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Berlin Klimadiagramm


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Berlin

Berlin

Klimadiagramm

J

F

M

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M

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J

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S

O

N

D

42
3
-2

33
4
-2

41
9
1

37
13
4

54
19
9

69
22
12

56
24
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58
24
14

45
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11

37
13
6

44
7
2

55
4
0

_ Temperatur (°C) _ Niederschlag (mm)

Quelle: DWD, Daten: 1971–2000[34]







Monatliche Durchschnittstemperaturen und -niederschläge für Berlin




Jan

Feb

Mär

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez







Max. Temperatur (°C)

2,9

4,2

8,5

13,2

18,9

21,6

23,7

23,6

18,8

13,4

7,1

4,4

Ø

13,4

Min. Temperatur (°C)

−1,9

−1,5

1,3

4,2

9,0

12,3

14,3

14,1

10,6

6,4

2,2

−0,4

Ø

5,9




Niederschlag (mm)

42,3

33,3

40,5

37,1

53,8

68,7

55,5

58,2

45,1

37,3

43,6

55,3

Σ

570,7




Regentage (d)

10,0

8,0

9,1

7,8

8,9

9,8

8,4

7,9

7,8

7,6

9,6

11,4

Σ

106,3

Quelle: DWD, Daten: 1971–2000[34]

Die geringen Höhenunterschiede innerhalb der Stadt bewirken eigentlich ein eher homogenes Stadtklima, allerdings führt die dichte Bebauung in der Stadt und den Bezirkszentren zu teilweise deutlichen Temperaturunterschieden im Vergleich zu großen innerstädtischen Freiflächen und vor allem zu den ausgedehnten Landwirtschaftsflächen im Umland. Vor allem in Sommernächten werden Temperaturunterschiede von bis zu 10 °C gemessen.[35] Insgesamt jedoch profitiert Berlin auch in diesem Zusammenhang von seinem großen Grünflächenanteil: Mehr als 40 Prozent des Stadtgebietes sind Grünbestand;[36] 2012 „säumten 439.971 Bäume die Straßen“.[37] Die große Anzahl kleinerer Freiflächen, besonders aber auch die innerstädtischen Grünflächen wie der Große Tiergarten, der Grunewald und der ehemalige Flughafen Tempelhof mit der direkt benachbarten Hasenheide erzeugen einen Kühlungseffekt und werden deshalb auch als „Kälteinseln“ bezeichnet.
Stadtgliederung
→ Hauptartikel: Verwaltungsgliederung Berlins
Die Verwaltung des Landes Berlin wird vom Senat von Berlin (der Hauptverwaltung) und den zwölf Bezirksverwaltungen wahrgenommen. Die Hauptverwaltung nimmt die gesamtstädtischen Aufgaben wahr und umfasst die Senatsverwaltungen, die ihnen nachgeordneten Behörden (Sonderbehörden) und nichtrechtsfähigen Anstalten sowie die unter ihrer Aufsicht stehenden Eigenbetriebe.
Da Berlin eine Einheitsgemeinde ist, stellen die Bezirke keine eigenständigen Gemeinden dar, gemessen an der Einwohnerzahl sind sie jedoch mit größeren Landkreisen in Flächenstaaten vergleichbar. Die Bezirke unterliegen der Bezirksaufsicht durch den Senat.[38] In jedem Bezirk besteht eine Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Diese wählt das Bezirksamt, bestehend aus Bezirksbürgermeister und vier Stadträten, nach Parteienproporz. Der Bezirksbürgermeister wird von der größten Fraktion oder einer größeren Zählgemeinschaft mehrerer Fraktionen gestellt. Bezirksbürgermeister und Stadträte haben trotz ihrer quasipolitischen Wahl den Status eines Wahlbeamten inne. Die Bürgermeister der Bezirke bilden unter Vorsitz des Regierenden Bürgermeisters den Rat der Bürgermeister, der den Senat berät.

Das Rathaus Pankow (links) ist Sitz des Bürgermeisters des Bezirks Pankow und Verwaltungsbehörde des Bezirksamtes Pankow von Berlin.
Die Gliederung und Aufgaben der Berliner Verwaltung ergeben sich aus dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG). Gliederung und Aufgaben der Berliner Bezirksverwaltung werden näher im Bezirksverwaltungsgesetz (BezVwG) festgelegt. Seit 1990 wird in Berlin in Teilschritten eine Verwaltungsreform vorgenommen.
Die Verwaltungsstrukturen und Behörden des Stadtstaats werden gegenwärtig (Stand: 2016/17) sowohl innerhalb Berlins als auch deutschlandweit als zu langsam arbeitend und modernisierungsbedürftig eingestuft.[39][40]
Berlin gliedert sich gemäß der Verfassung von Berlin in zwölf Bezirke. Diese unterteilen sich wiederum in 97 Ortsteile (Stand: 2021), wobei die Landesverfassung lediglich eine Einteilung in Bezirke vornimmt. Die Ortsteile stellen keine Verwaltungseinheiten dar, bilden aber die Grundlage amtlicher Ortsangaben und haben daher auch administrative Grenzen.
Mit dem Groß-Berlin-Gesetz[41] wurden 1920 acht Städte sowie 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zusammengefasst. Das neue Groß-Berlin umfasste ursprünglich 20 Bezirke mit damals 94 Ortsteilen, die mit unveränderten Grenzverläufen den vorherigen Gliederungen entsprachen. Von diesen 20 Bezirken lagen nach der Teilung der Stadt zwölf in West- und acht in Ost-Berlin.
Anlässlich der Schaffung von Neubaugebieten am östlichen Stadtrand wurde – ohne Eingemeindungen – die Zahl der Bezirke in Ost-Berlin durch Ausgründungen zwischen 1979 und 1986 auf elf erhöht. Die Aufteilung in West-Berlin blieb unverändert (bis auf einen Gebietsaustausch im Jahr 1945, als der Ostteil von Groß Glienicke im Austausch gegen West-Staaken zu Berlin kam und der 95. Ortsteil wurde).
Das wiedervereinte Berlin zählte 1990 somit zunächst 23 Bezirke, deren Zahl dann 2001 schließlich durch Bezirksfusionen im Rahmen einer Gebietsreform auf zwölf reduziert wurde. Zahl und Zuschnitt der Ortsteile wurden während der letzten Jahrzehnte ebenfalls mehrfach geändert.



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