IFB Speyer, 27. November 2006
- allgemeine Informationen
- Berichte aus den Abiturauswahl-kommissionen
- Informationsweitergabe an Schulen
- Verschiedenes
- Überblick Rechtsgrundlagen
- FAQ zur MSS
- Neue KMK-Vereinbarung zur Sek.II
- Informationen zum G8GTS
Abiturauswahlkommissionen Aufgabenvorschläge für die schriftliche Abiturprüfung - überwiegend gelungene Vorschläge
- Formale Anforderungen beachten
- Rundschreiben!!!! und EPA
- Anforderungsbereiche (insbes. im GF)
- veröffentlichte Aufgaben sind nicht zugelassen
- Wortzahlen!!! (insbes. in Englisch)
- Häufig zu kleinschrittige Aufgaben
- Empfehlung: erfahrener Fachkollege der Schule sichtet die Aufgaben
- Erreichbarkeit der Kollegen am Nachmittag ist häufig nicht gegeben
- Gemeinsam eingereichte Aufgaben kennzeichnen
Informationsweitergabe an Schulen Informationen kommen häufig bei den Kollegen nicht an oder werden nicht beachtet (insbes. EPOS-Schreiben; RS zur AbiPrO, Schreiben zur Facharbeit) Information von Schülerinnen und Schülern in der MSS (Zeitpunkt, Qualität, Kenntnisse der LK, verhinderte Schüler (Ausland,Krankheit)) über wichtige Regelung / Änderungen auch Eltern informieren Facharbeitsquote: zwischen 4 % und 90 %
Verschiedenes KA 13: „unter Abiturbedingungen“ bedeutet nicht: Themenauswahl aus der gesamten Q-Phase Kürzungen in der MSS / Kursbildung Bei Aberkennung von 12/2 kann schulischer Teil der FH-Reife nicht bescheinigt werden Plagiate-Finder (98 € EP; 169 € mobil) www.plagiarism-finder.de Fachabiturbescheinigung existiert nicht Krankheit wird nicht auf die Verweildauer angerechnet wenn Krankheit kein qual. Zeugnis ausstellen
Rechtliche Strukturen der MSS - Überblick rechtl. Regelungen
- FAQ
Rechtliche Strukturen der MSS Rahmen: KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe www.kmk.org
Übersicht Schulgesetz (SchulG) Übergreifende Schulordnung (ÜSchO) Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe (LVO-MSS) VV Durchführung der LVO-MSS Abiturprüfungsordnung (Abi-PrO) Rundschreiben zur Abi-PrO Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA)
Schulgesetz (SchulG) wesentliche Grundsätze geringe praktische Bedeutung f.d. Schulalltag - Grundlagen - Lehrer, Schüler, Eltern - Schulaufsicht „§ 2 (7) Die Schule informiert die Eltern über alle wesentlichen Fragen des Unterrichts und der Erziehung.“
Übergreifende Schulordnung (ÜSchO) Schulbesuch Schullaufbahnwechsel Übergangsbestimmungen Leistungsfeststellungen, Zeugnisse Versetzung, Prüfungen Datenschutz Störung der Ordnung
Übergreifende Schulordnung (ÜSchO) § 68 - Organisation (EP, QP, Kurs) - Zeugnisse (Noten und Punktzahlen) - Zulassung (Ausgleichsregelungen) - Rücktritt - Überspringen (10/1 -> 11/2) - Verweildauer (Verlängerung; Rücktritt in 10 ist keine Wiederholung im Sinne (10) 1)
Übergreifende Schulordnung (ÜSchO) § 25 - Übergang von Hauptschule und Realschule in die Oberstufe - gilt auch für Reg. Schule
Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe (LVO-MSS) Struktur der MSS - Ziele (Vorbereitung Studium, erzieherischer Auftrag ... - Aufbau ( EP, QP, Verweildauer) - Unterricht (LK, GK, BLL,FA) - Fächerkombinationen, Stundenzahl 32!, kein Anspruch auf bestimmte Kurse - Fremdsprachen Regelung
VV Durchführung der LVO-MSS Schulwechsel aus anderen BL / Rückkehrer Ausland Kursarbeiten Abstufung Sonderregelungen zu einzelnen Fächern (GK, Latinum) BLL / Facharbeit Belegungsänderung Einrichtung von Kursen
Abiturprüfungsordnung (Abi-Pro) Prüfungskommission Leistungsbewertung Zulassung Durchführung der Abiturprüfung Meldung zur Prüfung Aufgabenvorschläge Rücktritt / Wiederholung
Aufgabenvorschläge neue EPA zum Abi 2008!: Sozialkunde, Erdkunde, Geschichte, Sport, Musik, Griechisch, Latein und Bildende Kunst Widerspruch Erkrankter Prüfling
LVO über den Erwerb der Fachhochschulreife seit 2002 - 1-jähriges Praktikum (in 13 Bundesländern gültig) (Praktikum wird von der FH anerkannt Ratschlag: vorher bei der FH Beratung einholen)
Fundstellen http://gymnasium.bildung-rp.de http://leb.bildung-rp.de http://justiz.rlp.de Wingen Texte www.wingenverlag.de Schullink-Luchterhand www.schullink-luchterhand.de
FAQ zur MSS
Zulassungen zur MSS Fremdsprachenbelegung - Muttersprache als 2. FS
- Feststellungsprüfung
- Prüfer mit Lehrbefähigung
Zulassungen zur MSS Zulassung zum Übergang in die Oberstufe - IGS Berechtigung Realschulabschluss IGS-VO §15 - RGS nach § 25 ÜSchO - Prüfung § 25 ÜSchO (3) (4) Schüler haben einen Anspruch auf Aufnahme in die Oberstufe
Überspringen 10/1 11/2 (ÜSchO § 68 (9)) - keine Umwahl möglich (VV MSS 7.6.1; 7.6.5) - Jahreszeugnis gilt als qual. Sek.1 Abschluss - 12/2 nicht doppelt zählen (gilt auch bei Auslandsaufenthalt)
Auslandsaufenthalt AA nach 10/2 bis Ende 11/2 - ausnahmsweise in 12/1 - Kurslehrerkonferenz entscheidet nach 10 Wochen - 12/2 wird doppelt gerechnet (Durchführung zur LVO-MSS 3.1.3)
Rücktritt Schüler tritt nach 12/1 in 11/2 zurück: - Zulassung zu 12 muss neu erworben werden! - Zulassung aus 11/1 alt und 11/2 neu
Wechsel aus anderen Bundesländern Eintritt in 12/1 BL mit 2 Leistungskursen GK-Note 11/2 kann nicht LK-Note ersetzen Einzelfallentscheidung des Schulleiters (VV zur LVO-MSS 3.1) -
Wechsel aus anderen Bundesländern Empfehlung GK LK - Fachlehrer legt Inhalte für 11/2 fest - Prüfung in 12/2 - Verrechnung
Wechsel aus anderen Bundesländern Baden-Württemberg: 4-stündige Kernkompetenz-, Profil- und Neigungsfächer als Leistungskurse weiterführen
Wechsel aus anderen Bundesländern Eintritt in 12/2 Einzelfallentscheidung Eintritt in 13 ---------
Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der KMK vom 16.06.2000)
Folgende grundlegende Strukturen der gymnasialen Oberstufe wurden beibehalten: einjährige Einführungsphase und zweijährige Qualifikationsphase individuellen Schwerpunktsetzung Unterricht auf unterschiedlichen Anspruchsebenen (gemäß EPA) Pflicht- und Wahlfächern Creditsystem 265 Wochenstunden von Jahrgangsstufe 5 bis zum Abitur
zentrale Änderungen an der Vereinbarung Erhöhung der maximalen Punktzahl auf 900 - (mehr Lernergebnisse (60/56); einfachere Berechnung; s. Ziff. 9.3.2 des Entwurfs)
In diesem Zusammenhang: - klare Trennung von in der Qualifikationsphase (Block I) (600 Punkte) und in der Abiturprüfung (Block II) (300 Punkte) erbrachten Leistungen (s. Ziff. 9.3.3 des Entwurfs)
- größerer Spielraum der Länder bei der Gewichtung von Ergebnissen
- Festlegung einer Mindestzahl (32) an einzubringenden Halbjahresergebnissen (s. Ziff. 9.3.3 des Entwurfs)
zentrale Änderungen an der Vereinbarung Aufnahme des Berechnungsmodus sowie der Tabelle zur Errechnung der Durchschnittsnote in die Vereinbarung (Übernahme aus der „Vereinbarung über die Abiturprüfung“) Straffung und Verschlankung von Regelungen In diesem Zusammenhang: - Straffung der Regelungen zum Fremdsprachenunterricht
- (s. Ziff. 7.3 bis 7.5 des Entwurfs) durch Verweis auf die EPA; Straffung aller Abschnitte mit fächerspezifischen Aussagen (v.a. Ziff. 1), mit inhaltlichen Aussagen zu den Aufgabenfeldern (Ziff. 4 und 5) und den beiden Anforderungsniveaus (ehemals Ziff. 7, jetzt Ziff. 3)
- Aufnahme eines Abschnitts mit Regelungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife, (s. Ziff. 12 des Entwurfs mit Anlage 3; ohne Sachsen, Thüringen, Bayern)
zentrale Änderungen an der Vereinbarung Angabe einer Belegverpflichtung von vier Schulhalbjahren im Fach Sport (Ziff. 7.1, 4. Spiegelstrich) Regelung zu Pflichtfächern in der Abiturprüfung (8.3) -> Wegfall folgender Kombinationen: FS,FS,NW; FS,NW,NW; NW,NW,De; FS,NW und Sp oder Rel oder KF oder Inf; NW, De, Sp oder Rel oder KF oder Inf Umsetzung der Vereinbarung spätestens für Schülerinnen und Schüler, die 2011 in die Qualifikationsphase eintreten (Ziff.13.4 des Entwurfs) Beibehaltung der „alten“ Regelung von 265 Wochenstunden, auf die bis zu fünf Stunden Wahlunterricht angerechnet werden können (Ziff. 1 des Entwurfs) Ermöglichung eines Auslandaufenthalts in der Qualifikationsphase (Ziff. 6.4 des Entwurfs).
G8GTS Regierungserklärung vom 30. Mai 2006: - 12-jährige Schulzeit bis zum Abitur in Verbindung mit einem Ganztagsschulmodell an zunächst ca. 15 Schulen (in dieser Legislaturperiode), schrittweise
Konzept G8GTS Bei der Konzeptentwicklung wurden von Anfang an Erfahrungen aus der schulischen Praxis einbezogen
Struktur und Umfang des Pflichtunterrichts bis zum Abitur 265 Jahreswochenstunden von Klassenstufe 5 bis zum Abitur wird durch verpflichtende unterrichtliche Veranstaltungen im GTS-Bereich (Lernzeit) erweitert Pflichtstundenzahl in den Klassenstufen 5 und 6 auf je 30 erhöht (G8 und G9) An den G8-Gymnasien gibt es 8 volle Schuljahre bis zum Abitur. Der qualifizierte SI-Abschluss wird am Ende der Jahrgangsstufe 10 zuerkannt. Die gymnasiale Oberstufe umfasst 3 Jahre, nämlich die Jahrgangsstufen 10 bis 12. Die Jahrgangsstufe 10 ist Einführungsphase, 11 und 12 sind Qualifikationsphase. Die Jahrgangsstufe 10 hat eine Doppelfunktion: Sie ist das letzte Jahr der Sekundarstufe I und gleichzeitig die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe.
Pflichtstundenzahlen in den einzelnen Jahrgangsstufen
Zeitliche Gestaltung der Ganztagsschule in G8 sinnvoller Wechsel von Erarbeitung neuer Inhalte, Übung und Vertiefung, Förderung und Entspannung soll ermöglicht werden Für Chor, Orchester und andere jahrgangsübergreifende Arbeitsgemeinschaften kommen der Nachmittag des 5. Tages wie auch einer der 4 Nachmittage mit verpflichtenden unterrichtlichen Veranstaltungen bis 16:00 Uhr (der dann von Fachunterricht gemäß Stundentafel frei gehalten werden muss) in Frage.
Stundentafel für die Sek. I Die Stundentafeln für G9 und für alle anderen SI-Schularten werden zur Zeit überarbeitet, und zwar mit folgenden Zielsetzungen: - Erhöhung der Pflichtstundenzahl in den Klassenstufen 5 und 6 auf jeweils 30 Wochenstd.,
- Stärkung des naturwissenschaftlichen Unterrichts,
- Neukonzeption des Fremdsprachenunterrichts, u.a. als Reaktion auf die fremdsprachlichen Vorerfahrungen aus der Grundschule.
In den Klassenstufen 8 und 9 ist ein Wahlpflichtfach vorgesehen. Zur Auswahl stehen die dritte Fremdsprache, naturwissenschaftliche Fächer und Informatik. In den Klassenstufen 8 und 9 ist ein Wahlpflichtfach vorgesehen. Zur Auswahl stehen die dritte Fremdsprache, naturwissenschaftliche Fächer und Informatik.
Gestaltung der gymnasialen Oberstufe Die derzeitige Struktur der gymnasialen Oberstufe bleibt auch in G8 erhalten (nur Anpassungen an G8) - 3 volle Schuljahre
- keine Überlappung von Einführungs- (Kl. 10) und Qualifikationsphase Kl. 11 u. 12)
- alle 3 Jahre im Kurssystem
Grundlagen für die Teilnahme an G8GTS Die Schule muss zusammen mit dem Schulträger einen Antrag an die ADD stellen. 3 Bewerbungsrunden bis SJ 2010/2011 Antrag bis vor den Sommerferien Über die eingegangenen Anträge wird insbesondere nach folgenden Kriterien entschieden: - In zumutbarer Entfernung muss auch ein G9-Gymnasium vorhanden sein.
- Das vorgelegte Konzept muss in möglichst vielen Punkten die in der Kriterienliste genannten Bedingungen erfüllen.
- Eine ausgewogene regionale Verteilung wird angestrebt.
Lehrpläne Lehrplaninhalte müssen anders auf die Jahrgangsstufen verteilt werden Insbesondere müssen in Jahrgangsstufe 10, die gleichzeitig Einführungsphase ist, auch schon Inhalte behandelt werden, die nach den derzeit geltenden Lehrplänen für die gymnasiale Oberstufe vorgesehen sind Den Schulen werden Erläuterungen zur Anwendung der geltenden rheinland-pfälzischen Lehrpläne in G8GTS zur Verfügung gestellt. In den Fächern, in denen es sich als erforderlich erweist, werden neue Lehrpläne erarbeitet.
Übergänge aus anderen Schularten in G8-Gymnasien Da die Pflichtstundenzahl in den Klassenstufen 5 und 6 in allen Schularten bei 30 liegt, sind am Ende der Orientierungsstufe Übergänge zwischen den Schularten wie bisher möglich. Schülerinnen und Schüler, die in anderen Schularten den qualifizierten SI-Abschluss erworben haben, können (unter den gleichen Bedingungen wie bisher) in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe der G8-Gymnasien eintreten und das Abitur nach 13 Jahren Schulzeit erwerben.
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