Einführungsphase Hauptphase
Ein Schüler/ Eine Schülerin ist zu versetzen, wenn in allen Pflichtfächern die Note mindestens „ausreichend“ (04) oder in höchstens einem nichtschriftlichen Pflichtfach „mangelhaft“ lautet.
Ein Schüler/ Eine Schülerin ist zu versetzen, Ein Schüler/ Eine Schülerin ist zu versetzen, wenn er/sie die Note „mangelhaft“ in einem schriftlichen Pflichtfach oder in zwei nichtschriftlichen Pflichtfächern mit einem Notendurchschnitt von mindestens "ausreichend“ (05 Punkte) in allen bei der Versetzung zu berücksichtigenden Fächern ausgleichen kann, oder wenn er/sie die Note "mangelhaft“ in einem schriftlichen und einem nichtschriftlichen Fach mit einem Notendurchschnitt von mindestens "ausreichend“ (05 Punkte) in allen bei der Versetzung zu berücksichtigenden Fächern ausgleichen kann und zusätzlich die Note in mindestens einem schriftlichen Pflichtfach "befriedigend“ lautet.
Zeugnis- und Versetzungsordnung - Schulordnung - für die Klassenstufen 5 bis 10 des Gymnasiums (ZVO-Gym.) Vom 15. Juli 2002 zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25. Juni 2007 (Amtsbl. S. 1310)
Kurssystem: 2 Niveaus, E-Kurs und G-Kurs, - Kurssystem: 2 Niveaus, E-Kurs und G-Kurs,
- Muss: 2 E-Kurse (DE,MA oder Fremdsprache: E- oder G)
- alle übrigen: G
- Wahl eines Neigungsfaches
- Individualstundenpläne entsprechend der Kurswahl
- 4 Hj., keine Versetzungsentscheidung am Schuljahresende; nach jedem Halbjahr wird festgestellt, ob die Zulassung zur Abiturprüfung noch möglich ist.
- „rote Noten“: 04 / 03/ 02/ 01/ 00
Deutsch Geschichte Mathematik Religion Englisch Erdkunde Chemie Sport Spanisch Physik Seminarfach Kunst Musik
Kernfächer Kernfächer Fremdsprache: Französisch oder Englisch Mathematik Deutsch
Deutsch Deutsch - E- oder G-Kurs
- Schriftliches oder mündliches Prüfungsfach
Fremdsprachen: Französisch und Englisch - Müssen bis zum Abitur fortgeführt werden
- Können sein:
- E- oder G-Kurs
- Neigungsfach (4 Std.)
- Pflichtkurs (G) (4 Std.)
- Schriftliches/Mündliches oder kein Prüfungsfach
Spanisch - Kann sein:
- Neigungsfach
- Schriftliches oder mündliches Prüfungsfach
Neigungsfach als Schwerpunktsetzung: Neigungsfach als Schwerpunktsetzung: - Wahl jedes Fachs im Angebot der Schule,
- außer: bereits gewählte (Kern-) Fächer, Seminarfach, Sport und Ethik
- Organisation: Teilnahme am Unterricht des entsprechenden G-Kurses
- Belegung in der Einführungsphase
- Stundenumfang: vierstündiges Fach
- Lehrplan: mit dem G-Kurs identische Inhalte und Ziele
- Wahl als Abiturprüfungsfach (schriftlich oder mündlich)
Durchschnittlich zu belegende Wochenstundenzahl pro Halbjahr: Durchschnittlich zu belegende Wochenstundenzahl pro Halbjahr: 34 Stunden wenn eines der (eigentlich 2-stündigen) Pflichtfächer: Bildende Kunst, Musik oder Religion als (4-stündiges) Neigungsfach gewählt wird, muss ein weiteres Fach (Ergänzungsfach) gewählt werden. (je nach Wahlverhalten und schulorganisatorischen Möglichkeiten)
Organisation, Struktur: Organisation, Struktur: - als verbindliches Seminarfach (2-stündig)
- und – fakultativ – eine „Besondere Lernleistung“
Grundsätze: - interdisziplinäre Ausrichtung
- kein Abiturprüfungsfach, kein Neigungsfach
Ziele: - Verbesserung der allgemeinen Studierfähigkeit
- Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt
- Förderung der Lernkompetenz
Wahl mindestens ein Seminarfach in Englisch Leistungsfeststellung : Grundsätze: keine Kursarbeiten, besondere Gewichtung von Mitarbeit und Engagement
Hier kommt der neue Wahlzettel hin
Kursarbeiten Kursarbeiten - in den E-Kursen: 2 pro Hj. (2 – 5 U-Std.)
- in den G-Kursen und im Neigungsfach:
- 11/1 – 12/1: 2 pro Hj. (1 – 3 U-Std.)
- 12/2: 1
Link auf Homepage Link auf Homepage Genau nachzulesen unter: Grundlage der GOS ist die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 02.06.2006 Im Saarland wurde der Erlass zur GOS am 2.Juli 2007 veröffentlicht.
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