Tagung der Leiterinnen und Leiter der mss ifb speyer, 27. November 2006


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Sana28.08.2017
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#14486


Tagung der Leiterinnen und Leiter der MSS

  • IFB Speyer, 27. November 2006


    • allgemeine Informationen
      • Berichte aus den Abiturauswahl-kommissionen
      • Informationsweitergabe an Schulen
      • Verschiedenes
    • Überblick Rechtsgrundlagen
    • FAQ zur MSS
    • Neue KMK-Vereinbarung zur Sek.II
    • Informationen zum G8GTS


Abiturauswahlkommissionen

  • Aufgabenvorschläge für die schriftliche Abiturprüfung

    • überwiegend gelungene Vorschläge
    • Formale Anforderungen beachten
      • Rundschreiben!!!! und EPA
      • Anforderungsbereiche (insbes. im GF)
      • veröffentlichte Aufgaben sind nicht zugelassen
      • Wortzahlen!!! (insbes. in Englisch)
      • Häufig zu kleinschrittige Aufgaben
      • Empfehlung: erfahrener Fachkollege der Schule sichtet die Aufgaben
    • Erreichbarkeit der Kollegen am Nachmittag ist häufig nicht gegeben
    • Gemeinsam eingereichte Aufgaben kennzeichnen


Informationsweitergabe an Schulen

  • Informationen kommen häufig bei den Kollegen nicht an oder werden nicht beachtet (insbes. EPOS-Schreiben; RS zur AbiPrO, Schreiben zur Facharbeit)

  • Information von Schülerinnen und Schülern in der MSS (Zeitpunkt, Qualität, Kenntnisse der LK, verhinderte Schüler (Ausland,Krankheit))

  • über wichtige Regelung / Änderungen auch Eltern informieren

  • Facharbeitsquote:

  • zwischen 4 % und 90 %



Verschiedenes

  • KA 13: „unter Abiturbedingungen“ bedeutet nicht: Themenauswahl aus der gesamten Q-Phase

  • Kürzungen in der MSS / Kursbildung

  • Bei Aberkennung von 12/2 kann schulischer Teil der FH-Reife nicht bescheinigt werden

  • Plagiate-Finder (98 € EP; 169 € mobil)

  • www.plagiarism-finder.de

  • Fachabiturbescheinigung existiert nicht

  • Krankheit wird nicht auf die Verweildauer angerechnet  wenn Krankheit  kein qual. Zeugnis ausstellen





Rechtliche Strukturen der MSS

    • Überblick rechtl. Regelungen
    • FAQ


Rechtliche Strukturen der MSS

  • Rahmen: KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe

  • www.kmk.org





Übersicht

  • Schulgesetz (SchulG)

  • Übergreifende Schulordnung (ÜSchO)

  • Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe (LVO-MSS)

  • VV Durchführung der LVO-MSS

  • Abiturprüfungsordnung (Abi-PrO)

  • Rundschreiben zur Abi-PrO

  • Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife

  • Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA)



Schulgesetz (SchulG)

  • wesentliche Grundsätze

  • geringe praktische Bedeutung f.d. Schulalltag

  • - Grundlagen

  • - Lehrer, Schüler, Eltern

  • - Ordnung des Schulbesuchs

  • - Schulaufsicht

  • „§ 2 (7) Die Schule informiert die Eltern über alle wesentlichen Fragen des Unterrichts und der Erziehung.“



Übergreifende Schulordnung (ÜSchO)

  • Schulbesuch

  • Schullaufbahnwechsel

  • Übergangsbestimmungen

  • Leistungsfeststellungen, Zeugnisse

  • Versetzung, Prüfungen

  • Datenschutz

  • Störung der Ordnung



Übergreifende Schulordnung (ÜSchO)

  • § 68

  • - Organisation (EP, QP, Kurs)

  • - Zeugnisse (Noten und Punktzahlen)

  • - Zulassung (Ausgleichsregelungen)

  • - Rücktritt

  • - Überspringen (10/1 -> 11/2)

  • - Verweildauer (Verlängerung; Rücktritt in 10 ist keine Wiederholung im Sinne (10) 1)



Übergreifende Schulordnung (ÜSchO)

  • § 25

  • - Übergang von Hauptschule und Realschule in die Oberstufe

  • - gilt auch für Reg. Schule



Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe (LVO-MSS)

  • Struktur der MSS

  • - Ziele (Vorbereitung Studium, erzieherischer Auftrag ...

  • - Aufbau ( EP, QP, Verweildauer)

  • - Unterricht (LK, GK, BLL,FA)

  • - Fächerkombinationen, Stundenzahl 32!, kein Anspruch auf bestimmte Kurse

  • - Fremdsprachen Regelung



VV Durchführung der LVO-MSS

  • Schulwechsel aus anderen BL / Rückkehrer Ausland

  • Kursarbeiten

  • Abstufung

  • Sonderregelungen zu einzelnen Fächern (GK, Latinum)

  • BLL / Facharbeit

  • Belegungsänderung

  • Einrichtung von Kursen



Abiturprüfungsordnung (Abi-Pro)

  • Prüfungskommission

  • Leistungsbewertung

  • Zulassung

  • Durchführung der Abiturprüfung

  • Meldung zur Prüfung

  • Aufgabenvorschläge

  • Rücktritt / Wiederholung



Rundschreiben zur Abi-Pro

  • Aufgabenvorschläge

  • neue EPA zum Abi 2008!: Sozialkunde, Erdkunde, Geschichte, Sport, Musik, Griechisch, Latein und Bildende Kunst

  • Widerspruch

  • Erkrankter Prüfling



LVO über den Erwerb der Fachhochschulreife

  • seit 2002

  • - 1-jähriges Praktikum

  • (in 13 Bundesländern gültig)

  • (Praktikum wird von der FH anerkannt  Ratschlag: vorher bei der FH Beratung einholen)



Fundstellen

  • http://gymnasium.bildung-rp.de

  • http://leb.bildung-rp.de

  • http://justiz.rlp.de

  • Wingen Texte www.wingenverlag.de

  • Schullink-Luchterhand www.schullink-luchterhand.de



FAQ zur MSS



Zulassungen zur MSS

  • Fremdsprachenbelegung

    • Muttersprache als 2. FS
      • Feststellungsprüfung
      • Prüfer mit Lehrbefähigung


Zulassungen zur MSS

  • Zulassung zum Übergang in die Oberstufe

  • - IGS

  • Berechtigung  Realschulabschluss

  • IGS-VO §15

  • - RGS nach § 25 ÜSchO

  • - Prüfung § 25 ÜSchO (3) (4)

  • Schüler haben einen Anspruch auf Aufnahme in die Oberstufe



Überspringen

  • 10/1  11/2 (ÜSchO § 68 (9))

  • - keine Umwahl möglich (VV MSS 7.6.1; 7.6.5)

  • - 11/2 gilt als Jahreszeugnis

  • - Jahreszeugnis gilt als qual. Sek.1 Abschluss

  • - 12/2 nicht doppelt zählen

  • (gilt auch bei Auslandsaufenthalt)



Auslandsaufenthalt

  • AA nach 10/2 bis Ende 11/2

  • - ausnahmsweise in 12/1

  • - Kurslehrerkonferenz entscheidet nach 10 Wochen

  • - 12/2 wird doppelt gerechnet

  • (Durchführung zur LVO-MSS 3.1.3)



Rücktritt

  • Schüler tritt nach 12/1 in 11/2 zurück:

  • - Zulassung zu 12 muss neu erworben werden!

  • - Zulassung aus 11/1 alt und

  • 11/2 neu



Wechsel aus anderen Bundesländern

  • Eintritt in 12/1

  • BL mit 2 Leistungskursen

  • GK-Note 11/2 kann nicht LK-Note ersetzen

  • Einzelfallentscheidung des Schulleiters

  • (VV zur LVO-MSS 3.1) -



Wechsel aus anderen Bundesländern

  • Empfehlung

  • GK  LK

  • - Fachlehrer legt Inhalte für 11/2 fest

  • - Prüfung in 12/2

  • - Verrechnung



Wechsel aus anderen Bundesländern

  • Baden-Württemberg:

  • 4-stündige Kernkompetenz-, Profil- und Neigungsfächer  als Leistungskurse weiterführen



Wechsel aus anderen Bundesländern

  • Eintritt in 12/2

  • Einzelfallentscheidung

  • Eintritt in 13

  • ---------





Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der KMK vom 16.06.2000)



Folgende grundlegende Strukturen der gymnasialen Oberstufe wurden beibehalten:

  • allgemeine Hochschulreife als Abschlussqualifikation

  • einjährige Einführungsphase und zweijährige Qualifikationsphase

  • individuellen Schwerpunktsetzung

  • Unterricht auf unterschiedlichen Anspruchsebenen (gemäß EPA)

  • Pflicht- und Wahlfächern

  • Creditsystem

  • 265 Wochenstunden von Jahrgangsstufe 5 bis zum Abitur



zentrale Änderungen an der Vereinbarung

  • Erhöhung der maximalen Punktzahl auf 900

    • (mehr Lernergebnisse (60/56); einfachere Berechnung; s. Ziff. 9.3.2 des Entwurfs)
  • In diesem Zusammenhang:

    • klare Trennung von in der Qualifikationsphase (Block I) (600 Punkte) und in der Abiturprüfung (Block II) (300 Punkte) erbrachten Leistungen (s. Ziff. 9.3.3 des Entwurfs)
    • größerer Spielraum der Länder bei der Gewichtung von Ergebnissen
    • Festlegung einer Mindestzahl (32) an einzubringenden Halbjahresergebnissen (s. Ziff. 9.3.3 des Entwurfs)


zentrale Änderungen an der Vereinbarung

  • Aufnahme des Berechnungsmodus sowie der Tabelle zur Errechnung der Durchschnittsnote in die Vereinbarung (Übernahme aus der „Vereinbarung über die Abiturprüfung“)

  • Straffung und Verschlankung von Regelungen

  • In diesem Zusammenhang:

    • Straffung der Regelungen zum Fremdsprachenunterricht
      • (s. Ziff. 7.3 bis 7.5 des Entwurfs) durch Verweis auf die EPA; Straffung aller Abschnitte mit fächerspezifischen Aussagen (v.a. Ziff. 1), mit inhaltlichen Aussagen zu den Aufgabenfeldern (Ziff. 4 und 5) und den beiden Anforderungsniveaus (ehemals Ziff. 7, jetzt Ziff. 3)
    • Aufnahme eines Abschnitts mit Regelungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife, (s. Ziff. 12 des Entwurfs mit Anlage 3; ohne Sachsen, Thüringen, Bayern)


zentrale Änderungen an der Vereinbarung

  • Angabe einer Belegverpflichtung von vier Schulhalbjahren im Fach Sport (Ziff. 7.1, 4. Spiegelstrich)

  • Regelung zu Pflichtfächern in der Abiturprüfung (8.3) ->

  • Wegfall folgender Kombinationen: FS,FS,NW; FS,NW,NW; NW,NW,De; FS,NW und Sp oder Rel oder KF oder Inf; NW, De, Sp oder Rel oder KF oder Inf

  • Umsetzung der Vereinbarung spätestens für Schülerinnen und Schüler, die 2011 in die Qualifikationsphase eintreten (Ziff.13.4 des Entwurfs)

  • Beibehaltung der „alten“ Regelung von 265 Wochenstunden, auf die bis zu fünf Stunden Wahlunterricht angerechnet werden können (Ziff. 1 des Entwurfs)

  • Ermöglichung eines Auslandaufenthalts in der Qualifikationsphase (Ziff. 6.4 des Entwurfs).







G8GTS

  • Regierungserklärung vom 30. Mai 2006:

    • 12-jährige Schulzeit bis zum Abitur in Verbindung mit einem Ganztagsschulmodell an zunächst ca. 15 Schulen (in dieser Legislaturperiode), schrittweise


Konzept G8GTS

  • Bei der Konzeptentwicklung wurden von Anfang an Erfahrungen aus der schulischen Praxis einbezogen



Struktur und Umfang des Pflichtunterrichts bis zum Abitur

  • 265 Jahreswochenstunden von Klassenstufe 5 bis zum Abitur wird durch verpflichtende unterrichtliche Veranstaltungen im GTS-Bereich (Lernzeit) erweitert

  • Pflichtstundenzahl in den Klassenstufen 5 und 6 auf je 30 erhöht (G8 und G9)

  • An den G8-Gymnasien gibt es 8 volle Schuljahre bis zum Abitur.

  • Der qualifizierte SI-Abschluss wird am Ende der Jahrgangsstufe 10 zuerkannt.

  • Die gymnasiale Oberstufe umfasst 3 Jahre, nämlich die Jahrgangsstufen 10 bis 12. Die Jahrgangsstufe 10 ist Einführungsphase, 11 und 12 sind Qualifikationsphase.

  • Die Jahrgangsstufe 10 hat eine Doppelfunktion: Sie ist das letzte Jahr der Sekundarstufe I und gleichzeitig die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe.



Pflichtstundenzahlen in den einzelnen Jahrgangsstufen



Zeitliche Gestaltung der Ganztagsschule in G8

  • sinnvoller Wechsel von Erarbeitung neuer Inhalte, Übung und Vertiefung, Förderung und Entspannung soll ermöglicht werden

  • Für Chor, Orchester und andere jahrgangsübergreifende Arbeitsgemeinschaften kommen der Nachmittag des 5. Tages wie auch einer der 4 Nachmittage mit verpflichtenden unterrichtlichen Veranstaltungen bis 16:00 Uhr (der dann von Fachunterricht gemäß Stundentafel frei gehalten werden muss) in Frage.



Stundentafel für die Sek. I

  • Die Stundentafeln für G9 und für alle anderen SI-Schularten werden zur Zeit überarbeitet, und zwar mit folgenden Zielsetzungen:

    • Erhöhung der Pflichtstundenzahl in den Klassenstufen 5 und 6 auf jeweils 30 Wochenstd.,
    • Stärkung des naturwissenschaftlichen Unterrichts,
    • Neukonzeption des Fremdsprachenunterrichts, u.a. als Reaktion auf die fremdsprachlichen Vorerfahrungen aus der Grundschule.


In den Klassenstufen 8 und 9 ist ein Wahlpflichtfach vorgesehen. Zur Auswahl stehen die dritte Fremdsprache, naturwissenschaftliche Fächer und Informatik.

  • In den Klassenstufen 8 und 9 ist ein Wahlpflichtfach vorgesehen. Zur Auswahl stehen die dritte Fremdsprache, naturwissenschaftliche Fächer und Informatik.



Gestaltung der gymnasialen Oberstufe

  • Die derzeitige Struktur der gymnasialen Oberstufe bleibt auch in G8 erhalten (nur Anpassungen an G8)

    • 3 volle Schuljahre
    • keine Überlappung von Einführungs- (Kl. 10) und Qualifikationsphase Kl. 11 u. 12)
    • alle 3 Jahre im Kurssystem


























Grundlagen für die Teilnahme an G8GTS

  • Die Schule muss zusammen mit dem Schulträger einen Antrag an die ADD stellen.

  • 3 Bewerbungsrunden bis SJ 2010/2011

  • Antrag bis vor den Sommerferien

  • Über die eingegangenen Anträge wird insbesondere nach folgenden Kriterien entschieden:

    • In zumutbarer Entfernung muss auch ein G9-Gymnasium vorhanden sein.
    • Das vorgelegte Konzept muss in möglichst vielen Punkten die in der Kriterienliste genannten Bedingungen erfüllen.
    • Eine ausgewogene regionale Verteilung wird angestrebt.


Lehrpläne

  • Lehrplaninhalte müssen anders auf die Jahrgangsstufen verteilt werden

  • Insbesondere müssen in Jahrgangsstufe 10, die gleichzeitig Einführungsphase ist, auch schon Inhalte behandelt werden, die nach den derzeit geltenden Lehrplänen für die gymnasiale Oberstufe vorgesehen sind

  • Den Schulen werden Erläuterungen zur Anwendung der geltenden rheinland-pfälzischen Lehrpläne in G8GTS zur Verfügung gestellt. In den Fächern, in denen es sich als erforderlich erweist, werden neue Lehrpläne erarbeitet.



Übergänge aus anderen Schularten in G8-Gymnasien

  • Da die Pflichtstundenzahl in den Klassenstufen 5 und 6 in allen Schularten bei 30 liegt, sind am Ende der Orientierungsstufe Übergänge zwischen den Schularten wie bisher möglich.

  • Schülerinnen und Schüler, die in anderen Schularten den qualifizierten SI-Abschluss erworben haben, können (unter den gleichen Bedingungen wie bisher) in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe der G8-Gymnasien eintreten und das Abitur nach 13 Jahren Schulzeit erwerben.



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