14. Kirbeessen im ogv vereinsheim
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Nummer 41 12. Oktober 2017 Jahrgang 2017 Diese Ausgabe erscheint auch online. 14.Kirbeessen im OGV - Vereinsheim Sonntag 15.Oktober 2017 ab 11.30 Uhr (Küche bis 14.30 Uhr) Verschiedene Biere, Württemberger Weine aus der Region
Nachmittags Kaffee und Kuchen Wir freuen uns auf Ihren Besuch 2 Nummer 41 Donnerstag, 12. Oktober 2017
In den letzten Tagen mussten wir leider feststellen, dass im gesamten Ort an öffentlichen Einrichtungen Schmierereien gesprüht wurden. Falls Sie sachdienliche Hinweise zu den Vorfällen beitragen können, bitten wir Sie, sich beim Bürgermeisteramt, Tel. 07144 8375 12, zu melden.
Die Sammlung erfolgt durch die Bereitschaft und das Jugendrotkreuz Kirchberg /Murr am Samstag, den 14. Oktober ab 8.00 Uhr Während der Sammlung erreichen Sie uns unter Tel. 83 11 68 (Anrufbeantworter – DRK-Heim) oder mobil unter 0172 – 98 67 080. MTB-Innenseite – ein Drittel Mittwoch, 18. Oktober 2017 von 9.00 bis 11.00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus mit Nicola Vollkommer, sie spricht zum Thema:
Herzliche Einladung zum Evangelische Kirchengemeinde Kirchberg an der Murr 3 Nummer 41 Donnerstag, 12. Oktober 2017
4 Nummer 41 Donnerstag, 12. Oktober 2017 Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjähri- gen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Na- men, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert- nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuer- erhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsmi- nisterium Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, An- schrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburts- tag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubi- läen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Mel- deverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Bei- spiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die An- schrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Le- bensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familienna- men, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die über- mittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
Bei Wahlen und Abstimmungen, an denen auch ausländische Uni- onsbürgerinnen und Unionsbürger teilnehmen können, dürfen die Meldebehörden die in § 44 Absatz 1 Satz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) bezeichneten Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache) sowie die Angaben über die Staatsangehörigkeiten dieser Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nutzen, um ihnen In- formationen von Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden, vgl. § 2 Absatz 3 des baden-würt- tembergischenAusführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG).
Die betroffenen Personen haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Nutzung ihrer Daten zu widersprechen. Alle Widersprüche können bei der Gemeinde Kirchberg an der Murr, Kirchplatz 2, 71737 Kirchberg an der Murr eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Gemäß dem Bundesmeldegesetz darf die Meldebehörde Vor- und Fa- miliennamen, akademische Grade und Anschriften der volljährigen Einwohner in verschiedene Weise übermitteln. Zum Gedenken an Luise Kroll die am Sonntag, den 2. Oktober 2017 im Alter von 97 Jahren verstorben ist. Gemeinsam mit ihrem Ehemann war Frau Luise Kroll als Haus- meisterehepaar von 1964 bis 1980 für die Grund- und Haupt- schule, die Gemeindehalle und die Kindergärten zuständig. Mit viel persönlichem Einsatz und Idealismus erfüllten beide die- se umfangreiche Tätigkeit. Zudem war Frau Kroll als Reinigungs- kraft in diesen Gebäuden tätig. Mit Frau Luise Kroll verlieren wir im hohen Alter eine geschätzte Mitbürgerin und ehemalige Mitarbeiterin. Wir werden Frau Kroll in ehrender Erinnerung behalten. Den Angehörigen gilt unsere herzliche Anteilnahme. Im Namen der Gemeinde Kirchberg an der Murr Frank Hornek Bürgermeister Ortsübliche Bekanntmachungen der Gemeinde Kirchberg an der Murr Auszug aus dem Bundesmeldegesetz Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. No- vember 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zu- sammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung voran- gehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melde- register erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familien- namen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mit- geteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstim- mung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bun- desamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, frei- willigen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deut- scher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, gemäß § 36 Absatz 2 BMG der Datenüber- mittlung zu widersprechen. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesell- schaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. ✟
5 Nummer 41 Donnerstag, 12. Oktober 2017 Die Daten dürfen jedoch nicht übermittelt werden, wenn der Be- troffene dies verlangt oder soweit eine Auskunftssperre besteht. Es werden deshalb diejenigen Einwohner, die eine Veröffentlichung ih- rer Daten nicht wünschen, gebeten, dies schriftlich dem Bürgermeis- teramt Kirchberg an der Murr mitzuteilen. Diejenigen Personen, die unsbereits eine Übermittlungssperre mitgeteilt haben, bleiben wei- terhin bestehen. ö -------------------------------------------------------------------------------------------------------- Übermittlungssperren: ❏
Pressesperre (keine Veröffentlichung von Alters- und Ehejubila- ren) § 50 Abs. 2 BMG ❑ Parteisperre (keine Weitergabe der Daten an Parteien/Wählerver- einigungen) § 50 Abs. 1 BMG ❑ Kirchensperren (keine Datenübermittlung von Familienmitglie- dern an öffentl.-rechtliche Religionsgemeinschaften) § 42 BMG ❑ Urkundenanforderungssperre (Widerspruch gegen eine Urkun- denanforderung) § 12 der Meldeverordnung ❑
Wehrverwaltungssperre (keine Übermittlung der Daten an die Wehrverwaltung) § 58c Absatz 1 Satz 1 Soldatengesetz Widerspruch gegen die gekennzeichneten Übermittlungs- sperren Ich widerspreche der Veröffentlichung meiner Daten, bei den oben gekennzeichneten Übermittlungssperren. Name: ........................................................................................... Vorname: ...................................................................................... Geburtsdatum: .............................................................................. Straße: .......................................................................................... ..................................................................................................... (Datum, Unterschrift) ö ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gemeindekasse geschlossen Am Montag, 16. Oktober ist die Gemeindekasse wegen Fort- bildung nicht besetzt.
Ab Montag, 09.10.2017 fährt der Ortsbus wie folgt: - Täglich an Schultagen um 07:28 Uhr Abfahrt nach Kirchberg - Täglich an Schultagen um 12:31 Uhr Ankunft in Zwingelhausen - Dienstags an Schultagen um 13:28 Uhr Ankunft in Zwingelhausen Nähere Informationen können Sie dem aktuellen Fahrplan entneh- men. Diesen finden Sie u.a. auf unserer Homepage "News".
• ein goldenes Armkettchen, gefunden am 1. Oktober, in der Les- singstraße • ein einzelner Schlüssel, gefunden in der Mörikestraße Die Fundsachen können zu den üblichen Öffnungszeiten im Rat- haus, Zimmer 12, abgeholt werden. Freiwillige Feuerwehr Kirchberg/Murr Montag, 16. Oktober Gesamte Wehr: 20:00 Uhr, Übung Jugendfeuerwehr Montag, 16. Oktober Jugendfeuerwehrtreff: 18:00 Uhr Mitteilungen September 2017 Wir gratulieren zur Geburt: 26.07.2017 Max, Sohn der Eheleute Falko Piesch und Jasmin Piesch geb. Wol- ter, wohnhaft Amselweg 01.08.2017
Kugler geb. Eckert, wohnhaft Mörikestraße Wir gratulieren zur Eheschließung: 01.09.2017 Christian Alexander Sendler und Theda Adele Kruse, beide wohn- haft Uhlandstraße 15.09.2017 Alexander Kiesel und Melissa Nadja Melchert, beide wohnhaft Danziger Straße 28.09.2017 Daniel Strohbeck und Sandra Nägele, beide wohnhaft Sudeten- straße
Sterbefälle: keine
Wir gratulieren allen älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern recht herzlich zum Geburtstag und wünschen ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit für das neue Lebensjahr. Samstag, 14. Oktober Herr Wilhelm Axmann, Hauffstraße, 76 Jahre Dienstag, 17. Oktober Herr Herbert Winger, Mörikestraße, 79 Jahre Stördienste Süwag Strom, Tel. 07144 266 233 Stadtwerke Backnang Gas, Tel. 07191 176-17 Wasserversorgung, Tel. 07144 38690 Elektroinnung Ludwigsburg, 07141 220 353
Die AWG weist darauf hin, dass die Deponien in Backnang-Stein- bach, Schorndorf und Winnenden "Eichholz" wegen einer Betriebs-
6 Nummer 41 Donnerstag, 12. Oktober 2017 versammlung am Donnerstag, 19. Oktober bereits um 15.00 Uhr geschlossen werden. Telefonische Nachfragen bei der AWG-Verwaltung in Waiblingen sind an diesem Tag ab 16.00 Uhr nicht mehr möglich. Die AWG bittet dafür um Verständnis. Der VVS informiert Haltausfall Feuerbach, Ersatzverkehr Sa, 14. Okt. von 1.20 Uhr bis Mo, 16. Okt., 4.50 Uhr Sa, 21. Okt. von 1.20 Uhr bis Mo, 23. Okt., 4.50 Uhr Sa, 28. Okt. von 1.20 Uhr bis Do, 2. Nov., 4.50 Uhr Die Bauarbeiten im Bereich des Bahnhofs Feuerbach, bei denen die Bahnstrecke zum neuen Stuttgarter Hauptbahnhof hergestellt und an die bestehenden Gleise angebunden wird, gehen unvermindert weiter.
Es stehen an folgenden Tagen nur zwei der vier Gleise für den Bahn- betrieb zur Verfügung. • Sa, 14. Okt. von 1.20 Uhr bis Mo, 16. Okt., 4.50 Uhr • Sa, 21. Okt. von 1.20 Uhr bis Mo, 23. Okt., 4.50 Uhr • Sa, 28. Okt. von 1.20 Uhr bis Do, 2. Nov., 4.50 Uhr Kommt es zu folgenden Einschränkungen: Die Linien S4 und S5 verkehren nur im Halbstundentakt und halten in beiden Richtungen nicht in Feuerbach. Dies gilt auch für den Nachtverkehr der Linie S4 und S5. Abfahrten in Richtung Ludwigsburg: in Schwabstraße zu Minute 02, 22, 32 und 52; in Hauptbahnhof zu Minute 08, 28, 38 und 58; in Zuffenhausen zu Minute 07, 17, 37 und 47. Abfahrten der Linie S5 in Richtung Schwabstraße in Bietigheim zu Minute 07 und 37; Abfahrten der Linie S4 in Richtung Schwabstraße in Marbach zu Minute 25 und 55. Am Mo. 30. Okt. verkehrt die Linie S4 geteilt: zwischen Schwab- straße <-> Marbach und zwischen Marbach <-> Backnang. In Marbach ist daher ein Umstieg notwendig. Beachten Sie bitte die abweichenden Abfahrtsgleise in Zuffenhau- sen, Kornwestheim und Marbach! Zwischen Zuffenhausen <-> Feuerbach ein Ersatzverkehr mit Bus- sen eingerichtet: Haltestellen der Ersatzbusse: Zuffenhausen, ZOB Feuerbach, Bahnhof Feuerbach kann in/aus Richtung Stuttgart nur mit der Stadtbahnli- nie U6 bzw. in/aus Richtung Bad Cannstatt mit der Stadtbahnlinie U13 erreicht werden. Die Linie S6/60 verkehrt nur zwischen Böblingen(Sindelfingen)/ Weil der Stadt <-> Zuffenhausen (Gleis 12). Dies gilt auch für den Nachtverkehr der Linie S6. Zur Umfahrung der Baustelle können Sie auch die Relex-Buslinie X60 zwischen Leonberg, Bahnhof und Stuttgart-Universität im Stun- dentakt nutzen. Der Bus hält auch an der Haltestelle Gerlingen/ Schillerhöhe Bosch. Bitte berücksichtigen Sie in Ihrer Reiseplanung die geänderten und längeren Fahrzeiten. Benutzen Sie ggf. eine Verbindung früher. Wir bitten Sie um Ent- schuldigung für die notwendigen Bauarbeiten. Tipp: Erstellen Sie sich Ihren „Persönlichen Fahrplan“ für die Bauzei- ten. Der persönliche Fahrplan kann individuell an eigene Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden. Der Service steht Ihnen im In- ternet unter www.bahn.de/persoenlicherfahrplan zur Verfügung. Diakoniestation Mittleres Murrtal Hausnotruf-Mitarbeiter Hr. Krauch verabschiedet Die Diakoniestation Mitt- leres Murrtal verabschie- det ihren technischen Mitarbeiter Hr. Krauch. Er hat im Bereich Haus- notruf mitgearbeitet, Ge- räte installiert und war bei technischen Proble- men immer schnell zur Stelle. Wir danken ihm für sei- ne geleistete Arbeit und wünschen ihm für die Zu- kunft alles Gute. Wenn Sie sich für einen Hausnotruf interessieren, beraten wir Sie gerne. Landratsamt Ludwigsburg -untere Flurbereinigungsbehörde- Öffentliche Bekanntmachung Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Marbach a.N./Erdmannhausen (Altenberg) 1. Die Grundstückseigentümer und die Erbbauberechtigten im Flurneuordnungsgebiet - Teilnehmer - sowie sonstige Interessier- te werden zur Wahl des Vorstands auf Mittwoch, den 08.11.2017 um 18:30 Uhr in die Kelter Marbach (Affalterbacher Straße 65, 71672 Marbach am Neckar)
eingeladen. 2. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG auf 3 festgesetzt. Für jedes Mitglied ist gemäß § 21 Abs. 5 FlurbG ein Stellvertreter zu wählen. Nach § 2 des bad.- württ. Ausführungsgesetzes zum FlurbG (AGFlurbG) muss min- destens 1 Mitglied des Vorstands und 1 Stellvertreter aus dem Kreis derjenigen gewählt werden, die am Flurneuordnungsver- fahren nicht beteiligt sind. 3. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Es liegt daher im Interesse aller Teilnehmer, sich an der Wahl zu beteiligen. 4. Wahlberechtigt sind die Teilnehmer (§§ 21 Abs. 3, 10 Nr. 1 FlurbG). Wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ha- ben oder nicht voll geschäftsfähig sind, steht das Wahlrecht den gesetzlichen Vertretern zu. Bevollmächtigte haben sich durch schriftliche Vollmacht auszuweisen. 5. Jeder im Wahltermin anwesende Teilnehmer hat insgesamt je- weils nur je 1 Stimme für jedes zu wählende Vorstandsmitglied und jeden Stellvertreter, selbst wenn er als Eigentümer und zu- gleich als Miteigentümer am Flurneuordnungsverfahren beteiligt ist. Nur eine Stimme hat auch der Bevollmächtigte, auch wenn er selbst zugleich Teilnehmer ist oder mehrere Teilnehmer ver- tritt. Bruchteilsgemeinschaften (Miteigentümer) und Gesamt- handsgemeinschaften (z.B. Erbengemeinschaften) haben jeweils nur 1 Stimme gemeinschaftlich. 6. Wählbar ist jeder Volljährige, auch wenn er nicht Teilnehmer am Flurneuordnungsverfahren ist. Die Bewerbung von Frauen ist besonders erwünscht. Wahlvorschläge können bis zum 07.11.2017 beim Landratsamt -un- tere Flurbereinigungsbehörde- (Postfach 760, 71607 Ludwigsburg; E-Mail: Flurneuordnung@landkreis-ludwigsburg.de) eingereicht werden. Es sind aber auch Personen wählbar, die nicht auf einem Wahlvorschlag stehen. Ein Satzungsentwurf gemäß den gesetzlichen 7 Nummer 41 Donnerstag, 12. Oktober 2017 Vorgaben wird ab dem 12.10.2017 im Rathaus Marbach (Marktstr. 23, Zimmer 21) sowie im Rathaus Erdmannhausen (Pflasterstr. 15, Zimmer 25) zur Einsicht ausgelegt. Zusätzlich kann diese Bekanntmachung mit Satzungsentwurf auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwick- lung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4097) eingesehen werden. Bietigheim-Bissingen, den 25.09.2017 gez. Meyer DS
Ärztlicher Notfalldienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst Backnang Samstags und sonntags von 8:00 bis 23:00 Uhr feiertags von 8:00 Uhr bis 23:00 Uhr Ärztliche Notfallpraxis Backnang im Gesundheitszentrum Back- nang, Karl-Krische-Straße 4, Tel. 116117, www.notfallpraxis-backnang.de Allgemeiner Notfalldienst Rems-Murr-Klinik Winnenden Am Jakobsweg 2 71364 Winnenden Mo, Di, Do 18:00 Uhr - 0:00 Uhr Mi, Fr 14:00 Uhr - 0:00 Uhr Sa, So und Feiertag 8:00 Uhr - 0:00 Uhr
Erlachhofstr. 1, Ludwigsburg, Tel. 116117 Kinderärztlicher Notfalldienst Rems-Murr-Kreis Der Kinderärztliche Notfalldienst im Rems-Murr-Kreis findet von Montag bis Freitag von 18:00 Uhr - 22:00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr - 20:00 Uhr in den Ambulanz- räumen der Kinderklinik Winnenden, Am Jakobsweg 1, statt.
Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis für Kinder- und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Freitag 18.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bit-
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen. Während dieser Zeiten ist der Bereitschaftsdienst unter der Telefon- nummer 01805 / 01 12 30 erreichbar. Zahnärztlicher Notfalldienst Rems-Murr-Kreis 0711 7877744 Kreis Ludwigsburg 0711 7877733 Samstag 8:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr Augenärztlicher Notfalldienst Patienten wenden sich an die zentrale Augenärztliche Notfallpra- xis am Katharinenhospital in der Augenklinik, Kriegsbergstraße 60, Haus K, 70174 Stuttgart. Die Notfallpraxis hat geöffnet von Freitag 16 – 22 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen von 9 – 22 Uhr. Zu den übrigen Zeiten im Notfalldienst ist die Notaufnahme der Augenklinik zuständig. Sie erreichen den Augenärztlichen Bereitschaftsdienst unter
www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen Notdienst der Apotheken Täglicher Wechsel, Beginn 8.30 Uhr bis Ende 8.30 Uhr am nächsten Tag.
Apotheke Palm, Marbach/Neckar, Marktstr. 22, 07144 5360 Uhland-Apotheke, Backnang, Uhlandstr. 16, 07191 65577
Römer-Apotheke, Benningen, Studionstr. 7, 07144 14693 Sturmfeder-Apotheke, Oppenweiler, Hauptstr. 47, 07191 44551
Apotheke Kirchberg, Kirchberg, Kirchplatz 1, 07144 36726 Montag, 16. Oktober Apotheke im Kaufland Steinheim, Steinheim, Steinbeissstr. 15, 07144 80040 Apotheke St. Ulrich, Sulzbach an der Murr, Backnanger Str. 3, 07193 919191
Apotheke am Bahnhof, Marbach/Neckar, Rielingshäuser Str. 1, 07144 4073 Center-Apotheke im Kaufland, Backnang, Sulzbacher Str. 201, 07191 91151100
Palm´sche Apotheke am Rathaus, Freiberg, Marktplatz 10, 07141 707677 Johannes-Apotheke, Backnang, Burgplatz 3, 07191 9033070 Donnerstag, 19. Oktober Stadt-Apotheke, Großbottwar, Bei der Stadtmauer 1, 07148 922273 Hörschbach-Apotheke, Murrhardt, Hörschbachstr. 61, 07192 900917 Rats-Apotheke, Allmersbach im Tal, Backnanger Str. 48, 07191 359020 Sekunden entScheiden iM nOtFALL Feuerwehr, Notarzt und Rettungsdienst 112 Download 82.83 Kb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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