Dorffestle aus Anlass der Erneuerung eines großen Teils der Trinkwasser-Versorgung sowie der Neugestaltung der Straßen, Wege und Plätze in unserem Dorfkernbereich
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Dorffestle aus Anlass der Erneuerung eines großen Teils der Trinkwasser-Versorgung sowie der Neugestaltung der Straßen, Wege und Plätze in unserem Dorfkernbereich Wie wir bei unserem Treffen am 26. Oktober 2015 vereinbart haben, besprechen wir nun die Organisation genauer. Alle örtlichen Vereine, Gruppen und Gewerbetreibenden, die dabei mitmachen möchten, sind eingeladen zur Bespre- chung und Abstimmung am Montag, 25. Januar 2016 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses. Wir beginnen pünktlich und freuen uns auf gute Anregungen. Beantragung von Renten beim Bürgermeisteramt Liebe zukünftige Rentnerinnen und Rentner, die Beantragung einer Rente ist in den meisten Fällen eine Angelegenheit, die oft bis zu zwei Stunden in Anspruch nimmt. Für diese Antragstellung möchten wir uns gerne in Ihrem Interesse Zeit für Sie nehmen. Es ist deshalb sinnvoll und notwendig, dass Sie zur Rentenbeantragung rechtzei- tig mit uns vorher einen Termin vereinbaren.
Die seit dem Jahr 1986 weiterhin gültigen, besonders bür- gerfreundlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Dettingen an der Iller sind: Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 19.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Haushaltsatzung der Gemeinde für das Jahr 2016 Wie im Mitteilungsblatt vom 14. Januar 2016 angekündigt wurde, für interessierte Bürgerinnen und Bürger nachfol- gend Näheres zur Haushaltsatzung unserer Gemeinde für das Jahr 2016. Auf der Grundlage von gründlichen Informationen hat der Gemeinderat bereits in den Sitzungen am 26. August und 07. Oktober 2015 die Eckpunkte zur Ausarbeitung der 55. Jahrgang Donnerstag, den 21. Januar 2016 Nummer 3 Mitteilungsblatt der Gemeinde Dettingen an der Iller Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass noch gültig???
Haushaltssatzung beraten und festgelegt. Am 6. Novem- ber 2015 haben die Gemeinderäte eine Ausfertigung der von der Gemeindeverwaltung komplett ausgearbeiteten Haushaltssatzung mit einem 84 Seiten umfassenden Erläuterungsbericht erhalten. In der Sitzung am 2. Dezem- ber 2015 wurde die Satzung vom GR abschließend bera- ten und beschlossen. Die konjunkturelle Lage in Deutschland und vor allem auch in unserem besonders exportabhängigen Bundes- land hat sich seit dem Jahr 2010 erfreulich gut entwickelt. Auch die Finanzausstattung der Kommunen in Baden- Württemberg hat davon profitiert. Seit Jahren zählt unsere Gemeinde zu den steuerkraft- schwachen Gemeinden. Ihre Steuerkraft je Einwohner ist im Vergleich zum Landesdurchschnitt um die 25 % gerin- ger. Dies bedeutet, dass die Finanzzuweisungen des Lan- des zu den Haupteinnahmequellen unserer Gemeinde zählen. So kann im Haushalt 2016 von Schlüsselzuwei- sungen nach der mangelnden Steuerkraft von rd. 640.000 € und bei der kommunalen Investitionszulage in Höhe von 170.000 € ausgegangen werden. Desweiteren von einem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in Höhe von rd. 1.120.000 €. Durch die Fertigstellung von neuen wohnbaulichen und gewerblichen Gebäuden erhöhen sind die eigenen Einnahmen bei der Grundsteuer relativ kontinuierlich. Das große Gebäude für das Lidl Logi- stikzentrum wird dabei unseren Gemeindefinanzen nach- haltig gut tun. Die Grundsteuereinnahmen summieren nun mit rd. 270.000 €. Bei der Gewerbesteuer ist aufgrund den Ansiedlungen in jüngerer Zeit mit einem weiteren Anstieg gegenüber dem Vorjahr zu rechnen. Veranschlagt wurden 400.000 €. Die Zinseinnahmen aus den finanziellen Rücklagen unse- rer Gemeinde, die seit dem Jahr 1991 eine verlässliche Haupteinnahme unserer Gemeinde waren, sind durch das anhaltend extrem niedrige Zinsniveau (Leitsatz der EZB nur noch 0,05%!), durch das Auslaufen von langfristigen Geld- anlagen mit noch relativ guten Zinssätzen und durch die Inanspruchnahme von Geldanlagen für die Bezahlung der umfangreichen Baumaßnahmen in den vergangenen Jah- ren erheblich geringer. Für das Jahr 2016 sind nur noch 40.000 € veranschlagt (in früheren Jahren 250-300.000 €). Auf der Ausgabenseite ist unsere Gemeinde besonders durch immer weiter steigende Umlagezahlungen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist, stark belastet. Für die Finanzausgleichsumlage sind rd. 620.000 € und für die Kreisumlage rd. 790.000 € zu bezahlen. Dies bedeutet, dass die Gemeinde rd. 639 € pro Einwohner an Umlagen zu bezahlen hat. Von den o. a. Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen, die unsere Gemeinde im Jahr 2016 voraussichtlich erhält, muss sie somit über 54% an Umla- gen wieder ausgeben. Unsere Gemeinde haushaltet seit Jahren anerkannt sehr sparsam, wirtschaftlich und auch längerfristig verantwor- tungsbewusst. Ihre Finanzlage ist daher weiterhin gut. Trotz teilweiser Inanspruchnahme der finanziellen Rückla- gen beträgt ihr Stand zu Beginn des Jahres rd. 5,5 Mio. €. So kann unsere Gemeinde auch in absehbarer Zeit ohne die Aufnahme von Schulden ihre Ausgaben bezahlen.
nahmen und Ausgaben der Gemeinde (Reihenfolge nach der Gliederung des Haushaltplanes) Der Aufwand für das gemeindliche Feuerwehr- und Ret- tungswesen wird im Jahr 2016 bei rd. 175.000 € liegen. Durch die in den letzten Jahren durchgeführten Bau- und Beschaffungsmaßnahmen haben sich dabei besonders die kalkulatorischen Kosten für die Abschreibungen auf die beschafften neuen Fahrzeuge und auf die Ausrüstung sowie für die kalkulatorische Verzinsung des dafür einge- setzten Geldes erhöht. Die kalkulatorischen Kosten sum- mieren auf rd. 105.000 €. Der Zuschussbedarf beträgt für diesen Bereich insgesamt ca. 163.000 €. Der Betrieb unserer Grundschule und der Schulturnhalle erfordert Kosten von rd. 212.000 €. Ohne Berücksichti- gung der kalkulatorischen Kosten für die Verzinsung und für die Abschreibung des Gebäudes und der Einrichtung liegt der Zuschussbedarf bei 111.000 €/Jahr 2016. Zur Zeit besuchen 96 Schüler unsere Schule und zwar aus- schließlich Grundschüler. Auch hier wurde in jüngerer Zeit ein gutes Angebot speziell für berufstätige Eltern (Verläs- sliche Grundschule, Mittagessen, Hausaufgabenbetreu- ung) eingerichtet. Dies hat jedoch die jährlichen Ausgaben dementsprechend erhöht. Umgerechnet auf die Zahl der Schüler bezahlt die Gemeinde somit je Schüler 1.156 €/ Jahr. Bei Mitberücksichtigung der kalkulatorischen Kosten ist der Zuschussbetrag rd. 2.719 €/Schüler. Durch die Inneren Verrechnungen sind dabei Einnahmen berück- sichtigt für die Räumlichkeiten, die den Vereinen und Gruppen in der Schulturnhalle kostenlos zur Verfügung gestellt werden. In unserem seit September 2015 nur noch 3-gruppigen Kindergarten und einer Kinderkrippe für maximal 10 Kin- der werden derzeit 78 Kinder im Alter von 1 - 6 Jahren betreut. Seit Jahren beschäftigt die Gemeinde zur mög- lichst guten Betreuung der Kinder nur fachlich vollausge- bildete Erzieherinnen. Die Personalausgaben summieren mit rd. 368.000 €. Die jährlichen Kosten für den Kinder- gartenbetrieb liegen mittlerweile bei rd. 544.000 € im Jahr 2016. Der Zuschussbedarf beläuft sich auf rd. 290.000 €. Zum Vergleich: Zuschussbedarf im Jahr 2000: 66.000 € und im Jahr 2010: 192.000 €. Der Anstieg des Zuschussbedarfes ist zum großen Teil auf die in jüngerer Zeit erheblich erweiterten Öffnungszeiten, auf die gesetzlich vorgeschriebenen erweiterten Betreu- ungsangebote = Kinderkrippe für Kinder ab 1 Jahr und auf die aufgrund von Tarifverhandlungen erfolgten Gehalts- verbesserungen für das Erziehungspersonal zurückzu- führen. Durch den Betrieb des Kindergartens mit Kinder- krippe mit nur noch 6 Wochen Ferien pro Jahr wurde der nun auch in unserer ländlichen Gemeinde veränderten Arbeits- und Familienstruktur und den Betreuungswün- schen der Eltern entsprochen. Die Gemeinde bemüht sich weiterhin, die Elternbeiträge familienfreundlich zu erhal- ten. Aufgrunddessen sind nur ca. 17 % der Kindergarten- kosten - ohne Berücksichtigung der Kalkulatorischen Kosten - durch die Elternbeiträge gedeckt. Umgerechnet auf die Zahl der unseren Kindergarten und unsere Kinder- krippe besuchenden Kinder bezahlt die Gemeinde je Kind rd. 3.700 €/Jahr für die gute Betreuung. Für die Unterhaltung unseres sehr weitläufigen Straßen- und Wegenetzes einschließlich Beleuchtung, Reinigung und Winterdienst sind rd. 212.000 € veranschlagt. Durch die umfangreichen Verbesserungsmaßnahmen in den vergangenen 15 Jahren mit hohen Ausgaben ist unser gemeindliches Straßen- und Wegenetz anerkannter- maßen in einem guten Zustand. Im Jahr 2016 werden die Verbesserungsmaßnehmen im nördlichen Teil der Kirch- berger Straße fortgesetzt. Die Bereiche Abwasserbeseitigung und Wasserversor- gung sind sog. kostenrechnende Einrichtungen. Dies bedeutet, dass durch die vom Gemeinderat festgelegten Gebühren alle Ausgaben (nach Abzug der sonstigen Ein- nahmen und Inneren Verrechnungen) gedeckt sein sollen. Auf dementsprechende kostendeckende Gebührenan- passungen weist die Aufsichtsbehörde alljährlich hin. Auf- grund der guten Finanzlage unserer Gemeinde konnte der Gemeinderat seit dem Jahr 1994 auf kostendeckende Seite 2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Dettingen an der Iller Nummer 3
Gebühren zugunsten der Gebührenzahler verzichten. Durch die Einnahme von 1,649 Millionen € an Abwasser- beiträgen im Zusammenhang mit der Neuansiedlung des großen Logistikzentrums der Firma Lidl war es möglich, die Abwassergebühr rückwirkend zum 01.01.2015 zu sen- ken. Die Dettinger Abwassergebührenzahler profitieren davon jährlich mit rd. 25.000 €. Die Ausgaben im Abwasserbereich summieren sich im Jahr 2016 auf rd. 366.000 € und im Wasserversorgungs- bereich auf rd. 245.000 €. Bei unserem Friedhof decken seit Jahren die Einnahmen bei Weitem nicht die laufenden Kosten. Der Zuschussbe- darf wird im Jahr 2016 incl. der Kalkulatorischen Kosten für die Abschreibung und Verzinsung bei rd. 60.000 € lie- gen. Für eine Kostendeckung müsste die Gemeinde die Gebühren somit um 60.000 €/Jahr erhöhen. Auch auf dem Land verändert sich die Lebens- und Arbeits- struktur der Menschen. So werden von immer mehr Bürge- rinnen und Bürger Bestattungsformen gewünscht, die von den Hinterbliebenen weniger oder keine Grabpflegearbei- ten verlangen. Nach der Herstellung solcher Bestattungs- möglichkeiten sowie der funktionalen und gestalterischen Neugestaltung des zentralen Bereiches unseres Friedhofes im Frühjahr 2016 wird der Gemeinderat über eine modera- te Anpassung der Friedhofgebühren beraten. Der Zuschussbedarf für unsere Gemeinde-Festhalle liegt bei rd. 73.000 €. Dabei betragen die kalkulatorischen Kosten 46.000 €. Der Zuschussbedarf für das Dorfge- meinschaftshaus beträgt rd. 53.000 €. Davon entfallen rd. 29.000 auf die kalkulatorischen Kosten. Das Dorfgemein- schaftshaus wird vorwiegend von den sog. Krabbelgrup- pen, von Abteilungen des Sportvereins und des Turnver- eins sowie vom Chor „Horizont“ genutzt. Für diese Benut- zung und für die anderen bekannten Nutzungen von gemeindlichen Räumlichkeiten und Grundstücken müs- sen unsere Dettinger Vereine und Gruppen keine Benut- zungsgebühren bezahlen. In immer mehr Gemeinden auch in unserer Region ist dies nicht mehr so. Intern müs- sen diese Leistungen jedoch verrechnet werden. Inklusiv der Kalkulatorischen Kosten sind dies für das Jahr 2016 rd. 150.000 €. Im Haushaltsplan 2016 wurde beim Haushalt für die lau- fenden Einnahmen und Ausgaben ein Überschuss von rd. 210.000 € (2015: 496.000 €) errechnet. Mit diesem Über- schuss kann ein Teil der Ausgaben im Investitionshaushalt finanziert werden. Vermögenshaushalt = Investitionshaushalt Aufgrund ihrer seit dem Jahr 1986 mit anhaltend hoher Intensität durchgeführten Baumaßnahmen mit in der Summe bis zum Jahr 2015 rd. 62 Millionen € Investitions- ausgaben hat die Gemeinde einen objektiv guten Stand der gemeindlichen Infrastruktur erreicht. Für 2016 sind von der Gemeinde weitere Ausgaben von 2,86 Mio. € für Entwicklungs- und Verbesserungsmaß- nahmen vorgesehen. Und zwar für • Die Erschließung weiterer 38 gemeindlicher Woh- nungsbau-Bauplätze am südlichen Teil des Rechberg- weges und im neuen Wohnbaugebiet „Kreuzberg III“ mit 2,14 Mio. €. • Die unfallsicherere und einwohnerfreundlichere Neu- gestaltung der Fahrbahn und der Gehwege entlang der Kreisstraßen-Ortsdurchfahrten in unserem Dorf- kernbereich - nördlicher Teil der Kirchberger Straße - im Anschluss an die Bauarbeiten zur Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitungen und -schächte sowie der Erneuerung von schadhaften Abwasserlei- tungen und Verlegung von neuen anderen Leitungen mit 500.000 €. • Die Bereitstellung von neuen Bestattungsmöglichkei- ten sowie die funktionale und gestalterische Verbesse- rung des zentralen Bereiches unseres Gemeinde- Friedhofes mit 120.000 €. • Die Bereithaltung von 100.000 € für eventuell sich ergebende Grunderwerbe. Finanziert werden sollen diese Maßnahmen durch folgen- de Einnahmen: • Verkäufe von gemeindlichen Bauplätzen mit 670.000 € • einem Zuschuss von 100.000 € • dem im Verwaltungshaushalt erwirtschafteten Über- schuss mit 210.000 € • die Entnahme von 1,88 Mio. € aus den vorsorglich angesparten finanziellen Rücklagen. Der Haushaltsplan 2016 umfasst ein Gesamtvolumen von 7.735.210 €. Alle Ausgaben können im 27. Jahr in Folge ohne die Aufnahme von Schulden finanziert werden. Durch die vorgesehene Erschließung von weiteren Woh- nungsbau-Bauplätzen im Baugebiet „Kreuzberg III“ müs- sen zwar die finanziellen Rücklagen voraussichtlich im Umfang von 1,88 Mio. € in Anspruch genommen werden. Dabei handelt es sich jedoch um eine Umschichtung von grundstücklichen und finanziellen Reserven unserer Gemeinde in das Vermögen an erschlossenen Woh- nungsbauplätzen. Diese Investition wird sich im Laufe der kommenden Jahre durch die Einnahmen aus den Verkäu- fen der Bauplätze amortisieren. Speziell in der heutigen Zeit ist die Bereitstellung von gemeindlichen Bauplätzen in mehrfacher Hinsicht eine langfristig vernünftige Investi- tion in eine weitere gute Entwicklung unserer Gemeinde und Dorfgemeinschaft. Im Mitteilungsblatt vom 14.01.2016 wurde das Ergebnis der Prüfung unserer Haushaltssatzung für das Jahr 2016 durch das Landratsamt öffentlich bekanntgemacht. Herr Landrat Dr. Schmid hat dazu festgestellt: „Keine Schulden und finanzielle Reserven von 3,9 Mio. €! - Ein fiskalisches Meisterstück, zumal die originäre Ein- nahmequelle aus der Gewerbesteuer keine herausragende Stellung in der kommunalen Einnahmerangfolge einnimmt und somit die strukturelle Achillesferse der Gemeinde offen legt.
An dieser stabilen Finanzsituation soll sich auch mittelfristig nichts ändern. So sind weiterhin keine Kreditaufnahmen vorgesehen - auch angesichts des finanziellen Polsters nicht notwendig - und zum Ende des Finanzplanungszeit- raums soll die Rücklage auf 4,8 Mio. € aufgestockt wer- den.
Was bleibt, ist Staunen und Anerkennung: chapeau!“ Eine solche Bewertung ist für unsere Gemeinde erfreulich. Sie motiviert auch den Gemeinderat und die Gemeinde- verwaltung dazu, sich weiterhin sehr verantwortungsbe- wusst, fleißig und geschickt einzusetzen. Allen Dettingern, die in all den Jahren durch ihr Vertrauen und ihre Unter- stützung eine vernünftige und unserer Dorfgemeinschaft dienlichen Gemeindepolitik ermöglicht haben, sei gerne erneut dafür gedankt. Alois Ruf Bürgermeister Nummer 3 Mitteilungsblatt der Gemeinde Dettingen an der Iller Seite 3
Ist Ihr Hund bei der Gemeinde angemeldet? Seite 4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Dettingen an der Iller Nummer 3
Dettingen an der Iller 08426031 Ges.-Gemeinde 31.12.2015 102 u. älter 100 098
096 094
092 090
088 086
084 082
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000 30 20 10 0 10 20 30 Ausländer (männlich) Ausländer (weiblich) Deutsche (männlich) Deutsche (weiblich)
Männlich: 1104 davon Ausländer: 82 Weiblich: 1105 davon Ausländer: 77 Dettinger/Illertaler Dorfmuseum Eisr
Schwäbisch hoimalig
ond z’schad zom Vrgeassa Sehr geehrte Heimat- und schwäbische Mundartfreunde Liebe Dettinger, auch die 5. Auflage unseres Dettinger Mundartbüchles ist seit einigen Monaten restlos vergriffen. Nach unserem Büchle, von dem bis jetzt fast 3.500 ausgegeben wurden, besteht immer noch eine erfreuliche Nachfrage. Von Freunden unserer Mundart wurden mir auch nach der 5. Auflage einige Wörter und Redensarten mitgeteilt, die es auch verdienen würden, nicht vergessen zu werden. Aus beiden Gründen möchte ich daher eine 6. und letzte Auf- lage zusammenstellen. Wer dazu bisher noch nicht im Büchle aufgenommene Wörter und Redensarten von uns Dettingern weiß, möge mir = Alois Ruf dies in nächster Zeit mitteilen. Danke. Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz Wohnungsgeberbestätigung ab 01.11.2015 Pflicht Wer seit dem 01.11.2015 seine Wohnung wieder neu ver- mietet, muss nicht nur den Mietvertrag unterschreiben, sondern neuerdings seinem ein- bzw. ausziehenden Mie- ter eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung fürs Ein- wohnermeldeamt ausfüllen. Diese Bestätigung muss der einziehende Mieter beim Einwohnermeldeamt vorlegen. Zieht ein Mieter aus der Wohnung aus, legt der Vermieter die Bestätigung dem Einwohnermeldeamt vor. Der Wohnungsgeber hat somit bei Meldevorgängen eine Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Die neue Regelung soll ScheinmeiLungen verhindern. Was in der Wohnungsgeberbestätigung stehen muss In der Wohnungsgeberbestätigung wird der Ein- oder Aus- zug eines Mieters schriftlich bestätigt. Wohnungsgeber ist der Vermieter bzw. bei Untermietern der Hauptmieter. Die Bestätigung muss folgende Informa- tionen enthalten: • der Name und die Anschrift des Wohnungsgebers (Vermieter bzw. Hausverwalter), • die Art des meldepflichtigen Vorgangs (Anmeldung, Abmeldung) mit Ein- oder Auszugsdatum, • die Anschrift der Wohnung sowie • die Namen der meldepflichtigen Personen. Welche Strafen bei Unterlassen der Meldepflicht drohen Meldet ein Mieter seinen Ein- bzw. Auszug nicht oder nicht rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt, riskiert er ein Buß- geld von 1.000 EUR. Doch auch auf den Vermieter wartet ein Bußgeld von bis zu 1.000 EUR, wenn dem Mieter zu spät oder sogar kei- ne Wohnungsgeberbestätigung ausgestellt wird. Vorsicht: Laut dem Gesetz ist es verboten, jemandem eine Wohnungsanschrift anzubieten, obwohl die Person keinen Bezug zur Wohnung hat. Wer gegen diese Vor- schrift verstößt, dem drohen bis zu 50.000 EUR Strafe.
Neu ist auch ein Auskunftsanspruch des Vermieters: Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, ob sich der Mieter tatsächlich an- oder abge- meldet hat. Umgekehrt muss aber auch der Vermieter der Meldebehörde auf Verlangen mitteilen, wer bei ihm wohnt oder gewohnt hat.
Als Vermieter müssen sie die Mieter nicht selbst beim Ein- wohnermeldeamt an- oder abmelden. Diese Pflicht obliegt nach wie vor ausschließlich dem Mieter. Als Vermieter hat man seine Pflicht erfüllt, wenn die Bestätigung bei Bezug einer Wohnung rechtzeitig dem Mieter ausgehändigt wird, bzw. bei Auszug aus einer Wohnung das Einwohnermel- deamt vom Vermieter direkt die Wohnungsgeberbestäti- gung erhält.
Vordrucke „Wohnungsgeberbestätigung“ liegen auf dem Rathaus zur Abholung aus. Außerdem steht Ihnen ein Vor- druck auf der Homepage der Gemeinde zum Download bereit.
Mo., 25.01.2016, 20.00 Uhr, Türöffnungsprobe (Alle mit Handwerksberuf) Fr., 29.01. 2016, 20.00 Uhr, Atemschutztheorie Mo., 01.02. 2016, 20.00 Uhr, Übung Gruppe 1 Sa., 13.02.2016, 15.00 Uhr, Hauptübung Landesfamilienpass Die Gutscheinkarten 2016 zum Landes-Familienpass liegen dem Bürgermeisteramt vor und können beim Bürgerbüro während der üblichen Dienststunden abgeholt werden. Einen Landesfamilienpass können danach Familien erhalten, die
- mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, in häuslicher Gemeinschaft leben; - nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben; - mit einem schwer behinderten kindergeldberechtigtem Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben; - SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigtem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben; Nummer 3 Mitteilungsblatt der Gemeinde Dettingen an der Iller Seite 5
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
In früheren Zeiten waren die Winter für die Menschen noch erheblich unangenehmer. Es gab noch keine Zen- tralheizung, kein elektrisches Licht (bei uns bis in die 1930er-Jahre), kein fließendes Wasser (bis Anfang der 1950er-Jahre) und keine Toiletten mit Wasserspülung (bis Mitte der 1970er-Jahre). Der mit Holz geheizte Herd in der Wohnküche diente als Kochstelle und gleichzeitig als meistens einzige Wärme- quelle im Haus. Im fast immer zu einem Herd gehörenden Wasserschiffchen wurde warmes Wasser bereitet. Dieses stand oft von morgens bis abends, solange der Herd beheizt wurde, zur Verfügung. Mit diesem warmen Was- ser wurde gespült und die Körperpflege erledigt. Die Wäsche kochte im großen Kessel auf der Herdplatte. Der Herd musste ständig nachgeheizt werden, weil die Holzscheite darin schnell verbrannten. Waren damals alle Bewohner einige Stunden nicht zu Hause, legte man ein paar Briketts, eingewickelt in Zeitungspapier in den Ofen, damit die Glut im Ofen noch vorhanden war, bis man wie- der nach Hause kam und Holzscheite nachlegen konnte. In den Schlafräumen mit ihren Einfachglas-Fenstern bedeckten wunderschöne Eisblumen das ganze Glas. Nach draußen sehen konnte man dadurch nicht mehr. An den Wänden glitzerte der Reif. Damit es im Bett nicht so eiskalt war, schob man jeden Abend ein paar Dachziegel in das Backrohr des Herdes. Diese Dachziegel erwärmten sich und speicherten die Wärme gut. Der damalige Ersatz für Wärmeflaschen wurde dann in ein Tuch gewickelt und ins Bett gelegt. Unter dem dicken Federbett und zusätz- lich in eine Wolldecke gewickelt, schlief man trotz eisiger Kälte in den Schlafräumen gut und fest. Öfter erkältet oder krank waren die Menschen damals nicht, als die Men- schen in der heutigen Zeit, denen überall warme Räume zur Verfügung stehen. Im Gegenteil!
Tel. 07354-934 661, Fax: 9318-34, E-Mail: vhs.Illertal@t-online.de Geschäftszeiten: Montag, Dienstag und Freitag: 9.00 bis 11.30 Uhr, Montag und Donnerstagnachmittag von 15 – 17 Uhr, mitt- wochs geschlossen. Ihre Anmeldungen können Sie telefo- nisch, auch auf den AB, schriftlich per Post, Fax oder Email an uns senden. Das neue Semesterprogrammheft Frühjahr/Sommer 2016 ist da!! Über unsere Homepage können Sie sich zu jeder Zeit ganz einfach anmelden. Das neue Programm der vhs Illertal gibt es ab sofort in allen Banken, vielen Geschäften und Rathäusern im Illertal und in der Geschäftsstelle im Rathaus in Erolzheim. Bitte beachten Sie auch unsere laufenden Zusatztermine im Internet! Es sind noch Plätze frei! Samstag, 23.01.2016
68 Euro + Materialkosten, Michael-von-Jung-Schule Kirchdorf, neues Schulgebäude, UG Werkraum Samstag, 30.01.2016 Töpferworkshop Hagebutten (Carmen Langenbacher), 2 Termine, 10 – 15:30 Uhr, 36 Euro + Materialkosten, Michael-von-Jung-Schule Kirchdorf, neues Schulgebäu- de, UG Werkraum Mittwoch, 10.02.2016
– 17:30 Uhr, 19 Euro + Lebensmittelkosten, Tannheim Schulküche, 3. Eingang, OG-belegt-
Für drei der Flüchtlingsfamilien in der Gemeinschaftsun- terkunft in Dettingen wurde zum Ende des letzten Jahres der Asylantrag bewilligt. Durch das Landratsamt und die Gemeinde Dettingen konnten auch für zwei der Familien bereits Wohnungen in Dettingen und in Erolzheim vermit- telt werden. Der Freundeskreis unterstützt die Familien nun bei Umzug und Ankunft in ihrem neuen Heim und gibt Starthilfe rund um das Thema Arbeitssuche. Für alle Ehrenamtlichen findet am 27. Januar um 19 Uhr im West Point der erste Stammtisch des Freundeskreises statt. Wir möchten diesen als Möglichkeit nutzen um Erfah- rungen auszutauschen und sich gegenseitig zu informie- ren. Gerne begrüßen wir hier auch neue Gesichter, die sich für die Integration der Flüchtlinge interessieren und einen Einblick in unsere Themen bekommen möchten. Dank der großen Spendenbereitschaft der Dettinger und auch aus umliegenden Gemeinden ist unser Kleiderlager ein großer Erfolg. Vielen Dank an dieser Stelle für die tol- le Unterstützung von so vielen. Aktuell benötigen wir Schulranzen für die schulpflichtigen Kinder und auch weitere Fahrräder. Die Spenden können wie üblich bei Frau Christine Pfluger angemeldet werden.
Am Donnerstag, den 28.1., findet im Hirsch in Edelbeuren eine Brennholzversteigerung statt. Beginn ist um 19 Uhr. Zur Versteigerung kommen folgende Hölzer: Staatswald Edelbeurer Halde Flächenlose 101-107 und Polter 251-282. Moritz-Wiest-Weg Nr. 201 Buche, Maierhalde Nr. 202 Birke. Gemeinde Berkheim Kohlwald Nr. 301. Kloster Bonlanden Nr. 201-205. Gemeinde Erolzheim Brünnelen Flächenlose Nr. 1-11. Die Karten und Unterlagen können im Internet unter der Landratsamtseite angesehen werden. Informationen: Rolf Kunzmann 0173-3062932, E-Mail: rolf.kunzmann@biberach.de Seite 6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Dettingen an der Iller Nummer 3
11.11.2015 Schulstr. Zone 30 KM/H 9.00 Uhr – 11.32 Uhr 21 8 = 38,10% 23.11.2015 Kellmünzer Straße 10.29 Uhr – 11.54 Uhr 83 13 = 15,66% 02.11.2015 K 7578, Ortsdurchfahrt 7.17 Uhr – 9.46 Uhr 245
4 = 1,63% Richtung Kirchdorf Fundamt Herren-Skianorak, schwarz mit grau u. roten Streifen (liegengeblieben bei der Narrendisco in der Festhalle)
Seit dem 27. Mai 2015 ist in Baden-Württemberg die bun- desweit einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereit- schaftsdienst – 116 117 eingeführt. Diese kostenlose Rufnummer ersetzt die bisherige Num- mer für den allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienst. Die Rufnummern für fachärztliche Dienste (Kinder, HNO, Augen) bleiben weiter bestehen. Eine Übersicht der Notfallpraxen finden Sie auf der Home- page der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg: http://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen Wenn Sie die Rufnummer 116 117 wählen, hören Sie in der Regel zunächst eine Bandansage, die Ihnen die Adresse der nächstgelegenen Notfallpraxis und die Öff- nungszeiten nennt.
tungen oder Vergiftungen, alarmieren Sie bitte sofort den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
Sana Kliniken, Ziegelhausstraße 50 88400 Biberach Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 8.00 – 22.00 Uhr
0180 / 1929343 Zahnärztlicher Notdienst 0180 / 5911610 Augenärztlicher Notdienst 0180 / 1929350 Hals-, Nasen-, Ohrenärztlicher Notdienst 0180 / 1929347 Notdienstplan der Apotheken vom Festnetz 0137 / 88822833 vom Handy 22833 www.22833.mobi www.aponet.de Katholische Kirchengemeinde Mariä Himmelfahrt Dettingen Gottesdienstordung Dettingen Donnerstag, 21. Januar 17.30 Uhr Rosenkranz und Beichtgelegenheit 18.00 Uhr Abendmesse Erika Kraus und Ang.; Renate und Anton Aumann mit Geschw.; Agathe und Hans Kern Freitag, 22. Januar 08.30 Uhr Rosenkranz in der Kapelle Sonntag, 24. Januar 08.45 Uhr Eucharistiefeier 13.00 Uhr Rosenkranz Dienstag, 26. Januar 18.00 Uhr Gebetsstunde für Verstorbene Donnerstag, 28. Januar 17.30 Uhr Rosenkranz und Beichtgelegenheit 18.00 Uhr Abendmesse Erwin Notz; Johanna Buck Seibert, Jahrestag; Josef Seibert; Monika und Alois Weiß Freitag, 29. Januar 08.30 Uhr Rosenkranz in der Kapelle Sonntag, 31. Januar 10.15 Uhr Eucharistiefeier mit Erstkommunionvorstellung anschl.
Eine-Welt-Verkauf 13.00 Uhr Rosenkranz Kindergruppe „Sonnenstrahlen“ Liebe Kinder, wir treffen uns wieder am Freitag, 22. Januar, von 15.30 - 17.30 Uhr im Haus St. Franziskus. Ganz herzlich laden wir zu diesem Treffen alle Vorschüler des Kindergartens ein. Bitte bringt Mäppchen, Schere, Klebstoff und ein Getränk mit. Wir freuen uns auf euch! Filmabend im Haus St. Franziskus Am Sonntag den 24. Januar um 18 Uhr setzen wir im Haus St. Franziskus unsere Filmabende fort. Dazu zeigen wir den Film: „Heute bin ich Samba“. Schon zehn Jahre lebt der Senegalese Samba als Illega- ler in Frankreich und schlägt sich als Tellerwäscher durch. Als er bei den Behörden um Aufenthaltspapiere anfragt, Nummer 3 Mitteilungsblatt der Gemeinde Dettingen an der Iller Seite 7
Pfarrer Caxilé auf Tagung Vom 25. - 29. Januar ist Herr Pfarrer Caxilé auf einer Tagung.
landet er nach einer Polizeikontrolle in Abschiebehaft. Eine Hilfsorganisation setzt sich für ihn ein. Dort arbeitet ehrenamtlich Alice, die nach einem Burnout ihren gut bezahlten Job an den Nagel gehängt hat und nicht den Rat der Kollegin beherzigt, auf Distanz zu bleiben. Trotz großer gesellschaftlicher Unterschiede entsteht eine zarte Beziehung. Eintritt wie immer frei. Das Benhild Hospiz in Illertissen bedankt sich Die freiwilligen Zuwendungen, für das Abhalten der Abschiedsgebete in Dettingen ergaben für das Jahr 2015 insgesamt 240 Euro. Diese 240 Euro wurden am Freitagnachmittag, den 15. Januar 2016, dem Benhild Hospiz übergeben. Die Verwaltungsleiterin, Frau Nieberle, gab ihrer großen Freude Ausdruck und bedankte sich sehr herzlich. Sie sagte: „Das Benhild Hospiz ist dringend auf Spenden angewiesen, um den Dienst richtig tun zu können. Nach einer interessanten Führung durch das Hospiz, tra- ten die Spender, Frau Branz, Frau Christine Pfluger-Hau- ser, Karl Pfluger und Josef Steinhauser mit einem guten Gefühl die Heimfahrt an. Verkauf von Eine-Welt-Waren in Dettingen Im vergangenen Jahr konnten Eine-Welt-Waren im Wert von 2.330,00 € verkauft werden. Das ergibt einen Rein- gewinn von 425,00 €. Dieses Geld hat Herr Pfarrer Roj für seine Missionspro- jekte erhalten. Ein herzliches Vergelt’s Gott Frau Munz mit ihrem Eine- Welt-Team für ihr unermüdliches Engagement zum Woh- le der kranken und notleidenden Menschen.
8 Tage 27.08. - 03.09.2016 (Samstag bis Samstag) Reisepreis: Pro Person im Doppelzimmer: 790 Euro Pro Person im Einzelzimmer: 980 Euro Mindestteilnehmerzahl: 30 Personen Leistungen • Fahrt im modernen Fernreisebus • 6x Übernachtung mit Frühstückbuffett und 3-Gang- Abendessen in Polen (inkl. Tafelwasser zum Abendessen) • 1x Übernachtung mit Frühstücks- und Abendbuffet in einem Standard 4-Sterne-Hotel in Prag • Hotel mit sehr guter Verkehrsanbindung in Prag • Stadtführung Breslau (bis 4 Std.) • Besichtigung der Klosterkirche in Trebnitz mit dem Grab der Hl. Hedwig • Gottesdienst in Breslau • Besichtigung auf dem Hl. Annaberg • Eintritt/Führung im Paulinerkloster in Tschenstochau • Besichtigung in Wadowice • Stadtführung Krakau (bis 4 Std.) • Eintritt/Führung im Salzbergwerk Wieliczka • Besuch in Lagiewniki, des Weltzentrums des Kultes der Barmherzigkeit Gottes • Eintritt/Führung Wawel-Katedrale in Krakau • Eintritt/Führung Wawel-Schloss in Krakau • Führung im Stadtteil „Kazimierz“ in Krakau • Führung im ehem. KZ Auschwitz/Birkenau inkl. Kopfhörer • Orttaxe
Sonstige Eintritte extra Vorgesehene Hotels: Hotel Silfor Europejski *** Breslau www.europejskiwroclaw.pl Hotel Secesja *** Krakau www.hotelsecesja.krakow.pl Hotel Olympik **** Sokolovska Praha 8 www.olympik.cz
Paket incl. • Reiserücktritt-Versicherung • Gesundheits-Assistance • Reise-Assistance • Reiseabbruch-Versicherung • Umbuchungsgebühren-Schutz • Reisegepäck-Versicherung • Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport ohne Selbstbehalt im Schadensfall: 33 Euro
Reine Reiserücktrittskostenversicherung ohne Auslandsrei- sekrankenversicherung (für diejenigen, die z. B. privat versi- chert sind) ohne Selbstbehalt (ab 10 Pers.) 26 Euro Ausführliche Reiseprospekte finden Sie am Schriftenstand in der Kirche oder im Pfarrbüro (gerne auch per E-Mail: KathPfarramt.Dettingen@drs.de). Seelsorgeeinheit Illertal Gottesdienste Beichtgelegenheit Jeden Samstag 30 Minuten vor den Vora- bendmessen.
Samstag, 23. Januar 18.00 Uhr Kirchdorf mit Erstkommunionvorstellung 19.00 Uhr Erolzheim Sonntagsgottesdienste Sonntag, 24. Januar 08.45 Uhr Dettingen und Kirchberg 10.15 Uhr Edelbeuren und Oberopfingen jeweils Patrozinium
Dienstag, 26. Januar 19.00 Uhr Kirchdorf Mittwoch, 27. Januar 18.00 Uhr Kirchberg Donnerstag, 28. Januar 18.00 Uhr Dettingen Freitag, 29. Januar 19.00 Uhr Unteropfingen
vertrauen nicht auf unsre Gerechtigkeit, sondern auf dei- ne große Barmherzigkeit. (Daniel 9,18) Seite 8
Mitteilungsblatt der Gemeinde Dettingen an der Iller Nummer 3 Breslau Sonntag, 24. Januar 2016, Septuagesimä 10.15 Uhr Kirchberg, Dorfhaus - Gottesdienst - Pfr. Scheiring - anschließend Kirchcafé
Sonntag, 24. Januar 2016, Septuagesimä 18.30 Uhr Erolzheim, Diasporakirche, Abendgottesdienst
Kirchenchor, Montag, 25. Januar 2016, 20.00 Uhr, Evang. Gemeindehaus Kirchdorf Konfirmandenunterricht, Mittwoch, 27. Januar 2016 von 15.00 bis 16.30 Uhr, Evang. Gemeindehaus Kirchdorf Hauskreis, Mittwoch, 27. Januar 2016, 20.00 Uhr, bei Fam. Heimann, Oberopfingen, Tel: 08395 / 912970
Aus WEG los – Flüchtlinge an den Grenzen Europas Vortrag von Johannes Flothow (Diakonisches Werk Stutt- gart) zur Situation der Flüchtlinge in Osteuropa am 21. Janu- ar 2016, 19.30 Uhr, Kath. Gemeindehaus Ochsenhausen. Über 60 Millionen Menschen weltweit sind auf der Flucht. Sie flüchten vor Krieg, Terror, Elend und Hunger. Wir erle- ben gerade eine der größten humanitären Katastrophen seit dem Zweiten Weltkrieg. In den Transitländern im Nor- den und Osten von Europa spielt sich ein Drama ab. In Griechenland an der Grenze zu Mazedonien hausen Hun- derte von Flüchtlingen im Freien, polizeilichen Übergriffen ausgesetzt und von Schleppern ausgebeutet. Die Diako- nie in der Slowakei leistet in einem ungarischen Flücht- lingslager in Röszke an der ungarisch-serbischen Grenze humanitäre Hilfe. Ebenso hilft EHO in Serbien und macht zudem auch Schulungen von Mitarbeitenden. Johannes Flothow von Hoffnung für Osteuropa, Referent für Inter- nationale Diakonie des Diakonischen Werks Württem- berg, gibt Einblicke in die schwierige Arbeit von Partnern entlang den Flüchtlingsrouten nach Europa.
Am kommenden Donnerstag, 28. Janu- ar, treffen sich Männer und Frauen im „Gasthaus Germania“ zum gemeinsa- men Seniorennachmittag. Wir lagen alle Seniorinnen und Senio- ren recht herzlich ein und bitten um zahlreiche Beteiligung. Die Männer treffen sich heute, Donnerstag, 21. Januar, im „Sportheim Westpoint“. Weitere Termine Donnerstag, 4. Februar - Männer „Gasthaus Vogel“ Donnerstag, 11. Februar - Männer „Sportheim Westpoint“ Donnerstag, 18. Februar - Männer „Gasthaus Germania“ Donnerstag, 25. Februar - Männer und Frauen „Gasthaus Vogel“
Nummer 3 Mitteilungsblatt der Gemeinde Dettingen an der Iller Seite 9
Musikverein Dettingen Samstag, 16. Januar 2016 - Generalversammlung Musikverein Dettingen e.V. Am Samstag, 16. Januar 2016, startete pünktlich um 20 Uhr die Mitgliederversamm- lung des Fördervereins des Musikvereins Dettingen, bei der die komplette Vorstandschaft neu besetzt wurde. Roland Dreyer wurde von Roland Steinhauser als 1. Vor- stand abgelöst, der Kassier Hans Fischer überlässt nun Ralf Höchenberger das Feld und Julia Zündt übergab ihr Schriftführeramt an Hannah Fischer. Die Generalversammlung des Musikvereins Dettingen e.V. wurde im Anschluss vom Vorstand Öffentlichkeit Rei- ner Deeng eröffnet. Nach der Begrüßung erhob sich die Versammlung zum ehrenden Gedenken an die im ver- gangenen Jahr verstorbenen Mitglieder des Musikvereins. Reiner Deeng berichtete in seinem Bericht des Vorstands Öffentlichkeitsarbeit von zahlreichen Themen und Aufga- ben, die die Vorstandschaft im vergangenen Jahr zu bewältigen hatte und gab zudem einen Ausblick auf das Jahr 2016. Schriftführerin Bettina Hörmann gab in ihrem Bericht die aktuellen und sehr erfreulichen Mitgliederzah- len bekannt. Anschließend ließ Chronistin Kathrin Aumann mit einem gekürzten Bericht aus der Gesamt- chronik und einer Fotopräsentation das Jahr 2015 noch einmal Revue passieren. Christian Kurz als scheidender Dirigent der Jugendkapelle „Dettingen-Erolzheim-Kirch- berg“, Tobias Schädler als Chorleiter des Männerchors sowie Simon Föhr als Dirigent der Musikkapelle berichte- ten von den Herausforderungen und Höhepunkten des vergangenen Jahres und warfen zugleich einen Blick auf wichtige Termine im neuen Jahr. Kassier Birgit Bauer leg- te im Kassenbericht sehr übersichtlich die Ausgaben und Einnahmen des vergangenen Jahres vor. Sieglinde Zim- mer und Simone Sproll bestätigten im Bericht der Kas- senprüferinnen der Versammlung, dass alle Belege vor- handen und ordnungsgemäß verbucht waren und baten um Entlastung des Kassiers. Diese wurde von Bürgermei- ster Alois Ruf übernommen. Er begrüßte die Anwesenden und sprach dem Musikverein seinen Dank für den Einsatz und die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr aus. Bürgermeister Ruf schlug die Entlastung der gesamten Vorstandschaft vor, welche durch die Versammlung ein- stimmig erteilt wurde. Nachdem sich die Beisitzerin der Musikkapelle Christa Springer nicht erneut für ihr Amt zur Wahl stellte, wurde Sabrina Riedmüller von der Versammlung neu gewählt. Außerdem überließ der Beisitzer des Männerchors Rüdi- ger Damaschke sein Amt an Ernst Boneberger. Der Vorsitzende Veranstaltungen Wolfgang Steinhauser, die Schriftführerin Bettina Hörmann sowie die Beisitzer Thomas Geist, Friedrich Spieler und Werner Kraus stell- ten sich zur Wiederwahl und wurden einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Leopold Aumann und Christa Springer wurden nachträg- lich für 25 Jahre aktive Vereinszugehörigkeit geehrt, da sie an der Jahresabschlussfeier leider verhindert waren. Nach der Auszeichnung der besten Probenbesucher bedankten sich Reiner Deeng und Willi Fischer für die Unterstützung und gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und beendeten damit die Generalversammlung 2015 des Musikvereins Dettingen/Iller e.V. Sportverein Dettingen C-Jugend SGM Kirchberg-Dettingen-Kellmünz Bezirkshallenmeisterschaft - Endrunde Sonntag, 17.01.2016 in Hochdorf SGM 1 - FV Biberach 0:4
SGM 1 - SV Tannheim 3:1
SGM 1 - SV Ringschnait 1:0
Seite 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Dettingen an der Iller Nummer 3
Halbfinale SGM 1 - SV Eberhardzell 4:3 n. E. (1:1) Finale
SGM 1 - FV Biberach 4:2 n. E. (0:0) Spieler (Tore): Tobias Funke, Felix Büchele, Fabian Renz, Sven Häckelsmiller (1), Eren Karadeniz (4), Jannik Sauter (2), Julian Weiher (5), Martin Merkle, Niklas Häckelsmiller
Unsere C-Jugend holt sich sensationell die Hallenmeister- schaft im Bezirk Riß und qualifiziert sich damit für weitere Spiele um die Württembergische Meisterschaft auf Ver- bandsebene. Dort warten attraktive Gegner wie u.a. der VfB Stuttgart auf sie. Nachdem unsere Jungs im Auftaktspiel den Biberachern ins offene Messer liefen, waren sie in den folgenden Spie- len cleverer als ihre Gegner und zogen verdient als Grup- penerster ins Halbfinale ein. Gegen Eberhardzell spielte unser Team überlegen, musste aber ins 6-Meter- Schießen, da dem Gegner mit ihrem einzigen Torschuss noch der Ausgleich gelang. Sichere Schützen und starke Paraden unseres Torwarts Tobi machten dennoch den Finaleinzug perfekt. Im Finale hatten sich unsere Jungs gut auf den Gegner eingestellt. Biberach tat sich schwer und fand keine Mittel gegen unser „högschd diszipliniert“ spielendes Team. Nach je einem Lattentreffer und einer Großchance für bei- de Teams fiel die Entscheidung erneut im 6-Meter- Schießen. Starke Nerven, etwas Glück und ein überra- gender Torwart Tobi bescherten unserem letzten Schüt- zen die Chance das Spiel zu entscheiden. Eren ließ sich nicht zweimal bitten, versenkte die Kugel und der Jubel kannte keine Grenzen mehr. Danach war es Kapitän Ju vorbehalten vom Staffelleiter den Pokal und die Meister- wimpel entgegenzunehmen. Faire Gesten gab es auch noch von den anderen teilnehmenden Mannschaften die unserem Team zur Meisterschaft gratulierten.
Herren Kreisliga 3 Unterallgäu Nord SV Dettingen - SV Ungerhausen 5:9
Der SV Dettingen II empfing zum Rückrunden- start die Mannschaft aus Ungerhausen. Die Gäste liegen zurzeit im gesicherten Mittelfeld, wobei der Gastgeber am Schluss der Tabelle seine Position gefunden hat. Entsprechend der Tabellen- situation zogen die Gäste nach 3 Eingangsdoppeln und zwei Einzeln mit 4:1 davon. Lediglich das Doppel Aumann/Geist konnte den ersten Punkt für sich verbu- chen. Die Doppel 2 und 3 mit Küchle/Friedrichs und Sie- ber/Link sowie die Einzelspiele von Aumann und Küchle gingen jeweils mit 3:1 Sätzen an den SV Ungerhausen. Im weiteren Spielverlauf gab es keine großen Änderungen zur 4:1 Führung der Gäste, da jede Mannschaft in vier Einzeln erfolgreich war. Etwas Hoffnung kam auf als Anja Friedrichs im 14. Spiel mit 2:0 Sätzen in Führung ging. Leider wurde sie in der Verlängerung knapp geschlagen. Mit 5:9 und über drei Stunden Spielzeit durfte man dem Gegner zum Sieg gratulieren. Die Punkte erzielten Küch- le, Friedrichs, Sieber und Link sowie das Doppel Aumann/Geist. Vorschau: Herren II am 26.01.2016, 20.15 Uhr, SVD II - SV Stein- heim III Jugendtischtennis: 4. Spieltag der Schülerliga in Tannheim Das Nachwuchsteam des SV Dettingen spielte am 16.1.2016 im Rahmen der Schülerliga in Tannheim gegen den SV Tannheim und die SG Woringen/Boos. Die Jungs aus Dettingen traten mit Jan Stützle, Arne Stützle, Joel Högerle und Matteo Geist an. Im Auftaktspiel gegen den Tabellenzweiten wurden die SVD-Jungs auf dem falschen Bein erwischt, trotz guter Ballwechsel und Chancen zum Sieg wurde aus dem ersehnten Sieg eine knappe 3:4 Punkte-Niederlage, wobei das Satzverhältnis gleichfalls knapp mit 12:14 an die Tannheimer ging. Im zweiten Spiel gegen den Tabellenfünften der Spielge- meinschaft Woringen/Boos sah die Welt der Jungs wieder rosa aus. Mit konstanter Leistung aller vier Spieler gab es einen ungefährdeten 8:1-Sieg. Der Jüngste im Team, Arne Stützle, schlug sich in seinem ersten Einsatz wacker, er erzielte den letzten Punkt zum Spielendstand und hatte eine Gesamtbilanz von 2:2-Siegen. Vorschau: 1. Kreisranglistenturnier der Jungen- und Mädchenmann- schaft am So., 24.1.2016, 09.30 Uhr in Kirchdorf/Iller Spieltag der Mädchenmannschaft in Hawangen am 30.1.2016. Schülerliga - Finale am 13.02.2016, 10.00 Uhr in Erolzheim.
Am Ende unserer Adventsfensteraktion bedanken wir uns bei allen, die mitgemacht haben. Gleichzeitig bitten wir alle, ihre jeweilige Nummer bei Rosi Fischer oder Corinna Spieler zur Aufbewahrung anzugeben. VORANZEIGE „Fit in den Frühling mit Zumba - Nr. 9!“ Zumba ist ein Ausdauer-Training bei fetziger Musik und mit Elementen verschiedener lateinamerikanischer Tänze. An 5 Samstagen : 20.02./ 27.02./05.03./ 12.03./ 19.03. von 17.00 – 18.00 Uhr werden im Dorfgemeinschaftshaus Dettingen unter der Leitung von Patrick Reischmann und Luca Grillo (ausgeb. Zumba-Instructoren) die Fitnessein- heiten ihren Lauf nehmen. Kosten: 25,00 € für TV-Mitglieder, 40,00 € für Nicht-Mit- glieder. Der Betrag ist bar bei Beginn zu bezahlen. Anmeldung elke_und_oliver.schroeder@t-online.de oder Tel. 08395 93 63 603 Nummer 3 Mitteilungsblatt der Gemeinde Dettingen an der Iller Seite 11
Tipps für sicheres Autofahren im Winter Raureif, Schnee und Glatteis erwischt die meisten Autofa- hrer sprichwörtlich „eiskalt“. Am Vorabend hat es noch geregnet und morgens sind die Straßen weiß. Damit sol- che unerwarteten Überraschungen nicht passieren, vor Autofahrten unbedingt den Wetterbericht anschauen oder hören. Bei Schneefall Staus und Verspätungen einplanen und zeitiger losfahren. Nur mit Winterreifen unterwegs: Von Oktober bis Ostern - so lautet eine Faustregel für Winterreifen. Seit 2010 sind sie bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vorgeschrieben. Sie tragen die Kennzeichnung „Matsch und Schnee“ (M+S) sowie ein Piktrogramm mit Berg und/oder Schneeflocke. Die Winterreifen sollten nicht älter als fünf Jahre sein und das Profil mindestens vier Millimeter tief. Für freie Sicht sorgen: Vor Fahrtantritt unbedingt die Scheiben und das Autodach von Schnee und Eis befreien. Wird durch vereiste Scheiben oder herabrutschenden Schnee die Sicht behindert und kommt es zu einem Unfall, kann der Kaskoversicherer im Schadenfall die Lei- stungen entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Die im Winter häufige Benutzung des Gebläses verschmutzt die Frontscheibe von innen und bildet einen Belag der für Lichtbrechungen sorgt. Deshalb sollte sie in der kalten Jahreszeit häufiger gereinigt werden. Vorausschauend und besonders vorsichtig fahren: Bei zugeschneiten oder gar vereisten Straßen verlängert sich der Bremsweg erheblich. Aus diesem Grund sollte der Abstand zum Vordermann verdreifacht werden. Vorsicht bei Schleichwegen: Neben- und Wohnstraßen werden oft erst spät oder gar nicht geräumt. Achtung auch an Ampeln und Kreuzungen, Brücken und Waldschneisen, hier ist es häufig besonders glatt. An diesen Stellen einen extra großen Sicherheitsabstand einhalten. Auf glatten Straßen heftiges Gasgeben, starkes Bremsen oder hastige Lenk- bewegungen vermeiden. Sollte das Auto doch einmal aus- brechen, Kupplung treten und vorsichtig gegenlenken. Bei Automatikfahrzeugen auf „Neutral“ schalten.
Als Futter grundsätzlich ungeeignet sind alle gewürzten und gesalzenen Speisen (Speck, Salzkartoffeln). Auch Brot ist nicht zu empfehlen, da es im Magen der Vögel auf- quillt. In ihrer Ernährungsweise teilen sich die Vögel in zwei Gruppen: die Weichfutterfresser und die Körnerfresser. Weichfutterfresser suchen sich ihre Nahrung bevorzugt am Boden. Reine Weichfutterfresser sind: Rotkehlchen, Hockenbraunelle, Zaunkönig, Amsel und Star. Sie fressen tierische Kost oder nur sehr feine Sämereien. Ihnen ist mit grobem Körnerfutter nicht geholfen. Bieten Sie ihnen daher Haferflocken, Mohn, Kleie, Rosinen und Obst oder das in Zoofachgeschäften oder im NABU-Natur-Shop erhältliche Mischfutter an. Ein besonderer Leckerbissen sind in heißem Öl getränkte Haferflocken. Die flexibleren unter den Weichfressern, die „Allesfresser“ wie Meisen, Spechte und Kleiber stellen sich im Winter auf Körner um und nehmen auch Sonnenblumenkerne, Hanf und Mohn an. Zu den Körnerfressern zählen beispielsweise Finken, Sperlinge und Ammern. Sie sind mit einem kräftigen Schnabel ausgerüstet und fressen Sonnenblumenkerne, Hanf und andere Sämereien aus Futtermischungen. Für die Weichfutter- und Allesfresser eignen sich auch Fett-Körner-Mischungen (Meiserknödel, Ringe) sofern diese gut erreichbar sind. Die meisten reinen Weichfutter- fresser nehmen diese Talgmischungen aber bevorzugt zerbröselt vom Boden auf. Das Fett ersetzt dabei die tie- rische Kost. Solche Fett-Körner-Mischungen haben zudem den Vorteil, dass die Körner in einem Fettgemisch vor Nässe geschützt sind. Quelle: NABU Zur Fasnet: Polizei sorgt für Sicherheit und appelliert an Vernunft Das neue Jahr hat kaum begonnen, da steht schon die fünfte Jahreszeit vor der Türe. Obwohl diese auch 2016 wieder sehr kurz ist sind in den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Göppingen, Heidenheim und in Ulm viele Fas- netsveranstaltungen geplant. Damit Sie sicher hin und heimkommen, gibt das Polizeipräsidium Ulm Tipps: „Die Polizei begleitet die Fasnetsveranstaltungen auf- merksam und mit merklich mehr Polizeibeamten“, ver- spricht Polizeivizepräsident Hubertus Högerle. Sie sorge auf diese Weise für Sicherheit. Dennoch könne sich im Umfeld einzelner Besucher eine kritische Situation ent- wickeln. „Seien Sie deshalb stets aufmerksam. Meiden Sie Situationen, die zu Konflikten führen können. Und meiden Sie die Nähe von Personen oder Gruppe, die erkennbar provozieren. Das ist keine Feigheit, sondern Vernunft“, rät der erfahrene Polizist weiter. Sollten Men- schen Hilfe brauchen, sollen Zeugen helfen, ohne sich selbst zu gefährden. „Fordern Sie andere zur Mithilfe auf. Kümmern Sie sich um das Opfer. Rufen Sie sofort die Polizei (Notruf 110). Merken Sie sich Merkmale des Täters. Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung“, ist hier der Rat der Polizei. Wichtig sei der Polizei dabei in jedem Fall, dass sie verständigt wird. Dass Opfer und Zeugen von Straftaten sich melden. Manche Opfer glauben, dass eine Strafanzeige „nichts bringt“. Das treffe nur dann zu, wenn die Anzeige nicht erstattet wird. Wenn die Polizei nicht informiert wird, könne sie nicht reagieren. Die Polizei werde sonst aber konsequent einschreiten und Täter ver- folgen. Ihnen drohen Strafanzeigen, Bußgelder oder der Gewahrsam. Diejenigen, die schon in den Vorjahren wegen Gewalt aufgefallen sind, müssen mit Hausbesu- chen rechnen. Denn die Polizei steht im Kontakt mit den Bürgermeisterämtern. Die prüfen, ob im Einzelfall ein Auf- enthaltsverbot verhängt wird. Dann darf diese Person bestimmte Bereiche, etwa die Fasnetsveranstaltungen, nicht betreten. Damit hat die Polizei schon in den vergan- genen Jahren gute Erfahrungen gemacht. Feiern ist für viele auch mit dem Konsum von Alkohol ver- bunden. Da sich Alkohol und Autofahren nicht gut vertra- gen, rät das Polizeipräsidium Ulm, Feiern und Fahren klar zu trennen. Schließlich ist Alkohol immer noch eine der Hauptunfallursachen. Um Alkoholunfälle mit verletzten oder gar getöteten Men- schen möglichst zu verhindern und das Problembewusst- sein in der Bevölkerung zu stärken führt die Polizei auch in diesem Jahr verstärkt Kontrollen durch. Wer sich den- noch unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt riskiert hohe Strafen, Punkte und ein Fahrverbot oder sogar den Ver- lust des Führerscheins. Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht begeht eine Straftat und muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Dafür reicht auch schon ein klei- ner Sachschaden. Ein häufiger Irrglaube ist, dass einem unterhalb der 0,5- Promille-Grenze nichts passieren kann. Dies ist nicht rich- tig. Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt eine 0,0-Promil- Seite 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Dettingen an der Iller Nummer 3
le-Grenze. Auch sonst sind ab 0,5 Promille zwar sehr empfindliche Strafen sicher, allerdings reichen auch 0,3 Promille unter Umständen aus um den Führerschein zu verlieren. Nämlich dann, wenn der Fahrer ein Verhalten zeigt, welches auf seine Fahruntüchtigkeit schließen läs- st. Und dieser Wert ist schnell erreicht. Das Polizeipräsidium Ulm rät daher: „Kümmern Sie sich bereits im Vorfeld um die Frage, wie der Heimweg bewäl- tigt wird. Hierfür sind besonders Bahn, Bus und Taxi geeignet.“ Der gleiche Ratschlag gelte auch für den näch- sten Morgen. Restalkohol im Körper kann dann immer noch zur Fahruntüchtigkeit führen. Die Polizei appelliert hier an die Vernunft: „Respektieren Sie die Grenzen. Helfen Sie mit, dass auch diese Fasnet sicher wird und der Frohsinn der fünften Jahreszeit allen erhalten bleibt“, rät sie. Der VdK-Ortsverband Dettingen/Kirchdorf und Berkheim/Oberopfingen informiert: Verfassungsbeschwerden gegen Alterseinkünftege- setz ohne Erfolg Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich drei Verfas- sungsbeschwerden gegen das 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz nicht zur Entscheidung angenom- men. Nach dessen Regelungen findet ein Systemwechsel hin zu einer nachgelagerten Besteuerung statt, sodass Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversiche- rung und aus berufsständischen Versorgungen - zunächst mit einem Anteil von 50 Prozent und dann bis zum Jahr 2040 graduell auf 100 Prozent ansteigend - besteuert wer- den. „Bei der Neuordnung der einkommensteuerrechtli- chen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestal- tungsspielraum zu“, betonte das höchste deutsche Gericht. Insbesondere sei es mit dem Allgemeinen Gleich- heitssatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz) vereinbar, dass der Gesetzgeber Renteneinkünfte aus den verschiedenen Basisversorgungen gleich behandelt, obwohl die hierfür bis 2004 geleisteten Beiträge teilweise in unterschiedli- chem Maße steuerentlastet waren. Der Sozialverband VdK hatte wiederholt das Alterseinkünftegesetz mit Blick auf mögliche Doppelbesteuerung kritisiert. Sie möchten sich freiwillig für Andere engagieren? Sie möchten ein Ehrenamt begleiten? Wir suchen Sie!! Sie möchten sich freiwillig für Andere engagieren und ein Ehrenamt begleiten? Die Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e.V. möchte Ihr Interesse wecken und Sie ermutigen an Ihrem Wohnort oder darüber hinaus aktiv zu werden. Wir betreuen Demenzkranke und ältere Menschen die anderweitig hilflos, einsam oder pflegebedürftig sind. Wir wollen miteinander aus früheren Zeiten erzählen, lachen, singen, spielen und vieles mehr…. Unsere Betreuungsgruppen finden Sie in Reinstetten, Erolzheim, Rot an der Rot und jetzt neu ab Januar 2016 auch in Dettingen/Iller und in Steinhausen/Rottum. Sie haben an 2 bis 4 Tagen im Monat Zeit und Freude mit Menschen im Team zu arbeiten oder Sie würden auch gerne einen Fahrdienst übernehmen? Dann sind Sie bei uns richtig! Wir bieten Ihnen einen Schnuppertag, eine schrittweise Einarbeitung und eine Aufwandsentschädigung für Ihr Engagement an. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Ihr Ansprechpartner: Fr. Dickinson-Rogge 07352 - 923017
Am 28. Januar 2016 finden in der Karl-Arnold-Schule und in der Matthias-Erzberger-Schule die Informationsabende für Eltern, Schülerinnen und Schüler statt. In der Zeit von 16.30 – 19.00 Uhr können sich Jugendliche mit Haupt- schulabschluss und mit mittlerem Bildungsabschluss über die Angebote an Vollzeitschularten informieren. Schülerinnen und Schüler mit einem Hauptschulab- schluss können in den beiden Schulen mit dem Besuch der 2-jährigen Berufsfachschulen die mittlere Reife erwer- ben. Interessierte Jugendliche können zwischen den Pro- filen Kinderpflege, Gesundheit und Pflege, Ernährung und Hauswirtschaft, Elektrotechnik und Metalltechnik wählen. Sie erfahren alles über Aufnahmevoraussetzun- gen, Bildungsinhalte, Abschlüsse und anschließende Aus- bildungsmöglichkeiten. Mit dem mittleren Bildungsabschluss haben Jugendliche die Möglichkeit, am 2-jährigen Berufskolleg die Ausbil- dung zum Technischen Assistenten zu absolvieren und zusätzlich die Fachhochschulreife zu erlangen. Wer zusätzlich zur mittleren Reife über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, kann bereits nach einem Jahr im sogenannten Berufskolleg FH die Fachhochschulreife erwerben. Mit entsprechender Berufspraxis stehen zudem die Türen für Techniker- und Meisterschulen an der Karl- Arnold-Schule offen. Ebenfalls nach der mittleren Reife oder mit dem Verset- zungszeugnis nach Klasse 9 oder mit dem Versetzungs- zeugnis nach Klasse 10 des allgemeinen Gymnasiums ste- hen die beruflichen Gymnasien der beiden Schulen zur Wahl. Die Matthias-Erzberger-Schule bietet die Profile Ernährungs- wissenschaft, Biotechnologie und Sozialwissenschaften (Soziales und Gesundheit) an. An der Matthias-Erzberger- Schule steht Schülern mit dem Ziel Abitur auch das 6- jährige Gymnasium für Ernährung, Gesundheit und Sozia- les ab Klasse 8 offen. An der Karl-Arnold-Schule finden technisch Interessierte mit den Profilen Informationstech- nik, Mechatronik und Gestaltungs- und Medientechnik ein vielfältiges Angebot. Lehrer, Abteilungsleiter und die Schulleitungen stehen am 28. Januar ab 16.30 Uhr für Ihre Fragen zur Verfügung. Die Räume sind im Bereich des Haupteingangs ausgeschildert. Anmeldeschluss für alle Vollzeitschulen ist der 1. März 2016 (Ausnahme: Anmeldeschluss für das 6-jährige Gym- nasium ist der 15. Mai). Weitere Informationen finden Sie unter www.kas-bc.de und unter www.mes-bc.de. Musikverein Kirchdorf präsentiert: Party-Fasnet Vol 12 mit Mega-Programm Freitag, 22. Jan., 21 Uhr, Festhalle Kirchdorf Party-DJ, Cocktail-, Bar, Spielmannszug Erolzheim, Sho- wtänze von Red Flash, Erolzheim, Chatterboxes, Kirch- dorf, Upreds, Oberroth, Prinzengarde Boos Eintritt 3 EUR, Einlass ab 20 Uhr, Beginn 21 Uhr Hästräger Eintritt frei! www.mv-kirchdorf.de
am Samstag, 23. Januar, om 20.00 Uhr, in d’ Narhalla zu Kirchberg. Auf dich warten: buntes Programm, köstliche Küche, große Bar, Cocktails, Live-Musik. Auf dich freut sich der MV Kirchberg.
Der SVB lädt wieder zur Faschingsparty ein. Veranstal- tungsort ist das Unterbalzheimer Dorfgemeinschaftshaus. Einlass ist am 23.01.2016 um 19:30 Uhr. Beginn des Pro- gramms ist um 20:00 Uhr. Nummer 3 Mitteilungsblatt der Gemeinde Dettingen an der Iller Seite 13 Wir sind stolz auch weiterhin eine Liveband zu haben. Big Fun reloaded sorgt für gute Stimmung. Zusätzlich werden euch die Guggamusik „Blääch Gugga Fätzzer aus Alten- stadt, Burghexen Kirchberg, Kessler Hexa Balzheim, Sho- wtanz der SVB Girls einheizen. Wie jedes Jahr gibt es eine Drink and Win Bar. Eintritt ist 5 €. Also raus mit den Faschings-Klamotten und auf zur Party! Schützenball im Schützenheim Kellmünz Am 23. Januar. Beginn 20.00 Uhr. Eintritt 6 Euro. Mit Live- musik und Show-Einlage. Prämiert wird das beste Kostüm. Happy Hour von 21. - 22.00 Uhr, alle Gespritzten 1,50 Euro. Kein Einlass unter 16 Jahre - Ausweiskontrolle!!!
Samstag, 23. Januar, 19.30 Uhr, in der Festhalle Heimer- tingen, mit „Calypso“, Dance Foundation Heimertingen, Garde Steinheim, Hausemer Guggamusik. Einlass ab 18 Jahren, 19.00 Uhr
Wir veranstalten wieder einen Frühjahrs-/Sommer-Basar am Freitag, den 12.02.2016, von 15.00 bis 17.00 Uhr Wo: Festhalle Niederrieden beim Sportplatz Was: max. 30 Teile bis Größe 176 (Frühjahr/Sommer), max. 2 Paar Schuhe, Spielsachen, Kinderwagen, Fahrzeu- ge, keine Kuscheltiere!!! (10% des Erlöses dienen sozialen Zwecken) Annahme: Do. 11.02.2016 von 16.30 – 18.00 Uhr Die Bearbeitungsgebühr von € 1,00 ist bei Annahme zu entrichten! Abholung: Sa. 13.02.2016 von 9.00 – 10.00 Uhr Nummernvergabe ab Donnerstag, 21.01.2016 bis Ende freie Nr.: Nr. 200-300 Tel. 08335/988799, Fr. Schütz Nr. 301-400 Tel. 08335/987768, Fr. Mayer, ab 15:00 Uhr Beschriftungsbeispiel/keine Stecknadeln verwenden. Wir bitten Sie, am Verkaufstag aus Platzgründen in der Halle keine mitgebrachten Kinderwägen/Buggys zu benützen. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Während des Basars Kaffee- und Kuchenverkauf! www.Basar-Niederrieden.de Seite 14 Mitteilungsblatt der Gemeinde Dettingen an der Iller Nummer 3 Impressum Herausgeber: Gemeinde Dettingen an der Iller. Verantwortlich für den Textteil: Bürgermeisteramt, Telefon (0 73 54) 9 36 67-0 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Sven Morell, E-Mail: anzeigen@dvwagner.de Herstellung und Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (0 71 54) 82 22-0, Telefax (0 71 54) 82 22-10 Erscheint wöchentlich donnerstags.
anzeigen@dvwagner.de Mitteilungsblatt der Gemeinde Dettingen an der Iller Nummer 3 Wir beraten Sie gerne zu Ihren Werbeaktivitäten, einfach anrufen, oder eine Email schicken an: Manfred Weckerle - Tel. 07351-31543, werbung@weckerle-bc.de Gezielt
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