Freie und Hansestadt


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Hamburg

Flaggen und Admiralität
Die Landesflagge zeigt die Wappen-Burg auf rotem Grund. Mit dem ältesten derartigen Gesetz überhaupt, regelte Hamburg die Flaggenführung auf Schiffen seit 1270. Zunächst ist es eine rote Flagge auf die später das Wappen gesetzt wird. Aufgrund zunehmender Uneinheitlichkeit von Farben und Burg wird die genaue Gestaltung vom Senat 1751 und nochmals 1834 mit durchgreifenderem Erfolg festgelegt. Die Gestaltung der Burg folgt seit 1860 der Wappen-Darstellung. Die Staatsflagge ist dem Senat vorbehalten. Sie zeigt das große Wappen mit weißer Umrahmung auf rotem Grund und wurde 1897 geschaffen. Eine schwarz-rot-golden unterlegte Staatsflagge bildet den Stander, der vom Ersten Bürgermeister und dem Bürgerschaftspräsidenten bei Staatsbesuchen am Fahrzeug geführt wird.[32]
Ein Wappen der Admiralität, die Wappen-Burg mit darunter gelegtem Anker, besteht seit 1642 und wird von staatlichen Wasserfahrzeugen geführt. Ebenso tragen diese die Admiralitätsflagge, welche das Wappen auf rotem Grund zeigt, als Bugflagge (Gösch). Sie wird sonst ausschließlich von Behörden verwendet, die der Seeschifffahrt dienen.[32]
Siehe auch: Landeswappen HamburgListe der Flaggen deutscher Länder und Liste der Wappen in Deutschland
[Bearbeiten]Hymne, Stadtname, Stadtpatrone, Wahlsprüche
Die bei offiziellen Anlässen verwendete, aber nicht rechtlich festgeschriebene Landeshymne Hamburgs ist Stadt Hamburg an der Elbe Auen. Das 1828 entstandene Lied wird auch Hammonia genannt, eineneulateinische Form des Stadtnamens (eigentlich Hamburgum). 1370 wird in einem Schreiben der Stadtname erstmals fälschlich als Burg bzw. Stadt des Hammon (= römischer Gott Jupiter) bezeichnet. Tatsächlich leitet sich der Name Hamburg - ausgehend von der Hammaburg im 9. Jahrhundert - vom altsächsischen Wort hamme/ham, für ein in die Marsch vorspringendes erhöhtes (auch bewaldetes) Gelände am Ufer von Fluss oder Sumpf ab. Die Bezeichnung Hammonia, als Name der Schutzgöttin der Stadt, geht auf eine 1710 erschaffene Kantate von Barthold Heinrich Brockes[33] zurück und wird nachfolgend auch häufig als bildliche Allegorie, in Form einer Frauengestalt dargestellt, die die Stadt repräsentiert. Stadtpatronin der Zeit vor der Reformation ist hingegen Maria, der auch der ehemalige Hamburger Mariendom geweiht war.
Der lateinische Inschrift über dem Portal des Rathauses„Libertatem quam peperere maiores digne studeat servare posteritas“ (sinngemäß: „Die Freiheit, die die Alten erwarben, möge die Nachwelt würdig zu erhalten sich bemühen“) wird auch als Wahlspruch der Stadt angesehen, ist als solcher jedoch nicht verankert. Er war bereits an zwei früheren Stadttoren und im mittelalterlichen alten Rathaus zu lesen[34] und weist auf das Selbstbewusstsein eines Stadtstaates hin, der als reichsunmittelbare Freie Reichsstadt jedwede Fürstenherrschaft abgestreift hat. Am Sitz von Parlament und Landesregierung wird er heute auch im Hinblick auf die errungene freiheitlich Demokratie und die republikanische Tradition der Stadt gedeutet. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts trägt die Stadt auch offiziell den Beinamen Freie Stadt, als ehemals völlig souveräner Staat und heutiges Bundesland. In gleicher Zeit wurde der bereits zuvor verwendete Zusatz Hansestadt, wie auch in den beiden anderen gemeinsamen Erben der Hanse, der Schwesterstädte Bremenund Lübeck, Teil des Staatstitels. Der Ausspruch „Hamburg - Das Tor zur Welt“ oder „Deutschlands Tor zur Welt“ besitzt seit langem eine hohe Bekanntheit, im Gegensatz zu anderen kurzfristigen Beinamen oder Sprüchen der Stadtwerbung. Er tauchte erstmals nach dem Beitritt Hamburgs zum deutschen Zollgebiet (1888) auf, einer Zeit, in der sich Hamburg zu einem der führenden Welthäfen entwickelte.[35] In der Präambel der 1952 verabschiedeten Landesverfassung bezeichnet Hamburg sich selbst als „Welthafenstadt“, die „eine ihr durch Geschichte und Lage zugewiesene, besondere Aufgabe gegenüber dem deutschen Volke zu erfüllen [hat]. Sie will im Geiste des Friedens eine Mittlerin zwischen allen Erdteilen und Völkern der Welt sein.“
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