Verben wie
bringen, kommen, geben, machen nennt man Funktionsverben, wenn sie z. B. in
folgenden Verbindungen auftreten:
zum Abschluss
zur Aufführung bringen/ kommen
zur Verteilung
zur Entfaltung
Anregung
Versprechen
Erlaubnis geben
Einwilligung
Andeutung
Ausführungen
machen
Mitteilung
Funktionsverben sind den Hilfsverben insofern verwandt, als sie das Prädikat nicht allein,
sondern nur in Verbindung mit anderen sprachlichen Elementen (Akkusativobjekt oder
Präpositionalgruppe) bilden können. Das Funktionsverb hat
durchweg nur grammatische
Funktion: Es trägt zwar alle Merkmale des Finitums (Tempus, Modus, Genus, Person, Numerus),
hat aber seine Wortbedeutung mehr oder weniger verloren; als Hauptsinnträger des Prädikats dient
das Akkusativobjekt bzw. die Präpositionalgruppe. In vielen Fällen
kann deshalb das
Funktionsverb gegen ein einfaches, dem Akkusativ bzw. dem Substantiv der Präpositionalgruppe
etymologisch verwandtes Vollverb ausgetauscht werden:
Erlaubnis geben – erlauben, in Ordnung
bringen – ordnen, eine Mitteilung machen – mitteilen, in Wegfall kommen – wegfallen.
In syntaktischer Hinsicht ist wichtig, dass Funktionsverbgefüge vielfach nicht ins Passiv
gesetzt werden können:
Die Besprechung nahm einen unguten Verlauf. – (Nicht:)
Ein unguter
Verlauf wurde von der Besprechung genommen.
Namentlich für die Funktionsverbgefüge mit Präpositionalgruppe gilt,
a)
dass sie nur mit dem Partikel nicht (sondern nicht
kein) negiert erden kann:
Man brachte
die Sache nicht in Ordnung. – (Nicht:)
Man brachte die Sache in keine Ordnung;
b) und dass ihr Substantiv in der Regel nicht erfragt werden kann:
Man brachte die Sache in
Ordnung. – (Nicht:) Wohin brachte man die Sache?
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