Wie wird im Ausland entschädigt?
Bei Bankpleiten in Ländern der EU muss sich die Einlagensicherung des Herkunftslandes um die Entschädigung kümmern. Hat die ausländische Bank eine Niederlassung oder Zweigstelle in Deutschland, übernimmt die EdB die Abwicklung. Gesetzlich geschützt sind laut Einlagensicherungsrichtlinie der EU maximal 100 000 Euro pro Kunde und Bank. Die Garantie gilt pro Kopf. Die Entschädigungen müssen binnen sieben Werktagen gezahlt werden. In einigen wenigen Ländern sind noch maximal 20 Werktage erlaubt.
Keine gemeinsame EU-Einlagensicherung
Bis heute gibt es jedoch weder eine gemeinsame europäische Einlagensicherung noch eine gemeinsame Haftung. Erst Mitte 2024 sollen die Banken der EU-Mitgliedsländer einen Grundstock an Geld in ihre heimischen Sicherungstöpfe eingezahlt haben – und zwar jeweils in Höhe von 0,8 Prozent der geschützten Guthaben.
Schnelle Entschädigung bei einigen EU-Ländern fraglich
Auch wenn die Einlagensicherungsrichtlinie für alle Länder der EU gilt, bezweifeln die Experten der Stiftung Warentest, dass die Einlagensicherungstöpfe in Ländern, deren Wirtschaftskraft von großen Ratingagenturen schwächer bewertet wird, gut genug gefüllt sind, um Sparer nach einer größeren Bankpleite zeitnah entschädigen können. So mussten Kunden nach der Pleite der bulgarischen Corpbank im Jahr 2014 ein halbes Jahr bangen, bevor es mit der Entschädigung losging.
Zins-Vergleiche auf test.de zeigen nur sichere Angebote
Bis es so weit ist und es eine gemeinsame europäische Haftung gibt, nimmt die Stiftung Warentest nur solche Banken in ihre Übersichten auf, die aus wirtschaftlich starken Ländern stammen (Rating AAA oder AA). Maßstab sind für uns die Bewertungen der drei großen Ratingagenturen Fitch, Standard & Poor‘s und Moody‘s (Noten für die Wirtschaftskraft). Denn Sparer, die Tagesgeld- oder Festgeld-Angebote aus unseren Tabellen wählen, sollen ruhig schlafen können. Selbst dann, wenn ihre Bank pleitegeht.
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