Sachsen Plan. Geographie Geschichte Sachsens Politisches System Sachsens


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Sachsen

Politisches System Sachsens
Geschichte des Freistaates Sachsen [Bearbeiten]

Der erste „Freistaat Sachsen“ entstand 1918 nach Abdankung des Königs und Auflösung des Königreichs Sachsen. Im Gleichschaltungsprozess des nationalsozialistischen Deutschlands verlor Sachsen durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs am 30. Januar 1934 seine staatlichen Hoheitsrechte; das Landesparlament wurde aufgelöst und die Landesregierung der Reichsregierung unterstellt. Im Zuge einer Verordnung kurz danach waren die Deutschen nicht mehr Staatsbürger anhand ihrer Landeszugehörigkeit, Staatsangehörigkeitsfragen gingen also direkt auf das Reich über.

1945 entstand das Land Sachsen als Teil der sowjetisch besetzten Zone im Deutschen Reich, und zwar aus dem Gebiet des vormaligen Freistaates (abzüglich eines Gebietes östlich der Neiße bei Zittau) und aus Teilen der preußischen Provinz Schlesien westlich der Neiße. Es wurde eines von fünf Ländern der am 7. Oktober 1949 gegründeten Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Im Jahr 1952 wurde den Ländern der DDR eine Verwaltungsreform auferlegt, nach der sie Kreise bilden und diese zu Bezirken der DDR zusammenfassen sollten. Das Land Sachsen gab seine exekutiven und legislativen Befugnisse an den Bezirk Leipzig, den Bezirk Dresden und den Bezirk Chemnitz (1952–53, 1990) bzw. Karl-Marx-Stadt (1953–1990) ab.

Das Land Sachsen wurde per Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik (Ländereinführungsgesetz) vom 22. Juli 1990 neu gegründet. Ursprünglich sollte dieses Gesetz zum 14. Oktober 1990 in Kraft treten. Eine Neufassung des Gesetzes vom 13. September 1990 verlegte das Inkrafttreten auf den 3. Oktober 1990 (Tag der Wiedervereinigung) vor.

Mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wurde das Land Sachsen zum Freistaat Sachsen, einem der seitdem 16 Gliedstaaten der Bundesrepublik. Dieser zweite Freistaat, der sich am 26. Mai 1992 seine Verfassung gab, ist eine parlamentarische Republik und der erste demokratische sächsische Staat mit eigener Verfassungsgerichtsbarkeit und drei geteilten Staatsgewalten. Der Freistaat Sachsen ist als deutsches Land originäres Staatsrechtssubjekt und geborenes Völkerrechtssubjekt. Am 9. November 1990 wurde der Freistaat Sachsen erstmals bei einer Sitzung des Bundesrates vertreten und kann seitdem wieder über diese Vertretung der Gliedstaaten an der Bundesgesetzgebung und -verwaltung mitwirken.

Die heutige, teilweise über Volksabstimmungen festgelegte Landesgrenze ist ein Kompromiss zwischen den 1815 bis 1952 bestandenden sächsischen Grenzen und den danach in der DDR gebildeten Bezirksgrenzen. So kam Altenburg wieder zu Thüringen, während vom Leipziger Umland heute mehr zu Sachsen gehört als früher.

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