Mitteilungsblatt
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Stimmen, 2 Nein – Stimmen und 1 Enthaltung die Zustimmung zur be- antragten Befreiung auf Überschrei- tung des Baufensters.
Wohnhauses mit Doppelgarage auf einer Teilfläche des Grundstückes Flst. Nr. 3146, Wiesenstr., Lottstet- ten; Bürgermeister Link erläutert das Bau- vorhaben und merkt an, dass das ur- sprüngliche Baugrundstück geteilt und mit zwei Neubauten bebaut wird. Er erläutert, dass sich das Baugrund- stück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befindet. Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen zum Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Dop- pelgarage.
Mitteilungsblatt Lottstetten / Donnerstag, 05.01.2017 13
A M T L I C H E M I T T E I L U N G E N
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
Einwohnermeldeamt Neues Bundesmeldegesetz seit 01.11.2015 Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters Zum 01.11.2015 ist das neue Bun- desmeldegesetz in Kraft getreten. Danach sind Wohnungsgeber (Ver- mieter) verpflichtet, alle Einzüge von Mietern an das Einwohnermeldeamt mittels einer
Wohnungsgeberbe- scheinigung schriftlich zu melden. Das erforderliche Formular steht ab sofort auf unserer Homepage zur Ver- fügung (www.lottstetten.de/Rat- haus/Bürgerservice/Formulare). Na- türlich ist das Formular auch beim Meldeamt direkt erhältlich. Der voll- ständig ausgefüllte Vordruck hat der jeweilige Mieter bei der Anmeldung dem Einwohnermeldeamt vorzule- gen.
aus dem Melderegister Widerspruch gegen die Übermitt- lung von Daten an Parteien, Wäh- lergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmelde- gesetz (BMG) in der seit 01.11.2015 geltenden Fassung darf die Meldebe- hörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlä- gen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorange- henden Monaten so genannte Grup- penauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Le- bensalter der betroffenen Wahlbe- rechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vorna- men, Doktorgrad und derzeitige An- schriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtig- ten dürfen dabei nicht mitgeteilt wer- den. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Nach § 58 b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgeset- zes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hier- für tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmate- rial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalma- nagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldaten- gesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deut- scher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Fa- miliennamen, Vornamen und die ge- genwärtige Anschrift.
Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Aus- führungsgesetzes zum Bundesmel- degesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder ei- ner öffentlich-rechtlichen Religions- gesellschaft an die betreffenden Reli- gionsgesellschaften.
Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich- rechtlichen Religionsgesellschaft an- gehören. Die Datenübermittlung um- fasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Na- men, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschrif- ten.
gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhin- dert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungs- rechts benötigt werden. Diese Zweck- bindung wird der öffentlich-rechtli- chen Gesellschaft als Datenempfän- ger bei der Übermittlung mitgeteilt.
Verlangen Mandatsträger, Presse o- der Rundfunk Auskunft aus dem Mel- deregister über Alters- oder Ehejubi- läen von Einwohnern, darf die Melde- behörde nach § 50 Absatz 2 Bundes- meldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über
Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen sind der 70. Geburts- tag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder fol- gende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubi- läum.
über hinaus gemäß § 12 der Melde- verordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubila- ren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon um- fasst sind zum Beispiel der Familien- name, Vornamen, Doktorgrad, Ge- schlecht, die Anschrift sowie das Da- tum und die Art des Jubiläums. Widerspruch gegen die Veröffentli- chung von Altersjubilaren im amt- lichen Mitteilungsblatt der Ge- meinde Lottstetten Die Gemeinde Lottstetten veröffent- licht monatlich im amtlichen Mittei- lungsblatt der Gemeinde die Altersju- bilare ab dem 65. Lebensjahr. Sofern die Veröffentlichung nicht gewünscht wird, kann gegen die Veröffentlichung schriftlich Widerspruch beim Einwoh- nermeldeamt eingelegt werden.
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwoh- nern, die das 18. Lebensjahr vollen- det haben, Auskunft erteilen über den 14 Mitteilungsblatt Lottstetten / Donnerstag, 05.01.2017
Familiennamen, Vornamen, Doktor- grad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Da- ten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu wi- dersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Lottstetten, Ein- wohnermeldeamt, Rathausplatz 1, 79807 Lottstetten, schriftlich einge- legt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Für weitere Auskünfte erreichen Sie das Einwohnermeldeamt unter Tel.: 07745 9201-13.
Standesamtnachrichten IV. Quartal 2016 Geburten Nachtrag September 2016 17.09.2016 in Schlieren ZH Lian
Schlatter Nicole und Patrik
16.12.2016 in Lottstetten Steinsiek Matthias und Uhl Julia
21.12.2016 in Lottstetten Langer Joshua Lars und Zipfel Na- dine Vivien
07.10.2016 in Waldshut-Tiengen Honecker Maria
04.11.2015 in Waldshut-Tiengen Kübler Max Kurt
06.11.2016 in Lottstetten Grießer Kurt
02.12.2016 in Lottstetten Abend Angela Friederike
18.12.2016 in Jestetten Mathis Hilda
Bevölkerungsstatistik Stand 31.12.2016 Im Verlauf des Jahres wurden in Lottstetten 237 Zuzüge und 266 Weg- züge verzeichnet. Als natürliche Bevölkerungsentwick- lung wird die Veränderung der Ein- wohnerzahlen durch Geburten und Todesfälle im Laufe eines Jahres be- zeichnet. Im Jahr 2016 sind 10 Einwohner durch Geburt dazugekommen. Durch Tod von Einwohnern ergab sich ein Bevölkerungsabgang von 22 Personen. In Fortschreibung dieser Verände- rung betrug die Einwohnerzahl nach dem aktuellen Stand zum 31.12.2016 2.356 Einwohner.
Hauptwohnsitze: 2.215 Nebenwohnsitze: 141 Betrachtet nach Wohnplätzen inner- halb der Gemeinde verteilen sich die Einwohnerzahlen wie folgt:
Lottstetten 2.050 Einwohner Nack
183 Einwohner Balm
87 Einwohner Dietenberg
24 Einwohner Nackermühle
12 Einwohner Landesfamilienpass
Ab sofort sind die Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass für das Jahr 2017 auf dem Rathaus erhältlich. Der berechtigte Personenkreis kann mit dem Gutscheinheft 2017 - wie im Vor- jahr - Staatliche Schlösser, Gärten und Museen des Landes unentgelt- lich besuchen. Einen Familienpass erhalten:
1. Familien mit mind. 3 kindergeld- berechtigten Kindern, die mit ih- ren Eltern in häuslicher Gemein- schaft leben, 2. Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kinder- geldberechtigten Kind alleine in häuslicher Gemeinschaft leben, 3. Familien mit einem kindergeldbe- rechtigten, schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 % Er- werbsminderung. 4. Familien, die SGB II- bzw. kinder- geldzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. 5. Leistungen nach dem Asylbewer- berleistungsgesetz (AsylbLG) er- halten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Gärten und Museen in Baden-Würt- temberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für die Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, ist auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration (www.sozial- ministerium-bw.de ) unter „ Soziales
“ >
„ Familie “ > „Leistungen“ > „Landesfa- milienfass“ eingestellt. Die Landesfamilienpässe werden auf Antrag an die Berechtigten ausgege- ben. Die Berechtigung wird von der Gemeinde festgestellt. Anträge auf Ausstellung eines Landesfamilien- passes sind im Rathaus beim Ein- wohnermeldeamt, Frau Webers zu stellen.
Müllkalender
Die freiwillige Feuerwehr Lottstetten führt auch in diesem Jahr wieder die Sammlung der ausgedienten Christ- bäume durch. Die Sammlung findet am Samstag, 07.01.2017 ab 10.00 Uhr statt. Die Weihnachtsbäume wer- den an den Straßenrändern von der Feuerwehr abgeholt und finden spä- ter anlässlich des Fasnachtsfeuers ihre endgültige Verwendung. Alternativ können Sie Ihre ausgedien- ten Christbäume auch auf der Grünkompostierungsanlage auf dem Birret abgeben. Es dürfen sich keine Metallrück- stände (Lametta oder ähnliches) mehr am Baum befinden.
Sprechtage und Termine
Selbsthilfegruppe „Sexueller Missbrauch“ Die
Selbsthilfegruppe „Sexueller Missbrauch“ trifft sich 14 -tägig diens- tags um 18.00 Uhr in den Räumlich- keiten des Caritasverbands Walds- hut, Poststr. 1, Waldshut-Tiengen. Ansprechpartnerin: Monika Schönle Tel: 07744 8834044 oder 0151 20792793, e-Mail: monischoen73@ web.de. Wir freuen uns auf ihren Anruf.
von 14.00 - 16.00 Uhr im Rathaus Je- stetten, Zimmer U.02.
Rentensprechtage in Jestetten von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr im Rat- haus Jestetten mit dem ehrenamtli- chen Versicherungsberater Herrn Mitteilungsblatt Lottstetten / Donnerstag, 05.01.2017 15
Konstantin Stoll. Eine vorherige An- meldung im Rathaus Jestetten bei Karin Wagner, Tel.: 07745 9209-29 ist unbedingt erforderlich. Bitte bringen Sie von Ihrem Versiche- rungsträger zugesandte Vordrucke, Renteninformationen und Versiche- rungsverläufe mit, außerdem Nach- weise wie z. B. Gesellenbrief, Lehr- vertrag und Geburtsurkunden der Kinder. Weiterer Rentensprechtage in Jestetten sind am 09.02., 09.03., 13.04.,
11.05.,
08.06.
und
13.07.2017.
Die freiwillige Feuerwehr Lottstetten führt auch in diesem Jahr wieder die Sammlung der ausgedienten Christ- bäume durch. Die Sammlung findet am Samstag, 07.01.2017 ab 10.00 Uhr statt. Die Weihnachtsbäume wer- den an den Straßenrändern von der Feuerwehr abgeholt und finden spä- ter anlässlich des Fasnachtsfeuers ihre endgültige Verwendung. Alternativ können Sie Ihre ausgedien- ten Christbäume auch auf der Grünkompostierungsanlage auf dem Birret abgeben. Es dürfen sich keine Metallrück- stände (Lametta oder ähnliches) mehr am Baum befinden.
News für Kinder und Jugendliche
chael Mothes Von Montag bis Freitag kann ein Ter- min, auf Wunsch auch vor Ort, mit der Jugendarbeit vereinbart werden.
0172 7258247
Jugendraum Jestetten, Weihergasse 21, Jestetten Jugendraum Lottstetten, Altes Schul- haus (Kirchplatz 6), Lottstetten Rathaus, Zi. 6, Hombergstr. 2, 79798 Jestetten
jugendarbeit.jelo@gmail.com
www.jugendarbeit-jelo.de
Username "Michael Mothes" auf www.facebook.de
Der Kinder- und Jugendarbeiter Mi- chael Mothes hat über die Weih- nachts- und Silvesterzeit Urlaub. Vom 26.12.2016 bis zum 06.01.2017 sind daher die Jugendräume in Jestetten (mittwochs bis freitags) und Lottstet- ten (dienstags) leider geschlossen.
Im Rathaus Jestetten findet noch bis zum 17.01.2017 eine Ausstellung zum Thema „Heimat“ statt. Dieses Projekt der Kinder- und Jugendarbeit wurde gemeinsam mit vier jungen Nachwuchsfotografen aus dem „Je - stetter Zipfel“ umgesetzt. Sie haben sich im Rahmen des Jestetter Som- merferienprogramms 2016 mit dem Thema „Heimat“ auseinandergesetzt und ihre Impressionen fotografisch umgesetzt.
Lottstetten Der Jugendraum steht für alle Ju- gendliche und Interessierte offen. Im Rahmen dieses Offenen Angebotes bestehen die Möglichkeiten zur ge- meinsamen Freizeitgestaltung oder eines Rückzugsortes. Lottstetten (Kirchplatz 6): dienstags: 15.00
– 20.00 Uhr (Michael) donnerstags: 17.30 –
(Simon) Jestetten (Weihergasse 21): mittwochs: 16.00
– 21.00 Uhr donnerstags: 16.00
– 21.00 Uhr freitags:
16.00 – 21.00 Uhr An allen Feiertagen sind die Jugend- räume leider geschlossen
Ich unterstütze DICH, wenn du…
… Ärger mit Freunden hast.
Stress mit den Eltern oder
deiner Familie hast,
… Probleme in der Schule oder
Arbeit hast.
… dich mit jemanden aussprechen
möchtest.
… einfach
ein paar
Infos
brauchst.
Die Beratung ist kostenlos und als Ju- gendarbeiter unterliege ich der beruf- lichen Schweigepflicht. Alles was du mir anvertraust, wird anonym und ver- traulich behandelt. Nimm einfach Kontakt zu mir auf. Natürlich stehe ich auch gern Eltern und allen anderen Personen, die kinder- und jugendspe- zifische Anliegen haben, mit Rat und Tat zur Verfügung.
Wir haben mit Andrej Lukjancikov ei- nen engagierten und erfahrenen Trai- ner, der die Breakdance-/HipHop- Gruppe für Anfänger leitet. Das Training findet immer mitt- wochs von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Gymnastiksaal Jestetten statt. Alle interessierten Kinder können gern vorbei schauen, um in eine Stunde zu schnuppern. Für ein dau- erhaftes Training ist eine Mitglied- schaft im TV-Jestetten notwendig. Für weitere Fragen stehen die Ju- gendarbeit oder Andrej gern zur Ver- fügung.
VHS Jestetten- Lottstetten „Musikgarten“ für Babys und für Kleinkinder Beide Kurse starten wieder am 10.01.2017 und am 12.01.2017 (Vor- mittags) Anmeldung und Informationen bei: Maike Hail, Telefon: 07745 9266620 oder Mail: Maike.Hail84@gmail.com
Die Spanisch Kurse beginnen wieder ab dem 18.01.2017 bzw. 19.01.2017. Neue Teilnehmer sind jederzeit will- kommen. Informationen und Anmeldung bei: Christina Neuweiler, Handy: 0041 79 5200685 oder Mail: fcnd_2@hotmail. com
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