Forum menschenrechte


Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)


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Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) 
Bundesvorstand 
Postfach 110372 
10833 Berlin 
Tel.: 030 24060-763 
Fax: 030 24060-408 
E-Mail: 
internationales@dgb.de
 
Website: 
www.dgb.de
 
Ansprechpartner: Bianca Kühl / Frank Zach (Abteilung Internationale Gewerkschaftsarbeit) 
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist der Dachverband von acht Mitgliedsgewerkschaften. Er steht für 
eine solidarische Gesellschaft. Er ist die Stimme der Gewerkschaften gegenüber den politischen Entschei-
dungsträgern, Parteien und Verbänden in Bund, Ländern und Gemeinden. Er koordiniert die gewerkschaftlichen 
Aktivitäten. 
Seit seiner Gründung 1949 ist er dem Prinzip der Einheitsgewerkschaft verpflichtet. Er ist - wie seine Mitglieds-
gewerkschaften - pluralistisch und unabhängig, aber keineswegs politisch neutral. Er bezieht Position im Inte-
resse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 
Die Verwirklichung der Menschenrechte ist für Gewerkschaften eine Verpflichtung. In vielen Teilen der Welt 
sind Ausbeutung und Unterdrückung der Menschenrechte nach wie vor an der Tagesordnung. Die Freiheit, sich 
zu Gewerkschaften zu vereinigen, das Recht auf Tarifverhandlungen, das Verbot von Zwangsarbeit, Kinderar-
beit und Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugung, Natio-
nalität oder sozialer Herkunft sind für den DGB Menschenrechte, die es global zu verteidigen gilt. 
Der DGB ist Mitglied im Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB), in dem sich demokratische Gewerkschafts-
bünde aus 155 Staaten zusammengeschlossen haben. Der IGB bildet ein weltweites Netzwerk aus über 312 
Organisationen, die gemeinsam für eine soziale Gestaltung der Globalisierung kämpfen. 
Der DGB vertritt bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) die Interessen der deutschen Beschäftigten 
und wirkt an der Gestaltung internationaler sozialer Standards mit. Durch universelle soziale Mindeststandards 
in der Arbeitswelt soll die ILO, als UN-Organisation, zur sozialen Ausrichtung der Globalisierung beitragen. 
Diese Sozialstandards sollen die wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte konkretisieren. 
 
Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. 
Referat Menschenrechte 
Postfach 101142 
70010 Stuttgart 
Tel.: 0711 2159-743 
Fax: 0711 2159-368 
E-Mail: 
m.windfuhr@diakonie-human-rights.org
 
Ansprechpartner: Michael Windfuhr, Referatsleiter 
Im Diakonischen Werk der EKD arbeiten evangelische Landes- und Freikirchen und über 100 Fachverbände in 
allen Feldern kirchlicher Sozialarbeit in Deutschland zusammen. Das 1977 mit dem Auftrag eingerichtete Refe-
rat Menschenrechte, in Einzelfällen für Opfer von Menschenrechtsverletzungen unterstützend tätig zu werden, 
bearbeitet übergreifende Menschenrechtsthemen und fördert Initiativen zur Verbesserung der Menschenrechts-
situation in ausgewählten Ländern. Außerdem wird die Weiterentwicklung der Strukturen des Menschenrechts-
schutzes auf nationaler wie internationaler Ebene unterstützt. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen neben der allge-

 
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meinen Servicefunktion der Menschenrechtsfachstelle für die gesamte Diakonie und „Brot für die Welt“ vier 
Schwerpunktthemen, die für die Arbeit der kommenden Jahre von großer Bedeutung sein werden: 
1. Schutz von Menschenrechtsverteidigern und Menschrechtsverteidigerinnen 
Internationale Lobbyarbeit ist zur Rückerlangung der Sicherheit von akut bedrohten Menschenrechtsverteidi-
gern oftmals eine entscheidende Komponente. Zentrale Idee und Anliegen der Arbeit des Referats ist es, den 
Schutz von Menschenrechtsverteidigern sowohl von bürgerlichen und politischen wie auch von wirtschaftlichen, 
sozialen und kulturellen Menschenrechten vor allem in den regionalen Menschenrechtsschutzsystemen zu 
stärken, d. h. Partner zu befähigen, geeignete Fälle im afrikanischen, europäischen und interamerikanischen 
Menschenrechtssystem voranzubringen. Eilaktionen zu ausgewählten Fällen komplementieren den Ansatz. 
2. Überwindung von Gewalt und Durchsetzung von Menschenrechten im Kontext von Gewaltökonomien und 
sich zuspitzender Ressourcenkonflikte 
Im schwierigen Umfeld von Situationen, in denen Staatlichkeit nur noch in Fragmenten funktioniert, ist es not-
wendig, über menschenrechtliche Antworten nachzudenken und Möglichkeiten der Arbeit für Betroffene aufzu-
zeigen. Die Arbeit des Referats konzentriert sich auf Situationen von sich zuspitzenden Ressourcenkonflikten 
und versucht, Partnerorganisationen in ihrer Arbeit zu unterstützen, auf dem Weg Demokratisierung von unten 
sowie Dokumentations- und Monitoringkapazitäten aufzubauen. Gleichzeitig wird zu ausgewählten Themen auf 
internationaler Ebene versucht, Regelwerke mitzuentwickeln, die helfen können, relevante Akteure in diesen 
Ländern Menschenrechtsstandards zu unterwerfen. 
3. Menschenrechtsschutz und Armutsbekämpfung 
Die Arbeit zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten (WSK-Rechten) ist unter dem Leitmo-
tiv Menschenrechtsschutz und Armutsbekämpfung zusammengefasst. Sie konzentriert sich zunächst auf zwei 
Artikel des Paktes über Rechte des WSK-Rechtskatalogs, da beide für besonders arme Bevölkerungsgruppen 
von enormer Bedeutung sind: das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (umfasst Nahrung, Wasser, 
Wohnen) und das Recht auf soziale Sicherheit. Im Zentrum steht die Förderung von Dokumentationssystemen 
für Verletzungen der WSK-Rechte. Die Arbeit umfasst auch die Weiterentwicklung der begonnenen Kooperati-
onsarbeit mit anderen Akteuren zu extraterritorialen Staatenpflichten (auch Pflichten anderer Akteure) und zur 
Budgetierung der Kosten der Umsetzung von WSK-Rechten. 
4. Bekämpfung der Straflosigkeit 
Im Mittelpunkt des Themas steht die Arbeit zur Dokumentation von gravierenden Menschenrechtsverletzungen 
(Exhumierungen etc.) und, im Rahmen von ausgewählten Fällen, die gerichtliche Verfolgung von Menschen-
rechtsverletzungen. Zukünftig sollen zwei weitere Themen aufgegriffen werden: der Zusammenhang von Armut 
und Straflosigkeit, d. h. der kaum vorhandene Zugang besonders armer Gruppen zu formellen Gerichten, die 
Tatsache, dass diese selten für Arme entscheiden sowie die fehlende Justiz in fast rechtsfreien Räumen bei 
"failings states". 
 

 
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European Center for Constitutional and Human Rights e. V. (ECCHR) 
Zossener Straße 55-58, Aufgang D 
10961 Berlin 
Tel.: 030 400485-90 
Fax: 030 400485-92 
E-Mail: 
info@ecchr.eu
 
Website: 
www.ecchr.eu
 
Ansprechpartner: Albert Koncsek 
  
Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) ist eine gemeinnützige und unabhängige 
Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von einer kleinen Gruppe renommierter Men-
schenrechtsanwälte gegründet, um die Menschenrechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 
sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen 
Mitteln zu schützen und durchzusetzen. Dabei fühlen wir uns dem kreativen und effektiven Gebrauch des 
Rechts als Motor für gesellschaftliche und soziale Veränderungen verpflichtet. Das ECCHR will europäische 
Menschenrechtsanwälte und Menschenrechtsaktivisten besser vernetzen, um ihr Wissen und ihre Erfahrung im 
Kampf um Menschenrechte auszutauschen und gemeinsam Strategien über die Grenzen hinweg zu entwickeln. 
  
ECCHR initiiert, führt und unterstützt juristische Verfahren als strategisches Mittel, um staatliche und nichtstaat-
liche Akteure für schwerwiegende Verletzungen von Menschenrechten zur Verantwortung zu ziehen. Es kon-
zentriert sich dabei auf Fälle, bei denen vor allem europäisches und internationales Recht gewinnbringend an-
gewendet werden kann, die nicht von anderen Organisationen oder Institutionen rechtlich verfolgt werden und 
die besonders geeignet sind, als Präzedenzfälle den Schutz von Menschenrechten in Europa und in der Welt 
voranzubringen. Das ECCHR beteiligt sich am wissenschaftlichen Diskurs und stellt auch eigene Ermittlungen 
an. Darüber hinaus hilft das ECCHR bei der Koordinierung und Entwicklung von Prozess- und Verteidigungs-
strategien.  
 
Die Arbeit des ECCHR konzentriert sich zurzeit auf vier Bereiche: 
 
UNIVERSELLE JUSTIZ 
WIRTSCHAFT UND MENSCHENRECHTE 
TERRORISMUSBEKÄMPFUNG UND MENSCHENRECHTE 
GENDER UND MENSCHENRECHTE 
 
Zusätzlich zu diesen juristischen Arbeitsbereichen ergänzen weitere drei Programme das Profil des ECCHR als 
juristische Menschenrechtsorganisation. 
 
Netzwerke 
In Europa gibt es lediglich einen kleinen Kreis erfahrener Menschenrechtsanwältinnen und -anwälte, die auf 
transnationaler Ebene tätig sind und das Fachwissen und die Erfahrung haben sowie die Ressourcen aufbrin-
gen können, um strategische juristische Menschenrechtsverfahren betreiben zu können. ECCHR unterstützt 
den Wissensaustausch zwischen der Anwaltschaft und Universitäten und die Diskussion von koordinierten Pro-
zessstrategien. 
 
Young Lawyers Program 
ECCHR setzt sich besonders dafür ein, dass die nächste Generation von Juristinnen und Juristen Kompetenz 
und Expertise im Bereich des internationalen Menschenrechtsschutzes erwirbt. Deswegen ist die Ausbildung 
von Praktikantinnen und Praktikanten, Referendarinnen und Referendaren sowie jungen Juristinnen und Juris-
ten von besonderer Bedeutung für das Konzept des ECCHR. Diese bekommen die Gelegenheit, an innovativen 
und bekannten Menschenrechtsprozessen unter der Leitung von Experten mitzuwirken. 
  

 
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Öffentlichkeitsarbeit 
Das ECCHR organisiert Konferenzen, Vorträge und öffentliche Veranstaltungen, unterhält intensive Kontakte zu 
den Medien und veröffentlicht Studien und Informationsbroschüren sowohl im Internet als auch in gedruckter 
Form. Weiterhin nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ECCHR an zahlreichen Veranstaltungen in 
Deutschland, Europa und weltweit teil. 
  
Herausforderungen und Perspektiven 
Die Geltung der Menschenrechte weltweit zu verwirklichen, ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit. 
Auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts kommt es in allen Regionen der Erde zu schweren und systematischen 
Menschenrechtsverletzungen: Genozid, Folter, Vertreibung, Unterdrückung, Diskriminierung, Freiheitsberau-
bung oder Verfolgung aus ethnischen, politischen und religiösen Motiven sind ebenso weit verbreitet wie die 
Einschränkung sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Rechte. Viele Regierungen und staatliche Instanzen 
haben über Jahrzehnte solche Verbrechen aktiv begangen oder geduldet und Menschen elementare Rechte 
vorenthalten. Aber auch durch rabiate Geschäftspraktiken privater Unternehmen werden Menschenrechte oft 
verletzt und missachtet. 
 
Bis heute werden die Verantwortlichen solche Menschenrechtsverletzungen selten zur Verantwortung gezogen. 
Dabei wurde die Notwendigkeit einer strafrechtlichen Verfolgung von Gräueltaten spätestens seit den Internati-
onalen Militärtribunalen in Nürnberg und Tokio erkannt – die Straflosigkeit der verantwortlichen Personen leistet 
neuen Verbrechen Vorschub. Um die Menschenrechte effektiv zu schützen und durchzusetzen, gewinnt des-
halb der Einsatz rechtlicher Mittel immer mehr an Bedeutung. In den vergangenen Jahren wurden einige der 
wichtigsten und innovativsten Menschenrechtsfälle in Europa initiiert – so etwa die Strafanzeigen in Spanien 
gegen den früheren chilenischen Präsidenten Augusto Pinochet und die frühere argentinische Militärjunta oder 
die Strafanzeigen in Deutschland und Frankreich gegen den ehemaligen US-Verteidigungsminister Donald 
Rumsfeld und den usbekischen Innenminister Zakir Almatow. Nicht zuletzt diese Einzelinitiativen haben die 
Notwendigkeit einer unabhängigen Organisation aufgezeigt, die Menschenrechtsfälle in Europa effektiv zu ko-
ordinieren und Strategien für die juristische Aufarbeitung zu entwickeln. Wie das Beispiel des CIA-
Entführungsflug-Programms zeigt, operieren die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen oft 
über Grenzen hinweg auf internationalem Terrain, was eine engere Kooperation von Menschenrechtsorganisa-
tionen und Anwaltschaft auf europäischer und internationaler Ebene unabdingbar macht. 
  
Das ECCHR ist beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg registriert und beim zuständigen Finanzamt für Körper-
schaften als gemeinnütziger Verein anerkannt. 
  
Publikationen 
 
ECCHR (Hrsg.): »Extraordinary rendition« flights, torture and accountability – a European approach, 
Berlin 2009, 2nd edition. 
 
Wolfgang Kaleck und Miriam Saage-Maaß: Transnationale Unternehmen vor Gericht. Über die Gefähr-
dung der Menschenrechte durch europäische Firmen in Lateinamerika (Heinrich Böll Stiftung Band 4), 
Berlin 2008. 
 
Das ECCHR bringt mehrmals im Jahr einen informativen Newsletter in deutscher und englischer Spra-
che heraus, der über die Website bezogen werden kann. 
 

 
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FIAN-Deutschland e. V. 
FoodFirst Informations- und Aktions-Netzwerk 
Briedeler Straße 13 
50969 Köln 
Tel.: 0221 70200-72  
Fax: 0221 70200-32  
Email: 
u.hausmann@fian.de
 
Website: 
www.fian.de
 
Ansprechpartnerin: Ute Hausmann 
FIAN wurde 1986 als internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht gegründet, sich zu ernähren. 
Die Verletzungen des Rechts auf Nahrung sind zahlreich: Kleinbauern werden für Exportplantagen von ihrem 
Land verdrängt. Ureinwohner verlieren ihr Land durch Großprojekte wie Staudämme, oftmals ohne jede Ent-
schädigung. Landarbeiterinnen und Landarbeiter verdienen zu wenig, um ihre Familien ernähren zu können. 
Die Lage der Landlosen wird bei Agrarreformen oftmals ignoriert. 
FIAN bringt Verletzungen des Rechts auf Nahrung in die Öffentlichkeit und vor die VN-Menschenrechtsgremien, 
wendet sich an die verantwortlichen Regierungen und Unternehmen. Am wichtigsten sind die konkreten Aktio-
nen der FIAN-Mitglieder: regelmäßige Protestschreiben im Fall akuter Menschenrechtsverletzungen, Unterstüt-
zung bundes- und weltweiter Kampagnen sowie die kontinuierliche Fallarbeit der lokalen Gruppen. Heute sind 
bei FIAN in Deutschland mehr als 2.400 Menschen engagiert. Weltweit hat FIAN Mitglieder in über 60 Ländern 
auf allen Kontinenten. 
Arbeitsgebiete: 
Verletzungen des Menschenrechts auf Nahrung haben in vielen Ländern dieselben Ursachen. Im Rahmen von 
themenspezifischen Kampagnen macht FIAN diese Zusammenhänge deutlich und kämpft gemeinsam mit Part-
nern aus dem Süden für grundlegende Veränderungen. 
Aktuelle Kampagnen zu den Themen: Agrarreform, Agrarhandel, Goldabbau, Erz-, Kohle-, und Stahlgewin-
nung, Staudamm-Bau, Menschenrechte in Blumenplantagen. 
Publikationen: 
 
FOOD FIRST – FIAN-Magazin für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte (vier-
teljährlich); 
 
diverse Dokumentationen, Bücher, Broschüren, Ausstellungen und Filmproduktionen zu den verschie-
denen Themen der Kampagnen. 
 

 
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Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. 
in Bonn: 
Godesberger Allee 149 
53170 Bonn 
Tel.: 0228 883-8000 
Fax: 0228 883-9219 
in Berlin: 
Hiroshimastraße 28 
10785 Berlin 
Tel.: 030 26935-7000 
Fax: 030 26935-9246 
E-Mail: 
Britta.Utz@fes.de
 
Website: 
www.fes.de
 
Ansprechpartnerin: Britta Utz, Referentin für Menschenrechte 
Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) wurde 1925 gegründet und ist die älteste politische Stiftung Deutschlands. 
Friedrich Ebert war der erste demokratisch gewählte deutsche Staatspräsident. Die FES ist eine private und 
gemeinnützige Institution, die den Ideen der sozialen Demokratie verpflichtet ist: Freiheit, Solidarität und soziale 
Gerechtigkeit. Die Aufgaben in Deutschland und in etwa 100 Ländern sind politische Bildung und politische 
Beratung, internationale Zusammenarbeit, Studienförderung und Forschung. Neben den Zentralen in Bonn und 
in Berlin sind in der Bundesrepublik weitere Bildungsstätten und regionale Büros eingerichtet, die Bildungsver-
anstaltungen für alle interessierten Bürger und Bürgerinnen anbieten. 
Den Schwerpunkt der Stiftungsarbeit bilden Maßnahmen, die den gesellschaftspolitischen Wandel hin zu mehr 
Demokratie und zur Bildung und Stärkung einer "Zivilgesellschaft" fördern. Daneben führt die Friedrich-Ebert-
Stiftung Konferenzen und Seminare durch, die Menschenrechtsthemen in den Mittelpunkt stellen. Durch die 
Unterstützung der Entwicklung einer rechtsstaatlichen, demokratischen Kultur bemüht sich die Stiftung, die 
politischen Rahmenbedingungen für die Beachtung der Menschenrechte zu verbessern. 
Die menschenrechtsbezogene Arbeit der FES ist themenorientiert und bedient sich der Vermittlung über Semi-
nare und Workshops, Dialogplattformen, Fachtagungen und Publikationen. Hinweise auf aktuelle Veranstaltun-
gen in Deutschland und Genf: 
www.fes.de/gpol/inhalt/vera_mr.php
 und 
www.fes-globalization.org/geneva/events.htm
 
Wir legen besonderen Wert auf die Gleichrangigkeit und Interdependenz der wirtschaftlichen sozialen und kul-
turellen Menschenrechte mit den bürgerlichen und politischen Menschenrechten. 
Einige Ziele unserer internationalen Arbeit: 
 
Förderung der Verfassungs- und Rechtsentwicklung; Stärkung des demokratischen Rechtsstaats, in-
terkultureller Dialog, internationale Strafgerichtsbarkeit und IStGH; 
 
Aufbau und Förderung demokratischer Interessensvertretung, z. B. Wirtschafts- und Berufsverbände, 
Frauenorganisationen, Gewerkschaften (
www.fes.de/gpol/inhalt/gewerkschaft.htm
); 
 
Dezentralisierung und Ausbau der Selbstverwaltungskapazität als Beitrag zur und Verbesserung der 
Regierungsfähigkeit ("good governance"); 
 
Förderung unabhängiger Medien und einer demokratischen Kultur mit Transparenz; 
 
Entwicklung von Politikinstrumenten, die den sozialen Bedürfnissen benachteiligter Gruppen Rechnung 
tragen; z. B. Dialog mit Minderheiten, Genderstrategien (
www.fes.de/gpol/inhalt/gender.htm
); 
 
Wir bemühen uns um eine verstärkte Integration menschenrechtlicher Themen in die Projektarbeit im 
Rahmen der bestehenden Beratungstätigkeit und um eine stärkere Beteiligung an der Menschen-

 
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rechtsdiskussion in der Bundesrepublik. Zu diesem Zweck führen wir eigene Veranstaltungen durch 
und fördern den Politikdialog zur Globalisierung (
www.fes.de/gpol/inhalt/globalisierung.htm
), zur Re-
form der VN sowie zur Arbeit des VN-Menschenrechtsrats (FES-Büro Genf: 
www.fes-
globalization.org/geneva/index.htm
). 
Seit 1994 verleiht die Stiftung jährlich einen Menschenrechtspreis: 
www.fes.de/themen/menschenrechtspreis
 
Publikationen der FES zum Thema Menschenrechte: 
www.fes.de/gpol/inhalt/publikationen_mr2.php
 
 
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit 
Truman-Haus 
Karl-Marx-Straße 2 
14482 Potsdam-Babelsberg 
Tel.: 0331 7019-0/-232  
Fax: 0331 7019-133  
E-Mail: 
ulrich.wacker@fnst.org
  
Website: 
www.fnst.org
 
Ansprechpartner: Dr. Christian Taaks 
Als Stiftung für liberale Politik will die Friedrich-Naumann-Stiftung dazu beitragen, dem Prinzip "Freiheit in Men-
schenwürde" in allen Bereichen der Gesellschaft Geltung zu verschaffen – in Deutschland wie auch zusammen 
mit ihren Partnern im Ausland. Liberale Politik zur Förderung von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und 
Demokratie will die Achtung der Rechte des Einzelnen, seiner Bürger- und Sozialrechte einschließlich des 
Rechts auf Privateigentum. Im Einklang mit diesen politischen Grundsätzen setzt sich die Friedrich-Naumann-
Stiftung in Deutschland und weltweit für die Verwirklichung ihrer Ziele durch politische Bildung, Politikdialog und 
Politikberatung ein. Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte sind ein Schwerpunkt in der In- und 
Auslandsarbeit der Stiftung. 
Auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse des Vorstands koordiniert die Geschäftsstelle der Stiftung in 
Potsdam-Babelsberg die Arbeit der Theodor-Heuss-Akademie in Gummersbach, der Regionalbeauftragten in 
verschiedenen Bundesländern und der Regionalbüros in Mittel-, Südost- und Osteuropa, Mittelmeerländern, 
Afrika, Lateinamerika und Asien. 
Im Rahmen des Internationalen Politikdialogs finden darüber hinaus Maßnahmen zum regionalen und internati-
onalen Erfahrungsaustausch sowie zur Vernetzung und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen national, regi-
onal und international tätigen Partnern im Menschenrechtsbereich an verschiedenen Standorten statt (u. a. in 
Brüssel, Straßburg, Genf, New York und Washington). 
Arbeitsgebiete (Beispiele): 
Die Stärkung nationaler, regionaler und internationaler Instrumente zum Schutz und zur Förderung der Men-
schenrechte ist ein Schwerpunkt der Arbeit der Friedrich-Naumann-Stiftung. So setzt sich die Stiftung gemein-
sam mit Partnern in Südostasien für die Schaffung eines regionalen Mechanismus auf der Ebene der ASEAN-
Staaten ein. Mit Konferenzen in Straßburg unterstützt sie den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit 
zwischen den europäischen, afrikanischen und amerikanischen Kommissionen und Gerichtshöfen sowie den 
Institutionen der Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen. 
Im Rahmen ihrer Bemühungen um die friedliche Bearbeitung und die Prävention von Konflikten ist der Schutz 
und die Förderung der Rechte ethnokultureller und nationaler Minderheiten sowie indigener Völker ein weiterer 
Arbeitsschwerpunkt. Als Grundlage dieser Arbeit hat die Stiftung eine "Erklärung der Rechte der Minderheiten" 
verabschiedet. Die Stiftung und ihre Partner setzen sich mit verschiedenen Initiativen für die Umsetzung der 

 
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darin proklamierten Grundsätze ein – in Politik, Gesellschaft und Recht auf regionaler, nationaler und internati-
onaler Ebene. 
Die Demokratisierung von Sicherheitskräften – Militär, Polizei und Geheimdienste – sowie ihre Verpflichtung auf 
Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sind der dritte aktuelle Arbeitsschwerpunkt der Stiftung. 
Aufbauend auf erfolgreichen Initiativen auf diesem Gebiet vor allem in Lateinamerika und Asien zielen Studien
Beratungseinsätze und Seminare in verschiedenen Regionen der Welt darauf ab, gemeinsam mit demokrati-
schen politischen Parteien, Menschenrechtsorganisationen und Einrichtungen der Politikberatung entsprechen-
de Reformen der Sicherheitskräfte anzustoßen und mitzugestalten. 
Die Stiftung setzt sich darüber hinaus für die Achtung der Menschenrechte in Ländern ein, in denen diese auf 
besonders eklatante Weise verletzt werden – zum Beispiel in Myanmar (Burma). Gemeinsam mit Unterstüt-
zungsgruppen in 70 Ländern engagiert sie sich für die Wahrung der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und 
kulturellen Rechte der Tibeter. Ein Schwerpunkt der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland ist die 
Bekämpfung von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit sowie ihrer politischen, gesellschaftlichen und 
sozialen Ursachen. Dazu finden neben Seminaren u. a. auch Schülerwettbewerbe statt. 
Publikationen (Beispiele): 
 
"Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie heute" vom Arbeitskreis Internationales der Sti-
pendiaten (2002); 
 
"Die Rechte von Minderheiten" vom Liberalen Institut "Demokratie und Entwicklung. Diskussionsergeb-
nisse einer Gemeinschaftsreihe" (2005). 
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Do'stlaringiz bilan baham:
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