-
zahlen, sofern ein Anleger seinen Beitritt wirksam anficht 
oder die Beteiligung aus anderen Gründen wirksam rückgängig 
macht.
Der Beteiligungsgesellschaft ist berechtigt mehrere Vertriebs-
partner mit der Vermittlung des Eigenkapitals zu beauftragen.
Die Haftung der Vertragsparteien ist auf Vorsatz und grobe 
Fahrlässigkeit beschränkt. Der Vertriebspartner haftet für 
ein Verschulden unterbeauftragter Dritter wie für eigenes 
Verschulden.
Der Vertrag endet mit Ablauf der ggf. verlängerten Angebots-
periode der Beteiligungsgesellschaft oder der vorzeitigen 
Beendigung des Beteiligungsangebots durch die Geschäfts-
führung der Beteiligungsgesellschaft oder der Vollplatzierung 
des Emissionskapitals.
Gerichtsstand ist der Sitz der Beteiligungsgesellschaft.

117
12
BEDEUTSAME 
VERTRAGSPARTNER 
Firma      Windenergie Kirchberg/Jagst GmbH Co. KG 
Funktion     
 
Beteiligungsgesellschaft
Sitz, Geschäftsanschrift  
 
Kirchberg an der Jagst, Medizinalratsklinge 13, 74592 Kirchberg an der Jagst
Handelsregister 
   HRA 724021 
Erste Handelsregister-Eintragung 18.06.2014
Komplementär   
 
 
Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH, Kirchberg an der Jagst
Kommanditist zum Zeitpunkt    
Sonnenenergie Kirchberg GmbH (Gründungskommanditist), 
der Prospektaufstellung  
 
Kirchberg an der Jagst
Unternehmensgegenstand 
 
Die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen und Windparks im 
     Raum 
Kirchberg 
an 
der 
Jagst.
Haftsumme zum Zeitpunkt der 
Prospektaufstellung 
  € 
100
Firma      Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH 
Funktion     
 
Komplementär der Beteiligungsgesellschaft
Sitz, Geschäftsanschrift  
 
Kirchberg an der Jagst, Medizinalratsklinge 13, 74592 Kirchberg an der Jagst
Handelsregister 
   HRB 730844 
Erste Handelsregister-Eintragung 17.06.2014
Geschäftsführer 
   Ralf Stier und Georg Persigehl, geschäftsansässig Medizinalratsklinge 13, 
     74592 
Kirchberg 
an 
der 
Jagst
Gesellschafter 
   Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG, Kirchberg an der Jagst
Unternehmensgegenstand   Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsge-
 
 
 
 
 
sellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäfts-
 
 
 
 
 
führende Gesellschafterin an der Windenergie Kirchberg/Jagst GmbH & Co. KG.  
 
 
 
 
 
Ferner die Erbringung von Betriebsführungsleistungen für Gesellschaften, welche  
 
 
 
 
 
Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien betreiben. Die Gesellschaft kann  
 
 
 
 
 
alle Geschäfte tätigen, die den Unternehmensgegenstand fördern. Sie darf ins 
 
 
 
 
 
besondere gleichartige oder ähnliche Unternehmen in jeder zulässigen Rechtsform  
 
 
 
 
 
errichten, erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie  
     darf 
Zweigniederlassungen 
errichten.
Stammkapital 
   € 25.000
www.windpark-kirchberg.de

118
Firma      Vestas Deutschland GmbH 
Funktion     
 
Verkäufer der Windenergieanlagen, Wartung
Sitz, Geschäftsanschrift  
 
Husum; Otto-Hahn-Straße 2-4, 25813 Husum
Handelsregister 
   Amtsgericht Flensburg, HRB 463 HU 
Erste Handelsregister-Eintragung 
23. Juni 2005
Geschäftsführer   
 
 
Guido Hinrichs, geschäftsansässig: Otto-Hahn-Straße 2-4, 25813 Husum
Gesellschafter 
 
 
 
VESTAS Central Europe A/S, Randers, Dänemark
Unternehmensgegenstand  
 
Herstellung und der Vertrieb von Erzeugnissen aller Art, insbesondere 
 
 
 
 
 
Windkraftanlagen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen im 
 
 
 
 
 
In- und Ausland beteiligen und die Geschäftsführung solcher anderer Unter-
 
 
 
 
 
nehmen übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und 
 
 
 
 
 
Ausland errichten. Die Gesellschaft darf auch die Verwaltung und Geschäfts-
 
 
 
 
 
führung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften übernehmen.
Stammkapital 
   € 
16,873 
Mio.
BEDEUTSAME 
VERTRAGSPARTNER 
Rechtliche Grundlagen
Firma      Sonnenenergie Kirchberg GmbH
Funktion     
 
Gründungskommanditist der Beteiligungsgesellschaft
Sitz, Geschäftsanschrift  
 
Kirchberg an der Jagst, Fichtenstraße 1, 74592 Kirchberg an der Jagst
Handelsregister 
   Amtsgericht Ulm, HRB 726901 
Erste Handelsregister-Eintragung 
28. April 2011
Geschäftsführer    Siegfried Thurau, Ralf Stier, alle geschäftsansässig: Fichtenstraße 1, 
     74592 
Kirchberg 
an 
der 
Jagst 
Gesellschafter 
   Ralf Stier, Siegfried Thurau, beide wohnhaft in Kirchberg an der Jagst, Steffen  
 
 
 
 
 
Knödler und Jürgen Westram, beide wohnhaft in Crailsheim
Unternehmensgegenstand   Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der  
 
 
 
 
 
persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.  
 
 
 
 
 
Weiterhin die Planung, der Bau und der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen 
 
 
 
 
 
sowie die Erbringung von Vermittlungs- und Beratungsleistungen auf dem ge- 
     nannten 
Gebiet.
Stammkapital 
   € 
25.000,00

119
12
Firma      Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG
Funktion     
 
Anbieter, Prospektverantwortlicher, Projektentwicklung und Projekterrichtung
Sitz, Geschäftsanschrift  
 
Kirchberg an der Jagst; Fichtenstraße 1, 74592 Kirchberg an der Jagst
Handelsregister 
   Amtsgericht Ulm, HRA 722972 
Erste Handelsregister-Eintragung 
30. April 2012
Komplementär 
   Sonnenenergie Kirchberg GmbH, Kirchberg an der Jagst
Kommanditisten   reencon GmbH, Rosenheim
     Gerhard Borchers Consulting GmbH, Kirchberg an der Jagst
     ingenia projects GmbH & Co. KG, Crailsheim
Unternehmensgegenstand   Entwicklung, Errichtung und Inbetriebnahme von Windkraftanlagen und Wind- 
 
 
 
 
 
parks, insbesondere von mehreren Windkraftanlagen im Raum Kirchberg an 
     der 
Jagst.
 
     • 
Vermarktung 
von 
Projektrechten. 
www.windpark-kirchberg.de
 
 
 
 
            • Strukturierung von Finanzierungen, insbesondere für 
 
 
 
 
 
   Energieerzeugungsanlagen aus alternativen Energien. 
 
 
 
 
            • kaufmännische und technische Betriebsführung von Windkraftanlagen 
 
 
 
 
 
    und Windparks.
 
 
 
 
 
Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder 
 
 
 
 
 
mittelbar diesem Gegenstand dienen oder ihn fördern.
 
 
 
 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu 
 
 
 
 
 
erwerben, sich an solchen zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In- 
     und 
Ausland 
zu 
gründen.
Haftsummen 
   reencon GmbH, Rosenheim: € 15.000
 
 
 
 
 
Gerhard Borchers Consulting GmbH: € 6.000
 
 
 
 
 
ingenia projects GmbH & Co. KG: € 24.000

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BEDEUTSAME 
VERTRAGSPARTNER 
Rechtliche Grundlagen
Firma      JH Wind GmbH
Funktion     
 
Gutachter (Ertrag)
Sitz, Geschäftsanschrift  
 
Freiburg im Breisgau, Gruberhof 8, 79110 Freiburg im Breisgau
Handelsregister 
   Amtsgerichts Freiburg im Breisgau, HRB 708246 
Erste Handelsregister-Eintragung 
11. April 2012
Geschäftsführer    Johannes Hagemann, geschäftsansässig: Gruberhof 8, 
     79110 
Freiburg 
im 
Breisgau 
Unternehmensgegenstand   Die Erstellung von Windgutachten. Für Windenergieanlagen werden mögliche  
 
 
 
 
 
Erträge prognostiziert. Für Standorte von Windenergieanlagen und bestimmte
  
 
 
 
 
Gebiete wird das vorhandene Windpotential ermittelt und dargestellt. 
 
 
 
 
 
Für geplante Windenergieanlagen werden mögliche Umweltauswirkungen durch
 
 
 
 
 
Schall- und Schattenwurfgutachten und durch Visualisierungen aufgezeigt. 
 
 
 
 
 
Die Gesellschaft darf allen Aktivitäten nachgehen, die zur Verbesserung der  
     genannten 
Tätigkeiten 
führen.
Stammkapital 
   € 
25.000,00
Firma      GEO-NET Umweltconsulting GmbH 
Funktion     
 
Gutachter (Schattenwurf, Turbulenz, Ertrag)
Sitz, Geschäftsanschrift  
 
Hannover, Große Pfahlstr. 5a, 30161 Hannover
Handelsregister 
   Amtsgericht Hannover, HRB 61218 
Erste Handelsregister-Eintragung 
3. März 2006
Geschäftsführer 
   Peter Trute, Thorsten Frey, alle geschäftsansässig: Große Pfahlstr. 5a, 
     30161 
Hannover
Unternehmensgegenstand   Meteorologische Analysen jeglicher Art, Planungsaufgaben und Dienstleistungen 
 
 
 
 
 
im Umfeld der Nutzung regenerativer Energien und anderer Vorhaben, 
 
 
 
 
 
Entwicklung und Vertrieb von Softwareprodukten und zugehöriger Komponenten
 
 
 
 
 
und allgemeine GIS- und Datendienstleistungen. Beteiligung an Unternehmen 
     gleicher 
oder 
ähnlicher 
Art.
Stammkapital 
   € 25.000

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Firma      Dipl.- Geol. Walter Höffner
Funktion     
 
Gutachter (Baugrund)
Sitz, Geschäftsanschrift  
 
Robert-Bosch-Str. 59, 73431 Aalen 
Ing.-Kammer Baden- Württemberg 
Kammer Nr.: 1492 
Arbeitsgebiet   
 
 
Erstellung geotechnischer Gutachten, insbesondere in den Bereichen Hoch- & 
 
 
 
 
 
Tiefbau, Straßenbau, Leitungsbau, Altlasten / Flächenrecycling, Geoinformation, 
     Deponiebau 

Hydrogeologie, 
Wasserbau
Firma      RUG Institut Private Finanzen GmbH
Funktion     
 
Eigenkapitalvermittlung
Sitz, Geschäftsanschrift  
 
Buchenstr. 40 74592 Kirchberg/Jagst 
Handelsregister 
   Amtsgericht Ulm HRB 723103 
Erste Handelsregister-Eintragung 3.11.2008
Geschäftsführer 
   Gerhard Borchers, Rolf Mayer
Gesellschafter 
   Gerhard Borchers Consulting GmbH (80%)
     Rolf 
Mayer 
(20%)
Unternehmensgegenstand   Vermittlung von Sach- und Lebensversicherungen, Immobilienfinanzierungen,  
 
 
 
 
 
unternehmerischen Beteiligungen sowie Investmentfonds im Rahmen der 
 
 
 
 
 
Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 6 Satz 8 KWG
Stammkapital 
   € 25.000
Firma      gutschker dongus landschaftsarchitekten, Johannes Dutschker, 
     Lothar 
Dongus
Funktion     
 
Gutachter (Artentschutzrecht)
Sitz, Geschäftsanschrift  
 
Hauptstraße 34, 55571 Odernheim am Glan 
Ing.-Kammer Baden- Württemberg 
Kammer Nr.: 1492 
Arbeitsgebiet 
   Beratungsleistungen bei der Umsetzung von Bauvorhaben unter Berück-
 
 
 
 
 
sichtigung der Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes
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www.windpark-kirchberg.de

STEUERLICHE 
GRUNDLAGEN 
13
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VORBEMERKUNG
LAUFENDE 
BESTEUERUNG
    
Die nachfolgende Darstellung behandelt die wesent-
lichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption
 der 
Vermögensanlage. Die Ausführungen beruhen auf der in der 
Bundesrepublik Deutschland geltenden Steuergesetzgebung, 
der aktuellen Rechtsprechung sowie der veröffentlichten 
Auffassung der Finanzverwaltung zum Zeitpunkt der Prospekt-
aufstellung. Die Rechtsgrundlagen und ihre Auslegung können 
sich während der Beteiligung jederzeit ändern, gegebenenfalls 
auch rückwirkend. Die endgültige Feststellung der tatsächlichen 
Besteuerungsgrundlagen obliegt der Finanzverwaltung und 
den Finanzgerichten, die im Rahmen der Veranlagung, einer 
steuerlichen Außenprüfung oder gegebenenfalls in einem 
finanzgerichtlichen Verfahren zu abweichenden Ergebnissen 
gelangen können. Die von der Beteiligungsgesellschaft und 
den Anlegern angestrebte steuerliche Behandlung kann daher 
nicht garantiert werden.
Den steuerlichen Grundlagen liegt die Annahme zugrunde, 
dass die Anleger ausschließlich in Deutschland als natürliche 
Personen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und 
sie den Erwerb ihres Anteils weder fremdfinanziert noch am 
Zweitmarkt vorgenommen haben. Der Anbieter rät von einer 
Fremdfinanzierung des Anteilserwerbs ab, da sich hierdurch 
erhebliche steuerliche Abweichungen ergeben können. Ebenso 
können sich bei der Beteiligung von Anlegern, die die vor-
stehenden Kriterien nicht erfüllen, wie beispielsweise juristische 
Personen, Abweichungen zu den hier dargestellten steuerlichen 
Auswirkungen ergeben.
Die steuerlichen Grundlagen berücksichtigen nicht die indivi-
duelle Situation des einzelnen Anlegers, so dass der Anbieter 
jedem interessierten Anleger empfiehlt, vor Erwerb der Kapital-
anlage sowie während der Beteiligungsdauer im Einzelfall 
seinen persönlichen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.
Hinsichtlich der steuerlichen Risiken aus dieser Kapitalanlage 
wird auf die gesonderte Darstellung im Kapitel 2 »Risiken der 
Kapitalanlage«, Seite 30-31, verwiesen.
    
Für die Ertragsbesteuerung ist die Beteiligungsgesell-
schaft 
in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG kein eigenes 
Steuersubjekt. Vielmehr werden die von ihr gehaltenen 
Vermögensgegenstände anteilig den Anlegern zugerechnet 
(»Transparenzprinzip«). Die erzielten Einkünfte der Beteili-
gungsgesellschaft werden zwar auf Gesellschaftsebene ermittelt, 
aber anschließend dem Anleger entsprechend der vereinbar-
ten Ergebnisverteilung zugerechnet. Der individuelle Ergebnis-
anteil ist dann vom Anleger nach seinen persönlichen 
Verhältnissen der Einkommensteuer zu unterwerfen und zwar 
regelmäßig unabhängig davon, ob er Auszahlungen aus 
der Beteiligungsgesellschaft erhalten hat. 
    
Die Beteiligungsgesellschaft ist steuerlich als ge-
werbliche Personengesellschaft einzuordnen.
 Sie ist 
nach dem Gesellschaftsvertrag zudem gewerblich geprägt, 
weil nur der persönlich haftende Gesellschafter Windenergie 
Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH
 
in der Rechtsform einer 
Kapitalgesellschaft zur Geschäftsführung befugt ist (§ 15 
Abs. 3 Nr. 2 EStG). Die Gesellschaft erzielt ausschließlich 
gewerbliche Einkünfte und vermittelt solche an den Anleger 
(§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Die Abgeltungsteuer (§ 32d 
EStG) gelangt daher nicht zur Anwendung.
Steuerliche Grundlagen
2. EINKUNFTSART 
DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT
EINKOMMENSTEUER
1. STEUERLICHE TRANSPARENZ 
DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT

125
    Die Ergebnisse des Anlegers
 stellen nur dann steuer-
lich relevante Einkünfte dar, wenn sie sowohl auf Ebene 
der Beteiligungsgesellschaft als auch auf Anlegerebene mit 
Gewinnerzielungsabsicht erwirtschaftet werden. 
    
Steuerliche Gewinnabsicht liegt vor, 
wenn die Betriebs-
führung darauf gerichtet ist, in der gesamten Periode der 
Unternehmenstätigkeit, der sogenannten Totalperiode, einen 
Totalgewinn (§ 4 EStG) zu erzielen. Die Totalperiode umfasst 
den Zeitraum von der Gründung bis zur Betriebsveräußerung 
bzw. Betriebsaufgabe. Aufgrund der im Verkaufsprospekt 
abgebildeten Prognosen ist davon auszugehen, dass auf Ebene 
der Beteiligungsgesellschaft Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
    
Ebenso ist die Gewinnerzielungsabsicht für jeden 
einzelnen Anleger
 während der Dauer seiner beabsich-
tigten Beteiligung zu prüfen. Grundsätzlich indiziert eine auf 
Gesellschaftsebene vorhandene Gewinnerzielungsabsicht diese 
auch für den Gesellschafter, wenn keine entgegenstehenden 
Anhaltspunkte ersichtlich sind. Solche Anzeichen können etwa 
in hohen Fremdfinanzierungskosten der Beteiligung oder in 
einer angestrebten, nur sehr kurzen Beteiligungsdauer mit 
Austritt / Verkauf unter Inkaufnahme von Verlusten gesehen 
werden. Sofern die Aufwendungen des Anlegers innerhalb 
der Totalperiode bereits nach anfänglicher Prognose einen 
Gewinn ausschließen, sind sie für steuerliche Zwecke nicht 
zu berücksichtigen. Da die Gewinnabsicht grundsätzlich in der 
Person des Anlegers erfüllt sein muss, kann das erzielte 
Ergebnis nach einer eventuellen unentgeltlichen Übertragung 
der Beteiligung regelmäßig nicht in die Prognose des Rechts-
vorgängers miteinbezogen werden (BFH vom 30. August 
2007, BFH/NV 2008, 759). Da der Beteiligungsgesellschaft 
die individuellen Verhältnisse des Anlegers und insbesondere 
dessen Finanzierung des Beteiligungserwerbs nicht bekannt 
sind, wird vorliegend auch auf Anlegerebene von Gewinner-
zielungsabsicht ausgegangen.
    
Der Gewinn der Beteiligungsgesellschaft ermittelt 
sich durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 in 
Verbindung mit § 5 EStG.
 Dabei ist eine periodengerech-
nete Gewinnermittlung vorzunehmen, d. h. der Zeitpunkt, 
zu dem Einnahmen bzw. Ausgaben zufließen bzw. geleistet 
werden, ist nicht entscheidend.
Die Nebenkosten im Sinne des Investitionsplans [Seite 60 - 
61], die in der Investitionsphase planmäßig anfallen, können 
nach dem sogenannte „Fondserlass“ (BMF-Schreiben vom 
20. Oktober 2003, BStBl. I 2003, 546) nicht als sofort 
abzugsfähige Betriebsausgaben gewinnmindernd behandelt 
werden. Diese Aufwendungen sind vielmehr zwingend 
neben den originären Anschaffungskosten für die Windanlage 
als weitere Anschaffungskosten zu behandeln und anteilig 
auf sämtliche Wirtschaftsgüter zu aktivieren. Darunter fallen 
vor allem Einrichtungsgebühren für Treuhand, Vergütungen für 
die Vermittlung des Eigenkapitals, Haftungs- und Geschäftführer-
vergütungen sowie Konzeptions- und sonstige Vertriebskosten. 
Abnutzbare Wirtschaftsgüter können grundsätzlich nur im 
Wege der linearen Abschreibung gemäß §7 Abs. 1 EStG 
gewinnmindernd berücksichtigt werden. Demgegenüber 
mindern nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter wie z.B. der 
3. GEWINNERZIELUNGSABSICHT
6. GEWINNERMITTLUNG
5. EBENE DES ANLEGERS
4. EBENE DER 
BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT
13
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126
LAUFENDE 
BESTEUERUNG
Grund und Boden den Gewinn erst im Jahr der Veräußerung. 
Die Bemessungsgrundlage für die jährliche Absetzung für 
Abnutzung bilden die Anschaffungskosten des einzelnen 
Wirtschaftsguts mitsamt den nach den Bestimmungen des 
Fondserlasses als Anschaffungskosten zu qualifizierenden 
Emissionskosten. Die höchstrichterliche Rechtsprechung 
geht bei dem Erwerb von einer Windenergieanlage von 
drei unterschiedlichen Wirtschaftsgütern aus (Windenergie-
anlage, Umspannwerk und Zuwegung), wobei für alle drei 
Wirtschaftsgüter grundsätzlich von einer betriebsgewöhnlichen 
Nutzungsdauer von 16 Jahren auszugehen ist (BFH-Urteil 
v. 14.04.2011, BStBl. II 2011, 696).
Da die Beteiligungsgesellschaft das Investment teilweise mit 
einem Bankdarlehen finanziert, sind die Vorschriften zur Be-
grenzung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendun-
gen gemäß 
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Do'stlaringiz bilan baham:
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