Örtliches raumordnungsprogramm der marktgemeinde albrechtsberg an der Großen Krems


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räumliche Konzentration

 von gewerblichen Betriebsstätten innerhalb 

des Gemeindegebietes zum Ziel setzen, sieht die Gemeinde auch für die Zukunft eine 

 

Abbildung 5: Einschränkungen und Möglichkeiten der Erweiterung der Betriebszone in Albrechtsberg 

 

 



 

Flächenreserve BB 

 

bebautes BB 



Erweiterungs-

option

 

BB

 

 

Emissionsempfindliche 



Wohnzone 

 

 



Emissionsempfindliche 

Wohnzone 

Künftige 

Wohnzone 

 

 Natura 



 2000 

 

 

113 



 

Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems – Örtliches Raumordnungsprogramm 

Erläuterungsbericht (inkl. Umweltbericht) 

Schwerpunktnutzung in diesen beiden Orten vor. Damit sollen die vorhandenen 

Infrastrukturen wirtschaftlicher genutzt und mögliche Emissionen auf die bestehenden 

Standorte beschränkt werden. Beide Bereiche, die in Albrechtsberg und Els als Bauland-

Betriebsgebiet gewidmet sind, liegen an den Ortsrändern.   

 

In 



Albrechtsberg

 ist der nördliche Teil der Betriebszone bereits bebaut und langjährig 

genutzt (Köck GmbH – Zimmerei, Spenglerei, Dachdeckerei, Schwarzdeckung). Südlich 

davon besteht eine Flächenreserve für weitere Ansiedelungen. Angesichts der Zielsetzung 

der Vermeidung von Störungen oder Gefährdungen für die nördlich und östlich 

angrenzenden Wohngebiete scheidet eine künftige Weiterentwicklung Richtung Norden und 

Süden aus. Übrig bleibt eine Erweiterungsoption Richtung Westen (südlich der 

Landesstraße). Als einschränkender Faktor ist hier allerdings das Natura 2000-Gebiet zu 

berücksichtigen. Gemäß eingeholter Naturverträglichkeitserklärung des Büro Dr. Schön

92

   



wären bei einer Baulanderweiterung keine negativen Überlagerungs- und Ausstrahlungs-

wirkung auf die beurteilungsrelevanten Schutzgüter gegeben (= 



Bereich C

 in der 


Naturverträglichkeitserklärung). 

Abbildung 6: Einschränkungen und Möglichkeiten der Erweiterung der Betriebszone in Els 

 

 



In 

Els 

ist ein Großteil der rechtskräftigen Ausweisung von Bauland-Betriebsgebiet auf Grund 

der Festlegung als Aufschließungszone noch nicht bebaut. Auf Grundstück 66/5 befindet 

sich bereits langjährig der Standort der Zuzzi GmbH (Steinmetzbetrieb, Handel mit Fliesen 

und Kachelöfen sowie Fliesenlegergewerbe).  

 

Zwischen der rechtkräftigen Betriebszone und dem Ortsgebiet von Purkersdorf besteht eine 



Entfernung von knapp einem halben Kilometer. Eine künftige Erweiterung kann demnach nur 

in einem untergeordneten Ausmaß und nach Bebauung der gewidmeten Betriebszone 

erfolgen. Keinesfalls sollte es zu neuen Störungen oder Gefährdungen für das Wohnbauland 

in Purkersdorf kommen.  

                                                 

92

  Büro Dr. Robert Schön, Neussergasse 16, 2721 Bad Fischau. Naturverträglichkeitserklärung. Änderung des 



Örtlichen Raumordnungsprogrammes und Erstellung eines Örtlichen Entwicklungskonzeptes - Marktgemeinde 

Albrechtsberg an der Großen Krems (NÖ, Bez. Krems Land) im Auftrag der Marktgemeinde Albrechtsberg an 

der Großen Krems, September 2013 

 

bebautes BB 



Erweiterungs-

option

 

BB

 

 

Großteils bebaute 



Agrarzone 

 

 



Schulareal und 

Sportplatz

 

Flächenreserve BB 



Purkersdor

f

 


 

 

114 



 

Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems – Örtliches Raumordnungsprogramm 

Erläuterungsbericht (inkl. Umweltbericht) 

 

Auf Grund der unmittelbaren Lage an der Landesstraße müsste die Gemeinde keine 



Aufwendungen zur Herstellung einer funktionsgerechten Erschließung tätigen. Bei einer 

möglichen Erweiterung Richtung Norden kämen dahingehend allerdings Kosten auf die 

Kommune zu. Die bereits untypisch tief reichende Vergrößerung würde außerdem größere 

landwirtschaftliche Flächen betreffen, für die im Gegensatz zu den eher kleineren Feldern 

östlich der Zuzzi GmbH möglicherweise schwieriger die Verfügbarkeit sichergestellt werden 

könnte.  

 

Eine Erweiterung der rechtskräftigen Betriebszone Richtung Süden würde erstmals Flächen 



südlich der Landesstraße L 7078 betreffen. Diese liegen jedoch im unmittelbaren Anschluss 

an die erweiterte Agrarzone und müssten folglich durch entsprechende Abstandsflächen 

getrennt werden. Hinzu kommt, dass im Falle der Errichtung von weiteren Betriebsgebäuden 

südlich der Landesstraße ein Querungsverkehr zwischen den beiden Betriebszonen initiiert 

würde, der das Unfallrisiko entlang der L 7078 fördert. 

 

 



7.9.5.  Überlegungen zu Standortalternativen des Sportplatzes in Albrechtsberg 

 

Gemäß der Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte wurde in 



Albrechtsberg ein „erhaltenswerter Landschaftsteil“ abgegrenzt. Es handelt sich dabei um die 

abwechslungsreiche Kulturlandschaft zwischen der nordöstlichen Siedlungsgrenze von 

Albrechtsberg und dem Flusslauf der Großen Krems, wo u.a. das Schloss Albrechtsberg, 

das „Augenbründl“ und ein Fundort der Traunsteinera zu finden sind. Zudem verlaufen einige 

regionale Wanderwege durch dieses Gebiet. 

 

In diesem Landschaftsteil ist aber auch die Sportanlage des Gemeindehauptortes situiert. Da 



das Örtliche Entwicklungskonzept für diese öffentliche Einrichtung eine künftige 

Erweiterungsoption einräumt, soll an dieser Stelle die Möglichkeit einer Standortverlegung 

mit der geplanten Erweiterung im erhaltenswerten Landschaftsteil gegenüber gestellt 

werden.   

 

Hierzu sind folgende Informationen wesentlich: Nach Gründung des SV Albrechtsberg im 



Juni 1976 wurde bald darauf mit dem Bau einer Sportanlage im Osten des 

Gemeindehauptortes begonnen. 1994 wurden eine Vergrößerung sowie die Errichtung eines  

Brunnen, des Trainingsplatzes, des Kantinenzubaues und der Tribüne durchgeführt. 2004 

kam es zur Generalsanierung des Haupt- und Trainingsplatzes. Es folgten die 

Neupflasterung des Kabinen- und Kantinenvorplatzes (2007), die Sanierung der Kabinen- 

und Kantinenfassade (2007), die Errichtung von zwei neuen Betreuer- und Ersatzspieler-

unterständen (2008), der Bau einer automatischen  Beregnungsanlage für den Hauptplatz 

und Trainingsplatz (2009) sowie zuletzt eine Generalsanierung/Renovierung der Kabinen, 

Duschräume und WC-Anlagen (2012/2013).

93

  



 

Das Gelände wird somit bereits über 30 Jahren für sportliche Aktivitäten genutzt. Ausgehend 

von den angeführten Investitionen und Ausbauten macht es für die Marktgemeinde 

(wirtschaftlich) Sinn, diesen Standort auch künftig zu nutzten und eventuell notwendige 

Erweiterungen im unmittelbaren Nahbereich des Bestandes durchzuführen.  

 

Bestehende und zusätzliche Emissionen durch Lärm können so an einer Stelle konzentriert 



werden. In diesem Teil des Ortsgebietes ist dies auf Grund der großen Entfernung zu 

Wohngebieten zweckmäßig. Ausschließlich das Bauland-Agrargebiet nordwestlich des 

                                                 

93

   Homepage des SV Albrechtsberg: 



http://www.sv-

albrechtsberg.at/index.php?option=com_content&view=article&id=49&Itemid=59

 am 05.12.2013 


 

 

115 



 

Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems – Örtliches Raumordnungsprogramm 

Erläuterungsbericht (inkl. Umweltbericht) 

Sportplatzes liegt im Nahbereich. Ansonsten bieten das großflächige Schlossparkareal und 

der Friedhof einen Puffer zum Wohnbauland.  

 

Bei einer vollständigen Standortverlagerung müsste man an die äußersten Siedlungsränder 



gehen, um eine erhebliche Beeinträchtigung von Wohngebieten zu verhindern. Für die 

Gemeinde würde dies allerdings hohe Aufwendungen bedeuten. Dies beginnt bei der Suche 

nach geeigneten Flächen (Gelände, Verfügbarkeit) und endet bei der Herstellung der 

notwendigen Infrastruktur (Straße, Wasser, Kanal).   

 

Insofern ist eine Beibehaltung des bestehenden Standortes und einer Erweiterung im 



unmittelbaren Anschluss aus raumplanerischer Sicht zu vertreten.  

 

Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass der Sportplatz seit den 1980er Jahren 



besteht, die Stammverordnung des Regionalen Raumordnungsprogrammes NÖ Mitte 

allerdings erst im Jahr 2002 rechtskräftig wurde. Es ist daher zu hinterfragen, warum das 

Gelände trotz seiner damals schon bestehenden Nutzung überhaupt in die Abgrenzung des 

erhaltenswerten Landschaftsteiles miteinbezogen wurde. 

 

 

7.10. Untersuchungsmethoden 



 

7.10.1. Kurzdarstellung 

 

Ausgangsbasis war die Erhebung der Entscheidungsgrundlagen, welche in den 



Plandarstellungen sowie dem Bericht zur Erhebung der Entscheidungsgrundlagen 

dokumentiert wurden. Diese Untersuchungen umfassten im Speziellen den derzeit 

rechtskräftigen Flächenwidmungsplan und eine Analyse der bestehenden 

Nutzungsstrukturen. 

 

Internet- und Gesetzes-Recherchen (z.B. Natura 2000), Flächenbilanzen des bislang 



rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes sowie des Entwurfes des neuen 

Flächenwidmungsplans wurden herangezogen. Des Weiteren wurden die Auswirkungen der 

geplanten Maßnahmen auf die möglicherweise vorkommenden Natura-2000 Schutzgüter 

durch eine Naturverträglichkeitserklärung des Büros Dr. Robert Schön, Bad Fischau, 

abgeschätzt. 

 

Weitere Entscheidungsgrundlagen ergaben sich aus dem laufenden Kontakt mit den 



Gemeindevertretern und Informationen aus der Bevölkerung, die bei der Präsentation des 

Entwurfs des Örtlichen Raumordnungsprogramms eingeholt werden konnten. 

 

 

7.10.2. Schwierigkeiten bei den Erhebungen 

 

Bei den Erhebungen traten keine erheblichen Schwierigkeiten auf. 



 

 

7.11.  Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen 

 

Da es auf Grund der festgelegten Maßnahmen zu keinen großen bzw. bedenklichen 



Eingriffen kommt, sind grundsätzlich keine Maßnahmen zur Überwachung der 

Umweltauswirkungen geplant. 

 

 

 



 

 

116 



 

Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems – Örtliches Raumordnungsprogramm 

Erläuterungsbericht (inkl. Umweltbericht) 

Hinsichtlich folgender drei Themen gilt es jedoch festzuhalten: 

  Windkraft: Der niederösterreichische Landtag hat am 23. Mai 2013 beschlossen, dass 

für die künftige Errichtung von Windkraftanlagen (Windparks) ein Raumordnungs-

programm erarbeitet werden soll, welches – unter Beibehaltung der bereits bisher 

geltenden Abstandsreglungen – entsprechende Zonen für deren Errichtung ausweist, 

wobei insbesondere auch auf deren regionale Ausgewogenheit Bedacht zu nehmen 

ist. Nur solche Zonen dürfen ausgewiesen werden, die außerhalb von Flächen liegen, 

für die nach fachlichen Kriterien eine Windkraftnutzung nicht in Betracht kommt. Bis 

zur Wirksamkeit dieses Raumordnungsprogrammes sollen vorerst keine weiteren 

Widmungen für derartige Anlagen erlassen werden

94

. Die Rechtskraft für dieses 



Raumordnungsprogramm wird für Ende 1. Quartal/Anfang 2. Quartal 2014 erwartet. 

Aus diesem Grund wurden im diesem Erläuterungsbericht zum Örtlichen 

Raumordnungsprogramm vorerst keine Aussagen zu diesem Thema getroffen. Die 

Gemeinde wird die Ergebnisse des neuen Raumordnungsprogrammes zur Windkraft 

abwarten, um dann die weitere Vorgehensweise festzulegen.  

Laut derzeit aufliegenden Entwurf des sektoralen Raumordnungsprogrammes sind im 

Gemeindegebiet aber keine Eignungsflächen vorgesehen. 

 

  Photovoltaik: Mit der 20. Novellierung des NÖ Raumordnungsgesetzes hat eine neue 



Widmungsart des Grünlandes in die rechtlichen Bestimmungen Eingang gefunden. 

Flächen, die für eine Anlage oder Gruppen von Anlagen zur Gewinnung elektrischer 

Energie aus Photovoltaik genutzt werden sollen (Engpassleistung von mehr als 50 

kW), sind als Grünland-Photovoltaikanlage zu widmen. (In der 21. Novellierung 

wurden Gebäudedächer von dieser Regelung ausgenommen.) Die Marktgemeinde 

Albrechtsberg legt in diesem Erläuterungsbericht zum Örtlichen Raumordnungs-

programm noch keine Kriterien zur Ausweisung solcher Flächen fest. Neben den 

unter § 19 Abs. 3c festgehaltenen Bedingungen, wie der Schutz des Orts- und 

Landschaftsbildes, die Erhaltung hochwertiger landwirtschaftlicher Produktions-

flächen sowie die Vermeidung einer Beeinträchtigung des Kraftfahrzeugs- und 

Luftverkehrs, sollen erst im Falle eines konkreten Widmungsverfahrens 

Entscheidungskriterien festgelegt werden. Abhängig wird diese Fragestellung auch 

von den zur Verfügung stehenden Leitungskapazitäten der EVN sein.  

 

  Landwirtschaftliche Bautätigkeit: Die landwirtschaftliche Bautätigkeit beeinflusst in 



einem nicht unerheblichen Maß die Freiraumentwicklung, da landwirtschaftliche 

Objekte auch an Stellen errichtet werden, die für die herkömmliche Bautätigkeit von 

Gesetzes wegen ausgeschlossen sind. In der Marktgemeinde Albrechtberg stellt 

dieses Thema derzeit kein Problem dar. Deshalb wird im Zuge des gegenständlichen 

Projektes auch auf die großflächige Ausweisung von Grünland-Freihaltefläche 

verzichtet. (Zum unmittelbaren Schutz der homogenen Wohnzonen wurde jedoch ein 

80 m Puffer um diese Gebiete festgelegt.) Erst wenn sich zukünftig vermehrt 

Regelungsbedarf dahingehend zeigt, wird sich die Gemeinde zu einer verstärkten 

Widmung von „Gfrei“ entschließen.  

 

 



7.12.  

Zusammenfassung 

 

Die Entwicklungsziele des Örtlichen Raumordnungsprogramms der Marktgemeinde 



Albrechtsberg lassen sich wie folgt zusammenfassen: 

 

                                                 



94

  Antrag zu NÖ Raumordnungsgesetzes unter 

http://www.landtag-

noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/00/22/022A.pdf

 am 27.06.2013 


 

 

117 



 

Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems – Örtliches Raumordnungsprogramm 

Erläuterungsbericht (inkl. Umweltbericht) 

  In allen Katastralgemeinden sollen ausreichend Flächen für die Nutzung als 

Wohnbauland zur Verfügung stehen. Ausweisungen sollen flächensparend und 

konzentriert erfolgen. Der Schwerpunkt für künftige Siedlungserweiterungen liegt 

dabei in Albrechtsberg sowie im Hauptschulort Els.  

  Die betriebliche Nutzung soll auch weiterhin im Westen von Albrechtsberg und im 

Osten von Els forciert werden. Dafür werden im Flächenwidmungsplan und im 

Örtlichen Entwicklungskonzept entsprechende Festlegungen getroffen. Damit kann 

ausgehend von den bestehenden Strukturen eine Konzentration von betrieblichen 

Nutzungen in diesen Teilen des Gemeindegebietes sichergestellt werden. 

  Zur Vermeidung einer Hochwassergefährdung soll im unmittelbaren Nahbereich der 

Bäche kein zusätzliches unbebautes Bauland ausgewiesen werden. Es gilt in den 

jeweiligen Ortschaften, die Uferbereiche von weiterer Bebauung frei zu halten. 

  Innerörtliche Grünräume sollen als bedeutende Grünzonen gesichert und von einer 

möglichen Bebauung freigehalten werden. 

 

  Die Errichtung von Gebäuden außerhalb bebauter Ortsteile oder das ungeregelte und 



unstrukturierte Wachstum von Ortschaften in den unbebauten Raum hinein, sprich 

Zersiedelung und Längsausdehnung, soll unterbunden werden. 

  Durch die Festlegung von Offenlandflächen sollen Siedlungsgebiete, aber auch 

landwirtschaftliche Produktionsflächen von unerwünschter Beschattung geschützt 

werden.  

  Rechtskräftige Widmungsfestlegungen sollen entsprechend den tatsächlichen 

Nutzungen und Besitzverhältnissen bzw. Parzellengrenzen angepasst werden. 

  Neue Baulandwidmungen sollen ausschließlich nach der Sicherstellung der 

 

Verfügbarkeit erfolgen. 



 

Aufbauend auf diesen Zielen wurden der Flächenwidmungsplan und das Örtliche 

Entwicklungskonzept erstellt. Deren Inhalte wurden einer Strategischen Umweltprüfung 

unterzogen, die zu folgenden Ergebnissen führte: 

 

Der derzeitige Umweltzustand in der Marktgemeinde Albrechtsberg kann hinsichtlich aller im 



Kapitel 7.2 dieser Arbeit angeführten Schutzgüter (Boden/Untergrund, Wasser, Luft/Klima, 

Tiere/Pflanzen/Lebensräume, Wald, Landschaft als menschlicher Aktionsraum, kulturelles 

Erbe, Energie/Energietransport, Siedlungswesen allgemein und technische Infrastruktur) als 

unproblematisch eingestuft werden.    

 

Aus naturräumlicher Sicht gibt es aber mehrere Einschränkungen (Natura 2000, erhaltens-



werter Landschaftsteil gemäß Regionalem Raumordnungsprogramm NÖ Mitte, HQ

100


Gefahrenzonen, Geländebedingungen, …), die bei der Überarbeitung des Örtlichen Raum-

ordnungsprogrammes berücksichtigt werden mussten. Teilweise berühren die geplanten 

Festlegungen des Flächenwidmungsplanes und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes dieses 

Natura 2000-Gebiet und den erhaltenswerten Landschaftsteil. Gemäß eingeholter 

Naturverträglichkeitserklärung durch das Büro Dr. Robert Schön

95

 sind jedoch keine negative 



Überlagerungs- und Ausstrahlungswirkung auf Schutzgüter der Vogelschutzrichtlinie 

erkennbar.  

                                                 

95

  Büro Dr. Robert Schön, Neussergasse 16, 2721 Bad Fischau. Naturverträglichkeitserklärung. Änderung des 



Örtlichen Raumordnungsprogrammes und Erstellung eines Örtlichen Entwicklungskonzeptes - Marktgemeinde 

Albrechtsberg an der Großen Krems (NÖ, Bez. Krems Land) im Auftrag der Marktgemeinde Albrechtsberg an 

der Großen Krems, September 2013 


 

 

118 



 

Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems – Örtliches Raumordnungsprogramm 

Erläuterungsbericht (inkl. Umweltbericht) 

Hinsichtlich der Überlagerung mit dem erhaltenswerten Landschaftsteil wurde in den Kapiteln 

2 und 6 darauf eingegangen, warum es für die geplanten Maßnahmen keine Alternativen 

gibt.  


Hochwassergefährdete Bereiche im Siedlungsraum, die noch unbebaut sind, werden nicht 

neu als Bauland gewidmet.

 

 

 



Durch die Realisierung der geplanten Widmungsmaßnahmen im Flächenwidmungsplan und 

der Festlegungen im Örtlichen Entwicklungskonzept wird es insgesamt voraussichtlich zu 

keiner Verschlechterung der generellen Umweltsituation in der Marktgemeinde Albrechtsberg 

kommen.  

 

Vielmehr resultiert hieraus eine stärkere Berücksichtigung von naturräumlichen 



Gegebenheiten (Freihalten von Uferbereichen, Freihalten von innerörtlichen Grünzonen) 

oder auch ein besserer Schutz von bestehenden Nutzungen (Festlegung von 

Freihalteflächen an den Siedlungsrändern, Festlegung von Offenlandflächen, Konzentration 

von betrieblichen Nutzungen). 



 

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