Sprachgebrauch
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- 3. ANREDEFORMEN
bestimmte Personen Bezug genommen, so sollten insbesondere in Sprachen
mit grammatikalischem Geschlecht geschlechtsspezifische Ausdrücke verwendet werden (z. B. la haute représentante de l'Union pour les affaires étrangères et la politique de sécurité). Im Allgemeinen sollte auch berücksichtigt werden, wie die betroffene Person selbst angeredet oder bezeichnet werden möchte (z. B. Madame le Président oder Madame la
8 Stellenausschreibungen sollten nach dem Grundsatz der Geschlechterinklusion formuliert werden, um Bewerberinnen und Bewerber zur Teilnahme anzuregen.
In manchen Sprachen (z. B. Deutsch und Französisch) wurde mit der Anrede (Frau bzw. Fräulein; Madame bzw. Mademoiselle) zum Ausdruck gebracht, ob die Angeredete verheiratet oder unverheiratet ist. Hier hat sich mit der Zeit ein Wandel vollzogen, und der Familienstand wird in der Anrede nicht mehr zum Ausdruck gebracht. In der Verwaltungspraxis wird dieser Wandel nachvollzogen. Beispielsweise wird die Anrede Mademoiselle in französischsprachigen Ländern nach und nach aus Verwaltungsvordrucken getilgt, sodass nur noch Madame oder Monsieur zur Auswahl stehen. In den Texten des Parlaments entfällt die Anrede wie Monsieur, Frau, Ms usw. in den meisten Fällen zugunsten der Nennung des vollständigen Namens der Person. 9 FAZIT Das Parlament engagiert sich für die Gleichstellung der Geschlechter und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts. Geschlechterneutralität im Sprachgebrauch ist eine der Möglichkeiten, diesem Bekenntnis Taten folgen zu lassen. Da im Parlament viele Sprachen und Kulturen vertreten sind, gibt es hierfür keine allgemeingültige Lösung, sondern es gilt, sich je nach Kommunikationskontext und unter Berücksichtigung der Faktoren Sprache und Kultur um geeignete Lösungen zu bemühen. Handreichungen für die Praxis in der deutschen Sprache finden Sie im zweiten Teil dieser Leitlinien. Auch der Aufgabe des Parlaments als Rechtsetzungsorgan der EU ist bei der Umsetzung der Geschlechterneutralität im Sprachgebrauch Rechnung zu tragen. In der Rechtsetzung – für die es Eindeutigkeit, Einfachheit, Genauigkeit und terminologischer Einheitlichkeit bedarf – sind nicht alle anderswo anwendbaren Lösungen möglich. Eine geschlechtergerechte Ausdrucksweise hat im öffentlichen Raum mehr Aussicht auf Akzeptanz, wenn sie natürlich und unaufdringlich wirkt. Es sollten Alternativen gesucht werden, die wirklich Neutralität und Inklusion verkörpern, der Mehrsprachigkeit im Arbeitsumfeld des Parlaments gerecht werden und mit den besonderen Vorschriften für das Verfassen von Rechtsvorschriften im Einklang stehen. Hierbei sollen diese Leitlinien den Verwaltungsdienststellen des Parlaments als Inspirationsquelle dienen.
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