Ansuchen um Förderung einer Alternativenergieanlage


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#18923

Ansuchen um Förderung 

einer Alternativenergieanlage

Aufgrund der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.09.2008 beschlossenen

Richtlinien zur Förderung von Alternativenergieanlagen ersuche ich um Förderung

einer 


mit mind. 1 Kilowattpeak (kWp) 

Beilagen: 

Das Ansuchen entspricht den umseitig angeführten Richtlinien, die ich hiermit zur Kenntnis nehme. 

Name:


Adresse:

Wohnort:


Telefonnr.

Holzvergaser mit Pufferspeicher 

Hackschnitzelheizung

Solaranlage    

Wärmepumpe

Photovoltaik

Photovoltaik

Pelletsheizung

Unterschrift

Datum:

Gemeinde Hollenstein an der Ybbs

 

Bezirk Amstetten                                                          Land Niederösterreich



 

3343 Hollenstein/Ybbs                                    Tel.: 07445/218-0  Fax: DW 24

 

DVR.Nr.: 0407861                                       e-mail: gemeinde@hollenstein.at 



 

zur Warmwasseraufbereitung

als Zusatzheizung

zur Beheizung

zur Warmwasseraufbereitung

Förderungswerber:

Formular drucken

Per E-Mail senden

3343 Hollenstein/Ybbs^


Richtlinien 

Förderung von Alternativenergieanlagen und Heizungsanlagen 

1. Die Gemeinde Hollenstein/Ybbs fördert nachstehende Alternativenergieanlagen: 

Solaranlagen 

Wärmepumpen 

Photovoltaikanlagen 

Förderhöhe        Solaranlagen zur 

Warmwasseraufbereit

ung € 200,-- und/oder 

als Zusatzheizung 

€ 400,-- 

Wärmepumpenanlagen 

Warmwasseraufbereit-

ung € 200,-- und/oder 

zur Beheizung 

€ 400,-- 

Photovoltaikanlagen 

mit mind. 1 

Kilowattpeak (kWp) 

Pro kWp 100,-- 

maximal jedoch 

€ 400,-- 

Fördervoraus- 

setzungen 

Kollektorfläche von 

mind. 4 m² 

Erstattung einer 

Bauanzeige 

entsprechend den 

Bestimmungen der 

Bauordnung 

Vorliegen der 

erforderlichen 

behördlichen 

Bewilligungen 

Vorliegen der 

erforderlichen 

behördlichen 

Bewilligungen 

Pelletsheizungen 

Hackschnitzelheizungen  Holzvergaser mit 

Pufferspeicher 

Förderhöhe 

€ 300,-- 

€ 300,-- 

€ 300,-- 

Fördervoraus-

setzungen 

Vorliegen der 

erforderlichen 

behördlichen 

Bewilligungen bzw. 

Fertigstellungsmeldung 

nach der NÖ 

Bauordnung 

Vorliegen der 

erforderlichen 

behördlichen 

Bewilligungen bzw. 

Fertigstellungsmeldung 

nach der NÖ 

Bauordnung 

Vorliegen der 

erforderlichen 

behördlichen 

Bewilligungen bzw. 

Fertigstellungsmeldung 

nach der NÖ 

Bauordnung 

2.   Grundsätzlich kann eine Förderung nur einmal je Liegenschaft gewährt werden. 

3.   Bereits einmal geförderte Anlagen können am selben Standort erst wieder nach 

Ablauf von 10 Jahren neuerlich gefördert werden. Reparaturarbeiten an bestehenden 

Anlagen werden nicht gefördert. 

4.   Vorlage einer saldierten Rechnung sowie Bestätigung der Funktionsfähigkeit einer 

befugten Firma 

5.   Anträge um Förderung können nach deren Fertigstellung schriftlich beim 

Gemeindeamt Hollenstein/Ybbs eingebracht werden. Dem Antrag ist eine Kopie des 

Abnahmeprotokolls sowie eine Kopie der saldierten Rechnung anzuschließen. 

6.  Ordentlicher Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Hollenstein an der Ybbs 

7.   Gefördert werden nur Objekte die im Gemeindegebiet von Hollenstein/Ybbs liegen 

8.   Bei Bestehen von Verbindlichkeiten zur Gemeinde Hollenstein an der Ybbs können 

diese mit der auszuzahlenden Förderung gegen verrechnet werden. 

9.  Abschluss eines Energieliefervertrages (elektrische Energie) mit dem Licht- und 

Kraftvertrieb der Gemeinde Hollenstein mit einer Laufzeit von mindestens zwei 

Jahren. 


10.  Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch und wird diese nach 

Vorhandensein der finanziellen Mittel ausbezahlt. 

11. Diese Förderungsrichtlinien treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft und ersetzen die am 

15. September 2008 beschlossenen Förderrichtlinien. 



12. Die Geltung dieser Förderungsrichtlinien wird mit 31. Dezember 2011 begrenzt. 

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