EinlagensicherungWo Spargeld in Europa gut gesichert ist


Sie finden Ihre Bank nicht in unserem Rechner?


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Sana17.06.2023
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Sie finden Ihre Bank nicht in unserem Rechner?

  • Handelt es sich um eine deutsche Sparkasse, ist sie Mitglied der gleichen Sicherungs­einrichtung wie die hier aufgeführten Sparkassen.

  • Handelt es sich um eine deutsche Genossen­schafts­bank (VR Bank, Volks- oder Raiff­eisen­bank), ist sie Mitglied der gleichen Sicherungs­einrichtung wie die hier aufgeführten Volks- und Raiff­eisen­banken.

  • Handelt es sich um eine deutsche Privatbank, finden sie weitere Banken unter edb-banken.de sowie einlagensicherungsfonds.de. Dort können sie auch den jeweiligen Schutz­umfang der Einlagensicherung abfragen.

  • Handelt es sich um eine ausländische Bank, so könnte sie sich in unserer Tabelle „Nicht empfehlens­werte Banken“ befinden. Diese finden Sie, wenn Sie den Zins­vergleich frei­schalten.

Einlagen meist in Millionenhöhe geschützt
Werden Banken, die Mitglied in EdB und BdB sind, insolvent, gibt es von zwei Stellen Geld zurück. Zunächst ersetzt die EdB Guthaben bis 100 000 Euro und anschließend der BdB darüber hinaus­gehende Beträge. Bei Auslands­banken wie der Consors­bank, die eine Tochter der BNP Paribas ist, ersetzt die französische Einlagensicherung die ersten 100 000 Euro, der BdB den Rest.
Wie läuft die Entschädigung ab?

© Stiftung Warentest / René Reichelt
Gerät eine in Deutsch­land ansässige Bank in Schieflage und stellt die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) die Insolvenz der Bank fest, tritt der Entschädigungs­fall ein. Laut Einlagensicherungs­gesetz muss dann die EdB jede Sparerin und jeden Sparer der Bank binnen sieben Werk­tagen in Höhe von 100 000 Euro entschädigen.
Ist eine Bank zusätzlich freiwil­liges Mitglied im Einlagensicherungs­fonds, fällt die maximale Entschädigungs­summe pro Person deutlich höher aus. Sie beträgt 15 Prozent des haftenden Eigen­kapitals einer Bank, mindestens 750 000 Euro. Ab Januar 2023 wurde der maximale Entschädigungs­betrag auf fünf Millionen Euro begrenzt. Anfang 2025 soll die Haftungs­grenze auf 8,75 Prozent, mindestens 437 500 Euro, maximal drei Millionen Euro pro Person und Bank sinken, ab Anfang 2030 auf eine Million Euro.

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