Örtliches raumordnungsprogramm der marktgemeinde albrechtsberg an der Großen Krems
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- Abbildung 6: Einschränkungen und Möglichkeiten der Erweiterung der Betriebszone in Els
- 7.10. Untersuchungsmethoden
- 7.11. Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen
- 7.12. Zusammenfassung
räumliche Konzentration von gewerblichen Betriebsstätten innerhalb des Gemeindegebietes zum Ziel setzen, sieht die Gemeinde auch für die Zukunft eine
Flächenreserve BB
Erweiterungs- option
Wohnzone
Emissionsempfindliche Wohnzone Künftige Wohnzone
Natura 2000
113 Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems – Örtliches Raumordnungsprogramm Erläuterungsbericht (inkl. Umweltbericht) Schwerpunktnutzung in diesen beiden Orten vor. Damit sollen die vorhandenen Infrastrukturen wirtschaftlicher genutzt und mögliche Emissionen auf die bestehenden Standorte beschränkt werden. Beide Bereiche, die in Albrechtsberg und Els als Bauland- Betriebsgebiet gewidmet sind, liegen an den Ortsrändern.
In Albrechtsberg ist der nördliche Teil der Betriebszone bereits bebaut und langjährig genutzt (Köck GmbH – Zimmerei, Spenglerei, Dachdeckerei, Schwarzdeckung). Südlich davon besteht eine Flächenreserve für weitere Ansiedelungen. Angesichts der Zielsetzung der Vermeidung von Störungen oder Gefährdungen für die nördlich und östlich angrenzenden Wohngebiete scheidet eine künftige Weiterentwicklung Richtung Norden und Süden aus. Übrig bleibt eine Erweiterungsoption Richtung Westen (südlich der Landesstraße). Als einschränkender Faktor ist hier allerdings das Natura 2000-Gebiet zu berücksichtigen. Gemäß eingeholter Naturverträglichkeitserklärung des Büro Dr. Schön 92
wären bei einer Baulanderweiterung keine negativen Überlagerungs- und Ausstrahlungs- wirkung auf die beurteilungsrelevanten Schutzgüter gegeben (= Bereich C in der
Naturverträglichkeitserklärung). Abbildung 6: Einschränkungen und Möglichkeiten der Erweiterung der Betriebszone in Els
In Els ist ein Großteil der rechtskräftigen Ausweisung von Bauland-Betriebsgebiet auf Grund der Festlegung als Aufschließungszone noch nicht bebaut. Auf Grundstück 66/5 befindet sich bereits langjährig der Standort der Zuzzi GmbH (Steinmetzbetrieb, Handel mit Fliesen und Kachelöfen sowie Fliesenlegergewerbe).
Zwischen der rechtkräftigen Betriebszone und dem Ortsgebiet von Purkersdorf besteht eine Entfernung von knapp einem halben Kilometer. Eine künftige Erweiterung kann demnach nur in einem untergeordneten Ausmaß und nach Bebauung der gewidmeten Betriebszone erfolgen. Keinesfalls sollte es zu neuen Störungen oder Gefährdungen für das Wohnbauland in Purkersdorf kommen.
92 Büro Dr. Robert Schön, Neussergasse 16, 2721 Bad Fischau. Naturverträglichkeitserklärung. Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes und Erstellung eines Örtlichen Entwicklungskonzeptes - Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems (NÖ, Bez. Krems Land) im Auftrag der Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems, September 2013
Erweiterungs- option
Agrarzone
Schulareal und Sportplatz
Purkersdor f
114 Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems – Örtliches Raumordnungsprogramm Erläuterungsbericht (inkl. Umweltbericht)
Auf Grund der unmittelbaren Lage an der Landesstraße müsste die Gemeinde keine Aufwendungen zur Herstellung einer funktionsgerechten Erschließung tätigen. Bei einer möglichen Erweiterung Richtung Norden kämen dahingehend allerdings Kosten auf die Kommune zu. Die bereits untypisch tief reichende Vergrößerung würde außerdem größere landwirtschaftliche Flächen betreffen, für die im Gegensatz zu den eher kleineren Feldern östlich der Zuzzi GmbH möglicherweise schwieriger die Verfügbarkeit sichergestellt werden könnte.
Eine Erweiterung der rechtskräftigen Betriebszone Richtung Süden würde erstmals Flächen südlich der Landesstraße L 7078 betreffen. Diese liegen jedoch im unmittelbaren Anschluss an die erweiterte Agrarzone und müssten folglich durch entsprechende Abstandsflächen getrennt werden. Hinzu kommt, dass im Falle der Errichtung von weiteren Betriebsgebäuden südlich der Landesstraße ein Querungsverkehr zwischen den beiden Betriebszonen initiiert würde, der das Unfallrisiko entlang der L 7078 fördert.
7.9.5. Überlegungen zu Standortalternativen des Sportplatzes in Albrechtsberg
Gemäß der Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte wurde in Albrechtsberg ein „erhaltenswerter Landschaftsteil“ abgegrenzt. Es handelt sich dabei um die abwechslungsreiche Kulturlandschaft zwischen der nordöstlichen Siedlungsgrenze von Albrechtsberg und dem Flusslauf der Großen Krems, wo u.a. das Schloss Albrechtsberg, das „Augenbründl“ und ein Fundort der Traunsteinera zu finden sind. Zudem verlaufen einige regionale Wanderwege durch dieses Gebiet.
In diesem Landschaftsteil ist aber auch die Sportanlage des Gemeindehauptortes situiert. Da das Örtliche Entwicklungskonzept für diese öffentliche Einrichtung eine künftige Erweiterungsoption einräumt, soll an dieser Stelle die Möglichkeit einer Standortverlegung mit der geplanten Erweiterung im erhaltenswerten Landschaftsteil gegenüber gestellt werden.
Hierzu sind folgende Informationen wesentlich: Nach Gründung des SV Albrechtsberg im Juni 1976 wurde bald darauf mit dem Bau einer Sportanlage im Osten des Gemeindehauptortes begonnen. 1994 wurden eine Vergrößerung sowie die Errichtung eines Brunnen, des Trainingsplatzes, des Kantinenzubaues und der Tribüne durchgeführt. 2004 kam es zur Generalsanierung des Haupt- und Trainingsplatzes. Es folgten die Neupflasterung des Kabinen- und Kantinenvorplatzes (2007), die Sanierung der Kabinen- und Kantinenfassade (2007), die Errichtung von zwei neuen Betreuer- und Ersatzspieler- unterständen (2008), der Bau einer automatischen Beregnungsanlage für den Hauptplatz und Trainingsplatz (2009) sowie zuletzt eine Generalsanierung/Renovierung der Kabinen, Duschräume und WC-Anlagen (2012/2013). 93
Das Gelände wird somit bereits über 30 Jahren für sportliche Aktivitäten genutzt. Ausgehend von den angeführten Investitionen und Ausbauten macht es für die Marktgemeinde (wirtschaftlich) Sinn, diesen Standort auch künftig zu nutzten und eventuell notwendige Erweiterungen im unmittelbaren Nahbereich des Bestandes durchzuführen.
Bestehende und zusätzliche Emissionen durch Lärm können so an einer Stelle konzentriert werden. In diesem Teil des Ortsgebietes ist dies auf Grund der großen Entfernung zu Wohngebieten zweckmäßig. Ausschließlich das Bauland-Agrargebiet nordwestlich des
93 Homepage des SV Albrechtsberg: http://www.sv- albrechtsberg.at/index.php?option=com_content&view=article&id=49&Itemid=59 am 05.12.2013
115 Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems – Örtliches Raumordnungsprogramm Erläuterungsbericht (inkl. Umweltbericht) Sportplatzes liegt im Nahbereich. Ansonsten bieten das großflächige Schlossparkareal und der Friedhof einen Puffer zum Wohnbauland.
Bei einer vollständigen Standortverlagerung müsste man an die äußersten Siedlungsränder gehen, um eine erhebliche Beeinträchtigung von Wohngebieten zu verhindern. Für die Gemeinde würde dies allerdings hohe Aufwendungen bedeuten. Dies beginnt bei der Suche nach geeigneten Flächen (Gelände, Verfügbarkeit) und endet bei der Herstellung der notwendigen Infrastruktur (Straße, Wasser, Kanal).
Insofern ist eine Beibehaltung des bestehenden Standortes und einer Erweiterung im unmittelbaren Anschluss aus raumplanerischer Sicht zu vertreten.
Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass der Sportplatz seit den 1980er Jahren besteht, die Stammverordnung des Regionalen Raumordnungsprogrammes NÖ Mitte allerdings erst im Jahr 2002 rechtskräftig wurde. Es ist daher zu hinterfragen, warum das Gelände trotz seiner damals schon bestehenden Nutzung überhaupt in die Abgrenzung des erhaltenswerten Landschaftsteiles miteinbezogen wurde.
7.10.1. Kurzdarstellung
Ausgangsbasis war die Erhebung der Entscheidungsgrundlagen, welche in den Plandarstellungen sowie dem Bericht zur Erhebung der Entscheidungsgrundlagen dokumentiert wurden. Diese Untersuchungen umfassten im Speziellen den derzeit rechtskräftigen Flächenwidmungsplan und eine Analyse der bestehenden Nutzungsstrukturen.
Internet- und Gesetzes-Recherchen (z.B. Natura 2000), Flächenbilanzen des bislang rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes sowie des Entwurfes des neuen Flächenwidmungsplans wurden herangezogen. Des Weiteren wurden die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die möglicherweise vorkommenden Natura-2000 Schutzgüter durch eine Naturverträglichkeitserklärung des Büros Dr. Robert Schön, Bad Fischau, abgeschätzt.
Weitere Entscheidungsgrundlagen ergaben sich aus dem laufenden Kontakt mit den Gemeindevertretern und Informationen aus der Bevölkerung, die bei der Präsentation des Entwurfs des Örtlichen Raumordnungsprogramms eingeholt werden konnten.
Bei den Erhebungen traten keine erheblichen Schwierigkeiten auf.
Da es auf Grund der festgelegten Maßnahmen zu keinen großen bzw. bedenklichen Eingriffen kommt, sind grundsätzlich keine Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen geplant.
116 Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems – Örtliches Raumordnungsprogramm Erläuterungsbericht (inkl. Umweltbericht) Hinsichtlich folgender drei Themen gilt es jedoch festzuhalten: Windkraft: Der niederösterreichische Landtag hat am 23. Mai 2013 beschlossen, dass für die künftige Errichtung von Windkraftanlagen (Windparks) ein Raumordnungs- programm erarbeitet werden soll, welches – unter Beibehaltung der bereits bisher geltenden Abstandsreglungen – entsprechende Zonen für deren Errichtung ausweist, wobei insbesondere auch auf deren regionale Ausgewogenheit Bedacht zu nehmen ist. Nur solche Zonen dürfen ausgewiesen werden, die außerhalb von Flächen liegen, für die nach fachlichen Kriterien eine Windkraftnutzung nicht in Betracht kommt. Bis zur Wirksamkeit dieses Raumordnungsprogrammes sollen vorerst keine weiteren Widmungen für derartige Anlagen erlassen werden 94 . Die Rechtskraft für dieses Raumordnungsprogramm wird für Ende 1. Quartal/Anfang 2. Quartal 2014 erwartet. Aus diesem Grund wurden im diesem Erläuterungsbericht zum Örtlichen Raumordnungsprogramm vorerst keine Aussagen zu diesem Thema getroffen. Die Gemeinde wird die Ergebnisse des neuen Raumordnungsprogrammes zur Windkraft abwarten, um dann die weitere Vorgehensweise festzulegen. Laut derzeit aufliegenden Entwurf des sektoralen Raumordnungsprogrammes sind im Gemeindegebiet aber keine Eignungsflächen vorgesehen.
Photovoltaik: Mit der 20. Novellierung des NÖ Raumordnungsgesetzes hat eine neue Widmungsart des Grünlandes in die rechtlichen Bestimmungen Eingang gefunden. Flächen, die für eine Anlage oder Gruppen von Anlagen zur Gewinnung elektrischer Energie aus Photovoltaik genutzt werden sollen (Engpassleistung von mehr als 50 kW), sind als Grünland-Photovoltaikanlage zu widmen. (In der 21. Novellierung wurden Gebäudedächer von dieser Regelung ausgenommen.) Die Marktgemeinde Albrechtsberg legt in diesem Erläuterungsbericht zum Örtlichen Raumordnungs- programm noch keine Kriterien zur Ausweisung solcher Flächen fest. Neben den unter § 19 Abs. 3c festgehaltenen Bedingungen, wie der Schutz des Orts- und Landschaftsbildes, die Erhaltung hochwertiger landwirtschaftlicher Produktions- flächen sowie die Vermeidung einer Beeinträchtigung des Kraftfahrzeugs- und Luftverkehrs, sollen erst im Falle eines konkreten Widmungsverfahrens Entscheidungskriterien festgelegt werden. Abhängig wird diese Fragestellung auch von den zur Verfügung stehenden Leitungskapazitäten der EVN sein.
Landwirtschaftliche Bautätigkeit: Die landwirtschaftliche Bautätigkeit beeinflusst in einem nicht unerheblichen Maß die Freiraumentwicklung, da landwirtschaftliche Objekte auch an Stellen errichtet werden, die für die herkömmliche Bautätigkeit von Gesetzes wegen ausgeschlossen sind. In der Marktgemeinde Albrechtberg stellt dieses Thema derzeit kein Problem dar. Deshalb wird im Zuge des gegenständlichen Projektes auch auf die großflächige Ausweisung von Grünland-Freihaltefläche verzichtet. (Zum unmittelbaren Schutz der homogenen Wohnzonen wurde jedoch ein 80 m Puffer um diese Gebiete festgelegt.) Erst wenn sich zukünftig vermehrt Regelungsbedarf dahingehend zeigt, wird sich die Gemeinde zu einer verstärkten Widmung von „Gfrei“ entschließen.
7.12. Zusammenfassung
Die Entwicklungsziele des Örtlichen Raumordnungsprogramms der Marktgemeinde Albrechtsberg lassen sich wie folgt zusammenfassen:
94 Antrag zu NÖ Raumordnungsgesetzes unter http://www.landtag- noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/00/22/022A.pdf am 27.06.2013
117 Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems – Örtliches Raumordnungsprogramm Erläuterungsbericht (inkl. Umweltbericht) In allen Katastralgemeinden sollen ausreichend Flächen für die Nutzung als Wohnbauland zur Verfügung stehen. Ausweisungen sollen flächensparend und konzentriert erfolgen. Der Schwerpunkt für künftige Siedlungserweiterungen liegt dabei in Albrechtsberg sowie im Hauptschulort Els. Die betriebliche Nutzung soll auch weiterhin im Westen von Albrechtsberg und im Osten von Els forciert werden. Dafür werden im Flächenwidmungsplan und im Örtlichen Entwicklungskonzept entsprechende Festlegungen getroffen. Damit kann ausgehend von den bestehenden Strukturen eine Konzentration von betrieblichen Nutzungen in diesen Teilen des Gemeindegebietes sichergestellt werden. Zur Vermeidung einer Hochwassergefährdung soll im unmittelbaren Nahbereich der Bäche kein zusätzliches unbebautes Bauland ausgewiesen werden. Es gilt in den jeweiligen Ortschaften, die Uferbereiche von weiterer Bebauung frei zu halten. Innerörtliche Grünräume sollen als bedeutende Grünzonen gesichert und von einer möglichen Bebauung freigehalten werden.
Die Errichtung von Gebäuden außerhalb bebauter Ortsteile oder das ungeregelte und unstrukturierte Wachstum von Ortschaften in den unbebauten Raum hinein, sprich Zersiedelung und Längsausdehnung, soll unterbunden werden. Durch die Festlegung von Offenlandflächen sollen Siedlungsgebiete, aber auch landwirtschaftliche Produktionsflächen von unerwünschter Beschattung geschützt werden. Rechtskräftige Widmungsfestlegungen sollen entsprechend den tatsächlichen Nutzungen und Besitzverhältnissen bzw. Parzellengrenzen angepasst werden. Neue Baulandwidmungen sollen ausschließlich nach der Sicherstellung der
Verfügbarkeit erfolgen. Aufbauend auf diesen Zielen wurden der Flächenwidmungsplan und das Örtliche Entwicklungskonzept erstellt. Deren Inhalte wurden einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen, die zu folgenden Ergebnissen führte:
Der derzeitige Umweltzustand in der Marktgemeinde Albrechtsberg kann hinsichtlich aller im Kapitel 7.2 dieser Arbeit angeführten Schutzgüter (Boden/Untergrund, Wasser, Luft/Klima, Tiere/Pflanzen/Lebensräume, Wald, Landschaft als menschlicher Aktionsraum, kulturelles Erbe, Energie/Energietransport, Siedlungswesen allgemein und technische Infrastruktur) als unproblematisch eingestuft werden.
Aus naturräumlicher Sicht gibt es aber mehrere Einschränkungen (Natura 2000, erhaltens- werter Landschaftsteil gemäß Regionalem Raumordnungsprogramm NÖ Mitte, HQ 100
, Gefahrenzonen, Geländebedingungen, …), die bei der Überarbeitung des Örtlichen Raum- ordnungsprogrammes berücksichtigt werden mussten. Teilweise berühren die geplanten Festlegungen des Flächenwidmungsplanes und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes dieses Natura 2000-Gebiet und den erhaltenswerten Landschaftsteil. Gemäß eingeholter Naturverträglichkeitserklärung durch das Büro Dr. Robert Schön 95 sind jedoch keine negative Überlagerungs- und Ausstrahlungswirkung auf Schutzgüter der Vogelschutzrichtlinie erkennbar.
95 Büro Dr. Robert Schön, Neussergasse 16, 2721 Bad Fischau. Naturverträglichkeitserklärung. Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes und Erstellung eines Örtlichen Entwicklungskonzeptes - Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems (NÖ, Bez. Krems Land) im Auftrag der Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems, September 2013
118 Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems – Örtliches Raumordnungsprogramm Erläuterungsbericht (inkl. Umweltbericht) Hinsichtlich der Überlagerung mit dem erhaltenswerten Landschaftsteil wurde in den Kapiteln 2 und 6 darauf eingegangen, warum es für die geplanten Maßnahmen keine Alternativen gibt.
Hochwassergefährdete Bereiche im Siedlungsraum, die noch unbebaut sind, werden nicht neu als Bauland gewidmet.
Durch die Realisierung der geplanten Widmungsmaßnahmen im Flächenwidmungsplan und der Festlegungen im Örtlichen Entwicklungskonzept wird es insgesamt voraussichtlich zu keiner Verschlechterung der generellen Umweltsituation in der Marktgemeinde Albrechtsberg kommen.
Vielmehr resultiert hieraus eine stärkere Berücksichtigung von naturräumlichen Gegebenheiten (Freihalten von Uferbereichen, Freihalten von innerörtlichen Grünzonen) oder auch ein besserer Schutz von bestehenden Nutzungen (Festlegung von Freihalteflächen an den Siedlungsrändern, Festlegung von Offenlandflächen, Konzentration von betrieblichen Nutzungen). Download 0.67 Mb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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