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Bewertung der Umweltverträglichkeit
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Немисча пена
5.4 Bewertung der Umweltverträglichkeit
Anhand der Sicherheitsdatenblätter [52-57] der Schaumlöschmittel wurden spezifische Daten ausgewählt und zur Bewertung der Umweltverträglichkeit herangezogen. Diese spezifischen Daten sind die Wassergefährdungsklasse (WGK), die Umwelttoxizität und die Abbaubarkeit bzw. die Persistenz. Nach der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) [58] wird die Wassergefährdungsklasse von Stoffgemischen entweder basierend auf den Einstufungen der Bestandteile oder auf Grundlage von Tierversuchen durchgeführt. Die möglichen Einstufungen erfolgen in WGK 1 - schwach wassergefährdend, WGK 2 - wassergefährdend und WGK 3 - stark wassergefährdend. Alle Stoffe, die Dispergiermittel (z.B. Tenside) enthalten, müssen nach der VwVwS mindestens der WGK 1 zugeordnet werden. Allen fluortensidfreien untersuchten Schaumlöschmitteln wird laut den zugehörigen Sicherheitsdatenblättern die WGK 1 zugeordnet. Auf der Grundlage von Versuchen mit Algen (Desmodesmus subspicatus), Krustentieren (Daphnien) und Ratten (spezifizierte pathogenfreie Wistar Ratten) sowie der biologischen Abbaubarkeit bestätigt ein externer Prüfbericht [59] diese Einteilung für eines der fluorfreien Schaumlöschmittel. Infolge der gleichen Zuordnung in die Wassergefährdungsklassen kann diese nicht für die Bewertung der Schaumlöschmittel herangezogen werden. Jedoch kann durch die Einstufung aller untersuchten Schaumlöschmittel in die niedrigste WGK geschlussfolgert werden, dass diese Schaumlöschmittel in niedrigen Konzentrationen kurzfristig nur eine geringe Belastung für die Umwelt darstellen. In allen vorliegenden Sicherheitsdatenblättern wurde nach oder in Anlehnung an die OECD Richtlinien 201, 202 und 203 [60-62] die Umwelttoxizität klassifiziert. Zur Beschreibung der Umwelttoxizität werden die Substanzen an Algen und Cyanobakterien, Wasserflöhen (Daphnien) und Fischen getestet. Dabei wird die niedrigste Konzentration, bei dem 50 % der Testlebewesen nach definierten Zeiträumen noch leben, ermittelt. Für die bestmögliche Einstufung nach VwVwS muss diese niedrigste Konzentration einen Wert größer als 100 mg/l betragen. Alle untersuchten Schaumlöschmittel halten diese Grenze ein. Die niedrigste Konzentration wurden für zwei der Schaumlöschmittel in einem Bereich von (100 – 1000) mg/l und für drei weitere Schaumlöschmittel oberhalb von 1000 mg/l angegeben. Lediglich eines der untersuchten Schaumlöschmittel wurde mit einer niedrigen Konzentration von < 100 mg/l angegeben. Die biologische Abbaubarkeit der Schaumlöschmittel wurde gemäß DIN EN ISO 9888 [63] untersucht. Demnach wird der biologische Abbau über einen definierten Zeitraum an Belebtschlamm untersucht, indem der gemessene chemische Sauerstoffbedarf oder der gelöste organische Kohlenstoff überwacht wird. Da einige 49 persistente Stoffe jedoch unter diesen Verfahrensbedingungen nicht zerfallen, sind die Messungen des chemischen Sauerstoffbedarfs oder der gelösten organischen Kohlenstoffe z.B. für PFTs nicht geeignet. Die Resultate dieser Messungen (Abbauraten) lassen somit keine Rückschlüsse zu, welche Stoffe abgebaut wurden und welche Zerfallsprodukte evtl. dabei entstanden sind. Die Abbauraten von zwei Schaumlöschmitteln sind sehr hoch (100 % und 99 % in 28 Tagen). Die Zerfallsprodukte können dabei vernachlässigt werden, weil in diesen Fällen unter den gegebenen Testbedingungen keine bzw. fast keine weiter oxidierbaren Bestandteile enthalten sind. Die übrigen vier Schaumlöschmittel können ohne weitere Analyse der Zerfallsprodukte nicht hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit bewertet werden. Um ein Verbreitung dieser Stoffe in der Umwelt auszuschließen, sind zusätzliche Analysen auf persistente Stoffe notwendig. |
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