Erscheint wöchentlich Zustellung kostenlos an alle Haushalte durch Boten Nr. 26 Jahrgang 2010 Donnerstag, Juli 2010
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- Unser Bild zeigt die Preisträger/-innen der IGS und Realschu- le plus Landstuhl zusammen mit 1. Beigeordneten Dr. Peter
- (Auf dem Foto fehlt die Preisträgerin Jaqueline Harder.) Schüler- und Seniorentisch der Gemeinde Kindsbach
- 01 73 / 4 05 67 00 Heidenfels-Grundschule Kindsbach Ganztagsbetreuung bis 16.00 Uhr
- Ortsbürgermeister Knut Böhlke
- Terminsbestimmung
- Öffnungszeiten der Grünabfall-Sammelstelle der Gemeinde Kindsbach
- Amtliche Bekanntmachungen Pendel-Bus der Ortsgemeinde Kindsbach
- Einebnen von Grabstätten auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Kindsbach
- Spende für Freiwillige Feuerwehr
- Sonstige Bekanntgaben u. Mitteilungen Öffnungszeiten des Jugendtreffs Bann
- Ortsbürgermeister Wolfgang Siegrist
- Stadtbürgermeister Klaus Grumer
- Anschrift Stadtbücherei u. Artothek: Hauptstr. 3a, 66849 Landstuh l Öffnungszeiten
- Amtliche Bekanntmachungen
- Geschwindigkeitskontrollen in der Sickingenstadt Landstuhl
- Sonstige Bekanntgaben u. Mitteilungen „Alte Mauern erzählen – aus der Geschichte Landstuhls“
- 1. FCK Fanclub „Fair Play“ beim Rheinland-Pfalz-Tag Ministerpräsident Kurt Beck besuchte den Fairplay-Stand in
- Der Vorstandvorsitzende des 1. FCK, Stefan Kuntz, bei den Fairplay
2010 Beim diesjährigen 57. Europäischen Wettbewerb mit dem Motto „Mit neuem Mut – Europäisches Jahr 2010 zur Bekämpfung von Armut und sozialer Aus- grenzung“ haben Schülerinnen und Schüler der Theodor-Heuss-Grundschule sowie der IGS und Realschule plus Landstuhl erfolgreich teilgenom- men und gute Platzierungen erzielt. Von der Theodor-Heuss-Schule erreichten Anna Nelson und Franziska Petri den 2. Preis auf Kreis- ebene sowie den 3. Preis auf Landesebene. Von der IGS und Realschule plus Landstuhl erreich- Unser Bild zeigt die Preisträger/-innen der IGS und Realschu- le plus Landstuhl zusammen mit 1. Beigeordneten Dr. Peter Degenhardt (2. v.r.), Schulleiterin Monika Wagner-Gödtel (links) sowie dem stellvertr. Abteilungsleiter Michael Hempf- ling (rechts). (Auf dem Foto fehlt die Preisträgerin Jaqueline Harder.) Schüler- und Seniorentisch der Gemeinde Kindsbach Montag – Freitag in der Zeit von 11.45 – 14.00 Uhr im Pfarrheim St. Michael; Anmeldung von Montag bis Freitag unter: 01 73 / 4 05 67 00 Heidenfels-Grundschule Kindsbach Ganztagsbetreuung bis 16.00 Uhr Infos unter Tel.: 0 63 71 / 6 21 14 (12.00 bis 13.00 Uhr), Hr. Kiebel, Schulleiter Gemeinde Kindsbach im Internet: www.kindsbach.de Sprechstunden
Sprechstunden dienstags von 17.30 bis 18.30 Uhr und nach Vereinbarung im Büro neben dem Sitzungssaal, Marktstr. 21, Tel. 0 63 71 / 24 05 Krabbeltreff im Jugendtreff Kindsbach Mittwochs vormittags, 09.30 – 11.00 Uhr Öffnungszeiten des Jugend- und Kindertreff / Ju.Ki.T Montag
15 Uhr - 17 Uhr Kidstreff für 6 - 10 Jährige 17 Uhr - 19 Uhr Mädchentreff für Mädchen ab 10 Jahre Mittwoch 17 Uhr - 19 Uhr Jugendtreff ab 10 Jahre ab 19 Uhr Kummerkasten: Für alle Jugendliche, die einen Ansprechpartner bzw. Unterstützung bei klei- neren und größeren Problemem brauchen. Freitag 17 Uhr - 21 Uhr Jugendtreff ab 12 Jahre Amtsgericht 66849 Landstuhl, den 27.04.2010 – Vollstreckungsgericht – Kaiserstraße 55 K 120/09
Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von K I N D S B A C H Blatt 1331 eingetragene, nachstehend bezeich- nete Grundbesitz am Mittwoch, den 11.08.2010, 10.15 Uhr an der Gerichtsstelle Landstuhl, Kaiserstraße 55, Sitzungssaal II, Zimmer 201 versteigert werden. BV-Nr. 3, Gemarkung Kindsbach, Flurstück 704/3, Gebäude- und
Mittwoch, 13.00 bis 19.00 Uhr, Donnerstag, 13.00 bis 19.00 Uhr Freitag, 13.00 bis 19.00 Uhr Samstag, 08.00 bis 19.00 Uhr. Amtliche Bekanntmachungen Pendel-Bus der Ortsgemeinde Kindsbach Zum Fahrplanwechsel 13. Dezember 2009 hat der Pendel- busverkehr zwischen Kindsbach und der Sickingenstadt Landstuhl Fahrt aufgenommen. Dadurch soll den Bürgerinnen und Bürgern ohne Pkw Gele- genheit zum Einkaufen gegeben werden. Zu den bereits bestehenden allgemeinen Haltestellen wurden noch zusätzlich drei mobile Haltestellen eingerichtet. Diese befinden sich am Eingang der Mehrzweckhalle, vor dem AC-Heim Ecke Hanfstraße-Hirtenpfad sowie an der Feu- erwache im Hirtenpfad. Der Pendel-Bus verkehrt Dienstag und Freitag, jeweils vor- mittags.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Nr. 26 – Donnerstag, 1. Juli 2010 Seite 10 Freifläche, Wiesenstr. 21, zu 0,0485 ha (nach Gutachten Mehrfa- milienhaus, 6 Whg., Wfl. ges. ca. 342 qm; Bj. ca. 1965). Verkehrs- wert: (§ 74a ZVG) 176.000,– EUR. Der Versteigerungsvermerk wurde am 21.12.2009 in das Grund- buch eingetragen. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an- melden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem An- spruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berech- nung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit An- gabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufge- fordert, die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens zu er- wirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstan- des.
gez. Huwer, Rechtspfleger Verstorbener: Mader Jochen Heinz verst. 08.12.1989 Feld 02 Reihe 03
Grabnummer 09+10 Verstorbene: Weis Hedwig verst. 25.02.1977 Die Grabaufbauten und der Grabschmuck sind bis zum 27.09.2010 zu entfernen. Gründe: 1. Das Nutzungsrecht an der Grabstätte ist erloschen. 2. Ein Wiedererwerb der Grabstätte wurde nicht beantragt. 3. Die Angehörigen konnten nicht ermittelt werden. Kommt der Verpflichtete dieser Aufforderung nicht nach, werden die Grabaufbauten und der Grabschmuck nach dem o. g. Termin von der Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verpflichteten ent- fernt.
Landstuhl, den 21.06.2010 Verbandsgemeindeverwaltung gez. Dr. Degenhardt, 1. Beigeordneter Amtsgericht 66849 Landstuhl, den 10.02.2010 – Vollstreckungsgericht – Kaiserstraße 55 K 126/08
Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von K I N D S B A C H Blatt 1782 eingetragene, nachstehend bezeich- nete Grundbesitz am Freitag, den 27.08.2010, 11.00 Uhr an der Gerichtsstelle Landstuhl, Kaiserstraße 55, Sitzungssaal I, Zimmer 103 versteigert werden. Miteigentumsanteil von 51/100 an dem Grundstück Gemarkung Kindsbach, Flurstück 265/3, Gebäude- und Freifläche, Kaiserstr. 8a, zu 0,0636 ha, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung und Balkon, im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 2 (nach Gutachten Wohnung in Zweifamilienhaus Wfl. ca. 86 qm) Verkehrswert: (§ 74a ZVG) 50.000,– EUR. – 2. Termin i.S. §§ 74a, 85a ZVG – Der Versteigerungsvermerk wurde am 23.12.2008 in das Grund- buch eingetragen. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an- melden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem An- spruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berech- nung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit An- gabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufge- fordert, die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens zu er- wirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstan- des. gez. Huwer, Rechtspfleger Einebnen von Grabstätten auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Kindsbach Gem. § 22 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kinds- bach gibt die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl im Auftrag der Ortsgemeinde Kindsbach den Ablauf der Nutzungszeit an fol- genden Grabstätten bekannt: Feld A
Reihe 01 Grabnummer 06+07 Verstorbene: Müller Ottilie verst. Feld A
Reihe 03 Grabnummer 07 Verstorbener: Zapf Franz Ludwig Albert verst. 11.12.1981 Feld A
Reihe 05 Grabnummer 11 Verstorbener: Jung Urban verst. 23.06.1941 Feld C
Reihe 07 Grabnummer 12 Verstorbene: Konopka Wilhelmine verst. Feld D
Reihe 02 Grabnummer 03+04 Verstorbene: Grob Anna Maria verst. 05.04.1973 Feld D
Reihe 04 Grabnummer 13+14 Verstorbener: Hillebrandt Herbert verst. 08.06.1978 Feld E
Reihe 04 Grabnummer 2 Spende für Freiwillige Feuerwehr Mit einer Spende für die Freiwillige Feuerwehr überraschte Franz- Josef Groß die Männer der Feuerwehr. Der Kindsbacher Feuer- wehrverein hatte für jeden Feuerwehrmann zwei T-Shirts mit Auf- druck angeschafft. So konnte jetzt Groß, im Beisein von 1. Beige- ordneten Dr. Peter Degenhardt und Wehrleiter Thomas Pletsch, an den Wehrführer Christian Werner 68 T-Shirts überreichen. (eri)
Mittwoch, 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr Alle Jugendliche ab 12 Jahre sind herzlich willkommen.
Sprechstunden mittwochs von 19 - 20 Uhr oder nach Vereinbarung Telefon und Fax: Gemeindehaus: 0 63 71 / 24 75 Privat: 0 63 71 / 1 25 80 Gemeinde Bann im Internet: www.bann2000.de Sprechstunde: Ortsbürgermeister Wolfgang Siegrist dienstags von 18.00 - 19.00 Uhr im Bürgerhaus, Bahnhofstr. 15a
in der Zehntenscheune, 66849 Landstuhl Öffnungszeiten: Bei besonderen Anlässen (Zeiten werden in der Presse und an dieser Stelle veröffentlicht). Für Interessenten, Gruppen und Schulen Anmeldung bei der Verbandsgemeinde Landstuhl, 0 63 71 / 83-0
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Nr. 26 – Donnerstag, 1. Juli 2010 Seite 11 nung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit An- gabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufge- fordert, die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens zu er- wirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstan- des. gez. Huwer, Rechtspfleger Sprechstunde: Stadtbürgermeister Klaus Grumer nach Vereinbarung Stadtbücherei der Sickingenstadt Landstuhl Bücher aller Fachrichtungen, Zeitschriften, Kas- setten, CDs, CD-ROMs – Fernleihe – Klassenführungen (mittwochs morgens) nach Absprache mit Frau Graf Kontakt: Telefon: 0 63 71 / 1 46 52 Fax: 0 63 71 / 91 34 83 Internet: www.landstuhl.de/stadtbuecherei.html E-Mail: stadtbuecherei@landstuhl.de Kontakt: Telefon: 0 63 71 / 1 30 08 80, Fax: 0 63 71 / 1 30 08 88 Internet: www.artothek. landstuhl.de www.landstuhl.de E-Mail: artothek@landstuhl.de Anschrift Stadtbücherei u. Artothek: Hauptstr. 3a, 66849 Landstuh l Öffnungszeiten: Dienstag: 14.00 – 17.00 Uhr Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr Freitag: 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag: 14.00 – 17.00 Uhr Samstag: 09.00 – 12.00 Uhr Bilder
(Gemälde, Zeichnungen und Drucke) Amtliche Bekanntmachungen Amtsgericht 66849 Landstuhl, den 27.04.2010 – Vollstreckungsgericht – Kaiserstraße 55 K 121/09
Terminsbestimmung Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll der im Grund- buch von L A N D S T U H L Blatt 4053 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Mittwoch, den 11.08.2010, 11.00 Uhr an der Gerichtsstelle Landstuhl, Kaiserstraße 55, Sitzungs- saal II, Zimmer 201 versteigert werden. Miteigentumsanteil von 6,38/1.000 an dem Grundstück Gemarkung Landstuhl, Flurstück 2792/3, Gebäude- und Freiflä- che, Berliner Straße, zu 0,0069 ha Gemarkung Landstuhl, Flurstück 2792/4, Gebäude- und Freiflä- che, Berliner Str. 40, zu 0,4234 ha Gemarkung Landstuhl, Flurstück 2792/5, Gebäude- und Freiflä- che, Berliner Str. 38, zu 0,4837 ha Gemarkung Landstuhl, Flurstück 2792/6, Gebäude- und Freiflä- che, Berliner Str. 36, zu 0,3880 ha Gemarkung Landstuhl, Flurstück 2792/10, Gebäude- und Freiflä- che, Berliner Str. 40, zu 0,0789 ha verbunden mit dem Sondereigentum an der Raumeinheit mit 2 Balkonen in Haus 01 im 8. Obergeschoss links vorne, im Auftei- lungsplan mit 029 bezeichnet (nach Gutachten Eigentumswohnung 4/5 ZKBBalk., Wfl. ca. 97 qm, in Anlage mit 166 Wohnungen in drei Wohntürmen; Bj. ca. 1973/74). Verkehrswert: (§ 74a ZVG) 70.000,– EUR. Der Versteigerungsvermerk wurde am 31.01.2010 in das Grund- buch eingetragen. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an- melden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem An- spruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berech- Amtsgericht 66849 Landstuhl, den 26.05.2010 – Vollstreckungsgericht – Kaiserstraße 55 K 13/09
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von L A N D S T U H L Blatt 2004 eingetragene, nachstehend bezeich- nete Grundbesitz am Freitag, den 13.08.2010, 10.15 Uhr an der Gerichtsstelle Landstuhl, Kaiserstraße 55, Sitzungssaal II, Zimmer 201 versteigert werden. BV-Nr. 1, Gemarkung Landstuhl, Flurstück 383/2, Hof- und Ge- bäudefläche, Schulstraße, zu 0,0110 ha (nach Gutachten Wohn- haus, Wfl. ca. 145 qm; Bj. ca. 1930). Verkehrswert: (§ 74a ZVG)
– 2. Termin i.S. §§ 74a, 85a ZVG – Der Versteigerungsvermerk wurde am 27.01.2009 in das Grund- buch eingetragen. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an- melden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem An- spruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berech- nung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit An- gabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufge- fordert, die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens zu er- wirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstan- des.
gez. Huwer, Rechtspfleger Geschwindigkeitskontrollen in der Sickingenstadt Landstuhl Die Sickingenstadt Landstuhl misst die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer in der kommenden Woche in folgenden Straßen:
Auf der Pick und Zur Melkerei. Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, ihre Geschwindigkeit und ihre Fahrweise den örtlichen Gegebenheiten anzupassen!
Am Mittwoch vergangener Woche stellte Erich Bader in der Stadtbücherei der Sickingenstadt Landstuhl sein neues Buch „Al- te Mauern erzählen – aus der Geschichte Landstuhls“ vor. Zahl- reiche interessierte Bürgerinnen und Bürger, unter ihnen auch die Beigeordneten der Sickingenstadt Thomas Pletsch und Nor- bert Ulrich sowie die Beigeordneten aus der Partnerstadt Pont-á- Mousson, Laurence Ferrero und Alain Almasio mit französischen Freunden, waren in die Stadtbücherei gekommen, um einen ers- ten Blick in das neue Werk von Erich Bader zu werfen. Bürger- meister Klaus Grumer begrüßte die Gäste recht herzlich und dankte Bader sowie allen an dem Buch beteiligten Personen für ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft. Er freute sich, dass sich so viele Bürgerinnen und Bürger für die Geschichte der Si- ckingenstadt interessieren. Erich Bader stellte sein Buch kurz mit einer kleinen Bilder-Prä- sentation vor und weckte so die Neugierde der Besucher auf sein neues Werk. Er dankte allen, die ihn bei der Umsetzung des Pro- jektes unterstützt haben und überreichte Bürgermeister Grumer
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Nr. 26 – Donnerstag, 1. Juli 2010 Seite 12 ein Exemplar, welches zum Verbleib in der Stadtbücherei vorge- sehen ist. Das Buch ist in 6 Kapitel unterteilt. Die Römerzeit als Beginn der Besiedlung Landstuhls bis hin zum berühmtesten Sohn der Sik- kingenstadt, Franz von Sickingen, nimmt das erste Kapitel ein. Die weiteren Kapitel beschreiben die Rolle des sogenannten Bürgeradels zwischen 1800 und 1850 sowie die Industrialisie- rung der Stadt. Über die Industrialisierung und besonders hier auch über die Lebensbedingungen der sogenannten „kleinen Leute“ bis hin zur bedeutenden Rolle Landstuhls als Kurstadt, schlägt Bader einen großen Bogen, der auch die wichtige Frage der Religionsfreiheit innerhalb der Bürgerschaft nicht unerwähnt lässt.
Das Buch, sowie die CD-ROM zum Buch, können in der Stadtbü- cherei der Sickingenstadt Landstuhl eingesehen werden. Erich Bader wies weiterhin auf seine Dokumentationen „Die Ge- schichte des US-Hospitals über der Sickingenstadt Landstuhl“ sowie „Wie die Sickinger zu ihrem Wappen kamen“ hin, welche auf CD-ROM in der Stadtbücherei angesehen oder ausgeliehen werden können. (eh) Am diesjährigen Rheinland-Pfalz-Tag in Neustadt/Weinstra- ße. nahm der „1. FCK Fanclub Fairplay“ mit einem Info-Stand teil. Den Anlass dazu gab eine Einladung von Ministerpräsident Kurt Beck. Mehr als 350.000 Besucher auf dem Landesfest sorgten für regen Zulauf bei den Fußball-Freunden. Oftmals wurde die Geduld der in einer langen Reihe Wartenden auf eine harte Probe gestellt, bevor sie am Glücksrad drehen durften. Wechselnde Winde wäh- rend der drei Tage sorgten für viel Spannung beim Luftballon- Wettflug – die Ballons schwebten in allen Himmelsrichtungen da- von. Die Einnahmen beider Aktionen sprengten alle optimistisch- sten Erwartungen: Der Gesamterlös von 1.814,48 Euro konnte letztlich auf das Fanclub eigene „Rollstuhl-Sonderkonto“ überwie- sen werden. Selbstverständlich ohne einen Cent Abzug. Ein großes Lob verdienten sich die 18 eingesetzten Fairplay-Hel- fer. Gut organisiert leisteten sie hervorragende Arbeit. Jeder brachte seine persönlichen Fähigkeiten zum Gelingen des Gan- zen optimal ein. Allen eingesetzten Helfern DANKE für einen „Top Job“! Aber auch den vielen unentbehrlichen Sponsoren gebührt für ihre großzügige Unterstützung ein herzliches „Vergelts Gott“ – ohne deren Hilfe wäre dieses Projekt nicht zu realisieren gewe- sen. Aus allen Teilnehmern, deren Glücksrad beim „Fairplay-Infostand am „Rheinland-Pfalz-Tag“ auf dem Symbol „Hauptpreis“ stehen blieb, wurden mittlerweile die Hauptgewinner ermittelt. Dazu ka- men im kleinen Sitzungssaal des Rathauses zwei Fairplay-Vor- standsmitglieder mit dem Bürgermeister der Sickingenstadt Land- stuhl Klaus Grumer und seiner Mitarbeiterin Vanessa von Ah zu- sammen. Nach der Begrüßung stellten die Fußball-Anhänger ihren Gastgebern den neu konzipierten Fanclub-Flyer vor. Das Faltblatt bietet eine reich illustrierte Zusammenfassung der Fairplay-Aktivi- täten aus den letzten 15 Jahren. Dem Hausherrn wurden davon – zusammen mit einem ebenfalls neu produzierten Fanclub-Plakat – einige Exemplare überreicht, die im Rathaus ausliegen.
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