Mitteilungsblatt der Politischen Gemeinde Hohentannen Herausgeber
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- Traumquote und Solidarität
- GEMEINDEKANZLEI Aus der Einwohnerkontrolle
- Todesfälle
- 75 Jahre
- 85 Jahre
- Ergänzungsleistungen (EL)
- Neue kommunale Bauordnung
- GEMEINDERAT
- Neue Spitex-Telefonnummer für die ganze Schweiz
- Kindes- und Erwachsenenschutz- behörde (KESB)
Seite 1 Februar 2013 47. Ausgabe
Dorfziitig für die Dörfer Hohentannen und Heldswil
Politische Gemeinde Hohentannen Redaktion: Nora Brügger, Christof Rösch, Michael Schönholzer
Zeichnung von Lara Rüfenacht, Heldswil, 3. Klasse, Primarschule Götighofen, zum Thema „Mein Energiesparhaus“ Die Zeichnungen aller Primarschülerinnen und Primarschüler sind zurzeit zur Besichtigung in der Gemeindeverwaltung ausgestellt.
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Traumquote und Solidarität Liebe Leserinnen und Leser, liebe Mitbewohner
Freude überkommt mich, aber auch ein bisschen Stolz über unsere Einwohner, wenn ich die hohe Beteiligungsquote beim Glasfaserprojekt „Fibre to the home“ im Dorf Hohentannen sehe.
Sagenhafte 75 % aller möglichen Haushaltungen schliessen per sofort an! Solche Traumquoten gibt es sonst fast nirgends. Oft hörte ich auch, dass sich Einwohner, welche mit der jetzigen Internetleistung (noch) zufrieden sind, aus Solidarität anschliessen, damit das Projekt auch realisiert werden kann.
Übrigens, der deutsche Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass ein nicht funktionierendes Internet die Lebensqualität vermindere. Da liegen wir ja gold- richtig, wenn wir gleich beides verbinden.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Freude, gute Le- bensqualität und Zuversicht!
Ihr Gemeindeammann Christof Rösch
Indianerweisheit
Ein alter Indianer zu seinem Enkel: „In mir wütet ein Kampf. Es ist eine Auseinandersetzung zwischen zwei Wölfen, die in meinem Herzen wohnen. Der eine Wolf ist böse; er besteht aus Wut, Eifersucht, Habsucht, Grössenwahn, Schuld, Groll, Lügen, Stolz, Überheblichkeit und Eigennutz. Der andere Wolf ist gut; er ist Freude, Friede, Liebe, Hoffnung, Gelas- senheit, Demut,
Freundlichkeit, Zufriedenheit, Frei- gebigkeit und Mit- gefühl. Auch in dir wütet dieser Kampf – ja, in jedem Men- schen.“
Der junge Indianer fragt neugierig: „Und welcher Wolf wird gewinnen?“. Alter Indianer: „Der Wolf, den du fütterst“.
Gemeindekanzlei
Seite 2 Gemeinderat
Seite 6 Schulgemeinden
Kirchgemeinden
Seite 11 News aus den Vereinen
Seite 13 Allerlei
Seite 15 Kulturelles und Veranstaltungen Seite 19 GemeindePOWER.ch
Seite 22
Aus der Einwohnerkontrolle Einwohnerbestand per 31. Dezember 2012: 604 Einwohnerinnen und Einwohner Geburten 09.09.2012: Plavec Livon, Sohn von Michèle und Pascal Plavec 13.11.2012: Rechsteiner Sophie Hannah, Tochter von Odile und Christian Rechsteiner
Todesfälle 15.12.2012: Wehrli Rino, Hohentannen
Als neue EinwohnerInnen heissen wir herzlich will- kommen:
Ammann Claudia und Anton mit Marvin und Shannon, Hohentannen Berger Peter, Heldswil Bollhalder Claudia, Hohentannen Bregenzer Benjamin, Heldswil Dietrich Manuel, Hohentannen Eberl Astrid, Hohentannen Frey Michael, Hohentannen Hegnauer Miriam, Hohentannen Hug Franziska, Hohentannen Ibraimi Ljatife und Elgadaf mit Miran, Helds- wil Krüsi Peter, Hohentannen Müller Melanie und Alexander mit Melina, Heldswil Müller Lang Adelheid, Heldswil Schelling Andrea, Heldswil Scherrer Nicole und Pascal mit Laura und Dario, Hohentannen Schröder Jochen, Heldswil Zanolari Nicole, Heldswil Zerres Marion, Hohentannen Zurbrügg Franziska und Daniel, Heldswil Seite 3 Februar 2013 47. Ausgabe
Wegzüge Aus unserer Gemeinde verabschieden wir:
Aegerter Monika mit Dominique und Raphael Bregenzer Benjamin Brunner Willi Fitzi Rosmarie Gerber Eric Häuptle Erika Kreis Manuela Kreis Nadine Kreutzmann René Messerli Anna Messerli Liliane Rüegg Martha und Albert Sabadarz Joanna und Grzegorz mit Marek und Nicole Stark Doris Stark Ramona Thormann Simona und Sven Zähner Judith und Thomas mit Livio
Im Jahr 2013 dürfen/durften wir den folgenden Per- sonen zu einem hohen runden Geburtstag gratulie- ren:
70 Jahre 02.05.1943 Zimmermann Veronika,
Hohentannen 25.05.1943 Angehrn Niklaus, Heldswil 29.10.1943 Fisch Ruth, Hohentannen
04.05.1938 Forster Markus, Heldswil 30.06.1938 Schürmann Anna Maria,
Hohentannen 80 Jahre 25.01.1933 Schneiter Ernst, Heldswil 13.12.1933 Schnetzer Thomas, Hohentannen 30.12.1933 Strub Madeleine, Heldswil
11.08.1928 Niklaus Kurt, Hohentannen 11.11.1928 Jud Christian, Hohentannen
19.05.1923 Gfeller Niklaus, Heldswil 28.08.1923 Buchegger Josef, Heldswil
Einwohnerbestand
Bestand Im Jahr 2012 sind 46 [vorangegangenes Jahr: 47] Personen zugezogen, 65 [34] Personen sind wegge- zogen. 4 [4] Einwohner sind gestorben, dafür sind 9 [4] Ge- burten zu verzeichnen.
Ohne Berücksichtigung der Wochen- und Kurzauf- enthalter ergibt sich damit eine ständige Wohnbevöl- kerung per 31. Dezember 2012 von 604 Einwoh- nern.
Dies entspricht einer Abnahme von 14 Einwohnern gegenüber der Bestandeserhebung vom 31.12.2011.
Auf den ersten Blick scheint dies eine massive Ab- nahme. Allerdings unterliegt der Einwohnerbestand stets den Mutationsschwankungen (z.B. per 19.02.2013 bereits wieder 615 Einwohner)
31.12.2004: 600 Einwohner 31.12.2005: 599 Einwohner 31.12.2006: 604 Einwohner 31.12.2007 607 Einwohner 31.12.2008: 620 Einwohner 31.12.2009: 593 Einwohner 31.12.2010: 605 Einwohner 31.12.2011: 618 Einwohner 31.12.2012: 604 Einwohner
Bevölkerungszusammensetzung Insgesamt leben in unserer Gemeinde 548 [560] Schweizer (256 Frauen, 292 Männer) und 56 [58] Ausländer (30 Männer, 26 Frauen). Dies entspricht einem Ausländeranteil von 9.27% [9.4%].
283 Personen gehören der evangelisch-reformierten Landeskirche an, 155 Einwohner sind der römisch- katholischen Landeskirche zugehörig.
Im Ortsteil Hohentannen wohnen 316 [328] Leute, im Ortsteil Heldswil 288 [290].
56% der erwerbstätigen Einwohner arbeiten im 1. Sektor, sind also in der Landwirtschaft tätig. 25% arbeiten in der Industrie oder dem Gewerbe und 19% sind in der Dienstleistungsbranche tätig.
Am 1. Januar 2011 trat das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung in Kraft. Damit ändert sich ab diesem Datum die Finanzierung der Pflegekosten im Betagten- und Pflegeheim.
Weiterhin wird die obligatorische Krankenversiche- rung einen Anteil an die Pflegekosten leisten. Dieser Anteil wird künftig vom Bund für die ganze Schweiz einheitlich festgelegt. Neu haben Bewohnerinnen und
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Bewohner selbst nur noch einen begrenzten Anteil der Pflegekosten zu bezahlen. Die restlichen Pflege- kosten werden vom Staat finanziert. Betreuungs- und Aufenthaltskosten werden vom Bewohner selbst oder über die Ergänzungsleistungen bezahlt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die AHV-Zweigstelle Hohentannen, Michael Schönhol- zer, gemeinde@hohentannen.ch, Tel. 071 422 54 80.
Personen die eine Rente der AHV oder IV erhalten können aufgrund ihrer persönlichen Lebenssituation Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben.
Die Ergänzungsleistungen zur AHV- oder IV-Rente helfen dort, wo die Renten die Lebenskosten nicht zu decken vermögen. Für Ergänzungsleistungen be- steht ein rechtlicher Anspruch, es sind keine Sozial- hilfeleistungen. Zusammen mit der AHV und der IV gehören die Er- gänzungsleistungen zum sozialen Fundament unse- res Staates.
Haben Sie allgemeine Fragen zur EL? Haben Sie vielleicht Anspruch auf EL?
Für eine Beratung wenden Sie sich bitte an die AHV- Zweigstelle Hohentannen, Michael Schönholzer, gemeinde@hohentannen.ch, Tel. 071 422 54 80.
Gemäss dem seit 01.01.1996 geltenden Bundesge- setz über die Krankenversicherung (KVG) erhalten Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Ver- hältnissen einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung, die Prä- mienverbilligung. Werden die Anspruchsvorausset- zungen erfüllt, wird die Prämienverbilligung Personen ausgerichtet, die am 1.1. ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Thurgau hatten oder während einem Teil des Jahres als Kurzaufent- halter/innen oder Grenzgänger/innen im Kanton Thurgau angemeldet sind und die in der Schweiz gemäss KVG obligatorisch grundversichert sind. Im Ausland wohnhafte nicht erwerbstätige Familienan- gehörige von Niedergelassenen, Grenzgänger/innen, Jahres- und Kurzaufenthalter/innen mit Schweizer bzw. EG-/EFTA-Staatsbürgerschaft sind ebenfalls zum Bezug einer Prämienverbilligung berechtigt, falls sie in der Schweiz gemäss KVG obligatorisch versi- chert sind.
Grundlage für die Berechnung der Prämienverbilli- gung ist gemäss kantonaler Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung die provisorische vor- jährige Steuerrechnung. Massgebend für erwachse- ne Personen sind die einfachen satzbestimmenden Steuerfaktoren, die Fr. 800.-- nicht überschreiten dürfen. Kinder erhalten eine Prämienverbilligung, sofern das steuerbare Vermögen der Eltern Fr. 0.-- nicht übersteigt.
Lassen sich im Nachhinein gestützt auf die definitive Steuerveranlagung für das IPV-Jahr gegenüber der provisorischen Steuerrechnung verschlechterte wirt- schaftliche Verhältnisse nachweisen, kann die ver-
Erwachsene erhalten für das Jahr 2013 eine Prä- mienverbilligung zwischen Fr. 840.-- und Fr. 1´680.--. Es gelten drei Abstufungen:
Kategorie Einfache Steuer zu 100% in Fr. Prämienverbilligung 2013 in Fr. A bis 400.-- 1'680.-- B bis 600.-- 1'260.-- C bis 800.-- 840.--
Für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr beträgt die Prämienverbilligung Fr. 630.--, sofern das steuer- bare Vermögen der Eltern nicht Fr. 0.-- übersteigt.
Der Anspruch auf Prämienverbilligung aufgrund der vorjährigen provisorischen Steuerrechnung verfällt am Ende des Jahres, für das die Prämienverbilligung zusteht.
Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt über ein Antragssystem. Im Sinne einer Dienstleistung ermitteln die Gemeinden die bezugsberechtigten Personen und stellen diesen im Verlauf des Früh- jahrs ein Antragsformular zu. Sollten Sie von Ihrer Wohnsitzgemeinde im Frühjahr keinen Antrag erhal- ten haben und sind Sie der Meinung, dass Sie auf- grund Ihrer Steuerfaktoren zum Bezug der Prämien- verbilligung berechtigt sind, melden Sie sich bis spä- testens Ende Jahr bei der thurgauischen Wohnsitz- gemeinde, in der Sie am 1.1. Ihren Wohnsitz hatten. Kurzaufenthalter/innen sowie Grenzgänger/innen müssen in jedem Fall selber Antrag auf Prämienver- billigung stellen.
Bei Fragen zur Individuellen Prämienverbilligung wenden Sie sich bitte an die Krankenkassenkontroll- stelle Hohentannen, Michael Schönholzer, gemein- de@hohentannen.ch, Tel. 071 422 54 80.
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Neue kommunale Bauordnung
Der Regierungsrat hat die Revision Ortsplanung der Politischen Gemeinde Hohentannen mit Entscheid vom 8. Oktober 2012 genehmigt. Dies bedeutet, dass seit Genehmigungsentscheid u.a. das überarbeitete Baureglement und der neue Zonenplan in Kraft und somit massgebend sind.
Auf der Gemeindehomepage (www.hohentannen.ch) können das Bauregelement und der Zonenplan an- geschaut und heruntergeladen werden. Auf der Ge- meindekanzlei kann das Bauregelement in gedruck- ter Form gratis bezogen werden.
Bei Fragen gibt Gemeindeschreiber Michael Schön- holzer gerne Auskunft.
Es gibt bezüglich des Schutzplanes noch einen Vor- behalt. So ist ein Rekursverfahren noch nicht abge- schlossen. Dabei geht es darum, dass eine be- schwerdeberechtigte Organisation mit dem Entscheid des Gemeinderates nicht einverstanden ist und erei- chen möchte, dass eine Liegenschaft doch denkmal- pflegerisch geschützt werden soll.
Per 1. Januar 2013 wurden vom Kanton das neue Planungs- und Baugesetz (PBG), die Verordnung dazu (PBV) sowie die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) in Kraft gesetzt.
Demnach müssen die Gemeinden ihrerseits ihre kommunalen Reglemente und Planungen so anpas- sen, dass sie dem übergeordneten Recht entspre- chen. Bis dies geschehen ist, bricht das übergeord- nete Recht die Vorschriften der Gemeinden. Das kann in der Praxis dazu führen, dass eine Bau- reglementsbestimmung nicht anwendbar ist, weil sie nicht dem kantonalen Baugesetz entspricht.
Damit ein zielgerichtetes Arbeiten ohne Leerläufe möglich ist, bitten wir Sie freundlich vor jedem Bauvorhaben (egal ob im, am oder ums Haus) frühzeitig mit der Bauverwaltung Kontakt aufzunehmen.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Bau- eingabe. Gegebenenfalls bestätigen wir Ihnen auch, dass gar kein Baugesuch einzureichen ist oder das vereinfachte Verfahren angewendet werden kann.
Nützen Sie diese Serviceleistung, Bauverwalter Mi- chael Schönholzer steht Ihnen gerne zur Verfügung. Tel. 071 422 54 80, gemeinde@hohentannen. Steuererklärung 2012
Ende Januar 2013 wurde die Steuererklärung 2012 an alle Steuerpflichtigen der Gemeinde Hohentannen verschickt. Die ordentliche Einreichefrist der Steuer- erklärung ist der 31. Mai 2013. Sollten Sie noch wei- tere Steuerformular benötigen, können Sie diese gerne auf dem Gemeindesteueramt Hohentannen beziehen.
Bitte beachten Sie unbedingt das Beiblatt „wichtige Mitteilung zur Einreichung der Steuererklärung 2012“, welches mit der Steuererklärung 2012 mitge- schickt wurde.
Seit der Steuerperiode 2011 werden im Kanton Thurgau die eingereichten Steuererklärungen inklusi- ve der Beilagen vollständig gescannt und elektro- nisch bearbeitet. Die elektronische Archivierung der Papierakten bringt mit sich, dass keine Rücksen- dung von eingereichten Dokumenten erfolgt. So- fern Sie die Original-Belege noch benötigen, legen Sie bitte gut lesbare Belegkopien bei.
2012 Auch in diesem Jahr kann die Steuererklärung mit der Steuererklärungssoftware „eFisc 2012“ ausgefüllt werden.
Neu haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Ihre Steu- ererklärung elektronisch via Internet einzureichen. Das dazu notwendig Passwort finden Sie unten rechts auf der ersten Seite der Original- Steuererklärung. Bitte beachten Sie, dass Sie nur die ausgefüllten Steuererklärungsformulare elektronisch abgeben können. Alle Beilagen wie zum Beispiel der Lohnausweis, Beleg Säule 3a, Bankbelege etc. müs- sen weiterhin in Papierform dem Steueramt einge- reicht werden. Sämtliche Beilagen reichen Sie bitte zusammen mit dem Hauptformular der Original- Steuererklärung sowie der ausgedruckten und unter- schriebenen Übermittlungsquittung (kann nach der elektronischen Übermittlung ausgedruckt werden) ein. Die Steuererklärung gilt erst dann als einge- reicht, wenn die unterschriebene Quittung beim Steueramt eingegangen ist.
Natürlich ist es weiterhin möglich, sämtliche Formula- re auszudrucken und uns mit allen dazugehörigen Belegen sowie der Original-Steuererklärung einzurei- chen. Bitte denken Sie in diesem Fall daran, die fünf- te Seite der Steuererklärung (mit dem Barcode) zu unterschreiben.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Nora Brügger, Leiterin Steueramt, gerne zur Verfügung. Tel. 071 422 54 80, nora.bruegger@hohentannen.ch Seite 6 Februar 2013 47. Ausgabe
GEMEINDERAT
Der Gemeinderat hat eine Energiekommission ge- gründet und deren Arbeit in einem Reglement gere- gelt. Die Energiekommission soll den Gemeinderat insbesondere in allen Energiebelangen unterstützen und das kommunale Förderprogramm verwalten. In der Kommission werden die bereits im 2000-Watt- Projekt tätigen Personen mitarbeiten. Es sind dies Herr René Honauer (Kommissionspräsident), Herr Thomas Vicentini, Frau Esther Höner und Gemeinde- rat Manfred Negraszus.
Neue Spitex-Telefonnummer für die ganze Schweiz Die Spitex hat neu eine einheitliche Telefonnummer! Eine einzige Telefonnummer in der Schweiz führt künftig zur gewünschten Spitex-Organisation. Die Wahl 0842 80 40 20 und die anschliessende Eingabe einer Postleitzahl genügen, um mit den zuständigen Spitex-Verantwortlichen der Non-Profit-Spitex ver- bunden zu werden.
Die bisherigen lokalen Telefonnummern bleiben wei- terhin bestehen und können nach wie vor benutzt werden.
behörde (KESB)
Die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) haben im Kanton Thurgau am 1. Januar 2013 ihre Arbeit aufgenommen. Download 375.08 Kb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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