Erscheint wöchentlich Zustellung kostenlos an alle Haushalte durch Boten Nr. 26 Jahrgang 2010 Donnerstag, Juli 2010


Download 248.61 Kb.
Pdf ko'rish
bet3/4
Sana12.12.2017
Hajmi248.61 Kb.
#22091
1   2   3   4

2010

Beim diesjährigen 57. Europäischen Wettbewerb mit

dem Motto „Mit neuem Mut – Europäisches Jahr

2010 zur Bekämpfung von Armut und sozialer Aus-

grenzung“ haben Schülerinnen und Schüler der

Theodor-Heuss-Grundschule sowie der IGS und

Realschule plus Landstuhl erfolgreich teilgenom-

men und gute Platzierungen erzielt.

Von der Theodor-Heuss-Schule erreichten Anna

Nelson und Franziska Petri den 2. Preis auf Kreis-

ebene sowie den 3. Preis auf Landesebene.

Von der IGS und Realschule plus Landstuhl erreich-



Unser Bild zeigt die Preisträger/-innen der IGS und Realschu-

le plus Landstuhl zusammen mit 1. Beigeordneten Dr. Peter

Degenhardt (2. v.r.), Schulleiterin Monika Wagner-Gödtel

(links) sowie dem stellvertr. Abteilungsleiter Michael Hempf-

ling (rechts).

(Auf dem Foto fehlt die Preisträgerin Jaqueline Harder.)

Schüler- und Seniorentisch der 

Gemeinde Kindsbach

Montag – Freitag in der Zeit von 11.45 – 14.00 Uhr

im Pfarrheim St. Michael; Anmeldung von Montag bis Freitag 

unter: 01 73 / 4 05 67 00



Heidenfels-Grundschule Kindsbach

Ganztagsbetreuung bis 16.00 Uhr

Infos unter Tel.: 0 63 71 / 6 21 14 (12.00 bis 13.00 Uhr),

Hr. Kiebel, Schulleiter

Gemeinde Kindsbach im Internet: www.kindsbach.de

Sprechstunden

Ortsbürgermeister Knut Böhlke

Sprechstunden dienstags von 17.30 bis 18.30 Uhr

und nach Vereinbarung im Büro neben dem 

Sitzungssaal, Marktstr. 21, Tel. 0 63 71 / 24 05



Krabbeltreff im Jugendtreff Kindsbach

Mittwochs vormittags, 09.30 – 11.00 Uhr



Öffnungszeiten des Jugend- und 

Kindertreff / Ju.Ki.T

Montag


15 Uhr - 17 Uhr Kidstreff

für 6 - 10 Jährige

17 Uhr - 19 Uhr Mädchentreff

für Mädchen ab

10 Jahre

Mittwoch 17 Uhr - 19 Uhr Jugendtreff

ab 10 Jahre

ab 19 Uhr Kummerkasten: Für alle Jugendliche, die

einen Ansprechpartner bzw. Unterstützung bei klei-

neren und größeren Problemem brauchen.

Freitag

17 Uhr - 21 Uhr Jugendtreff



ab 12 Jahre

Amtsgericht

66849 Landstuhl, den 27.04.2010

– Vollstreckungsgericht –

Kaiserstraße 55

K 120/09


Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von



K I N D S B A C H  Blatt 1331 eingetragene, nachstehend bezeich-

nete Grundbesitz am Mittwoch, den 11.08.2010, 10.15 Uhr an

der Gerichtsstelle Landstuhl, Kaiserstraße 55, Sitzungssaal II,

Zimmer 201 versteigert werden.

BV-Nr. 3, Gemarkung Kindsbach, Flurstück 704/3, Gebäude- und

Öffnungszeiten der

Grünabfall-Sammelstelle der Gemeinde

Kindsbach

Mittwoch,

13.00 bis 19.00 Uhr,

Donnerstag, 13.00 bis 19.00 Uhr

Freitag,

13.00 bis 19.00 Uhr

Samstag,

08.00 bis 19.00 Uhr.



Amtliche Bekanntmachungen

Pendel-Bus der Ortsgemeinde Kindsbach

Zum Fahrplanwechsel 13. Dezember 2009 hat der Pendel-

busverkehr zwischen Kindsbach und der Sickingenstadt

Landstuhl Fahrt aufgenommen.

Dadurch soll den Bürgerinnen und Bürgern ohne Pkw Gele-

genheit zum Einkaufen gegeben werden.

Zu den bereits bestehenden allgemeinen Haltestellen wurden

noch zusätzlich drei mobile Haltestellen eingerichtet.

Diese befinden sich am Eingang der Mehrzweckhalle, vor

dem AC-Heim Ecke Hanfstraße-Hirtenpfad sowie an der Feu-

erwache im Hirtenpfad.

Der Pendel-Bus verkehrt Dienstag und Freitag, jeweils vor-

mittags.


Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl

Nr. 26 – Donnerstag, 1. Juli 2010

Seite 10

Freifläche, Wiesenstr. 21, zu 0,0485 ha (nach Gutachten Mehrfa-

milienhaus, 6 Whg., Wfl. ges. ca. 342 qm; Bj. ca. 1965). Verkehrs-

wert: (§ 74a ZVG) 176.000,– EUR.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 21.12.2009 in das Grund-

buch eingetragen.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als  der

Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens

im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an-

melden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der

Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem An-

spruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berech-

nung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die

Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit An-

gabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der

Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts

oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufge-

fordert, die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens zu er-

wirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für

das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstan-

des.


gez. Huwer, Rechtspfleger

Verstorbener:

Mader Jochen Heinz

verst. 08.12.1989

Feld 02

Reihe 03


Grabnummer 09+10

Verstorbene:

Weis Hedwig

verst. 25.02.1977

Die Grabaufbauten und der Grabschmuck sind bis zum

27.09.2010 zu entfernen.

Gründe:

1. Das Nutzungsrecht an der Grabstätte ist erloschen.



2. Ein Wiedererwerb der Grabstätte wurde nicht beantragt.

3. Die Angehörigen konnten nicht ermittelt werden.

Kommt der Verpflichtete dieser Aufforderung nicht nach, werden

die Grabaufbauten und der Grabschmuck nach dem o. g. Termin

von der Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verpflichteten ent-

fernt.


Landstuhl, den 21.06.2010

Verbandsgemeindeverwaltung

gez.  Dr. Degenhardt, 1. Beigeordneter

Amtsgericht

66849 Landstuhl, den 10.02.2010

– Vollstreckungsgericht –

Kaiserstraße 55

K 126/08


Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von



K I N D S B A C H  Blatt 1782 eingetragene, nachstehend bezeich-

nete Grundbesitz am Freitag, den 27.08.2010, 11.00 Uhr an der

Gerichtsstelle Landstuhl, Kaiserstraße 55, Sitzungssaal I, Zimmer

103 versteigert werden.

Miteigentumsanteil von 51/100 an dem Grundstück Gemarkung

Kindsbach, Flurstück 265/3, Gebäude- und Freifläche, Kaiserstr.

8a, zu 0,0636 ha, verbunden mit dem Sondereigentum an der

Wohnung und Balkon, im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 2

(nach Gutachten Wohnung in Zweifamilienhaus Wfl. ca. 86 qm)

Verkehrswert: (§ 74a ZVG) 50.000,– EUR.

– 2. Termin i.S. §§ 74a, 85a ZVG –

Der Versteigerungsvermerk wurde am 23.12.2008 in das Grund-

buch eingetragen.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als  der

Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens

im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an-

melden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der

Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem An-

spruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berech-

nung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die

Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit An-

gabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der

Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts

oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufge-

fordert, die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens zu er-

wirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für

das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstan-

des.

gez. Huwer, Rechtspfleger



Einebnen von Grabstätten auf dem

Friedhof der Ortsgemeinde Kindsbach

Gem. § 22 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kinds-

bach gibt die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl im Auftrag

der Ortsgemeinde Kindsbach den Ablauf der Nutzungszeit an fol-

genden Grabstätten bekannt:

Feld A


Reihe 01

Grabnummer 06+07

Verstorbene:

Müller Ottilie

verst.

Feld A


Reihe 03

Grabnummer 07

Verstorbener:

Zapf Franz Ludwig Albert

verst. 11.12.1981

Feld A


Reihe 05

Grabnummer 11

Verstorbener:

Jung Urban

verst. 23.06.1941

Feld C


Reihe 07

Grabnummer 12

Verstorbene:

Konopka Wilhelmine

verst.

Feld D


Reihe 02

Grabnummer 03+04

Verstorbene:

Grob Anna Maria

verst. 05.04.1973

Feld D


Reihe 04

Grabnummer 13+14

Verstorbener:

Hillebrandt Herbert

verst. 08.06.1978

Feld E


Reihe 04

Grabnummer 2



Spende für Freiwillige Feuerwehr

Mit einer Spende für die Freiwillige Feuerwehr überraschte Franz-

Josef Groß die Männer der Feuerwehr. Der Kindsbacher Feuer-

wehrverein hatte für jeden Feuerwehrmann zwei T-Shirts mit Auf-

druck angeschafft. So konnte jetzt Groß, im Beisein von 1.  Beige-

ordneten Dr. Peter Degenhardt und Wehrleiter Thomas Pletsch,

an den Wehrführer Christian Werner 68 T-Shirts überreichen. (eri)

Sonstige Bekanntgaben u. Mitteilungen

Öffnungszeiten des Jugendtreffs Bann

Mittwoch, 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr

Alle Jugendliche ab 12 Jahre sind herzlich willkommen.

Ortsbürgermeister Arnold Germann

Sprechstunden mittwochs

von 19 - 20 Uhr oder nach Vereinbarung

Telefon und Fax:

Gemeindehaus: 0 63 71 / 24 75

Privat: 0 63 71 / 1 25 80

Gemeinde Bann im Internet: www.bann2000.de

Sprechstunde:



Ortsbürgermeister Wolfgang Siegrist

dienstags von 18.00 - 19.00 Uhr

im Bürgerhaus, Bahnhofstr. 15a

Museum der Sickingenstadt

in der Zehntenscheune, 66849 Landstuhl



Öffnungszeiten:  Bei besonderen Anlässen (Zeiten werden in

der Presse und an dieser Stelle veröffentlicht).

Für Interessenten, Gruppen und Schulen Anmeldung bei der

Verbandsgemeinde Landstuhl, 

0 63 71 / 83-0


Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl

Nr. 26 – Donnerstag, 1. Juli 2010

Seite 11

nung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die

Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit An-

gabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der

Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts

oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufge-

fordert, die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens zu er-

wirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für

das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstan-

des.

gez. Huwer, Rechtspfleger



Sprechstunde:

Stadtbürgermeister Klaus Grumer

nach Vereinbarung



Stadtbücherei der 

Sickingenstadt Landstuhl

Bücher aller Fachrichtungen, Zeitschriften, Kas-

setten, CDs, CD-ROMs – Fernleihe –

Klassenführungen (mittwochs morgens) nach

Absprache mit Frau Graf

Kontakt: Telefon: 0 63 71 / 1 46 52    Fax: 0 63 71 / 91 34 83

Internet: www.landstuhl.de/stadtbuecherei.html

E-Mail: stadtbuecherei@landstuhl.de

Kontakt: Telefon: 0 63 71 / 1 30 08 80, Fax: 0 63 71 / 1 30 08 88

Internet: www.artothek. landstuhl.de

www.landstuhl.de

E-Mail: artothek@landstuhl.de



Anschrift Stadtbücherei u. Artothek:

Hauptstr. 3a, 66849 Landstuh

l

Öffnungszeiten:

Dienstag:     14.00 – 17.00 Uhr

Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr 

Mittwoch:     08.00 – 12.00 Uhr

Freitag: 14.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag: 14.00 – 17.00 Uhr

Samstag: 09.00 – 12.00 Uhr

Bilder


(Gemälde, Zeichnungen

und Drucke)



Amtliche Bekanntmachungen

Amtsgericht

66849 Landstuhl, den 27.04.2010

– Vollstreckungsgericht –

Kaiserstraße 55

K 121/09


Terminsbestimmung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll der im Grund-

buch von L A N D S T U H L Blatt 4053 eingetragene, nachstehend

bezeichnete Grundbesitz am Mittwoch, den 11.08.2010, 11.00



Uhr  an der Gerichtsstelle Landstuhl, Kaiserstraße 55, Sitzungs-

saal II, Zimmer 201 versteigert werden.

Miteigentumsanteil von 6,38/1.000 an dem Grundstück

Gemarkung Landstuhl, Flurstück 2792/3, Gebäude- und Freiflä-

che, Berliner Straße, zu 0,0069 ha

Gemarkung Landstuhl, Flurstück 2792/4, Gebäude- und Freiflä-

che, Berliner Str. 40, zu 0,4234 ha

Gemarkung Landstuhl, Flurstück 2792/5, Gebäude- und Freiflä-

che, Berliner Str. 38, zu 0,4837 ha

Gemarkung Landstuhl, Flurstück 2792/6, Gebäude- und Freiflä-

che, Berliner Str. 36, zu 0,3880 ha

Gemarkung Landstuhl, Flurstück 2792/10, Gebäude- und Freiflä-

che, Berliner Str. 40, zu 0,0789 ha

verbunden mit dem Sondereigentum an der Raumeinheit mit 2

Balkonen in Haus 01 im 8. Obergeschoss links vorne, im Auftei-

lungsplan mit 029 bezeichnet

(nach Gutachten Eigentumswohnung 4/5 ZKBBalk., Wfl. ca. 97

qm, in Anlage mit 166 Wohnungen in drei Wohntürmen; Bj. ca.

1973/74).

Verkehrswert: (§ 74a ZVG) 70.000,– EUR.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 31.01.2010 in das Grund-

buch eingetragen.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als  der

Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens

im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an-

melden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der

Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem An-

spruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berech-

Amtsgericht

66849 Landstuhl, den 26.05.2010

– Vollstreckungsgericht –

Kaiserstraße 55

K 13/09

Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von



L A N D S T U H L Blatt 2004 eingetragene, nachstehend bezeich-

nete Grundbesitz am Freitag, den 13.08.2010, 10.15 Uhr an der

Gerichtsstelle Landstuhl, Kaiserstraße 55, Sitzungssaal II, Zimmer

201 versteigert werden.

BV-Nr. 1, Gemarkung Landstuhl, Flurstück 383/2, Hof- und Ge-

bäudefläche, Schulstraße, zu 0,0110 ha (nach Gutachten Wohn-

haus, Wfl. ca. 145 qm; Bj. ca. 1930). Verkehrswert: (§ 74a ZVG)

100.000,– EUR.

– 2. Termin i.S. §§ 74a, 85a ZVG –

Der Versteigerungsvermerk wurde am 27.01.2009 in das Grund-

buch eingetragen.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als  der

Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens

im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an-

melden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der

Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem An-

spruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berech-

nung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die

Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit An-

gabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der

Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts

oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufge-

fordert, die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens zu er-

wirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für

das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstan-

des.


gez. Huwer, Rechtspfleger

Geschwindigkeitskontrollen

in der Sickingenstadt Landstuhl

Die Sickingenstadt Landstuhl misst die Geschwindigkeit der

Verkehrsteilnehmer in der kommenden Woche in folgenden

Straßen:


Auf der Pick und Zur Melkerei.

Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, ihre Geschwindigkeit

und ihre Fahrweise den örtlichen Gegebenheiten anzupassen!

Sonstige Bekanntgaben u. Mitteilungen

„Alte Mauern erzählen – aus der 

Geschichte Landstuhls“

Am Mittwoch vergangener Woche stellte Erich Bader in der

Stadtbücherei der Sickingenstadt Landstuhl sein neues Buch „Al-

te Mauern erzählen – aus der Geschichte Landstuhls“ vor. Zahl-

reiche interessierte Bürgerinnen und Bürger, unter ihnen auch

die Beigeordneten der Sickingenstadt Thomas Pletsch und Nor-

bert Ulrich sowie die Beigeordneten aus der Partnerstadt Pont-á-

Mousson, Laurence Ferrero und Alain Almasio mit französischen

Freunden, waren in die Stadtbücherei gekommen, um einen ers-

ten Blick in das neue Werk von Erich Bader zu werfen. Bürger-

meister Klaus Grumer begrüßte die Gäste recht herzlich und

dankte Bader sowie allen an dem Buch beteiligten Personen für

ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft. Er freute sich, dass

sich so viele Bürgerinnen und Bürger für die Geschichte der Si-

ckingenstadt interessieren.

Erich Bader stellte sein Buch kurz mit einer kleinen Bilder-Prä-

sentation vor und weckte so die Neugierde der Besucher auf sein

neues Werk. Er dankte allen, die ihn bei der Umsetzung des Pro-

jektes unterstützt haben und überreichte Bürgermeister Grumer


Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl

Nr. 26 – Donnerstag, 1. Juli 2010

Seite 12

ein Exemplar, welches zum Verbleib in der Stadtbücherei vorge-

sehen ist.

Das Buch ist in 6 Kapitel unterteilt. Die Römerzeit als Beginn der

Besiedlung Landstuhls bis hin zum berühmtesten Sohn der Sik-

kingenstadt, Franz von Sickingen, nimmt das erste Kapitel ein.

Die weiteren Kapitel beschreiben die Rolle des sogenannten

Bürgeradels zwischen 1800 und 1850 sowie die Industrialisie-

rung der Stadt. Über die Industrialisierung und besonders hier

auch über die Lebensbedingungen der sogenannten „kleinen

Leute“ bis hin zur bedeutenden Rolle Landstuhls als Kurstadt,

schlägt Bader einen großen Bogen, der auch die wichtige Frage

der Religionsfreiheit innerhalb der Bürgerschaft nicht unerwähnt

lässt.


Das Buch, sowie die CD-ROM zum Buch, können in der Stadtbü-

cherei der Sickingenstadt Landstuhl eingesehen werden. 

Erich Bader wies weiterhin auf seine Dokumentationen „Die Ge-

schichte des US-Hospitals über der Sickingenstadt Landstuhl“

sowie „Wie die Sickinger zu ihrem Wappen kamen“ hin, welche

auf CD-ROM in der Stadtbücherei angesehen oder ausgeliehen

werden können.

(eh) Am diesjährigen Rheinland-Pfalz-Tag in Neustadt/Weinstra-

ße. nahm der „1. FCK Fanclub Fairplay“ mit einem Info-Stand teil.

Den Anlass dazu gab eine Einladung von Ministerpräsident Kurt

Beck. 

Mehr als 350.000 Besucher auf dem Landesfest sorgten für regen



Zulauf bei den Fußball-Freunden. Oftmals wurde die Geduld der

in einer langen Reihe Wartenden auf eine harte Probe gestellt,

bevor sie am Glücksrad drehen durften. Wechselnde Winde wäh-

rend der drei Tage sorgten für viel Spannung beim Luftballon-

Wettflug – die Ballons schwebten in allen Himmelsrichtungen da-

von. Die Einnahmen beider Aktionen sprengten alle optimistisch-

sten Erwartungen: Der Gesamterlös von 1.814,48 Euro konnte

letztlich auf das Fanclub eigene „Rollstuhl-Sonderkonto“ überwie-

sen werden. Selbstverständlich ohne einen Cent Abzug. 

Ein großes Lob verdienten sich die 18 eingesetzten Fairplay-Hel-

fer. Gut organisiert leisteten sie hervorragende Arbeit. Jeder

brachte seine persönlichen Fähigkeiten zum Gelingen des Gan-

zen optimal ein. Allen eingesetzten Helfern DANKE für einen „Top

Job“! Aber auch den vielen unentbehrlichen Sponsoren gebührt

für ihre großzügige Unterstützung ein herzliches „Vergelts Gott“ –

ohne deren Hilfe wäre dieses Projekt nicht zu realisieren gewe-

sen.

Aus allen Teilnehmern, deren Glücksrad beim „Fairplay-Infostand



am „Rheinland-Pfalz-Tag“ auf dem Symbol „Hauptpreis“ stehen

blieb, wurden mittlerweile die Hauptgewinner ermittelt. Dazu ka-

men im kleinen Sitzungssaal des Rathauses zwei Fairplay-Vor-

standsmitglieder mit dem Bürgermeister der Sickingenstadt Land-

stuhl Klaus Grumer und seiner Mitarbeiterin Vanessa von Ah zu-

sammen. Nach der Begrüßung stellten die Fußball-Anhänger ihren

Gastgebern den neu konzipierten Fanclub-Flyer vor. Das Faltblatt

bietet eine reich illustrierte Zusammenfassung der Fairplay-Aktivi-

täten aus den letzten 15 Jahren. Dem Hausherrn wurden davon –

zusammen mit einem ebenfalls neu produzierten Fanclub-Plakat –

einige Exemplare überreicht, die im Rathaus ausliegen.

1. FCK Fanclub „Fair Play“ beim Rheinland-Pfalz-Tag

Ministerpräsident Kurt Beck besuchte den Fairplay-Stand in

Neustadt/Weinstraße und unterschrieb dabei einen Fußball

zur Erinnerung an den „Rheinland-Pfalz-Tag 2010.

Der Vorstandvorsitzende des 1. FCK, Stefan Kuntz, bei den Fairplay-


Download 248.61 Kb.

Do'stlaringiz bilan baham:
1   2   3   4




Ma'lumotlar bazasi mualliflik huquqi bilan himoyalangan ©fayllar.org 2024
ma'muriyatiga murojaat qiling